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84. Sitzung (WP20)

26.03.2025 · 150 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (20)CDU (19)GRÜNE (14)FDP (11)SSW (11)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 31. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankungen sind heute abwesend: von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und der Abgeordnete Oliver Brandt und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung ganztags Ministerin Karin Prien und nachmittags Minister Werner Schwarz. Ebenso hat sich der Abgeordnete Werner Kalinka nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung heute für die Teilnahme an der Sitzung abgemeldet. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Am 21. Februar dieses Jahres ist unser ehemaliger Kollege Wilhelm-Karl Malerius im Alter von 79 Jahren gestorben. Geboren 1945 in Brunsbüttelkoog, war WilhelmKarl Malerius tief in seiner Heimatstadt und im Kreis Dithmarschen verwurzelt. Der studierte Schiffbauingenieur fuhr mit dem Patent eines Kapitäns auf großer Fahrt einige Jahre zur See. Nachdem er wieder fest an Land ansässig geworden war, trat Wilhelm-Karl Malerius der SPD bei. Nun begann eine eindrucksvolle kommunalpolitische Laufbahn. Über 30 Jahre lang, von 1986 bis 2018, gehörte Wilhelm-Karl Malerius dem Dithmarscher Kreistag an. 28 Jahre lang leitete er den Umweltausschuss des Kreises. Von 2008 bis 2018 war er zugleich Stadtvertreter in seiner Heimatstadt Brunsbüttel. In dieser Zeit hat Wilhelm-Karl Malerius ehrenamtlich in zahlreichen weiteren Gremien für die Bürgerinnen und Bürger seiner Heimat gewirkt. Im Jahre 2000 wurde er für den Wahlkreis Dithmarschen-Süd in den Landtag gewählt. Während schuss sowie als stellvertretendes Mitglied dem Wirtschaftsausschuss, dem Agrarausschuss sowie (Präsidentin Kristina Herbst) dem Eingabenausschuss an. Besonders engagierte sich Wilhelm-Karl Malerius für energiepolitische und maritime Themen. Hier brachte er sein berufliches Fachwissen nachdrücklich ein. Wilhelm-Karl Malerius hat sich um die Menschen in Schleswig-Holstein und insbesondere in Dithmarschen verdient gemacht. Unseren Dank für seinen Einsatz verbinden wir mit dem Mitgefühl für seine Familie. Lassen Sie uns einen Moment innehalten im Gedenken an Wilhelm-Karl Malerius. – Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD, FDP und SSW haben im Wege der Dringlichkeit einen Antrag vorgelegt: Bericht über das Rahmenkonzept Ganztag als auch den Entwurf der Förderrichtlinie für die Betriebskosten Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/3092 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Herr Abgeordneter Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin: – Ich wünsche Ihnen allen einen guten Morgen. Am 23. November 2024 hat in der Gemeinschaftsschule Friedrichsort eine Veranstaltung stattgefunden, bei der ursprünglich die Landesregierung von ihren Planungen zum Ganztag berichten sollte. Sie erinnern sich: Am 1. August 2026 beginnt das Recht auf Ganztag für alle Kinder, die dann eingeschult werden. Mehr als 350 Leute aus dem ganzen Land sind damals nach Friedrichsort gekommen – durch Eis und Schnee, und sie mussten feststellen: Es wurden überhaupt nicht das Konzept und die Finanzierungsrichtlinie vorgestellt, weil diese noch nicht vorlagen. Seitdem habe ich in diversen Kleinen Anfragen versucht, herauszufinden, wann Rahmenkonzept und Richtlinie erscheinen. Die FDP hat in einer Großen Anfrage ähnliche Fragen gestellt. Wir alle haben immer unterschiedliche Antworten auf diese Frage bekommen. Jetzt gibt es eine neue Antwort auf die Frage, und die lautet: Am 2. April liegt alles vor. Das teilt uns aber nicht das Bildungsministerium mit, sondern das teilt uns die CDU-Landtagsfraktion mit, was wir einerseits zu schätzen wissen, was aber andererseits nicht in Ordnung ist. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6273 (Beifall SPD, FDP und SSW) Meine Damen und Herren, Sie können nicht am 2. April die Bildungsministerin über Inhalte informieren lassen, die sie dem Parlament bis dahin nicht mitgeteilt hat. Deswegen helfen wir Ihnen heute mit diesem Dringlichkeitsantrag. Das ermöglicht Frau Prien, am Freitag über diese Themen hier zu berichten. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Es gilt das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit erreicht, und der Antrag wird als Tagesordnungspunkt 35 A in die Tagesordnung eingereiht. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen mögen sich bitte über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufs am Freitag machen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 7, 17, 36 bis 39 und 41 ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 8, 12, 22, 27, 29, 31, 33, 42 bis 44 und 46. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: 1 und 16, Regierungserklärung sowie „Finanzpolitik mit Zukunft: Reform der Schuldenbremse umsetzen“; 2, 10 und 45, Gesetzentwurf, Antrag und Bericht zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein; 11, 32 und 35, „80 Jahre Befreiung von Auschwitz“, „Kampf gegen Antisemitismus“ und „Für eine Schulkultur gegen Rechtsextremismus“; 18 und 19, „70 Jahre Bonn-Kopenhagener Erklärungen“; 25 und 26, Arbeitszeiterfassung „Für Lehrkräfte und für den Verbleib von Lehrkräften an Schulen – gegen Lehrkräftemangel“. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. (Präsidentin Kristina Herbst) Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 31. Tagung. Morgen Abend um 17:30 Uhr findet der Empfang anlässlich der Kommandoübergabe des Landeskommandos statt, zu dem alle Abgeordneten herzlich eingeladen sind. Wir werden daher heute unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr, morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause bis spätestens 17 Uhr und Freitag bis voraussichtlich 12 Uhr tagen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich herzlich unserem Abgeordneten Claus Christian Claussen zum Geburtstag gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Das sind Schülerinnen und Schüler der Jürgen-Fuhlendorf-Schule aus Bad Bramstedt, unser Landeskirchlicher Beauftragter Dr. Wilko Teifke, Schwester Maria Magdalena, unser Landesbrandmeister Herr Nero und der Geschäftsführer Herr Arp. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 1 und 16 auf: Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung „Chancen nutzen – Impulse setzen“ Drucksache 20/3074 b) Finanzpolitik mit Zukunft: Reform der Schuldenbremse umsetzen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3034 (neu) Deutschland mit starken Investitionen voranbringen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3094 Wird das Wort zu Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Ministerpräsidenten Daniel Günther das Wort. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025

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Daniel Günther

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau einem Monat hat der Landtag des dritten Jahrestages des Überfalls Russlands auf die Ukraine gedacht. Von Dr. Claudia Major, der Leiterin der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik bei der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, haben wir dabei in einer sehr eindrücklichen Rede gehört, dass es eine Deadline für Europas Verteidigungsfähigkeit gibt: 2029. Bis dahin haben wir Zeit, so aufzurüsten, dass wir kriegstüchtig oder, wie Claudia Major formuliert hat, „siegfähig“ sind, in Europa und in Deutschland, damit unsere Bundeswehr gemeinsam mit unseren europäischen Verbündeten einen Verteidigungskrieg erfolgreich führen kann. Dazu brauche es einen Dreiklang aus Abschreckung, Verteidigung und Resilienz. Das ist die Realität, der wir ins Auge blicken müssen. Ich glaube, wir müssen selbstkritisch sagen: Dieser Realität hätten wir uns eigentlich schon deutlich früher stellen müssen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt FDP) Wir leben in Deutschland und Europa seit über sieben Jahrzehnten weitestgehend in Frieden. Aber wir wissen seit dem 24. Februar 2022, dass dies schon lange kein echter Friedenmehr war. Die Zeichen waren da, spätestens seit der russischen Annexionder Krim 2014. Zur Wahrheit gehört leider, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist. So zu tun und weiter die Augen zu verschließen, ist schlicht nicht mehr möglich. Gerade in Schleswig-Holstein wissen wir das. Wir erleben hier ganz konkret die Auswirkungen der hybriden Kriegsführung – wir sehen sie jeden Tag auf der Ostsee. Wir haben aufgrund der geografischen Lage als Drehscheibe zwischen Nord- und Ostsee eine besondere Verantwortung für Deutschland und für unsere Verbündeten. Darüber hinaus sind wir seit zwei Monaten damit konfrontiert, dass die US-Regierung einen unberechenbaren und gefährlichen Kurs fährt: Die Amtseinführung von Donald Trump am 20. Januar 2025 war eine Sicherheitswende für Europa und die ganze Welt. Wir müssen als Europäer Verantwortungfür unsere Sicherheit übernehmen. Die EU wird sich von einer Wirtschafts- und Wertegemeinschaft nun zu einer Verteidigungsgemeinschaft weiterentwickeln müssen. Die Bundesregierung wird in den kommenden (Ministerpräsident Daniel Günther) Jahren damit vor der Herausforderung stehen, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken und ihrer Mitverantwortung für Sicherheit in Europa nachzukommen. Darum haben Bundestag und Bundesrat mit unserer Zustimmung als Landesregierung in historischen Sitzungen entschieden, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Die Änderung des Grundgesetzes ist dafür die Grundlage, und sie ist richtig, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Das Paket, das auf Grundlage auch des fachlichen Inputs des Kieler Instituts für Weltwirtschaft entstanden ist, bringt vieles in Bewegung. Auch für unsere Resilienz duldet die Modernisierung unseres Landes keinen Aufschub. Doch neben der Resilienzstärkung geht es auch darum, Kräfte in der Wirtschaft freizusetzen. Wir alle wissen: Deutschland hat in den vergangenen Jahren an Wirtschaftskraft verloren – in vielen Bereichen sogar den Anschluss. Derzeit hören wir fast täglich von massivem Stellenabbau in deutschen Schlüsselindustrien. Dem müssen wir etwas entgegensetzen, wenn wir den Wohlstand unseres Landes erhalten und unsere Position als derzeit drittgrößte Volkswirtschaft der Welt stärken wollen. Bund, Länder und Kommunen müssen die jetzt geschaffenen ökonomischen Chancen nutzen und Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen. (Zuruf FDP: Aber nicht durch Subventionen!) Darauf kommt es entscheidend an; denn die zusätzlichen Schulden belasten unsere Haushalte in der Zukunft mit Zinsausgaben. Wir brauchen Wirtschaftswachstum, um diese enorme zusätzliche Zinslast dauerhaft finanzieren zu können. Deshalb ist es so wichtig, dass mit den zusätzlichen Investitionen Wachstumsimpulse ausgelöst werden. Dank des Sondervermögens werden wir Impulse setzen können bei unserer Verkehrsinfrastruktur, bei Investitionen in die Energieinfrastruktur, in Krankenhäuser, in Bildung und Betreuung, in die Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung sowie in Digitalisierung und in den Klimaschutz. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass dies möglich geworden ist, hat neben dem Wirken von Union und SPD auch mit der konstruktiven Position der Grünen zu tun, die in dieser Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6275 schwierigen Situation Verantwortung übernommen und wichtige Punkte in die Verhandlungen eingebracht haben, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) wie etwa ihr Anliegen, den Sicherheitsbegriff breiter zu definieren und darunter auch Cybersicherheit, Nachrichtendienste oder die Unterstützung für angegriffene Staaten zu fassen. Die EU muss insgesamt unabhängiger und selbstständiger werden. Das gilt auch mit Blick auf die weltwirtschaftlichen Entwicklungen. Wer im Welthandel weiterhin mitbestimmen möchte, muss den Partnern auf Augenhöhe begegnen können. Dafür muss die EU Lieferketten und Schlüsselindustrien sichern. Ein Beispiel dafür ist der Aufbau einer souveränen Batteriezellenfertigung. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass im Sondierungspapier von Union und SPD die Unterstützung für den Aufbau einer deutschen Batteriezellenfertigung angekündigt und sie damit als strategische Industrie herausgestellt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch mit der neuen Bundesregierung werden wir die gute Zusammenarbeit in dieser Frage fortsetzen und darauf aufbauen, was Wirtschaftsminister Robert Habeck und der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner gemeinsam angestoßen und ermöglicht haben. Unser ehemaliger Kollege Oliver Kumbartzky hat hier in der Landtagssitzung am 15. Dezember 2023 bemängelt, dass die Rolle der FDP und die Rolle von Christian Lindner bei der staatlichen Unterstützung von Northvolt nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Das wurde damals zu Recht gemacht. Für die Landesregierung sage ich auch noch einmal sehr klar: Ohne die Zustimmung von Bundesfinanzminister Christian Lindner hätte es das Gesamtfinanzierungspaket mit der Wandelanleihe und damit die Chance auf eine Batteriezellfabrik in Schleswig-Holstein nicht gegeben. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich dafür, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben. (Anhaltender lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinne und im Sinne der Beschlüsse des Landtags (Ministerpräsident Daniel Günther) (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) werden wir als Landesregierung weiter mit aller Kraft dafür arbeiten, dass der Bau der Batteriezellfabrik realisiert wird. Das ist genau ein solcher Impuls, den wir jetzt für die deutsche Wirtschaft brauchen. Er hinterlegt die Chancen, die wir für Schleswig-Holstein darin sehen. Das stärkt auch unser Vorhaben einer Batteriezellenproduktion in Heide. Denn wo sollte sie entstehen, wenn nicht im Land der Autobauer, und in welcher Region, wenn nicht an der Quelle grüner Windenergie? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die geplanten Sondervermögen geben uns die Möglichkeit, in Deutschland insgesamt mehr zu investieren, starke Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu setzen und uns der Verantwortung für unsere Sicherheit auch in Schleswig-Holstein angemessen stellen zu können. Das gehört zusammen. Der Operationsplan Deutschland macht deutlich, dass eine verlässliche Infrastruktur für unsere Verteidigungsfähigkeit unverzichtbar ist. Wir müssen unsere Straßen, Schienen und Brücken dringend instand setzen. Die Resilienz unseres Landes hängt davon ab. In Schleswig-Holstein müssen unter diesem Blickwinkel die A 20, unsere Häfen und viele weitere Vorhaben als strategische Infrastruktur neu bewertet werden. Wir müssen unsere Resilienz und Verteidigungsfähigkeit gleichermaßen ausbauen. In Schleswig-Holstein haben wir dafür seit Jahrzehnten die Kompetenzen und die Expertise in unserem Land. Wenige Regionen haben so viel geballtes Know-how wie Schleswig-Holstein im U‑Boot-Bau, in der Fertigung von Marineschiffen, in der Marinetechnik und in der Landsystemindustrie wie dem Bau und der Modernisierung von gepanzerten Fahrzeugen. Diese Kapazitäten werden gerade enorm erweitert. Unsere Unternehmen stehen in den Startlöchern. Sie wollen und werden dazu beitragen, die Fähigkeiten der Bundeswehr zu stärken. Deshalb müssen wir noch mehr als in den letzten Jahren darauf drängen, dass die Mittel schnell in konkrete Ausrüstungsaufträge münden. Das gilt auch für die Mittel aus Brüssel, die für die Wehrfähigkeit Europas bereitgestellt werden. Meine Damen und Herren, abgesehen von der Wehrtechnik bringen die beschlossenen Änderungen für Schleswig-Holstein weitere konkrete Verbesserungen. Wir werden in Schleswig-Holstein WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 über das Sondervermögen Infrastruktur für erhebliche zusätzliche Investitionen sorgen können. Wir können verstärkt in unsere Infrastruktur investieren und die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum schaffen. Genau das werden wir in Schleswig-Holstein auch tun. Das ist dringend notwendig, um den Alltag der Menschen zu verbessern und ihnen damit wieder Zuversicht und den Glauben an die Stärke unseres Landes zu geben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum ist es gut und richtig, dass der Bund den Ländern einen Teil der Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro unmittelbar zur Verfügung stellt. Das Investieren wird aber nur möglich, wenn wir die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung durchsetzen und uns nicht in unserem komplexen Bürokratiedickicht verheddern. Ein gutes Beispiel, wie es laufen kann, ist die LNG-Infrastruktur in Brunsbüttel. Innerhalb von neun Monaten ist es uns gelungen, die dafür notwendige Anbindungsleitung zu realisieren. Ein hohes Tempo legen wir in Schleswig-Holstein nicht nur in Notlagen vor. Bundesweit ist Schleswig-Holstein Spitzenreiter bei der Umsetzung von Höchstspannungsleitungen in Landeszuständigkeit. Insgesamt 2.162 Kilometer der Vorhaben sind in Deutschland realisiert. Davon entfällt mit 532 Kilometern ein Viertel auf Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen vor einer ähnlichen historischen Aufgabe wie 1990. Damals haben wir sämtliche Beschleunigungspotenziale ausgeschöpft. Das kann uns als Blaupause für die Infrastruktur dienen. Mit diesem Geist müssen wir auch jetzt wieder an unsere Modernisierung herangehen. Jetzt ist der Moment, die ökonomischen Chancen zu erkennen und zielgerichtet neue Impulse für Wachstum, Beschäftigung und Sicherheit zu setzen. Dieser Aufbruch darf aber nicht bedeuten, dass wir in einen Goldrausch verfallen. Stattdessen müssen wir besonnen und verantwortungsvoll sinnvolle Impulse setzen. Ein Teil des Gesamtpakets ist die neue Länderregelung zur Schuldenbremse. Damit werden wir verantwortungsvoll umgehen, gerade weil wir die Erfahrung gemacht haben, wie Zinslasten einen Haushalt erdrücken können. (Ministerpräsident Daniel Günther) Wir kennen unsere strukturelle Lücke. Deshalb werden wir weiter konsolidieren. Wir kennen unseren Sanierungsstau. Dafür wollen wir die Mittel nutzen und die in den letzten Jahren angestoßenen Investitionen mithilfe des Bundes noch schneller umsetzen. Die Mittel werden wir kontinuierlich und effizient einsetzen, und wir werden in SchleswigHolstein keine Zeit verlieren. Der Bund muss jetzt schnell mit den Ländern abstimmen, wann und wie die Mittel verteilt werden, und wie wir die für die Beschleunigung notwendigen Reformen auf den Weg bringen. Das der Verteilung zugrunde liegende Ausführungsgesetz sollte in dem Geist gestaltet sein, den wir jetzt brauchen. Schlanke und effiziente Verfahren, die auf Vertrauen statt auf überbordender, bürokratischer Kontrolle fußen, sind das, was Land und Kommunen jetzt brauchen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine unmittelbare Verpflichtung, die Landesverfassung zu ändern, ergibt sich anders, als vor den konkreten Entwürfen angenommen, nicht. Mit den Änderungen zum Grundgesetz sind auch die Regelungen für die Länder getroffen worden. Dennoch macht es Sinn, dass die grund- und landesgesetzlichen Regelungen synchronisiert werden. Dazu sind bereits Gespräche angekündigt worden. Die notwendigen Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des Bundestags und des Bundesrats für den Landeshaushalt 2025 ergeben, werden wir über einen entsprechenden Nachtragshaushalt abbilden. Der Staat wird insgesamt mehr als 1 Billion Euro Schulden aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nach dieser tiefgreifenden Entscheidung, dass Bund und Länder schnell handeln und sich spürbar etwas ändert. Das ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft essenziell. Die Menschen müssen wieder das Gefühl bekommen, dass unser Land vernünftig organisiert und handlungsfähig ist. Ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir die Dinge jetzt anpacken, damit auch bereits verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückgewinnen und Deutschland wieder auf Kurs bringen können. Es passt und gehört einfach auch zu den historischen Entscheidungen, die der Bundestag und Bundesrat jetzt getroffen haben. Dafür müssen wir konkret werden, konsequent die Digitalisierung ausbauen und beschleunigen sowie die Transformation der Wirtschaft vorantreiben und Fachkräfte gewin-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6277 nen, ausbilden und sichern. Damit geben wir starke Impulse, die unsere Wirtschaft jetzt braucht. Wenn wir die Chancen nutzen wollen, die sich aus der veränderten Weltlage ergeben, dann dürfen wir jetzt nicht knauserig und nicht zögerlich sein. Allerdings werden es auch nicht nur Wohlfühlentscheidungen sein. Die Investitionen des Bundes müssen auf einem hohen Niveau bleiben und dauerhaft aus dem Haushalt bestritten werden. Das bedeutet, dass wir Strukturen ändern werden und den Menschen etwas zumuten müssen. Auch das gehört zur Wahrheit. Doch ich bin davon überzeugt, dass der Weg richtig ist und sich lohnt. Schleswig-Holstein wird seinen Teil dazu beitragen. Das gilt im Übrigen auch für den Klimaschutz. Sicherheit bedeutet heute mehr als militärische Verteidigungsfähigkeit. Der Klimawandel stellt eine ebenso große fundamentale Bedrohung dar. Als Land zwischen den Meeren spüren wir die Folgen des Klimawandels unmittelbar. Für uns ist der Klimaschutz, ist die Anpassung an die Klimafolgen, gerade der Küstenschutz, existenziell. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Dass sie jetzt eine zentrale Rolle im Sondervermögen spielen, ist richtig und wichtig. Als erfolgreiches Energiewendeland wissen wir, dass damit erhebliche Wertschöpfung verbunden ist. Schützen wir das Klima, helfen wir damit vor allem kommenden Generationen. Für uns ist klar: Wir müssen noch mehr tun, um schnellstmöglich klimaneutral zu werden. Der Weg zur Klimaneutralität kostet Geld. Dabei können wir unsere Wirtschaft und die Menschen nicht alleinlassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So sichern wir unsere Wettbewerbsvorteile und machen Schleswig-Holstein noch zukunftsfähiger. Bei den Stichworten Wettbewerbsvorteile und Zukunftsfähigkeit gehören natürlich auch Bildung, Forschung und Entwicklung unbedingt dazu. Ich bin sicher: Im neuen Koalitionsvertrag werden sie eine wichtige Rolle einnehmen. Das ist essenziell für die Entwicklung und Stärkung unserer Demokratie und beinhaltet hohes Zukunftspotenzial. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Auch davon hängen unser Wohlstand und unser mittelfristiges Wirtschaftswachstum ab. (Ministerpräsident Daniel Günther) Meine Damen und Herren, außergewöhnliche Zeiten erfordern mitunter außergewöhnliche Entscheidungen. Claudia Major hat hier im Landtag gesagt, dass wir uns fragen müssen, wie viel wir bereit sind zu investieren, um das zu schützen, was wir aufgebaut haben: eine wehrhafte Demokratie. Auf diese Frage haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche eine klare Antwort gegeben – in vollem Bewusstsein der Tragweite dieser Entscheidung. Für uns als Landesregierung war klar, dass wir dieses Paket unterstützen. Die Grundgesetzänderung macht uns handlungsfähig. Sie stärkt auch Schleswig-Holstein strukturell und nachhaltig. Sie ist eine große Chance für unser Land. Es ist ein historisches Momentum. Nutzen wir den Willen zur Reformbereitschaft? Beweisen wir, dass Deutschland es besser kann? Den meisten ist klar, dass solche Schritte notwendig sind, wenn wir die großen Aufgaben lösen wollen. Also, packen wir es an, nutzen wir diese historische Gelegenheit, nutzen wir Chancen! Setzen wir Impulse für ein handlungsfähiges Deutschland und ein zukunftsfähiges Schleswig-Holstein. – Herzlichen Dank. (Lang anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Der Ministerpräsident hat die Redezeit um fünf Minuten erweitert. Diese Zeit steht natürlich nun jetzt auch jedem weiteren Redner zu. Das Wort hat nun die Oppositionsführerin, die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt diese historischen Momente, die nach besonderen politischen Antworten verlangen. Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents. Ich bin sehr froh, dass die demokratische Mitte in der Folge im Juni die Kraft hatte, mit einem Sondervermögen Bundeswehr gemeinsam zu antworten. Das war ein Zeichen der Stärke für die Demokratie. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Bereits 2022 war eigentlich klar, dass diesen neuen Herausforderungen nicht mit den alten Finanzregeln begegnet werden kann. Jenseits des Sondervermögens gab es darüber aber keinen Konsens. Die WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Regierungskoalition hat an diesem fehlenden Konsens gelitten; an diesem fehlenden Konsens ist sie zwei Jahre später zerbrochen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Grundlage für eine stabile Regierung ist eine gemeinsame Finanzpolitik. Deshalb war es wichtig und richtig, dass sich die SPD und die Union dieser schwierigen Frage unmittelbar nach der Bundestagswahl angenommen haben. (Beifall SPD, CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist gut, dass dieser Konsens mit den Grünen gemeinsam auf den Weg gebracht worden ist. Denn es waren und sind historische Beschlüsse im Bundestag und im Bundesrat. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutschland hat somit eine starke Antwort auf die neue Weltlage gegeben, eine Antwort, die der Größe der Aufgabe gerecht wird, eine Lösung, die schon fast so groß ist wie das Problem. Der Aufbruch ist somit möglich. Das ist der Mentalitätswechsel, den wir jetzt brauchen. Dieser Beschluss ist die Voraussetzung dafür, dass wir die äußere, die innere und die soziale Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen werden. Das ist wirklich eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (Beifall SPD) Europas Freiheit muss verteidigt werden. Wir wünschen uns alle Sicherheit. Wir werden deutlich mehr in die Ausstattung der Bundeswehr investieren. Deshalb ist es richtig, diese Ausgaben künftig in großen Teilen von der Schuldenbremse auszunehmen. Dabei geht es um wichtige zusätzliche Ausgaben für Verteidigung, für Zivil- und Bevölkerungsschutz, für Cybersicherheit und die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine. Das sind Gelder, von denen wir eigentlich hoffen, dass wir sie nicht nutzen müssen. Wir werden sie doch investieren. Wir dürfen vor den globalen Veränderungen nicht die Augen verschließen. Anne Applebaum hat es in ihrem Buch „Die Achse der Autokraten“ sehr gut auf den Punkt gebracht – Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Es gibt keine freiheitliche Weltordnung mehr … Doch es gibt freiheitliche Gesellschaften und offene und freie Nationen, die ihren Bürgern bessere Aussichten auf ein sinnvolles Leben bieten als geschlossene (Serpil Midyatli) Diktaturen. Diese freiheitlichen Gesellschaften sind nicht perfekt. Sie haben gravierende Mängel, tiefe Gräben und sind durch historische Wunden geprägt. Umso mehr Grund, sie zu verteidigen und zu schützen.“ (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Wir Sozialdemokraten sind aber auch davon überzeugt, dass wir eine politische Antwort eben nicht nur für die Herausforderungen für Sicherheit und Verteidigung brauchen. Kolleginnen und Kollegen, unser Land fährt auf Verschleiß. Wir erleben das täglich: im Auto, in der Bahn, auf dem Fahrrad, in der Schule oder in der Kita. Unsere Infrastruktur ist oft in einem schlechten Zustand. Wir wissen, dass die Transformation zur Klimaneutralität staatlicher Investitionen bedarf. Wir alle kennen den Investitionsbedarf in den Kitas. Wir kennen den maroden Zustand der Schulen. Wir kennen den Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern. Und wir wissen um den fehlenden Wohnraum. Bei alldem geht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik. Ich bedauere, dass dies in Ihrer Regierungserklärung ziemlich kurz gekommen ist, Ministerpräsident Günther. (Beifall SPD und SSW) Herr Ministerpräsident Günther, ich teile Ihre Auffassung, dass es Sinn macht, unsere grundgesetzlichen Regelungen zu synchronisieren. Dafür erwarten wir Vorschläge von Ihnen. Wir aber wollen die Reform der Schuldenbremse. (Annabell Krämer [FDP]: Ist doch schon abgeschafft!) Die Schuldenbremse ist mehr und mehr zu einer Investitionsbremse geworden und wird jetzt endlich reformiert. Dafür haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lange gekämpft. Bis Ende 2025 ist es soweit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Herr Ministerpräsident, wir erwarten, dass Sie bei der weiteren Reform Verantwortung übernehmen. Schleswig-Holstein will und muss sich konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Dafür haben Sie ja heute einen Antrag vorgelegt, und wir werden Ihrem Antrag natürlich zustimmen und gehen fest davon aus, da wir ja Gemeinsamkeiten haben, dass Sie dann auch unserem Antrag heute zustimmen werden. Das wäre dann auch die Größe, die hier Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6279 in diesem Parlament, von diesem Redepult aus sehr oft ausgerufen wird. Stimmen Sie also beiden Anträgen zu! Das wäre eine wichtige Entscheidung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das im Bund beschlossene Sondervermögen Infrastruktur schafft ebenfalls gute Voraussetzungen, damit die Dinge im täglichen Leben wieder funktionieren. Mit Investitionen in Straßen, Brücken, Bahnen, Digitalisierung, Bildung, Betreuung, Energienetze, in die Transformation auf dem Weg zur Klimaneutralität lösen wir endlich den Investitionsstau in unserem Land auf. Jetzt kommt es darauf an, konkrete Wege aufzuzeigen, statt Ängste zu schüren. Ich finde es nicht richtig, dass viele lediglich die Schulden in den Mittelpunkt stellen wollen. Da ist von einem Schuldenpaket die Rede. Ja, es werden Schulden gemacht. Das darf nicht bagatellisiert werden. Das ist eine große Verantwortung. Aber um es klar und deutlich zu sagen: Dieses Finanzpaket ist auch ein Sicherheitspaket für die soziale Sicherheit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Es ist ein Paket, das unsere Wirtschaft stärkt und Arbeitsplätze schafft und sichert, das die Infrastruktur erneuert und Deutschland insgesamt stark macht. Es ist ein Paket, das Zusammenhalt erneuert; das steht für mich im Mittelpunkt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begreife es ausdrücklich als Stärke unserer Demokratie, dass diese breite Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat möglich geworden ist. Dieses Ergebnis markiert eine Rückkehr zu der Stärke, die wir im Jahr 2022 hatten. Ich bedauere, dass es danach fast drei Jahre gedauert hat, vergleichbare gemeinsame Antworten zu geben, und dass dafür eine Koalition zerbrechen musste, weil die Opposition unter Friedrich Merz diesen Weg nicht früher gehen wollte. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) In Schleswig-Holstein waren es wiederum die regierungstragenden Fraktionen, die diesen Weg versperrt haben. Allein im Jahr 2024 hat die SPDFraktion zwei konkrete Initiativen zur Reform der Schuldenbremse eingebracht. Wir haben im Februar 2024 einen Antrag eingebracht. Wir haben unseren Vorschlag im März 2024 noch einmal erneuert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stimmt!) Sie haben sich für Notkredite entschieden – Notkredite, die unserer Meinung nach verfassungswid- (Serpil Midyatli) rig genutzt wurden. Sie haben unsere Zweifel und Forderungen nach einer Reform der Schuldenbremse nicht aufgegriffen. Der Ministerpräsident hat gar von einem Sturm im Wasserglas gesprochen. Noch im Januar dieses Jahres hat die CDU-Fraktion hier im Hause versucht vorzurechnen, dass weitere Schulden das Land ruinieren würden. Was ist aus all dem geworden? – Am Ende kommt die Reform der Schuldenbremse, und das ist gut so, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Schleswig-Holstein könnte schon viel weiter sein. Schleswig-Holstein hätte sich an die Spitze setzen können. Das wäre der Situation damals angemessen gewesen. Das müssen Sie heute mit sich ausmachen. Die Regierungserklärung wäre geeignet gewesen, dies anzusprechen und einmal auszusprechen. Nun gut, Sie haben darauf verzichtet, Herr Ministerpräsident. Deswegen ist es gut, dass wir Sie noch einmal daran erinnern. Wie gesagt: Es ist gut, dass diese alte Position nun offenbar endlich einem Mentalitätswechsel unterzogen wurde. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bedarfe in Schleswig-Holstein waren lange absehbar. Ich habe als frisch gewählte Landesvorsitzende im Jahr 2019 als Erste Vorschläge dazu gemacht. Die Debatte hat sich über die Coronapandemie, den Ukrainekrieg und die Ostseesturmflut beständig weiterentwickelt. Die Zeitenwende findet vor unseren Küsten statt. Nach 15 Jahren Erfahrung mit dem Instrument war es uns wichtig, daraus konkrete Schlüsse zu ziehen. Erstens. Wir müssen in unsere Zukunft investieren. Zweitens. Krisenprävention braucht eben einen langen Atem, und den wollen wir gemeinsam haben. Ein aktiver Staat braucht Flexibilität, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, all das schafft Vertrauen in die Politik und in einen handlungsfähigen Staat. (Beifall SPD) Die Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse hat die SPD nicht aus Selbstzweck vorgetragen, sondern weil wir die Problemlagen in Schleswig-Holstein gesehen und gespürt haben: Der Bedarf im Land ist riesig. Über 15 Milliarden Euro Investitionsbedarf bis 2040 stehen allein in Ihrem Infrastrukturbericht, Herr Ministerpräsident. Es gibt wichtige Bereiche, die jetzt endlich konkret angepackt werden müssen. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Beispiel Krankenhäuser. 1,7 Milliarden Euro Investitionsbedarf bestehen allein für die Umsetzung der Krankenhausreform. Zusätzlich hohe Bedarfe bestehen unter anderem beim UKSH. Beispiel Schulen. Die dringend notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung der Schulen belaufen sich auf 12 bis 60 Milliarden Euro. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: 16 Milliarden Euro!) – 12 bis 16 Milliarden Euro, okay. – Vielen Dank. Beispiel Kinderbetreuung. 300 Millionen Euro braucht es für die fehlenden Kitaplätze. Beispiel Wohnen. In Schleswig-Holstein braucht es in den nächsten Jahren Investitionen von 82 bis 151 Milliarden Euro. Im Bereich Transformation zur Klimaneutralität schließlich haben wir als SPD-Fraktion in unserem Finanzierungskonzept TraFo.SH Bedarfe in Höhe von 11,6 Milliarden Euro bis 2030 berechnet. Das alles muss endlich angegangen werden, damit die Kosten am Ende nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern hängen bleiben, wenn das Land im Jahr 2040 klimaneutral sein will. Ministerpräsident Günther, Sie sprachen gerade davon, wie wir Strukturen ändern müssen und den Menschen etwas zumuten müssen. Was meinen Sie damit denn genau? Werden Sie doch einmal konkret! Ich hätte da einen Vorschlag. Lassen Sie uns doch mit den Reichsten beginnen. Sind Sie dazu bereit? Lassen Sie uns die Vermögensteuer wieder einführen! Das wäre tatsächlich der Lage angemessen, und es wäre vor allem gerecht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW – Unruhe FDP) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es braucht massive Investitionen in unsere Infrastruktur und in unsere Zukunft, also auch in Forschung und Innovation. Die Milliarden werden weitere Investitionen auslösen und der Wirtschaft neuen Schwung geben, den wir dringend brauchen. Das sind nur einige wenige Beispiele, die zeigen: Es gibt viel zu tun. Die Günther-Regierung sollte sich vom Mentalitätswechsel im Bund anstecken lassen. Gestalten Sie endlich! Ignorieren Sie die Probleme nicht, sondern handeln Sie. Die SPD ist bereit, ihrer Verantwortung nachzukommen, und wir werden die Regierung daran messen. Das Geld muss jetzt so eingesetzt werden, dass es nicht verpulvert wird, sondern (Serpil Midyatli) jedem Kind einen Kitaplatz sichert, für moderne Schulen, ausgezeichnete Krankenhäuser sowie bezahlbare Wohnungen sorgt und eine Transformation ermöglicht, die Arbeitsplätze sichert und die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger nicht in die Höhe treibt. (Beifall SPD) Ministerpräsident Günther, Sie sprechen oft von der Rolle, die die Wehrtechnik für unseren Standort spielt. Wir wünschen uns, dass Sie konkret etwas dafür tun. Die wachsende Bedeutung sehen wir auch, aber Sie haben in den letzten acht Jahren keine Bilanz vorzuweisen. Sie stehen in der Verantwortung, dass diese Mittel nun auch nach Schleswig-Holstein kommen. Dafür müssen Sie in Berlin präsent sein und Klinken putzen. Andere Bundesländer werden das für ihre Standorte ebenfalls tun. Es reicht also nicht, hier allein die Chancen zu benennen. Sie müssen die Chancen ergreifen. Das ist die Erwartungshaltung, die wir an Sie haben. (Beifall SPD) Handeln Sie zügig! Gegenüber dem Bund mahnt der Ministerpräsident schnelles Handeln ohne lange Verhandlungen über Verteilungsmechanismen an. Aber gilt das auch für Sie selbst hier im Land? Wir werden Sie daran messen. Herr Ministerpräsident, unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben Ihnen gegenüber sicher ebenso hohe Erwartungen. Wir nehmen Sie beim Wort und erwarten keine langen Verhandlungen, sondern zügige Umsetzung. Herr Ministerpräsident, diese neue finanzielle Grundlage ist ein Glücksfall für die Günther-Regierung, aber Ihre Aufgabe ist kein Stück kleiner geworden. (Beifall SPD) Dieses Paket gibt Ihnen eine neue Chance, die Sie besser nutzen sollten. Bürgerinnen und Bürger müssen spüren können, dass jetzt etwas besser wird. Das ist die Aufgabe einer Landesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns all das gemeinsam auf den Weg bringen, um das Leben der Menschen in Schleswig-Holstein besser zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Midyatli, ich finde, dass Sie Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6281 dem von Ihnen selbst beschworenen historischen Moment nur im ersten Teil Ihrer Rede gerecht geworden sind. (Beifall CDU) Im zweiten Teil haben wir das altbekannte sozialdemokratische Mantra gehört, mit Schulden ließen sich alle Probleme lösen. (Lachen und Zurufe SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit liegen Sie heute genauso falsch, wie Sie sich in der Vergangenheit geirrt haben. Wären wir Ihren Vorschlägen für kreditfinanzierte kostenfreie Kitas, für Weihnachtsgeld auf Pump, für Schulden für alle SPDWünsche in der Vergangenheit gefolgt, dann wäre unser Land längst pleite. (Beate Raudies [SPD]: Das haben wir nie gefordert, Herr Koch!) Dann wären wir heute nicht in der Lage, dieses große Finanzpaket zu stemmen und damit die aktuellen Herausforderungen zu meistern. (Beifall CDU – Zurufe SPD – Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Entschuldigung?

