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Steffen Schütz

20.05.2026 Sitzungen 8/43

Frage des Abgeordneten (AfD) Krell

Vielen Dank, Herr Krell, für die Frage. Also zunächst mal ist eben von der Kollegin der SPD der Bauturbo der Bundesbauministerin gelobt worden. Ich lobe den auch. Allerdings muss man eines feststellen: Wir haben in Thüringen die gleiche Situation wie auch im Bund. Es gibt ein paar Highlights, aber wir kriegen das Geld nicht so richtig auf die Straße, weil viele Investoren nicht bauen wollen. Das ist Fakt und das ist durch die geopolitischen Ereignisse und die Energiekosten, die jetzt noch mal gestiegen sind, sicherlich nicht besser geworden. Was wir tun konnten, haben wir auf jeden Fall mit dem ersten Baupaket getan. Sie wissen, dass das erste Baupaket ganz bewusst ein erstes Baupaket war, das wir weiterdenken. Deshalb sind wir momentan dabei, ein Entlastungsgesetz zu entwickeln. Da sind alle Abteilungen bei uns gefragt, alle Referate, die sich mit dem Thema „Bauen“ beschäftigen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich finde, wir können und wir sollten mehr tun. Was wir zum Beispiel tun, ist, dass wir bei der Mietpreisbindung Anreize geben, dass wir zum Beispiel sagen im sozialen Wohnungsbau, wer sich dort beispielsweise plus zehn Jahre verpflichtet, Mietpreise zu binden, soll 20 Prozent mehr Zuschuss bekommen. Bei 15 Jahren sind das schon 35 Prozent und 30 Prozent im Bestand. Das ist zum Beispiel eines der Tools, die wir einsetzen wollen. Aber es gibt natürlich noch weitere. Ich finde, wir in Thüringen, und darüber denken wir im Ministerium gerade nach, könnten auch so was gebrauchen, wie wir es gerade in Nordrhein-Westfalen gesehen haben. Ich rede regelmäßig mit meinen Kollegen und Kolleginnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel so eine Art Experimentierklausel. Da können Kommunen zum Beispiel beim zuständigen Ministerium Ideen anmelden und sagen: Wir wollen von den gängigen, von den Bestimmungen abweichen. Dann gibt es eine Genehmigung, und das immer unter der Voraussetzung, dass diese Kommunen dann auch nachweisen, welchen Nutzen hat es und ist es eine Blaupause für andere Kommunen. Ich glaube, das zum Beispiel würde uns auch helfen. Darüber denken wir gerade nach. Und ja, es gibt noch weitere Dinge, die wir tun, zum Beispiel auch für die Liquidität. Das ist ja auch eine finanzielle Frage, wie wir Investoren unterstützen können. Um die Liquidität tatsächlich zu stützen, enthält die neue Richtlinie zum Beispiel die Maßgabe der Auszahlung nach Baufortschritt. Das ist etwas anderes, als das bisher der Fall war. Das heißt, wir versuchen an allen Stellschrauben zu drehen, um wirklich mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Grundsätzlich teile ich Ihre Analyse, aber ich kann sagen, wir stehen regelmäßig im Austausch mit der Wohnungswirtschaft. Wir stehen mit allen, mit den Architekten, mit den Planern im Austausch, um eben auch dort interessante Ideen, Gedanken und Vorschläge zu bekommen. Der Normenkontrollrat ist daran beteiligt. Das heißt, wir holen uns nicht nur das Know-how, was wir haben. Eines muss ich auch sagen, und das geht auch in Richtung meiner Amtsvorgängerin: Es wird immer so gesagt, Hamburg oder Berlin hätten so eine tolle Bauordnung und ja, die machen sehr viel Neubau. Wir haben hier sehr viel Bestand. Wir haben im Vergleich eine exzellente Bauordnung, die von meiner Vorgängerin angeschoben worden ist. Vieles, was die anderen Bundesländer jetzt nachholen – ich weiß, das war nicht Ihre Frage, aber ich muss es mal loswerden –, haben wir in Thüringen schon. Das muss auch mal gesagt werden. Vielen Dank.

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