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81. Sitzung (WP20)

26.02.2025 · 115 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (15)SPD (12)CDU (10)GRÜNE (8)SSW (8)

Peter Lehnert

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Zunächst komme ich zu den Abwesenheiten. Erkrankt sind von der CDU-Fraktion die Abgeordneten Birte Glißmann, Hauke Göttsch und Claus Christian Claussen, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch und Bina Braun, von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré. Allen erkrankten Kolleginnen und Kollegen wünschen wir baldige Genesung. (Beifall) Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: Sönke Siebke und Werner Kalinka jeweils ganztags. Bevor ich fortfahre, darf ich mich an dieser Stelle noch recht herzlich bei der Landtagsverwaltung und bei unserer Landtagspräsidentin für die sehr würdevolle und, wie ich finde, wegweisende Veranstaltung bedanken, die wir heute hatten. Es war sehr berührend, und sie hat uns sehr wichtige Impulse gegeben. Herzlichen Dank für die Durchführung dieser Veranstaltung! (Beifall) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Am 1. Februar 2025 ist der neunte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Herr Professor Dr. Horst Köhler, im Alter von 81 Jahren verstorben. Horst Köhler wurde 1943 in Ostpolen geboren. Seine Eltern waren Bessarabien-Deutsche, die kurz zuvor vom NS-Regime dort angesiedelt worden waren. 1945 floh die Familie nach Leipzig. 1953 siedelte man nach Südwestdeutschland über. Nach Abitur und Wehrdienst studierte Horst Köhler von 1965 bis 1969 in Tübingen Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft. Daran schloss sich eine volkswirtschaftliche Promotion an. 1976 trat Horst Köhler in die Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums ein. 1981 wurde er persönlicher Referent des damaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Gerhard Stoltenberg. Mit diesem wechselte Köhler 1982 nach Bonn ins Bundesfinanzministerium. Hier nahm eine steile administrative Karriere ihren Lauf, die 1990 in dem Amt des Staatssekretärs gipfelte. Horst Köhler war in dieser Position maßgeblich an den Verhandlungen zur deutsch-deutschen Wirtschafts‑, Währungs- und Sozialunion beteiligt, und er war Deutschlands Chefunterhändler für den Maastricht-Vertrag über die Europäische Währungsunion. Mit seinem Wirken erwarb sich Horst Köhler ein hohes internationales Renommee. So war es naheliegend, dass er im Jahr 1998 zum Chef der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und schließlich, im Jahr 2000, zum geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds berufen wurde. Hier nahm er sich vor allem eines Themenfeldes an, das ihn auf seinem gesamten weiteren Lebensweg begleiten sollte: die gerechte, regelbasierte Gestaltung der Globalisierung, die Entschuldung und Förderung der Entwicklung des afrikanischen Kontinents. 2004 wurde Horst Köhler dann zum neunten Bundespräsidenten gewählt. Bei seinem Amtsantritt weitgehend unbekannt, erwarb er sich schnell hohes Ansehen bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Er nahm die Menschen durch seine sympathische, direkte Art für sich ein. In seiner Energie und Leidenschaftlichkeit wirkte er authentisch. In seiner Amtszeit sprach Horst Köhler wichtige Themen an: zukunftsfähige Arbeitsplätze, ein besseres Bildungswesen, einen kreativen Umgang mit dem demografischen Wandel, ein integrativeres Miteinander von Alt und Jung. Sein Leitbild war Deutschland als „Land der Ideen“; ein einiges und selbstbewusstes Land, das in der Welt und besonders in der Europäischen Union als Kraft zum Guten wirkt. Auch nach seinem vorzeitigen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten im Jahr 2010 setzte sich Horst Köhler weiter für die Themen ein, die ihm besonders am Herzen lagen. Er beriet unter anderem die G 20 in Finanzfragen und erarbeitete für die Vereinten Nationen Vorschläge für eine neue globale Entwicklungsordnung. Von 2017 bis 2019 wirkte er als UN-Sondergesandter für die Beendigung des Konflikts um die Westsahara. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben allem anderen soll nicht unerwähnt bleiben, dass Horst Köhler auch eine enge Beziehung zu diesem Haus hatte. Während seiner Zeit in der Kieler Staatskanzlei hatte er sein Büro im damaligen Ministerpräsidenten- (Vizepräsident Peter Lehnert) flügel im ersten Stock dieses Hauses. Bei seinem Antrittsbesuch 2004 erinnerte sich der Bundespräsident lebhaft daran. Er lobte das gerade frisch renovierte, viel heller wirkende Landeshaus sowie den neuen Plenarsaal, und den Paternoster bedachte er mit dem spontanen Ausruf: Wunderbar, den habt ihr jetzt bunt gemacht! Selbstverständlich hat Bundespräsident Horst Köhler oft unser Land besucht, etwa zum 1.200-jährigen Stadtjubiläum von Schleswig 2004, zur Eröffnung der Kieler Woche 2005 oder zu einer ausgedehnten West- und Ostküsten-Tour mit dem damaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen 2008. Auf dieser Reise formulierte Horst Köhler anlässlich eines Pressegesprächs auf dem Marinestützpunkt in Eckernförde bereits den Gedanken, dessen Skandalisierung im Jahr 2010 zu seinem Rücktritt führen sollte, dass sich Deutschland hinsichtlich des militärischen Schutzes seiner Interessen nicht dauerhaft hinter anderen Nationen verstecken könne. Heute wissen wir: Man hätte besser auf ihn hören sollen. Meine Damen und Herren, Horst Köhler war ein weitsichtiger Staatsmann und ein außergewöhnlicher Bundespräsident. Er hat sich um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seiner in Dankbarkeit. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, insbesondere Eva Luise Köhler, seiner Ehefrau in über 55 Jahren. Meine Damen und Herren, ebenfalls im Februar dieses Jahres, am 19. Februar, ist der ehemalige SSW-Abgeordnete Peter Gerckens im Alter von 80 Jahren gestorben. Geboren im Jahr 1944 in Husum, war Peter Gerckens als Lehrer für den dänischen Schulverein tätig. Auf kommunalpolitischer Ebene wirkte Peter Gerckens seit den 1980er-Jahren im Kreistag von Nordfriesland sowie im Husumer Stadtverordnetenkollegium. Hier war er jeweils Vorsitzender der SSW-Fraktion. 1996 wurde Peter Gerckens in den Schleswig-Holsteinischen Landtag gehörte. Er war Mitglied des Gremiums für Fragen der friesischen Volksgruppe sowie stellvertretendes Mitglied im Sonderausschuss Verfassungsreform, im Parlamentarischen Einigungsausschuss sowie im „Pallas“-Untersuchungsausschuss. Im Januar 1997 wurde Peter Gerckens während einer Fahrt zum Landtag bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die langwierigen Folgen seiner Verletzungen hinderten ihn leider daran, sein Mandat in der Art und Weise auszuüben, wie er es sich gewünscht hätte. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag ist dankbar für die von Peter Gerckens geleistete Arbeit und wird ihm stets ein ehrendes Angedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment im Gedenken an Dr. Horst Köhler und Peter Gerckens innezuhalten. – Sie haben sich zu Ehren des verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler und des ehemaligen Landtagsabgeordneten Peter Gerckens von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, 7, 9, 10, 16, 36 bis 39 und 44 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung sollen die Tagesordnungspunkte 29, 31, 41 bis 43 und 45 abgesetzt werden. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 12 und 22 – Unterstützung einer möglichen Stadtbahn in Kiel –, 23 und 28 – Landwirte von Bürokratie entlasten, Stoffstrombilanzpflicht abschaffen sowie Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene einfordern –, 27 und 40 – Schulbegleitung und Schulassistenz neu aufstellen sowie Bericht Schulbegleitung 2024 –, 32 und 33 – Russische Schattenflotte gefährdet unsere Meere sowie Schleswig-Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024–2029. Ein Antrag zur Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben für diese Tagung noch einen Wahlvorschlag – Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss, Drucksache 20/2989 – vorgelegt. Es besteht Einigkeit, dass der Wahlvorschlag noch in dieser Tagung behandelt werden soll. Ich schlage Ihnen daher vor, den Wahlvorschlag als Punkt 9 A in die Tagesordnung einzureihen und heute Vormittag nach TOP 9 ohne Aussprache aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 30. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis (Vizepräsident Peter Lehnert) 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12 Uhr tagen. Ich würde gern noch eine Besuchergruppe begrüßen, aber die ist hier nicht namentlich aufgeführt. Das klären wir gleich; ich hole das in jedem Falle nach. (Beate Raudies [SPD]: Boje C. Steffen, Gemeinschaftsschule Elmshorn!) Ich danke der Kollegin Raudies für diesen Hinweis. – Wir begrüßen Sie recht herzlich als Gäste im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 32 und 33 auf: Gemeinsame Beratung a) Russische Schattenflotte gefährdet unsere Meere Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/2963 (neu) – 2. Fassung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2992 b) Schleswig-Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024–2029 Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 20/2964 Schleswig-Holstein in einem innovativen und solidarischen Europa Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/2988 Maßnahmenpaket zur Stärkung der Eigenständigkeit und Überlebensfähigkeit Europas in einer neuen wirtschafts- und verteidigungspolitischen Epoche Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2991 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall Ich eröffne die Aussprache, und es hat zunächst für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort. – Bitte schön.