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Tobias Koch CDU

Frau Kollegin Midyatli, davon abgesehen war die Schuldenbremse nie eine Investitionsbremse. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ganz im Gegenteil, erst mit der Schuldenbremse ist es überhaupt gelungen, die Milliardendefizite des Landeshaushalts zu beseitigen, den Landeshaushalt auszugleichen, Überschüsse zu erzielen, das Sondervermögen IMPULS aufzubauen und die Investitionen unter Jamaika massiv zu erhöhen, was wir jetzt mit Schwarz-Grün fortsetzen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Der Sanierungsstau in der öffentlichen Infrastruktur ist nicht Folge der Schuldenbremse, sondern Folge von falscher Prioritätensetzung in den letzten Jahrzehnten. Dafür tragen gerade auch SPD-geführte Landesregierungen ein erhebliches Maß an Mitverantwortung, weshalb man hier durchaus hätte selbstkritischer auftreten können. (Tobias Koch) (Beifall CDU – Martin Habersaat [SPD]: Wer hat denn Überschüsse im Landeshaushalt erzielt?)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Tobias Koch CDU

Ich möchte meine Rede erst einmal fortsetzen. (Zurufe SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt in diesem Umfang neue Schulden machen zu müssen, ist kein Grund zur Freude, das ist auch kein Glücksfall für das Land, sondern einzig und allein den aktuellen großen Herausforderungen und Notwendigkeiten geschuldet. Unsere Freiheit, unsere Sicherheit und unsere Demokratie sind in Gefahr. Seit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verfügen radikale Kräfte von rechts und links zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über eine Sperrminorität im Deutschen Bundestag. Wie sehr das das Funktionieren unserer Demokratie beeinträchtigt, können wir in diesen Tagen miterleben. (Christopher Vogt [FDP]: Und deshalb wollt ihr die Schuldenbremse abschaffen?) Nur fünf Tage später, am 28. Februar 2025, konnten wir und die Weltöffentlichkeit mit Fernsehbildern direkt aus dem Oval Office das Ende der westlichen Wertegemeinschaft live mitverfolgen. Wer als amerikanischer Präsident mit der Demütigung von Wolodymyr Selenskyj eine derartige Täter-Opfer-Umkehr betreibt, ist kein verlässlicher Bündnispartner mehr. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Rolle der NATO und gerade der USA als Schutzschirm Europas wurde an diesem Tag generell infrage gestellt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war schon vorher der Fall!) Nach diesen beiden Ereignissen ist in Deutschland und Europa nichts mehr so, wie es in den letzten 80 Jahren seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gewesen ist. (Zurufe FDP) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Wenn wir alle unser gewohntes Leben so wie bisher fortsetzen wollen, dann ist jetzt schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. Genau dafür werden mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat in der letzten Woche die finanziellen Grundlagen geschaffen. Die Gefahr, dass durch ein weiteres Erstarken radikaler Kräfte unsere Demokratie zugrunde geht, und ebenso die Gefahr, dass wir unsere Sicherheit und Freiheit aufgrund russischer Aggression verlieren, sind weitaus gefährlicher und zudem weitaus konkreter, als es die Gefahr einer Staatspleite durch Überschuldung in den nächsten Jahren sein könnte. Ein Kommentar der Bild-Zeitung brachte es treffend auf den Punkt, als der Kommentator fragte: „Wollen wir den Laden besenrein und schuldenfrei übergeben, wenn Trump und Putin Europa unter sich aufteilen?“ Nein, meine Damen und Herren, das ist sicherlich keine Alternative. Deshalb ist die Entscheidung in Berlin zweifelsfrei richtig gewesen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wenn aber Bund und Länder in den nächsten zwölf Jahren fast genauso viele Schulden machen, wie der Bund in den letzten 80 Jahren angesammelt hat, dann gibt die Höhe der vereinbarten Schulden gleichwohl Anlass zur Sorge. Die höhere Nachfrage nach Krediten wird automatisch einen Anstieg des Zinsniveaus nach sich ziehen. Schon jetzt lässt sich – ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt ein einziger Euro an Krediten aufgenommen worden ist – ein Anstieg der Rendite bei zehnjährigen Staatsanleihen von 0,3 Prozentpunkten in den letzten drei Wochen beobachten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Logisch, klar!) Bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt zahlen wir für die rund 32 Milliarden Euro an vorhandenen Landeschulden zukünftig fast genau so viel Zinsen, wie es die neuen Verschuldungsmöglichkeiten der Schuldenbremse zulassen. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Damit wäre dann rein gar nichts gewonnen, außer natürlich für die Kreditgeber. Der Landeshaushalt hingegen würde durch die steigende Zins- und Schuldenlast zunehmend stranguliert. Deshalb gilt es, mit den neuen Verschuldungsmöglichkeiten sehr sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen, und genau das werden wir tun. (Tobias Koch) Ja, die Gelder sollen schnell investiert werden, gleichzeitig muss aber die politische Kunst gelingen, die Gelder sinnvoll und zielführend auszugeben. Dafür gilt es aus meiner Sicht, die folgenden drei Prämissen einzuhalten. Erste Prämisse: Kredite sind kein geeignetes Mittel, um Lücken im laufenden Haushalt zu schließen. Konsumtive Ausgaben über Schulden zu finanzieren, wäre wirklich das Dümmste, was man machen könnte. Dadurch entsteht nämlich kein zusätzliches Wirtschaftswachstum, und dadurch werden keine zusätzlichen Steuereinnahmen generiert, sondern ausschließlich zusätzliche Zinsausgaben. Um eine solche Abwärtsspirale zu vermeiden, führt an der Fortsetzung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses kein Weg vorbei. Die bestehende Lücke im Landeshaushalt muss ohne neue Kredite geschlossen werden. Zweite Prämisse: Mit Geld allein ist es nicht getan. Weder unserer Sicherheit noch unserer Infrastruktur ist geholfen, wenn das Geld des Sondervermögens jetzt lange Zeit ungenutzt herumliegt. Genauso wenig ist es hilfreich, wenn die kreditfinanzierten Ausgaben in ineffiziente und teure Strukturen fließen. Dem großen Wurf bei der Kreditaufnahme muss deshalb auch ein großer Wurf bei Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung folgen. (Vereinzelter Beifall CDU) Es braucht jetzt einen Kraftakt, der sicherstellt, dass die kreditfinanzierten Ausgaben schnell und effizient eingesetzt werden. Genauso wie bei den Schuldenregeln müssen alle Hindernisse beseitigt werden, die zu jahrelangen Verzögerungen und teuren Auflagen führen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dritte Prämisse: Die besten Verwendungszwecke sind diejenigen, die unserer Sicherheit dienen und gleichzeitig wirtschaftliche Wachstumsimpulse auslösen und dadurch Steuereinnahmen generieren, denn schließlich müssen die neuen Schulden ja auch bezahlt werden. Für die Verteidigungsausgaben muss deshalb gelten: Wir kaufen unsere Waffen nicht länger in den USA. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Denn erstens müssen wir uns darauf verlassen können, dass sie im Einsatzfall funktionieren, und zweitens vergeben wir die Aufträge lieber in Deutschland und Europa, damit hier Arbeitsplätze und Wertschöpfung entstehen. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6283 (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Auch bei den Infrastrukturinvestitionen gilt es, sorgsam zu differenzieren. Es war nicht nur dem taktischen Geschick unseres Ministerpräsidenten geschuldet, dass er im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur gleich die A 20 ins Spiel gebracht hat, sondern die A 20 erfüllt diese dritte Prämisse par excellence. Investitionen in Verkehrsinfrastruktur wie die A 20, aber auch in Brückenbauwerke, Schienenwege und Hafeninfrastruktur sorgen nicht nur für Aufträge und Beschäftigung, sondern sie versetzen uns gleichzeitig in die Lage, Truppen unserer europäischen Verbündeten von West nach Ost und nach Skandinavien zu verlegen. Deshalb hatte Claus Madsen schon im Januar 2023, also vor über zwei Jahren, darauf hingewiesen, dass die A 20 Teil der militärischen Infrastruktur ist und man die Bundeswehr nicht mitten durch Bad Segeberg fahren lassen kann. Vor zwei Jahren ist dieses Argument für den Weiterbau der A 20 noch von vielen belächelt worden, heute ist es leider bitterer Ernst. Deshalb darf es keine weiteren Verzögerungen beim Bau der A 20 geben, sondern es muss unverzüglich mit dem Weiterbau begonnen werden. (Beifall CDU und SSW) Was für die Verkehrsinfrastruktur gilt, gilt genauso für die Krankenhausversorgung. Die Krankenhausstrukturreform von Karl Lauterbach mit ihrer Zentralisierung und Spezialisierung ist die falsche Antwort für eine flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung und potenziell verwundeten Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall. (Zurufe SPD) Wir müssen die Krankenhausstrukturreform nicht nur auf den Normalfall, sondern auch auf den Krisenfall ausrichten und die dafür erforderlichen Kapazitäten vorhalten, so wie das während des Kalten Krieges selbstverständlich war und leider auch jetzt wieder notwendig ist. (Beate Raudies [SPD]: Aber nicht in den Krankenhäusern!) – Frau Kollegin, wir brauchen auch in den Krankenhäusern größere Kapazitäten, um für den Ernstfall gewappnet zu sein; das wird wohl niemand bestreiten können. Wir müssen in Hochtechnologie, Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung investieren. Der Krieg in der Ukraine, aber auch die bereits statt- (Tobias Koch) findende hybride Kriegsführung Russlands zeigen, wie militärische Konflikte der Zukunft aussehen werden, bei denen es nicht allein um die Quantität von Panzern und Munition geht. Die jahrelange politische Blockade der Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr hat unserer Verteidigungsfähigkeit massiv geschadet. Hier gilt es, jetzt schnell aufzuholen. Dafür braucht es militärische und technologische Forschung an unseren Universitäten und in der wehrtechnischen Industrie. Meine Damen und Herren, das sind die Bereiche, auf die wir unsere Investitionen in Infrastruktur konzentrieren sollten. Das gilt nicht nur für die 100 Milliarden Euro des Sondervermögens, die auf Länder und Kommunen entfallen, sondern auch für den zusätzlichen Kreditspielraum der Länder von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Auch diese Möglichkeit zur zusätzlichen Kreditaufnahme sollten wir sorgfältig für genau diese von mir genannten Bereiche reservieren, bevor wir die Mittel leichtfertig an anderer Stelle ausgeben. Es wäre ein vollkommen falscher Eindruck, jetzt zu glauben, Geld sei wieder in Hülle und Fülle vorhanden und könne mit beiden Händen ausgegeben werden. (Zuruf SPD) Wer so agiert, der entfacht nur ein kurzfristiges Strohfeuer, dem die nächste Schuldenkrise unweigerlich auf dem Fuße folgen würde. Mit den beschlossenen Grundgesetzänderungen hat die Politik einen großen Kredit aufgenommen, sowohl finanziell als auch im Sinne eines politischen Vertrauensvorschusses. Jetzt gilt es, damit klug und verantwortungsbewusst umzugehen, so wie wir das hier in Schleswig-Holstein machen werden. Dazu brauchen wir eine stabile Bundesregierung, die diese Herausforderung jetzt entschlossen angeht und die Probleme unseres Landes löst. Wir brauchen eine Koalition, die an einem Strang zieht und den Menschen damit wieder Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, das Funktionieren unserer Demokratie und von Politik zurückgibt. Als größtes Land und größte Volkswirtschaft in Europa müssen wir bereit und in der Lage sein, Führungsverantwortung in Europa zu übernehmen, denn die Abschreckung ausländischer Aggressoren gelingt nicht im Alleingang, sondern nur gemeinsam in einem geeinten Europa. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die finanziellen Möglichkeiten dafür sind jetzt vorhanden. Ich hoffe und wünsche mir, dass die zukünftige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD dieser Verantwortung gerecht wird und wir die verlorenen drei Ampeljahre damit wieder hinter uns lassen. Für Schleswig-Holstein werden wir auf jeden Fall unseren Teil dazu beitragen. Da ich jetzt noch ein paar Minuten Restredezeit habe, will ich die Gelegenheit nutzen, in aller Deutlichkeit eines hinzuzufügen: Neben der Aufstockung des Verteidigungsetats ist es genauso wichtig und erforderlich, auch die Wehrpflicht in Deutschland wieder aufleben zu lassen, (Beifall CDU) die ja ganz bewusst nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt worden ist. Geld alleine sorgt nicht für unsere Sicherheit, sondern es braucht auch Soldatinnen und Soldaten, die unser Land, unsere Familien und unsere Freiheit verteidigen. Ich habe dies in meiner Rede am ersten Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine hier an diesem Rednerpult schon einmal gesagt, und auch diesbezüglich sind die vergangenen drei Jahre leider ungenutzt verstrichen. Zu den großen Aufgaben der neuen Bundesregierung gehört deshalb auch, diese Entscheidung über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht jetzt unverzüglich zu treffen und die dafür erforderlichen Strukturen in kürzester Zeit wiederaufzubauen. Geld dafür ist jetzt jedenfalls genügend vorhanden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Investitionsbedarf in Schleswig-Holstein beträgt mittlerweile etwas mehr als 7 Milliarden Euro. Das ist eine Zahl, die wir relativ genau kennen, die sich aber trotzdem immer wieder anpasst, weil wir vor mittlerweile mehr als zehn Jahren die kluge Entscheidung getroffen haben, einen Infrastrukturbericht auf den Weg zu bringen, der sich endlich einmal ehrlich macht, die Steine im (Lasse Petersdotter) Land umdreht und guckt, wo überall saniert und investiert werden muss. Der Infrastrukturbericht hat damals schon eine Summe festgelegt, der wir dann auf der anderen Seite – in unterschiedlichen Bündnissen mittlerweile, aber immer waren die Grünen dabei – ein Sondervermögen IMPULS gegenübergestellt haben. Insofern hatten wir die To-do-Liste aus dem Infrastrukturbericht und Sondervermögen IMPULS, um diese To-do-Liste Stück für Stück abzuarbeiten. Das war ein kluger und ein richtiger Weg, der trotzdem auch dazu geführt hat, dass die Investitionsbedarfe in die Infrastruktur immer weiter angestiegen sind, obwohl wir sie gleichzeitig abgebaut haben. Diese To-do-Liste gibt uns, glaube ich, gerade in der jetzigen Debatte und in der Situation, in der wir uns befinden, einen Wettbewerbsvorteil in der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen, die jetzt für dieses Land notwendig sind. Denn die Aussage, dass wir in den letzten 15 Jahren zwar die Schulden weniger in den Haushalten gesehen haben, aber in den Straßen, Schulen und Brücken dieses Landes, stimmt für Schleswig-Holstein – wie für alle Bundesländer. Die schwarze Null ist eben für sich genommen noch keine angewandte Generationengerechtigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Oder – anders ausgedrückt –: Die Brücken in unserem Land sollten immer mindestens so solide sein wie unsere Haushalte. Umgekehrt bringt uns das nämlich gar nichts. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Dennoch ist es richtig, jetzt verantwortungsbewusst mit den geschaffenen Möglichkeiten umzugehen, nicht in Goldgräberstimmung zu verfallen oder gar den Glauben zu haben, dass wir uns als Politik jetzt Denkmäler bauen sollten. Wir müssen die Zinsen im Blick behalten. Die Zinsen sind die große Herausforderung bei jeder Staatsverschuldung. Bei der Staatsverschuldung geht es nicht vornehmlich darum, wann etwas zurückgezahlt wird, weil der Staat bestehen bleibt. Bei der Staatsverschuldung ist das Problem: Kann ich mir diese Schulden jetzt gerade leisten oder nicht. – Deswegen ist der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum, Wirtschaftsstärke und Zinsbelastung der ausschlaggebende Punkt, den wir uns immer wieder vor Augen führen müssen und wo Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6285 wir selbstkritisch gucken müssen, dass wir es mit der Verschuldung nicht übertreiben. Eine Sache bleibt trotz dieser Entscheidungen unverändert, und das ist die Schuldenbremse und ihre Praxisuntauglichkeit in sich. Denn was man jetzt gemacht hat, ist, ein paar Dinge vor die Klammer zu ziehen, im Grundgesetz neben die Schuldenbremse zu schreiben. Aber die strukturellen Herausforderungen der Schuldenbremse selbst werden damit noch nicht gelöst. Ganz besonders ist immer wieder zu betonen ist, dass die mehrjährigen Notlagen mit der Schuldenbremse, wie sie aktuell gilt, einfach nicht zu bewältigen sind. Da besteht ein Reformbedarf, der ganz offensichtlich ist. Wenn Sie, Frau Midyatli, darauf hinweisen – das teile ich ja sehr – und auch daran appellieren, dass wir als Koalition und die Landesregierung sich da konstruktiv einbringen, will ich mich für die konstruktiven Äußerungen des Ministerpräsidenten in den letzten Tagen doch ausdrücklich bedanken, denn er war der Einzige (Zuruf SPD) – von der CDU-Seite der Einzige! –, der immerhin öffentlich betont hat, dass man jetzt weiter an dem Projekt arbeiten muss, und der die Bereitschaft hatte, auch das Sondierungspapier ernst zu nehmen und zu sagen: Man muss bis zum Ende des Jahres mit den notwendigen Leuten darüber sprechen, um zu einem Ergebnis zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Beate Raudies [SPD] – Zuruf) Wenn ich schon nette Dinge über die CDU-Bundespolitik sage, möchte ich aber auch ein bisschen Relation reinbringen, denn eines verhehle ich auch nicht: Die Herausforderungen, die bestehen, bestehen tatsächlich nicht erst seit Ende Februar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Der Appell von Friedrich Merz, Jens Spahn, Carsten Linnemann und anderen, jetzt müsse man sich aber wirklich einmal zusammenreißen, jetzt hätten wir wirklich eine ganz andere Situation, jetzt müssten alle an einem Strang ziehen, ist leicht gesagt, wenn man glaubt, alleine zu bestimmen, wohin es geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Wenn man sagt, die außenpolitische Lage sei jetzt eine vollkommen andere, als das noch vor Februar (Lasse Petersdotter) der Fall war, weil wir diese Rede von J. D. Vance auf dem World Economic Forum gehört haben, weil wir die Situation zwischen Trump, Selenskyj und J. D. Vance im Weißen Haus gesehen haben, und außerdem gehe irgendwie dieser Plan von „Wir machen ein paar Kürzungen beim Bürgergeld, und ansonsten regeln wir alles über das Wirtschaftswachstum“ nicht auf, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Zurufe) spricht das dafür, dass Friedrich Merz im Wahlkampf entweder haushaltspolitisch oder außenpolitisch reichlich naiv oder nicht ganz aufrichtig war. Beides kostet in jedem Fall Glaubwürdigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Dass man es dann sogar noch geschafft hat, es nach der Wahl fast zu verdribbeln, das grüne Wahlprogramm mit den Grünen umzusetzen, zeugt von einem gewissen politischen Unvermögen, das ich mir bei einem künftigen Kanzler ehrlicherweise nicht wünsche. – So viel zur CDU und zu Friedrich Merz, (Beifall FDP, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) die weitere Rede soll sich damit weniger befassen, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Mach so weiter! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) sondern viel mehr mit dem guten Ergebnis. Denn das Ergebnis ist durch die Grünen-Verhandlungen meiner Auffassung nach besser geworden. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass man wieder einmal nichts zum Klimaschutz gesagt hat und wieder die Grünen irgendwie in der Verantwortung waren, den Klimaschutz da reinzuverhandeln, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) als sei es ein Partikularinteresse der Grünen, den Klimaschutz in Schleswig-Holstein, aber eben auch in Deutschland voranzubringen. Es sollte nicht nur ein Partikularinteresse sein, aber wenn es so ist, werden wir es immer wieder tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Was umfasst das Paket ansonsten? – Wir haben den Strang der Verteidigungsfähigkeit, der um Cybersicherheit ergänzt wurde. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass das in dieser Zeit notwendig ist. Künftig können Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit über ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes kreditfinanziert geleistet werden. Das Signal an die Europäische Union, aber auch an die NATO war dringend notwendig und – so glaube ich – bringt uns in der Frage der Verteidigungsfähigkeit große Schritte voran – eben auch, dass wir die Ukraine künftig aus diesen Mitteln unterstützen können. Das ist ein richtiges Paket. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dann haben wir die Infrastruktur: 500 Milliarden Euro insgesamt über etwas mehr als zehn Jahre, 100 Milliarden Euro davon für den Klimaschutz, insbesondere für den Klima- und Transformationsfonds, und 100 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen. Der dritte Strang sind die 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Länder, was endlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, weil es tatsächlich mal eine perspektivische Verbesserung mit sich bringt und für Schleswig-Holstein etwas mehr als 400 Millionen Euro bedeutet. Das bedeutet in der aktuellen Debatte auch, dass wir die Notlage, wie wir sie in diesem Jahr beschlossen haben, nicht mehr benötigen, weil sich die finanziellen Rahmenbedingungen verändert haben. Das hilft alles sehr. Trotzdem ist es richtig, jetzt nicht naiv vorzugehen und das Geld blind zu verplanen. Wenn sich 500 Milliarden Euro dadurch ergeben sollten, wären wir nicht besonders klug, 10.000 Stellen zu schaffen und zu sagen: „Das Ding ist durch“, sondern klug wäre, dass wir tatsächlich überlegen: Welche Ausgaben sind gerade notwendig, und welche Ausgaben stehen in der Zukunft noch an? Blicken wir auf die Infrastruktur. Es ist richtig, dass wir jetzt erst einmal auf die konkreten Zahlen warten, um dann darüber zu entscheiden, welche Investitionen getätigt werden. Eine Richtschnur für die Grünen kann ich aber definieren, und die ist, dass für uns Sanierung vor Neubau gilt. Ich glaube, dass wir die Verantwortung haben, jetzt insbesondere darauf zu gucken, was in den letzten Jahren liegen geblieben ist, um die Alltagsprobleme der Menschen zu lösen, das bedeutet insbesondere die Sanierung. (Lasse Petersdotter) (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) – Frau Präsidentin, ich kriege eine Zwischenfrage. (Heiterkeit)

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich war abgelenkt. – Herr Abgeordneter, lassen Sie denn die Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies zu?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, ich grübele noch ein bisschen über Ihre Aussage, Sie warteten auf die Zahlen für die Bedarfe. Die Kollegin Midyatli hat vorhin gesagt – auch Sie sind darauf eingegangen –, dass wir einen Infrastrukturbericht haben. Wir haben einen relativ aktuellen Infrastrukturbericht: 15 Milliarden Euro Investitionsbedarf bis 2040. Welche Zahlen brauchen Sie denn noch? – Ich brauche die Zahlen, die tatsächlich bei uns ankommen. Es geht mir nicht um die Bedarfe, sondern um die Zahlen: Was bekommt Schleswig-Holstein? Machen wir es zum Beispiel so, dass wir tatsächlich 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes von Schleswig-Holstein als Land erhalten, also von den 114 Milliarden Euro BIP, dann eben die 0,35 Prozent? (Zuruf CDU) Oder wird es so sein, dass man sagt: „Die Länder erhalten, wenn man die Gesamtsumme des Bruttoinlandsproduktes Deutschlands nimmt, davon 0,35 Prozent“, und das wird dann über den Königsteiner Schlüssel verteilt? – Das Ausführungsgesetz liegt ja noch nicht vor. Mir geht es nicht um die Bedarfe. Die sind an vielen Stellen klar; da muss man politisch diskutieren, was man als Erstes macht. Neben dem Infrastrukturbericht kommen auch der Landesnahverkehrsplan, und, und, und dazu. Mir geht es darum: Wie viel Geld erhält Schleswig-Holstein eigentlich aus dieser Möglichkeit? – Das scheint mir, solange wir das Ausführungsgesetz nicht haben, noch nicht klar zu sein. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6287

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Aufklärung und die Erklärung. Ich folge Ihnen, dass das in der Tat schwierig ist. Stimmen Sie mir aber zu, dass wir in diesem Haus schon sehr zügig anfangen könnten, die Prioritätenliste zu erstellen – egal, wie hoch der Betrag ist, müssen wir mit irgendwas anfangen –, und dass wir dann aus dem 15‑Milliarden-Infrastrukturbericht sozusagen schon einmal eine Reihenfolge bilden könnten? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Verteilen!) – Ich gehe davon aus, dass diese Debatte jetzt losgehen wird. Ich versuche gerade, schon zu dieser Debatte beizutragen, indem ich sage: Sanierung halte ich für besonders wichtig. – So wird jetzt allmählich das Pulling and Hauling zwischen uns allen losgehen. Dann wird man sagen: Okay, die A 20 ist jetzt, gerade wegen des Operationsplans, extrem wichtig. (Beifall CDU) Ich sage aber einmal: Der Bund hat dann eine Menge zu finanzieren, und der Operationsplan benennt auch viele andere Dinge. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine Straße, die womöglich irgendwann in 20 Jahren fertig sein wird, für die unmittelbare Verteidigungsfähigkeit dieses Landes das ausschlaggebende Element sein wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch CDU) Sie erleben das auch in dieser Debatte. Insofern wird die Diskussion eben weitergehen. Natürlich ist das Ganze für die Verteidigungspolitik zu betrachten, so wie ich das gerade bei dem Operationsplan genannt habe, aber es ist auch als Konjunkturpaket zu betrachten, welches es gegebenenfalls schon früher gebraucht hätte. Jetzt werden natürlich Fragen aufkommen: Okay, wie ist denn die Konkurrenzsituation zu anderen Bauprojekten? – Die Bauwirtschaft wird von diesem Schuldenpaket profitieren. (Lasse Petersdotter) Die Aufgaben sind eben, auch in den Kommunen, sehr deutlich. Nehmen wir die Kitas, die Schulen, den Ganztag, die energetische Sanierung, den Wohnungsbau, den Krankenhausbau und die Krankenhaussanierung. Ich habe gestern in der Presse den Vorschlag gemacht, dass es als Angebot an die Kommunen eventuell sinnvoll sein kann, so etwas wie ein Kommunal-IMPULS zu schaffen. Wir haben mit IMPULS die Erfahrung gemacht, dass es ganz gut war, dass man einen zusammengefassten Ausgabentopf hat, in dem man dann aber auch Liquiditätsmanagement betreiben kann. Wenn eine bestimmte Ausgabe, weil sich ein Projekt verzögert, nicht unmittelbar getätigt werden kann, dann können diese Mittel für anderes verwendet werden. In der Gesamtsicht muss allerdings jedes Projekt für sich abgesichert sein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie wieder eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Ja. (Christopher Vogt [FDP]: Privatgespräch!)

