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Annabell Krämer

26.03.2025 Sitzungen 20/84

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleg_innen! Wir denken, wir leben in einer gleichberechtigten Gesellschaft. Aber ist das auch so? Wie erleben Frauen unsere Gesellschaft, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden – die in erster Linie deshalb von ihrem Partner geschlagen, bedroht oder vergewaltigt werden, weil sie eine Frau sind, und denen das nicht passieren würde, wenn sie als Mann in unserem Land geboren wären? Wie gleichberechtigt fühlt es sich an, als Opfer gehen zu müssen, um sich in Sicherheit zu bringen – die Koffer zu packen, den Job zu wechseln, ein neues Zuhause für sich und die eigenen Kinder suchen zu müssen, sich in einem Frauenhaus zu (Catharina Johanna Nies) verstecken, weil sich der Täter nicht ausreichend verantworten muss und trotz polizeilicher Intervention weiter bedrohen kann? Was Deutschland derzeit gegen die steigende häusliche Gewalt tut, ist nicht ausreichend. Aber mit dem neuen Bundesgewalthilfegesetz haben wir die historische Chance, das zu verändern und ein bedarfsgerechtes Schutz- und Hilfesystem aufzubauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Ich will ganz deutlich sagen: Hilfe durch Beratung und Frauenhausplätze allein wird für einen effektiven Gewaltschutz nicht ausreichend sein. Es ist nicht hinreichend, dass die Opfer weichen müssen. Effektiver Gewaltschutz kann nur bedeuten, beim Täter anzusetzen. Dafür ist eine Überwachung und Bewegungseinschränkung durch eine elektronische Fußfessel an derjenigen Person, die bedroht, die gefährdet und die einer anderen nachstellt, genau der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW) Hier in Schleswig-Holstein wollen wir effektiven Gewaltschutz. Dafür bauen Sozialministerium und Innenministerium gemeinsam die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Frauenfacheinrichtungen und Kinderschutz immer weiter aus, zum Beispiel mit unserem Hochrisikomanagement. Ich bedanke mich für den Bericht des Ministers zu dem Thema. Wir haben das Hochrisikomanagement vor einem Jahr auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet. Wir haben eine landesweit einheitliche Umsetzung mit dem neuen Polizeierlass, dem Leitfaden, den Tools zur Gefährdungseinschätzung und den interdisziplinären Fallkonferenzen verankert und diese Aufgabe im Januar 2025 mit 1,4 Millionen Euro finanziell unterlegt. Durch die Institutionalisierung des Hochrisikomanagements soll erreicht werden, dass alle beteiligten Stellen im Land mit einem einheitlichen Verständnis von häuslicher Gewalt arbeiten, Gefährdungen einschätzen und wissen, dass häusliche Gewalt alle Formen körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt beinhalten und sowohl Partnerschaftsgewalt als auch Gewalt innerhalb der Familie oder durch die Familie des Partners umfassen. Sie ist also davon unabhängig, ob Opfer und Täter in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dieses gemeinsame Gewaltverständnis ist ein relevanter Fortschritt, Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6329 weil es sensibilisiert und einer Verharmlosung von häuslicher Gewalt als sogenannte Beziehungstaten entgegenwirkt. Den effektiven Gewaltschutz und die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken wir außerdem in unserem Landespolizeirecht, indem wir nun die Gefahrenabwehrbefugnisse der Polizei bei häuslicher Gewalt und die Befugnisse der Datenweitergabe erweitern. Die im § 201 a LVerwG verankerten polizeilichen Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt wollen wir mit dem Gesetz zur elektronischen Fußfessel ausbauen und auf Nachstellung und Gefahr bei sexueller Selbstbestimmung ausweiten. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel wollen wir die Durchsetzungskraft von Schutzanordnungen erhöhen. Die Polizei soll künftig eingreifen können, sobald bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung hinweisen. Es geht also darum, Gewalt in Hochrisikofällen zu verhindern und sie nicht erst im Nachhinein zu ahnden. Der Schutz für eine gewaltbetroffene Mutter und ihr Kind soll auch dadurch erhöht werden, dass die Kinder künftig in die Interventionsmaßnahmen einbezogen werden können und sich Betretungskontakt und Näherungsverbot auch auf Kinder oder weitere nahestehende Personen des Opfers erstrecken dürfen. Außerdem sollen polizeiliche Schutzmaßnahmen gerichtlich von derzeit bis zu vier Wochen auf bis zu vier Monate ausgeweitet werden können – mit Verlängerungsoption. Die Datenübermittlungsbefugnisse der Polizei an die Partnerstellen im Hilfe- und Schutzsystem erweitern wir mit dem EAÜ-Gesetz. Unsere Akutberatung durch die Frauenfacheinrichtungen nach polizeilicher Wegweisung wird künftig nicht nur durch ein proaktives Angebot der Täterarbeit an die gewalttätige Person ergänzt, sondern auch durch eine eigenständige proaktive Beratung für die mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen. Das betrifft laut Bericht zum Hochrisikomanagement zwei Drittel der Fälle häuslicher Gewalt. Diese Zahl zeigt nicht nur, wie wichtig es ist, dass wir über den Gesetzentwurf die Mitbetroffenheit der Kinder rechtlich anerkennen, sondern dass der Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei häuslicher Gewalt über das Gewalthilfegesetz Kinder und ihre Bedürfnisse künftig einschließen muss. Das wird eine Zukunftsaufgabe sein, die sich direkt aus dem Gewalthilfegesetz und dem dort formulierten Präventionsauftrag ableitet. Gewaltkreisläufe von einer zur nächsten Generation müssen durchbrochen werden. Prävention bedeutet das Risiko (Catharina Johanna Nies) zu minimieren, dass Kinder die Gewalt miterleben, später selbst zu Opfern oder Täter_innen werden. Eine zweite Zukunftsaufgabe nach Gewalthilfegesetz wird es sein, das Schutzsystem barrierearmer zu gestalten und Frauen mit Behinderung stärker in den Blick zu nehmen. Alle drei Initiativen, über die wir heute sprechen – Gesetzesentwurf zur EAÜ, Etablierung des Hochrisikomanagements und das neue Bundesgewalthilfegesetz – bedeuten wegweisende und intensive Weiterentwicklungsprozesse für unser Hilfe- und Schutzsystem. Die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund für den Ausbau ab 2027 kommen werden, werden hierfür dringend gebraucht. Mit unserem 3,5-Millionen-Euro-Paket vom Januar haben wir bereits einen notwendigen Ausbaupfad beschlossen, der sich nun logisch vor das Gewalthilfegesetz setzt. Mit den folgenden Bundesmitteln können wir dann daran anknüpfen. Sehr verehrte Damen und Herren, häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt ist männliche Gewalt, ist patriarchale Gewalt. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen. Eine Gesellschaft, die sich die Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz geschrieben hat, kann patriarchale Gewalt nicht akzeptieren und muss sie verhüten! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Als ich den vorliegenden Gesetzesentwurf unterzeichnet habe, war das für mich ein besonderer Moment. Heute bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt, weil ich glaube, dass wir damit wirklich vorankommen werden. Oder um es mit den Worten von Gisèle Pelicot zu sagen: „Die Scham muss die Seiten wechseln.“ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