Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unsere freie Meinungsbildung ist in Gefahr, dadurch werden die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bedroht. Wir sehen seit dem 20. Januar 2025, wie dramatisch die Entwicklung in der Welt insgesamt ist. Es ist paradox: Auf der einen Seite haben wir so viel Medienvielfalt wie noch nie, und man könnte meinen, die Meinungsbildung werde dadurch gestärkt, auf der anderen Seite verbreiten sich Fake News und Deep Fakes so schnell wie noch nie. Gleichzeitig steht der traditionelle, insbesondere regionale, Qualitätsjournalismus vor existenziellen Herausforderungen, denn große Plattformen dominieren den Werbemarkt in Deutschland; über 50 Prozent des deutschen Werbeetats vereint sich auf den großen Plattformen und Intermediären. Das hat Konsequenzen für die Refinanzierungsmöglichkeiten unseres insbesondere regionalen Qualitätsjournalismus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entwicklungen, die ich gerade beschrieben habe, führen dazu, dass die Meinungsvielfalt, unsere freie Meinungsbildung gefährdet ist. Die potenzielle Meinungsmacht von Plattformen und Intermediären nimmt dramatisch zu, während die klassischen, rein linearen Angebote an Relevanz abnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Problematiken, mit denen wir es hier zu tun haben, sind durchaus komplex und vielschichtig. Zwei Themen sind Gegenstand der Anträge. Einerseits geht es um Plattformen und Intermediäre und deren Rolle, andererseits geht es um den Schutz der freien Meinungsbildung. Laut Medienstaatsvertrag – der ist schon angesprochen worden – sind Plattformen verpflichtet, öffentlich-rechtliche und Public-Value-Angebote vorrangig zu berücksichtigen, also weit vorne zu platzieren. Dazu gibt es ein klares Regelwerk. Sie müssen zudem illegale Inhalte – pornografische, rassistische oder gewaltverherrlichende – verbannen, sie müssen darauf reagieren. Intermediäre – das haben wir im Medienstaatsvertrag festgelegt – unterliegen Transparenzpflichten und der Diskriminierungsfreiheit, sodass die Funk- (Minister Dirk Schrödter) tionsweise ihrer Algorithmen offengelegt werden muss und Suchergebnisse neutral behandelt werden müssen. In diesen Bereichen haben wir Regelwerke, wir müssen sie konsequent durchsetzen. Dafür braucht es gegebenenfalls eine Nachjustierung unserer Vorgaben auch auf europäischer Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, anders verhält es sich mit der Vielfaltssicherung und Konzentrationskontrolle. Das geltende Konzentrationsrecht ist fernsehzentriert und wird damit in keiner Weise mehr der heutigen Medienlandschaft gerecht; es ist schlichtweg aus der Zeit gefallen. Marktübergreifende Verflechtungen werden nur geprüft, wenn bestimmte Schwellen im TV-Bereich überschritten werden; dies ist seit Jahren nicht mehr der Fall. Das Konzentrationsrecht ist damit wirkungslos, die Kontrolle läuft ins Leere. Unter Federführung Schleswig-Holsteins wurde ein Modell mit einer sektorenspezifischen Kontrolle entwickelt – ich bin froh, dass ich in den Ausschussberatungen tiefer darüber berichten kann –, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unbedingt!) um die freie Meinungsbildung besser zu schützen. – Ich freue mich insbesondere, dass sich der Kollege Buchholz darauf freut, dass ich im Ausschuss berichten darf. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unbedingt!) Die sektorenspezifische Kontrolle folgt dem Kartellrecht; wir versuchen, Mediensektoren zu definieren, um zu schauen, ob auf den Märkten ein Unternehmen oder das Zusammenwirken von verschiedenen Unternehmen den Wettbewerb um die freie Meinungsbildung unzulässig beeinträchtigen. Es erfolgt also eine Erfassung aller meinungsrelevanten Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Danach würden Sektoren mit Einfluss auf die Meinungsbildung identifiziert und bei einer Gefährdung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Kern steht das Schutzziel der freien Meinungsbildung. Das entspricht dem EMFA. Ich erspare Ihnen jetzt meine Erfahrungen, als wir den EMFA gemeinsam mit Claudia Roth endverhandelt haben. Dazu möchte ich nicht weiter ausführen. (Zurufe) Das waren außerordentlich gute Erfahrungen. Es hat Spaß gemacht, im Europäischen Rat zu diskutieren, wie wir europäische Medienpolitik von Schleswig-Holstein heraus gemeinsam mit dem Bund weiterentwickeln. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6343 (Beifall Patrick Pender [CDU] und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bemühungen der Länder und Schleswig-Holsteins werden in der EU gesehen, wenn man sich einmal den Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU im Länderkapitel Deutschland anguckt. Darin ist der Hinweis zu finden, dass wir mit der Definition unserer veränderten Medienkonzentrationskontrolle auf einem guten Weg sind. Auch die stellvertretende Generaldirektorin der EU-Kommission, Renate Nikolay, hat bestätigt, dass wir die entsprechenden Diskussionen gut führen. Wir brauchen allerdings – das will ich deutlich sagen – endlich bundesweit Einigkeit unter den Ländern, dass wir ein neues Konzentrationsmodell umsetzen. Das haben wir noch nicht. Deshalb ist es gut, wenn vom Landtag ein Signal ausgeht, dass die Entwicklungen, die wir von Schleswig-Holstein heraus anschieben, umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit zu den rechtlichen Vorgaben. Schauen wir nun auf die Aufsichtsgremien. Ich bin ein großer Fan des Föderalismus – das weiß jeder –, ich bin auch ein großer Fan des Subsidiaritätsprinzips. Das heißt aber auch, dass bundesweite Phänomene bundesweit betrachtet werden sollten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Für die Aufsicht ist die Kommission für Aufsicht und Kontrolle – wir hörten schon von der ZAK – zuständig, die aus den Direktoren der 14 Landesmedienanstalten besteht. Die örtlich zuständige Landesmedienanstalt nimmt Beschwerden bei Verstößen von Plattformen und Intermediären entgegen und leitet sie unverzüglich an die ZAK weiter, die dann über die Maßnahmen entscheidet. Raum für eigene rechtliche Subsumtionen besteht hier nicht, die Prüfungen erfolgen durch die ZAK. Das gewährleistet – das ist wichtig – eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland und verhindert, dass Unternehmen, die ihre Zustellungsbevollmächtigten leicht verlegen können, zwischen den Ländern wandern. Dieser Anreiz soll vermieden werden. Die Konzentrationskontrolle obliegt der KEK. Neben sechs Direktoren sitzen dort sechs Experten. Sie prüft bundesweite Tatbestände und entscheidet abschließend. Der KEK müssen wir ein neues Instrumentarium zur Konzentrationskontrolle an die Hand geben. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. (Minister Dirk Schrödter) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an einer bundesweit einheitlicheren Kontrolle führt kein Weg vorbei. Die großen Player in unserem Land brauchen eine starke, möglichst bundesweit geordnete, einheitliche Aufsicht. Insofern müssen wir in den nächsten Jahren stärker darüber diskutieren, ob es einer Medienanstalt aller Länder bedarf, ob das mit Blick auf die Entwicklungen in der Medienlandschaft vielleicht doch die bessere Alternative ist. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