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Beate Raudies SPD

Danke schön, Herr Kollege. – Ich habe das heute Morgen mit großem Interesse gelesen, wir haben aber auch sowohl in der Rede des Ministerpräsidenten als auch von meiner Fraktionsvorsitzenden gehört: Es muss auch schnell gehen, es soll vorangehen. – Könnten Sie sich vorstellen, dass wir es für die Kommunen so machen, wie wir es beim Kommunalinvestitionsförderpaket 1 gemacht haben? Wir haben nämlich definiert, für welche Zwecke Kommunen Geld ausgeben dürfen, es ihnen dann überwiesen und erst hinterher abgerechnet. Das beschleunigte natürlich viel, denn in vielen Kommunen liegen die Baupläne eigentlich fertig in der Schublade. – Auch das ist eine gute Idee. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass unser Ziel ist, Förderungen häufiger über eine unmittelbare Auszahlung und einen anschließenden Verwendungsnachweis zu organisieren. Insofern ist das ein guter Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Blicken wir auf die Verteidigung. Das ist wahrscheinlich überhaupt einer der Auslöser, warum wir an dieser Stelle all die anderen Themen diskutieren konnten. Die Verteidigung – das muss man ehrlicherweise sagen – ist auch deswegen so ein großes Thema, weil sich die Welt in den letzten zehn Jahren doch sehr stark verändert hat – das hat sie auch für uns Grüne. Wir haben diese Veränderung erkannt und Korrekturen an unserem Kurs vorgenommen. Wir haben heute eine andere Sicht auf Bundeswehr, Verteidigung, Wehrindustrie, als wir sie vor zehn Jahren hatten. Das war ein Prozess, der bei uns sehr schnell ging, aber sehr intensiv war. In diesen Fragen haben auch Einzelpersonen eine große Rolle gespielt, weil wir so immer die Möglichkeit hatten, zu neuem Austausch beispielsweise mit der Bundeswehr zu kommen. An dieser Stelle möchte ich mit dem Blick auf den morgigen Tag einmal einen besonderen Dank an Oberst Schneider aussprechen, der auch in einer Zeit, als wir Grüne ein distanzierteres Verhältnis zur Bundeswehr hatten, immer ein offenes Ohr für uns hatte und vor allen Dingen immer bereit war, ehrlich und offen mit uns wie Erwachsenen zu sprechen, wie er das auch gerne sagt. Ich glaube, dass das der Ansatz ist, der nicht nur unseren Kurs verändert, sondern auch den von anderen Teilen der Gesellschaft. (Beifall ganzes Haus) Nur am Rand will ich sagen: Das ist ein Prozess, den ich auch der Linken sehr empfehlen würde, die sich mit ihrem Widerspruch in sich, der prorussischen Friedenspolitik, auf einem Holzweg befindet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Hermann Junghans [CDU]) Die deutsche Politik war in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegenüber Russland ausgesprochen naiv: 2008 beim Angriff auf Georgien, 2014 beim Angriff auf die Krim, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) als man sich auf diese Absurdität eingelassen hat: „Wer greift da jetzt eigentlich gerade wen an?“, und: „Da ist jetzt ein Flugzeug abgestürzt, was ist denn da eigentlich passiert?“. Man hat sich ablenken lassen. Das hat Russland genutzt, und das hat Russland für sich ausgenutzt. Europa und die NATO waren an dieser Stelle verwirrt und nicht ausreichend handlungsfähig. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) (Lasse Petersdotter) Dazu kommen Auftragsmorde auf europäischem Grund und Boden in Großbritannien, aber auch in Deutschland, ausgeführt von Russland. Diese Naivität muss vorbei sein. Deswegen ist es Zeit, jetzt wieder robuster zu sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) Mit robust sein meine ich nicht eine blinde Verhärtung der Gesellschaft. Robust sein kann auch mit Herz geschehen. Aber man muss robust sein, indem man sich auf diese Situation angemessen vorbereitet. Was es da besonders braucht, sind meiner Auffassung nach drei Dinge. Das eine ist, die Kapazitäten auszubauen. Das ist insbesondere dann gewährleistet, wenn wir den Wehretat auf 3,5 Prozent ausweiten – zumindest vorerst –, aber auch, indem wir bestimmte Fähigkeiten wieder ausbauen, etwa in der Drohnenabwehr, bei der die Bundeswehr bislang nicht ausreichend aufgestellt ist. Das liegt auch daran, dass Grüne da immer sehr skeptisch waren – das sage ich dazu –, aber wir müssen in der Drohnenabwehr stärker werden. Das hat der Krieg in der Ukraine bislang gezeigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Das Zweite ist, dass wir Partnerschaften ausbauen müssen. Für die Europäische Union bedeutet das meiner Auffassung nach: Insbesondere Deutschland, aber auch Frankreich und Polen müssen eine Rolle einnehmen, die der Europäischen Union und ihrer Rolle nach außen gerecht wird, jetzt, da die USA – in ganz vielen Fragen zumindest – ausfallen. Dabei dürfen wir uns selber nicht immer so kleinrechnen und kleinmachen. Die Europäische Union, Großbritannien und Norwegen zusammen haben ein Zehnfaches des Bruttoinlandsproduktes von Russland. Die Europäische Union ist längst nicht so schwach, wie sie sich selber ganz gerne darstellt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Zu diesen Partnerschaften gehören auch außereuropäische Partnerschaften, etwa zu Japan, dem wichtigsten Verbündeten in der Region, aber auch zu Großbritannien außerhalb der Europäischen Union und gerade in diesen Tagen ganz besonders zu Kanada. Kanada ist einer der wichtigsten Verbündeten der Europäischen Union und der wichtigste Verbündete Deutschlands. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6289 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Birgit Herdejürgen [SPD]) Das Dritte, was es jetzt braucht, ist, dass wir die gesellschaftliche Resilienz ausbauen müssen. Das bedeutet heruntergebrochen: Jeder muss wissen, was zu tun ist. Dieses Gefühl von Ohnmacht in Krisen macht einen nervös. Wir haben das in der Coronapandemie erlebt. Die Menschen wussten, was zu tun ist. Sie hatten zwar ein hartes Leben und einen harten Job zu erledigen, aber es hat in der Resilienz an der einen oder anderen Stelle durchaus geholfen. Das müssen wir jetzt auch in Verteidigungs- und anderen politischen Fragen erreichen, dass jeder weiß, was zu tun ist, und jeder seine Rolle für sich zumindest einmal durchdacht hat. Die Gesellschaft resilienter zu machen, bedeutet auch, die Medienkompetenz zu fördern. Diese Idee von hybrider Kriegsführung gegen Deutschland! Je weniger sie funktioniert, desto besser. Sie funktioniert derzeit zu gut. Wenn wir die Medienkompetenz verbessern wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann nicht nur in der Schule, sondern auch in Generationen, die längst nicht mehr in der Schule sind. Damit gucke ich niemanden explizit an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP – Zuruf Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir müssen das Vertrauen in die Politik wieder stärken. Da helfen uns anderen Maßnahmen und Möglichkeiten, indem wir die Alltagsprobleme der Menschen lösen und Alltagsprobleme ernst nehmen. Um die Resilienz zu stärken, müssen wir die soziale Sicherheit verbessern. Wir müssen die soziale Sicherheit unterstützen. Niemand darf sich abgehängt fühlen. In den Umfragen zur Bundestagswahl, welches die wichtigsten Themen sind, ist das nicht immer nur die innere Sicherheit, sondern ganz häufig die soziale Sicherheit. Deswegen müssen wir darauf gucken: Wie geht es eigentlich den Schwächsten in der Gesellschaft? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Deswegen ist es gut, dass diese Maßnahmen jetzt – in Teilen zumindest – kreditfinanziert werden können, damit sie weniger gegen andere Maßnahmen, die wir als Land und als Bund leisten müssen, laufen und die Konkurrenzsituation zwischen Verteidigung und Sozialem eben nicht so erfolgt, wie das beispielsweise Die Linke und das Bündnis Sarah (Lasse Petersdotter) Wagenknecht zurzeit in der Debatte häufig tun. Es ist ja gerade ein Ziel der Maßnahmen, dass die Dinge nicht gegeneinander laufen. Gleichzeitig müssen wir in der Umsetzung verantwortungsbewusst vorgehen. Wir müssen Zurückhaltung zeigen in der Frage der Schuldenmöglichkeiten, die sich ergeben, und gleichzeitig das tun, was notwendig ist. Wir müssen die Chancen nutzen, die Probleme des Alltages wirklich zu lösen. Dabei können wir gerne schnell sein, sollten aber trotzdem die Regeln, die wir miteinander haben, nicht zu leichtfertig umgehen. Ich bin dafür, jetzt in Gespräche miteinander einzutreten: Was braucht es als Erstes? Was braucht es am meisten? Was hat die besten Auswirkungen für unsere Gesellschaft? Was macht uns robuster? Was macht uns auch solidarischer? Damit der Gemeinsinn unabhängig von Einzeläußerungen läuft, müssen wir mal wieder gucken: Was haben wir miteinander? – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Dietrich-BonhoefferSchule aus Bargteheide sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle und Freiwilligen Feuerwehr Wohltorf und Bürgermeister der Gemeinde Aumühle, Knut Suhk, und Bürgermeisterin der Gemeinde Wohltorf, Susann Kröger, auf Einladung von MdL Andrea Tschacher begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines möchte ich vorwegnehmen. Deutschland muss, wie auch andere europäische Staaten, sehr schnell deutlich mehr für die Verteidigungsfähigkeit tun. Ich bin froh, dass wir in diesem Hohen Hause darüber grundsätzlich eine große Einigkeit haben. Das ist wichtig, denn wir müssen unsere Freiheit immer verteidigen können. Das ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, wichtiger als in den letzten Jahrzehnten. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat geht jedoch weit über das Thema Verteidigung hinaus, und diesen Teil des Pakets sehen wir äußerst kritisch. Die Union und die SPD haben gemeinsam mit den Grünen und mit Unterstützung der Linken und der Freien Wähler im Bundesrat ein wirklich gigantisches Schuldenpaket auf den Weg gebracht. Das ist eine radikale Kehrtwende von der Finanzpolitik Deutschlands in den letzten Jahrzehnten. Viele Menschen hatten sich den angekündigten Politikwechsel von CDU und CSU sicherlich ganz anders vorgestellt. Im Wahlkampf hatten Friedrich Merz und die Union immer vehement für die Einhaltung der Schuldenbremse plädiert und erklärt, der Staat müsse mit 1 Billion Euro Steuereinnahmen pro Jahr jetzt endlich auch einmal auskommen. Nun fragt man sich: Womit ist die Union eigentlich in die Sondierungsverhandlungen mit der SPD gegangen? Das eigene Wahlprogramm kann es nicht gewesen sein. Es muss etwas anderes gewesen sein. Wahrscheinlich die Ratschläge von linken Ökonomen auch aus Kiel, die, glaube ich, manchmal eine etwas naive Vorstellung von Politik haben. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist unser Charme! – Heiterkeit) – Das kann ich bei Einzelnen ausschließen, Herr Dr. Dolgner. (Heiterkeit) Es mag sein, dass der Charme von Frau Esken bei Herrn Merz eine besondere Wirkung hat, aber ich glaube, ehrlich gesagt, es war doch was anderes. Ich frage mich in diesen Tagen auch, was Angela Merkel derzeit wohl denken mag, wenn sie sieht, in welcher Rekordgeschwindigkeit Friedrich Merz so viel rot-grünes Programm umsetzt, wie es unser Land seit über 20 Jahren nicht mehr gesehen hat. (Beifall FDP) Sie wurde von Friedrich Merz und seinen Freunden jahrelang dafür kritisiert, dass sie sozialdemokratische Politik macht. Friedrich Merz macht nicht sozialdemokratische Politik, sondern rot-grüne Politik. Insofern: Schönen Gruß an Angela Merkel. Das, was Friedrich Merz bisher beschlossen hat, ist deutlich links der Ampel. Auch deswegen denke ich in diesen Tagen an Angela Merkel. (Beifall FDP) Man kann es deshalb in vollem Ernst nicht anders sagen: Das ist jetzt kein kluger Kompromiss und (Christopher Vogt) kein kurzfristiges Umdenken der Union wegen Donald Trump. Das ist die wohl größte Wählertäuschung in der Geschichte der Bundesrepublik, die hier vollzogen werden wird. Die Älteren erinnern sich noch an den Vorschlag von Frau Merkel 2005, die Mehrwertsteuer um zwei Punkte zu erhöhen. Da hat die SPD plakatiert: „Merkel-Steuer, das wird teuer“. – Dann kamen drei Prozentpunkte raus. Das haben die Bürger schon nicht verstanden. Aber was hier passiert, verstehen viele Menschen in der Tat nicht. (Beifall FDP) Meine Sorge ist – das sage ich mit Blick auf den aktuellen Bundestag –, dass eine solche Mitte-linksPolitik, für die es in der Bevölkerung ja eigentlich gar keine Mehrheit gibt, für noch mehr Frust bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgen wird. Die Schuldenbremse wird nun in erheblichem Maße ausgehebelt werden. Zur Wahrheit gehört ja– der Ministerpräsident hat das in einer Wortwahl auch erklärt, die ich jetzt nicht wiedergeben möchte –: Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Denn die zukünftige Koalition aus Union und SPD will noch in diesem Jahr – so steht es im Sondierungspapier – mit den Grünen und vermutlich auch mit den Linken, die AfD wird es ja wohl nicht sein – unsere Verfassung erneut ändern, um die Schuldenbremse noch einmal ganz explizit aufzuweichen. Darüber wird momentan kaum gesprochen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Ja, doch, ich war da sehr deutlich!) – Ja, Herr Günther und Sie sind da sehr deutlich, aber ansonsten wird in der Öffentlichkeit gar nicht darüber gesprochen, was das eigentlich bedeutet. Wir werden am Ende also nicht bei 1 Billion Euro zusätzlichen Staatsschulden, sondern eher bei 2 Billionen Euro liegen. Das gehört zur Wahrheit. Es ist ja nicht so, dass Deutschland bisher unter zu wenig Staatsverschuldung gelitten hätte. Die SPD spricht in ihrem heutigen Antrag bei der Schuldenbremse von einer Innovationsbremse. Ich glaube, Frau Kollegin Midyatli, Innovationen werden hierzulande nicht durch die Schuldenbremse abgewürgt, sondern vor allem durch zu viel Bürokratie und zu schlechte Rahmenbedingungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung. (Beifall FDP) Die Schuldenbremse ist auch kein Fetisch von einzelnen Parteien, sondern es ist ein wichtiges Instru-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6291 ment, um für halbwegs solide Staatsfinanzen und somit für Stabilität sorgen zu können, zum Beispiel was die Inflation betrifft. Durch die Schulden der Coronazeit wurde die Inflation angeheizt. Das war nicht nur die Themen Putin und Energie, sondern es war eben auch die Verschuldung in der Coronakrise. Sie war eine Lehre aus der Finanzkrise, in der sich der Staat massiv verschulden musste, um die Lage in den Griff zu bekommen. In der Coronakrise kamen erneut massive Schulden hinzu. Auch zuletzt – Herr Kollege Petersdotter, es wird immer von der vermeintlichen schwarzen Null gesprochen – wurden ja massive Schulden gemacht. Der Bund hat im Rahmen der Schuldenbremse rund 50 Milliarden Euro neue Schulden pro Jahr gemacht. Es gab das Sondervermögen Bundeswehr. Also es gab in den letzten Jahren überhaupt gar keine schwarze Null. Insofern glaube ich, es geht um Verantwortung für die Zukunft. Da sollte man ein bisschen zurückhaltender herangehen. Nun kommt es natürlich immer darauf an, wofür Staatsschulden konkret verwendet werden. Ich bin immer sehr für mehr Investitionen in die Infrastruktur zu haben. Aber mein Eindruck ist, dass mit diesem neuen Sondervermögen am Ende alles Mögliche finanziert werden wird und es eben auch dazu dient, Räume im Haushalt für konsumtive Ausgaben zu schaffen. Die bisherigen Sondierungsergebnisse machen das auch sehr deutlich, wenn man ehrlich ist. Herr Kukies soll als Finanzminister erklärt haben, wie groß die Lücke im aktuellen Haushalt ist. Dann hat man diese Sondervermögen, aber auch mehrere neue Ausgaben im Milliardenbereich geschaffen. Die Mütterrente der CSU kostet mal eben 5 Milliarden Euro pro Jahr, rechnen Experten vor. Jetzt ist die spannende Frage: Soll das irgendwie indirekt über die Höhe gemacht werden? Dann fließt das schon mal nicht in die Infrastruktur. Ich gönne ja jedem beinahe alles, vor allem den Müttern in unserem Land. Aber ich muss deutlich fragen: Wie soll das denn ernsthaft finanziert werden? Das Rentensystem ist schon jetzt eigentlich nicht seriös finanziert. Wie soll das jetzt funktionieren? (Beifall FDP) Die Abgaben werden deutlich steigen in den nächsten Jahren wegen des demografischen Wandels, aber auch wegen der Arbeitsmarktlage. Jetzt immer noch etwas draufzupacken, ist ein weiterer Affront gegenüber der jungen Generation, wenn man nicht erklären kann, wie das dauerhaft finanziert werden soll. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, es ist aus meiner Sicht zumindest fragwürdig, dass man noch mit einer alten Bundestagsmehrheit eine solch wichtige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht hat, die solche finanziellen Dimensionen hat. Es ist wirklich traurig, dass man zukünftig ohne AfD oder Linke keine Grundgesetzänderung mehr vornehmen kann, weil die politischen Ränder so stark geworden sind. Die Aufgabe für die staatstragenden Parteien muss es deshalb mehr denn je sein, die politischen Ränder wieder kleiner zu machen und nicht, wenn auch ungewollt, dazu beizutragen, dass sie noch stärker werden. (Beifall FDP) Herr Ministerpräsident, ich will es deutlich sagen: Ich finde es äußerst schwierig, dass die Union gemeinsam mit den Linken unsere Verfassung ändern will, um noch mehr Schulden machen zu können. Mich stört auch der wiederholte Versuch aus der Union, die Linken quasi normalisieren zu wollen. Der Kollege Tobias Koch hat gestern die steile These aufgestellt, dass sich der problematische Teil der Linken – so hat er sich ausgedrückt – abgespalten habe und nun im Bündnis Sahra Wagenknecht aktiv sei. – Herr Kollege Koch, warum koalieren Sie dann in Thüringen mit dem BSW, mit dem problematischen Teil, und nicht mit den Linken? Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall FDP) Ich kann nur wirklich jedem empfehlen – das meine ich sehr ernst –, sich die Linken noch einmal genauer anzugucken. Die verbrecherische Vergangenheit der Linken, die früher SED hieß, finde ich wirklich schlimm. Wir haben auch gestern wieder bei der Rede von Herrn Gysi gesehen, dass diese von der Partei in Wahrheit nicht aufgearbeitet, sondern immer noch verklärt wird. Daran sollte sich die CDU nicht beteiligen. (Beifall FDP) Es ist nicht nur die Vergangenheit, die mich stört, es ist auch die Gegenwart, denn die Linke beheimatet noch immer viele Linksextreme, die mit unserem Staat und unserer Verfassung nichts zu tun haben. Auch die Putin-Treue der Linken wurde angesprochen. Davor sollte man aus machttaktischen Gründen nicht die Augen verschließen. Es ist noch immer keine normale Partei. Ich will sie nicht mit der AfD gleichstellen, aber auch nicht verharmlosen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Union und SPD haben sich einen gewaltigen finanziellen Spielraum verschafft, den die junge Generation wird stemmen müssen – zusätzlich zu den ohnehin schon hohen Belastungen. Was bei der Diskussion über die deutsche Staatsverschuldung leider oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass wir durch unser System der Sozialversicherung auch noch eine sehr hohe indirekte Staatsverschuldung haben. Das sind vor allem die Versprechen der Rentenversicherung und die Pensionszusagen von Bund und Ländern, bei denen noch gar nicht wirklich klar ist, wie die eigentlich in den nächsten Jahrzehnten tatsächlich gestemmt werden sollen. Unsere Sorge ist, dass die junge Generation mit den Folgen der Lasten dieses Pakets endgültig überfordert werden könnte. Herr Kollege Petersdotter, soziale Sicherheit muss alle Generationen beinhalten, da stimme ich Ihnen zu. Wenn schon meine Generation sagt: „Wir werden eh kaum etwas aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, in die wir massiv einzahlen“, dann ist das doch auch ein Problem, das man nicht übersehen darf. Das führt zu Frust bei vielen jungen Menschen. Wir wissen doch: Aus höheren Schulden werden durch Zins und Tilgung sehr schnell geringer werdende Spielräume in den Staatshaushalten, über die demokratisch entschieden werden muss. (Beifall FDP) Durch das geplante Paket dürften schon in den nächsten Jahren insgesamt rund 300 Milliarden Euro an zusätzlicher Zinsbelastung anfallen. Am Ende müssen für alle Staatsausgaben immer die Steuerzahler geradestehen. Das gerät in diesen Tagen ein bisschen in Vergessenheit. Wir haben in Deutschland schon jetzt sehr hohe Steuern und Abgaben, die weiter steigen werden. Bei der Einkommensteuer rutscht man schon bei dem 1,3-fachen des Durchschnittslohns in den Spitzensteuersatz. Das ist doch eine massive Ungerechtigkeit, die dort stattfindet. Neue Schulden sind die Steuererhöhungen von morgen. (Beifall FDP) Auch wenn es einige nerven mag: Deshalb warnen wir vor erdrückenden Zinslasten in öffentlichen Haushalten. Die Zinskosten im Bundeshaushalt sind zuletzt durch die höheren Zinsen deutlich angestiegen. Sie lagen einmal bei 4 Milliarden Euro, jetzt sind es schon über 40 Milliarden Euro pro Jahr. Experten rechnen mit einem weiter steigenden Zinsniveau, das schon etwas angestiegen ist, und mit einem Wiederanheizen der Inflation, vor allem (Christopher Vogt) durch noch höhere Baukosten, die natürlich auch ein soziales Problem sind. Viele Experten sehen eine Gefährdung der Stabilität des Euroraums. Das AAA-Rating Deutschlands ist in Gefahr, wenn wir weiter in diese Richtung gehen. Es ist jedenfalls aus meiner Sicht ein schwieriges Signal an andere Euro-Staaten, die bereits sehr hoch verschuldet sind. Die sagen sich doch: Wenn Deutschland jetzt schon massive Schulden macht, warum sollen wir dann auf die Bremse treten? –– Das wird dann die Stabilität der Euro-Zone im Zweifel sehr schnell wieder gefährden. Ich warne davor, weil das massive soziale Auswirkungen auf Europa hat und Europa schwächen wird. (Beifall FDP) Das beschlossene Paket ist also unterm Strich eine riskante Wette auf die Zukunft unserer Kinder und Enkel und bisher eine ziemliche Blackbox. Die Junge Union Schleswig-Holstein spricht deshalb zu Recht von einem historischen Fehler. Es darf kein Schuldenmachen geben, um notwendige Strukturreformen zu vermeiden. Die Frage ist tatsächlich: Wie will man irgendwann einmal einen Deckel darauf bekommen? – Man hat das Gefühl, der Zug hat keine Bremse. Deswegen muss es aufhören, dass es immer weiter in diese Richtung geht. Ich will es jedoch deutlich sagen: Wir unterstützen, dass Deutschland noch einmal sehr deutlich in die eigene Verteidigungsfähigkeit investiert. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Das ist ein wichtiges Signal in Richtung der eigenen Bevölkerung und unserer Verbündeten. Es war richtig, 2022 nach der Vollinvasion Russlands der Ukraine das Sondervermögen einzurichten, also Sonderschulden für die Bundeswehr aufzunehmen. Eine Aufstockung hätte meines Erachtens auch früher erfolgen können und müssen. Ich hatte das im vergangenen Jahr auch in der Welt vorgeschlagen. Mehrere Bundesregierungen haben bei der Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit viel zu lange geschlafen. Der russische Angriff auf Georgien war bereits im Jahr 2008; das ist fast 20 Jahre her. Die Rede von Putin auf der Münchener Sicherheitskonferenz lag in dieser Zeit. In dieser hat er dem Westen quasi angekündigt, dass es jetzt anders laufen wird. Die Krim-Annexion liegt auch schon über zehn Jahre zurück. Wir erleben in Europa und in Deutschland mittlerweile fast jeden Tag hybride Angriffe auf uns, was quasi eine kriegerische Handlung ist. Wir erleben Sabotage, Spionage, Desinformation und Auftrags-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6293 morde; der Kollege Petersdotter hat es gesagt. Deswegen muss die Bundeswehr sehr schnell viel mehr Aufträge zur Verbesserung der Ausstattung erteilen. Das Beschaffungswesen der Bundeswehr muss radikal reformiert werden. Der Faktor Zeit spielt eine riesige Rolle, denn Russland hat längst auf Kriegswirtschaft umgestellt, und neu produziertes Militärmaterial geht oftmals ins Depot und nicht mehr an die Front. Deswegen ist es nachvollziehbar – auch wenn es schwierig ist –, dass Polen aus dem Abkommen ausgestiegen ist und die Grenze vermint. Ich kann nachvollziehen, warum die Polen das machen. Es gibt auch berechtigte Sorgen ums Baltikum. Wir waren mit dem Ältestenrat gerade dort. Dort macht man sich sehr konkrete, sehr ernste Sorgen, und darauf müssen wir reagieren. Wenn jetzt immer angeführt wird, Grund war der Eklat um Selenskyj im Oval Office, dann muss ich deutlich sagen: Wer das gebraucht hat, um aufzuwachen, der muss sich eingestehen, dass er sehr lange sehr naiv war, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Schleswig-Holstein hat allein schon aufgrund der geografischen Lage eine besondere Bedeutung für die Landes- und Bündnisverteidigung. Das kennen wir noch aus dem Kalten Krieg. Das betrifft natürlich vor allem den Ostseeraum. Ich erwarte deshalb, dass hier besonders viel passiert, was auch die hier ansässige Wehrtechnikbranche endlich stärker merken muss. Hier gibt es viel Luft nach oben. Es braucht schnelle Investitionen in die Stärkung unserer Marine mit weiteren Schiffen und U‑Booten. Zudem muss die Luftwaffe gestärkt werden, insbesondere in Jagel und Hohn, wo ich großen Bedarf beim Thema Drohnen sehe; Herr Petersdotter, Sie haben gesagt: es muss vor allem Drohnenabwehr geben. Das stimmt absolut, das ist durch den Ukrainekrieg das neue große Thema und die neue große Herausforderung. Ich sage aber auch sehr deutlich: Die Drohnen, die wir haben, auch in Jagel, die technisch sehr gut sind, müssen endlich eine Bewaffnung bekommen. Das ist auch eine Frage, mit der wir uns endlich ernsthaft beschäftigen müssen. (Beifall FDP und Rasmus Vöge [CDU]) Es ist richtig: Der zivile Bevölkerungsschutz bei Katastrophen muss gestärkt werden. Deswegen komme ich zum Infrastrukturpaket, bei dem das zumindest indirekt auch eine Rolle spielen kann. 500 Milliarden Euro in zwölf Jahren sind wirklich (Christopher Vogt) eine gewaltige Summe, davon 100 Milliarden Euro für die Länder und 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds. Die Union hatte die Ampel wegen 60 Milliarden Euro für den Klimaund Transformationsfonds verklagt. Jetzt gibt es 100 Milliarden Euro –, das ist irgendwie stringent. Das viele Geld wird nur dann sinnvoll investiert werden können, wenn es umfassende Reformen des deutschen Planungsrechts und des Vergaberechts gibt. Das muss man so deutlich sagen. Mit dem jetzigen Planungsrecht werden wir das Geld in zwölf Jahren nicht halbwegs sinnvoll ausgegeben bekommen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) – Vielen Dank, Herr Kollege. – Es braucht mehr Planungs- und Baukapazitäten. Es darf jedenfalls keine Verschwendung und keine Zweckentfremdung geben, weil man an diesen Herausforderungen scheitert. Es wurde schon angesprochen: In Schleswig-Holstein gibt es viele Projekte – die A 20, die Fehmarnbelt-Anbindung, die A 21, die A 23, die Marschbahn und die S‑Bahnen. Ob es für die Stadtbahn Kiel reichen wird, werden wir sehen. Da ist die Haltung der Landesregierung – ich sage einmal – noch nicht abschließend geklärt. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ich will etwas zur Klimaneutralität im Grundgesetz sagen. Das halte ich für einen schwierigen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union. Warum? – Weil wir mit dem europäischen Emissionshandel ein europäisches System bis 2050 geschaffen haben. (Beifall FDP) Wenn man da ausbricht, hat das Auswirkungen, und zwar negative Auswirkungen vor allem auf unsere Industrie. Es macht überhaupt keinen Sinn, dieses Ausscheren auch noch in die Verfassung zu schreiben. Man hat auch keinen Plan. Heute Morgen lese ich, man will 2045 per Grundgesetz klimaneutral sein, aber den Kohleausstieg auf 2038 hinauszögern. Sieben Jahre, bevor man per Verfassung klimaneutral sein will, will man in Deutschland noch die Kohlekraft nutzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wirklich irre. Das ist kein Plan, um klimaneutral zu werden, und das zeigt, dass es nicht funktionieren wird. (Beifall FDP) Die spannende Frage ist auch: Was bedeutet das eigentlich rechtlich genau, zum Beispiel mit Blick WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 auf Klagen in Bezug auf die A 20, wo ich erwarte, dass die Landesregierung jetzt in Gesprächen mit den Umweltverbänden zum Planfeststellungsbeschluss erreicht, dass es keine erneuten Klagen geben wird? Ich habe große Sorgen um unseren Wirtschaftsstandort, vor allem um unsere Industrie, in der jetzt schon ein massiver Arbeitsplatzabbau stattfindet. Die Infrastruktur ist da übrigens nicht das Hauptproblem. Es sind vor allem die Steuern und Abgaben, es ist die Bürokratie, und es sind die Energiepreise, meine Damen und Herren. Zu den Ländern will ich noch kurz sagen: Die Schuldenbremse wurde hier ja auch aufgeweicht, bisher ohne Zweckbindung. Hier braucht es meines Erachtens wenigstens eine Festlegung auf Investitionen, wie wir sie schon mehrfach vorgeschlagen haben. Schleswig-Holstein gehört bereits zu den hoch verschuldeten Bundesländern. Im Jahr 2010 wurde die Schuldenbremse deshalb von uns allen hier im Landtag – von allen fünf Fraktionen, die hier jetzt vertreten sind –, explizit in die Landesverfassung geschrieben. Das ist ja nicht in allen Bundesländern der Fall. Die Rede des Kollegen Koch von damals zitiere ich lieber nicht, um seine Gesundheit zu schonen. (Beifall FDP) Er hat viele richtige Dinge gesagt. – Heute klang das alles eher nach Losse-Müller, was Sie so erzählt haben – aber egal. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelter Beifall) Ich finde es nicht in Ordnung, Herr Ministerpräsident, dass die Landesverfassung nun über den Bundestag und den Bundesrat geändert wurde, ohne dass der Landtag beim Thema Landesverfassung überhaupt gefragt wurde. (Beifall FDP) Sie hatten ja am 5. März 2025 in den Medien angekündigt, dass Sie Gelegenheit für Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden zu dieser Regelung suchen wollen. (Zuruf FDP: Das war wohl nichts!) Aber zwischendurch hat die Landesregierung auf der Finanzministerkonferenz und, wie ich denke, auch auf anderen Kanälen den Bund aufgefordert, die Landtage bei dieser wichtigen Frage quasi auszubooten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Unerhört!) (Christopher Vogt) Das, finde ich, ist ein No-Go in einem föderalen Staat. (Beifall FDP) Ganz ehrlich: Ein selbstbewusster Landtag hätte sich nicht bieten lassen, dass Sie uns jetzt nachträglich Gespräche anbieten, um die „Preisgelder“ der Landesverfassung textlich noch mal irgendwie glattzuziehen. In Wahrheit ist das schon ein Hohn, Herr Ministerpräsident; ich hätte das vorher von Ihnen erwartet. Deswegen bin ich da schon ein bisschen erstaunt, wie Sie mit der Landesverfassung umgehen – die Sie ja damals als Abgeordneter selbst mit geändert haben. Wie soll es jetzt weitergehen? – Ich glaube, dieser Weg ist immerhin ehrlicher, als immer wieder Notkredite zuzulassen, aber er ist ebenso risikoreich. Der Kollege Koch hat die Herausforderungen beschrieben. Die spannende Frage ist, wofür das Geld ausgegeben wird. Ich sage es sehr deutlich: Ob mit Verschuldung oder ohne – wir haben gezeigt, dass es auch ohne Verschuldung geht –: Zuerst müssen die Kürzungen bei der Infrastruktur und bei der Bildung zurückgenommen werden, meine Damen und Herren. Die sind ein Fehler dieser schwarz-grünen Regierung. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Die Landesregierung muss auch deutlich mehr für die wirtschaftliche Entwicklung tun. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Thema Northvolt angesprochen, und Sie haben völlig zu Recht das Wirken von Christian Lindner gewürdigt – es war ja alles richtig, was Sie gesagt haben. Wir wissen natürlich, was Sie damit bezwecken wollten. Ich sage Ihnen, wir können gerne miteinander Spielchen spielen; ich freue mich aber, wenn Northvolt nicht nur dann ein Thema für die Landesregierung ist, wenn schöne Fotos gemacht werden, die bundesweit zu sehen sind, sondern auch, wenn jetzt in der Insolvenz das Krisenmanagement gefragt ist. (Beifall FDP) Man fragt sich schon, was denn eigentlich das Bundeswirtschaftsministerium gemacht hat, wenn Northvolt auf diese Art und Weise in die Insolvenz geht. Selbst der amerikanische Richter hat nicht durch Northvolt selbst davon erfahren, sondern hat es in den Medien gelesen. Das wirft viele Fragen dazu auf, wie die Dinge in den letzten ein, zwei Jahren gelaufen sind. Es geht um die Frage: Was hat die Landesregierung wann über die Risiken gewusst, und wie hat sie das Parlament informiert? – Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6295 Wir können Sie nur auffordern: Schaffen Sie echte Transparenz – ansonsten müssen wir das machen –, (Beifall FDP – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und sorgen Sie dafür, dass es zu einem Erfolg kommt. Ich will abschließend sagen – die Koalitionsverhandlungen im Bund laufen ja noch; ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommen wird –: Ich hoffe, dass Friedrich Merz ein Bundeskanzler sein wird, der sich in der Außenpolitik gegenüber Herrn Trump und auch gegenüber Herrn Putin besser durchsetzen kann, als das vielleicht bei Frau Esken der Fall wäre. Ich glaube, es braucht in Wahrheit eine echte Staatsreform, es braucht Unternehmenssteuerreformen – und zwar nicht erst im Jahr 2029 im Umfang von einem Prozentpunkt. Die vielen Schulden dürfen nicht dazu führen, dass Strukturreformen ausbleiben, sondern sie müssen – wenn man schon Schulden macht – sinnvoll genutzt werden, damit die junge Generation eine gute Zukunft hat. Darauf werden zumindest wir drängen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute mehrfach gehört: Bundestag und Bundesrat haben eine große, eine bedeutende Entscheidung, ja, eine historische Entscheidung getroffen. Tatsächlich kann dies von historischer Bedeutung sein. Entsprechend sind die Erwartungen nun hoch, dass damit eine nachhaltige Stärkung – das haben wir heute hier mehrfach gehört; da besteht großer Konsens – unserer Verteidigungsfähigkeit und eine bedeutende, eine ganz entscheidende Weiterentwicklung unserer Infrastruktur einhergeht. Die Menschen haben mit Blick auf diese Summe eine große Erwartung an die Bundesregierung, dass diese Gelder nun verantwortungsvoll und sachgerecht eingesetzt werden. Da die Länder hierbei ebenfalls eine ganz entscheidende Rolle spielen werden, gibt es diese Erwartungshaltung natürlich auch gegenüber uns, den Ländervertretern. Wir sind da – so will ich es fast sagen – in einer Schicksalsgemeinschaft; wir sind gemeinsam sozusagen dazu verdonnert – dies in (Christian Dirschauer) einem sehr positiven Sinne –, zu liefern, liebe Kolleginnen und Kollegen. In puncto Ländermittel geht es nun vorrangig darum, dass wir eine gerechte Verteilung über alle Regionen hinweg hinbekommen. Vieles, was in diesem Paket beschlossen wurde, fordert der SSW schon seit Langem. Das ist unter anderem die Reform der Schuldenbremse, es sind aber auch Investitionen in die genannten Infrastrukturprojekte. Entsprechend hat der SSW das Gesamtpaket im Bundestag mit seiner Bundestagsstimme mitgetragen. (Beifall SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Jede Stimme zählt!) Der SSW-Abgeordnete Stefan Seidler begrüßte das Finanzpaket grundsätzlich, schränkte aber ein – ich zitiere –: „Ein historisches Schuldenpaket muss zu historischen Fortschritten führen.“ Er forderte spürbare Verbesserungen für die Menschen. Und das ist unser gemeinsamer Auftrag an dieser Stelle. Für unser ja eher strukturschwaches Bundesland bietet das Paket tatsächlich bedeutsame Chancen. Für uns als SSW liegt der Fokus – das ist bekannt – unter anderem auf dem Ausbau des Kitasystems, auf bezahlbarem Wohnraum, Investitionen in das Krankhauswesen, Verkehrsinfrastruktur vor allem im strukturschwachen nördlichen Landesteil und an der strukturschwachen Westküste. Wichtig ist, auch um bei dieser Summe Rückendeckung aus der Bevölkerung zu haben, dass das Geld bei den Menschen ankommt, dass das Geld dort investiert wird, wo dies für die Menschen sichtbar ist und wo es ihnen tatsächlich einen spürbaren Mehrwert bringt. Was bedeutet das historische Paket nun konkret für Schleswig-Holstein? – Das ist die große Kernfrage, die sich uns allen stellt. Welchen Anteil dürfen wir für das Land und in der Folge dann auch für die Kommunen erwarten? Welche Schwerpunkte werden bei uns im Land gesetzt, und wofür werden die Mittel verausgabt? – Das muss sich nun in den nächsten Wochen ergeben. Meine Damen und Herren, natürlich würden wir uns alle wünschen, dass die Summen, die nun für die Verteidigung eingeplant sind, anderweitig eingesetzt werden könnten. Aber die weltpolitische Lage und die Sicherheitsarchitektur haben sich nun einmal verändert. Dies müssen wir anerkennen und müssen entsprechend handeln. Wir müssen unsere WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Verteidigung so ausstatten, dass wir uns im Falle des Falles verteidigen können, und zwar mit Erfolg. Das sogenannte Zweiprozentziel der NATO – also mindestens zwei Prozent des BIP für Verteidigung auszugeben –, ist hier im Haus allen ein Begriff. Manch andere NATO-Partner übererfüllen dieses Ziel schon seit Längerem; auch für uns rückt diese Thematik durch den Verlauf der letzten Jahre nun leider wieder näher. Wir haben heute viel über den Krieg in der Ukraine und die Situation, die sich in der Vereinigten Staaten von Amerika mit Präsident Trump ergeben hat, gehört. Schleswig-Holstein kann und Schleswig-Holstein muss nun hier eine verantwortungsvolle Rolle einnehmen. Wir haben wehrtechnische Industrie, die Werften; wir haben Wehrtechnikstandorte vor Ort in Kiel, in Flensburg, in Eckernförde. Deswegen muss sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass entsprechende Aufträge und Gelder aus dem Sondervermögen beziehungsweise den neuen Verteidigungsausgaben nach Möglichkeit konkret nach Schleswig-Holstein vergeben werden. Der Begriff Sicherheit bezieht sich neben seiner militärischen Bedeutung unmittelbar auch auf die innere Sicherheit und auf komplexere Szenarien – das haben wir heute auch gehört –, für die wir uns rüsten müssen, beispielsweise für Cyberattacken, hybride Angriffe oder Angriffe auf unsere Energieversorgung. Für Schleswig-Holstein und seine Menschen bedeutet Sicherheit nicht nur Sicherheit im Sinne von Verteidigung, sondern auch einen gut ausgestatteten Küstenschutz und eine entsprechende Klimafolgenanpassung. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Noch ist der Verteilungsmodus nicht klar. Für uns ist zumindest aber klar: Die Sondervermögenmittel dürfen nicht nach der stärksten Lobby, sondern müssen bundesweit transparent und fair verteilt werden. Kriterien für die Mittelvergabe können beispielsweise neben anderem die Fläche sein, strukturelle Bedürftigkeit oder der besondere Transformationsbedarf. Wir erwarten, dass mindestens der Königsteiner Schlüssel zum Einsatz kommen wird. (Serpil Midyatli [SPD]: Nordrhein-Westfalen!) Eventuell gibt es auch andere Überlegungen; da sind wir offen. Wichtig ist uns, dass es fair und transparent ist. Nicht maßgeblich für die Entscheidungen darf sein, wo entsprechende Bundesminister herkommen; wir haben dabei in den vergange- (Christian Dirschauer) nen Jahrzehnten viel zu oft ein Nord-Süd-Gefälle erlebt. Das darf auf keinen Fall passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Das wäre die Vollkatastrophe!) Sollten insbesondere die Investitionsmittel wettbewerblich vergeben werden, muss die besondere Lage beziehungsweise die räumliche und soziale Struktur der Bundesländer eine gewichtige Rolle spielen. In der Folge müsste Schleswig-Holstein dann fairerweise überproportional zum Königsteiner Schlüssel bedacht werden. Wir denken hier an unseren Küstenschutz, an unsere Verkehrsinfrastruktur, an das bekanntlich bundesweit schlechteste Schienennetz und an unseren Status als europäische Grenzregion mit nach wie vor besonderen grenzüberschreitenden Infrastruktur- und Weiterentwicklungsbedarfen. Auch dafür muss sich die Landesregierung – sollte es diesen Weg gehen – beim Bund entsprechend einsetzen. Im vergangenen Jahr, im Februar 2024, hatten wir mit unserem Antrag „Schuldenbremse reformieren“ sogar noch finanzielle Spielräume im Rahmen der Schuldenbremse aufgezeigt, die für Investitionen zum Beispiel in der Kitalandschaft für den Betrieb, aber auch die Förderung des Baus hätten genutzt werden können und sollen. Nun haben wir eine neue Ausgangslage. Es sind aber noch immer dieselben Herausforderungen, die nun auch mit diesen Sondervermögengeldern und mit den Spielräumen aus der Schuldenbremse angegangen werden müssen. Das wäre eine sinnvolle und an dieser Stelle nachhaltige Investitionsrechnung, denn eine gute Kita-Gesamtarchitektur – geeignete Gebäude, ausreichend Personal, gute und verlässliche Betreuungszeiten – ermöglicht den Eltern, wieder länger oder überhaupt wieder zu arbeiten. Hier lautet das Stichwort auch: Situation der Alleinerziehenden. Damit werden wir uns im Mai im Plenum noch einmal umfassend beschäftigen. Schlussendlich brauchen wir Wachstum. Dafür brauchen wir Arbeits- und Fachkräfte. Deswegen müssen wir es möglich machen, dass die Menschen in Arbeit kommen, die es wollen. Schlussendlich können wir beim Wachstum auch über Tilgung sprechen. Insoweit ist das wirklich eine Investition im Kitabereich, die sich lohnen würde. Wir müssen aber auch schauen, was wir sonst noch so gehört haben. Was haben die unterschiedlichen Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6297 Stakeholder, Interessenverbände im Land gesagt? – Der Landkreistag hat explizit noch einmal darauf hingewiesen – die Pressemitteilung haben sicherlich alle bekommen –, dass nun die Länder am Zug seien, die Mittel so flexibel wie möglich für die Kommunen einsetzbar zu machen. Die Pressemitteilung stammt vom 20. März 2025. Unsere SSW-Haltung ist an dieser Stelle: Ja, Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Hans-Günter Henneke weist zu Recht auf ein Detail in der Formulierung in der nun beschlossenen Grundgesetzänderung hin. Dieser zufolge stünden den Ländern 100 Milliarden Euro auch – die Betonung liegt auf auch – für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Diese Formulierung kann nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck nur bedeuten, dass es sich um frei verwendbare, nicht infrastrukturell gebundene und damit auch auf die Kommunen unabhängig von konkreten Infrastrukturmaßnahmen übertragbare Mittel handeln muss.“ Diese Lesart erscheint dem SSW sinnvoll. Sie würde mehr Freiheiten bei der Verwendung der Mittel auf kommunaler Ebene erlauben – zum Beispiel je nach Bedarf die Sanierung einer Schule, den Ausbau der Kitalandschaft oder den Glasfaserausbau vor Ort; es gibt ganz viele Möglichkeiten –, um individuelle Bedarfe in den Kommunen zu decken und gestalten zu können. Wichtig ist auch, dass wir uns noch einmal mit den eher kritischen Stimmen auseinandersetzen. Hier haben wir unter anderem die Rechnungshöfe und den Bund der Steuerzahler. Vom Bund der Steuerzahler kam eine scharfe Kritik sowie die Warnung vor einem staatlichen Selbstbedienungsladen und vor Blankoschecks. Die Rechnungshöfe der Länder mahnen in einer gemeinsamen Erklärung Bund und Länder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Schuldenmöglichkeiten. Da sage ich als SSW-Abgeordneter: Natürlich müssen die Sondervermögen, müssen diese Steuergelder verantwortungsvoll verwaltet und verausgabt werden. Mit diesem Geld sollen die gravierenden Herausforderungen des Landes angegangen und keine Wahlgeschenke oder Parteienlieblingsprojekte finanziert werden. Ich glaube – auch wenn ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen will, weil ich kein Bundestagsabgeordneter bin und nicht im Bundesrat vertreten war –, dass niemand, der dort (Christian Dirschauer) mit Ja abgestimmt hat, sein Ja für Steuergeldverschwendung gegeben hat. Die Gelder sind für ausreichend konkretisierte Ziele vorgesehen, die jetzt definiert werden müssen. Während die einen nun ob der Sonderschulden die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, müssen wir uns gleichzeitig fragen, wie viel es uns auf Sicht wohl kosten mag, wenn wir jetzt nicht in diese Ziele investieren, wenn wir die Küstenschutzmaßnahmen so kurz nach der Ostseesturmflut aus dem Oktober 2023 ruhen lassen, wenn wir die Transformationsbedürftigkeit unseres Landes weiterhin kleinreden, wenn wir die soziale Infrastruktur weiter schleifen lassen. Auf Sicht würde uns ein solcher – ich nenne es einmal so – Dauerschleifenreparaturbetrieb sowohl an der physischen als auch an der sozialen Infrastruktur deutlich teurer zu stehen kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Wir müssen Schleswig-Holstein und unsere Kommunen in puncto Mittelverteilung nun ausreichend gut positionieren – eine Positionierung als strukturschwaches Bundesland mit zwei strukturell unterschiedlichen Landesteilen und gleichzeitig eine Positionierung als Grenzregion. Wir müssen auch schauen: Sind wir in den Verwaltungen – in der Landesverwaltung, in den Kommunen – strukturell so aufgestellt, dass wir die Gelder tatsächlich nutzen können? (Beate Raudies [SPD]: Das ist eine sehr gute Frage!) Ich habe das Antragsfitness genannt. Wir müssen antragsfit werden, denn wir wissen: Manchmal scheitert eine Maßnahme nicht am Geld, sondern an der Bürokratie oder an der Mittelabrufung, weil einfach Fachkräfte fehlen. Das heißt, das Fördermittelmanagement muss landesweit gut aufgestellt sein, und dort, wo Kommunen Unterstützung brauchen, muss das Land eine aktive helfende Hand sein. Der Norden insgesamt braucht eigene starke Projekte und gut vorbereitete Infrastrukturpläne der Landesregierung, mit denen die Landesregierung in Berlin gute Lobbyarbeit betreiben muss, um viele Gelder in den Norden zu holen. Als SSW werden wir mit unserem einen Bundestagsmandat – bekanntlich die Stimme des Nordens – ebenfalls und wie gewohnt tatkräftig für unser schönes Bundesland lobbyieren. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 (Beifall SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ein strategisches Vorgehen, eine strategische Projektplanung und eine Anmeldung sind nun wichtig. Ich bin dem Kollegen Petersdotter sehr dankbar, dass er das Soziale in seiner Rede betont hat. Wir erwarten auch die finanzielle Stärkung und Weiterentwicklung unseres sozialen Gemeinwesens. Was meinen wir damit? – Auch da blicke ich einmal nach Dänemark. Dänemark steht vor der gleichen Herausforderung wie wir, die Ausgaben für Verteidigung massiv erhöhen zu müssen. Dort wird ganz aktuell darüber diskutiert, wie der Wohlfahrtsstaat und der soziale Zusammenhalt angesichts der sicherheitspolitischen und der wirtschaftlichen Herausforderungen aufrechterhalten und zukunftsfit gemacht werden kann. Im Raum steht auch die Idee eines neuen Gesellschaftsvertrages, eines ny samfundskontrakt. Wir werden diese Diskussion eng verfolgen und daraus bestimmt wertvolle Impulse für uns in SchleswigHolstein ableiten können. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren: Minderheit ist auch Struktur. Minderheitenregionen brauchen eine besondere Berücksichtigung; das ist europäisches Prinzip und deutsche Verpflichtung. Wenn wir also über Investitionen reden, dann dürfen wir die Einrichtungen der Minderheiten bei uns im Land nicht vergessen. Ich möchte nur einmal daran erinnern, was für einen großen Wertschöpfungsfaktor und wie viele Mauersteine – hätte ich fast gesagt – alleine der Dänische Schulverein im nördlichen Landesteil liefert. Insoweit ist auch dort die herzliche Bitte, die Minderheiten mitzudenken. Der Norden braucht eigene Projekte, Schlüsselprojekte. Was gut zu uns passt und wo ein dringender Bedarf besteht, sind die Bahnstrecken. Dabei denke ich zum Beispiel an die Marschbahn. Ich denke aber auch an den grenzüberschreitenden Verkehr (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD] – Birte Pauls [SPD]: Lindaunis!) – Lindaunis ist auch ein sehr, sehr gutes Thema. –, an die Energieinfrastruktur, die Krankenhauslandschaft – auch das wurde hier schon benannt – und das Thema Bildung in seiner Gesamtheit von der Kita, von der Krippe bis zu den Universitäten. Meine Damen und Herren, wir sind ja noch nicht ganz so weit, darüber zu sprechen, wo die Mittel (Christian Dirschauer) jetzt konkret hingehen. Deshalb ist die erste Aufgabe, die wir gemeinsam haben, für eine gerechte und transparente Verteilung der bundesweiten Mittel und dann weitergehend für eine gerechte Verteilung innerhalb Schleswig-Holsteins zu sorgen. Der SSW – das wissen Sie – wird ganz sicher gerne konstruktiv an den weiteren Planungen und selbstverständlich auch an den Mittelverausgabungen mitarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gebe aber bekannt, dass theoretisch der CDU-Fraktion sieben Minuten und 25 Sekunden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN drei Minuten und 55 Sekunden, der SPD-Fraktion vier Minuten und 44 Sekunden, der FDP fünf Sekunden und dem SSW vier Minuten und 49 Sekunden zur Verfügung stehen. Ich sehe, wie gesagt, keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schließe ich die Beratung. Der Tagesordnungspunkt Regierungserklärung ist damit beendet. Ich komme dann zur Abstimmung. Soweit ich es gesehen habe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Dann würden wir zur Abstimmung in der Sache kommen. Ich lasse zunächst über den Antrag Drucksache 20/3034 (neu) in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. (Serpil Midyatli [SPD]: Mann, Mann, Mann, Leute! – Beate Raudies [SPD]: Tolle demokratische Mitte!) Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3094, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? (Zuruf SSW: Wir haben zugestimmt!) – Entschuldigung. Dann noch einmal für das Protokoll: Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW, und Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6299 dagegen gestimmt hat die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 23 auf: Eckpunkte für eine Neuausrichtung der GAP nach 2027 Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3042 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion die Kollegin Rixa Kleinschmit.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gemeinsame Agrarpolitik – kurz: GAP – ist eines der ältesten und wichtigsten Politikfelder der Europäischen Union. Mit einem Anteil von rund 40 Prozent am EU-Haushalt bildet sie das Fundament der europäischen Landwirtschaftspolitik und trägt maßgeblich zur Ernährungssicherheit bei. Die Gründe ihrer Einführung im Jahr 1962 waren die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion, die Stärkung des ländlichen Raumes und Europa unabhängiger in der Lebensmittelversorgung zu machen. Um dies zu erreichen, wurden die definierten Kernziele der GAP über die Jahrzehnte hinweg erweitert. Ursprünglich sollte sie die Produktivität durch technischen Fortschritt steigern, das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen, die Märkte stabilisieren, die Versorgung sicherstellen und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen gewährleisten. Im Jahr 2009 wurden diese Ziele bestätigt und 2010 um die Sicherstellung der Ernährungssicherheit, den Schutz von Umwelt und Klima sowie die Stärkung des ländlichen Raumes erweitert. Diese Anpassungen zeigen, dass die GAP auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen reagiert. Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahrzehnten durch die regelmäßigen Reformen zu den jeweiligen Förderperioden eine immer größere Bürokratie entstanden. Immer neue und kleinteiligere Auflagen, komplizierte Förderbedingungen und eine kaum noch überschaubare Verwaltungspraxis belasten die Betriebe ebenso wie Behörden. (Rixa Kleinschmit) Ein Beispiel: Jedes Feld ist bis auf den Quadratmeter genau kartiert, und beinahe jedes Jahr gibt es hier wieder minimale Abweichungen – mal zwölf Quadratmeter mehr, mal drei Quadratmeter weniger. Das verursacht einen unnötigen Verwaltungsaufwand, ohne einen Mehrwert für die Betriebe, für die Umwelt oder für die öffentlichen Kassen zu bieten. Viele Landwirte fordern deshalb, die Bürokratie endlich abzubauen und die Praxisnähe der GAP zu stärken. Wir brauchen einen verlässlichen und bürokratiearmen Ansatz der zukünftigen Agrarpolitik nach 2027. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Anne Riecke [FDP]) Aus Schleswig-Holstein wurden hierzu bereits innovative Konzepte vorgelegt. Die erfolgsorientierte Agrarprämie des Teams um Professor Dr. LataczLohmann von der CAU und die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege sind vielversprechende Modelle. Sie setzen darauf, Umwelt- und Klimaleistungen nicht nur einfach auszugleichen, sondern aktiv zu honorieren, sodass sie quasi auch als Betriebszweig möglich sind. Statt starrer Vorgaben muss es den Betrieben freigestellt sein, wie sie ihre Flächen bewirtschaften: ein marktwirtschaftlicher Anreiz für eine nachhaltige Landwirtschaft. Eine leistungsfähige europäische Landwirtschaft braucht unbürokratische, praxistaugliche Lösungen und eine verlässliche Förderpolitik. Dabei muss allen Kritikern klar gesagt sein: Ein Abbau der Bürokratie in der Landwirtschaft bedeutet nicht, dass zukünftig keine Regeln mehr gelten und jeder machen kann, was er will. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es geht nicht darum, Standards und Regeln grundsätzlich abzuschaffen, sondern darum, sie auf das Notwendige zu reduzieren und dieses praxisnah, verständlich und effizient zu gestalten. Die Diskussionen zur GAP nach 2027 nehmen in diesem Jahr an Fahrt auf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Europa vor großen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht. In Zeiten wachsender internationaler Unsicherheiten muss sich Europa unabhängig machen: in der Verteidigung – wir haben es heute Morgen gehört –, aber auch in der Ernährungssicherheit. Eine starke Landwirtschaft, die planungssicher den Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes begegnen kann, ist dafür unverzichtbar. Deshalb setzen wir uns für eine zukunftsfähige, WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 leistungsstarke und wettbewerbsfähige europäische Landwirtschaft ein und werben für innovative Ideen aus Schleswig-Holstein. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2028 scheint noch weit weg. Doch wir haben es gerade gehört: Die Diskussion – wie weiter mit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU in der neuen Förderperiode? – läuft bereits auf Hochtouren. Aber warum braucht es dazu einen Aufschlag aus Schleswig-Holstein? Es wird doch in Brüssel entschieden. – Weil hier im Land schon seit Jahren im Auftrag der zuständigen Ministerien und auch aus der freien Wirtschaft verschiedene Modelle erarbeitet und immer weiterentwickelt wurden. Welches Ziel wollen wir mit dieser neuen GAP verfolgen? – Einer der ersten Punkte war die Einkommensstützung der Bäuerinnen und Bauern bei Erhalt niedriger Lebensmittelpreise. Das Ziel wurde mit den Direktzahlungen pro Hektar erreicht. Dann kamen immer mehr und andere Auflagen dazu, die sich um jeweils anfallende Probleme drehten. Anfangs war es die Marktentlastung bei Überproduktion. Heute geht es vermehrt um Klima‑, Umweltund Tierwohlbelange. Ein kurzer Exkurs in meine eigene landwirtschaftliche Praxis sei mir erlaubt. Ich betrachte Landwirtschaft immer ein bisschen wie ein Monopolyspiel. Man hofft, nicht zu viele unangenehme Ereigniskarten im Laufe des Jahres zu bekommen, die Wirtschaftsrunde mit Erfolg zu entwickeln, aber immer mit der Sicherheit, dass man am Ende des Jahres über Los geht und die EU-Fördergelder erhält. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir diese Art der Unterstützung beibehalten, brauchen wir eine neue Rechtfertigung in der Gesellschaft. Es hat sich gezeigt, dass der Vorschlag, der schon vor ein paar Jahren aus Schleswig-Holstein vorgebracht wurde, die Agrarförderung klar an Gemeinwohlleistungen auszurichten, statt immer mehr und immer kompliziertere Auflagen an die Prämien zu (Dirk Kock-Rohwer) knüpfen, auch jenseits unserer Landesgrenzen starken Anklang findet. Es hat dazu Modellvorhaben im ganzen Bundesgebiet gegeben. Die Idee ist also auf Praxistauglichkeit geprüft. Die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte haben das sehr positiv aufgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW) Auch die Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft weist in diese Richtung. Wir haben in der letzten Plenarsitzung den Beschluss gefasst, dass wir uns für die Umsetzung dieser Vorschläge einsetzen. Die ZKL empfiehlt, die bestehenden Ansätze der Vergütung von gesellschaftlichen Leistungen konsequent weiter auszubauen. Ich bin überzeugt, es braucht mehr Kooperation, weniger Gegeneinander und mehr Eigenverantwortung. Voraussetzung dafür ist aber, dass die zukünftige GAP einen deutlichen Mehrwert erbringt, denn sonst wird angesichts der gewaltigen Herausforderungen, vor denen die EU auch in finanzieller Hinsicht steht, das Budget nicht zu halten sein. Die GAP muss auch einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung in anderen Bereichen leisten. Insbesondere möchte ich den Klimaschutz und den Schutz der Biodiversität hervorheben. Aber ich könnte da auch die Farm-to-Fork-Strategie nennen, die Wasserrahmenrichtlinie oder das Tierwohl. Es sollte Hand in Hand gehen und sich gegenseitig befördern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn es kann nicht sein, dass an einer Stelle öffentliches Geld in die Hand genommen wird, wenn dadurch die Zielerreichung an einer anderen Stelle infrage gestellt wird. Dies verbirgt sich hinter dem Begriff Kohärenz zur EU-Gesetzgebung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die inhaltlichen Ziele hinaus muss sichergestellt werden, dass die kommende Reform der GAP zwingend zu einer deutlichen Entbürokratisierung für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung führt. Wenn wir die Gemeinwohlziele nicht in den Mittelpunkt stellen, verlieren wir die Akzeptanz der Bevölkerung. Wenn wir die Bürokratie nicht in den Griff kriegen, verlieren wir die Akzeptanz der Bäuerinnen und Bauern. Ein neuer Betriebszweig kann entstehen. Bäuerinnen und Bauern haben es selbst in der Hand, durch besondere Leistungen ein Einkommen zu erwirtschaften, die zum Beispiel die Ziele des Green Deals verfolgen. Dabei ist es egal, ob es Gemein-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6301 wohlleistung oder erfolgsorientierte Agrarprämie heißt. Zwei Punkte möchte ich nennen, die außerdem unbedingt zu einer zukunftsfähigen GAP dazugehören: Hofnachfolge und Existenzgründung sind zu erleichtern, um wieder mehr junge Menschen auf die Betriebe zu bekommen oder dort zu halten. Landwirtschaftliche Erzeuger sind in den Lieferketten zu stärken, damit sie faire Preise für ihre Produkte erzielen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nutzen wir die Chance, die Modelle aus SchleswigHolstein weiter in der Diskussion voranzubringen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! –Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Anträge der CDU und der Grünen zur Landwirtschaft liest, drängt sich mitunter der Eindruck auf, dass sie selbst nicht recht darauf vertrauen, dass ihr Minister die zentralen Anliegen der Landwirtschaft im Blick hat. Wie kommen Sie denn da bloß drauf? Wenn Sie einmal auf der Homepage des MLLEV genauer nachschauen oder sich unter anderem auch die Pressemitteilungen von den letzten Ministerkonferenzen durchlesen, werden Sie recht viele Äußerungen und Forderungen von Herrn Minister Schwarz dazu finden. Nun muss uns das nicht alles gefallen – das tut es auch nicht. Natürlich gibt es eine Reihe von Punkten, die man kritisch diskutieren kann, aber der Antrag von Schwarz-Grün enthält nichts als eine Aufzählung der ganz klassischen allgemeinen Punkte zur GAP, die wir erst einmal wunderbar im Ausschuss hätten diskutieren und mit Inhalt füllen können. Allgemeine Punkte ohne jegliche politische Vorgabe oder Richtung aus dem Parlament – liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Antrag. Das ist eine Arbeitsanweisung. Natürlich ist die GAP eines der zentralen Instrumente, mit der wir die massiven Herausforderungen der Landwirtschaft bewältigen wollen und müssen. Wir brauchen – das ist eben deutlich geworden – (Sandra Redmann) echte Veränderung. Die Ziele auf EU-Ebene sind klar: Es geht um Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und eine Stärkung des ländlichen Raums. Gerade in Schleswig-Holstein spielen Landwirtschaft, Natur- und Artenschutz und der ländliche Raum eine zentrale Rolle. Die Klimakrise, das Artensterben, der Druck auf unsere Bäuerinnen und Bauern stehen dem gegenüber. Wir brauchen also den festen Willen zu konkreten Veränderungen. Das ist nicht einfach und führt durchaus zu kontroversen Diskussionen. Das haben wir in den letzten Jahren gesehen. Unser Bundesland ist durch seine Moore, Gewässer und Küstenregionen, die übrigens eben gar nicht erwähnt wurden, von den Folgen der Klimakrise ganz besonders betroffen. Daher geht kein Weg an einer konsequent klimafreundlichen Agrarpolitik, die in der Praxis auch umsetzbar ist, vorbei. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch immer sind viel zu viele Moore entwässert. Wenn wir da jetzt nicht einen richtigen Schlag reinhauen, wird Schleswig-Holstein die selbstgesteckten Ziele beim biologischen Klimaschutz auf keinen Fall erreichen. Wie steht die Koalition denn dazu? Sind sie bereit, alles dafür zu tun, ihr selbstgestecktes Ziel zu erfüllen? – Zurzeit sieht es danach nicht aus. Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich ganz klar zu den Zielen des biologischen Klimaschutzes. Eine stärkere Förderung von Artenschutz- und Agrarumweltmaßnahmen, um unter anderem wichtige Lebensräume zu schaffen, muss stärker in den Fokus rücken. Bisher war die Diskussion hierzu teilweise sehr schwierig. Ich nenne hier nur die Knicks und das artenreiche Grünland. Die teils ungerechte Verteilung der Gelder muss politisch thematisiert werden. Das wird sie. Wir wollen eine gerechtere Verteilung. Wie können wir unsere kleineren Betriebe in den ländlichen Regionen besser unterstützen? Wie steht es mit fairen Arbeitsbedingungen, dem Bereich, auch übrigens Bestandteil der GAP – gar nicht erwähnt –, in der Landwirtschaft? Auch Saisonarbeitskräfte, die teils unter prekären Bedingungen arbeiten, müssen fair bezahlt werden. Besteht da Einigkeit? Wie stehen Sie als Koalition zum Mindestlohn? (Beifall SPD und SSW) Der Kreis Bauernverbandsvorsitzende aus Ostholstein hat vor Kurzem schon angedroht, dass die WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Schale Erdbeeren zukünftig über sieben Euro kosten wird. Wie sehen wir die Zukunft des Ökolandbaus – mehr oder weniger? Wie können wir stärker unterstützen? Ich finde, darüber sollten wir uns erst einmal im Ausschuss unterhalten und uns intensiv damit auseinandersetzen.

