Dr. Michael Schunck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende des letzten Jahres hat die Landesregierung den aktuellen Solar-Erlass erneuert und neue Leitplanken für die Planung und den Bau großflächiger Solar-Freiflächen eingezogen. Dies ist aus mehreren Hinsichten notwendig geworden. Der Ausbau der Photovoltaik hat sich zu einer wichtigen Säule der Energiewende entwickelt. Für uns als SSW steht der Ausbau der Gebäudeanlagen an erster Stelle. Jedoch wissen wir, dass auch ein großes Potenzial im Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik liegt. Mit den Vorgaben aus Berlin, dass erneuerbare Energien ein überragendes öffentliches Interesse haben, sowie der Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahntrassen hat seinerzeit der Run auf landwirtschaftliche Flächen begonnen. Der Druck auf eben diese Flächen ist enorm groß. Daher gilt es, dies entsprechend zu regulieren – auch aus dem Grund, dass gerade unsere Gemeinden bei der Identifizierung und Ausgestaltung möglicher Standorte entsprechende gesetzliche Vorgaben brauchen. Pressemitteilungen der Landesregierung ist zu entnehmen, dass in 2021 auf rund 2.500 Hektar Planungsrecht beziehungsweise Bauanfragen für PVAnlagen vorlagen. In 2024 befanden sich rund 7.500 Hektar in Planung. Diese Zahlen machen Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6313 deutlich, wie in kürzester Zeit der Druck auf die Flächen gestiegen ist und wie wenig reguliert neue PV-Freiflächen entstehen. Diese Flächen sind jedoch endlich, und die Ansprüche auf diese Flächen sind groß und vielfältig. Siedlungsbau und Verkehr, der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Windund Solarenergie sowie der Anbau für Biogasanlagen benötigen viel Fläche. Dies geht dann zulasten landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Lebensmittelproduktion. Das heißt, wir stehen vor der großen Herausforderung, auf der einen Seite den Energiehunger mit erneuerbaren Energieträgern zu stillen, und auf der anderen Seite den Flächenverbrauch so effizient wie möglich zu gestalten. Damit sind wir beim vorliegenden Antrag der Koalition. Beim Ausbau der Freiflächen-Solarparks müssen wir in mehrere Richtungen denken. Das heißt, neben dem Aspekt der Energieproduktion müssen auch landwirtschaftliche Nutzung, also Agri-PV-Anlagen, oder Belange des Naturschutzes und der Biodiversität mitgedacht werden oder, wie es im Antrag formuliert ist, Hand in Hand gehen. Dass dies gelingen kann, davon konnte ich mich selbst überzeugen. Dafür bedarf es aber klarer baulicher Vorgaben, damit Solarflächen eine solche Mehrfachnutzung leisten können. Ich kann jedem von Ihnen nur empfehlen, einmal nach Lottorf oder nach Klein Rheide zu fahren, um sich entsprechende Anlagen anzusehen. (Zuruf SPD: Das ist auch ein schöner Kreis!) – Absolut. Da kommst du wahrscheinlich her. Dafür bedarf es aber klarer baulicher Vorgaben, damit Solarflächen eine solche Mehrfachnutzung leisten können. Die Agri-PV verbindet Stromproduktion und landwirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche. Jedoch ist der landwirtschaftliche Nutzen stark davon abhängig, wie die Anlagen gebaut sind. Höhe und Abstände sind dabei ausschlaggebend für die effiziente Nutzung. Es müssen genug Licht und Wasser auf den Boden gelangen können, damit die Vegetation gedeihen kann. Aber auch Maschinen müssen dort fahren und Tiere darunter weiden können. Bei einer Beweidung reden wir aber nicht über Großvieheinheiten. Wir sollten uns nichts vormachen: Wir reden dann über extensiv genutzte AgriPV. Eine intensive Bewirtschaftung mit großen Maschinen wird es dort nicht geben können. Anders sieht es aus, wenn wir über die Doppelnutzung von Freiflächen-Solaranlagen und Naturschutzmaßnahmen sprechen. Auch hier gilt, die Abstände und Höhen müssen gewährleisten, dass ge- (Dr. Michael Schunck) nügend Licht und Wasser auf den Boden kommen. Dort kann dann eine extensive Nutzung stattfinden, wobei die Mahd aber unabdinglich ist. Je nach Standort können sich auf solchen Flächen verschiedene Biotoptypen entwickeln, die aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus wertvoll sind. Dadurch, dass PV-Freiflächen einzuzäunen sind, kann sich auf den Flächen die Natur frei entfalten, und es können sich kleine Biotope ungestört entwickeln. Hier sehe ich durchaus einen Vorteil in der Doppelnutzung. Dieser Effekt sollte aber in irgendeiner Form honoriert werden, damit es sich für den Landwirt lohnt – beispielsweise, wenn solche Anlagenformen als Greening- oder Agrarumweltmaßnahme anerkannt werden. Das bedeutet dann vermutlich aber auch, dass wir solche Flächen weiterhin als landwirtschaftliche Flächen und nicht als Gewerbeflächen ausweisen müssen. Generell ist meines Erachtens noch zu klären, wie Solarflächen nach dem Ende ihrer Nutzung betrachtet werden können. Kann dort ein Repowering stattfinden? Oder gehen sie einfach in die landwirtschaftliche Nutzung zurück? Diese Fragen sind noch offen. Ein Punkt, den die Koalition in ihrem Antrag hervorgehoben hat, ist der Bezug zu den Wanderungsrouten von Großwild wie Rothirsch und Damwild. Bereits im Ausschuss hat es dazu ein Fachgespräch gegeben, wie hier schon mehrfach erwähnt wurde. Dieses Gespräch hat die Problematik in Bezug auf Inzuchtdepressionen gerade beim Rotwild deutlich gemacht, die auf den zum Teil mangelhaften Genaustausch zurückzuführen sind. Deshalb beantragt der SSW die Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
