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Sophia Schiebe

SPD 26.03.2025 Sitzungen 20/84

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir sprechen heute über Maßnahmen, die Menschen schützen und vor allem helfen sollen, die das erleben mussten, was niemand erleben darf: Gewalt; Gewalt in Partnerschaften, Gewalt in Familien, Gewalt an Frauen, Gewalt an Kindern; Ge-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 walt, die mitten unter uns geschieht – oft im Verborgenen. Und doch sehen wir täglich die Spuren, die sie hinterlässt. Schutzweste an, weiter geht es in den Streifenwagen. Zwei kompetente Polizist_innen und ich als Praktikantin treten in der Nachtschicht im zweiten Polizeirevier in Lübeck an. Es ist der 2. Februar 2024. Seit zwei Tagen gilt das Hochrisikomanagement. Dies hat das Ziel, schwerwiegende Eskalationen, insbesondere lebensbedrohliche Gewalt oder Tötungsdelikte, zu verhindern. Es konzentriert sich auf Fälle mit hohem Gefährdungspotenzial und setzt auf eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Polizei, Justiz, Opferschutzorganisationen und soziale Dienste. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es zwei Fälle, die dort als Hochrisikofall eingestuft worden sind. Allein das zeigt, dass es richtig war, das Hochrisikomanagement einzuführen. (Beifall SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich durfte dabei sein, wie sensibel und vertrauensvoll die Polizist_innen mit dem Opfer in einem der Fälle sprachen. Sie wiesen auf Hilfsangebote der Frauenfachberatungsstellen und der Frauenhäuser hin. An dieser Stelle bedanke ich mich bei unseren Polizist_innen, die tagtäglich genau diese umsichtige und vertrauensvolle Arbeit leisten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Gemeinsam mit den Polizist_innen bin ich den Fragebogen zum Hochrisikomanagement durchgegangen. Sie gaben mir mit, dass es noch einmal eine Anpassung des Fragebogens geben muss – praxisnäher und an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Das unterstreicht der Bericht zum Hochrisikomanagement. Mit dem Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt auch für uns hier in Schleswig-Holstein getan worden. Das Gesetz regelt bundesweit einheitlich, dass gewaltbetroffene Menschen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe haben. Es sorgt dafür, dass die Finanzierung von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen verbindlich gesichert wird – in der Stadt, auf dem Land, in allen Regionen. Es verpflichtet uns als Bundesländer, klare Konzepte zu entwickeln, um diese Hilfestrukturen für alle zugänglich zu machen, denn auch bei uns sind die Plätze in den Frauenhäusern knapp, die Wege zur nächsten Beratungsstelle oft viel zu weit. Die Finanzierung ist in vielen Einrichtungen nach wie (Sophia Schiebe) vor unsicher. Das Gesetz gibt endlich die Richtung vor. Gewaltbetroffene haben ein Recht auf Schutz. Punkt. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Leider werden nicht alle Betroffenen mitgedacht, zumindest nicht von allen, die am Gesetz mitgearbeitet haben. Mit dem Kompromiss, der am Ende in einen Gesetzestext gegossen wurde, bekommen nicht alle, die Schutz brauchen, diesen Schutz auch zugesprochen, denn trotz unserer vielfachen Aufforderung, dieses Gesetz für alle gelten zu lassen, wurden Transfrauen aus diesem Gesetz faktisch ausgeschlossen. Wir wissen, dass Transfrauen zu den am stärksten von Gewalt betroffenen Gruppen gehören. Sie erleben Übergriff in der Öffentlichkeit, im eigenen Wohnumfeld. Sie erfahren sexualisierte Gewalt, körperliche Angriffe, psychische Demütigung – einfach nur, weil sie existieren. Und doch hat die CDU mit aller Macht verhindert, dass auch Transfrauen explizit unter den Schutz dieses Gesetzes fallen. (Kianusch Stender [SPD]: Schweinerei!) Diese Entscheidung ist nicht nur eine politische Weichenstellung, sie ist ein Statement – ein Statement, das sagt: Euer Leid zählt weniger. Euer Schmerz ist uns nicht wichtig genug, Ihr gehört nicht dazu. Diese Ausgrenzung widerspricht dem eigentlichen Geist des Gewalthilfegesetzes, denn wenn wir von Schutz reden, wenn wir von Hilfe sprechen, dann dürfen wir nicht nur von der Mehrheitsgesellschaft reden. Dann müssen wir auch diejenigen schützen, die am verletzlichsten sind. Dann müssen wir auch diejenigen sehen, die bisher zu oft unsichtbar geblieben sind. (Beifall SPD und SSW) Wir hören jeden Tag von Fällen, in denen Frauen und Kinder Opfer von Gewalt werden – Gewalt, die nicht nur körperliche Wunden hinterlässt, sondern auch seelische Narben, die ein Leben lang bleiben. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Realität, der wir uns stellen müssen. Wir können nicht länger zulassen, dass Täter ohne Konsequenzen weiterleben, während ihre Opfer in Angst verharren oder in ein Frauenhaus gehen müssen. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel wird ein Instrument geschaffen, das uns dabei hilft, Täter konsequent zu überwachen und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Sie ist kein Mittel der Schikane, sondern ein Signal an alle Betroffenen: Wir lassen euch nicht allein. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6331 (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Frauen, die Gewalt erleben mussten, verdienen Schutz. Sie müssen wissen, dass die Täter nicht mehr unbemerkt in ihrer Nähe auftauchen können. Die Fußfessel ist ein entscheidender Schritt, um Kontrolle über das eigene Leben zurückzugewinnen. Um dies zu gewährleisten, hätte es nicht geschadet, für die Einführung noch etwas Zeit einzuräumen und eine deutlichere Rechtssicherheit zu schaffen. Zumindest in der Anhörung wurden Zweifel angemerkt, die bis heute noch nicht ganz ausgeräumt zu sein scheinen. Wir hoffen, dass der Entwurf von Schwarz-Grün dem standhält. Andernfalls sollte man schnellstmöglich Anpassungen vornehmen. Die Einführung der Fußfessel nützt den Opfern nicht, wenn sie in einem Gesetz verankert ist und vor Ort dann doch nicht als Maßnahme eingesetzt werden kann. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt SSW) In zwei Dritteln der Fälle häuslicher Gewalt waren Kinder involviert. Diese hohe Zahl zeigt uns, warum die Einführung einer spezialisierten Beratung nach § 201 a für Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben, ein essenzieller Schritt ist. Diese Kinder erleben Angst. Sie sind traumatisiert, oft unfähig, über ihre eigenen Erlebnisse zu sprechen. Sie brauchen Anlaufstellen, an denen sie ernstgenommen werden, an denen sie lernen, dass Gewalt nicht normal ist, dass sie Rechte haben und dass es Hilfe gibt. Diese Hilfe muss nicht nur zeitnah, sondern auch wohnortnah erfolgen. Daher erwarte ich von der Landesregierung nachfolgend, dass es auch ein flächendeckendes Beratungsangebot gibt. Wir wollen heute zeigen, dass es nicht um Kontrolle oder staatliche Willkür geht. Es geht um Schutz, Würde und Gerechtigkeit. Es geht darum, eine Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen und Kinder sicherer leben können, in der Täter Konsequenzen erfahren und in der jede und jeder Einzelne Verantwortung übernimmt. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)

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