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Peter Lehnert

Kollegin Redmann, erlauben Sie eine Frage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Rixa Kleinschmit?

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Sandra Redmann SPD

Nein, ich möchte meine Rede jetzt fortführen. (Rixa Kleinschmit [CDU]: Schade!) Wir wollen eine Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur steht, die unsere natürlichen Ressourcen bewahrt und gleichzeitig dem Menschen ein faires Einkommen bietet. Lassen Sie mich nun zum Hauptbestandteil Ihrer beiden Reden kommen, zum Bürokratieabbau. Es gibt im Landtag keine Rede mehr, in der es nicht um Bürokratieabbau geht. Nun schauen wir uns doch einmal an, was bei der Onlinemeldestelle bisher eingegangen ist: Es sind nur 14 Vorschläge. Wenn man der Presse glauben darf, hält der Minister einige davon für geeignet. Es sollten dann wohl ein paar Vorschläge mehr werden. Ansonsten verstehe ich den ganzen Aufriss nicht, wenn wir hier bei nur 14 Vorschlägen sind. (Beifall SPD – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Wichtig ist, dass wir vom Bauernverband als Fraktionen weitere Vorschläge bekommen haben. Aber darüber ist nichts gesagt worden. Wichtig ist, dass wir unterscheiden, wo Bürokratie notwendig ist. Bei Fördergeldern und ‑mitteln ist es wichtig, Transparenz herzustellen. Ich muss wissen, wofür die Gelder ausgegeben werden. Da muss es Bürokratie geben. Wir müssen aber auch gucken, wo wir uns das sparen können. Zum Beispiel bei Doppelplanung. Da bin ich ganz bei Ihnen, liebe Kollegin Rixa Kleinschmidt.

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Peter Lehnert

Kollegin Redmann, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Sandra Redmann SPD

Das mache ich. Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss. Da können wir die ganzen Punkte gerne noch einmal miteinander diskutieren und diesen ganzen Antrag mit Inhalt füllen. – Danke schön. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gemeinsame Agrarpolitik spielt seit 1962 eine zentrale Rolle für etwa 10 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in Europa. Sie ist ein fundamentales Element der europäischen Integration, schafft erheblichen Mehrwert für die EU und bleibt ein wesentlicher Stabilitätsfaktor für die deutsche sowie europäische Land- und Ernährungswirtschaft. (Beifall FDP) Darüber hinaus sichert sie das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes, der fast 500 Millionen Menschen mit einer einzigartigen Auswahl an hochwertigen Lebensmitteln versorgt. Allerdings sind sowohl der GAP-Strategieplan als auch die Grüne Architektur unzureichend durchdacht, stellen die Landwirtschaft nicht selten vor kaum praktikable Anforderungen und führen zu einer zunehmenden Bürokratielast. Das sind alles Herausforderungen, die mit einer Umgestaltung der GAP nach 2027 eingedämmt werden können. Es ist daher nicht verwunderlich, dass mit der Aufnahme der Amtszeit der neuen Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2024 die Arbeiten zur Entwicklung einer Vision für die Landwirtschaft in der EU und die Vorbereitungen des künftigen EURechtsrahmens für die GAP nach 2027 ein wenig Fahrt aufgenommen haben. So hat selbstverständlich auch die Koalition hierzulande einen Antrag zur Neuausrichtung der GAP nach 2027 gestellt. Grundsätzlich begrüßen wir diese Initiative, frühzeitig Eckpunkte für eine zukünftige Ausgestaltung der GAP zu formulieren. Positiv hervorzuheben ist der Fokus auf den Bürokratieabbau. Sowohl der Deutsche Bauernverband als auch die noch geschäftsführende Bundesregierung verweisen in ihren Positionspapieren und Stellungnahmen auf den dringend notwendigen Bürokratie-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6303 abbau, und auch wir sehen hier einen akuten Handlungsbedarf. Es kommen starke Signale aus der Landwirtschaft, die zeigen, dass nicht nur Landwirte, sondern auch die Verwaltung und Berater in diesem Bereich mittlerweile keinen Durchblick mehr haben. Unsere Landwirtinnen und Landwirte benötigen weniger administrative Hürden und mehr Freiraum für unternehmerisches Handeln. Das predigen wir nicht erst seit gestern. (Beifall FDP) Ein weiterer wichtiger und richtiger Aspekt ist die Anerkennung der Eigenverantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe. Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik, die den Landwirten Vertrauen entgegenbringt und ihnen die Freiheit gibt, ihre Betriebe eigenständig und innovativ zu führen. (Beifall FDP und Dr. Michael Schunck [SSW]) Deshalb begrüßen wir auch diesen Eckpunkt ausdrücklich. Allerdings gibt es auch Punkte, die kritisch zu betrachten sind. Die nachhaltige Ernährungssicherheit als Kernelement der zukünftigen GAP zu definieren, ist zwar wichtig und wird ebenfalls vom Bauernverband gefordert, darf jedoch nicht zu einer Überregulierung führen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe einschränkt. Wir müssen darauf achten, dass wir das Ziel eines Ausgleichs zwischen Einkommenssicherung und Umweltschutz anvisieren und dabei gleichzeitig die Umsetzung der GAP einfacher, aber auch verständlicher gestalten. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Dr. Michael Schunck [SSW]) Die Weiterentwicklung der Direktzahlungen zu einer erfolgsorientierten Agrarprämie, die Gemeinwohlleistungen im Sinne öffentlicher Güter honoriert, klingt zunächst vielversprechend, doch hierbei ist Vorsicht geboten. Eine zu starke Fokussierung auf Gemeinwohlleistungen könnte dazu führen, dass marktwirtschaftliche Prinzipien untergraben werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Leistungen, die der Gesellschaft zugutekommen, angemessen honoriert werden, ohne dabei die unternehmerischen Freiheiten der Landwirte einzuschränken. (Beifall FDP) Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings sollten wir hierbei marktwirtschaftliche In- (Anne Riecke) strumente fördern und keine staatlichen Eingriffe, die den Wettbewerb verzerren könnten. Abschließend möchte ich betonen, dass wir Freie Demokraten bereit sind, konstruktiv an der Neuausrichtung der GAP mitzuwirken. Unser Ziel ist eine Agrarpolitik, die unseren Landwirten Planungssicherheit gibt, ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt und gleichzeitig den Anforderungen von Umweltund Klimaschutz gerecht wird. Wir wollen den Fokus auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit legen, Investitionen in moderne Technologien und Digitalisierung stärker fördern und Forschung und Entwicklung in nachhaltige Produktionsmethoden gezielt unterstützen. Die Ernährungssicherung ist durchaus ein wichtiges Thema. Daher wollen wir die Eigenproduktion von Lebensmitteln in der EU sichern und die Abhängigkeit von Importen gerade in der heutigen geopolitischen Lage verringern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft erfolgreich und nachhaltig wirtschaften kann. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Kollegen Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe anwesenden Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU reden, dann reden wir über den größten Haushaltsposten der EU, und wir reden über Steuergelder. Machen wir uns nichts vor: Wo viel Geld ist, da sind auch die Begehrlichkeiten groß. Dies geht auch aus dem Europabericht 2024/2025 der Landesregierung hervor. Dort ist ausdrücklich genannt, dass die Höhe des bisherigen Agrarbudgets nur schwer zu halten sei, da die Verteilung der finanziellen Mittel mit Hinblick auf eine eigenständige EU-Verteidigungspolitik, die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit sowie die Herausforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung schwieriger wird. Als landwirtschaftlich geprägtes Flächenland sind die GAP-Mittel für Schleswig-Holstein von enormer Bedeutung. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung den Diskussionsprozess WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 zur GAP bereits intensiv begleitet und Eckpunkte zur Ausgestaltung der GAP für die Zeit nach 2027 erarbeitet. In diesem Kontext sehe ich den vorliegenden Antrag, mit dem uns die Koalition die Eckpunkte für eine Neuausrichtung der GAP nach 2027 vorgelegt hat. Ich gehe davon aus, dass diese Eckpunkte mit den Eckpunkten der Landesregierung abgestimmt sind. Egal, wie wir in der Sache vorgehen, für uns in Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig an dem Reformprozess beteiligen und dass wir uns wirklich Gedanken machen, wie wir die Mittel der GAP für die kommende Förderperiode verteidigen können. Einfach wird das nicht, und wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass gerade die Gemeinwohlleistungen noch stärker in den Fokus unserer Landwirtschaftspolitik und Politik für den ländlichen Raum einfließen müssen. Das Motto „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ muss in der Förderpolitik stärker als zuvor Berücksichtigung finden. Richtig ist: Eine Umstellung in der Landwirtschaft hat bereits begonnen, und die Berücksichtigung der Aspekte von Klima- und Umweltschutz, Biodiversität und Tierwohl haben schon Einzug gehalten. Hier dürfen wir aber nicht lockerlassen, im Gegenteil. Die Landwirtschaft ist immer noch der größte Flächenbewirtschafter. Daher kommt ihr eine entsprechende Verantwortung zu. Die im Antrag aufgeführten Punkte können wir als SSW durchweg mittragen. Hervorheben möchte ich die zehn Hauptziele der GAP, die ihren Schwerpunkt auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Themen gelegt hat. Das ist alles gut und richtig. Ob in der ersten oder in der zweiten Säule – die Gemeinwohlleistungen müssen stärker berücksichtigt und vor allem honoriert werden. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) – Das ist eine gute Frage. – Was nützt uns eine Landwirtschaft, die sich am Klima‑, am Umwelt‑, am Natur- oder am Tierschutz orientiert, wenn diese Leistungen vom Verbraucher nicht entsprechend vergütet werden? Das hat Frau Redmann schon gesagt. Damit würden wir schlichtweg das Gegenteil erreichen. Das heißt, wenn die Gemeinwohlleistungen weiter gestärkt werden sollen, dann müssen entsprechende Einbußen kompensiert werden. Anders kann und wird es nicht funktionieren. Zur Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft gehört nach Auffassung des SSW, dass Digitalisie- (Dr. Michael Schunck) rung, Innovation und der Ausbau moderner Technologien vorangetrieben werden müssen. (Beifall SSW, vereinzelt FDP und Beifall Sandra Redmann [SPD]) Diese Aspekte werden im Antrag nicht deutlich genug berücksichtigt, sind aber für eine Modernisierung unabdingbar, gerade im Sinne der Nachhaltigkeit. Über das politische Ziel, die Betriebe in ihrer Vielfältigkeit zu erhalten, sind wir uns einig. Das bedeutet aber auch, dass der Einstieg in landwirtschaftliche Tätigkeiten weiter gestärkt werden muss. Das heißt, für Existenzgründungen oder für Junglandwirtinnen und Junglandwirte brauchen wir entsprechende Anreize, die den Einstieg in die Landwirtschaft oder eine Betriebsübernahme erleichtern. Wir halten es durchaus für richtig, die Gemeinwohlleistungen noch stärker in den Fokus der GAP zu rücken. Es ist ebenso richtig, den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Auch da sind wir uns alle einig, und das ist auch eine klare Forderung der Landwirtschaft. Was sich aber anhört wie eine Leichtigkeit, ist in der Praxis schwer umzusetzen. Wir reden über öffentliche Gelder, über deren Vergabe entsprechende Nachweise zu erstellen sind. Nichtsdestotrotz muss es gelingen, die GAP zu vereinfachen. Wohin die Reise der GAP nach 2027 geht, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Daher sollten wir den Antrag der Koalition im Ausschuss näher beraten und uns über die Eckpunkte der Landesregierung informieren und austauschen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gemeinsame Agrarpolitik ist nach wie vor der am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der Europäischen Union – und auch der älteste. Bei der Einführung der GAP stand die langfristige Ernährungssicherheit im Vordergrund. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6305 Für eine zukunftsfeste Land- und Ernährungswirtschaft bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehört für mich vor allem die Gemeinsame Agrarpolitik, denn sie bildet das Rahmenwerk unserer heutigen Landwirtschaftspolitik in Bund und Land. Vor dem aktuellen Hintergrund wachsender geopolitischer Herausforderungen kommt der GAP heute wieder zunehmend eine strategische und sicherheitspolitische Bedeutung zu. Somit rückt auch die Kernaufgabe der Landwirtschaft, die Nahrungsmittelproduktion, wieder stärker in den Fokus. Der Ministerpräsident sprach heute Morgen von Resilienz. Daneben wird der Landwirtschaft und damit auch der GAP eine zentrale Rolle bei der Bewältigung des fortschreitenden Klimawandels, dem Erhalt der Biodiversität und dem Schutz von Boden, Wasser und Luft zugeschrieben. Nicht zu vergessen sind die Forderungen nach einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei unsere ländlichen Räume ein, denn für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den demokratischen Diskurs und eine lebendige Kultur- und Naturlandschaft sind sie unverzichtbar. Mit der Zunahme der Anforderungen und Aufgaben an die GAP ist ihre Umsetzung in den letzten Jahrzehnten immer komplexer und bürokratischer geworden, sowohl für die Betriebe wie für die Verwaltung. Deshalb ist es für mich eine Kernforderung an die zukünftige GAP, dass diese deutlich einfacher und verständlicher wird. Insofern begrüße ich insbesondere die Ankündigung von EU-Kommissar Hansen, die Instrumente der GAP einfacher und gezielter einsetzen zu wollen, um eine ehrgeizige und zukunftsorientierte EU-Agrarpolitik zu unterstützen. Den Startschuss für die Diskussion zur GAP nach 2027 hat der EU-Kommissar mit der Vorlage seiner Visionen für Landwirtschaft und Ernährung gegeben. Auf Bundesebene hat die Amtschefskonferenz im Januar der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Weiterentwicklung der GAP den Auftrag erteilt, ein abgestimmtes Konzeptpapier bis zur Sommerpause zu entwickeln, damit Deutschland möglichst mit einer Stimme seine Vorstellungen gegenüber der Kommission präsentiert. Gleichzeitig laufen die internen Verhandlungen auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen, dessen Ausgestaltung eine zentrale Rolle für die Neuausrichtung der GAP spielt. Wenn es uns gelingen (Minister Werner Schwarz) soll – und das ist eines meiner Ziele –, ein stabiles und eigenständiges europäisches Agrarbudget zu erhalten, dann muss angesichts der Krisen und der Herausforderungen, vor denen die EU steht, deutlich herausgestellt werden, welchen Mehrwert die GAP beim Erreichen der EU-Ziele leistet. Vor diesem Hintergrund sollte sich die EU-Agrarförderung künftig noch stärker an dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausrichten. Es muss eine finanzielle Ausstattung gewährleistet sein, um über die Ernährungssicherung hinaus diese öffentlichen Leistungen für die Landwirtschaft betriebswirtschaftlich attraktiv zu gestalten. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU], Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sandra Redmann [SPD] – Sandra

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Sandra Redmann SPD

Ich kann da klatschen!) Sehr geehrte Damen und Herren, in Schleswig-Holstein wurden mit der Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege sowie der erfolgsorientierten Agrarprämie des Teams um Professor Latacz-Lohmann zwei Modelle entwickelt, die den Anreiz für öffentliche Leistungen und das unternehmerische Denken in den Mittelpunkt stellen. Beide Modelle sind geeignet, die Agrarförderung neu und gemeinwohlorientierter auszurichten. Aus meiner Sicht ist die erfolgsorientierte Agrarprämie das geeignetere Modell, weil es nicht ganz so kleinteilig und damit leichter zu verwalten ist. Ein erstes Gespräch hierzu habe ich bereits Anfang des Jahres mit Kommissar Hansen führen können. Ich möchte an dieser Stelle aber deutlich sagen: Im bundesdeutschen Kontext erhält die Idee einer gemeinwohlorientierten Agrarprämie nur wenig Zustimmung. Gleiches gilt für die europäische Ebene. Es ist daher sehr wichtig, sehr, sehr dicke Bretter zu bohren, um eine in Schleswig-Holstein entwickelte Alternative in die Umsetzung zu bringen. Seien Sie sich sicher: Ich arbeite daran. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Hölck [SPD], Serpil Midyatli [SPD] und Sandra Redmann [SPD])

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort der Kollegin Rixa Kleinschmit.

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Rixa Kleinschmit CDU

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es wurde jetzt zweimal Ausschussüberweisung dieses Antrages beantragt. Ich spreche mich hier ganz klar und WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 deutlich für Abstimmung in der Sache aus. Der Hintergrund ist, dass der Zeitrahmen einfach so eng gesetzt ist. Wenn wir uns jetzt ein halbes Jahr im Ausschuss mit der Sache beschäftigen, wird es noch schwerer sein, unsere Ideen durch Minister Schwarz bei der AMK irgendwo in die Diskussion zu bringen. Dass wir uns aber, weil es ein relevantes, ein absolut maßgebliches Thema für die Landwirtschaft ist, in der Selbstbefassung natürlich im Ausschuss damit zukünftig und mit allen Entwicklungen beschäftigen werden, ist natürlich unbenommen. Ich werbe trotzdem um Abstimmung in der Sache. – Danke. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich das Wort der Kollegin Sandra Redmann.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worin Sie denn diese Eile sehen. Sie haben einen Antrag gestellt, und wenn man sich den einmal genau durchliest, dann steht da nichts weiter drin, (Zuruf) als was der Minister sowieso über die letzten Monate gesagt hat. Zumindest in den Presseberichterstattungen, in den Nachrichten, die Sie geschrieben haben, in der Ministerkonferenzrunde mit einigen Landesministern haben Sie diese Punkte benannt. Wir streiten doch gar nicht über die Punkte. Wir streiten inhaltlich sicherlich über die Ausgestaltung der einzelnen Punkte. Das, was Sie hier machen, ist, dass Sie dem Minister mal wieder einen Auftrag erteilen, aber das macht er schon längst. Ich verstehe nicht, warum jedes Mal so ein Antrag da ist. (Beifall SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Cornelia Schmachtenberg [CDU]) – Warten Sie einen ganz kleinen Moment.

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Peter Lehnert

Kollegin Redmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Sandra Redmann SPD

Darf ich den Satz noch beenden? Dann ist das völlig in Ordnung.

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Peter Lehnert

Dürfen Sie, selbstverständlich. – So machen wir das.

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Sandra Redmann SPD

Es ist doch viel logischer, wenn Sie diesen Antrag unterfüttern und sagen: Das sind die Punkte, die wir als Parlament auch noch mit rein haben wollen. – Was Sie machen, ist hier ganz klar, sie erzählen dem Minister: „So, das und das sollst du jetzt mal machen, mit folgenden Eckpunkten.“, und das sind die Eckpunkte, die er sowieso schon macht. Und dann sind wir durch damit. – Das ist mir zu wenig, muss ich ehrlich sagen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die trauen dem Minister wahrscheinlich nicht!)

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Peter Lehnert

So, jetzt lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Sandra Redmann SPD

Ja, jetzt habe ich meinen Redetext ja fertig.

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Vielen Dank. – Stimmen Sie mir nicht zu, dass das Parlament noch einmal mit Nachdruck erwähnen und beschließen kann, wofür es steht, und dass das natürlich eine ganz andere Rückendeckung ist, wenn wir jetzt parteiübergreifend und interfraktionell diesen Antrag beschließen, sagen: „Das sind ja alles wichtige Punkte, da stimmen wir überall mit ein“? Dann lassen Sie uns über die Ausgestaltung konkret im Ausschuss diskutieren, auch gerne mit Expertinnen und Experten. Aber es ist doch wirklich eine ganz andere Rückendeckung, wenn wir das hier als Parlament beschließen, als wenn der Minister für gewisse Punkte steht und sie alleine verficht. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf) – Nee, aber wir wollen es deswegen ja jetzt beschließen. – Ich kann gerne antworten. Es ist natürlich immer gut, wenn das Parlament einem Minister oder einer Ministerin etwas mit auf den Weg gibt und das unterstützt. Das haben wir ja mit gemeinsamen Anträgen gemacht. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6307 Hier gibt es Punkte, da haben wir durchaus unterschiedliche Auffassungen. Genau diese Punkte (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU] –

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Birte Glißmann CDU

Was denn jetzt?) – doch – möchte ich gerne mit Ihnen gemeinsam diskutieren. Das fängt an beim Bürokratierückbau: Was verstehen Sie darunter? Das ist bei der Landwirtschaft, bei Klimaschutz und Klimaanpassung: Was verstehen Sie darunter? Was genau wollen Sie dann dem Minister mit auf den Weg geben? – Das möchte ich mit Ihnen diskutieren. Wenn wir Zeit haben, das im Ausschuss für uns zu diskutieren und dem Minister mit auf den Weg zu geben, dann verstehe ich nicht, warum wir nicht Zeit haben, den Antrag einmal in den Ausschuss zu schieben. Ich mache auch gerne Sondersitzungen. Dann machen wir das zack einmal durch, gucken uns die Punkte an und geben dem Minister das mit, und dann ist es erledigt. – Danke. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie wundern sich wahrscheinlich, warum ich als europapolitische Sprecherin mich dazu melde. Das hat einen ganz klaren aktuellen Anlass. Ich bin für Sie alle – nicht nur für meine Fraktion, sondern für uns alle – im Ausschuss der Regionen und dort unter anderem im Ausschuss, der sich ganz massiv um Agrarpolitik kümmert. Da wird jetzt – und zwar jetzt wirklich im April, nächste Woche bin ich ja wieder da – und in allen möglichen Ausschüssen genau über die Fortentwicklung der GAP gesprochen. Genau wie der Minister sagt: Unsere Ideen zur Gemeinwohlprämie finden in Deutschland und in Europa nicht überall den großen Anklang. Deswegen ist es schon gut, hier ein Signal zu setzen, dass dieser Landtag hinter dieser Politik steht. Deswegen bitte ich Sie alle um Zustimmung in der Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist für uns alle von herausragender Bedeutung. Das haben wir schon mehrmals festgestellt. Ich glaube, das teilen wir im Parlament alle. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Doch genau dieser Ausbau hat auch Auswirkungen auf die Natur, zum einen durchaus positiv, indem wir den Schritt zur Klimaneutralität machen und damit die klimatischen Bedingungen hoffentlich so weit wie möglich stabilisieren können. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum anderen gibt es aber auch Konflikte, die wir pragmatisch lösen müssen. Es ist kein Zufall, dass beispielsweise der letzte Naturschutztag so wie die Jahreshauptversammlung des Landesnaturschutzverbands dieses Thema als Schwerpunktthema gewählt haben. Ein solcher Konflikt wird auch beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen sichtbar, den wir schon zu lösen angefangen haben. Denn aufgrund unserer Landtagsinitiative wurde der Solar-Erlass bereits überarbeitet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Diese Rückmeldung bekommen wir von allen Seiten. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Doch auch wenn wir schon viele Fortschritte erzielt haben, bleiben aus unserer Sicht noch einige Punkte offen, die weiter verbessert werden müssen. Die Ampelkoalition hat in den letzten Jahren die Priorisierung von Solaranlagen an Bahntrassen und Autobahnen beschlossen. Die ersten Ergebnisse sind im Land bereits sichtbar. Viele Anlagen sind schon gebaut, weitere Projekte sind aktuell in Planung oder stehen kurz vor der Umsetzung. Doch der Punkt, der bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt worden ist, sind Wildquerungen. Wildquerungen sind in unserem Land häufig die einzige Möglichkeit, Zerschneidungen von Lebensräumen zu überwinden. Der Bau von Photovoltaikanlagen kann genau an diesen Trassen und Straßen die bereits bestehenden Wildquerungen erheblich beeinträchtigen und sogar unbrauchbar machen. Die Folgen sind: Die Lebensräume werden weiter zerschnitten. Genetische Verarmung findet weiter statt. Manche Lebensräume könnten durch den Zubau wirklich überhaupt nicht mehr vernetzt sein; das wurde uns im Ausschuss eindringlich dargestellt. Nicht nur für das Wild ist es schlimm, sondern auch aus Sicht der Steuerzahler finde ich es ehrlich gesagt bedenklich, wenn wir teure Anlagen mit viel Steuergeld bauen, die dann unbrauchbar werden. Aus diesem Grund fordern wir, dass genau an den Wildquerungen Ausnahmen von der Privi- (Cornelia Schmachtenberg) legierung von Photovoltaikanlagen geschaffen werden. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da im Vorfeld die Frage zu diesem Antrag aufkam, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, dieses Problem zu lösen: Die gibt es nicht. Man kann Gespräche führen, die sind aber nicht immer erfolgreich. Genau deswegen brauchen wir hier Ausnahmen auf Bundesebene. Auch in anderen Bundesländern gibt es genau diese Fälle. Daher ist es sinnvoll, dass wir das gemeinsam lösen. Ein weiterer Punkt, den wir noch einmal bekräftigen wollen, ist, dass bei den Planungen und dem Bau von Freiflächen-Solaranlagen der zukünftige Wildwegeplan im gesamten Land berücksichtigt wird. Denn dadurch schaffen wir es, dass Lebensräume weiter vernetzt und nicht zerschnitten werden. Im Zuge des Solar-Erlasses, der bereits überarbeitet worden ist und viele positive Änderungen mit sich brachte – das habe ich bereits erwähnt –, gibt es weiteres Potenzial. Oftmals mangelt es vor Ort nicht am Willen zur biodiversitätsfreundlichen Gestaltung, sondern manchmal einfach nur am Wissen und an Beispielen. In anderen Bundesländern gibt es Beispiele, Handreichungen, Leitfäden, die hier allerdings unbekannt sind. Gemeindevertretungen schauen eben nicht nach Baden-Württemberg, gucken sich den Leitfaden durch und schauen, was sie daraus machen können. Deswegen wollen wir Informationen einfach und unkompliziert weiter verbreiten. Wir wollen Best-Practice-Beispiele erarbeiten, wie Anlagen noch einfacher und unkompliziert umweltfreundlicher gestaltet werden können. Diese Information soll den Kommunen und Trägern zugänglich gemacht werden, damit wir einen erfolgreichen Wissenstransfer in diesem Land hinbekommen. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei dieser Erarbeitung wäre es sicherlich sinnvoll, wenn alle Verbände, sei es der Landesjagdverband, seien die Energieverbände und andere Naturschutzverbände, zusammenarbeiten könnten, damit wir das Wissen bündeln und alle nutzen könnten. Schlussendlich setzen wir uns dafür ein, dass für biodiversitätsfördernde Photovoltaikanlagen ein eigenes Fördersegment geschaffen wird. Ich bin überzeugt, dass viele Kommunen und Träger vor Ort Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6309 kleine Lösungen schaffen können, damit die Anlagen umweltfreundlicher gestaltet werden können. Für größere Projekte und Lösungen sollten wir jedoch finanzielle Anreize schaffen, ähnlich wie wir es bei Agri-PV-Anlagen machen, um so den notwendigen Wandel voranzutreiben. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.– Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vielfalt von Pflanzen und Tieren ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. In den letzten Jahrzehnten ist jedoch ein in diesem Tempo bisher beispielloses Massenaussterben von Pflanzen und Tierarten zu beobachten. Der Einfluss des Menschen auf alle Bereiche unserer Umwelt hat so eben nicht nur zur Klimakrise geführt, sondern auch dazu, dass ein großer Teil der biologischen Vielfalt unwiederbringlich verloren gegangen ist. Es ist wichtig, dass sowohl Klimaschutz als auch Naturschutz untrennbar miteinander verbundene Aufgaben für uns als Gesellschaft sind. Deshalb sollten in unseren politischen Entscheidungen immer beide miteinander verbundenen Krisen, also die Klimakrise und die Krise der biologischen Vielfalt, eine zentrale Rolle spielen. Wir haben in den letzten Jahren im Bund und hier im Land beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf die Tube gedrückt. Dieser jetzt im überragenden öffentlichen Interesse liegende Ausbau dient vor allen Dingen dem Klimaschutz. Bei der Ausgestaltung dieses Ausbaus müssen wir auf eine möglichst umweltfreundliche Umsetzung achten. Denn für uns ist klar: Fläche ist ein extrem kostbares Gut. Deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Flächenverbrauch enorm wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Das Solarpaket des Bundes betont das Prinzip des Mehrfachnutzens. Das findet sich im Solar-Erlass der Landesregierung wieder. Im besten Fall lassen sich Energieerzeugung, Förderung der Biodiversität und landwirtschaftliches Einkommen miteinander verbinden. (Silke Backsen) Auch Anlagen über bereits versiegelten Flächen wie zum Beispiel Parkplätzen werden stärker gefördert. Es bleibt klar: Vor allem der Solarausbau auf den Dachflächen und ehrlicherweise auch unsere Bemühungen um einen deutlich geringeren Energieverbrauch müssen weiter vorangehen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bundesweit – wir haben es gerade schon gehört – gibt es bereits viele Beispiele für besonders naturverträgliche Freiflächen-Solaranlagen. Diese Beispiele wollen wir jetzt in und für Schleswig-Holstein sichtbar machen und – wie meine Kollegin es gerade sagte – auch den kommunalen Gremien und den Akteur_innen vor Ort konkrete Orientierung geben. Mit unserem Antrag bitten wir daher die Landesregierung, diese Best-Practice-Beispiele aufzuzeigen und einen Leitfaden dafür zusammenzustellen, zum einen für die biodiversitätsfördernden und zum anderen auch für Agri-Solaranlagen, die – wie ich eben schon sagte – sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen Potenziale für SchleswigHolstein aufzeigen. Weiterhin bitten wir die Landesregierung, sich im Bund für eine Verstetigung eben der Förderung von Agri-Photovoltaikanlagen einzusetzen. Diese Förderung gibt es bereits im Erneuerbaren-Energien-Gesetz durch die sogenannten Innovationsausschreibungen, und wir begrüßen dies ausdrücklich. Aus meiner Sicht ist dennoch eine Verstetigung aktuell wichtiger denn je. Für biodiversitätsfördernde Photovoltaikanlagen ist darüber hinaus aus unserer Sicht ein eigenes Fördersegment sinnvoll. Last, but not least – wir haben es gerade gehört – nehmen wir ein weiteres wichtiges Thema in den Fokus. Unsere Landschaft in Schleswig-Holstein ist durch künstliche Barrieren wie zum Beispiel Autobahnen, Siedlungen und andere Verkehrswege bereits stark zerschnitten. Beim Rotwild etwa zeigen Studien, dass es nahezu keinen genetischen Austausch mehr zwischen bestimmten Populationen gibt. Die Zerschneidung der Lebensräume führt zur Verinselung dieser Populationen und damit zur Inzucht. Schon seit einiger Zeit berichten Jägerinnen und Jäger immer wieder von verkürzten Unterkiefern und anderen Deformierungen. Der Landesjagdverband hat erst vor Kurzem sehr eindringlich und nachdrücklich dazu im Ausschuss berichtet. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Für uns heißt das: Wir brauchen einfach noch deutlich mehr Wildquerungen, Wildbrücken, Grünbrücken für das Großwild, aber auch zum Beispiel Krötentunnel, Otterbermen und andere Querungshilfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Dies muss bei der Erarbeitung und bei der Evaluation des Wildwegeplans dringend berücksichtigt werden. Wir betonen daher die Bedeutung der Durchlässigkeit auch von Freiflächen-PV-Anlagen und AgriPV-Anlagen für Wildwanderrouten. Diese Aspekte – wir haben es schon gehört – müssen bereits bei der Planung mitgedacht und bedacht werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Grundsätzlich – ich komme noch einmal auf die Flächen zurück – gilt für mich aber auch: Wir brauchen eben auch freie offene Landschaften, wir brauchen Flächen für Wiesenvögel, für Bodenbrüter, wir brauchen Brachflächen, wir brauchen Naturflächen, wir brauchen artenreiche Knicks und beweidetes Grünland. Wir müssen bei unseren Entscheidungen eben immer den Klimaschutz und den Naturschutz zusammendenken, denn die Vielfalt von Pflanzen und Tieren ist und bleibt unsere wichtigste Lebensgrundlage. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich Kollegen Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine wichtige Forderung im Antrag lautet tatsächlich, beim Bau von PV-Freiflächenanlagen Raum für Wildwanderrouten zu belassen. Auch wir finden dies sehr wichtig. Es ist wichtig, dass die Wildtiere einen offenen Lebensraum haben und ihre Wildwanderrouten beim Bau großer Anlagen entsprechend berücksichtigt werden. Nur kurz zwei Anmerkungen. Zum Ersten: Die genetische Armut gab es auch schon vor PV-Freiflächenanlagen. Das ist nicht die alleinige Ursache, sondern es ist tatsächlich die Zerschneidung sozusagen der Landschaft; das wurde erwähnt. Zum Zweiten: Photovoltaikanlagen entlang von Auto- (Marc Timmer) bahnen, die dort privilegiert sind, haben teilweise eine schützende Funktion für das Wild. Der Aspekt der Wildkorridore ist bereits im PV-Erlass der Landesregierung ausformuliert. Hier heißt es: „Bei großflächigen Anlagen sind Querungskorridore … für Großsäuger zwischen den Anlagenteilen zu berücksichtigen. Etwa alle 1.000 Meter oder bei bekannten überregionalen Wildquerungskorridoren und Verbundachsen sind entsprechende Bereiche von Solar-Modulen und sonstigen Anlagenteilen freizuhalten.“ Das ist grundsätzlich richtig und geht in die richtige Richtung. Man kann diesen PV-Erlass natürlich schnell ändern. Falls die 1.000 Meter zu lang sind, kann man das verkürzen et cetera. Die Gemeinde ist grundsätzlich Herrin des Verfahrens zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen – egal, ob das jetzt über den Bebauungsplan geht oder entsprechend bei der Privilegierung entlang von Autobahnen oder Schienentrassen, wo ein Bauantrag ausreichend ist. Auch da sind die entgegenstehenden öffentlichen Belange zu berücksichtigen. Das müssen die Gemeinden tun. Voraussetzung ist natürlich – das ist wichtig –, dass sie Kenntnis von den Wildrouten haben. Es ist natürlich eine Aufgabe der Landesregierung, die Informationen zur Verfügung zu stellen. Hieran schließt sich jedoch eine wichtige Frage, und das ist der Kern der Sache. Inwiefern ist der gemeindliche Abwägungsprozess durch die bundesgesetzlich normierte Regelung in § 2 EEG, wo es um das überragende öffentliche Interesse zugunsten der PV-Anlagen und zulasten eines Querungskorridors für Wildtiere geht, gewissermaßen vorbestimmend, sodass es quasi einer bundesgesetzlichen Regelung bedarf, um dieses Abwägungsprärogativ auszuhebeln? Das ist die entscheidende Frage. Die kann ich abschließend nicht beantworten. Ich denke aber, dass die Möglichkeiten jetzt schon bestehen, denn bei Korridoren oder anderen Querungsmöglichkeiten für Wildtiere handelt es sich nicht um das Ob einer Freifläche, sondern um deren konkrete Ausgestaltung. Auch der Abstand der Modulreihen oder anderer die Wirtschaftlichkeit schmälernden Bedingungen können von der Gemeinde vorgegeben werden. Der Antrag selbst sieht beispielsweise die Regelungskompetenz bei der Berücksichtigung von Wildwanderungsrouten beim Land und gerade nicht Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6311 beim Bund. Offen lässt der Antrag hier allerdings, ob es landesseitig über den PV-Erlass oder beispielsweise eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes geregelt werden soll. Auch hier sehe ich grundsätzlich Gesprächsbedarf. In jedem Fall kann der Austausch von Best-Practice-Beispielen unter Gemeinden diesen natürlich in Verhandlungen mit Vorhabenträgern den Rücken stärken. Ich dachte, dass dies tatsächlich bereits geschieht. Offensichtlich ist das nicht der Fall. Insofern finde ich die Anregung des Parlaments an die Landesregierung entsprechend richtig. Da muss offensichtlich mehr passieren. Das ist wichtig, um die Gemeinden entsprechend zu informieren. Die zweite Forderung im Antrag bezieht sich auf sogenannte biodiversitätsfördernde Photovoltaikanlagen. Auch da sind wir dem Grundsatz nach völlig dafür. Die Frage ist auch hier nach dem Wie. Sie sollen einen eigenen Fördertatbestand erhalten und ins EEG aufgenommen werden. Dies stand bereits bei der Aufnahme von Agri-PV und Moor-PV 2023 zur Debatte, wurde damals abgelehnt. Stattdessen wurden naturschutzfachliche Mindestkriterien für die Vergütungsfähigkeit von Solarparks aufgenommen. Das ist in § 48 Absatz 6 EEG zu sehen. Gemäß dieser Vorschrift müssen drei von fünf Kriterien erfüllt sein. Hier ist die Rede von biodiversitätsfördernden Pflegekonzepten, einer maximalen Bebauung der Grundfläche mit Modulen von 60 Prozent oder einem bodenschonenden Betrieb, also alles Sachen, die der biodiversitätsfördernden PVAnlage zugutekommen. Auch der PV-Erlass enthält zahlreiche Regelungen und gibt den Gemeinden bereits jetzt die Möglichkeit, biodiversitätsfördernde Maßnahmen einzubringen. Falls hier und heute doch eine bundesgesetzliche Regelung gefordert wird, gebe ich statt einem neuen Fördertatbestand einen bürokratiearmen Vorschlag mit: § 48 Absatz 6 EEG wird insofern geändert, dass der Vorhabenträger anstatt drei von fünf Kriterien zukünftig vier von fünf oder vielleicht alle fünf Kriterien erfüllen müsste. Dann hätte man Biodiversität und Wildquerung – auch das ist dort verortet – in jedem Fall als Fördervoraussetzung im EEG beinhaltet. (Beifall SPD) Dies würden wir gerne alles im Ausschuss vertiefen. Ich finde, da besteht Regelungsbedarf und Gesprächsbedarf. Dafür bleibt noch Zeit. Sie sagten es, der Wildwegeplan ist noch in Bearbeitung.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Timmer, apropos Zeit: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Marc Timmer SPD