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst die Gelegenheit nutzen, unserer Präsidentin im Namen der CDU-Fraktion meinen Dank für die angemessene, würdevolle Gedenkstunde zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auszusprechen. (Beifall ganzes Haus) Wir sind alle tief berührt von den Reden, in denen uns die Gräuel des Krieges, die Verbrechen an der Zivilbevölkerung und das Leid der Menschen in der Ukraine geschildert wurden. Wie groß die strategischen Herausforderungen Europas durch die Bedrohung Russlands ist, hörten wir von Frau Dr. Major. Es wurde richtigerweise betont, dass die Ukraine einen brutalen Angriff abwehrt. Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion betonen, dass wir jeglichen Behauptungen entgegentreten, die Ukraine sei schuld an dem Krieg, oder wenn die demokratische Legitimation des ukrainischen Staatsoberhaupts in Zweifel gezogen wird. (Beifall) Der Aggressor in diesem schrecklichen Krieg, dem größten konventionellen Krieg nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa, ist Russland. Hier dürfen wir keine neuen Mythen entstehen lassen. Wir wehren uns dagegen, dass die Narrative der russischen Staatspropaganda Teil unseres öffentlichen Diskurses werden. Sehr geehrte Damen und Herren, nun komme ich zu unserem ersten Tagesordnungspunkt, der mit dem Thema der Gedenkveranstaltung stark verknüpft ist, denn ohne den Krieg in der Ukraine gäbe es sie gar nicht: die Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte, mit denen Russland Zehntausende Tonnen Öl und Chemikalien über Nord- und Ostsee transportiert, um die Embargos der Europäischen Union zu umgehen. Die Schattenflotte ist eine Gruppe veralteter und oft unsicherer Schiffe, die unter Billigflaggen fahren, bei denen die Eigner nur geringe Sicherheitsstandards einhalten müssen und häufig weder Steuern zahlen noch internationale Standards für Seeleute einhalten. Deshalb fordern wir eine strengere Durchsetzung der bestehenden Sanktionen mit einem robusten Mandat, eine Gefährdungshaftung mit Versicherungspflicht für Schiffe in deutschen Gewässern sowie eine Lotsenpflicht in der Kadetrinne, um Umweltkatastrophen zu verhindern. Dort passieren jährlich über 60.000 Schiffe eines der (Rasmus Vöge) schmalsten Fahrwasser in Europa, meine Damen und Herren. Zudem möge der Landtag die verstärkten Überwachungsmaßnahmen der NATO-Ostsee-Anrainer begrüßen und die Landesregierung auffordern beziehungsweise bitten, sich für weitere Maßnahmen auf der Bundesebene einzusetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzukommt, dass auch unsere Gefahrenabwehrpläne im Fall von Havarien an unseren Küsten aktualisiert werden müssen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Wort „Schattenflotte“ – ein wunderschöner Euphemismus – beginnen, das in dieser Debatte eine zentrale Rolle spielt. Schatten klingt nach Nebel, Geheimnissen und Unwissenheit, als sei plötzlich aus dem Nichts eine unsichtbare Armada aufgetaucht, von der wir völlig überrascht wurden. Dabei ist seit Langem klar, dass Russland einen Feldzug gegen den Westen, die Europäische Union, die NATO und unsere Freiheit führt. Wir sind Operationsgebiet des russischen Geheimdienstes. Ich erinnere an den Tiergartenmord in Berlin, an die Cyberattacken auf Unternehmen, den Bundestag, auf Kliniken und andere öffentliche Einrichtungen sowie natürlich an die Propaganda. Sie alle erinnern sich an den Fall „Lisa“ in Berlin. Vom russischen Sender Russia Today wurde behauptet, dass ein Kind vergewaltigt worden sei. Das war eine glatte Propagandalüge; den Fall gab es nicht. Zuletzt sehen wir auch die Angriffe auf Datenkabel in der Ostsee von russischen und chinesischen Schiffen. Wer hinschauen wollte, hat gewusst, wie sich Russland unter der Führung Putins entwickelt hat. Als ich meinen Wehrdienst geleistet habe, gab es bei der Bundeswehr ein Schaubild. Es hat gezeigt, wodurch die militärische Sicherheit bedroht wird. Das waren Spionage, Sabotage, Terrorismus und Zersetzung. Meine Damen und Herren, heute bedroht Russland unsere Freiheit und Demokratie mit Spionage, Sabotage, Terrorismus und Zersetzung, und die Schiffe der Schattenflotte bedrohen unsere Küsten, die Natur und die Umwelt, also die fragile Balance unseres maritimen Ökosystems an Nordund Ostsee insgesamt. Wir müssen uns bewusst sein, dass jede Havarie in diesen Gewässern weitreichende Folgen haben kann. Es ist unsere Pflicht, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, und wer Datenkabel auf dem Grund der Ostsee zerstört, muss mit einer entschlossenen Reaktion rechnen. Schiffe, die ihre Anker über 50 bis 60 Seemeilen über den Grund schleifen, sind nicht in friedlicher Absicht in der Ostsee. Wer billigend in Kauf nimmt, mit veralteten Schiffen gefährliche Stoffe zu transportieren und Havarien zu verursachen, muss mit strengen Kontrollen rechnen. Es gibt internationale Abkommen – SOLAS, MARPOL und in der Ostsee HELKOM –, auf deren Grundlage Schiffe notfalls festgesetzt werden können. Daher lautet unsere klare Bitte an die Landesregierung, sich in Berlin dafür einzusetzen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Küsten und Gewässer noch besser als bisher zu schützen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir wollen eine stärkere Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern, um Informationen auszutauschen und gemeinsame Strategien zu entwickeln, denn nur durch eine enge Kooperation können wir den Herausforderungen in der Nordund Ostsee begegnen. Es ist doch ganz klar, dass China und Russland genau beobachten, ob und wie wir auf diese Angriffe reagieren. Darüber hinaus müssen wir auch in die Modernisierung unserer maritimen Überwachungssysteme investieren. Es ist entscheidend, dass Deutschland und unsere Partner in der EU und in der NATO über die notwendigen Ressourcen verfügen, um den Bedrohungen begegnen zu können. Unsere Küstenwache und unsere Marine müssen in der Lage sein, schnell und effektiv zu handeln, um unsere Interessen zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Nord- und Ostsee für die Schifffahrt, die Wirtschaft und vor allem die Umwelt sichere Gewässer sind. Lassen Sie uns gemeinsam entschlossen handeln. Deshalb ist es so wichtig, dass wir nach der Gedenkveranstaltung über dieses Thema sprechen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meine Damen und Herren, noch etwas ist wirklich wichtig, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit und eine Sensibilisierung. Es ist wichtig, dass wir die Bevölkerung über die Angriffe auf die Infrastruktur und die Risiken der Schattenflotte informieren, denn nur eine gut informierte Öffentlichkeit – das kam eben auch zum Ausdruck – trägt zu ihrer Resilienz bei (Rasmus Vöge) und lässt sich nicht so leicht verunsichern. Aus diesem Grund ist diese Debatte wichtig. Ein letzter Punkt unabhängig von den Gesprächen und Initiativen der letzten Tage zwischen den USA und Russland sowie deren Ausgang: Es ist unsere Verantwortung in Schleswig-Holstein und in Deutschland, uns und unser Land in der Ostsee zu schützen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Weil wir in verbundener Debatte sprechen, natürlich ein letzter Satz, meine Damen und Herren: Die Forderung an die Europäische Union wollen wir gerne in den Ausschuss überweisen und weiter diskutieren. Vieles davon ist selbsterklärend, aber es bedarf vielleicht noch der einen oder anderen Aussprache. Auch hier bitten wir um Unterstützung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Auch ich bin froh und dankbar, dass wir heute Morgen diese Veranstaltung hatten und der Ukraine gedacht haben. Ich merke, dass mir diese Veranstaltung relativ nahegegangen ist, und wir hatten eben eine Runde, die zeigte, dass es vielen in unserer Fraktion und euch wahrscheinlich auch so ging. Ich muss auch noch einiges sacken lassen. Natürlich ist es so, dass auch ich mir bei der Rede überlegt habe, was ich eigentlich vor drei Jahren empfunden habe, als wir den Angriff hatten. Ich erinnerte mich daran, dass ich damals nicht gedacht hätte, dass die Ukraine es so lange schafft, sich gegen Russland zu erwehren. Das war das, wo ich dann gedacht habe: Das ist eigentlich wirklich etwas Gutes, und ich bin froh darum, dass die Ukraine das schaffen konnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In dieser Woche ist dieses Gedenken natürlich besonders herbe, weil wir sehen, was der amerikanische Präsident mit Putin gerade gemeinsam macht. Die Ukraine ans Messer liefern, ausverkauft! Das ist sehr gruselig, und deshalb ist es so wichtig, dass wir heute zu Europa reden und noch einmal deutlich machen, dass wir als Europa zusammenstehen, unsere Verantwortung übernehmen und uns stark machen müssen. Europa kann stark sein! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Es ist zweifelsohne eine herausfordernde und bedrückende Zeit, in der wir leben. Die stabilen Formen, in denen wir bisher lebten, scheinen zu zerbrechen, und noch zeichnet sich nicht wirklich ein gutes neues Muster ab. Eines ist aber klar: Es muss ein europäisches Muster sein. Wir in Schleswig-Holstein stehen zu einem geeinten Europa. (Vereinzelt Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade jetzt muss deshalb die Debatte über die Vertiefung und die Vergemeinschaftung auch im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Gerade im Ostseeraum stehen wir vor ernsthaften Herausforderungen, die nicht nur unsere Küstenregionen, sondern die gesamte europäische Sicherheit betreffen. Dazu gehört eben auch die sogenannte russische Schattenflotte. Ich finde diesen Begriff ebenfalls ein wenig gruselig, lieber Herr Vöge, weil man tatsächlich Dinge im Kopf hat, die spooky sind, wenn man diesen Begriff hört. Es ist auch spooky – deshalb ist der Begriff passend –, denn diese Flotte, die aus alten und oft maroden Schiffen besteht, transportiert große Mengen Öl, Gas und Chemikalien über die Nord- und Ostsee. Deshalb stellt sie eine erhebliche Bedrohung für unsere Umwelt und für unsere Sicherheit dar. Wir müssen uns bewusst machen, dass die russische Schattenflotte eine gezielte Strategie Russlands ist. Zum einen ist sie eine Strategie – so fing die Diskussion am Anfang an –, um die Embargos zu umgehen und weiter einen Handel zu betreiben, den wir eigentlich verhindern wollen. Zum anderen ist sie eine Strategie wegen der ständigen Bedrohungslage sowohl was die Umwelt