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Jan Kürschner

GRÜNE 26.03.2025 Sitzungen 20/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst danke ich der SPD für diesen Antrag, der dafür sorgt, dass wir ein eigentlich Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6339 wichtiges Thema hier auf die Tagesordnung bekommen. Völlig unzweifelhaft erfüllt die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sehr wichtige Aufgaben. Es ist ja nicht so, dass das mit den sozialen Medien jetzt gar nicht geregelt wäre. Die Medienanstalt hat ja die Aufsicht. Dahinter steht natürlich die große Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit dem Thema Hass und Hetze im Internet und auf sozialen Medien um? Wie gehen wir dagegen vor, oder lassen wir das einfach so laufen? – Alle wissen: Wir sehen uns einer Situation gegenüber, bei der in den sozialen Medien Desinformation herrscht. Das kann wahlentscheidend sein oder bedeutsame Entscheidungen wie den Brexit entscheidend beeinflussen. Wenn man auf die Internetseite der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht, so findet sich da ein Button: „Beschwerdeformular“. Hier kann man sich relativ einfach über rechtlich bedenkliche Inhalte im Internet oder im privaten Rundfunk beschweren. Es müsste eigentlich noch viel mehr publik werden, dass es hier eine relativ barrierearme Möglichkeit gibt, auf Falschmeldungen zu reagieren, und dass es eine Institution gibt, die sich dem annimmt und wir nicht hilflos der Hetze im Netz ausgeliefert sind. Das funktioniert auch in der Praxis, sogar bei Telegram. Da werden Inhalte durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein gelöscht. Die Regelungen im Medienstaatsvertrag haben aber auch zur Folge, dass die Medienanstalt wegen der Firmensitze in Hamburg für Beschwerden über die Plattformen zuständig ist, die in Hamburg sitzen. Das sind Google – das bedeutet YouTube –, Snapchat, Meta – das bedeutet Instagram, Threads, Facebook –, Twitch und auch die wohl weltweit größte Games-Plattform Steam. Die haben alle ihren Sitz für Deutschland in Hamburg. Jeder für sich genommen und auch insgesamt betrachtet haben die eine ganz enorme und konzentrierte Medienmacht. Nun gibt es quasi eine Überlastungsanzeige der Medienanstalt. Durch die Zunahme der schwierigen Inhalte im Netz kann die MA HSH die Beschwerden nicht mehr zeitnah bearbeiten. Wir haben also ein sehr gutes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt, das aber seine Arbeit nicht mehr so ausfüllen kann, wie es von den Gesetzgebern beabsichtigt war. Dieses Problem müssen wir dringend lösen. Es ist aus meiner Sicht absolut vordringlich, dass wir dazu eine Lösung auf der Ebene des Medienstaatsvertrages finden. Auf jeden Fall können wir das nicht einfach so lassen, wie es jetzt ist. Wir (Jan Kürschner) sollten auch prüfen, ob die plattformbetreibenden Unternehmen an den Kosten für die Verfolgung und Löschung von Hass und Hetze im Netz auf den sozialen Medien beteiligt werden können. Das würde ja einen großen Anreiz setzen. Das könnte man vielleicht auch in einem zukünftigen Staatsvertrag verankern. Auf EU-Ebene sollten wir uns dafür einsetzen, radikalisierungsfördernde Algorithmen im Digital Service Act stärker zu regulieren. Auf Bundesebene wäre ein digitales Gewaltschutzgesetz der Sache förderlich, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hassaccounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Nun noch einmal zur Medienkonzentration: Die Vielfalt der Medien ist enorm wichtig, um der Einfalt vorzubeugen. Wir brauchen eine wirksame Konzentrationskontrolle über alle Medien. Das Konzentrationsrecht, wie es jetzt beschaffen ist, muss überarbeitet werden, weil es eigentlich vor allen Dingen am linearen Fernsehen ausgerichtet ist. Das entspricht nicht mehr unserer Realität. Wir brauchen eine einheitliche und effektive Medienaufsicht auch über die Plattformen der sozialen Medien. Und wir brauchen eine wirksame und bundeseinheitliche Sicherung der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, frei von Hass und Hetze. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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