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Jette Waldinger-Thiering

26.03.2025 Sitzungen 20/84

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. WP) – 84. Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, in Vertretung für die Ministerin Aminata Touré. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Deutschland wird etwa jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Das ist ein unhaltbarer, ein unaushaltbarer Zustand in Deutschland im 21. Jahrhundert. (Beifall ganzes Haus) 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. Jede Zweite davon stirbt durch Partnerschaftsgewalt. Auch das ist ein schrecklicher Befund. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Gewalt ist Teil unserer Lebensrealität in SchleswigHolstein. Im letzten Jahr hat die Landespolizei insgesamt 6.664 Fälle von häuslicher Gewalt registriert, davon 432 Hochrisikofälle. Mit etwas über 70 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Frauen und Mädchen. Jeder Fall davon ist einer zu viel. (Beifall ganzes Haus) Die Zahlen sind erschreckend, und deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute drei Punkte auf der Tagesordnung haben, die allesamt darauf abzielen, den Schutz von Frauen und Mädchen zu verbessern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Weg für einen besseren Schutz von Frauen ist häufig lang, zu lang. Bereits vor über 40 Jahren wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, ob Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen sollten. Heute können wir sagen: Der Rechtsanspruch wird kommen und das bundesweit – so haben es Bundestag und Bundesrat am 31. Januar dieses Jahres beschlossen. Der Anspruch auf Schutz und Beratung wird ab dem 1. Januar 2032 gelten. Alle Betroffenen müssen dann unabhängig von Wohnort, aufenthaltsrechtlichem Status oder gesundheitlicher Verfassung auf diesen Schutzanspruch zurückgreifen können, und das rund um die Uhr und kostenfrei. Bis 2032 müssen alle Bundesländer Strukturen aufbauen, damit dieser Anspruch eingelöst werden kann. (Minister Tobias Goldschmidt) In Schleswig-Holstein fangen wir nicht bei null an, sondern können auf einem guten, etablierten System aufbauen. Der stetige Ausbau von Unterstützungsleistungen, die Weiterentwicklung des Hochrisikomanagements, die elektronische Aufenthaltsüberwachung – das und mehr – sind die Grundlagen, auf denen das Gewalthilfegesetz aufbauen wird. Das Sozialministerium wird dabei weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium stehen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir – Schwarz und Grün – zusammenarbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Eine weitere Maßnahme für den Schutz von Frauen ist die Ausweitung des Hochrisikomanagements in Fällen häuslicher Gewalt. Die ersten Ergebnisse des Berichts zur Umsetzung sind eindeutig. Informationslücken konnten geschlossen werden, mehr und passendere Schutzmaßnahmen wurden gefunden, und die Situation der betroffenen Frauen und ihrer Kinder wurde dadurch ernsthaft entschärft. Alle beteiligten Institutionen bestätigen eine verbesserte Zusammenarbeit und verbesserte Abläufe. Ich bin unserer Innenministerin Sabine SütterlinWaack sehr dankbar, dass sie den landesweiten polizeilichen Erlass für das Hochrisikomanagement zum 31. Januar letzten Jahres in Kraft gesetzt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Mit der Erhöhung der finanziellen Mittel – das war eine Initiative hier aus dem Haus – schaffen wir zusammen verlässliche Strukturen für Frauenfacheinrichtungen, Polizei und Täterarbeit. Ich finde gut, dass es uns in Schleswig-Holstein so hervorragend gelingt, über verschiedene Institutionen, staatliche Ebenen hinweg, erfolgreich zusammenzuarbeiten. Das ist jede Mühe wert. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) Einen wichtigen Schritt für den Schutz von Frauen gehen wir heute mit der Entscheidung über das Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Diese neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig den Schutz vor häuslicher Gewalt in Hochrisikofällen und gleichgelagerten Stalkingfällen, indem der Aufenthaltsort der gefährdeten Person auf der einen Seite automatisch mit der überwachten Person auf der anderen Seite abgeglichen wird. Dadurch wird Sitzung (neu) – Mittwoch, 26. März 2025 6327 Gewaltschutz möglich, ohne die Opfer in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Wir sprechen heute über wichtige Schritte für den Schutz von Frauen. Jetzt gilt es, diesen konsequent weiter zu verbessern. Dazu wird auch die Studie „Schutzlücken schließen“ beitragen, an der die Kolleginnen von der Decken und Sütterlin-Waack arbeiten. Sie wird wertvolle Hinweise liefern. Neben der Bekämpfung der Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen wir zudem eine ausreichende finanzielle Sicherung der Hilfeleistung sicherstellen. Denn jede Investition in Gewaltschutz ist eine gute Investition, eine Investition in unser aller Sicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandra Redmann [SPD] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Es ist gut, dass der Bund im Gewalthilfegesetz eine feste Finanzierungszusage getroffen hat. Aber die Investitionen sind nur für zehn Jahre gesichert. Deshalb hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern einen erfolgreichen Antrag im Bundesrat eingebracht, der den Bund dazu auffordert, sich auch über 2036 hinaus an den Kosten zu beteiligen. Da ich weiß, dass hier einige bei den Koalitionsverhandlungen mitverhandeln, sei darauf hingewiesen, dass das wirklich eine wichtige Investition in unser aller Sicherheit wäre. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das gesamtgesellschaftlich gelöst werden muss. Es ist eine gute Nachricht für uns alle, dass der Gewaltschutz große Schritte weitergekommen ist. Wir dürfen nicht nachlassen. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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