Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich: Heute ist nämlich ein guter Tag für Schleswig-Holstein, denn wir glauben und hoffen, dass zukünftig in Schleswig-Holstein weniger Straftaten und vor allen Dingen weniger Gewalttaten und Femizide passieren. Da bin ich wirklich zuversichtlich, und ich will an der Stelle einmal auch dem Ministerium – das war eine große Hilfe – und allen danken, die sich daran beteiligt haben und im Rechtsausschuss konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Auch Kritik hilft ja manchmal. (Jan Kürschner) Weil ich mich so freue, gibt es das jetzt noch einmal. Wir erweitern die Frist für die Wohnungsverweisung, Näherungsverbot und Kontaktverbot durch die Polizei nicht nur von vier Wochen, wie das jetzt ist, auf drei Monate, sondern sorgen dafür, dass sich diese drei Monate wiederholen können, solange die Gefahr fortbesteht. Wir gehen auch weg von der sonst üblichen Eingriffsschwelle für die Polizei, nämlich der konkreten Gefahr, und gehen weit ins Gefahrenvorfeld. Das ist – so glaube ich –richtig so. Die Polizei muss jetzt nicht mehr warten, bis etwas Schlimmes passiert, sondern kann eingreifen, wenn sich die Gefahr zumindest so konkretisiert hat, dass in absehbarer Zeit eine Eskalation passieren könnte. Daneben schaffen wir die Möglichkeit zur elektronischen Fußfessel, und zwar unter denselben Voraussetzungen. Bei Letzteren, also bei den Kontaktverboten und so weiter, besteht allerdings der Unterschied, dass sie als polizeiliche Maßnahmen durch einen Gewaltschutzbeschluss beseitigt werden. Das ist der Grund, aus dem wir die Fußfessel nicht an Gewaltschutzbeschlussmaßnahmen gekoppelt haben, sondern das von den polizeilichen Maßnahmen entkoppelt haben. Das steht sozusagen isoliert daneben. All diese Maßnahmen können kombiniert werden, und die müssen natürlich immer verhältnismäßig sein. Das wird dann durch das Amtsgericht geprüft. Ich glaube, dass wir in Zukunft sicherstellen können, dass sich die Gefährder dem Opfer nicht nähern und ihnen eben keine Gewalt antun können. Wir schließen erhebliche Schutzlücken – das haben wir auch schon gehört – und warten vor allen Dingen nicht länger auf den Bund. Da wir ja auch jetzt die Möglichkeiten technischer Art für das spanische Modell haben, durch das die Gefährdeten durch ein eigenes Gerät – keine Fußfessel – die freiwillige Möglichkeit bekommen, sich warnen zu lassen, bin ich guten Mutes, dass sich das System so erfolgreich wie in Spanien präsentieren wird. Da soll es nämlich durch die Fußfesselträger keine – keine! – Femizide mehr gegeben haben und die Anzahl der Femizide insgesamt um rund ein Drittel zurückgegangen sein. Nicht zuletzt werden die Gefährder zwingend ein Angebot für Gewaltstraftätertherapie erhalten. Noch ein Wort zum Änderungsantrag der FDP: Allein die polizeiliche Vorladung zu so einer Therapie hilft nicht, weil das keinen Zwang erzeugt. Wenn die Leute nicht kommen, werden sie nicht von der Polizei geholt. Solange das keine Konsequenz hat, WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 trifft man so eine Regelung auch nicht. Deswegen haben wir das nicht aufgenommen. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Zum Schluss nur: Ich freue mich immer noch. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