Mein letzter Satz: Auch die neue Bundesregierung wird sicherlich in den ersten Wochen was anderes zu tun haben, als sich mit dem Antrag zu befassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle wissen wir, der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend für unsere Energiezukunft. Gerade Schleswig-Holstein als Wind- und manchmal auch Sonnenland muss hier sicherlich seinen Beitrag leisten. Doch das muss mit Vernunft und mit Augenmaß passieren. Genau da hat der Antrag der Koalition, finden wir, deutliche Schwächen, denn er macht keinen klaren Unterschied zwischen Freiflächen-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik. (Beifall FDP) Das ist für uns ein entscheidender Fehler. Für uns Freie Demokraten steht fest: Agri-PV hat ein enormes Potenzial. Hier wird die Energiegewinnung mit landwirtschaftlicher Nutzung kombiniert. Das bedeutet, wir nutzen Flächen doppelt, beispielsweise für die Lebensmittelproduktion und für die Energiewende. Gerade in einem Agrarland wie SchleswigHolstein ist das der richtige Weg. Flächen müssen intelligent genutzt werden, statt sie für eine einzige Funktion zu blockieren. Freiflächen-PV hingegen sehen wir kritisch. Warum? Erstens: Der Netzausbau in Schleswig-Holstein ist für große Freiflächenanlagen schlichtweg nicht ausgelegt. Was bringt es, immer mehr Strom zu produzieren und zu erzeugen, wenn er gar nicht ins Netz eingespeist werden kann? Solange dieser Flaschenhals nicht gelöst ist, schaffen wir viel mehr Probleme als Lösungen. (Beifall FDP) Zweitens: Der Flächenverbrauch durch riesige PVParks ist enorm. Jede Anlage, die landwirtschaftliche Nutzfläche dauerhaft reduziert, geht zulasten WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 unserer Ernährungssicherheit und des ländlichen Raums. Zudem stehen die Pachtverträge bei PV in Konkurrenz zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Krisen sollten wir genau überlegen, wo wir Ackerland für erneuerbare Energien aufgeben. Agri-PV bietet hier einen echten Mehrwert, klassische Freiflächen nicht. Drittens. Diese Großanlagen zerstören Lebensräume, wir haben es gerade gehört, es wurde in allen Reden genannt: Die Jägerschaft warnt zu Recht. Die bisherigen Planungen sind zu großflächig und zerschneiden wichtige Wildrouten massiv. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Kollegin Riecke, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder eine Zwischenfrage der Kollegin Schmachtenberg?

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Peter Lehnert

Die Kollegin Schmachtenberg möchte gerne eine Zwischenbemerkung machen oder eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

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Anne Riecke FDP

Ich würde gern erst zu Ende reden. – Wie gesagt, wir haben es in den anderen Reden gehört: Die Jägerschaft warnt zu Recht. Das hat weitreichende ökologische Folgen. Statt riesiger PV-Parks, die ganze Landschaften umkrempeln, brauchen wir kleinteiligere Lösungen, davon aber sicherlich mehr. Vorzugsweise sollten bereits versiegelte Flächen überplant werden. (Beifall FDP) Das wäre der Weg, um den Naturschutz mit der Energiewende zu verbinden. Schlussendlich möchte ich Folgendes sagen: Biodiversitätsfördernde Photovoltaikanlagen brauchen kein eigenes Fördersegment. PV sollte immer mit Biodiversität in Einklang gebracht werden. (Beifall FDP) Dafür braucht es andere Rahmenbedingungen. Die müssen von Anfang an stehen – keine Förderung, sondern andere Bedingungen. (Anne Riecke) Wir sind für einen vernünftigen Ausbau von Photovoltaik, aber mit Konzept und klaren Prioritäten, damit auch die realen Konsequenzen beachtet werden. Wie man grüne Energie, die eh schon gefördert wird, grüner und verträglicher machen möchte, indem man sie zusätzlich fördert, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. (Beifall FDP – Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Wir brauchen also eine differenzierte Strategie, die Agri-PV in den Mittelpunkt stellt und den Netzausbau berücksichtigt. Den Antrag lehnen wir in dieser Form ab. Die Energiewende braucht kluge Konzepte und nicht pauschale Flächenverwertung sowie willkürliche Förderungen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich dem Kollegen Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende des letzten Jahres hat die Landesregierung den aktuellen Solar-Erlass erneuert und neue Leitplanken für die Planung und den Bau großflächiger Solar-Freiflächen eingezogen. Dies ist aus mehreren Hinsichten notwendig geworden. Der Ausbau der Photovoltaik hat sich zu einer wichtigen Säule der Energiewende entwickelt. Für uns als SSW steht der Ausbau der Gebäudeanlagen an erster Stelle. Jedoch wissen wir, dass auch ein großes Potenzial im Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik liegt. Mit den Vorgaben aus Berlin, dass erneuerbare Energien ein überragendes öffentliches Interesse haben, sowie der Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahntrassen hat seinerzeit der Run auf landwirtschaftliche Flächen begonnen. Der Druck auf eben diese Flächen ist enorm groß. Daher gilt es, dies entsprechend zu regulieren – auch aus dem Grund, dass gerade unsere Gemeinden bei der Identifizierung und Ausgestaltung möglicher Standorte entsprechende gesetzliche Vorgaben brauchen. Pressemitteilungen der Landesregierung ist zu entnehmen, dass in 2021 auf rund 2.500 Hektar Planungsrecht beziehungsweise Bauanfragen für PVAnlagen vorlagen. In 2024 befanden sich rund 7.500 Hektar in Planung. Diese Zahlen machen Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6313 deutlich, wie in kürzester Zeit der Druck auf die Flächen gestiegen ist und wie wenig reguliert neue PV-Freiflächen entstehen. Diese Flächen sind jedoch endlich, und die Ansprüche auf diese Flächen sind groß und vielfältig. Siedlungsbau und Verkehr, der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Windund Solarenergie sowie der Anbau für Biogasanlagen benötigen viel Fläche. Dies geht dann zulasten landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Lebensmittelproduktion. Das heißt, wir stehen vor der großen Herausforderung, auf der einen Seite den Energiehunger mit erneuerbaren Energieträgern zu stillen, und auf der anderen Seite den Flächenverbrauch so effizient wie möglich zu gestalten. Damit sind wir beim vorliegenden Antrag der Koalition. Beim Ausbau der Freiflächen-Solarparks müssen wir in mehrere Richtungen denken. Das heißt, neben dem Aspekt der Energieproduktion müssen auch landwirtschaftliche Nutzung, also Agri-PV-Anlagen, oder Belange des Naturschutzes und der Biodiversität mitgedacht werden oder, wie es im Antrag formuliert ist, Hand in Hand gehen. Dass dies gelingen kann, davon konnte ich mich selbst überzeugen. Dafür bedarf es aber klarer baulicher Vorgaben, damit Solarflächen eine solche Mehrfachnutzung leisten können. Ich kann jedem von Ihnen nur empfehlen, einmal nach Lottorf oder nach Klein Rheide zu fahren, um sich entsprechende Anlagen anzusehen. (Zuruf SPD: Das ist auch ein schöner Kreis!) – Absolut. Da kommst du wahrscheinlich her. Dafür bedarf es aber klarer baulicher Vorgaben, damit Solarflächen eine solche Mehrfachnutzung leisten können. Die Agri-PV verbindet Stromproduktion und landwirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche. Jedoch ist der landwirtschaftliche Nutzen stark davon abhängig, wie die Anlagen gebaut sind. Höhe und Abstände sind dabei ausschlaggebend für die effiziente Nutzung. Es müssen genug Licht und Wasser auf den Boden gelangen können, damit die Vegetation gedeihen kann. Aber auch Maschinen müssen dort fahren und Tiere darunter weiden können. Bei einer Beweidung reden wir aber nicht über Großvieheinheiten. Wir sollten uns nichts vormachen: Wir reden dann über extensiv genutzte AgriPV. Eine intensive Bewirtschaftung mit großen Maschinen wird es dort nicht geben können. Anders sieht es aus, wenn wir über die Doppelnutzung von Freiflächen-Solaranlagen und Naturschutzmaßnahmen sprechen. Auch hier gilt, die Abstände und Höhen müssen gewährleisten, dass ge- (Dr. Michael Schunck) nügend Licht und Wasser auf den Boden kommen. Dort kann dann eine extensive Nutzung stattfinden, wobei die Mahd aber unabdinglich ist. Je nach Standort können sich auf solchen Flächen verschiedene Biotoptypen entwickeln, die aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus wertvoll sind. Dadurch, dass PV-Freiflächen einzuzäunen sind, kann sich auf den Flächen die Natur frei entfalten, und es können sich kleine Biotope ungestört entwickeln. Hier sehe ich durchaus einen Vorteil in der Doppelnutzung. Dieser Effekt sollte aber in irgendeiner Form honoriert werden, damit es sich für den Landwirt lohnt – beispielsweise, wenn solche Anlagenformen als Greening- oder Agrarumweltmaßnahme anerkannt werden. Das bedeutet dann vermutlich aber auch, dass wir solche Flächen weiterhin als landwirtschaftliche Flächen und nicht als Gewerbeflächen ausweisen müssen. Generell ist meines Erachtens noch zu klären, wie Solarflächen nach dem Ende ihrer Nutzung betrachtet werden können. Kann dort ein Repowering stattfinden? Oder gehen sie einfach in die landwirtschaftliche Nutzung zurück? Diese Fragen sind noch offen. Ein Punkt, den die Koalition in ihrem Antrag hervorgehoben hat, ist der Bezug zu den Wanderungsrouten von Großwild wie Rothirsch und Damwild. Bereits im Ausschuss hat es dazu ein Fachgespräch gegeben, wie hier schon mehrfach erwähnt wurde. Dieses Gespräch hat die Problematik in Bezug auf Inzuchtdepressionen gerade beim Rotwild deutlich gemacht, die auf den zum Teil mangelhaften Genaustausch zurückzuführen sind. Deshalb beantragt der SSW die Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Peter Lehnert

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Brokenlande, Clashorn, Strukdorf, Kiebitzholm, Segrahn – das ist nicht die Tourplanung von Taylor Swift, sondern das sind die Standorte der Grünbrücken über unseren Autobahnen. Wir haben in Schleswig-Holstein 550 Kilometer Autobahn, wir haben fünf Grünbrücken. Das bedeutet alle 100 Kilometer eine. Ich denke, das sollte man zur Kenntnis nehmen. Es gibt natürlich noch Untertunnelungen und verschiedene andere Maßnahmen. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Wir haben vom Rotwild gesprochen. Welche Maßnahmen das Rotwild annimmt, ist immer so eine Sache. Die Jägerschaft weiß hier Bescheid. In jedem Fall können wir uns einig sein, dass die Autobahnen für das Wild im Grunde genommen nach wie vor Hindernisse für Querungen sind und dass diese Anzahl an Grünbrücken nicht reichen kann. Das hat zu den bisherigen Missbildungen beim Rotwild geführt. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Stiftung Naturschutz für die Schaffung des Biotopnetzes zwischen der A 7 und der A 21 bedanken. Wir haben da Handlungsbedarf, und die wenigen Querungen, die wir haben, dürfen nicht zugestellt werden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier handeln. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich möchte noch ein paar Sachen klarstellen, die von den Vorrednern gekommen sind. Einerseits möchte ich auf Herrn Timmer eingehen, auf die Fragen, die die Gemeinden und die Möglichkeiten der Gemeinden angehen. Entsprechend des SolarErlasses kann die Gemeinde zwar jetzt in ihrer Planungsentscheidung die Eingriffsregelung zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf die Natur berücksichtigen, aber das war es dann auch schon. Was ist, wenn Investoren mit den Geldscheinen winken? Dann passieren Dinge, die man sich dort nicht vorstellt. Die Gemeinden können, sie müssen nicht. Deswegen halte ich eine Regelung hier doch für sehr geboten. (Zurufe SPD) Ich möchte gern noch eine Sache klarstellen. Frau Riecke hat gesagt, sie wundere sich, dass in Bezug auf das Wild kein Unterschied zwischen Freiflächen-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen gemacht worden ist. Beide Anlagen sind umzäunt; was die Auswirkungen für das Wild angeht, so ist es erst einmal egal, ob es eine Agri-PV- oder eine Freiflächen-PV-Anlage ist. Denn entscheidend dafür, dass das Wild dort nicht queren kann, ist der Zaun. Das muss man sagen.

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Peter Lehnert

Frau Kollegin Täck, zum Ersten: Ihre Redezeit ist gerade abgelaufen. Sie hätten – zum Zweiten – aber noch die Chance, eine Zwischenfrage der Kollegin Raudies zuzulassen; das würde Ihre Redezeit dann verlängern.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Es geht mir gar nicht um die Redezeit. Ich möchte die Zwischenfrage gerne zulassen.

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Peter Lehnert

Wunderbar; das passt ja gut zusammen. – Bitte schön.

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Beate Raudies SPD

Das ist sehr freundlich, Frau Kollegin. – Ich möchte Sie Folgendes fragen: Das, was Sie alles an Missständen beschreiben, wird, glaube ich, auch von niemandem hier im Haus infrage gestellt. Die Frage ist aber: Sehen Sie nicht auch landesseitige Möglichkeiten, da etwas zu regeln? Gibt es nicht auch im Landesrecht Gestaltungsmöglichkeiten, wenn wir jetzt vielleicht zu lange auf den Bund warten müssten? Ich erinnere mich an den Kollegen Göttsch, der hier durchaus entsprechende Reden gehalten hat.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

– Darauf kann ich sehr gut antworten. Ich bin häufig gefragt worden, ob es für PV-Anlagen, vor allem für die Freiflächenanlagen, nicht eine Planung wie etwa bei der Windenergie geben könnte, beispielsweise eine Vorrangplanung. Eine solche Vorrangplanung kann aber entsprechend des Mangels des Planungsvorbehalts im Baugesetzbuch gar nicht geschaffen werden. Das entspricht dann eben dem Raumordnungsgesetz; nach § 7 ist das gar nicht möglich. Eines möchte ich hier auch noch sagen: Eine Windkraftplanung so, wie wir sie jetzt bei uns im Land haben, ist ein ganz wunderbares Werkzeug. Ich war gerade erst in Niedersachsen; man beneidet uns darum. Das will ich ganz ehrlich sagen. Aber das ist sehr, sehr viel Arbeit. Bevor man solche Regionalpläne auch für PV-Anlagen fertig hätte, würden viele Jahre ins Land gehen. Die Zeit haben wir nicht; der Klimawandel lauert hinter der nächsten Ecke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Cornelia Schmachtenberg das Wort.

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Es wurde nun ein paarmal seitens der SPD-Fraktion angesprochen, Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6315 und wir hatten gestern Abend auch schon diese Diskussion: Es ist nun mal nicht möglich – – (Zurufe FDP: Oh!) – Ja, beim Offenen Kanal hatten wir das schon diskutiert. Ich habe den Kollegen Timmer mehrmals darauf hingewiesen, dass er das bis heute noch einmal prüfen oder sich dies von anderer Stelle übermitteln lassen kann. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir würden dies ja gerne landesseitig ändern. Wenn das möglich wäre, hätten wir jetzt keinen Antrag initiiert und gesagt, wir müssen das auf Bundesebene machen. Denn natürlich wäre es einfacher, das auf Landesebene zu regeln. Das ist aber nicht möglich, weil die Privilegierung auf Bundesebene entschieden worden ist. Diese gilt nun mal; wir können sie nicht untergesetzlich irgendwie aushebeln. Deswegen brauchen wir diese Regelung, und zwar auf Bundesebene. Zudem hat dies den Vorteil, dass es dann auch in anderen Bundesländern greift, statt dass nun 16 Landesgesetze angepasst werden müssen. Ich kann Ihnen versichern, es ist nicht möglich – wir haben das prüfen lassen –, sonst hätten auch wir es nämlich anders gemacht. Das habe ich Ihnen gestern mitgeteilt, und ich sage es nun noch einmal dem Parlament insgesamt. Ich wäre daher froh, wenn wir an einem Strang ziehen und den Antrag gemeinsam beschließen würden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke für die erneute Gelegenheit, Sie noch ein bisschen von der Mittagspause abzuhalten. Schleswig-Holstein wird 2040 ein klimaneutrales Bundesland sein. Wir werden ein sichereres Land sein – der Ministerpräsident hat darauf heute Morgen in seiner Regierungserklärung hingewiesen –, (Minister Tobias Goldschmidt) (Christopher Vogt [FDP]: Bitte nicht noch mal wiederholen!) indem wir etwas für die natürlichen Lebensgrundlagen tun, indem wir unsere Energiesouveränität herstellen. In Schleswig-Holstein haben wir viel erreicht. Die Zahlen zum Netzausbau sind genannt worden, die Zahlen bei der Windenergie sind mehrfach genannt worden. Die Bioenergie hat eine neue Zukunft gefunden, weil wir uns seit Langem hierfür eingesetzt haben, und bei der Photovoltaik haben wir inzwischen einen Ausbaustand von 3,3 Gigawatt erreicht. In diesen Tagen muss man auch darauf hinweisen, dass das die installierte Leistung ist, die unsere damaligen drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein seinerzeit mal hatten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wir kämpfen gegen die Klimakrise an. Aber die Klimakrise ist nicht die einzige Krise; wir haben auch eine Artenkrise, das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Pro Tag sterben derzeit weltweit etwa 150 Arten dauerhaft aus – und das ist ein Problem, das mindestens die Dimension der Klimakrise hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen muss man sehen und anerkennen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien – den wir so sehr brauchen und der viel Gutes für die Welt bewirkt – eben auf Flächen stattfindet und sich Flächen nicht vermehren lassen. Es sind Naturflächen, und es sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. There is no free Lunch; das bedeutet etwas für die Agrarstruktur, es bedeutet etwas für die Natur. Deswegen muss es darum gehen, gut mit der Fläche umzugehen. Die erste Prämisse muss sein, Photovoltaikanlagen auf versiegelte Flächen zu lenken. Wir sind da in Schleswig-Holstein schon recht gut, etwa 60 Prozent unserer Photovoltaikanlagen sind auf Gebäuden installiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Mit dem Energie- und Klimaschutzgesetz und der Verpflichtung, künftig jedes neu errichtete Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, setzen wir den nächsten Anreiz, um Photovoltaik vor allem auf die versiegelten Flächen zu bringen. Mit dem Photovoltaik-Erlass des Innenministeriums und meines Hauses geben wir darüber hinaus den Planungsträgern, den Gemeinden, aber auch den Investoren umfassende Hinweise, wie Photo-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 voltaikanlagen in der freien Fläche flächensparend und biodiversitätsfreundlich errichtet werden können. Gerade ist hier davon gesprochen worden, dass es bundesweit viele gute Beispiele gibt; diese wollen wir sammeln, und diese werden sicherlich ebenfalls einmal in den Photovoltaik-Erlass einfließen. Der Photovoltaik-Erlass enthält übrigens bereits erste Hinweise zur Minderung der Barrierewirkung, über die hier heute mehrfach gesprochen worden ist. Gleichzeit erstellt Kollege Schwarz in seinem Haus einen landesweiten Wildwegeplan, um die Wanderkorridore der Tiere entsprechend zu sichern. Ich bin sicher, dass auch das Eingang in die Landesplanung finden wird. Auf Bundesebene – auch das ist heute gesagt worden – gibt es im Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits Kriterien, die erfüllt werden müssen, um eine Förderung für Photovoltaikanlagen zu erhalten; drei von fünf Vorgaben müssen dabei eingehalten werden. Das ist in der Zeit der Ampel auf den Weg gebracht worden, und ich finde, zu Recht. Aber natürlich ist mehr möglich. Deswegen danke ich den Antragstellern für den Antrag. Ich empfinde es als Treppenwitz, ja, als regelrechten Schildbürgerstreich, dass in den Zuwegungen zu den Querungshilfen für Tiere heute Photovoltaikanlagen zulässig sind. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir als Land uns dafür einsetzen werden, dass die Privilegierung in diesen Bereichen ausgesetzt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Richtig ist es auch, dass ein eigenes Fördersegment für biodiversitätsfreundliche Photovoltaikanlagen geschaffen werden soll und wir eine Verstetigung der Förderung innovativer Konzepte im Photovoltaikbereich bekommen. Für all das werden wir uns als Landesregierung stark machen. Ich danke für den Rückenwind und vor allem für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen den ehemaligen Abgeordneten und Vorgänger von Tobias Koch, Herrn Uwe Eichelberg. – Herzlich willkommen bei uns im Hohen Hause! (Beifall) Wir begrüßen auch die Senioren Union Großhansdorf. – Herzlich willkommen bei uns im Landeshaus! Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Nachbartarif im deutsch-dänischen Grenzland ausweiten, für einen gestärkten ÖPNV Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/3031 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære alle! Liebe alle! Die deutsch-dänische Grenzregion ist etwas Besonderes. Im Gegensatz zu anderen Grenzregionen ist es nicht so, dass es dort einen Fluss oder Berge gibt, die den Übertritt der Grenze behindern. Nein, bei uns ist es so, dass es eigentlich ganz leicht ist. Die Betonung liegt auf eigentlich, denn so einfach ist es nicht, wenn man sich im öffentlichen Nahverkehr bewegt. In einigen Fällen gleicht die Überquerung der Grenze eher einem Hindernislauf, und der Tarifdschungel verhindert einen schnellen Überblick über die geltenden Tarife. Aber gut, dass im Koalitionsvertrag dazu etwas vereinbart wurde. Es sei bemerkt: Neben den allgemeinen Platzhaltern, den ÖPNV zu stärken, gibt es auch konkretere (Sybilla Nitsch) Formulierungen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Gemeinsam mit Dänemark wollen wir außerdem die Möglichkeit eines Fahrkartenangebotes für Grenzpendelnde prüfen und streben dabei die kurzfristige Wiedereinführung des Grenzkieker-Tickets an. Langfristig ist es unser Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Grenzregion zu einheitlichen Konditionen mit dem ÖPNV mobil sein können.“ (Beifall SSW) Das Ergebnis meiner Kleinen Anfrage zum Thema Nachbartarif oder Grenzkieker-Tarif spricht eine ganz andere Sprache. Es sind keine Verhandlungen geplant, und es ist keine Ausweitung geplant – daher an dieser Stelle die Erinnerung an das gemeinsame Ziel. Nachbartarife sind in der grenzüberschreitenden Mobilität vor allem für Pendelnde ein wichtiger Bestandteil; ich denke dabei an die Schüler, die auf der anderen Seite der Grenze ihre Schule, ihren Ausbildungsplatz oder ihren Praktikumsplatz besuchen. Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Wir haben den Nachbartarif in Nordfriesland in der Verbindung nach Tønder in der Kommune Tønder in Dänemark. Dort funktioniert das richtig gut. Es gibt eine rege Mobilität zwischen Tønder und Niebüll. Das Semesterticket und das DeutschlandSchülerticket gelten bis Tønder, und das bietet unheimliche Vorteile, indem man dort die dänische Hochschule oder auch andere Angebote nutzen kann. Das System hat aber Lücken, weil es in der Grenzregion nicht überall so ist, dass es diesen Nachbartarif gibt. Wenn man in Oeversee oder in Husby wohnt und von dort nach Aabenraa oder Sønderborg pendeln möchte, dann hat man das Nachsehen. Hier gilt der Tarif einfach nicht. Es gibt noch eine dänische Regelung – wenn man das aus nordischer Perspektive nimmt –, wonach junge Personen eine Ungdomskort bekommen können. Dann ist es so, dass sie in der Flensburg-Zone gilt. Das hört sich erst mal gut an. Der Haken daran ist aber, dass man dieses Angebot nicht hat, wenn man nur wenige Kilometer außerhalb der Flensburg-Zone wohnt. Mir ist von Familien bekannt, dass sie Kosten von 240 Euro hätten, wenn sie sagen, dass ihr Kind nach Aabenraa zur Schule pendelt. Für dieses Gebiet gibt es keine Tarifabsprachen. Wenn man Einzelfahrkarten kauft, dann reicht das WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Wirrwarr vom fehlenden Bargeld über den Zugang zu Mobile Pay, der fehlt, bis hin zu Ergänzungstickets, die man kompliziert zukaufen muss. Die Debatte der Buslinie 110 von Flensburg nach Sønderborg, wo es nicht einmal so ist, dass das Semesterticket gilt, obwohl dort die Partnerhochschule des Landes liegt – das würde hier aber den Rahmen sprengen –, ist auch ein Beispiel. Wir meinen, dass die gesamte Grenzregion diese Möglichkeiten und diese Chancen haben muss. Daher ist es für uns sinnvoll, darauf zu schauen, dass logische End- oder Verknüpfungspunkte wie Tønder, Tinglev, Sønderborg und Aabenraa mit unseren Punkten verknüpft werden. Die Tarifsysteme im Grenzland müssen ganz einfach vereinheitlicht werden. Aus den bestehenden Ansätzen muss ein flächendeckendes System geschaffen werden, sodass die Menschen spüren, dass ein Teil der Barrieren für eine freizügige Mobilität abgebaut wird. Dann wäre noch der Clou, wenn alle Absichtserklärungen, die man mit der Region Syddanmark und mit der Region Sjælland geschlossen hat, endlich einmal in die Umsetzung kämen. (Beifall SSW) Unsere Grenzregion wird oft und auch hier im Hohen Hause für die Vorbildfunktion bezüglich der Mobilität, aber vor allem der Durchschlagskraft im öffentlichen Nahverkehr gelobt – vom Fernverkehr wollen wir heute nicht sprechen –, aber da gibt es deutlich Luft nach oben. Andere Regionen in Deutschland, zum Beispiel die Euregio MaasRhein, sind viel besser aufgestellt. Eine Sache kommt noch zusätzlich. Die Zeit drängt auch in der sogenannten neuen deutsch-dänischen Grenzregion. Nur in wenigen Jahren wird es dort im Süden durch die Fehmarnbeltquerung eine veränderte Mobilität geben. Auch da ist es dann vonnöten, dass wir einheitliche Tarifabsprachen haben, damit der ÖPNV von Anfang an ein attraktives Angebot darstellt. Dafür gilt es jetzt, die Weichen zu stellen. Folgen Sie also unserer Spur. Das Grenzland wartet auf Lösungen. Also können Sie heute ganz getreu zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag gesehen habe, dachte ich, das ist ein charmantes Thema. Wir wollen den ÖPNV natürlich verbessern, und das am liebsten grenzübergreifend. Dann muss man sich natürlich anschauen, wie so ein ÖPNV funktioniert. Wenn wir uns einmal überlegen und uns kurz zurückbesinnen, wie schwierig es in Deutschland war, innerhalb eines Staates das Deutschlandticket einzuführen, wie kompliziert – – (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) – Wie bitte? Wenn man dazwischenruft, muss man das in einer Lautstärke tun, dass das auch ältere Redner hier vorne verstehen können. Ansonsten wirkt es zaghaft. (Zuruf) Als das Deutschlandticket eingeführt werden sollte, war es extrem schwierig, Verkehrsverbünde zu bündeln. Jetzt gibt es eine Diskussion, eine Überlegung, den grenzüberschreitenden Verkehr zu vereinfachen. Wir hatten das in den letzten Jahren schon in Bezug auf einzelne Busverbindungen. Grundsätzlich kann ich verstehen, dass man, wenn man in einer Grenzregion lebt und arbeitet, einfacher grenzüberschreitend pendeln will. Allerdings muss ich feststellen, dass es ja ein Angebot gibt, das sogenannte Nachbarticket. Das muss ich Ihnen sagen, Frau Kollegin. (Sybilla Nitsch [SSW]: Nach Tønder! Nur nach Tønder! Woanders nicht!) – Ich kann Ihnen erklären, warum es das gibt: Das Nachbarticket gilt im Nahverkehr. Wir haben einen Unterschied zwischen öffentlichem Personennahverkehr und Fernverkehrsverbindungen. Fernverkehrsverbindungen, auch wenn sie im Zweifel nur kurze Strecken überwinden, sind im Nahverkehr nicht abbildbar. Deswegen gibt es mit dem Nachbarticket eine Möglichkeit, die Region dort zu verbinden. Ich habe eben gerade noch mal nachgefragt, es wird 770-mal im Jahr verkauft. Es hat offensichtlich nicht den gewaltigsten Umfang im Landestableau einzelner Tickets.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von der Frau Abgeordneten Sybilla Nitsch zu?

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Lukas Kilian CDU

Ja. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6319

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Sybilla Nitsch SSW

Ist Ihnen bekannt, dass der sogenannte Nachbartarif nur auf der Strecke Niebüll–Tønder gilt und nicht auf anderen Strecken? Das heißt, er gilt auch nicht für die Linie 110 nach Sønderborg, für keine andere Buslinie, die es auf den Grenzrouten gibt. Ist Ihnen das bekannt? – Ja. Ich kann dazu noch weiter ausführen. Wir müssen uns im öffentlichen Personennahverkehr mit dem Thema beschäftigen, wer Aufgabenträger ist. Das ist schon innerhalb Deutschlands sehr kompliziert, wer Aufgabenträger ist. Es ist bei Weitem nicht so, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag Aufgabenträger vom öffentlichen Personennahverkehr wäre und wir hier sagen können: „Das macht ihr bitte so, das macht ihr bitte so“, sondern dass das zum Teil kommunal ist. Bei einem grenzüberschreitenden Verkehr haben wir nicht nur deutsche Aufgabenträger, sondern auch dänische. Beispielsweise wird die Linie Flensburg–Padborg von der Dänischen Staatsbahn betrieben, (Sybilla Nitsch [SSW]: Sydtrafik!) und die hat nach meinem Kenntnisstand aus wirtschaftlichen Gründen gar kein Interesse an einer entsprechenden Kombination. – Ich weiß nicht, ob das die Antwort auf Ihre Frage ist.

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Jette Waldinger-Thiering

Haben Sie noch eine Nachfrage, Frau Abgeordnete? (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Lassen Sie noch eine Nachfrage zu?

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Sybilla Nitsch SSW

Sie sagen also, dass der Nachbartarif nach Tønder ausreichend ist. Das ist ein tolles Angebot und das kann man so lassen. Verstehe ich denn richtig, dass Sie die Formulierung in Ihrem Koalitionsvertrag, die ich ja eben gerade zitiert habe, eigentlich gar nicht erfüllen wollen? – Nein, Frau Nitsch. Ich kann diese parlamentarische Ungeduld verstehen, dass man am Anfang der Rede eine Frage stellt. Ich habe insgesamt fünf Minuten Redezeit, noch nicht einmal zwei Minuten sind um, und Sie wollen schon das Ende meiner Rede wissen. Ich verrate es Ihnen aber: Wir wollen diesen Zug, den Sie hier aufs Gleis gesetzt haben, gemütlich (Lukas Kilian) in den Wirtschaftsausschuss umleiten, um dort mit Ihnen darüber zu diskutieren, (Sybilla Nitsch [SSW]: Immerhin!) weil das an sich ein spannendes Thema ist. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Sehr weise!) Ich sage Ihnen aber auch: Das Thema ist sehr kompliziert, und es wird nicht einfach so funktionieren, dass wir sagen, da stimmen wir jetzt zu, da stellen wir Geld zur Verfügung. Auch wenn es auf Bundesebene möglicherweise gerade so aussieht, als ob Geld auf den Bäumen wächst, tut es das nicht. Wir sind in einem Konsolidierungshaushalt, müssen sparen und ganz genau schauen, wofür wir Geld ausgeben. (Annabell Krämer [FDP]: Geld fällt für euch doch vom Himmel!) – Geld fällt für uns nicht vom Himmel.

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Jette Waldinger-Thiering

Also, ich habe noch mal eine Zwischenfrage. (Heiterkeit) Herr Abgeordneter, das ist noch die Beantwortung?

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Jette Waldinger-Thiering

Sie sind da ganz tolerant, okay, alles klar. Dann ist die Beantwortung fertig. Dann lassen wir auch die Uhr weiterlaufen. Weiter geht‘s.