als auch zum Beispiel die Versorgung durch die Unterseekabel angeht. Diese Schiffe fahren oft ohne ausreichende Versicherung und sind in einem schrecklichen Zustand. Das sagte ich bereits. Natürlich ist es deshalb gut, dass wir eine Versicherungspflicht fordern. Ich denke aber, dass es (Eka von Kalben) dennoch Grund zur Besorgnis gibt, weil, ich sage einmal, der Ente oder dem Ökosystem, das zerstört wird, eine Versicherungsausgleichszahlung nicht wirklich helfen wird. Wir sehen jetzt schon, dass viele Sanktionen, die es gibt und die wir versuchen umzusetzen, durchzusetzen, sehr schwierig durchzusetzen sind. Ganz praktisch bedeutet das, dass man Menschen oder Unternehmen in die Pflicht nehmen muss, an die man vielleicht gar nicht so leicht herankommt. – Die Gefahren sind alle genannt worden; ich brauche sie nicht zu wiederholen. Ich möchte ganz kurz noch darauf eingehen, warum wir auch den anderen Antrag, den Antrag zur Zukunft Europas und zu den Forderungen – sozusagen – an die Kommission gestellt haben. Wir haben tatsächlich überlegt: Machen wir einen Riesenkatalog auf mit allem, was wir hier auch schon europolitisch besprochen haben, oder konzentrieren wir uns auf Punkte, bei denen wir gesagt haben: Das ist wirklich schwerpunktmäßig etwas für SchleswigHolstein? Ich weiß, dass Baden-Württemberg einen Brief an die Kommission geschrieben hat, in dem betont wird, wie wichtig die Autoindustrie ist. Aus dem Grund haben wir gesagt: Wir müssen für uns versuchen, herauszufiltern, was uns ganz besonders am Herzen liegt. Dazu gehört natürlich die Minderheitenpolitik als – mehr oder weniger – Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Bundesländer; dazu gehört für uns unbedingt die Kohäsionspolitik, zu der wir hier ja auch schon viele Anträge gehabt haben mit dem Ziel, dass wir die Strukturförderung beibehalten, gerade auch, um unsere ländlichen Räume zu stärken, und dazu gehört – das ist dann die Verbindung zum Thema Schattenflotten – der verstärkte Schutz unserer Gewässer, unserer Meere, unserer Ost- und Nordsee. Denn das ist das, was unser Land ausmacht. Wir brauchen einen guten Gewässerschutz, wir brauchen einen guten Meeresschutz. Da müssen wir Europa mit an Bord haben, da brauchen wir die europäische Unterstützung. Dazu gehören nicht nur die Munitionsaltlasten – aber auch. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir möglichst etwas Gemeinsames auf den Weg bringen, und deshalb haben wir uns entschlossen, sowohl unseren Antrag als auch die Anträge der Opposition, die dankenswerterweise gekommen sind, in den Ausschuss überweisen zu lassen, um zumindest zu versuchen, etwas Überfraktionelles hinzubekommen – wie wir es ja im Europabereich schon häufig hinbekommen haben. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit, und bitte darum, unseren Schattenflotten-Antrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letztlich ist alles nichts, wenn Krieg Leben bedroht, verletzt und vernichtet. Daran und an unsere Verantwortung haben wir uns alle gerade erneut eindringlich erinnert. Seit drei Jahren verteidigen sich die Ukrainerinnen und Ukrainer gegen den russischen Angriffskrieg, auch mit Unterstützung der EU und Deutschlands. Ich möchte an dieser Stelle unseren Dank an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aussprechen, die mit für unsere Sicherheit im Rahmen der NATO sorgen. Danke schön. (Beifall ganzes Haus) Mein Dank geht auch an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, welche geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unterstützen. Das ist ein starkes Zeichen der Mitmenschlichkeit. (Beifall ganzes Haus) Der Ukraine möchte ich auch aus Schleswig-Holstein zurufen: Wir stehen unverbrüchlich an eurer Seite! (Beifall ganzes Haus) Auch die aktuellen Vorfälle auf der Ostsee machen uns deutlich: Wir sind Gegenstand russischer Angriffe. Die russische Schattenflotte ist Teil davon. Grundsätzlich gilt das Recht der friedlichen Durchfahrt; die Einflussmöglichkeiten sind im Prinzip begrenzt. Deshalb ist es wichtig, die Sanktionen gegen Russland streng auf Unternehmen und Personen anzuwenden, deren Geschäfte die russische Schattenflotte vergrößern. Nach wir vor scheint mir erstrebenswert, eine effiziente deutsche Küstenwache unter einem Dach aufzubauen. Geradezu erforderlich ist es, dass der Katastrophenschutz ausreichend für den Fall einer Havarie vorbereitet ist. Ein optimaler Katastrophen- (Marc Timmer) schutz ist ein Beitrag, den wir im Land leisten können und den wir dringend leisten sollten. Deshalb gehört der Antrag mindestens um diesen Bereich ergänzt; vielen Dank, dass dies aufgenommen wurde. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über für Schleswig-Holstein wichtige Punkte für die neue Amtszeit der EU sprechen, dann ist es aus unserer Sicht notwendig, alle wesentlichen Grundpfeiler für ein starkes, innovatives und solidarisches Europa zu adressieren. Als Region in Europa profitieren wir, wenn die EU zukunftsfest aufgestellt ist. Das wird uns in diesen Tagen schmerzlicher deutlich als je zuvor. Der sogenannte Westen scheint mehr oder weniger Geschichte zu sein. Wir müssen uns selbst um unsere Sicherheit kümmern; wir haben es heute früh gehört. Dies muss im europäischen Verbund erfolgen. Bei der Beschaffung von Waffensystemen ist auf Kompatibilität zu achten, und – ja – Sicherheit hat einen Preis. Auch deshalb: Die Schuldenbremse gehört reformiert. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gut aufgestellte schleswig-holsteinische Rüstungsindustrie wird eine wichtige Rolle spielen. Dafür haben die Landesregierung und die neue Bundesregierung zu sorgen. Neben der Sicherheit müssen wir unsere Demokratie stärken. Das heißt, dass wir rechtspopulistischen und rechtsextremen Tendenzen entgegenwirken müssen. Leider wird die Welt derzeit von nationalistischen Tönen durchdrungen. Dies beunruhigt viele, auch mich. Trump will die EU spalten und Länder aus ihrem Verbund treiben. Diese Töne haben etwas Umstürzlerisches, sie haben etwas Anarchisch-Libertäres; sie sind imperialistisch. Institutionen wird misstraut; die EZB, die EU – „Weg damit!“ Das Recht des Stärkeren ersetzt regelbasierte Beziehungen. Da steht Trump Putin und den chinesischen Machthabern in nicht viel nach. Diese Strömung ist das Gegenteil von konservativ im guten, im bewahrenden Sinn. Dass die neue US-Regierung vormalige Freunde wie Aussätzige behandelt, ist schockierend. Selbst Kanada erlebt dies, aber auch Dänemark, unser vertrautes Nachbarland im Norden, und weitere Länder. Mit diesen Ländern müssen wir strategische Allianzen bilden; dafür sollten wir die bevorstehende dänische EU-Ratspräsidentschaft nutzen. Wir brauchen ein starkes Europa. Sämtliche parlamentarische Treffen, in die Schleswig-Holstein eingebunden ist, wie die Ostseeparlamentarierkonferenz, dienen dazu, diesen Zusammenhalt zu stärken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Gleichzeitig bedarf Demokratie der Übung vor Ort. Dies rückt die Bildungspolitik in den Mittelpunkt. Ich erinnere an einen klugen Antrag meines Kollegen Martin Habersaat, der das Erlernen von demokratischen Abläufen in Schulen zum Gegenstand hatte. (Vereinzelter Beifall SPD – Zurufe CDU: Zum Thema!) Auch unsere Europaschulen müssen stärker unterstützt werden. (Zurufe) Insgesamt muss ich in diesem Zusammenhang leider konstatieren: Die Landesregierung tut im Bereich der Bildung nicht genug. In das DemokratieParadigma gehört die digitale Souveränität; der eingeschlagene Weg, Open Source in Verwaltungen zum Einsatz zu bringen, ist richtig. Demokratieförderung bedeutet auch Abbau von Komplexitäten, beispielsweise im gesetzgeberischen Bereich. Wenn Menschen von Gesetzestexten und Verwaltungsabläufen überfordert sind, führt dies zu Frust. Demokratie heißt aber zuallererst Teilhabe. Dies zu fördern ist Aufgabe bei uns wie in der EU. Neben der Stärkung von Demokratie setzen wir einen weiteren Schwerpunkt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und damit Schleswig-Holsteins. Der Draghi-Bericht führt als einen Grund für sinkende Wettbewerbsfähigkeit in der EU die zurückgehende Innovationskraft an. Dies ist gleichermaßen ein schleswig-holsteinisches Thema, liegt die Investitionsquote in Forschung und Entwicklung doch bei gerade mal 1,2 Prozent. Diese Investitionsquote muss hoch. Der Ausbau nachhaltigen Wirtschaftens ist aus vielerlei Gründen richtig und wichtig. Der Green Deal und erneuerbare Energien spielen für die EU und für Schleswig-Holstein eine überragende Rolle. Es geht nicht nur um Klimaschutz, es geht auch um die Abkehr von fossilen Energieträgern – auch aus Kostengründen. Wir müssen insgesamt mehr tun, um Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren; die Right-to-Repair-Richtlinie von 2024 ist dabei eben- (Marc Timmer) so wichtig wie die Bemühungen auf EU-Ebene, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wir haben leider keine Welt, die uns unendliche Ressourcen zur Verfügung stellt. Elon Musks Vorstellungen vom Weltall als zukünftigem Lebensraum sind kindlich-naiv und führen in die Irre. Letztlich steht der Mensch im Mittelpunkt. Der Mensch braucht ein gutes Maß an sozialer Sicherheit, um sich zu entfalten. Die Menschen sehnen sich hiernach. Deshalb muss die EU insgesamt hohe soziale Sicherheitsstandards anstreben. Diese sind ein Wettbewerbsvorteil und dienen der Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte. Deshalb muss auch die Tarifbindung gesteigert werden. Diese Schwerpunkte finden sich in unserem Alternativantrag. Wenn auch wir als Region innerhalb der EU uns dafür stark machen, werden wir von einem starken Europa in vielerlei Hinsicht profitieren. Ich schlage vor, die letztgenannten Anträge – also nicht die zur Schattenflotte – in Übereinstimmung mit Rasmus Vöge an den Europaausschuss zu überweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Westen, jedenfalls wenn wir politisch davon sprechen, ist ja viel mehr als nur eine Himmelsrichtung. Der Westen ist jahrzehntelang als Synonym begriffen worden für eine Allianz von Ländern, für die politische und wirtschaftliche Freiheit untrennbar voneinander waren – eine Allianz als gemeinsames Dach für Freiheit, für Sicherheit und für Wohlstand, mit der klaren Verpflichtung auf Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, egal ob wir von Kanada oder Südkorea sprechen, von Estland oder Japan, oder von Australien oder Portugal. