landtag.ltsh.de ↗

Katja Rathje-Hoffmann

CDU 26.03.2025 Sitzungen 20/84

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an den Minister für diesen (Katja Rathje-Hoffmann) mündlichen Bericht und den schriftlichen Bericht zur Umsetzung und Ausweitung des Hochrisikomanagements in unserem Land. In diesem Haus verbindet uns alle, dass wir unser Möglichstes tun, um Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt, vor häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen, zumeist in großer Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg. Dazu passen die einstimmigen Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates, das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Mit dem Gewalthilfegesetz schaffen wir deutschlandweit, was wir bereits seit Langem in Schleswig-Holstein haben: ein kostenloses und flächendeckendes Unterstützungs- und Hilfssystem für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Dieses Gesetz ist für die Frauen enorm wichtig, weil sie dadurch endlich bundesweit einen Schutzanspruch auf Hilfe und bei Gewalt erhalten, und das gilt auch für deren Kinder. Weitere Ziele und Maßnahmen des Gewalthilfegesetzes sind: Intervention bei Gewalt, die Folgen der Gewalt zu mildern, Prävention zur Verhinderung von Gewalthandlungen, ausreichende, bedarfsgerechte und kostenlose Schutzmaßnahmen, Präventionsmaßnahmen anzubieten, einschließlich der Täterarbeit, und die strukturierte Vernetzung vor Ort zu fördern. Dieser Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung erfolgt zum 1. Januar 2032. Bis dahin haben die Bundesländer, die noch nicht so viel gemacht haben wie wir, Zeit, um ein adäquates und umfassendes Schutzangebot aufzubauen. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel für ein verlässliches Hilfssystem bei geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt für mehr Frauenhausplätze. Insgesamt beteiligt der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Das bedeutet für Schleswig-Holstein etwa 3,8 Millionen Euro im Jahr 2027 zusätzlich für unsere Hilfs- und Schutzangebote in diesem Zeitraum. Das Gesetz verfolgt das Ziel, flächendeckend die Istanbul-Konvention umzusetzen. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass im Jahr 2023 täglich mehr als 364 Frauen Partnerschaftsgewalt erleiden müssen. Sie sind Opfer von strafbaren Gewalthandlungen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Zumeist sind es die eigenen Männer oder die ehemaligen Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist fast an jedem zweiten Tag eine Frau durch Partnerschafts-WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 gewalt ums Leben gekommen. Hier muss etwas geschehen, und hier geschieht auch wirklich etwas. Wir reagieren mit wirkungsvollen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel dem elektronischen Aufenthaltsüberwachungssystem, der elektronischen Fußfessel; meine Kollegin wird dazu noch ein bisschen was erklären. Hinzu kommt das bereits erprobte und finanziell abgesicherte Hochrisikomanagement der Polizei, der Frauenfacheinrichtungen und der Frauenhäuser im Land. Wir haben dafür gesorgt, dass ab diesem Jahr im Hochrisikomanagement zusätzlich 14 Polizeistellen zur Verfügung stehen. Hinzu kommen 720.000 Euro mehr für die Umsetzung des Managements. Es sind außerdem 2,5 Millionen Euro für Frauenfachberatungsstellen und Frauenhäuser im Haushalt eingestellt. Damit stärken wir die Frauenfacheinrichtungen und erhöhen die Anzahl der Frauenhausplätze um 55. Das ist wirklich eine tolle Sache! Es gibt außerdem mehr Geld für die enorm wichtigen Beratungen für Kinder, die Gewalt miterleben. Meine Damen und Herren, ich höre jetzt auf, damit meine Kollegin auch noch ein bisschen Redezeit übrig hat: Das ist eine richtig gute und runde Sache, und ich bin stolz darauf, dass dieses Parlament das so gut gemacht hat. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW)

Alle Reden von Katja Rathje-Hoffmann Protokoll ↗