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Lukas Kilian CDU

Ich hatte die Frage eigentlich kurz dahin gehend beantwortet, dass es im Ausschuss entsprechend bearbeitet wird. Wenn wir uns das Thema anschauen, stellen wir fest, wir müssen eben auch in Zeiten des Einsparens, in denen wir im letzten Jahr sogar Verbindungen innerhalb des Landes gestrichen haben, überlegen, ob wir uns Zusätze an anderen Stellen leisten können. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass auch das Deutschlandticket in Teilen grenzübergreifend funktioniert und nutzbar ist. Bei aller Kritik: Lassen Sie es uns im Wirtschaftsausschuss anschauen. Allzu hoffnungsfroh da reinzugehen, dass wir dort weitere Möglichkeiten schaffen – da möchte ich Ihnen die Vorfreude ver-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 mutlich etwas trüben. Ich bin nicht besonders zuversichtlich, dass es große Ausweitungen geben kann. Aber ich bin bereit, darüber im Wirtschaftsausschuss mit Ihnen zu diskutieren, und freue mich auf die entsprechenden Diskussionen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Nelly Waldeck.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich glaube, uns allen ist das Thema grenzüberschreitender Verkehr und grenzüberschreitende Verkehrsbeziehungen sehr wichtig. Dazu gehört auch ein Tarif. Deswegen haben wir das Thema damals in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir arbeiten auch an vielen anderen Punkten, beispielsweise bei Flensburg-Weiche, an der Verbesserung der Verkehrsanbindung. Der SSW beantragt heute, das Nachbarschaftsticket – ein Tarif, der momentan vor allem auf der Linie nach Tønder besteht –, auszuweiten und auf alle Abomodelle des Landes anerkennen zu lassen. Das klingt erst mal sinnvoll und nachvollziehbar, aber wie das mit Tariflogiken eben so ist, ist das Ganze sehr viel komplizierter und die Umsetzung sehr viel schwieriger, als es in dem Antrag klingt. Zunächst haben wir die NEG-Strecke bis Tønder mit dem Nachbarschaftsticket. Das Nachbarschaftsticket gilt ausschließlich für den Bahnverkehr. Das heißt, wir reden nicht über die Busverkehre. Das wäre eine sehr viel kompliziertere Gestaltung des Tickets, weil man erst mal mit den ganzen Aufgabenträgern in Verbindung treten und sich mit der dänischen Seite abstimmen müsste. Den Teil lese ich in dem Antrag nicht – das ist das erste Problem. Wir müssen erst mal darüber diskutieren: Wollen wir das Nachbarschaftsticket auf die Busverkehre ausweiten? Dann besteht das Nachbarschaftsticket vor allem für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs. Da haben wir genau eine Verbindung, und das ist die nach Tønder. Perspektivisch, wenn wir die Leistung neu ausschreiben und die Ersatzleistung für die Verbindung nach Dänemark, den RE 7, übernehmen, kommen wir zu der Situation, dass Schleswig-Holstein Nahverkehrsleistungen ausschreibt, (Nelly Waldeck) die über die Grenze gehen, auch in Richtung Padborg. Dann sollten wir uns die Situation noch mal neu angucken. Dann gäbe es tatsächlich Potenzial, das Nachbarschaftsticket auszuweiten. Momentan fährt aber auf der Linie nach Padborg nur Fernverkehr, sodass wir gar nicht in die Möglichkeit kommen, das mit einem Nachbarschaftsticket, das aus Schleswig-Holstein gestaltet wird, auszuweiten. Das sind sehr konkrete Probleme, die sich für das Nachbarschaftsticket ergeben. Ich will an der Stelle auch einmal sagen, wir haben die Ausweitung beziehungsweise die Wiedereinführung des Grenzkieker-Tarifs in den Koalitionsvertrag geschrieben. Das Nachbarschaftsticket ist aber quasi der schleswig-holsteinische Weg des Grenzkieker-Tickets, weil es exakt dieselben Bedingungen und exakt dieselben Verkehre hat, die man nutzen kann. Insofern ist der Teil des Koalitionsvertrags an sich umgesetzt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Der ist nicht umgesetzt!) – Weil das Nachbarschaftsticket besteht. Über die Qualität kann man ja diskutieren. (Sybilla Nitsch [SSW]: Nur nach Tønder! –

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Christian Dirschauer SSW

Nur eine Strecke!) – Sie können mir sehr gerne eine Zwischenfrage stellen, dann können wir darüber vortrefflich wunderbar diskutieren. Der zweite Teil vom Antrag besteht aus den Abomodellen. Es gibt die Idee vom SSW, die Abomodelle, die wir haben – Schulticket, Bildungsticket, Azubiticket, Semesterticket – auszuweiten und darauf den Nachbarschaftstarif anerkennen zu lassen. Das gilt ja quasi schon, weil wir bereits jetzt in diesen Deutschlandticket-Modellen die Verbindung bis nach Tondern drin haben. Alle Verbindungen, die man mit dem Nachbarschaftsticket gerade nutzen kann, sind schon in den Abomodellen drin, die wir jetzt gerade mit dem Deutschlandticket haben. Wenn wir da weitere Busverkehre aufnehmen wollen – ich verstehe es mal so, dass die Idee in die Richtung ging –, dann müssten wir eine deutschlandweite Debatte führen, weil wir dann die Grenzen des Deutschlandtickets ausweiten und grenzüberschreitende Verkehre in ein deutschlandweites Abomodell aufnehmen wollten. Momentan steht ja eher zur Diskussion: Wie sieht die Finanzierung überhaupt aus? Wie viel Steuergeld gibt es dafür? Bleiben wir bei dem Preis, oder gibt es Erhöhun-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6321 gen? – Ich hoffe sehr, dass wir bei dem Preis bleiben, um das mal ganz deutlich zu sagen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sind aber gerade einfach nicht in der Situation, darüber zu diskutieren, welche weiteren Angebote wir alle noch mit aufnehmen können, zumal das ja auch die Kosten deutschlandweit verteuern würde, weil noch viele andere Grenzregionen dann sagen würden: Wir wollen auch gerne unseren grenzüberschreitenden Busverkehr aufnehmen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Wentzel [CDU]) Das sind alles Punkte, die mich an diesem Antrag zu vielen Fragezeichen geführt haben und bei denen für mich einfach sehr unklar ist: Was ist genau gemeint? Wie ist die Umsetzung gedacht? Sind Busverkehre integriert? – Deswegen wäre ich sehr gespannt darauf, diese Vorschläge näher im Wirtschaftsausschuss zu diskutieren und zu verstehen, was genau gemeint ist, und freue mich auf die Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Kære fru landdagspræsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Auch, wenn Sybilla Nitsch mir jetzt nicht zuhört, möchte ich mich erst einmal herzlich beim SSW für diesen Antrag bedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn man lernt schließlich nie aus. Zumindest ging es mir bisher so, dass ich das Nachbarticket noch nicht kannte. Das ist mir bislang in den vergangenen Jahren nicht begegnet. (Beifall SPD – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mir auch nicht!) – Es beruhigt mich sehr, dass der Kollege Buchholz es auch noch nicht kannte. – Jetzt habe ich mich die letzten Tage intensiv damit beschäftigt. Ich kenne das Nachbarticket jetzt, aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Meine Begeisterung für das Ticket in der jetzigen Form hält sich in doch sehr eng definierten Grenzen. Es gibt nur eine Strecke, aber für diese eine Strecke immerhin 23 verschiedene Preisstufen, die man in einer Tabelle ablesen kann. (Niclas Dürbrook) Ich habe gestern versucht, in der NAH-SH-App das Ticket zu buchen, und ich bin daran gescheitert. Es war mir nicht möglich, das Nachbarticket in der NAH-SH-App zu buchen. Ich dachte erst, es liegt an mir. Ich bin schon ein bisschen älter. Ich bin nicht ganz so alt wie der Kollege Kilian, aber schon ein bisschen älter. (Heiterkeit – Lukas Kilian [CDU]: Aber du siehst älter aus!) – Das habe ich jetzt überhört. Aber es lag tatsächlich nicht an mir. Wir haben noch einmal gründlich recherchiert. Es ist einfach nicht möglich, dieses Ticket in der App zu buchen, sondern es ist im Jahr 2025 vorgesehen, dieses Ticket ausschließlich an Automaten, von Personal bedienten Verkaufsstätten oder im Reisezentrum zu erwerben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau so sollte der ÖPNV im Jahr 2025 wirklich in keiner Welt organisiert sein. (Beifall SPD und FDP) Das ist ein Beispiel par excellence, wie es nicht laufen sollte. Insofern gibt es zweifellos eine ganze Menge Verbesserungsbedarf, was den grenzüberschreitenden ÖPNV angeht. Es ist mir allerdings noch nicht ganz klar, in welche Richtung man das am besten verbessern kann. Am Ende darf für uns auf keinen Fall ein Ansatz stehen, bei dem der Tarifdschungel nur noch ein bisschen dichter wird, weil es unzählige neue Variationen gibt, die einen dann in der App oder am Fahrkartenautomaten verzweifeln lassen, weil man gar nicht mehr so genau weiß, welchen Tarif man anwählen soll. Ich plaudere einmal ein bisschen aus dem Nähkästchen. Wir hatten im vergangenen Jahr eine Exkursion mit dem Verkehrspolitischen Beirat. Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen werden sich noch erinnern. (Heiterkeit und Unruhe – Lukas Kilian [CDU]: Da ist einer schwarzgefahren!

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Die einen sagen so, die anderen so!) Bei dieser Exkursion wurde der Kollege Buchholz unwissentlich zum Schwarzfahrer, weil er statt des SH-Netztickets, das er eigentlich hätte auswählen müssen, das Schleswig-Holstein-Ticket ausgewählt hatte. Dieser Umstand fiel erst bei der zweiten Busverbindung überhaupt irgendjemandem auf. Obwohl wir in diesem Bus die geballte verkehrspolitische Kompetenz dieses Hauses und der NAH.SH sitzen hatten, haben wir ungefähr 20 Minuten ge-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 braucht, den Unterschied zwischen beiden Tickets herauszuarbeiten. (Heiterkeit – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört! – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über wen sagt das mehr aus?) Es stellte sich nachher heraus, dass bei dem einen Ticket die Busse drin sind, bei dem anderen Ticket aber eben nicht. Deswegen wurde der Kollege Buchholz zum Schwarzfahrer. Genau diese Realität im Tarifdschungel wollen wir doch bitte im Jahr 2025 nicht mehr haben. Deswegen muss so ein Tarifsystem einfach sein. Wenn der Kollege Kilian das nicht schon getan hätte, hätte ich an der Stelle die Überweisung an den Ausschuss beantragt, weil sich auch für mich eine ganze Menge Fragen stellen. Ich habe jetzt schon gehört, wie viele Nutzer das Nachbarticket hat, aber mich würde auch interessieren, welche Potenziale es für weitere Strecken gibt. Über die anstehenden Veränderungen auf der Padborg-Verbindung haben wir schon gesprochen. Was bedeutet das gegebenenfalls für das Nachbarticket? Ist es vielleicht sogar möglich, weitere grenznahe Verbindungen in das Deutschlandticket reinzuholen? Da gibt es durchaus noch einige Orte, bei denen man darüber diskutieren könnte, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn die am Ende im Deutschlandticket landen würden. Das wäre aus meiner Sicht eine optimale Lösung. Der SSW hat einen weiteren sehr relevanten Punkt angesprochen: Was bedeutet das eigentlich alles in gerade einmal vier Jahren, wenn wir die Grenzlandverbindung zwischen Ostholstein und Lolland haben? Wir müssen uns tatsächlich dringend Gedanken darüber machen, wie der ÖPNV an der Stelle organisiert wird. Für uns kann ich sagen, dass wir herzlich gern mehr grenzüberschreitenden ÖPNV wollen, aber bitte einfach, unkompliziert und praxisnah. Ich freue mich, wenn wir diesem Ziel im Ausschuss gemeinsam ein Stückchen näherkommen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier jetzt meine Schwarzfahrerkarriere schon zum Gegenstand der Beratungen gemacht wird, dann bitte ich, mein Ärgernis darüber, wie der Kollege Dürbrook es ausgeführt hat, dahin gehend besonders zur Kenntnis zu nehmen, als dass ich für das Ticket mehr Geld bezahlt habe, als ich eigentlich hätte bezahlen müssen. (Heiterkeit und Unruhe) Sie kaufen für 30 Euro ein Ticket und stellen hinterher fest, dass sie nicht mit dem Bus fahren dürfen, während die anderen, die 19,80 Euro bezahlen, es dürfen. In der Tat haben wir nachher alle in diesem Bus gesessen und gedacht: Leute, wir sollten es hinbekommen, die Tarifstrukturen in Schleswig-Holstein viel einfacher zu machen, sodass es einen Anreiz gibt, den ÖPNV zu nutzen. Wenn ich an einem Automaten ein Schleswig-Holstein-Ticket kaufe, dann denke ich, dass ich damit in SchleswigHolstein unterwegs sein darf. Also, in diesem Tarifdschungel gibt es viel zu tun. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen vom SSW insoweit dankbar, als dass es unser aller gemeinsames Anliegen ist, gerade im grenzpendelnden Verkehr, im grenzüberschreitenden Verkehr, Angebote zu machen, die möglichst attraktiv sind, sodass möglichst viele auf den ÖPNV umsteigen, wenn sie pendelnderweise über Grenzen unterwegs sind. Dieses Anliegen ist durchaus zu unterstützen. Herr Kollege Dürbrook, dass es ein Nachbarticket gibt, habe ich in der Tat bis dahin nicht gewusst. Allerdings habe ich bei NAH.SH einmal ausgedruckt, wie die Tarifbedingungen für diesen doch schwerwiegenden Tarif von NAH.SH sind. Frau Kollegin Nitsch, nachdem ich 22 Seiten ausgedruckt hatte und wie der Kollege Dürbrook zu der Erkenntnis gekommen bin, dass es innerhalb dieses Nachbartickets zu 23 unterschiedlichen Preisstufen kommt, hatte ich den Eindruck, dass wir bei diesem Ticket anderen Reformbedarf haben, als es auf andere Verbindungen auszudehnen. Deshalb bin ich ganz glücklich darüber, dass wir das in den Ausschuss überweisen. In Wahrheit hat der Kollege Dürbrook eben zu Recht gesagt, dass es kein Ausweis davon ist, wie man einfache Tarifstrukturen schafft. Etwas, das kompliziert ist, auf andere Bereiche zu übertragen, nur damit die anderen auch in den Genuss des komplizierten Tarifs kommen, halte ich nicht für sinnvoll. Aber das Anliegen des SSW ist insoweit komplett berechtigt. Warum zwischen Süderlügum und Ton-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6323 dern etwas gilt, was zwischen Flensburg und Padborg nicht gilt, ist schwer nachzuvollziehen. Jetzt kann man, wie die Kollegin Waldeck sagt, zu Recht sagen, da gibt es halt keinen Nahverkehr. (Rasmus Vöge [CDU]: Da kann man mit dem Bus fahren!) Das ist ein Grund. Vielleicht haben wir dann Anlass, darüber nachzudenken, wie wir den Nahverkehr tatsächlich etablieren. Eines finde ich dabei wichtig: Ich bitte den Minister schon jetzt, bevor wir in die Ausschussberatungen gehen, darum, dass wir uns immer daran orientieren, ob es für diese kleinen Themen einen Bedarf gibt, ob genügend Menschen den grenzpendelnden ÖPNV tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Früher jedenfalls haben wir bei Tarifveränderungen immer gesagt: Lass uns einmal irgendwo ein Modell fahren und jemanden begutachten lassen, wie viele Menschen dafür überhaupt in Betracht kommen. Das will ich zum Schluss sagen: Für eine Minderheit, die dadurch noch kleiner wird, dass nur wenige im grenzpendelnden Einsatz zwischen Dänemark und Deutschland unterwegs sind, jeweils ein eigenes Ticket mit eigenen Tarifstrukturen zu schaffen, macht keinen Sinn. Es mach keinen Sinn, ein ganzes System zu sprengen, wenn es einfach zu wenige sind – auch dann, wenn uns diese Minderheit sehr wertvoll ist. Dann sollte man Ausnahmen von bestehenden Möglichkeiten machen, aber nicht unbedingt ein neues Ticket einführen. Ich freue mich auf die Beratungen und auf die Tatsache, dass der dänisch-deutsche Minister zu diesem dänisch-deutschen Nachbarticket bestimmt seine kreativen Vorstellungen in die Ausschussberatungen einbringen wird. – Ich danke herzlich. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Nelly Waldeck gemeldet.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Herr Kollege Dr. Buchholz, wenn Sie als Verkehrsminister noch ein bisschen öfter Bus gefahren wären, dann hätten wir vielleicht die Tarifreform schon früher angestoßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese wird nämlich dafür sorgen, dass wir zu einer maximalen Vereinfachung der Tarife kommen wer- (Nelly Waldeck) den. Wir sind gerade in der Erarbeitung. Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich total nachvollziehen kann, dass es am Nachbarschaftstarif Kritik gibt, weil er wahnsinnig komplex ist. Wir werden uns deswegen das Nachbarschaftsticket im Rahmen der Tarifentwicklungsreform auf jeden Fall anzugucken und dort die Tarife maximal vereinfachen, damit wir diesen Tarifwirrwarr endlich abschaffen können. Das gilt auch für die deutsch-dänischen Beziehungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Sybilla Nitsch gemeldet.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen! Vielen Dank erst einmal für die sehr konstruktiven Beiträge und die charmante Art dahinter. Vielen Dank. Sicherlich kann man an einigen Stellen vielleicht das Gefühl haben, das ist nicht so wichtig, weil das so ein kleines Nischenthema ist. Das ist es nicht, wenn man sich zum Beispiel einmal anschaut, wie viele Menschen tagtäglich über die Grenze pendeln. Das sind nicht nur Menschen, die sich der dänischen Minderheit angehörig fühlen. Das sind ganz viele Leute aus der Mehrheitsbevölkerung. Die pendeln aber alle mit dem Auto, weil die Angebote einfach so schlecht sind. Das sind zwischen 12.000 und 13.000 Menschen täglich. Dann kommen noch 600 bis 700 Firmenfahrten dazu. Wir sprechen also schon von einer sehr großen Personengruppe. In dieser Personengruppe ist zum Beispiel nicht inkludiert, dass es eine Großzahl an Studenten gibt. Liebe Frau Kollegin Waldeck, zu den Definitionsfragen: Der ÖPNV inkludiert natürlich Busverbindungen, und es gibt grenzüberschreitende Busverbindungen. Um die muss es auch gehen. Wir haben uns ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Systeme vereinfacht werden sollen. Dass der Nachbartarif, der auf der Strecke nach Tondern gilt, ein bisschen komplex ist, könnte ja auch ein Ausgangspunkt dafür sein, die Ausweitung einfacher zu gestalten. Wie ich dargestellt habe, gibt es auch Ansätze aus Dänemark. Es gibt Geldflüsse zwischen Sydtrafik und NAH.SH. Da gibt es bestimmte Ansätze, die man untersuchen muss. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Die Linie 110, über die wir uns oft unterhalten haben, fährt als Überlandlinie von Flensburg nach Sønderborg. Das Skurrile ist, dass von der Universität ein Shuttlebus eingesetzt wird, der bezahlt wird – aus welchen Mitteln auch immer –, um Studenten hin und her zu fahren. Wenn da Gelder im System sind, könnte man die vielleicht anders nutzen. Wie gesagt, es gibt diese Beispiele, die wir uns einmal konkret angucken sollten. In der Euregio Maas-Rhein gibt es zwölf SPNV- und ÖPNV-Verbindungen, die grenzüberschreitend aufgesetzt worden sind und in denen es diese Tarifsysteme gibt. Da gilt zum Beispiel das Deutschlandticket. Daher ist das nicht aus der Luft gegriffen. Ich freue mich darüber, dass wir das im Ausschuss beraten können. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD])

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Rasmus Vöge gemeldet. (Unruhe)

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Rasmus Vöge CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun ist der deutsch-dänische ÖPNV nicht mein Spezialthema, aber ich möchte zwei Punkte dazu sagen. Erstens bedanke ich mich bei NAH.SH, dass heute schon vieles funktioniert, wo hier noch über Probleme gesprochen wird. Zweitens müssen wir das Ganze einmal einordnen. Man kann Tickets per App kaufen. Die Fahrt von Niebüll nach Tondern dauert 30 Minuten und kostet 5,90 Euro, 28 Minuten von Flensburg nach Krusau drei Euro. Wir können uns im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Landtags gern weiter darüber unterhalten und natürlich Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger anregen. Aber ich finde, dass wir das einsortieren und das Problem nicht größer beschreiben sollten, als es ist. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die Landesregierung hat nun der Minister Claus Ruhe Madsen das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben ein ganz klares Ziel: Wir wollen mehr Menschen für den ÖPNV begeistern. Wir wollen die Nutzung von Bus und Bahn so attraktiv wie möglich machen und so Menschen zum Umstieg bewegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen die Mobilitätswende. Wir haben hier aber schon oft über die Schwierigkeiten gesprochen, das umzusetzen. Damit Menschen den ÖPNV nutzen, muss er günstig und in der Form verfügbar sein, wie es dem Einzelnen passt. Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter brauchen nachts gute Verbindungen, Schülerinnen und Schüler morgens und mittags. Gleichzeitig leben wir nicht in einem Land, in dem Euros auf Bäumen wachsen und Geld keine Rolle spielt. Der ÖPNV muss finanzierbar sein, sowohl für uns als Land als auch für Kommunen und Verkehrsbetriebe. Das gleicht der Quadratur des Kreises. Ich kann den Wunsch nach besseren Tarifen im Grenzland sehr gut nachvollziehen und habe große Sympathien dafür. Leider muss ich aber auch etwas Wasser in den Wein schütten. Mal eben eine Dänemarkoption ergänzen oder das Nachbarticket auf andere Strecken ausweiten, das wird nicht funktionieren. Erstens werden die Strecken Niebüll–Tønder, Flensburg–Sønderborg und Flensburg–Tinglev von unterschiedlichen Trägern betrieben. Der Zugverkehr zwischen Niebüll und Tønder ist vom Land beauftragt; hier gilt über Tønder hinaus bis Nørre Nebel das Nachbarticket. Flensburg–Sønderborg ist eine Buslinie, die vom dänischen Unternehmen Sydtrafik betrieben wird. Hier gilt der dänische Tarif. Flensburg–Tinglev wird aktuell von der Deutschen Bahn als Fernverkehr betrieben. Zweitens müssen wir uns sowohl mit der dänischen Seite als auch mit den Verkehrsunternehmen über die Tarifausgestaltung und die Kostenteilung einig werden. Das wird schon allein dadurch erschwert, dass wir auf beiden Seiten der Grenze unterschiedliche Währungen und unterschiedliche Steuersätze haben. Auch die technische Umsetzung geht nicht von heute auf morgen. Die Realität ist leider nicht so, dass man mal eben ein neues Ticket im System hinterlegt, die Kontrollgeräte updatet, und los geht‘s. Da müssen Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6325 Schnittstellen programmiert und Testläufe gemacht werden. Zu guter Letzt ist das alles eine Frage des Geldes, und wir haben hier schon oft ausführlich darüber gesprochen, dass das Geld gerade im Nahverkehr knapp ist. Ich habe große Hoffnung, dass eine neue Bundesregierung eine andere Haltung zum Thema Regionalisierungsmittel hat und wir dort in den nächsten Jahren nennenswerte Erhöhungen sehen werden. Die sind dringend notwendig. Ich komme aber nicht nur mit Argumenten, warum es nicht geht, ich komme auch mit guten Nachrichten: Bei der Ausschreibung der zukünftigen Verbindungen im Netz Mitte ist die Möglichkeit eingeplant, den Schleswig-Holstein-Tarif und das Deutschlandticket auch auf der Strecke Flensburg–Tinglev anzuwenden. Ob und wie das kommt, hängt auch von der dänischen Seite ab. Sie finanziert die Verkehre auf ihrer Seite der Grenze, und die DSB wird voraussichtlich die offizielle Betreiberin sein, die dann den Tarif festlegt. Ähnlich sieht es bei der festen Fehmarnbeltquerung aus. Wir wollen Regionalverkehr anbieten, aber auch hier muss die dänische Seite mit an Bord sein, auch finanziell. Die Verhandlungen dafür stehen noch am Anfang, aber wir denken das mit. Parallel läuft gerade die Überarbeitung des Schleswig-Holstein-Tarifs. Er soll mit nur noch drei Preisstufen deutlich vereinfacht werden. In dem Rahmen prüfen wir auch spezielle Dänemarkangebote. Wir sind an dem Thema dran und versuchen, möglichst attraktive Angebote auch für die Menschen in der Grenzregion zu schaffen. Ich hoffe, dass es dann auch Bernd Buchholz möglich ist, die richtigen Tickets zu buchen. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jan Kürschner GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich verweise auf die Vorlage.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, in Vertretung für die Ministerin Aminata Touré. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Deutschland wird etwa jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Das ist ein unhaltbarer, ein unaushaltbarer Zustand in Deutschland im 21. Jahrhundert. (Beifall ganzes Haus) 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. Jede Zweite davon stirbt durch Partnerschaftsgewalt. Auch das ist ein schrecklicher Befund. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Gewalt ist Teil unserer Lebensrealität in SchleswigHolstein. Im letzten Jahr hat die Landespolizei insgesamt 6.664 Fälle von häuslicher Gewalt registriert, davon 432 Hochrisikofälle. Mit etwas über 70 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Frauen und Mädchen. Jeder Fall davon ist einer zu viel. (Beifall ganzes Haus) Die Zahlen sind erschreckend, und deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute drei Punkte auf der Tagesordnung haben, die allesamt darauf abzielen, den Schutz von Frauen und Mädchen zu verbessern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Weg für einen besseren Schutz von Frauen ist häufig lang, zu lang. Bereits vor über 40 Jahren wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, ob Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen sollten. Heute können wir sagen: Der Rechtsanspruch wird kommen und das bundesweit – so haben es Bundestag und Bundesrat am 31. Januar dieses Jahres beschlossen. Der Anspruch auf Schutz und Beratung wird ab dem 1. Januar 2032 gelten. Alle Betroffenen müssen dann unabhängig von Wohnort, aufenthaltsrechtlichem Status oder gesundheitlicher Verfassung auf diesen Schutzanspruch zurückgreifen können, und das rund um die Uhr und kostenfrei. Bis 2032 müssen alle Bundesländer Strukturen aufbauen, damit dieser Anspruch eingelöst werden kann. (Minister Tobias Goldschmidt) In Schleswig-Holstein fangen wir nicht bei null an, sondern können auf einem guten, etablierten System aufbauen. Der stetige Ausbau von Unterstützungsleistungen, die Weiterentwicklung des Hochrisikomanagements, die elektronische Aufenthaltsüberwachung – das und mehr – sind die Grundlagen, auf denen das Gewalthilfegesetz aufbauen wird. Das Sozialministerium wird dabei weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium stehen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir – Schwarz und Grün – zusammenarbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Eine weitere Maßnahme für den Schutz von Frauen ist die Ausweitung des Hochrisikomanagements in Fällen häuslicher Gewalt. Die ersten Ergebnisse des Berichts zur Umsetzung sind eindeutig. Informationslücken konnten geschlossen werden, mehr und passendere Schutzmaßnahmen wurden gefunden, und die Situation der betroffenen Frauen und ihrer Kinder wurde dadurch ernsthaft entschärft. Alle beteiligten Institutionen bestätigen eine verbesserte Zusammenarbeit und verbesserte Abläufe. Ich bin unserer Innenministerin Sabine SütterlinWaack sehr dankbar, dass sie den landesweiten polizeilichen Erlass für das Hochrisikomanagement zum 31. Januar letzten Jahres in Kraft gesetzt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Mit der Erhöhung der finanziellen Mittel – das war eine Initiative hier aus dem Haus – schaffen wir zusammen verlässliche Strukturen für Frauenfacheinrichtungen, Polizei und Täterarbeit. Ich finde gut, dass es uns in Schleswig-Holstein so hervorragend gelingt, über verschiedene Institutionen, staatliche Ebenen hinweg, erfolgreich zusammenzuarbeiten. Das ist jede Mühe wert. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) Einen wichtigen Schritt für den Schutz von Frauen gehen wir heute mit der Entscheidung über das Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Diese neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig den Schutz vor häuslicher Gewalt in Hochrisikofällen und gleichgelagerten Stalkingfällen, indem der Aufenthaltsort der gefährdeten Person auf der einen Seite automatisch mit der überwachten Person auf der anderen Seite abgeglichen wird. Dadurch wird Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6327 Gewaltschutz möglich, ohne die Opfer in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Wir sprechen heute über wichtige Schritte für den Schutz von Frauen. Jetzt gilt es, diesen konsequent weiter zu verbessern. Dazu wird auch die Studie „Schutzlücken schließen“ beitragen, an der die Kolleginnen von der Decken und Sütterlin-Waack arbeiten. Sie wird wertvolle Hinweise liefern. Neben der Bekämpfung der Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen wir zudem eine ausreichende finanzielle Sicherung der Hilfeleistung sicherstellen. Denn jede Investition in Gewaltschutz ist eine gute Investition, eine Investition in unser aller Sicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandra Redmann [SPD] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Es ist gut, dass der Bund im Gewalthilfegesetz eine feste Finanzierungszusage getroffen hat. Aber die Investitionen sind nur für zehn Jahre gesichert. Deshalb hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern einen erfolgreichen Antrag im Bundesrat eingebracht, der den Bund dazu auffordert, sich auch über 2036 hinaus an den Kosten zu beteiligen. Da ich weiß, dass hier einige bei den Koalitionsverhandlungen mitverhandeln, sei darauf hingewiesen, dass das wirklich eine wichtige Investition in unser aller Sicherheit wäre. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das gesamtgesellschaftlich gelöst werden muss. Es ist eine gute Nachricht für uns alle, dass der Gewaltschutz große Schritte weitergekommen ist. Wir dürfen nicht nachlassen. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Annabell Krämer

Ich eröffne die Aussprache. Die CDU-Fraktion hat mir mitgeteilt, dass sie die Redezeit aufteilen wird. Es eröffnet für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an den Minister für diesen (Katja Rathje-Hoffmann) mündlichen Bericht und den schriftlichen Bericht zur Umsetzung und Ausweitung des Hochrisikomanagements in unserem Land. In diesem Haus verbindet uns alle, dass wir unser Möglichstes tun, um Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt, vor häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen, zumeist in großer Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg. Dazu passen die einstimmigen Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates, das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Mit dem Gewalthilfegesetz schaffen wir deutschlandweit, was wir bereits seit Langem in Schleswig-Holstein haben: ein kostenloses und flächendeckendes Unterstützungs- und Hilfssystem für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Dieses Gesetz ist für die Frauen enorm wichtig, weil sie dadurch endlich bundesweit einen Schutzanspruch auf Hilfe und bei Gewalt erhalten, und das gilt auch für deren Kinder. Weitere Ziele und Maßnahmen des Gewalthilfegesetzes sind: Intervention bei Gewalt, die Folgen der Gewalt zu mildern, Prävention zur Verhinderung von Gewalthandlungen, ausreichende, bedarfsgerechte und kostenlose Schutzmaßnahmen, Präventionsmaßnahmen anzubieten, einschließlich der Täterarbeit, und die strukturierte Vernetzung vor Ort zu fördern. Dieser Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung erfolgt zum 1. Januar 2032. Bis dahin haben die Bundesländer, die noch nicht so viel gemacht haben wie wir, Zeit, um ein adäquates und umfassendes Schutzangebot aufzubauen. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel für ein verlässliches Hilfssystem bei geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt für mehr Frauenhausplätze. Insgesamt beteiligt der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Das bedeutet für Schleswig-Holstein etwa 3,8 Millionen Euro im Jahr 2027 zusätzlich für unsere Hilfs- und Schutzangebote in diesem Zeitraum. Das Gesetz verfolgt das Ziel, flächendeckend die Istanbul-Konvention umzusetzen. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass im Jahr 2023 täglich mehr als 364 Frauen Partnerschaftsgewalt erleiden müssen. Sie sind Opfer von strafbaren Gewalthandlungen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Zumeist sind es die eigenen Männer oder die ehemaligen Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist fast an jedem zweiten Tag eine Frau durch Partnerschafts-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 gewalt ums Leben gekommen. Hier muss etwas geschehen, und hier geschieht auch wirklich etwas. Wir reagieren mit wirkungsvollen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel dem elektronischen Aufenthaltsüberwachungssystem, der elektronischen Fußfessel; meine Kollegin wird dazu noch ein bisschen was erklären. Hinzu kommt das bereits erprobte und finanziell abgesicherte Hochrisikomanagement der Polizei, der Frauenfacheinrichtungen und der Frauenhäuser im Land. Wir haben dafür gesorgt, dass ab diesem Jahr im Hochrisikomanagement zusätzlich 14 Polizeistellen zur Verfügung stehen. Hinzu kommen 720.000 Euro mehr für die Umsetzung des Managements. Es sind außerdem 2,5 Millionen Euro für Frauenfachberatungsstellen und Frauenhäuser im Haushalt eingestellt. Damit stärken wir die Frauenfacheinrichtungen und erhöhen die Anzahl der Frauenhausplätze um 55. Das ist wirklich eine tolle Sache! Es gibt außerdem mehr Geld für die enorm wichtigen Beratungen für Kinder, die Gewalt miterleben. Meine Damen und Herren, ich höre jetzt auf, damit meine Kollegin auch noch ein bisschen Redezeit übrig hat: Das ist eine richtig gute und runde Sache, und ich bin stolz darauf, dass dieses Parlament das so gut gemacht hat. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleg_innen! Wir denken, wir leben in einer gleichberechtigten Gesellschaft. Aber ist das auch so? Wie erleben Frauen unsere Gesellschaft, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden – die in erster Linie deshalb von ihrem Partner geschlagen, bedroht oder vergewaltigt werden, weil sie eine Frau sind, und denen das nicht passieren würde, wenn sie als Mann in unserem Land geboren wären? Wie gleichberechtigt fühlt es sich an, als Opfer gehen zu müssen, um sich in Sicherheit zu bringen – die Koffer zu packen, den Job zu wechseln, ein neues Zuhause für sich und die eigenen Kinder suchen zu müssen, sich in einem Frauenhaus zu (Catharina Johanna Nies) verstecken, weil sich der Täter nicht ausreichend verantworten muss und trotz polizeilicher Intervention weiter bedrohen kann? Was Deutschland derzeit gegen die steigende häusliche Gewalt tut, ist nicht ausreichend. Aber mit dem neuen Bundesgewalthilfegesetz haben wir die historische Chance, das zu verändern und ein bedarfsgerechtes Schutz- und Hilfesystem aufzubauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Ich will ganz deutlich sagen: Hilfe durch Beratung und Frauenhausplätze allein wird für einen effektiven Gewaltschutz nicht ausreichend sein. Es ist nicht hinreichend, dass die Opfer weichen müssen. Effektiver Gewaltschutz kann nur bedeuten, beim Täter anzusetzen. Dafür ist eine Überwachung und Bewegungseinschränkung durch eine elektronische Fußfessel an derjenigen Person, die bedroht, die gefährdet und die einer anderen nachstellt, genau der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW) Hier in Schleswig-Holstein wollen wir effektiven Gewaltschutz. Dafür bauen Sozialministerium und Innenministerium gemeinsam die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Frauenfacheinrichtungen und Kinderschutz immer weiter aus, zum Beispiel mit unserem Hochrisikomanagement. Ich bedanke mich für den Bericht des Ministers zu dem Thema. Wir haben das Hochrisikomanagement vor einem Jahr auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet. Wir haben eine landesweit einheitliche Umsetzung mit dem neuen Polizeierlass, dem Leitfaden, den Tools zur Gefährdungseinschätzung und den interdisziplinären Fallkonferenzen verankert und diese Aufgabe im Januar 2025 mit 1,4 Millionen Euro finanziell unterlegt. Durch die Institutionalisierung des Hochrisikomanagements soll erreicht werden, dass alle beteiligten Stellen im Land mit einem einheitlichen Verständnis von häuslicher Gewalt arbeiten, Gefährdungen einschätzen und wissen, dass häusliche Gewalt alle Formen körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt beinhalten und sowohl Partnerschaftsgewalt als auch Gewalt innerhalb der Familie oder durch die Familie des Partners umfassen. Sie ist also davon unabhängig, ob Opfer und Täter in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dieses gemeinsame Gewaltverständnis ist ein relevanter Fortschritt, Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6329 weil es sensibilisiert und einer Verharmlosung von häuslicher Gewalt als sogenannte Beziehungstaten entgegenwirkt. Den effektiven Gewaltschutz und die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken wir außerdem in unserem Landespolizeirecht, indem wir nun die Gefahrenabwehrbefugnisse der Polizei bei häuslicher Gewalt und die Befugnisse der Datenweitergabe erweitern. Die im § 201 a LVerwG verankerten polizeilichen Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt wollen wir mit dem Gesetz zur elektronischen Fußfessel ausbauen und auf Nachstellung und Gefahr bei sexueller Selbstbestimmung ausweiten. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel wollen wir die Durchsetzungskraft von Schutzanordnungen erhöhen. Die Polizei soll künftig eingreifen können, sobald bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung hinweisen. Es geht also darum, Gewalt in Hochrisikofällen zu verhindern und sie nicht erst im Nachhinein zu ahnden. Der Schutz für eine gewaltbetroffene Mutter und ihr Kind soll auch dadurch erhöht werden, dass die Kinder künftig in die Interventionsmaßnahmen einbezogen werden können und sich Betretungskontakt und Näherungsverbot auch auf Kinder oder weitere nahestehende Personen des Opfers erstrecken dürfen. Außerdem sollen polizeiliche Schutzmaßnahmen gerichtlich von derzeit bis zu vier Wochen auf bis zu vier Monate ausgeweitet werden können – mit Verlängerungsoption. Die Datenübermittlungsbefugnisse der Polizei an die Partnerstellen im Hilfe- und Schutzsystem erweitern wir mit dem EAÜ-Gesetz. Unsere Akutberatung durch die Frauenfacheinrichtungen nach polizeilicher Wegweisung wird künftig nicht nur durch ein proaktives Angebot der Täterarbeit an die gewalttätige Person ergänzt, sondern auch durch eine eigenständige proaktive Beratung für die mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen. Das betrifft laut Bericht zum Hochrisikomanagement zwei Drittel der Fälle häuslicher Gewalt. Diese Zahl zeigt nicht nur, wie wichtig es ist, dass wir über den Gesetzentwurf die Mitbetroffenheit der Kinder rechtlich anerkennen, sondern dass der Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei häuslicher Gewalt über das Gewalthilfegesetz Kinder und ihre Bedürfnisse künftig einschließen muss. Das wird eine Zukunftsaufgabe sein, die sich direkt aus dem Gewalthilfegesetz und dem dort formulierten Präventionsauftrag ableitet. Gewaltkreisläufe von einer zur nächsten Generation müssen durchbrochen werden. Prävention bedeutet das Risiko (Catharina Johanna Nies) zu minimieren, dass Kinder die Gewalt miterleben, später selbst zu Opfern oder Täter_innen werden. Eine zweite Zukunftsaufgabe nach Gewalthilfegesetz wird es sein, das Schutzsystem barrierearmer zu gestalten und Frauen mit Behinderung stärker in den Blick zu nehmen. Alle drei Initiativen, über die wir heute sprechen – Gesetzesentwurf zur EAÜ, Etablierung des Hochrisikomanagements und das neue Bundesgewalthilfegesetz – bedeuten wegweisende und intensive Weiterentwicklungsprozesse für unser Hilfe- und Schutzsystem. Die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund für den Ausbau ab 2027 kommen werden, werden hierfür dringend gebraucht. Mit unserem 3,5-Millionen-Euro-Paket vom Januar haben wir bereits einen notwendigen Ausbaupfad beschlossen, der sich nun logisch vor das Gewalthilfegesetz setzt. Mit den folgenden Bundesmitteln können wir dann daran anknüpfen. Sehr verehrte Damen und Herren, häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt ist männliche Gewalt, ist patriarchale Gewalt. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen. Eine Gesellschaft, die sich die Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz geschrieben hat, kann patriarchale Gewalt nicht akzeptieren und muss sie verhüten! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Als ich den vorliegenden Gesetzesentwurf unterzeichnet habe, war das für mich ein besonderer Moment. Heute bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt, weil ich glaube, dass wir damit wirklich vorankommen werden. Oder um es mit den Worten von Gisèle Pelicot zu sagen: „Die Scham muss die Seiten wechseln.“ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir sprechen heute über Maßnahmen, die Menschen schützen und vor allem helfen sollen, die das erleben mussten, was niemand erleben darf: Gewalt; Gewalt in Partnerschaften, Gewalt in Familien, Gewalt an Frauen, Gewalt an Kindern; Ge-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 walt, die mitten unter uns geschieht – oft im Verborgenen. Und doch sehen wir täglich die Spuren, die sie hinterlässt. Schutzweste an, weiter geht es in den Streifenwagen. Zwei kompetente Polizist_innen und ich als Praktikantin treten in der Nachtschicht im zweiten Polizeirevier in Lübeck an. Es ist der 2. Februar 2024. Seit zwei Tagen gilt das Hochrisikomanagement. Dies hat das Ziel, schwerwiegende Eskalationen, insbesondere lebensbedrohliche Gewalt oder Tötungsdelikte, zu verhindern. Es konzentriert sich auf Fälle mit hohem Gefährdungspotenzial und setzt auf eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Polizei, Justiz, Opferschutzorganisationen und soziale Dienste. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es zwei Fälle, die dort als Hochrisikofall eingestuft worden sind. Allein das zeigt, dass es richtig war, das Hochrisikomanagement einzuführen. (Beifall SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich durfte dabei sein, wie sensibel und vertrauensvoll die Polizist_innen mit dem Opfer in einem der Fälle sprachen. Sie wiesen auf Hilfsangebote der Frauenfachberatungsstellen und der Frauenhäuser hin. An dieser Stelle bedanke ich mich bei unseren Polizist_innen, die tagtäglich genau diese umsichtige und vertrauensvolle Arbeit leisten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Gemeinsam mit den Polizist_innen bin ich den Fragebogen zum Hochrisikomanagement durchgegangen. Sie gaben mir mit, dass es noch einmal eine Anpassung des Fragebogens geben muss – praxisnäher und an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Das unterstreicht der Bericht zum Hochrisikomanagement. Mit dem Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt auch für uns hier in Schleswig-Holstein getan worden. Das Gesetz regelt bundesweit einheitlich, dass gewaltbetroffene Menschen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe haben. Es sorgt dafür, dass die Finanzierung von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen verbindlich gesichert wird – in der Stadt, auf dem Land, in allen Regionen. Es verpflichtet uns als Bundesländer, klare Konzepte zu entwickeln, um diese Hilfestrukturen für alle zugänglich zu machen, denn auch bei uns sind die Plätze in den Frauenhäusern knapp, die Wege zur nächsten Beratungsstelle oft viel zu weit. Die Finanzierung ist in vielen Einrichtungen nach wie (Sophia Schiebe) vor unsicher. Das Gesetz gibt endlich die Richtung vor. Gewaltbetroffene haben ein Recht auf Schutz. Punkt. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Leider werden nicht alle Betroffenen mitgedacht, zumindest nicht von allen, die am Gesetz mitgearbeitet haben. Mit dem Kompromiss, der am Ende in einen Gesetzestext gegossen wurde, bekommen nicht alle, die Schutz brauchen, diesen Schutz auch zugesprochen, denn trotz unserer vielfachen Aufforderung, dieses Gesetz für alle gelten zu lassen, wurden Transfrauen aus diesem Gesetz faktisch ausgeschlossen. Wir wissen, dass Transfrauen zu den am stärksten von Gewalt betroffenen Gruppen gehören. Sie erleben Übergriff in der Öffentlichkeit, im eigenen Wohnumfeld. Sie erfahren sexualisierte Gewalt, körperliche Angriffe, psychische Demütigung – einfach nur, weil sie existieren. Und doch hat die CDU mit aller Macht verhindert, dass auch Transfrauen explizit unter den Schutz dieses Gesetzes fallen. (Kianusch Stender [SPD]: Schweinerei!) Diese Entscheidung ist nicht nur eine politische Weichenstellung, sie ist ein Statement – ein Statement, das sagt: Euer Leid zählt weniger. Euer Schmerz ist uns nicht wichtig genug, Ihr gehört nicht dazu. Diese Ausgrenzung widerspricht dem eigentlichen Geist des Gewalthilfegesetzes, denn wenn wir von Schutz reden, wenn wir von Hilfe sprechen, dann dürfen wir nicht nur von der Mehrheitsgesellschaft reden. Dann müssen wir auch diejenigen schützen, die am verletzlichsten sind. Dann müssen wir auch diejenigen sehen, die bisher zu oft unsichtbar geblieben sind. (Beifall SPD und SSW) Wir hören jeden Tag von Fällen, in denen Frauen und Kinder Opfer von Gewalt werden – Gewalt, die nicht nur körperliche Wunden hinterlässt, sondern auch seelische Narben, die ein Leben lang bleiben. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Realität, der wir uns stellen müssen. Wir können nicht länger zulassen, dass Täter ohne Konsequenzen weiterleben, während ihre Opfer in Angst verharren oder in ein Frauenhaus gehen müssen. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel wird ein Instrument geschaffen, das uns dabei hilft, Täter konsequent zu überwachen und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Sie ist kein Mittel der Schikane, sondern ein Signal an alle Betroffenen: Wir lassen euch nicht allein. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6331 (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Frauen, die Gewalt erleben mussten, verdienen Schutz. Sie müssen wissen, dass die Täter nicht mehr unbemerkt in ihrer Nähe auftauchen können. Die Fußfessel ist ein entscheidender Schritt, um Kontrolle über das eigene Leben zurückzugewinnen. Um dies zu gewährleisten, hätte es nicht geschadet, für die Einführung noch etwas Zeit einzuräumen und eine deutlichere Rechtssicherheit zu schaffen. Zumindest in der Anhörung wurden Zweifel angemerkt, die bis heute noch nicht ganz ausgeräumt zu sein scheinen. Wir hoffen, dass der Entwurf von Schwarz-Grün dem standhält. Andernfalls sollte man schnellstmöglich Anpassungen vornehmen. Die Einführung der Fußfessel nützt den Opfern nicht, wenn sie in einem Gesetz verankert ist und vor Ort dann doch nicht als Maßnahme eingesetzt werden kann. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt SSW) In zwei Dritteln der Fälle häuslicher Gewalt waren Kinder involviert. Diese hohe Zahl zeigt uns, warum die Einführung einer spezialisierten Beratung nach § 201 a für Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben, ein essenzieller Schritt ist. Diese Kinder erleben Angst. Sie sind traumatisiert, oft unfähig, über ihre eigenen Erlebnisse zu sprechen. Sie brauchen Anlaufstellen, an denen sie ernstgenommen werden, an denen sie lernen, dass Gewalt nicht normal ist, dass sie Rechte haben und dass es Hilfe gibt. Diese Hilfe muss nicht nur zeitnah, sondern auch wohnortnah erfolgen. Daher erwarte ich von der Landesregierung nachfolgend, dass es auch ein flächendeckendes Beratungsangebot gibt. Wir wollen heute zeigen, dass es nicht um Kontrolle oder staatliche Willkür geht. Es geht um Schutz, Würde und Gerechtigkeit. Es geht darum, eine Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen und Kinder sicherer leben können, in der Täter Konsequenzen erfahren und in der jede und jeder Einzelne Verantwortung übernimmt. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)