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Herausforderung ist nicht erst seit Riad – aber da noch mal ganz besonders –, die Europäische Union für die Herausforderung dieses Jahrhunderts stark zu machen. Ich glaube, dass, jedenfalls wenn man die ersten zwei Jahrzehnte betrachtet, diese Herausforderung der Wettbewerb um die Systeme ist. Es ist ein Systemwettbewerb. In diesem Systemwettbewerb sind bisher jedenfalls autokratische Staaten erstarkt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei uns in Deutschland müssen wir damit beginnen und die Europäische Union als Gemeinschaft von 27 Staaten mitnehmen. Eka von Kalben hat gesagt: Die Union kann stark sein. – Das stimmt, sie kann stark sein. Sie ist es aber bedauerlicherweise im Moment noch nicht –, Europa verzwergt sich geopolitisch, und Europa verzwergt sich bislang auch außenpolitisch. Auch das wird beispielsweise in Moskau oder in Peking wahrgenommen. Es muss eine grundsätzliche Änderung auch in der Ausrichtung der Außenund Sicherheitspolitik der EU geben. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erwachsen werden bedeutet für die Europäische Union aus meiner Sicht vor allem, wirtschaftlich stabil und verteidigungspolitisch in der Lage zu sein, sich selbst verteidigen zu können oder, wie wir das heute Morgen vollkommen zu Recht gehört haben, in der Lage zu sein, Angriffe abwehren und siegen zu können. Deutschland ist nach wie vor die drittgrößte Volkswirtschaft. Die EU ist weltweit die zweitgrößte Volkswirtschaft. Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und Kanada wäre die Union, also die EU 27, sogar die stärkste Volkswirtschaft, stärker als die Vereinigten Staaten. Von Russland brauchen wir an der Stelle gar nicht zu reden. Ich will damit sagen: Wenn wir es nicht schaffen, in den nächsten Jahren unsere Hausaufgaben zu machen, dann war die Europäische Union ein Schönwetterprojekt. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU) Das möchte ich nicht; das möchte vermutlich niemand hier. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges waren die Vereinigten Staaten von Amerika der Rückhalt der Freiheit, und zwar weltweit. Europa konnte sich auf den Schutzschirm, einschließlich des nuklearen Schutzschirms, verlassen – im Kalten Krieg und danach. Trumps jüngstes Telefonat mit Putin sowie das Treffen von Rubio und Lawrow in Riad und Trumps Äußerungen über Selenskyj am darauffolgenden Tag haben aus meiner Sicht genau dieses Band zerschnitten. Das ist Geschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss man erst einmal sacken lassen. (Dr. Heiner Garg) (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das ist nach fast acht Jahrzehnten Geschichte. Ich glaube, wir können die Tragweite dieser Äußerungen überhaupt nicht hoch genug einschätzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund und nicht, weil wir der Auffassung sind, dass irgendetwas Falsches in dem Europaantrag von Union und Grünen steht oder irgendetwas nicht Richtiges im gemeinsamen Antrag von SPD und SSW, haben wir einen weiteren Alternativantrag eingebracht. Ich glaube, dass Europa mit der Selbstbeschäftigung wie bisher nicht weitermachen kann. (Beifall FDP, SPD, vereinzelt CDU und Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn uns das angesichts der Zahl der Einwohner_innen – es wären 550 Millionen Menschen, wenn man das Vereinigte Königreich und Kanada dazuzählte – und der Tatsache, dass wir der wirtschaftlich stärkste Raum sind, nicht gelingt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann können wir im Prinzip zur Nationalstaaterei zurückkehren. Ich sage das jetzt hier sehr deutlich. Die Menschen erwarten jetzt von einem einigen, starken Europa, sich auf die Hauptaufgaben zu konzentrieren. Das Letzte, was sie erwarten, ist ein Weiter-so. Denn, lieber Rasmus Vöge, lieber Marc Timmer, liebe Eka von Kalben: Sie haben ja recht. Die sogenannte Schattenflotte ist ein weiteres Indiz für die unglaubliche Bedrohungslage, vor der nicht nur wir, sondern alle Ostsee-Anrainerstaaten, also unsere Freunde und Verbündeten, stehen. (Beifall FDP, CDU, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Marc Timmer [SPD]) Deswegen ist es nicht nur richtig, etwas machen zu wollen, sondern ich glaube, es wäre auch richtig, bei dem, was man tut, mutiger zu sein. Ich bin da relativ leidenschaftslos: Wir können heute in der Sache abstimmen, wir können alle Anträge in den Europaausschuss überweisen und noch einmal mit Expertinnen und Experten diskutieren, wo diese Konzentration der Reise eigentlich hingehen soll. Aber eines erwarte ich wirklich und unbedingt, und das möchte ich am Schluss dieser Debatte, gerade nach den Bundestagswahlen am Sonntag, dann doch noch mal sagen.

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Garg, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Heiner Garg FDP

Ich komme zum Schluss. – Ich wäre nicht nur froh und erleichtert, sondern ich erwarte von dem jetzt noch gewählten Bundestag, dass eine Aufstockung des Sondervermögens mit den demokratischen Parteien beschlossen wird, um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und Europas für die Zukunft tatsächlich zu gewährleisten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, vereinzelt CDU und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern, am 24. Februar, jährte sich der Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zum dritten Mal. Es ist wichtig, dass wir auch nach drei Jahren nicht aufhören, diesen Angriffskrieg zu verurteilen, der vielen Opfer zu gedenken und den Menschen zu helfen, die bei uns ein sicheres Zuhause gefunden haben. Deshalb sage ich noch mal meinen ganz herzlichen Dank an die Präsidentin für die Gedenkstunde heute Morgen, die sehr nachdenklich war und auf den Punkt gebracht hat, in welcher Situation wir uns befinden. Die Ukrainer und Ukrainerinnen verteidigen dort gerade nämlich nicht nur ihr eigenes Land, sondern auch unsere Freiheit, unseren Frieden und unsere gemeinsamen Werte. Ich will es deutlich sagen: Niemand außer Putin trägt die Schuld an diesem Krieg. Wir alle wollen Frieden, wir alle wollen, dass die Waffen schweigen, aber all das darf nicht über den Kopf der Ukraine hinweg entschieden werden. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wir leben gerade in ungewissen Zeiten. Der US-Vizepräsident stellt die Demokratie in Europa infrage, und der US-Präsident Trump verhandelt mit dem russischen Präsidenten Putin über den Frieden in der Ukraine. Die Weltordnung hat sich geändert, und unsere Antwort muss heißen: Europa. (Jette Waldinger-Thiering) Deshalb ist es gut und auch wichtig, dass wir heute zwei Anträge diskutieren, denn in diesen herausfordernden Zeiten ist der Zusammenhalt im Ostseeraum und in ganz Europa von entscheidender Bedeutung. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Klar ist, dass die russische Schattenflotte eine ernsthafte Bedrohung für unseren Osterraum darstellt. Diese Flotte besteht aus alten Schiffen, die die Gefahr von Kollisionen, Maschinenausfällen und Ölverschmutzung erhöhen. Die Schattenflotte dient dazu, verhängte Sanktionen zu umgehen. Mittlerweile wird vermutet, dass die Schiffe für Spionagezwecke eingesetzt werden. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die EU gerade neue Sanktionen gegen die russische Schattenflotte verabschiedet hat. Die verstärkte Zusammenarbeit im Osterraum von Anrainerstaaten ist wichtig, denn bei Angriffen auf Unterwasserinfrastruktur und bei Versuchen, Unsicherheit zu schaffen, dürfen wir nicht zugucken. Wir müssen uns dabei auf realistische und tatsächlich umsetzbare Maßnahmen konzentrieren. Der Vorschlag einer Versicherungspflicht, wie er im Antrag der Koalition formuliert ist, erscheint leider nicht leicht umzusetzen und kann von schnelleren und effizienteren Maßnahmen ablenken. Stattdessen sollten wir uns darauf fokussieren, in der Ostsee einsatzbereit zu sein. Wir benötigen Kapazitäten, die bei drohenden Umweltkatastrophen, wie beispielsweise dem Auslaufen von Öl aus einem russischen Tanker, schnell und effektiv eingreifen können. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Forderung nach einer Lotsenpflicht in der Kadetrinne. Schiffe ohne Lotsen stellen ein erhebliches Gefahrenrisiko insbesondere in diesem sensiblen Seegebiet dar. Die Antwort auf die aktuelle Lage in der Welt muss Europa heißen: Jetzt sind die EU-Mitgliedstaaten gefragt, endlich effektiv zusammenzuarbeiten und Eigenverantwortung zu übernehmen. Wir müssen gemeinsam unsere Position in der Welt stärken und für unsere Werte einstehen, wenn andere diese Werte nicht vertreten. Nationale Alleingänge innerhalb von Europa sind deshalb nicht sinnvoll. Deshalb komme ich kurz zu den weiteren Anträgen. Ich finde die Überweisung der drei Anträge in den Europaausschuss richtig. Wir können meiner Ansicht nach ruhig etwas ambitionierter sein, wenn wir diese Anliegen tatsächlich ernst nehmen. (Beifall SSW und FDP) Mit Blick auf die bevorstehende dänische EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli 2025 ist es wichtig, dass wir die Anliegen unserer Region, insbesondere des deutsch-dänischen Grenzlandes, auf die Tagesordnung setzen. Dazu gehört die Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, wie wichtig es ist, dass keine Grenzkontrollen nach Dänemark eingeführt werden. (Beifall ganzes Haus) Solche Kontrollen würden die Grenzregionen, den Verkehr, den Arbeitsmarkt und den Handel erheblich belasten. Auch eine neue Bundesregierung muss das endlich einsehen und die bereits angekündigten Verschärfungen dahin gehend wieder zurücknehmen. Für uns ist es außerdem wichtig, den Fokus auf die Stärkung der Minderheitenrechte und des Minderheitenschutzes in der EU zu legen. In Zeiten, in denen Minderheiten zunehmend instrumentalisiert werden, ist es von großer Bedeutung, dass die EU-Kommission Verantwortung übernimmt und konkrete Schutzmaßnahmen und Forderungen implementiert. Es braucht zum Beispiel endlich eine Sanktionierung von Mitgliedstaaten, die ihre nationalen Minderheiten diskriminieren und deren Rechte untergraben. Abschließend will ich sagen, dass Europa die Antwort auf die Krisen unserer Zeit sein muss. Als Land Schleswig-Holstein mit der direkten Verbindung an Nord- und Ostsee und Dänemark muss es in unserem Interesse sein, eine aktive Rolle bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu spielen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Peter Lehnert

