Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das eine, die Statistiken relativ abstrakt zu hören. Ich selber bin seit Kurzem Mitglied in einem Netzwerk von 79 Frauen aus den Kreisen Steinburg und Pinneberg – aus unterschiedlichen Bereichen: Ärztinnen, Unternehmerinnen, Erzieherinnen, Lehrerinnen, alle Façons dabei. Und ich hatte eigentlich immer den Eindruck, so wirkte die Fassade, dass es uns mit Ausnahme unserer kleinen Baustellen, die jede von uns hat, gut geht. Am Wochenende schrieb dann eine Frau in unserer Chatgruppe, dass sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sei, schließlich kämpfe sie gerade gegen ihren gewalttätigen Mann. Der Support folgte in der Gruppe unmittelbar, aber es folgte noch eine Nachricht einer weiteren Frau, die schrieb, sie habe das Gefühl, durch diese Nachricht werde gerade ihr eigenes Leben beschrieben. Bei 79 Frauen sind das zwei, die sich offenbart haben: Es passt in die Statistik, aber es ist etwas anderes, das in diesem persönlichen Kontext zu erleben. Es zeigt eben noch einmal: Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt, vollkommen unabhängig davon, wie friedlich die Fassade nach außen hin aussehen mag. Es gibt viele unterschiedliche Schutz- und Hilfemöglichkeiten rechtlicher Art für gewaltbetroffene Frauen. Das Problem ist, dass es bisher viel zu viele Schutzlücken gab. Wir schließen mit unserem Gesetzentwurf heute einen Großteil dieser Schutzlücken. Wir weiten den Anwendungsbereich bei den Wohnungsverweisungen sowie den Kontakt- und Näherungsverboten aus. Dazu hat die Kollegin Nies eben schon ganz viel gesagt. Ich möchte noch einen Punkt nennen: Wir nehmen Kinder nicht nur in den Schutzbereich auf, sondern wir ermöglichen die Informationsweitergabe von Schutzmaßnahmen an Kita und Schule, damit es den Männern eben nicht möglich ist, über die Kontaktaufnahme über Kita oder Schule diese Schutzanordnung zu umgehen. Ganz wichtig ist: Wir haben den Übergang von unterschiedlichen Schutzsystemen – gefahrenabwehrrechtlich und das Gewaltschutzgesetz. Dieser Übergang ist gerade bei der elektronischen Fußfessel ganz wichtig. Da möchte ich auf den Änderungsantrag der FDP eingehen. Wenn wir den annähmen, würden wir eine neue Schutzlücke schaffen, statt bisherige zu schließen. Deswegen ist ganz klar: Wir bleiben bei Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6335 der Systematik, wie wir sie hier vorschlagen. Ich glaube, es ist richtig, diese Schutzlücke zu schließen. Das ist auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist genauso wichtig, dass eben keine Rückschlüsse auf den Wohn- oder Aufenthaltsort der gewaltbetroffenen Frau gezogen werden können. Auch hier sind wir in unserem Gesetzentwurf klar und sagen: Das schließen wir ganz klar aus. Ich bin überzeugt, wir haben nach den Beratungen einen wirklich sehr guten Gesetzentwurf. Er ist rechtssicher mit richtigen Gefahrenbegriffen. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, für diese konstruktiven Beratungen. Wir machen heute einen großen Schritt für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Schleswig-Holstein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)