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Annabell Krämer

Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle drei Punkte, die unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefasst sind, beinhalten ei- (Dr. Bernd Buchholz) nes, nämlich die Erkenntnis, dass der Gewaltschutz insbesondere von Frauen vor häuslicher Gewalt in Deutschland nach wie vor unzureichend ist. Herr Minister, deshalb bin ich dankbar für den Bericht zum Gewalthilfegesetz. Ich sage einmal: Das ist sicherlich ein richtiges Gesetz, weil es den Anspruch konstatiert, dass man Beratung, aber auch Unterstützung und Hilfeleistungen in Anspruch nehmen kann. Ich hoffe, dass die entsprechende Finanzierung ausreichend dafür ist und nicht nur ein Anspruch tituliert wird, sondern auch die tatsächliche Leistung angenommen werden kann. Ich bin ganz bei der Kollegin Schiebe, dass es auch an diesem Gesetz noch Nachbesserungsbedarf gibt, insbesondere dann, wenn Transfrauen nicht erfasst sind, wenn diese nicht unter den Anspruch fallen und wenn wir einen bestimmten Teil derjenigen, die tatsächlich besonders von gewalttätigen Übergriffen betroffen sind, in diesem Gesetzentwurf nicht erfassen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich bin auch dankbar für den Bericht zum Hochrisikomanagement. Ich glaube in der Tat, dass hier in Schleswig-Holstein etwas auf wissenschaftlicher Basis geschaffen worden ist, was auf dem richtigen Weg ist, weil ein entsprechendes Assessment auf wissenschaftlicher Basis dazu führt, dass bestimmte Profile von Menschen so einsortiert werden können, dass man sagen kann: Hier entsteht eine erhöhte Gefährdungssituation für diejenigen, die ehemals in einer häuslichen Gemeinschaft mit denen gelebt haben. Das ist einfach eine andere Basis dafür als die normale Gefahreneinschätzung, die man auf andere Art und Weise trifft. Wir dürfen allerdings den Blick nicht davor verstellen, dass mit diesem Hochrisikomanagement noch jedenfalls die entsprechenden Ergebnisse offensichtlich nicht erzielt worden sind. Ich verweise einmal auf das Fazit im Bericht und auf die Tatsache, dass darin die Feststellung besteht, dass bisher in der Praxis der entsprechenden Familiengerichte nach den ersten vorläufigen Betrachtungen keine Aussagen zu eventuellen Veränderungen seit Inkrafttreten des Erlasses zum Hochrisikomanagement getroffen werden können. Insbesondere ist kein signifikanter Anstieg der Verfahren nach §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes zu verzeichnen. Vielleicht ist das ein bisschen früh, vielleicht müssen wir das ein bisschen später erwarten. Es zeigt aber auch, wir werden abwarten müssen, ob es seine Funktion erfüllt und tatsächlich verstärkt zur Anwendung kommt. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Dann bin ich bei einem dritten Punkt, der hier bisher nicht thematisiert worden ist, den ich aber für ganz zwingend halte. Wir brauchen eine Veränderung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene. Wir brauchen eine Veränderung der Regelungen, wie sie die Familienrichterinnen und Familienrichter treffen, wenn es um die privatrechtlich angeordneten Maßnahmen geht, die jemand auf Antrag regelt, denn im Gewaltschutzgesetz des Bundes gibt es bisher weder die elektronische Aufenthaltsüberwachung noch hat man an den Schwellen des Eingriffs irgendetwas verändert, was hier jetzt im Polizeirecht geschehen soll. Nun komme ich zum nächsten Teil. Das ist in allen Teilen, in denen das vorgeschlagen ist, aus meiner Sicht mit der richtigen Intention und mit der richtigen Stoßrichtung versehen. Ich sage ganz ausdrücklich: Ja, für all die Dinge wie Wohnungsverweisung, Rückkehrverbote, Betretungsverbote, Kontaktverbote und Näherungsverbote brauchen wir wahrscheinlich im Polizeirecht eine geringere Eingriffsschwelle, als wir sie bisher haben. Ich bin bereit, das mitzugehen, und will hier ganz ausdrücklich sagen, dass ich für die Veränderungen von § 201 a meine volle Unterstützung signalisiere; das habe ich auch im Ausschuss schon getan. Das gilt auch dann, wenn – das will ich klar sagen – ich bedaure, dass wir uns für die Frage der verfassungsrechtlichen Einsortierungen aus meiner Sicht nicht genügend Zeit genommen haben. Wir haben eine einzige Expertin dazu im Innen- und Rechtsausschuss gehört, und diese hat uns an einer Stelle ins Stammbuch geschrieben – ich zitiere –: „Es bestehen … erhebliche Bedenken an der Bestimmtheit des gewählten Gefahrenbegriffs in Kombination mit den gewählten Schutzgütern. Es müsste wohl wenigstens im Hinblick auf die Schwere der zu befürchtenden Straftaten eine klarere Eingrenzung vorgenommen werden.“ Das ist die Stellungnahme von Frau Professorin Grünewald zu § 201 a. Noch einmal: Ich bin bereit, auch diese abgesenkte Gefahrenschwelle mitzugehen, weil ich glaube, wir brauchen einfach irgendetwas, bei dem wir mehr machen müssen. Und dann läuft man bei solchen Themen wie einer Wohnungsverweisung oder einem Rückkehrverbot Gefahr, dass ein Gericht das vielleicht auch mal etwas anders sehen könnte. Das ist das Risiko, das man hinnehmen muss. Ich will auch ganz ausdrücklich sagen, dass ich die elektronische Aufenthaltsüberwachung für Ge- (Dr. Bernd Buchholz) fährder für richtig halte und gerade das spanische Fußfesselmodell für richtig halte, das den Bereich des Gefährders einschränkt und nicht den Bereich der Gefährdeten. (Beifall ganzes Haus) Bisherige Maßnahmen sind ja alle so ausgerichtet, dass in der Regel die Frau an bestimmten Orten verbleiben muss, damit sie sich vor den entsprechenden Übergriffen schützt. Das würde gerade mit dem spanischen Fußfesselmodell anders werden, indem der Gefährder derjenige ist, der eingeschränkt wird. Das alles ist goldrichtig. Der Punkt, an dem ich nicht mehr mitgehe, ist, dass die Eingriffsschwelle für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung jetzt an dem Gefahrenbegriff einer sich konkretisierenden Gefahr festgemacht wird und damit genau dieselbe Eingriffsschwelle hat wie die Anordnung eines Näherungsverbots, einer Wohnungsverweisung oder eines Betretungsverbots. Ich zitiere dazu ebenfalls aus der Stellungnahme von Frau Professorin Grünewald: „Im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten nach § 201 c LVwG‑E ist keine Regelung dergestalt vorgesehen, dass vorrangig zunächst bspw. das Näherungsverbot nach § 201 a LVwG‑E auszusprechen ist. Dies wäre aber im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer EAÜ notwendig.“ Genau darum geht es, meine Damen und Herren. Es geht um die Frage der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Es geht um die Frage von Abstufungen, ob ein Näherungsverbot und eine Wohnungsverweisung dieselbe Eingriffsschwelle haben können wie die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Dieser Meinung bin ich nicht. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, in dem wir klarmachen, dass nur dann, wenn es zur Kontrolle eines ausgesprochenen Näherungsverbots oder einer Verweisung unerlässlich ist, die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung rechtens ist. Wir machen das auch deshalb – mit diesem Änderungsantrag; um das ganz deutlich zu sagen –, um nicht Gefahr zu laufen, dass Gerichte sagen: Das ist sehr nett, was ihr da im Gesetz schreibt, aber es ist in sich, als Gesetz, unverhältnismäßig. – Davor habe ich Sorge, meine Damen und Herren. Deshalb unser Änderungsantrag, der an einer anderen Stelle etwas beinhaltet, das ich ebenfalls thematisieren möchte: Wir wollen, dass diejenigen, die als Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6333 Gefährder, gerade im Hochrisikomanagement, angetroffen werden, die Pflicht bekommen, sich selbst einer Beratung auszusetzen, und dass diejenigen, die als Gefährder festgestellt werden, von der Polizei zu einer Gewaltpräventionsberatung geschickt und dazu konkret gezwungen werden können. Meine Damen und Herren, das ist bisher nicht vorgesehen, genauso wenig wie vorgesehen ist, dass die Polizei die entsprechenden Anordnungsmaßnahmen an die Familiengerichte übersendet.

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Das sind alles Themen, von denen ich glaube, dass sie eigentlich ins Gesetz gehört hätten. Die Grundintention des Gesetzentwurfs ist komplett richtig. Die Ausgestaltung bei § 201 c halten wir für zu weitgehend; deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in Gänze nachher nicht zustimmen – es sei denn, Sie wollen unserem Änderungsantrag noch folgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich nun der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute rede ich gerne zu diesem Thema. Heute weiß ich, wir kommen endlich voran. Heute beschließen wir wirklich Gewaltschutz: besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt, besserer Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, besserer Schutz vor Hochrisikofällen, besserer Schutz vor Femiziden. Und dies war an der Zeit. Zu viele Frauen sind auch im letzten Jahr noch von ihren Partnern oder Expartnern umgebracht worden, und zu vielen Menschen – das muss man auch einmal sagen – wird dieser Schutz leider nicht mehr zugutekommen. Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Wir erleben einerseits gesellschaftlich ein Vorankommen in ganz zentralen Fragen der Gleichstellung. Der Zugang zu Bildung, zu akademischen Abschlüssen, zu Berufen und zu Chefetagen – all das sind feministische Errungenschaften, bei denen sich in den letzten Jahren (Jette Waldinger-Thiering) viel getan hat. Zeitgleich erleben wir ganz massiven Widerstand gegen den Aufstieg von Frauen, eine reaktionäre Gegenbewegung, die diese hart erkämpften Rechte und Zugänge angreift. Wir kennen die Jugendlichen, die Andrew-Tate-Videos auf YouTube gucken. Wir hören von sexualisierten Tötungsfantasien junger Männer auf TikTok, wir wissen von frauenfeindlichen Influencern, die Frauen als Gegenstände beschreiben, die ihnen zustehen und die gefügig zu sein haben. Und wir erleben Gewalt, ganz konkrete Gewalt. Frauen erleben Gewalt an den Orten, an denen sie sich am sichersten fühlen sollten – in ihrem eigenen Zuhause –, durch Menschen, denen sie vertrauen wollen – durch ihre Partner und Expartner. Dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ aus dem Bundesinnenministerium zufolge, das im November 2024 veröffentlicht worden ist, haben wir für Deutschland folgende Zahlen feststellen müssen: 2023 wurden insgesamt 360 Mädchen und Frauen in Deutschland Opfer vollendeter Tötungsdelikte. Fast jeden Tag wurde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Expartner ermordet. Auch in den anderen Bereichen sind die Zahlen angestiegen: Mehr als 52.000 Frauen und Mädchen waren 2023 Opfer von Sexualstraftaten, mehr als die Hälfte der Opfer waren unter 18 Jahre. Da, wo man früher vielleicht von einem Backlash gesprochen hat, also der Gegenreaktion auf eine Bewegung, spricht man heute eher von Paradoxa. Der Fortschritt in der Gleichstellung und männliche Gewalt wachsen gemeinsam; wir sehen also ein feministisches Paradox. Es lohnt sich, hier einmal nach Dänemark und in den Norden zu gucken. In Dänemark ist jedes fünfte Tötungsdelikt eine sogenannte Beziehungstat und das Ende einer Kette partnerschaftlicher, geschlechtsspezifischer Gewalt, also ein Femizid. EUMitgliedstaaten, die im Ranking oben sind, wenn es um Gleichstellungsfragen geht, zeigen eine Tendenz auf, auch in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt im oberen Bereich des Rankings zu liegen. Eine Untersuchung der EU zu geschlechtsspezifischer Gewalt spricht da vom Nordischen Paradox – will sagen: Frauen brauchen weiterhin Schutz, sie brauchen ihn hier, und sie brauchen ihn jetzt. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Darum ist es einfach gut, zu sehen, welche Schritte in Schleswig-Holstein in der letzten Zeit unternommen worden sind, viele von ihnen mit parlamenta-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 rischen Mehrheiten, die weit über die Regierungskoalition hinausgegangen sind. Der Landesanteil zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wurde mit dem aktuellen Haushaltsjahr massiv erhöht, das Hochrisikomanagement wurde eingeführt, die Fallkonferenzen haben getagt, diverse Finanzierungslücken wurden geschlossen und angekündigte Kürzungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung wieder zurückgenommen. Der jetzt schon viel diskutierte Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt enthält eine Vielzahl von Verbesserungen der bestehenden Systeme, von denen viele schon genannt wurden. Wir als SSW unterstützen den Entwurf in seiner Gesamtheit, aber ganz besonders an den Stellen, an denen ganz konkrete Maßnahmen getroffen werden, die Leben schützen. Ich spreche von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Nach richterlicher Anordnung wird es fortan möglich sein, Menschen, die das Leben, den Leib, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person gefährden, eine Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung anzulegen. Die Person wird fortan polizeilich überwacht und kann so daran gehindert werden, sich der gefährdeten Person zu nähern. Eine Sache gefällt mir daran ganz besonders: Wir kommen endlich an den Punkt, an dem vor allem die Person, von der die Gefahr ausgeht, ihr Leben verändern muss und eingeschränkt wird. (Beifall) Seit Jahrzehnten ist es so, dass die Person, meist die Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, dazu gezwungen ist, ihr Leben radikal zu ändern. Sie ziehen um, wählen neue Jobs und hören auf zu arbeiten, versuchen, in einem Frauenhaus unterzukommen, tun alles, damit die Täter nicht wissen, wo sie sich aufhalten. In der Anhörung wurde das ganz deutlich noch einmal von den Frauenhäusern und Beratungsstellen herausgestellt. Jetzt ist es endlich so, dass es wirksame Werkzeuge gibt, um die Person zu verweisen, von der die Gefahr ausgeht, und nicht andersherum. Das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Annabell Krämer

Das Wort für den zweiten Teil der Redezeit der CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Birte Glißmann.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das eine, die Statistiken relativ abstrakt zu hören. Ich selber bin seit Kurzem Mitglied in einem Netzwerk von 79 Frauen aus den Kreisen Steinburg und Pinneberg – aus unterschiedlichen Bereichen: Ärztinnen, Unternehmerinnen, Erzieherinnen, Lehrerinnen, alle Façons dabei. Und ich hatte eigentlich immer den Eindruck, so wirkte die Fassade, dass es uns mit Ausnahme unserer kleinen Baustellen, die jede von uns hat, gut geht. Am Wochenende schrieb dann eine Frau in unserer Chatgruppe, dass sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sei, schließlich kämpfe sie gerade gegen ihren gewalttätigen Mann. Der Support folgte in der Gruppe unmittelbar, aber es folgte noch eine Nachricht einer weiteren Frau, die schrieb, sie habe das Gefühl, durch diese Nachricht werde gerade ihr eigenes Leben beschrieben. Bei 79 Frauen sind das zwei, die sich offenbart haben: Es passt in die Statistik, aber es ist etwas anderes, das in diesem persönlichen Kontext zu erleben. Es zeigt eben noch einmal: Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt, vollkommen unabhängig davon, wie friedlich die Fassade nach außen hin aussehen mag. Es gibt viele unterschiedliche Schutz- und Hilfemöglichkeiten rechtlicher Art für gewaltbetroffene Frauen. Das Problem ist, dass es bisher viel zu viele Schutzlücken gab. Wir schließen mit unserem Gesetzentwurf heute einen Großteil dieser Schutzlücken. Wir weiten den Anwendungsbereich bei den Wohnungsverweisungen sowie den Kontakt- und Näherungsverboten aus. Dazu hat die Kollegin Nies eben schon ganz viel gesagt. Ich möchte noch einen Punkt nennen: Wir nehmen Kinder nicht nur in den Schutzbereich auf, sondern wir ermöglichen die Informationsweitergabe von Schutzmaßnahmen an Kita und Schule, damit es den Männern eben nicht möglich ist, über die Kontaktaufnahme über Kita oder Schule diese Schutzanordnung zu umgehen. Ganz wichtig ist: Wir haben den Übergang von unterschiedlichen Schutzsystemen – gefahrenabwehrrechtlich und das Gewaltschutzgesetz. Dieser Übergang ist gerade bei der elektronischen Fußfessel ganz wichtig. Da möchte ich auf den Änderungsantrag der FDP eingehen. Wenn wir den annähmen, würden wir eine neue Schutzlücke schaffen, statt bisherige zu schließen. Deswegen ist ganz klar: Wir bleiben bei Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6335 der Systematik, wie wir sie hier vorschlagen. Ich glaube, es ist richtig, diese Schutzlücke zu schließen. Das ist auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist genauso wichtig, dass eben keine Rückschlüsse auf den Wohn- oder Aufenthaltsort der gewaltbetroffenen Frau gezogen werden können. Auch hier sind wir in unserem Gesetzentwurf klar und sagen: Das schließen wir ganz klar aus. Ich bin überzeugt, wir haben nach den Beratungen einen wirklich sehr guten Gesetzentwurf. Er ist rechtssicher mit richtigen Gefahrenbegriffen. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, für diese konstruktiven Beratungen. Wir machen heute einen großen Schritt für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Schleswig-Holstein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor ich nun für einen Dreiminutenbeitrag dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort erteile, bitte ich Sie, einmal mit mir gemeinsam, den CDU-Ortsverband Fockbek und Alt Duvenstedt zu begrüßen, der auf Einladung der Abgeordneten Rixa Kleinschmit hier ist. (Beifall) Und wir haben Schülerinnen und Schüler von der Stiftung Louisenlund zu Gast. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Das Wort hat nun der Abgeordnete Jan Kürschner für einen Dreiminutenbeitrag.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich: Heute ist nämlich ein guter Tag für Schleswig-Holstein, denn wir glauben und hoffen, dass zukünftig in Schleswig-Holstein weniger Straftaten und vor allen Dingen weniger Gewalttaten und Femizide passieren. Da bin ich wirklich zuversichtlich, und ich will an der Stelle einmal auch dem Ministerium – das war eine große Hilfe – und allen danken, die sich daran beteiligt haben und im Rechtsausschuss konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Auch Kritik hilft ja manchmal. (Jan Kürschner) Weil ich mich so freue, gibt es das jetzt noch einmal. Wir erweitern die Frist für die Wohnungsverweisung, Näherungsverbot und Kontaktverbot durch die Polizei nicht nur von vier Wochen, wie das jetzt ist, auf drei Monate, sondern sorgen dafür, dass sich diese drei Monate wiederholen können, solange die Gefahr fortbesteht. Wir gehen auch weg von der sonst üblichen Eingriffsschwelle für die Polizei, nämlich der konkreten Gefahr, und gehen weit ins Gefahrenvorfeld. Das ist – so glaube ich –richtig so. Die Polizei muss jetzt nicht mehr warten, bis etwas Schlimmes passiert, sondern kann eingreifen, wenn sich die Gefahr zumindest so konkretisiert hat, dass in absehbarer Zeit eine Eskalation passieren könnte. Daneben schaffen wir die Möglichkeit zur elektronischen Fußfessel, und zwar unter denselben Voraussetzungen. Bei Letzteren, also bei den Kontaktverboten und so weiter, besteht allerdings der Unterschied, dass sie als polizeiliche Maßnahmen durch einen Gewaltschutzbeschluss beseitigt werden. Das ist der Grund, aus dem wir die Fußfessel nicht an Gewaltschutzbeschlussmaßnahmen gekoppelt haben, sondern das von den polizeilichen Maßnahmen entkoppelt haben. Das steht sozusagen isoliert daneben. All diese Maßnahmen können kombiniert werden, und die müssen natürlich immer verhältnismäßig sein. Das wird dann durch das Amtsgericht geprüft. Ich glaube, dass wir in Zukunft sicherstellen können, dass sich die Gefährder dem Opfer nicht nähern und ihnen eben keine Gewalt antun können. Wir schließen erhebliche Schutzlücken – das haben wir auch schon gehört – und warten vor allen Dingen nicht länger auf den Bund. Da wir ja auch jetzt die Möglichkeiten technischer Art für das spanische Modell haben, durch das die Gefährdeten durch ein eigenes Gerät – keine Fußfessel – die freiwillige Möglichkeit bekommen, sich warnen zu lassen, bin ich guten Mutes, dass sich das System so erfolgreich wie in Spanien präsentieren wird. Da soll es nämlich durch die Fußfesselträger keine – keine! – Femizide mehr gegeben haben und die Anzahl der Femizide insgesamt um rund ein Drittel zurückgegangen sein. Nicht zuletzt werden die Gefährder zwingend ein Angebot für Gewaltstraftätertherapie erhalten. Noch ein Wort zum Änderungsantrag der FDP: Allein die polizeiliche Vorladung zu so einer Therapie hilft nicht, weil das keinen Zwang erzeugt. Wenn die Leute nicht kommen, werden sie nicht von der Polizei geholt. Solange das keine Konsequenz hat, WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 trifft man so eine Regelung auch nicht. Deswegen haben wir das nicht aufgenommen. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zum Schluss nur: Ich freue mich immer noch. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Birte Glißmann CDU

Frau Präsidentin, wir beantragen die Überweisung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innen- und Rechtsausschuss.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche war ich zu Gast beim Landesschülerinnenparlament der Gemeinschaftsschulen. In der Podiumsdiskussion zu Beginn wurde ich gefragt, ob das Internet und digitale Medien positiv oder negativ zu bewerten seien. Das ist eine gute Frage, und zwar nicht nur, weil sie nicht mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich bietet das Internet die Chance eines grenzenlosen Zugangs zu Bildung und Teilhabe. Im virtuellen Raum eröffnen sich niedrigschwellige Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung und damit zur Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung. Das war und ist eine Chance für die Demokratie. Insbesondere in den sogenannten sozialen Medien – also auf Facebook, damals noch Twitter, oder Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6337 in Foren – nahmen die Menschen diese Chance wahr, sie begannen, sich auszutauschen, zeit- und ortsunabhängig zu diskutieren und ihre Meinungen zu äußern. Einige klassische, analoge Medien fingen sogar an, diese Meinungen exemplarisch in ihre Berichterstattung als O‑Töne direkt von den Bürgerinnen und Bürgern einzubinden. Inzwischen dient die Diskussion in lokalen Social-Media-Gruppen sogar als Anlass für die eigene Recherche und Berichterstattung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sozialen Medien kennzeichnen heute aber auch intransparente Algorithmen, Filterblasen und Fake News. Zudem fehlen, anders als bei anderen Medien, häufig das Korrektiv und die Kontrolle, denn unter Hinweis auf das freie Internet ist eine Regulierung der sozialen Medien bisher nicht erfolgt. Dabei gibt es die Regeln des Medien- und Presserechts aus gutem Grund. Einerseits gewähren sie die freie Meinungsäußerung und die Meinungsbildung. Andererseits schützen sie aber beide. Außerdem schützen sie die Persönlichkeitsrechte. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fehlende Regulierung der sozialen Medien steht im Widerspruch zu ihrer Bedeutung. Privat, beruflich, geschäftlich, politisch – nichts geht mehr ohne Social Media. Oder würde eine Partei heute noch einen Wahlkampf ohne Social Media machen? Fakt ist auch: Unser hohes Gut der Meinungsfreiheit und der Meinungsbildung sowie die Wächterfunktion darüber liegen in der Verantwortung der Netzwerke und damit in den Händen von Unternehmen, die diese Netzwerke betreiben. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Staatskonzern oder um ein inhabergeführtes Tech-Unternehmen handelt. Was passiert, wenn diese Unternehmen unter die antidemokratische Kontrolle einer Regierung gelangen oder unter einer solchen sogar stehen? Könnte diese Regierung dann unsere Medien, also unsere Meinungsbildung und damit unsere Demokratie beeinflussen? Leider muss ich sagen: ja. Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigt, dass die Algorithmen der sozialen Medien Populismus und Stereotype begünstigen. Eine Studie der NGO Global Witness zeigte vor einem Monat gar, dass die Algorithmen großer Social-Media-Plattformen rechte Inhalte klar bevorzugen. Aber damit nicht genug. Big-Tech-Unternehmen haben in verschiedenen Medienbereichen inzwi- (Beate Raudies) schen nahezu eine Monopolstellung inne. Suchmaschinen: 88 Prozent Google. Soziale Medien: 85 Prozent Facebook und Instagram. Gratis Videoon-Demand-Plattformen: 78 Prozent YouTube. Das freie Internet wird gerade von Big-Tech-Unternehmen übernommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Gefahr, die von einer zu großen Medienkonzentration ausgeht, wurde auf der europäischen Ebene erkannt. Der European Media Freedom Act – kurz: EMFA –fordert daher eine verbindliche Medienkonzentrationskontrolle im Hinblick auf die Sicherung der Medienvielfalt entweder durch den nationalen Gesetzgeber oder durch die mit der Anwendung beauftragten Behörden, also die Landesmedienanstalten. Weil das Medienrecht nun einmal Landesrecht ist, fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, genau hier tätig zu werden. So weit, so gut. Jetzt flatterte dann doch in der Mittagspause nach immerhin fast 14 Tagen der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf den Tisch. Ich bin zwar kein Long Thinker, aber auch nicht ganz so fix dabei. Im Hinblick auf die Frist, die jetzt läuft, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich das der Sache nicht angemessen. Wir konnten uns damit nicht auseinandersetzen. Deswegen beantrage ich, Frau Präsidentin, beide Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und dort mit der Landesregierung über ihre Initiativen und die bereits getroffenen Maßnahmen beziehungsweise den Stand der Gespräche auf Bundesebene ins Gespräch zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie ist wehrhaft, und das Grundgesetz definiert, wo sie sich zur Wehr setzen darf. Das ist gegen Angriffe oder Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit einer Reform des Medienkonzentrationsrechts und der Erweiterung auf Onlineangebote können wir unsere Demokratie schützen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Hermann Junghans das Wort.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auf das Jahr genau 500 Jahre her, dass die öffentliche Meinung das erste Mal durch ein Massenmedium ganz wesentlich ge-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 prägt worden ist. Es war ein Meilenstein der Mediengeschichte, dass sich fast alle Aufständischen des Jahres 1525 auf ein Flugblatt mit den Zwölf Artikeln von Memmingen beriefen. Mit einer damals unvorstellbar hohen Auflage von 25.000 Exemplaren haben diese Flugblätter den weiteren Verlauf der Geschichte ganz erheblich beeinflusst. Nachdem das Potenzial von Massenmedien erkannt worden war, hat man versucht, diese Medien zu kontrollieren. Dabei hat man sehr früh gesehen, dass das größte Umsturzpotenzial nicht durch Bücher, sondern durch Zeitungen und Flugschriften transportiert wird. Bücher galten schon damals nicht als massentauglich, und die meisten Zensurgesetze – nicht alle – beschränkten sich deshalb auf die kürzeren und schnelleren Informationen durch Zeitungen und Flugblätter. Der eine oder andere wird sich jetzt vielleicht sagen: Das ist ja schon ein bisschen her, was hat das mit den Medien in unserer Zeit zu tun? – In unserer Zeit werden die Meilensteine der Mediengeschichte nämlich immer schneller gesetzt, und nicht alles, was dort passiert, können wir als Fortschritt bewerten. Als Jugendlicher habe ich morgens die Tageszeitung gelesen und abends die Tagesschau gesehen. Am Wochenende hat man in der Fußgängerzone auch noch mal ein Flugblatt entgegengenommen – das war es dann im Wesentlichen auch schon mit Konsum von Nachrichten mit politischem Inhalt. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Was es noch nicht gab, war die Verführung zum Dauerkonsum. Vor allem gab es noch keine Algorithmen. Insofern waren die Medienverhältnisse der 1980er-Jahre dichter an denen vorangegangener Jahrhunderte als an den Medienverhältnissen heute. Heute sind es erneut wieder ganz neue technische Möglichkeiten, mit denen die Spielregeln erheblich verändert werden. In den frühen 1990er-Jahren hat man die sich abzeichnenden Innovationen nicht nur positiv gesehen, teilweise hat man sie sogar ganz enthusiastisch begrüßt. Es wurde prophezeit, dass wir in einigen Jahrzehnten in einer Informationsgesellschaft leben würden, bei der man überall auf der Welt und ohne großen Aufwand auf alle öffentlichen Informationen zugreifen könnte. Auch wenn sich damals viele – ich auch – nicht vorstellen konnten, wie das technisch gehen soll, haben alle diese Vision damals als Fortschritt bewertet. Dass viel mehr Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden als zuvor, sollte ganz automatisch die Informationspluralität verbessern, dachte man. (Dr. Hermann Junghans) Heute wissen wir, dass ein Mehr an Informationsmöglichkeiten nicht zwingend mit einem Mehr an Überblick, an Meinungsvielfalt und echter Erkenntnis verbunden ist, denn noch wichtiger als die Fülle der theoretisch zur Verfügung stehenden Informationen ist die Art und Weise ihrer Filterung, in welchen Kontext sie gestellt werden, vor allem: wie sie priorisiert oder ob sie sogar unterdrückt werden. Medien sollen dem Austausch von Informationen und Ideen und der anschließenden Entscheidungsund möglichst auch der Konsensfindung dienen. Wir erleben aber auch, dass neue technische Möglichkeiten zur Manipulation genutzt werden. Der Missbrauch von Informationen aus wirtschaftlichen oder politischen Motiven kann so weitreichend sein, dass er die Stabilität unserer Gesellschaft gefährdet. Diese Gefahren drohen übrigens nicht nur von großen US-amerikanischen und chinesischen Unternehmen, sondern noch mehr von Russland und deren Handlangern am rechtsextremistischen Rand in Deutschland. Es wundert mich ein bisschen, dass der SPD-Antrag diese Gefahren nicht nennt. Ein sehr sympathischer ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat an dieser Stelle des Öfteren gefordert, dass eine Lösung mindestens so groß wie das Problem sein müsse. (Zuruf SPD: Ja!) Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, dass wir eine Landesmedienanstalt nicht in die Lage versetzen können, dass sie uns allein vor Manipulationen durch global agierende Unternehmen und imperialistische Diktaturen schützt. Landesmedienanstalten können dazu nur einen Beitrag leisten. (Patrick Pender [CDU]: Das stimmt!) Entscheidend ist die Stärkung der bundesweiten – ich ergänze: noch besser irgendwann der europaweiten – Möglichkeiten. Ich empfehle deshalb den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Annahme. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst danke ich der SPD für diesen Antrag, der dafür sorgt, dass wir ein eigentlich Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6339 wichtiges Thema hier auf die Tagesordnung bekommen. Völlig unzweifelhaft erfüllt die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sehr wichtige Aufgaben. Es ist ja nicht so, dass das mit den sozialen Medien jetzt gar nicht geregelt wäre. Die Medienanstalt hat ja die Aufsicht. Dahinter steht natürlich die große Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit dem Thema Hass und Hetze im Internet und auf sozialen Medien um? Wie gehen wir dagegen vor, oder lassen wir das einfach so laufen? – Alle wissen: Wir sehen uns einer Situation gegenüber, bei der in den sozialen Medien Desinformation herrscht. Das kann wahlentscheidend sein oder bedeutsame Entscheidungen wie den Brexit entscheidend beeinflussen. Wenn man auf die Internetseite der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht, so findet sich da ein Button: „Beschwerdeformular“. Hier kann man sich relativ einfach über rechtlich bedenkliche Inhalte im Internet oder im privaten Rundfunk beschweren. Es müsste eigentlich noch viel mehr publik werden, dass es hier eine relativ barrierearme Möglichkeit gibt, auf Falschmeldungen zu reagieren, und dass es eine Institution gibt, die sich dem annimmt und wir nicht hilflos der Hetze im Netz ausgeliefert sind. Das funktioniert auch in der Praxis, sogar bei Telegram. Da werden Inhalte durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein gelöscht. Die Regelungen im Medienstaatsvertrag haben aber auch zur Folge, dass die Medienanstalt wegen der Firmensitze in Hamburg für Beschwerden über die Plattformen zuständig ist, die in Hamburg sitzen. Das sind Google – das bedeutet YouTube –, Snapchat, Meta – das bedeutet Instagram, Threads, Facebook –, Twitch und auch die wohl weltweit größte Games-Plattform Steam. Die haben alle ihren Sitz für Deutschland in Hamburg. Jeder für sich genommen und auch insgesamt betrachtet haben die eine ganz enorme und konzentrierte Medienmacht. Nun gibt es quasi eine Überlastungsanzeige der Medienanstalt. Durch die Zunahme der schwierigen Inhalte im Netz kann die MA HSH die Beschwerden nicht mehr zeitnah bearbeiten. Wir haben also ein sehr gutes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt, das aber seine Arbeit nicht mehr so ausfüllen kann, wie es von den Gesetzgebern beabsichtigt war. Dieses Problem müssen wir dringend lösen. Es ist aus meiner Sicht absolut vordringlich, dass wir dazu eine Lösung auf der Ebene des Medienstaatsvertrages finden. Auf jeden Fall können wir das nicht einfach so lassen, wie es jetzt ist. Wir (Jan Kürschner) sollten auch prüfen, ob die plattformbetreibenden Unternehmen an den Kosten für die Verfolgung und Löschung von Hass und Hetze im Netz auf den sozialen Medien beteiligt werden können. Das würde ja einen großen Anreiz setzen. Das könnte man vielleicht auch in einem zukünftigen Staatsvertrag verankern. Auf EU-Ebene sollten wir uns dafür einsetzen, radikalisierungsfördernde Algorithmen im Digital Service Act stärker zu regulieren. Auf Bundesebene wäre ein digitales Gewaltschutzgesetz der Sache förderlich, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hassaccounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Nun noch einmal zur Medienkonzentration: Die Vielfalt der Medien ist enorm wichtig, um der Einfalt vorzubeugen. Wir brauchen eine wirksame Konzentrationskontrolle über alle Medien. Das Konzentrationsrecht, wie es jetzt beschaffen ist, muss überarbeitet werden, weil es eigentlich vor allen Dingen am linearen Fernsehen ausgerichtet ist. Das entspricht nicht mehr unserer Realität. Wir brauchen eine einheitliche und effektive Medienaufsicht auch über die Plattformen der sozialen Medien. Und wir brauchen eine wirksame und bundeseinheitliche Sicherung der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, frei von Hass und Hetze. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war zum Schluss etwas verunsichert über die Frage, ob wir jetzt über Medienkonzentrationsrecht oder über die allgemeine Aufsicht über Medien, auch über Medienintermediäre reden, Kollege Kürschner. Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt auch dafür, Hass und Hetze im Internet und auf solchen Plattformen zu kontrollieren, besteht in der Tat, auch wenn man da etwas unterbesetzt ist. Übrigens ist das eine Frage, die man nicht mit Steuergeld aus Schleswig-Holstein regeln muss, sondern nur mit einem erhöhten Vorwegabzug aus dem Beitragsaufkommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das könnte man tun und die Landesmedienanstalt in eine bessere finanzielle Situation bringen, um dieser Aufsicht mehr gerecht werden WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 zu können. Der Antrag der SPD zielt aber sehr klar auf das Medienkonzentrationsrecht ab. Herr Kollege Kürschner, Sie haben es zum Schluss gesagt, es gibt in der Tat einen Gap in der Regulierung der Bundesrepublik Deutschland und in den Medienstaatsverträgen, denn der Artikel 59 des Medienstaatsvertrages, der das Thema Medienkonzentration im Blick hat, ist im Wesentlichen darauf gerichtet, sehr fernsehzentriert lineares Fernsehen zu regeln. Die Konzentrationen, die wir nun einmal in Deutschland haben, sieht in diesem Bereich Regelungen für die zwei großen Anbieter im Privatfernsehbereich neben einem öffentlich-rechtlichen vor. Dabei gehen all diejenigen verloren, die im Internet als Plattformbetreiber natürlich auch erheblich meinungsbildend unterwegs sind und die deshalb die Europäische Union im Rahmen des European Media Freedom Act berücksichtigen will. Übrigens ist dieser European Media Freedom Act ab 8. August 2025 in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Das ist dem Antragsteller vielleicht noch einmal zu sagen. Da sage ich jetzt in Richtung SPD: Es ist ein bisschen interessant, die Landesregierung zu kreativen Vorschlägen aufzufordern, wenn parallel dazu die Europäische Kommission bereits gesagt hat: Achtung, das Thema Medienkonzentration insbesondere für Medienintermediäre – also für solche Medien, die gar keine eigenen Inhalte produzieren, sondern auf ihren Plattformen nur die Inhalte von anderen wiedergeben – müssen wir in der Tat etwas genauer angucken und untersuchen. Herr Kollege, übrigens hat der Europäische European Media Freedom Act vorgesehen, dass die entsprechenden Gremien, die dafür zuständig sind – insbesondere die KEK, die Kommission über die Konzentrationskontrolle, die dafür Zuständigkeit hat, sowie die ZAK, die als die zentrale Stelle für das Angucken dieser Dinge ebenfalls eine wichtige Behörde ist –, die Aufgabe haben, die Umsetzung in entsprechende medienstaatsvertragliche Regelungen vorzunehmen und diese anzupassen. Insoweit ist der Antrag der Koalition schon näher an der Realität. Der Antrag, die Landesregierung und die Medienanstalt hier quasi alleine damit zu betrauen, etwas gegen das Medienkonzentrationsthema zu tun, geht aus meiner Sicht ins Leere. Allerdings bin ich ganz dankbar für den Antrag der SPD, weil wir das in den Ausschuss überweisen. Denn ich kann Ihrem Antrag nicht entnehmen, was (Dr. Bernd Buchholz) eigentlich gegen diese Form der Medienkonzentration getan werden soll oder kann. Wer wird von deutschem Boden aus einem amerikanischen Oligarchen, der ein Plattformbetreiber ist, erklären, dass er, weil die Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland ihn überobligatorisch in Anspruch nehmen, bitte davon ablassen soll, einen Dienst wie X zu betreiben? Ich weiß nicht, wie man das regeln will. Wir können uns etwas über die Nutzungsdaten und über die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse einfallen lassen. Das sollten wir auch. Jeder sollte wissen, mit wem er es zu tun hat. Jeder sollte wissen, wer hinter einem entsprechenden Angebot steckt. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass das unser Problem ist. Jeder weiß, dass Elon Musk hinter X steht. Jeder weiß, dass Zuckerberg die entsprechenden Facebook- und anderen Angebote gehören, und jeder weiß, dass Jeff Bezos inzwischen dazu übergegangen ist, auf seinen Plattformen zu sagen: Bestimmte Inhalte wollen wir hier nicht mehr sehen. Das hat allerdings nicht zu einer signifikanten Nutzungsbeeinträchtigung in Deutschland geführt. Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wer in Deutschland dafür sorgen sollte. Zu diesen Plattformen kommt noch TikTok hinzu, eine Plattform, die in Wahrheit einen chinesischen Betreiber hat. Von diesen Angeboten geht eine Konzentration aus, die unsere Meinungspluralität in der Tat gewaltig beeinflusst. Aber was dagegen von deutschem der von europäischem Boden aus zu tun wäre, habe ich bisher nicht verstanden. Kollege Schrödter, insoweit bin ich gespannt auf die Aktivitäten der Landesregierung im Zuge der Ausführung des European Media Freedom Act, und auf die Antwort auf die Frage, was die schleswig-holsteinische Landesregierung gegen diese Medienkonzentration auf intermediärer Ebene tun will. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir tatsächlich Transparenz über diese Angebote und ihre Nutzungsdaten herstellen. Wenn wir sie dazu heranziehen können, die Finanzierung von Löschungsthemen mitzufinanzieren, bin ich sofort dabei. Aber viel weiter wird es in Wahrheit nicht gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6341

