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Beate Raudies

SPD 26.03.2025 Sitzungen 20/84

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche war ich zu Gast beim Landesschülerinnenparlament der Gemeinschaftsschulen. In der Podiumsdiskussion zu Beginn wurde ich gefragt, ob das Internet und digitale Medien positiv oder negativ zu bewerten seien. Das ist eine gute Frage, und zwar nicht nur, weil sie nicht mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich bietet das Internet die Chance eines grenzenlosen Zugangs zu Bildung und Teilhabe. Im virtuellen Raum eröffnen sich niedrigschwellige Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung und damit zur Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung. Das war und ist eine Chance für die Demokratie. Insbesondere in den sogenannten sozialen Medien – also auf Facebook, damals noch Twitter, oder Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6337 in Foren – nahmen die Menschen diese Chance wahr, sie begannen, sich auszutauschen, zeit- und ortsunabhängig zu diskutieren und ihre Meinungen zu äußern. Einige klassische, analoge Medien fingen sogar an, diese Meinungen exemplarisch in ihre Berichterstattung als O‑Töne direkt von den Bürgerinnen und Bürgern einzubinden. Inzwischen dient die Diskussion in lokalen Social-Media-Gruppen sogar als Anlass für die eigene Recherche und Berichterstattung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sozialen Medien kennzeichnen heute aber auch intransparente Algorithmen, Filterblasen und Fake News. Zudem fehlen, anders als bei anderen Medien, häufig das Korrektiv und die Kontrolle, denn unter Hinweis auf das freie Internet ist eine Regulierung der sozialen Medien bisher nicht erfolgt. Dabei gibt es die Regeln des Medien- und Presserechts aus gutem Grund. Einerseits gewähren sie die freie Meinungsäußerung und die Meinungsbildung. Andererseits schützen sie aber beide. Außerdem schützen sie die Persönlichkeitsrechte. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fehlende Regulierung der sozialen Medien steht im Widerspruch zu ihrer Bedeutung. Privat, beruflich, geschäftlich, politisch – nichts geht mehr ohne Social Media. Oder würde eine Partei heute noch einen Wahlkampf ohne Social Media machen? Fakt ist auch: Unser hohes Gut der Meinungsfreiheit und der Meinungsbildung sowie die Wächterfunktion darüber liegen in der Verantwortung der Netzwerke und damit in den Händen von Unternehmen, die diese Netzwerke betreiben. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Staatskonzern oder um ein inhabergeführtes Tech-Unternehmen handelt. Was passiert, wenn diese Unternehmen unter die antidemokratische Kontrolle einer Regierung gelangen oder unter einer solchen sogar stehen? Könnte diese Regierung dann unsere Medien, also unsere Meinungsbildung und damit unsere Demokratie beeinflussen? Leider muss ich sagen: ja. Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigt, dass die Algorithmen der sozialen Medien Populismus und Stereotype begünstigen. Eine Studie der NGO Global Witness zeigte vor einem Monat gar, dass die Algorithmen großer Social-Media-Plattformen rechte Inhalte klar bevorzugen. Aber damit nicht genug. Big-Tech-Unternehmen haben in verschiedenen Medienbereichen inzwi- (Beate Raudies) schen nahezu eine Monopolstellung inne. Suchmaschinen: 88 Prozent Google. Soziale Medien: 85 Prozent Facebook und Instagram. Gratis Videoon-Demand-Plattformen: 78 Prozent YouTube. Das freie Internet wird gerade von Big-Tech-Unternehmen übernommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Gefahr, die von einer zu großen Medienkonzentration ausgeht, wurde auf der europäischen Ebene erkannt. Der European Media Freedom Act – kurz: EMFA –fordert daher eine verbindliche Medienkonzentrationskontrolle im Hinblick auf die Sicherung der Medienvielfalt entweder durch den nationalen Gesetzgeber oder durch die mit der Anwendung beauftragten Behörden, also die Landesmedienanstalten. Weil das Medienrecht nun einmal Landesrecht ist, fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, genau hier tätig zu werden. So weit, so gut. Jetzt flatterte dann doch in der Mittagspause nach immerhin fast 14 Tagen der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf den Tisch. Ich bin zwar kein Long Thinker, aber auch nicht ganz so fix dabei. Im Hinblick auf die Frist, die jetzt läuft, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich das der Sache nicht angemessen. Wir konnten uns damit nicht auseinandersetzen. Deswegen beantrage ich, Frau Präsidentin, beide Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und dort mit der Landesregierung über ihre Initiativen und die bereits getroffenen Maßnahmen beziehungsweise den Stand der Gespräche auf Bundesebene ins Gespräch zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie ist wehrhaft, und das Grundgesetz definiert, wo sie sich zur Wehr setzen darf. Das ist gegen Angriffe oder Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit einer Reform des Medienkonzentrationsrechts und der Erweiterung auf Onlineangebote können wir unsere Demokratie schützen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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