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Dr. Bernd Buchholz

FDP 26.03.2025 Sitzungen 20/84

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war zum Schluss etwas verunsichert über die Frage, ob wir jetzt über Medienkonzentrationsrecht oder über die allgemeine Aufsicht über Medien, auch über Medienintermediäre reden, Kollege Kürschner. Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt auch dafür, Hass und Hetze im Internet und auf solchen Plattformen zu kontrollieren, besteht in der Tat, auch wenn man da etwas unterbesetzt ist. Übrigens ist das eine Frage, die man nicht mit Steuergeld aus Schleswig-Holstein regeln muss, sondern nur mit einem erhöhten Vorwegabzug aus dem Beitragsaufkommen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das könnte man tun und die Landesmedienanstalt in eine bessere finanzielle Situation bringen, um dieser Aufsicht mehr gerecht werden WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 zu können. Der Antrag der SPD zielt aber sehr klar auf das Medienkonzentrationsrecht ab. Herr Kollege Kürschner, Sie haben es zum Schluss gesagt, es gibt in der Tat einen Gap in der Regulierung der Bundesrepublik Deutschland und in den Medienstaatsverträgen, denn der Artikel 59 des Medienstaatsvertrages, der das Thema Medienkonzentration im Blick hat, ist im Wesentlichen darauf gerichtet, sehr fernsehzentriert lineares Fernsehen zu regeln. Die Konzentrationen, die wir nun einmal in Deutschland haben, sieht in diesem Bereich Regelungen für die zwei großen Anbieter im Privatfernsehbereich neben einem öffentlich-rechtlichen vor. Dabei gehen all diejenigen verloren, die im Internet als Plattformbetreiber natürlich auch erheblich meinungsbildend unterwegs sind und die deshalb die Europäische Union im Rahmen des European Media Freedom Act berücksichtigen will. Übrigens ist dieser European Media Freedom Act ab 8. August 2025 in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Das ist dem Antragsteller vielleicht noch einmal zu sagen. Da sage ich jetzt in Richtung SPD: Es ist ein bisschen interessant, die Landesregierung zu kreativen Vorschlägen aufzufordern, wenn parallel dazu die Europäische Kommission bereits gesagt hat: Achtung, das Thema Medienkonzentration insbesondere für Medienintermediäre – also für solche Medien, die gar keine eigenen Inhalte produzieren, sondern auf ihren Plattformen nur die Inhalte von anderen wiedergeben – müssen wir in der Tat etwas genauer angucken und untersuchen. Herr Kollege, übrigens hat der Europäische European Media Freedom Act vorgesehen, dass die entsprechenden Gremien, die dafür zuständig sind – insbesondere die KEK, die Kommission über die Konzentrationskontrolle, die dafür Zuständigkeit hat, sowie die ZAK, die als die zentrale Stelle für das Angucken dieser Dinge ebenfalls eine wichtige Behörde ist –, die Aufgabe haben, die Umsetzung in entsprechende medienstaatsvertragliche Regelungen vorzunehmen und diese anzupassen. Insoweit ist der Antrag der Koalition schon näher an der Realität. Der Antrag, die Landesregierung und die Medienanstalt hier quasi alleine damit zu betrauen, etwas gegen das Medienkonzentrationsthema zu tun, geht aus meiner Sicht ins Leere. Allerdings bin ich ganz dankbar für den Antrag der SPD, weil wir das in den Ausschuss überweisen. Denn ich kann Ihrem Antrag nicht entnehmen, was (Dr. Bernd Buchholz) eigentlich gegen diese Form der Medienkonzentration getan werden soll oder kann. Wer wird von deutschem Boden aus einem amerikanischen Oligarchen, der ein Plattformbetreiber ist, erklären, dass er, weil die Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland ihn überobligatorisch in Anspruch nehmen, bitte davon ablassen soll, einen Dienst wie X zu betreiben? Ich weiß nicht, wie man das regeln will. Wir können uns etwas über die Nutzungsdaten und über die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse einfallen lassen. Das sollten wir auch. Jeder sollte wissen, mit wem er es zu tun hat. Jeder sollte wissen, wer hinter einem entsprechenden Angebot steckt. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass das unser Problem ist. Jeder weiß, dass Elon Musk hinter X steht. Jeder weiß, dass Zuckerberg die entsprechenden Facebook- und anderen Angebote gehören, und jeder weiß, dass Jeff Bezos inzwischen dazu übergegangen ist, auf seinen Plattformen zu sagen: Bestimmte Inhalte wollen wir hier nicht mehr sehen. Das hat allerdings nicht zu einer signifikanten Nutzungsbeeinträchtigung in Deutschland geführt. Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wer in Deutschland dafür sorgen sollte. Zu diesen Plattformen kommt noch TikTok hinzu, eine Plattform, die in Wahrheit einen chinesischen Betreiber hat. Von diesen Angeboten geht eine Konzentration aus, die unsere Meinungspluralität in der Tat gewaltig beeinflusst. Aber was dagegen von deutschem der von europäischem Boden aus zu tun wäre, habe ich bisher nicht verstanden. Kollege Schrödter, insoweit bin ich gespannt auf die Aktivitäten der Landesregierung im Zuge der Ausführung des European Media Freedom Act, und auf die Antwort auf die Frage, was die schleswig-holsteinische Landesregierung gegen diese Medienkonzentration auf intermediärer Ebene tun will. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir tatsächlich Transparenz über diese Angebote und ihre Nutzungsdaten herstellen. Wenn wir sie dazu heranziehen können, die Finanzierung von Löschungsthemen mitzufinanzieren, bin ich sofort dabei. Aber viel weiter wird es in Wahrheit nicht gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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