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesmedienanstalt hat letztens auf dem Parlamentarischen Abend nicht nur ihre Arbeit vorgestellt, sondern auch an uns als Gesetzgeber appelliert, die demokratiefeindlichen Entwicklungen in den sozialen Netzwerken ernst zu nehmen und nachhaltige Maßnahmen dagegen zu verabschieden. Die SPD-Fraktion hat einen ersten Aufschlag und die Koalition einen Gegenvorschlag gemacht, wie in den Beiträgen eben schon oft gesagt wurde. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir uns des Themas Medienvielfalt hier annehmen, gebe allerdings zu bedenken, dass die entscheidenden Weichenstellungen dazu auf Bundes- und Europaebene gemacht werden müssen. Was wir vor Ort tun können, sind zum Beispiel Investitionen in die Medienbildung. Das muss in der Schule passieren, aber auch bei vielen Erwachsenen wäre eine ständige Auffrischung der Medienkompetenzen sehr wichtig. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen dabei in ihrem Medienverhalten abgeholt werden. Es geht nicht um die Beschämung intensiver Handynutzung, sondern darum, dass den Nutzerinnen und Nutzern Handwerkszeug an die Hand gegeben wird, mittels dessen sie gesteuerte Kampagnen, Fake News und Clickbaiting erkennen können. Der Offene Kanal und die Landeszentrale für politische Bildung bieten dazu sehr gute Formate an. Aktuell läuft beispielsweise eine Vortragsreihe in Lübeck, in der die Landeszentrale zeigt, wie KI und Algorithmen den Hass gegen Frauen im Netz befördern. Wir müssen als Landtag immer wieder sicherstellen, dass diese Formate landesweit angeboten werden können, weiterentwickelt und auskömmlich finanziert werden. Die Landesmedienanstalt regelt unter anderem die Medienplattformen, wie beispielsweise die Kabelnetze und die Ansteuerung von Inhalten auf den Navigationsmenüs der Smart TVs. Bei Letzteren ist darauf zu achten, dass die Sprachsteuerung auch die kleinen Sprachen wie Dänisch oder Friesisch anbietet. Aber das ist wohl ein eigenes Thema. Meines Erachtens kommt aber die Priorität Nummer eins der Netzwerkregulierung zu. Das Medienfreiheitsgesetz auf europäischer Ebene stärkt dabei vor allem die redaktionelle Unabhängigkeit und die Existenz der öffentlich-rechtlichen Sender. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Was wir aber schnellstens benötigen, ist die bessere Durchsetzung freiheitlich-demokratischer Grund- (Sybilla Nitsch) prinzipien in den sozialen Medien. Menschenverachtende und falsche Beiträge sowie Kommentare verbreiten sich rasant, weil die Netzwerkbetreiber eben genau das wollen. Provokation und Hass heizen die Empörungsspirale an, die dafür sorgen soll, dass die Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange verweilen. Das bringt nämlich gute Argumente bei den Werbekunden. Dass die Demokratie der Profitmaximierung der Herren Musk und Zuckerberg unterliegt, dürfen wir aber nicht länger hinnehmen. Auch dass TikTok bewusst Worte und Hashtags ins Visier nimmt, um unliebsame Informationen zu löschen, ist kein Zustand, an den wir uns gewöhnen sollten. Brüssel hat geregelt, dass man sich gegen die Löschung wehren kann. Allerdings liegen hier noch keine Erfahrungen vor. Bislang sind es vor allem Initiativen und Einzelpersonen, die die verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Inhalte melden, da die Strafverfolgungsbehörden regelrecht nicht mehr gegen die Flut ankommen. In Europa sollten wir uns vor dem Hintergrund der autoritären Entwicklung in den USA, wo Fernsehsender geschlossen werden sollen und Auslandssender bereits geschlossen wurden, auf unsere Stärken besinnen und gemeinsam gute Regelungen entwerfen und durchsetzen. Nur so sichern wir langfristig das demokratische Fundament. Das Europäische Parlament hat sich vorgenommen, die Netzwerke sicher und vertrauenswürdig zu gestalten, geriet sich aber schon über angemessene Transparenzregelungen in die Haare. Vor uns liegt also noch ein weiter Weg. Allerdings teile ich die Auffassung beider Anträge, wenn man das dann noch einmal aufgreifen möchte, dass uns für wirkungsvolle Maßnahmen nicht mehr viel Zeit bleibt. Das sollten wir also im Ausschuss vertiefen und damit ein starkes Signal nach Brüssel oder auch Berlin senden. Das begrüßen wir als SSW sehr. – Vielen Dank. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] – Heiterkeit – Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Sehr schön, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist immer gut, wenn die Rednerinnen und Redner vom Haus eine gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Ich erinnere gerne daran, dass das auch während der Debatten oder während des Redebeitrags so geschehen sollte. Notwendige Gespräche bitte ich doch dann in den Vorraum oder in die Cafeteria zu verlegen. – Danke sehr. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Für die Landesregierung hat nun der Minister und Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unsere freie Meinungsbildung ist in Gefahr, dadurch werden die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bedroht. Wir sehen seit dem 20. Januar 2025, wie dramatisch die Entwicklung in der Welt insgesamt ist. Es ist paradox: Auf der einen Seite haben wir so viel Medienvielfalt wie noch nie, und man könnte meinen, die Meinungsbildung werde dadurch gestärkt, auf der anderen Seite verbreiten sich Fake News und Deep Fakes so schnell wie noch nie. Gleichzeitig steht der traditionelle, insbesondere regionale, Qualitätsjournalismus vor existenziellen Herausforderungen, denn große Plattformen dominieren den Werbemarkt in Deutschland; über 50 Prozent des deutschen Werbeetats vereint sich auf den großen Plattformen und Intermediären. Das hat Konsequenzen für die Refinanzierungsmöglichkeiten unseres insbesondere regionalen Qualitätsjournalismus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entwicklungen, die ich gerade beschrieben habe, führen dazu, dass die Meinungsvielfalt, unsere freie Meinungsbildung gefährdet ist. Die potenzielle Meinungsmacht von Plattformen und Intermediären nimmt dramatisch zu, während die klassischen, rein linearen Angebote an Relevanz abnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Problematiken, mit denen wir es hier zu tun haben, sind durchaus komplex und vielschichtig. Zwei Themen sind Gegenstand der Anträge. Einerseits geht es um Plattformen und Intermediäre und deren Rolle, andererseits geht es um den Schutz der freien Meinungsbildung. Laut Medienstaatsvertrag – der ist schon angesprochen worden – sind Plattformen verpflichtet, öffentlich-rechtliche und Public-Value-Angebote vorrangig zu berücksichtigen, also weit vorne zu platzieren. Dazu gibt es ein klares Regelwerk. Sie müssen zudem illegale Inhalte – pornografische, rassistische oder gewaltverherrlichende – verbannen, sie müssen darauf reagieren. Intermediäre – das haben wir im Medienstaatsvertrag festgelegt – unterliegen Transparenzpflichten und der Diskriminierungsfreiheit, sodass die Funk- (Minister Dirk Schrödter) tionsweise ihrer Algorithmen offengelegt werden muss und Suchergebnisse neutral behandelt werden müssen. In diesen Bereichen haben wir Regelwerke, wir müssen sie konsequent durchsetzen. Dafür braucht es gegebenenfalls eine Nachjustierung unserer Vorgaben auch auf europäischer Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, anders verhält es sich mit der Vielfaltssicherung und Konzentrationskontrolle. Das geltende Konzentrationsrecht ist fernsehzentriert und wird damit in keiner Weise mehr der heutigen Medienlandschaft gerecht; es ist schlichtweg aus der Zeit gefallen. Marktübergreifende Verflechtungen werden nur geprüft, wenn bestimmte Schwellen im TV-Bereich überschritten werden; dies ist seit Jahren nicht mehr der Fall. Das Konzentrationsrecht ist damit wirkungslos, die Kontrolle läuft ins Leere. Unter Federführung Schleswig-Holsteins wurde ein Modell mit einer sektorenspezifischen Kontrolle entwickelt – ich bin froh, dass ich in den Ausschussberatungen tiefer darüber berichten kann –, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unbedingt!) um die freie Meinungsbildung besser zu schützen. – Ich freue mich insbesondere, dass sich der Kollege Buchholz darauf freut, dass ich im Ausschuss berichten darf. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unbedingt!) Die sektorenspezifische Kontrolle folgt dem Kartellrecht; wir versuchen, Mediensektoren zu definieren, um zu schauen, ob auf den Märkten ein Unternehmen oder das Zusammenwirken von verschiedenen Unternehmen den Wettbewerb um die freie Meinungsbildung unzulässig beeinträchtigen. Es erfolgt also eine Erfassung aller meinungsrelevanten Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Danach würden Sektoren mit Einfluss auf die Meinungsbildung identifiziert und bei einer Gefährdung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Kern steht das Schutzziel der freien Meinungsbildung. Das entspricht dem EMFA. Ich erspare Ihnen jetzt meine Erfahrungen, als wir den EMFA gemeinsam mit Claudia Roth endverhandelt haben. Dazu möchte ich nicht weiter ausführen. (Zurufe) Das waren außerordentlich gute Erfahrungen. Es hat Spaß gemacht, im Europäischen Rat zu diskutieren, wie wir europäische Medienpolitik von Schleswig-Holstein heraus gemeinsam mit dem Bund weiterentwickeln. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6343 (Beifall Patrick Pender [CDU] und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bemühungen der Länder und Schleswig-Holsteins werden in der EU gesehen, wenn man sich einmal den Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU im Länderkapitel Deutschland anguckt. Darin ist der Hinweis zu finden, dass wir mit der Definition unserer veränderten Medienkonzentrationskontrolle auf einem guten Weg sind. Auch die stellvertretende Generaldirektorin der EU-Kommission, Renate Nikolay, hat bestätigt, dass wir die entsprechenden Diskussionen gut führen. Wir brauchen allerdings – das will ich deutlich sagen – endlich bundesweit Einigkeit unter den Ländern, dass wir ein neues Konzentrationsmodell umsetzen. Das haben wir noch nicht. Deshalb ist es gut, wenn vom Landtag ein Signal ausgeht, dass die Entwicklungen, die wir von Schleswig-Holstein heraus anschieben, umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit zu den rechtlichen Vorgaben. Schauen wir nun auf die Aufsichtsgremien. Ich bin ein großer Fan des Föderalismus – das weiß jeder –, ich bin auch ein großer Fan des Subsidiaritätsprinzips. Das heißt aber auch, dass bundesweite Phänomene bundesweit betrachtet werden sollten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Für die Aufsicht ist die Kommission für Aufsicht und Kontrolle – wir hörten schon von der ZAK – zuständig, die aus den Direktoren der 14 Landesmedienanstalten besteht. Die örtlich zuständige Landesmedienanstalt nimmt Beschwerden bei Verstößen von Plattformen und Intermediären entgegen und leitet sie unverzüglich an die ZAK weiter, die dann über die Maßnahmen entscheidet. Raum für eigene rechtliche Subsumtionen besteht hier nicht, die Prüfungen erfolgen durch die ZAK. Das gewährleistet – das ist wichtig – eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland und verhindert, dass Unternehmen, die ihre Zustellungsbevollmächtigten leicht verlegen können, zwischen den Ländern wandern. Dieser Anreiz soll vermieden werden. Die Konzentrationskontrolle obliegt der KEK. Neben sechs Direktoren sitzen dort sechs Experten. Sie prüft bundesweite Tatbestände und entscheidet abschließend. Der KEK müssen wir ein neues Instrumentarium zur Konzentrationskontrolle an die Hand geben. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. (Minister Dirk Schrödter) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an einer bundesweit einheitlicheren Kontrolle führt kein Weg vorbei. Die großen Player in unserem Land brauchen eine starke, möglichst bundesweit geordnete, einheitliche Aufsicht. Insofern müssen wir in den nächsten Jahren stärker darüber diskutieren, ob es einer Medienanstalt aller Länder bedarf, ob das mit Blick auf die Entwicklungen in der Medienlandschaft vielleicht doch die bessere Alternative ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten erweitert. Diese Zeit stünde jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/3029 sowie den Alternativantrag Drucksache 20/3095 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Das ist damit einstimmig so beschlossen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besucher_innentribüne Neumitglieder der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Höhenwindenergie stärken – innovative Unternehmen dauerhaft ansiedeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3039 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Andreas Hein.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sonne und Wind schreiben WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 keine Rechnung. Weil wir in Schleswig-Holstein schlau und innovativ sind, nutzen wir sie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Windkraftanlagen erfunden, nutzen viele weitere erneuerbare Energien, sind diesen Dingen gegenüber sehr aufgeschlossen und haben dabei vor allem die Wertschöpfung im Blick. Vielleicht hat sich gerade deshalb das SkySails-Team für den Erprobungsstandort bei uns in SchleswigHolstein in Klixbüll entschieden. Sie wollen dort Windenergie austesten und machen das auch schon. Wie funktioniert so ein System? – Angetrieben vom Wind steigt ein Powerkite-Drachen in die Höhe. Mit zunehmender Höhe wickelt sich ein Seil von einer Winde ab. Die Zugkraft treibt einen Generator an, und dabei wird Strom erzeugt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Mensch!) Sobald das Seil die maximale Auslegungshöhe oder Arbeitshöhe erreicht hat – das sind Arbeitshöhen von 200 bis 400 Meter –, steuert ein Autopilot diesen Kite. Durch die Höhenwinde – die verschiedenen Winde in den unterschiedlichen Höhen – können Betriebsstunden generiert werden, die nahezu grundlastfähig sind. Sie sprechen von bis zu 5.000 Volllastbetriebsstunden. So ein System – damit man sich das vorstellen kann – kann in der heutigen Auslegung ungefähr 200 Haushalte mit Strom versorgen. Die nächstgrößere Variante, die sogenannte Megawattklasse, ist derzeit geplant. Gerade in anderen Ländern, in denen die Stromerzeugung nicht so sicher ist wie bei uns, ist SkySails, sind solche Flugdrachen nachgefragt. Es gibt sogar einen Erprobungsstandort auf Mauritius. (Unruhe CDU und FDP) Das System hat schon ein Frachtschiff angetrieben und ist sozusagen schon in den Schlagzeilen, mit Zeitungsberichten, mehrfach dabei gewesen. Ein Frachtschiff ist mit diesem Drachen angetrieben beziehungsweise unterstützt worden. Dabei konnte 15 bis 30 Prozent Kraftstoff eingespart werden. Allerdings hat sich das System dort noch nicht wirklich durchgesetzt. Seit 2019 hat das 120-köpfige SkySails-Team jetzt den Hauptsitz in Hamburg und eine Genehmigung für den Testbetrieb an dem Forschungs- und Entwicklungsstandort in Klixbüll. Diese ist im Oktober ausgelaufen. Sie hatten den Status eines sogenannten Flugbeschränkungsgebietes, und SkySails (Andreas Hein) musste nachweisen, dass dieser Drachen – dieses Powerkite-System – in den Luftraum integriert werden konnte. Um dies zu ermöglichen, benötigten sie länger Zeit als bis Oktober letzten Jahres. Sie haben sich an uns gewandt, und wir haben Gespräche geführt. Dann sind wir auf das Wirtschaftsministerium zugegangen. Die haben wiederum beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr Gespräche geführt und konnten – erst einmal bis jetzt – eine Verlängerung erreichen. So wie es aussieht, gibt es Signale, dass es auch länger geschehen kann. Die Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und vor allen Dingen natürlich auf die Flugsicherheit müssen dort, auch wegen des Rettungshubschraubers, berücksichtigt und getestet werden. Um dieses innovative Unternehmen im Norden und vor allen Dingen auch bei uns in Schleswig-Holstein halten zu können, bitten wir die Landesregierung, sich für den Erprobungsstandort für Forschung und Entwicklung in Schleswig-Holstein einzusetzen. Daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Deutschland gibt es nur eine Flugwindkraftanlage, also eine Anlage auf Basis eines Flugdrachens. Es ist die Testanlage in Klixbüll, die dort seit 2019 erprobt wird. Da sie an diesem Standort kaum Einfluss auf die Vogelwelt hat, konnte sie mittels eines Flugbeschränkungsgebiets betrieben werden, auch als Vorführanlage für potenzielle Käufer dieser Anlage. Die Betonung liegt auf „konnte“, auf der Vergangenheitsform, denn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Genehmigung im Oktober 2024 nicht mehr erteilt – und dies wohl ohne Begründung einer konkreten Gefahr für den Luftverkehr. Daher ist unser Anliegen, einerseits die bis dahin bestandene Integrationslösung durch ein Flugbeschränkungsgebiet fortzusetzen und andererseits eine dauerhafte Lösung für diese innovative Technologie in Schleswig-Holstein zu finden. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6345 Ein Punkt ist mir wichtig: Auch wenn eine mögliche Gefahr für die Vogelwelt derzeit als gering eingestuft wird, so können wir uns ein abschließendes Urteil darüber nicht erlauben, denn aussagekräftige wissenschaftliche Evidenz gibt es noch nicht. Auch deshalb ist ein Standort in Schleswig-Holstein für diese Anlage wichtig: Wer nicht testet, bekommt keine Ergebnisse. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lukas Kilian [CDU], Cornelia Schmachtenberg [CDU] und Martin Habersaat [SPD]) Flugwindanlagen sind innovativ und liefern mehr als 5.000 Volllaststunden, was sie grundlastfähig macht. Sie brauchen kein Fundament und sind portabel. Sie könnten ein Verkaufsschlager aus Schleswig-Holstein sein, wenn wir es schaffen, diese Anlage in Schleswig-Holstein dauerhaft als Erprobungs- und Vorführanlage zu halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohin werden sie verkauft? – Mein Kollege Herr Hein hat schon einen Standort genannt. Inselstandorte sind momentan im Fokus; dorthin werden sie verkauft, teils weil auf den Inseln dieser Welt der Strom mit Dieselgeneratoren erzeugt wird. Hier könnten wir eine klimaneutrale Lösung in die Welt hinaustragen. Es mag sein, dass dies nur eine kleine Geschichte ist, aber sie zeigt eine Problematik auf: Um Startups, die in Schleswig-Holstein entstanden sind, zu halten, müssen wir mehr tun. Wir müssen uns für sie einsetzen. Aus dem Start-up SkySails ist ein Pflänzchen mit 120 Mitarbeitern geworden. Das dürfen wir nicht zertrampeln oder in ein anderes Land umtopfen. Diese Gefahr und das Risiko bestünden. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Unternehmen, um das es im Antrag geht, hat seinen Sitz in Hamburg und ein Testfeld im nordfriesischen Klixbüll. Es beschäftigt sich mit Höhenwindenergie; wir haben es gehört. (Marc Timmer) Ein Kite fliegt in Kreisen am Himmel bis zu einer Höhe von 750 Metern, produziert Strom über ein sich auf- und abwickelndes Seil, das am Boden mit einem Generator verbunden ist. Der Vorteil ist: 90 Prozent Materialeinsparung im Vergleich zu herkömmlichen Windanlagen, etwa dreimal mehr Stromernte durch die höhere Lage mit beständigen Winden. Die Branche spricht von Grundlastfähigkeit. Die Stundenzahl haben wir gerade gehört. Die höhere Lage des Kites stellt gleichzeitig die wesentliche Herausforderung dar, um die es im Antrag geht, erstens die Verlängerung der Flugbeschränkung am Teststandort in Klixbüll. Diese ist Ende Oktober 2024 ausgelaufen. Ein neuer Antrag ist gestellt. Entscheidend ist die Zustimmung des Luftfahrtbundesamtes. Eine Verlängerung bis Jahresende steht in Aussicht. Wünschenswert ist natürlich eine längerfristige Flugbeschränkung. Der Standort hat sich bewährt. Er sollte weiterhin genutzt werden dürfen, auch um weitere Tests durchzuführen. Es sind Auswirkungen insbesondere auf vorbeiziehende Vögel zu untersuchen. Zweitens benötigt der Energiedrache für die dauerhafte Nutzung eine dauerhafte Betriebsgenehmigung. Dies ist grundsätzlicher Art und bedarf der Zusammenarbeit der Luftverkehrsbehörde Schleswig-Holsteins sowie der entsprechenden Bundesbehörde. Hier geht es um die Frage der Kennzeichnungspflichten von Kite und Seil zum Generator am Boden und um die Frage, wie schnell der Kite eingezogen werden muss, falls sich beispielsweise ein Hubschrauber nähert. § 20 Luftverkehrsordnung, der unter anderem das Steigenlassen von Drachen über 100 Meter regelt, passt nicht für den dauerhaften Betrieb. An einem entsprechenden Konzept wird derzeit gearbeitet. Abschließend noch eine Information: Ein wichtiger Meilenstein für das noch junge Unternehmen war die Aufnahme ins EEG. Das ist vor Kurzem passiert. Sie werden förderrechtlich wie Kleinwindanlagen behandelt. Hierfür haben maßgeblich sozialdemokratische Abgeordnete des Deutschen Bundestages gesorgt, namentlich Bengt Bergt und Dr. Nina Scheer. – Danke an Euch auch aus diesem Landtag heraus! In diesem Sinne unterstützen wir den vorliegenden Antrag. Lassen wir den Drachen fliegen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025

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Beate Raudies

Der Kollege Christopher Vogt von der FDP-Fraktion gibt seine Rede zu Protokoll. Als nächste Rednerin folgt jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch für den SSW.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft ist es eine undankbare Aufgabe, der fünfte – oder jetzt vierte – Redner zu sein: Alles Wesentliche steht im Antrag, und viele Sachen sind bereits gesagt. Hier aber geht es um eine relevante Wirtschaftsentwicklung in unserem wundervollen Nordfriesland. Das verdient immer Aufmerksamkeit, und deshalb möchte ich gern sprechen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zudem hat der Antrag ein paar Tücken. Es fehlt ein ganz wesentlicher Punkt. Er ist heute zwar schon angesprochen worden, kommt aber in dem Antrag nicht so durch: Die Höhenwindanlage in Klixbüll ist nicht mehr in Betrieb. Es geht also längst nicht mehr um den Weiterbetrieb einer laufenden Anlage, sondern es geht um die Frage, ob ein innovatives Projekt an der Westküste, in das Millionen Euro an Fördermitteln geflossen sind, nun einfach stillschweigend abgewickelt wird. Und warum? – Nicht, weil die Technik nicht funktioniert, nicht, weil ein Stromanschluss fehlt, auch nicht, weil der Betreiber hingeworfen hat. Nein, weil das Bundesverkehrsministerium und die Landesluftfahrtbehörde sich nicht darauf einigen können, wer eine Genehmigung für den Weiterbetrieb erteilt und ob sie überhaupt erteilt werden kann. Da frage ich mich: Wie kann das sein? Denn es gab doch schon vorher eine luftfahrtrechtliche Genehmigung. Es ist sogar ein Stromanschluss, der SHNetz zur Anlage verlegt worden, weil alle davon ausgingen, dass die Anlage dauerhaft weiterlaufen würde. Und nun kann keine Genehmigung mehr erteilt werden! Das ist sinnbildlich für aktuelle Probleme in unserem Land: Hier forschen und arbeiten deutsche Unternehmen und Hochschulen an einer Technologie, die ein echter Exportschlager werden könnte gerade für die Stromversorgung in Schwellenund Entwicklungsländern – könnte, Konjunktiv –, wenn wir es schaffen würden, diese Technologie zur Marktreife weiterzuentwickeln. Wir schaffen es aber im Moment nicht. (Sybilla Nitsch) Die Höhenwindanlage hat sich in der deutschen Bürokratie verheddert. Das kann man im wahrsten Sinne so sagen. Willkommen in Deutschland! Einer hat eine Idee, dann legt er los, dann kommt die Bürokratie, und die Idee kommt zurück in die Schublade. Made in Germany? – Das war also gestern. Deutsche Ingenieurskunst auf hohem Niveau? – Das war auch gestern. Beides brauchen wir aber heute und morgen umso dringender. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die luftfahrtrechtlichen Fragen, die mit dem Betrieb der Höhenwindanlagen verbunden sind, rechtssicher geregelt werden, sodass sich die Betreiber solcher Anlagen nicht von einer befristeten Genehmigung zur nächsten hangeln müssen. Die Genehmigungsfähigkeit wird hier ohne Not bezweifelt. Die Zusammenarbeit – zum Beispiel mit dem Rettungshubschrauber – lief bisher einwandfrei: Startet der Heli, landet der Drache. Wenn man das einmal vor Augen hat, ist es wirklich eindrücklich. Ich habe den Drachen schon einmal in der Luft gesehen. Auch vor Ort findet die Anlage viel Unterstützung. Auch das ist durchaus viel Wert. Die Betreiber brauchen noch zwei Jahre, um die Anlage bis zur Marktreife weiterzuentwickeln. Auch die notwendige Begleitforschung betreffend den Einfluss der Anlage auf die Vogel- und Tierwelt ist noch nicht abgeschlossen. Die Erkenntnislage dazu ist bisher recht sparsam, da müssen also noch einige Erkenntnisse gesammelt werden. Natürlich – das versteht sich von selbst – hat die Anlage nur dann einen Mehrwert, wenn sie Flora und Fauna nicht stärker beeinträchtigt als herkömmliche Windanlagen. Höhenwindanlagen sind eine interessante Ergänzung zu herkömmlichen Windanlagen vor allem da, wo die Stahltürme nicht umsetzbar sind. Das gilt hier für uns, insbesondere aber für Länder, in denen diese Anlagen nicht nur eine Alternative zu anderen stromerzeugenden Anlagen, sondern vielleicht die einzigen stromerzeugenden Anlagen weit und breit sein könnten. Als Exportartikel made in Germany haben diese Anlagen auf dem Weltmarkt, insbesondere fernab der großen Städte und der verlässlichen Stromnetze, ein enormes Potenzial. Um dieses heben zu können, müssen wir zunächst die genehmigungsrechtlichen Fragen bei uns klären. Darum fordere ich dazu auf, nicht nur auf die Bundesebene zu schauen, sondern auch konkret die Landesregierung, sich mit der Landesluftfahrtbehörde ins Gespräch zu setzen, damit diese im Ein-Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6347 vernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium eine Lösung finden kann. Die Bürokratie darf der Weiterverfolgung dieser innovativen Idee, diesem Exportschlager, nicht im Weg stehen. In Klixbüll gibt es mit allem, was um diese Idee herum entsteht, ein wirklich innovatives Zentrum. Das müssen wir fördern, damit es heißt: Hier haben wir etwas Tolles aus Nordfriesland und aus Schleswig-Holstein bekommen! – Danke schön. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Vielen Dank. – Auch wenn wir uns schon dem Ende des Sitzungstages nähern, möchte ich noch einmal darum bitten, den Rednerinnen und Rednern am Pult die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ich möchte all diejenigen, die ein Gespräch zu führen haben, darum bitten, das vor der Tür zu erledigen. Zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir war der Redebeitrag gerade in Teilen ein bisschen zu negativ, deshalb möchte ich hier noch einmal reingehen. Also: Wie schon von mehreren Rednern dargestellt, gab es eine Genehmigung bis Ende letzten Jahres. Weil dort ein Gutachten gefertigt werden musste, das bescheinigt und darstellt, wie die Einwirkungen auf den Luftraum, aber auch den Artenschutz und so weiter sind, brauchten sie etwas mehr Zeit. Deshalb wurde der Antrag auf Genehmigungsverlängerung gestellt. Es wird beantragt, diese Genehmigung noch einmal bis Ende des Jahres zu verlängern. Darüber gibt es gute Gespräche, das ist zielführend auf dem Weg. Der Drachen, der Powerkite, ist im Moment noch – ich habe gerade am Montag mit SkySails telefoniert –, nach wie vor im Betrieb, weil die Genehmigung im Moment da ist. Allerdings dürfen sie nur bis zu einer bestimmten Höhe fliegen. Darüber hinaus gibt es keine Genehmigung. Aber der Drachen ist nach wie vor im Einsatz. Natürlich ist das System schon über einen jahrelangen Erprobungszeitraum gelaufen. Sie haben es jetzt so weit zur Marktreife gebracht, dass sie Verträge in einer zweistelligen Anzahl geschlossen ha- (Andreas Hein) ben. Es gibt weitere Nachfragen für das System, die insgesamt im deutlich zweistelligen Bereich an Interessenten liegen. Was wichtiger ist festzustellen, ist, dass es für diese Powerkites in der Branche Interessenbekundungen in einer Größenordnung von 1,3 Milliarden Euro gibt. Das ist doch schon nennenswert. Ich habe mir die Zahlen extra geben lassen. Das ist also wirklich eine gute Geschichte. Natürlich ist das ein langer Weg, und natürlich sind diese Anlagen nicht von heute auf morgen marktreif. Wenn man diesen langen Weg aber schon so weit gegangen ist, halte ich es für richtig, dass wir das Unternehmen dabei unterstützen, weiter einen Testund Erprobungsstandort in Schleswig-Holstein zu behalten. Natürlich muss das im Einklang mit den anderen Belangen stehen. Wenn man aber schon so weit gegangen ist, dann sollte man es auch dabei unterstützen, die letzten Schritte bis zur Marktreife zu gehen, damit es in der nächsten Megawattklasse in die Erprobung gehen kann. Ich glaube schon, dass es gerade auf Märkten in anderen Ländern – nicht unbedingt dort, wo es wie bei uns in Deutschland räumlich so eng ist –, auf ausländischen Märkten, ein wahnsinnig großes Potential gibt. Das sieht man an den Nachfragen. Die meisten kommen aus anderen Ländern und nicht unbedingt aus europäischen Ländern. Es gibt einen Markt dafür, und deshalb möchten wir – den Satz nehme ich auf – den Drachen fliegen lassen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort. (Zurufe FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Claus Ruhe Madsen

Immer wenn wir über Drachen reden, dann bin ich dran. (Heiterkeit) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Energiewende hat einen riesigen Stellenwert hier bei uns im Land. Sie ist Grundlage für die Transformation zum klimaneutralen Industrieland. Dieses Ziel wiederum ist WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 nicht einfach ein Selbstzweck, sondern schlichtweg notwendig. Um das Klima zu schützen, brauchen wir in allen möglichen Bereichen klimaneutrale Alternativen. Wir brauchen Innovationen, wir brauchen Forschung und Entwicklung, und wir brauchen kreative Ideen. Energieerzeugung mit einem Drachen ist definitiv eine kreative Idee. Natürlich wollen wir solche Unternehmen in Schleswig-Holstein haben – und das auch langfristig. Deswegen habe ich mich beim Bund mehrmals dafür eingesetzt, dass wir eine Lösung finden, die natürlich Sicherheit im Luftraum gewährleistet und gleichzeitig die Erprobung einer innovativen Zukunftstechnologie ermöglicht. Bisher war die Lösung ein zeitlich begrenztes Flugbeschränkungsgebiet, ein sogenanntes ED-R. Der Bund hat allerdings klargemacht, dass er diesen Weg nicht mehr weitergehen wird. Fakt ist: Wenn der Bund kein ED‑R einrichtet, dann kann der LBV als zuständige Luftfahrtbehörde des Landes auch keine Aufstiegserlaubnis für den Drachen erteilen. SkySails wurde deshalb schon 2022 aufgefordert, sich eine Alternative zu überlegen, die ohne ED‑R auskommt. Der Bund hat angeboten, den SkySails-Drachen auf dem Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrtsysteme in Cochstedt bei Magdeburg zu betreiben. Er ist auch bereit, bis zum Umzug letztmalig ein ED‑R für Klixbüll einzurichten. Das ist ein wichtiger Erfolg, um die Erprobung weiter möglich zu machen, der durch unser Drängen zustande gekommen ist. Klar ist aber auch, dass Klixbüll dauerhaft kein optimaler Standort ist. Die Pachtfläche wird wahrscheinlich nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, und es gibt Konflikte mit einem Projekt der Deutschen Luftrettung. Trotzdem gilt: Wir wollen solche innovativen Unternehmen in Schleswig-Holstein haben. Es ist ganz sicher nicht in meinem Interesse, dass sie in andere Bundesländer abwandern. Das macht der Antrag deutlich, und daran werden wir weiterarbeiten. Bisher ist es trotz vieler Gespräche sowohl auf Arbeits- als auch auf politischer Ebene nicht gelungen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Wir sind mit allen Akteuren im Austausch und werden weiterhin versuchen, eine Lösung für SkySails zu finden. Es ist gut, dass wir dabei auf die Unterstützung im Landtag zählen können. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Technische Innovationen sind auch im Bereich der erneuerbaren Energien unterstützenswert. Wir halten es für sinnvoll, die Höhenwindkraftanlage in Klixbüll durch eine erneute Verlängerung des Flugbeschränkungsgebiets zu unterstützen und langfristig eine luftfahrtrechtliche Lösung für den Betrieb solcher Anlagen zu finden. Die Höhenwindenergie bietet das Potenzial, in einem gewissen Maße effizientere und kostengünstigere Alternativen zur herkömmlichen Windkraft bereitzustellen. Dennoch muss bei der Umsetzung solcher Projekte natürlich eine sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen vorgenommen werden. Zum einen geht es um die Luftraumnutzung und dementsprechend um die Flugsicherheit. Die Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten beeinflusst logischerweise den Luftverkehr und führt zu Einschränkungen für Privat- und Geschäftsflieger sowie für die Luftwaffe. Es ist daher notwendig, dass bei der Ausweisung solcher Gebiete eine transparente Kommunikation mit allen betroffenen Akteuren stattfindet und mögliche Alternativen geprüft werden, um die Auswirkungen auf den Luftverkehr zu minimieren. Zum anderen müssen natürlich immer der Naturschutz und die Umweltverträglichkeit betrachtet werden. Der Antrag der Koalition hebt hervor, dass derzeit nur wenige fundierte Erkenntnisse über die Auswirkungen von Höhenwindkraftanlagen auf die Vogelwelt vorliegen. Wir unterstützen daher die vorgeschlagene Begleitforschung, um mögliche Risiken für die Tierwelt zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Es ist entscheidend, dass der Ausbau erneuerbarer Energien immer im Einklang mit sinnvollen Naturschutzstandards erfolgt. Zu guter Letzt muss ein Augenmerk auf die wirtschaftlichen Perspektiven und die Technologieförderung gelegt werden. Wir unterstützen Initiativen, WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Anhang Protokoll die den Technologietransfer fördern und Investitionen in zukunftsweisende Projekte erleichtern. Zusammenfassend adressiert der vorliegende Antrag wichtige Aspekte zur Förderung der Höhenwindenergie in Schleswig-Holstein, auch wenn ich befürchte, dass die Höhenwindenergie wegen der Auswirkungen auf den Luftverkehr nur ein sehr begrenztes Potenzial haben wird. Wir werden den weiteren Prozess jedenfalls weiterhin konstruktiv begleiten und darauf achten, dass sowohl technologische Innovationen als auch die Interessen der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Umwelt angemessen berücksichtigt werden.

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