Dr. Ulrike Täck
– Darauf kann ich sehr gut antworten. Ich bin häufig gefragt worden, ob es für PV-Anlagen, vor allem für die Freiflächenanlagen, nicht eine Planung wie etwa bei der Windenergie geben könnte, beispielsweise eine Vorrangplanung. Eine solche Vorrangplanung kann aber entsprechend des Mangels des Planungsvorbehalts im Baugesetzbuch gar nicht geschaffen werden. Das entspricht dann eben dem Raumordnungsgesetz; nach § 7 ist das gar nicht möglich. Eines möchte ich hier auch noch sagen: Eine Windkraftplanung so, wie wir sie jetzt bei uns im Land haben, ist ein ganz wunderbares Werkzeug. Ich war gerade erst in Niedersachsen; man beneidet uns darum. Das will ich ganz ehrlich sagen. Aber das ist sehr, sehr viel Arbeit. Bevor man solche Regionalpläne auch für PV-Anlagen fertig hätte, würden viele Jahre ins Land gehen. Die Zeit haben wir nicht; der Klimawandel lauert hinter der nächsten Ecke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