Für einen Kurzbeitrag erteile ich der Abgeordneten Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Marode Tanker sind eine Gefahr für die Umwelt, und mit ihnen werden Sanktionen umgangen. Ich möchte hier einen weiteren Aspekt einbringen und mit Entrüstung zur Kenntnis geben: Westliche Reedereien haben mit den russischen Schattenflotten einen Milliardenreibach gemacht. Dieses war bisher noch nicht in der Diskussion. (Dr. Ulrike Täck) Die Versicherungspflicht der Schiffe in deutschen Gewässern ist wichtig. Das will ich überhaupt nicht kleinreden. Aber die Schiffe sind auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Deshalb begrüße ich, dass alle Ostsee-Anrainerstaaten Handlungsmöglichkeiten auf Basis des internationalen Seerechts prüfen. In diesem Sinne, eben weil alle Staaten vor allen Dingen in der Ostsee zusammenhalten müssen, bedauere ich, dass die Arbeitsgruppe Energy Security, Self Sustainability, Resilience and Connectivity dieses Jahr endet. Gerade jetzt. Neben der russischen Schattenflotte haben wir andere Infrastrukturen in der Ostsee thematisiert. Datenkabel und Stromkabel haben wir auch im Blick gehabt. Ein aktueller Fall, auch wenn dies nichts mit der russischen Schattenflotte zu tun hat, auch wenn dies nichts mit der Ostsee zu tun hat, zeigt, wie verletzlich Staaten sein können, wenn wir kurz mal nach Chile schauen. Der Ausfall eines Übertragungsnetzes hat großräumig zu Stromausfällen in Chile mit der Gefahr von chaotischen Zuständen geführt. Was passiert, wenn diese Infrastruktur in der Ostsee zerstört wird? Welche Zustände haben wir dann hier? Frau Dr. Major hat heute gesagt, dass die Regeln neu geschrieben werden. USA und Russland zeigen dies. Das Recht des Stärkeren und der Hunger nach Energie und Rohstoffen machen die Regeln. Demnächst auch der Hunger nach Daten? Natürlich spielt wirtschaftliche Zusammenarbeit eine große Rolle, aber Zusammenarbeit darf kein Diktat sein. Sie muss auf Fairness, Frieden und freiheitlich-demokratischen Grundsätzen basieren, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie auch immer die Beschlusslage hier ausfallen wird – ob überwiesen wird, ob man in der Sache abstimmt–, bitte ich alle Anwesenden darum, diese von mir genannten Punkte zu beachten, und ich danke euch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Bedeutung der Europäischen Union steht für die Landesregierung völlig außer Zweifel. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies gilt gerade in einer Zeit der Kriege, Krisen und Umbrüche, die hier in Europa in unserer unmittelbaren Nachbarschaft stattfinden. Der vorliegende Antrag spricht viele wichtige Themen an. Bezüglich der Sicherheit im Ostseeraum blicken wir mit großer Sorge auf die Geschehnisse der letzten Jahre, Monate und Wochen. Die geopolitische Lage hat sich seit dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine dramatisch zugespitzt. Russland, einst ein wichtiger Kooperationspartner im Ostseeraum, wurde mit sofortiger Wirkung im Februar 2022 auf allen Ebenen der Zusammenarbeit ausgeschlossen. Mit Beunruhigung nehmen wir die Aktivitäten – vor allem die zerstörerischen unter der Wasseroberfläche – in der Ostsee wahr. Genau das ist es, was Frau Dr. Major heute Morgen in Bezug auf die Kriegsführung genannt hat. Die getroffenen Beschlüsse im Rahmen der EU sowie der NATO sind ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten. Aktuell hat die EU Sanktionen gegen die russische Schattenflotte noch einmal ausgeweitet, und bereits in der letzten Woche hat die EU-Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Seekabeln vorgestellt. Beides sind wichtige Zeichen für unsere Region, denn für uns ist die Ostsee nach wie vor ein strategischer Knotenpunkt für Handel, Sicherheit und unsere internationalen Beziehungen in SchleswigHolstein. Die Einführung einer Lotsenpflicht, etwa für die Kadetrinne, könnte zusätzliche Sicherheit schaffen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der rechtliche Geltungsbereich genau die genannten Schiffe der russischen Schattenflotte inkludiert. Eine kurzfristige Lösung ist jedoch nicht in Sicht, denn die Lotsen müssen ausgebildet werden. Dafür braucht es Personal, Zeit und Geld. Alle drei Faktoren sind nicht unbedingt ausreichend vorhanden. Meine Damen und Herren, der Umweltschutz in Nord- und Ostsee gelingt nur gemeinsam mit unseren Nachbarstaaten. Deshalb müssen wir unsere Hausaufgaben machen und gleichzeitig weiter auf europäischer Ebene für einen grenzüberschreiten- (Minister Werner Schwarz) den Schutz von Nord- und Ostsee sorgen. Doch wir sehen auch, wo internationale Kooperation an ihre Grenzen stößt: Die Zusammenarbeit mit Russland ist – wie erwähnt – ausgesetzt. Gleichzeitig sind es die Schiffe der russischen Schattenflotte, von der ein erhöhtes Risiko für Havarien ausgeht und damit ein besonderes Risiko für die Umwelt der Ostsee. Dieses Thema greift Ihr Antrag auf, dem aufgrund des heutigen Jahrestages noch einmal eine größere Nachdrücklichkeit verliehen wird. Wir sind zwar angemessen vorbereitet, um Schadensfällen zu begegnen, am besten ist es jedoch, wenn sich solche Schadensfälle gar nicht erst ereignen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Gemeinsam mit dem Bund und der EU gilt es daher, Lösungen zu erarbeiten, die wir international durchsetzen können. Eine Grundlage dafür könnte ein von Schleswig-Holstein auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2024 eingebrachter Beschlussvorschlag sein; Dank an Kollegen Tobias Goldschmidt. Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Thema, welches der Antrag ebenfalls aufgreift, ist die Minderheitenpolitik. Hier ist Schleswig-Holstein seit Jahren ein Vorbild, und es wird seine Erfahrungen und Vorschläge weiterhin aktiv in die Diskussionen in der EU einbringen. Auch für die Stärkung der ländlichen Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik setzt sich die Landesregierung ein. Ich erinnere an die jüngste Debatte zu diesem Thema im Landtag. In diesem Zusammenhang begrüße ich die in der letzten Woche von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen vorgelegte Vision zur Zukunft der Landwirtschaft und Ernährung. Sie betont die strategische Bedeutung des Sektors für die EU und die globale Ernährungssicherheit. Die vorgeschlagenen Ansätze greifen Themen auf, die auch für Schleswig-Holstein von Relevanz sind. Besonders wichtig ist mir, dass die EU-Agrarpolitik weiterhin über ein eigenständiges, gut ausgestattetes Budget verfügt; eine Vermischung mit anderen EU-Fonds lehne ich entschieden ab. Dies gilt auch für Programme zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in der Stadt wie auf dem Land. Hierzu können und sollen allerdings auch in der Zukunft die Mittel aus anderen Programmen beitragen. Zudem ist die bisherige Mittelausstattung insgesamt aufrechtzuerhalten. Meine Damen und Herren, das wird ein zähes Ringen werden. Denn bei der Frage der EU-Finanzen kommt erneut der Ukrainekrieg zum Tragen: Die Debatte zur Stärkung der EU-Verteidigung könnte die Mittelausstattung anderer, wichtiger und uns vertrauter Bereiche prägen. Vor diesem Hintergrund kommt Ihr Antrag an die EU-Institutionen zur richtigen Zeit. Gern werden wir Sie in diesem Anliegen unterstützen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW)

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Musikschulfördergesetz ist ein starkes Bekenntnis des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur. Es ist eine kulturpolitische Errungenschaft für unser Land, und das in schwierigen Zeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass wir das in diesen Zeiten geschafft haben, dafür möchte ich auch Ihnen, liebe Abgeordnete, ganz herzlich danken. Mit der Annahme des Antrags der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 11. Mai 2023 haben wir einen entscheidenden Schritt getan, um die Zukunft unserer Musikschulen in Schleswig-Holstein nachhaltig zu sichern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie erinnern: Wir haben im Koalitionsvertrag verabredet, die Musikschulen durch ein eigenes Fördergesetz nachhaltig abzusichern. Ihnen kommt eine zentrale Rolle in der kulturellen Bildung und Teilhabe unseres Landes zu. Musikschulen bereichern unsere Gesellschaft, sie schaffen Zugänge zur Musik und damit zu einer unverzichtbaren Form des kulturellen Ausdrucks und unserer kulturellen Identität. Musikalische Bildung ist nicht nur ein wertvoller Bestandteil kultureller Bildung, sondern auch eine Grundvoraussetzung für den Musiklehrkräftenachwuchs. Das Fach Musik ist ein Unterrichtsfach des besonderen Bedarfs. Unsere Musikschulen spielen nicht zuletzt eine wesentliche Rolle dabei, junge Menschen für ein Lehramtsstudium in Musik zu begeistern. Doch Musikschulen sind selbstverständlich weit mehr als Ausbildungsstätten. Sie sind starke Partner für Kommunen, Schulen und Kindertagesstätten. Sie unterstützen eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung und ermöglichen kulturelle Teilhabe in allen Landesteilen. Eine nachhaltige strukturelle Absicherung der Musikschulen ist daher essenziell. Mit dem Musikschulfördergesetz schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Was sind die Kernpunkte des Gesetzes? Erstmals eine gesetzlich basierte Förderung in unserem Land, verbindliche Qualitätsstandards und die Verbesserung der Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindertagesstätten, beruflichen Schulen und insbesondere den allgemeinbildenden Schulen im Kontext der Ganztagsbetreuung. Der Gesetzentwurf definiert Qualitätskriterien, deren Erfüllung die Voraussetzung ist, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Musikschule verpflichtet, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen, wobei insbesondere der Ganztag als Kooperationsbeispiel hervorgehoben wird. Die im Gesetzentwurf formulierten Kriterien für eine staatliche Anerkennung entsprechen im Wesentlichen denen des Verbandes deutscher Musikschulen. Die bisher in Schleswig-Holstein geförderten 22 Musikschulen erfüllen diese Kriterien bereits weitestgehend. Wir befinden uns derzeit mit dem Landesverband der Musikschulen in guten Gesprächen, um ein schlankes und – ich will betonen – bürokratiearmes Anerkennungsverfahren zu entwickeln. Mit dem Musikschulfördergesetz wird außerdem die finanzielle Förderung durch das Land um 1 Million Euro auf 2,132 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung wurde im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 veranschlagt und ist bereits in der Finanzplanung des Landes ab dem Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Musikschulen ab 2026 flächendeckend Kooperatio- (Ministerin Karin Prien) nen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber es geht, meine Damen und Herren, auch darum, die Musikschulen dabei zu unterstützen, auf die Herausforderungen zu reagieren, die das sogenannte Herrenberg-Urteil mit sich bringt. Sie erinnern sich: Im Herrenberg-Urteil hat das Bundessozialgericht in einem Einzelfall über die Versicherungspflicht der Tätigkeit einer Musiklehrerin einer städtischen Musikschule entschieden. Mit dem Urteil wurden allgemein die bereits bestehenden Kriterien zur Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geschärft. Viele Honorarkräfte müssen demnach festangestellt werden – mit höheren Kosten für die Musikschulen und deren Träger und hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die zumindest drohen. Ich bin deshalb sehr froh, dass der Deutsche Bundestag Ende Januar mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen eine zweijährige Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte geschaffen hat. Hiernach können Lehrkräfte, die ihre Tätigkeit als Selbstständige ausüben, dies zunächst weitere zwei Jahre tun, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Tätigkeit als abhängige Beschäftigung qualifiziert wird. Von der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wird ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren abgesehen. Bedingung ist eine Vereinbarung zwischen der Musikschule und der Honorarkraft, in der eindeutig festgehalten wird, dass die betreffende Person als Honorarkraft arbeiten und angestellt sein möchte. Diese Übergangsregelung hat die Situation der Honorarkräfte an den Musikschulen deutlich entschärft. Wichtig ist nun, dass die gewonnene Zeit gut genutzt wird, um rechtssichere und damit verlässliche Beschäftigungsgrundlagen für die Beteiligten herbeizuführen, die ja durchaus unterschiedlich sind. Meine Damen und Herren, das Land steht zu den Zielen des Kulturpakts 2030, und wir sind hier auf einem guten Weg. Doch eines bleibt klar: Kultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und trotz der erheblichen Mittel, die das Land bereitstellt, sind wir auf das Engagement der Kommunen, der Träger und auch der Eltern angewiesen, um die Musiklandschaft weiter zu stärken. – Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annette Röttger.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten, in denen sich ein Schatten über unser Land gelegt hat, in denen der Umgangston rauer geworden ist und viele Menschen von den täglichen Nachrichten und Herausforderungen erschöpft sind, ist und bleibt Musik ein wichtiger Stimmungsaufheller und Balsam für die Seele. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hat, wie ich finde, heute Morgen der elfjährige Igor an seiner Marimba im Rahmen der Gedenkveranstaltung eindrucksvoll unter Beweis gestellt. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Musik ist so vielseitig: Ob Klassik, Jazz, Pop, Rock oder Schlager – Musik erreicht uns emotional. Konzerte und Festivals sind prägend für unser Land. Das soll so bleiben. Das Musizieren und die stetige Weiterentwicklung unserer musikalischen Bildung wollen wir stärken und fördern. Musiklehrer sind Mangelware, musikalischer Nachwuchs wird dringend gebraucht. Bei uns in Schleswig-Holstein vermitteln 22 staatlich anerkannte Musikschulen mit Geduld und Ausdauer die Lust am Musizieren, schaffen musikalische Erlebnisräume und ermöglichen lebenslanges Lernen. Sie sichern die Qualität der musikalischen Bildung und Nachwuchsförderung, und das schätzen wir sehr. Die öffentlichen Musikschulen und der Landesverband sind unverzichtbare und verlässliche Partner in der schleswig-holsteinischen Kultur- und Bildungsarbeit und verfügen über wichtige Netzwerkpartner wie den Landesmusikrat, den Landeskulturverband und das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den staatlich anerkannten Musikschulen eine nach- (Anette Röttger) haltige Absicherung durch ein Musikschulfördergesetz zugesagt. Und das setzen wir um. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke an dieser Stelle unserer Kulturministerin Karin Prien für den vorgelegten Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf definiert verbindliche Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung für die staatlich anerkannten Musikschulen. Außerdem wollen wir, dass unsere Musikschulen ab 2026 flächendeckend feste Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen. Auch dazu dient dieses Gesetz. Bisher regelt eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 das Zusammenspiel von Musikschulen und Schulen für die Ausgestaltung der ergänzenden Musikschulangebote mit qualifizierten Lehrkräften. Das reicht von der musikalischen Früherziehung bis zum Erlernen von Musikinstrumenten während der schulischen Laufbahn. Diese Angebote sollen nun in das Rahmenkonzept zum Ganztag überführt werden, das sich aktuell in der fachlichen Abstimmung befindet. Unsere Musikschulen benötigen mehr finanzielle Planungssicherheit. Auch hierfür steht das Gesetz. Während das Land trotz angespannter Haushaltslage bereits mit dem Haushalt 2025 die Förderung der Musikschulen von 1,13 Millionen Euro um 1 Million Euro annähernd verdoppelt hat, sind auch die Kommunen und andere Spender aufgefordert, sich finanziell an den Musikschulen zu beteiligen. Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 waren erheblicher Handlungsbedarf und viel Rechtsunsicherheit ausgelöst worden, das Musikschulen in den letzten Jahren viel Arbeit abverlangt hat. Die Sozialversicherungsträger hatten ihre Beurteilungsmaßstäbe bei der Festanstellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften geändert. Inzwischen haben bereits 14 Musikschulen in Schleswig-Holstein die erforderlichen Anpassungen bei den Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Dort werden zukünftig 90 Prozent der Jahreswochenstunden in Festanstellung erfüllt. Fünf Musikschulen sind auf einem guten Weg: Sie liegen nach Aussage des Landesmusikverbandes inzwischen bei 75 bis 89 Prozent Festanstellung. Drei Musikschulen liegen noch unter 75 Prozent. Für diese geleistete Arbeit an dieser Stelle auch allen Beteiligten einen herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Als CDU-Fraktion schätzen wir die wichtige Arbeit der Musikschulen sehr. Wer ein Musikinstrument erlernt, entfaltet Kreativität, verbessert seine Konzentrationsfähigkeit und fördert die Feinmotorik. Musizieren in Gemeinschaft tut gut. Unsere Musikschulen schaffen mit ihrer musikpädagogischen Arbeit von der Grundbildung über die Breitenförderung bis hin zur Begabtenförderung und Studienvorbereitung die Grundlage für jedes Musikleben im Land. Das Musikschulfördergesetz sichert die musikalische Bildung. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berührt haben mich heute Morgen nicht nur die Worte, sondern ganz besonders die Musik. Wir haben wunderbare Musik gehört heute Morgen, und es wurde auch über die Bedeutung der Kultur gesprochen, die Bedeutung der Kultur für die Ukraine. Darum passt für mich diese Debatte sehr gut zu dem Gedenken heute Morgen. Bei uns im Parlament ging es in letzter Zeit bei den Bildungsdebatten oft um sogenannte basale Kompetenzen, also Lesen, Schreiben, Rechnen. Allerdings ist bekannt, dass Musik ziemlich viel mit Mathematik zu tun hat. Musik besteht aus komplexen Strukturen, aus einer Systematik von Takten, Melodien und Harmonien. Es schadet nichts, in dieser Debatte einmal ein bisschen um die Ecke zu denken und diesen Zusammenhang im Hinterkopf zu behalten. Denn während wir den sogenannten basalen Kompetenzen aktuell sehr viel Aufmerksamkeit widmen, steht musisch-ästhetischen Kompetenzen ein dramatisches, auch politisches, Aufmerksamkeitsdefizit gegenüber. Ich halte das für ein Problem, denn Musizieren und Rechnen, Singen und Sprechen stehen in einem sehr engen Zusammenhang. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) An den öffentlichen Musikschulen in SchleswigHolstein werden – ergänzend zum schulischen Musikunterricht – landauf, landab rund 38.000 Schüler_innen von knapp 1.100 Lehrkräften an rund 500 (Uta Röpcke) Unterrichtsstätten unterrichtet. Außerdem gibt es unzählige Musiklehrerinnen und ‑lehrer, die privat unterrichten. Der Bedarf ist also hoch. Darum ist es gut, dass sich dieses Parlament schon zum dritten Mal in dieser Legislatur mit den Musikschulen im Land befasst. Das zeigt einerseits den hohen Stellenwert, den die Musikschulen für uns in Schleswig-Holstein haben, andererseits aber auch den hohen Druck, unter dem sie aktuell stehen; das Stichwort Herrenberg-Urteil ist schon gefallen. Daran sowie an die Beratungen zum Ende der letzten Legislaturperiode können wir mit dem aktuellen Gesetzentwurf anknüpfen. Er schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und für Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen. Eine gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig-Holstein endlich mehr Planungssicherheit, und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstandards. In der Tat liegt dieser Gesetzentwurf später als ursprünglich angekündigt vor, aber hier ein absichtliches Zögern und Verschleppen zu unterstellen, wie die Kollegin Riecke das in der Presse getan hat, ist aus meiner Sicht ungerechtfertigt. Kollegin Raudies, Sie haben einen ähnlichen Vorwurf mit dem Hinweis darauf formuliert, dass das Herrenberg-Urteil schon dreieinhalb Jahre zurückliegt. Richtig, aber – Sie kennen die Musikschullandschaft hier in Schleswig-Holstein wahrscheinlich sogar besser als ich – eine aktive Auseinandersetzung mit den Folgen hat hier meiner Wahrnehmung nach tatsächlich erst im letzten Jahr begonnen. Insofern finde ich den Vorwurf nicht gerechtfertigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dass das Land eine Überbrückung in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt hat und sich auf Bundesebene für ein Prüfmoratorium eingesetzt hat, das noch einmal verlängert wurde, ist gut; das haben Sie erwähnt. Kritisiert haben Sie, dass die Förderung für die Musikschulen längst nicht ausreicht. Auch mir ist bewusst, dass wir hier mit knapp fünf Prozent immer noch nur etwa auf der Hälfte des Bundesdurchschnitts liegen und damit weiterhin im unteren Drittel der Flächenländer bei dem gleichzeitig bundesweit höchsten Anteil der Elternbeiträge. Aber die Haushaltslage ist ja allen im Parlament bekannt; wir haben gerade den 2025er-Haushalt verabschiedet. Es gibt noch einige weitere offene Fragen, die mir in Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren aus der Musikschullandschaft gespiegelt wurden, beispielsweise dass der Förderaspekt in diesem Gesetzentwurf noch konkreter herausgestellt werden müsste. Natürlich – damit gebe ich Ihnen, Kollegin Riecke recht – bleibt abzuwarten, wie umfangreiche Voraussetzungen für die Anerkennung als Musikschulen in der Praxis tatsächlich wirken und ob Folgen des Herrenberg-Urteils noch weitreichendere Maßnahmen erfordern. All dies und die Beratungen zur Umsetzung und Verknüpfung des Gesetzes mit dem Ganztagsanspruch werden bei den Beratungen und Bewertungen des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Rolle spielen. Genau deshalb ist es gut, dass im Entwurf in § 8 schon eine Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen ist und dann eventuell Anpassungen vorgenommen werden können. Wir sollten also die Beratungen im Ausschuss dafür nutzen, gemeinsam zu überlegen, wie es gelingen kann, in dieser Legislatur eine verlässliche Grundlage für die Musikschulen in unserem Land und damit auch für die basalen Kompetenzen unserer Kinder zu schaffen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es im Sprichwort. Das gilt aber leider nicht für den Entwurf dieses Musikschulfördergesetzes. Denn dieser Gesetzentwurf ist eine Enttäuschung, nicht nur für die engagierten Lehrkräfte in den Musikschulen im Land, sondern auch für die Kinder, die demnächst an den Grundschulen in den Ganztag gehen und hoffen, dort musikalische Früherziehung und musikalische Frühförderung zu bekommen. Das wäre richtig gut investiertes Geld, Frau Bildungsministerin, das wir in die Zukunft unserer Kinder, in die Zukunft unseres Landes stecken könnten. (Beifall SPD) Aber beim Geld endet bekanntlich die Freundschaft. Denn hinsichtlich einer verbindlichen Förderzusage ist dieser Gesetzentwurf eine komplette (Beate Raudies) Fehlanzeige. Das ernüchtert nicht nur die Musikschulen, sondern das ernüchtert auch mich. Von wegen zentrale Rolle der Musikschulen, Frau Ministerin! Das ist doch genau das Gegenteil, was Sie uns hier auf den Tisch legen. (Beifall SPD) Ihr Gesetzentwurf enthält zwölf detaillierte Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Musikschule, die dann Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist. Ich will nur einige aufzählen: mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche in Musik, pädagogisch-musikalischer Früherziehung und Grundbildung, „Einzel- und Gruppenunterricht … in Instrumental- und Vokalfächern … der folgenden Fachbereiche: Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Vokalmusik, Popularmusik sowie Tanz/ Musical“, „Lehrkräfte mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik“, eine fest angestellte Leitungskraft, „die über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik … verfügt“, „geeignete Unterrichtsräume, Ausstattung und Unterrichtsmaterialien“, Kooperationsvereinbarungen „mit Trägern von Kindertageseinrichtungen oder mit Schulträgern oder weiteren Durchführungsträgern des schulischen Ganztagsund Betreuungsangebots an Ganztagsschulen“, „Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtern und Trägern der Kulturellen Bildung“, Konzepte und Maßnahmen für „inklusive oder diversitätsorientierte Angebote“, eine Sozialstaffel bei den Gebühren und ein Kinderschutzkonzept. – Das alles steht in Ihrem Gesetzentwurf als Anforderung an die Musikschulen. Viele Musikschulen arbeiten bereits so, und das finde ich grundsätzlich richtig. Wir fordern und fördern einen hohen Standard und damit Qualität. Aber die Musikschulen gehen dafür jetzt erst einmal in Vorleistung – auch gut. Und was kommt dann als finanzielle Förderung? – Unseren Antrag, den Überbrückungsfonds für dieses Jahr aufzulegen, haben CDU und Grüne im vergangenen Sommer leider abgelehnt. Und die finanzielle Förderung ab 2026, ab dem Jahr, in dem dann hoffentlich endlich alle Rahmenbedingungen für den Ganztag klar sind, damit es losgehen kann? Im Gesetz heißt es dazu wörtlich – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, und natürlich auch nur, falls die Musikschulen die von der Landesregierung eingeforderten Qualitätsstandards ohne Überbrückungsfonds bis dann noch halten können. Das ist nämlich noch ein ganz schön langes Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Ministerin, das ist kein Blankoscheck, wie man vielleicht denken könnte, das ist eher eine Bankrotterklärung. Sie bauen auf die Musikschulen, vor allen Dingen bei der Ganztagsgestaltung, aber die Musikschulen können nicht auf Sie bauen. Frau Ministerin, ich erinnere sehr gerne daran, dass wir es im letzten Jahr begrüßt haben, dass Sie den Musikschulen 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils abzufedern. Damit sorgen wir dafür, dass Lehrkräfte in den Musikschulen jetzt überwiegend sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Aber zumindest diesen Förderbetrag hätten wir doch ins Gesetz schreiben können. Weniger wird es doch auf gar keinen Fall werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, oder etwa doch? Würde die Landesregierung ihr Bekenntnis zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur ernst meinen, dann hätte sie diesen Betrag zumindest dynamisieren müssen. Das wünsche ich mir für die Musikschulen und die Familien im Land, damit es nicht zulasten der Musikschullehrkräfte oder der Eltern geht, wenn die Personalkosten, die Lohnkosten steigen. Da ist nämlich gerade viel Bewegung im System. Parallel zu den aktuellen Tarifverhandlungen laufen Gespräche zur Verbesserung der grundsätzlichen Eingruppierung von Musikschullehrkräften, die zu den jetzigen Bedingungen nicht mehr so wahnsinnig gerne arbeiten möchten. Liebe Kollegin Röttger, die Kommunen hier als Spender für die Arbeit der Musikschulen zu bezeichnen! (Zuruf) – Ich habe das so verstanden; vielleicht habe ich Sie da missverstanden. Die Kommunen leisten angesichts ihrer Haushaltslage ein Vielfaches von dem, was wir als Land uns hier leisten. Das Mindeste ist, dass wir das anerkennen und sie nicht auch noch als Spenderinnen und Spender bezeichnen. (Beifall SPD und SSW) Ich könnte noch ganz viel zur Rolle und zur Wichtigkeit von Musikschulen in diesem Land sagen. Ich bringe es aber auf einen Satz: Wir dürfen die Musikschulen nicht im Stich lassen. Denn wenn die Musik in unserem Land an den Schulen verstummt, (Beate Raudies) dann wird es hier nicht nur leise, sondern ganz traurig. – Danke. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Musikschulen sind Orte der Begegnung, der Kreativität und der Persönlichkeitsentwicklung. Wir haben es hier schon mehrfach gehört, auch heute Morgen: Musik berührt ganz tief. Musik macht einen auch, so finde ich, ein bisschen ehrfürchtig. Musik schafft Erinnerungen, Musik stiftet Freude. Ich finde, selbst in den schlimmsten Zeiten – im Liebeskummer – ist Musik mit dabei. Musikschulen sind daher der Ursprung und die Talentschmieden für den Nachwuchs in unseren Orchestern, unseren Chören und unsere Bands. Sie sind aber auch, und das ist mindestens genauso wichtig, Einrichtungen der Breitenbildung, die jedem Kind und jedem Jugendlichen, aber auch Erwachsenen den Zugang zu Musik ermöglichen sollten. Deshalb ist ein Musikschulfördergesetz grundsätzlich eine richtige Maßnahme, die unsere Unterstützung findet. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Wir fragen uns nur, warum wir jetzt über einen solchen Entwurf diskutieren. Schon Anfang 2023 wurde der erste Antrag zu diesem Gesetz hier im Plenum gestellt. Die erste Lesung findet nun zwei Jahre später statt, erst heute. Dabei hat es seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 eine klare Notwendigkeit zum Handeln gegeben. Schon damals war absehbar, das Musikschulen in ganz Deutschland vor einer großen Herausforderung stehen würden. Doch statt sofort tätig zu werden, um verlässliche Strukturen und eine sichere Finanzierung auch in den Musikschulen zu schaffen, ist sehr viel Zeit verlorengegangen. Meine Damen und Herren, eine Musikschule braucht Verlässlichkeit und eine solide finanzielle Basis. Bundesweit stammten 2022 rund 60 Prozent der Einnahmen der Musikschulen aus öffentlichen Mitteln. In Schleswig-Holstein war das anders, da sind es nur circa 40 Prozent. Es gibt also einen deutlichen Aufholbedarf. Wenn wir musikalische Bildung nicht als Luxusgut, sondern als gesellschaftlichen Auftrag verstehen, dann muss sich dieser Anteil deutlich erhöhen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel von 1 Million Euro sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie reichen nicht aus, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils vollständig zu kompensieren. Hinzu kommt: Die Anforderungen, die der Gesetzentwurf an Musikschulen stellt, um staatlich anerkannt zu werden, erscheinen mir sehr hoch. Das wurde gerade schon von der Kollegin Raudies erzählt. Ich finde es zwar durchaus richtig, dass wir gewisse Standards setzen, aber wir sollten kleineren und mittleren Musikschulen durch bürokratische Vorgaben sicherlich nicht die Anerkennung aberkennen. (Beifall FDP und SSW) Zudem ist eine Befristung auf fünf Jahre nicht so recht nachvollziehbar. Wer Planungssicherheit schaffen will, muss langfristige Perspektiven für unsere Musikschulen bilden und darf nicht alle fünf Jahre eine Unsicherheit schaffen. Gerade in Bezug auf die Debatte um den Ganztag und die musikalischen Angebote müssen wir ein großes Interesse daran haben, dass es möglichst viele Musikschulen gibt, die ein qualitativ hochwertiges Angebot anbieten und in der Lage sind, Kooperationen mit den Ganztagsangeboten zu schließen. Meine Damen und Herren, die Probleme der Musikschulen sind nicht isoliert zu betrachten. Auch die Volkshochschulen stehen infolge des Herrenberg-Urteils vor erheblichen Herausforderungen. (Beifall FDP und SSW) Wenn wir nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, dann stellt sich die Frage: Warum fehlt eine vergleichbare Initiative für Volkshochschulen? Es wäre nur folgerichtig, hier ebenfalls aktiv zu werden. Wir als FDP-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten, aber wir erwarten Nachbesserungen. Erstens ein Konzept, wie es weitere spürbare Erhöhungen der öffentlichen Finanzierung geben kann, um die Musikschulen langfristig finanziell abzusichern und Planungssicherheit zu schaffen. Zweitens eine Überprüfung der Anerkennungskriterien, damit sie nicht zu einem Ausschluss vieler engagierter Einrichtungen führen. (Beifall FDP und SSW) (Anne Riecke) Drittens eine unbefristete und zumindest großzügigere Regelung, die den Musikschulen eine echte Planungssicherheit gibt. Meine Damen und Herren, musikalische Bildung darf nicht von Haushaltslagen oder bürokratischen Hürden abhängen. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieses Gesetz ist ein Anfang, aber es ist lange noch nicht die Lösung für eine musikalische Bildung in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Ton für unser SchleswigHolstein schaffen. – Danke schön. (Beifall FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich nun der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich freuen wir uns. Wir als SSW stehen absolut hinter einem Musikschulfördergesetz, eigentlich hätte ich am liebsten ein Kulturfördergesetz. Aber ich frage mich vor allem zwei Dinge: Erstens, ob wir hier eigentlich wirklich ein echtes Fördergesetz vorliegen haben, und zweitens, wie es eigentlich wirklich um die Gestaltung des Ganztags steht. Ich fange mit lobenden Worten an. Es ist insgesamt gut, dass wir jetzt ein Gesetz für die Musikschulförderung vorliegen haben. Der Auftrag zur Erstellung eines solchen erging ja bereits im Mai 2023 aus dem Parlament. Das Herrenberg-Urteil kam dazwischen und verlangsamte den Prozess deutlich. Nun sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die Musikschulen jedenfalls in den Jahren 2025 und 2026 mit zusätzlich 1 Million Euro zu fördern. Das ist gut so, denn die Musikschulen können momentan wirklich jeden Euro gebrauchen. Aber was ist danach? In § 6 Absatz 1 schreiben Sie zur Förderung durch das Land: „Die Musikschulen werden auf Antrag durch das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert …“ Was heißt das denn nun für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich 1 Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen? Für mich liest sich das nicht so. Auch eine Dynamisierung der Mittel steht noch aus, und somit kann von echter institutioneller Förderung nicht die Rede sein. Ich möchte nur ein Rechenbeispiel anbringen. Die Musikschule Kiel wurde von der Kommune erst kürzlich mit 25 Festanstellungen ausgestattet. Das bedeutet für den städtischen Haushalt Mehrkosten durch Sozialversicherungsabgaben von bis zu 750.000 Euro jährlich. Schleswig-Holstein hat Stand jetzt 22 öffentliche Musikschulen. 1 Million Euro zusätzlich mag gewisse Verwaltungskosten auffangen, aber die Rechnung geht offensichtlich noch nicht auf. Ein weiterer Punkt, der für mich wirklich weiter unklar ist, ist ein Absatz in Ihrer Begründung. Das Gesetz soll, so steht es auf Seite 12 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „… im Rahmen der musikalischen Bildung die Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, besonders an gebundenen Ganztagsschulen und Schulen mit offenen Ganztagsangeboten, sowie zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen vorantreiben.“ Prinzipiell unterstützen wir als SSW das. Wir selbst haben die Einbindung der Musikschulen und Sportvereine an mehreren Stellen bereits gefordert. Wie Sie gedenken, dies auszugestalten, ist der Öffentlichkeit aber bisher nicht bekannt. Bereits jetzt ist es ja so, dass in einigen Kommunen Schulen und Musikschulen miteinander arbeiten. Aber bisher ist jede Kooperation anders. Oftmals bringen die Musikschulen ihre Töpfe und Projekte noch mit an die Schulen. Gibt es da also etwas, was Sie als Ministerium mit in die Anhörung im Ausschuss geben könnten? Rahmenvereinbarungen irgendeiner Art? – Hier wäre ich für Aufklärung sehr dankbar. Zum Schluss möchte ich noch einmal in Richtung der Musikschulen sagen: Ich weiß, Ihnen wird hier nichts hinterhergeworfen. Die sich nun anbahnende Förderung des Landes ist mit hohen Qualitätsstandards verbunden, die sich an den Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen e. V. orientieren. Das bringt erst mal jede Menge Verwaltungsaufwand mit sich. Die Musikschulen sind also mittendrin im Professionalisierungsprozess. Sie haben wahrlich anstrengende und unsichere Jahre hinter sich. Was die Festanstellung angeht, sind sie auf einem guten Weg: 14 Musikschulen werden im Jahr 2025 das Ziel von 90 Prozent Jahreswochenstunden in Festanstellung erreicht haben; fünf Musikschulen liegen zwischen 75 bis 89 Prozent, und drei kleinere Musikschulen liegen unter 75 Prozent. Ich weiß, wie hart sie dafür arbeiten, und hoffe, dass wir im Aus- (Jette Waldinger-Thiering) schuss noch einmal darüber ins Gespräch kommen, wie das Land sie besser unterstützen kann. Ich bin gespannt auf den parlamentarischen Ablauf, auf die Ergebnisse der Anhörungen. Wir sollten hier wirklich noch nachbessern, damit es tatsächlich ein richtiges Musikschulfördergesetz wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ruhig, ehe ich überhaupt etwas gesagt habe; ich bin begeistert. (Martin Balasus [CDU]: Ihre Autorität! – Weitere Zurufe) – Ich merke das schon; dabei bin ich doch eigentlich so nett. – Ich begrüße Sie alle zur Nachmittagssitzung. Auf der Besuchertribüne begrüße ich Mitglieder der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen! (Beifall) (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Außerdem lauscht uns heute Professor Christensen, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz. – Vielen Dank, dass Sie da sind! (Beifall) Allen anderen, die ich nicht erwähnt habe, auch ein herzliches Willkommen! Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Keine neuen Belastungen für die Studierenden in Schleswig-Holstein – Einführung von Verwaltungsgebühren stoppen Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW Drucksache 20/2937 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christopher Vogt. (Unruhe) – Ich habe eben die Ruhe gelobt; es wäre schön, wenn es ruhig bleibt.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und Grüne planen, von den rund 63.000 Studentinnen und Studenten in Schleswig-Holstein ab dem kommenden Jahr eine neue Verwaltungsgebühr in Höhe von 60 Euro pro Semester, also 120 Euro pro Jahr, erheben zu lassen. Wir alle wissen aus Erfahrung: Gebühren, die einmal eingeführt wurden, werden in Deutschland nur äußerst selten wieder abgeschafft, und sie werden mit der Zeit immer munter weiter erhöht. Eine solche zusätzliche Gebühr ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es wird zum Semesterstart mittlerweile wirklich teuer. Das Ganze ist in Wahrheit eine schlecht versteckte Einführung von Studiengebühren quasi durch die Hintertür. Aber für diese neue Gebühr soll es meines Wissens keinerlei neue Gegenleistung geben – was rechtlich interessant ist. Bei den in früheren Zeiten diskutierten Studiengebühren sollten sich im Gegenzug die Studienbedingungen spürbar verbessern; davon ist hier aber keine Rede. Wenn die Verwaltungskosten der Hochschulen tatsächlich ein so großes Problem für den Landeshaushalt sind, sollte sich die Landesregierung zunächst einmal Gedanken machen, wie man diese hohen Verwaltungskosten senken könnte. Das wäre doch eigentlich der erste Schritt, den man normalerweise gehen würde. (Beifall FDP und SPD) Aber das passiert nicht. (Annabell Krämer [FDP]: Bürokratieabbau! – Unruhe) Meine Damen und Herren, ich halte es für ziemlich absurd, ausgerechnet die Studierenden Ihre schwarz-grünen Haushaltslöcher stopfen zu lassen. Wenn Sie behaupten, Sie würden bei Forschung und Lehre nicht kürzen, ist das schlichtweg falsch. Sie wollen die Hochschulen zwingen, eine neue Gebühr zu erheben. Das ist de facto eine Kürzung bei Forschung und Lehre. Diese Unehrlichkeit ist es, die mich am meisten aufregt. Sie sind als Koalition angetreten, um die Menschen in Schleswig-Holstein finanziell zu entlasten, zumindest an einigen Stellen – Kitagebühren weiter senken, Eigenheimzulage und so weiter. All dies tritt nicht ein. Sie loben sich dafür, dass Sie die Menschen nicht weiter belasten. An dieser Stelle tun Sie es aber. Es wird teurer für die Menschen. Das ist wirklich bitter. Es kommen bekanntermaßen bei Weitem nicht alle Studierenden aus wohlhabenden Verhältnissen. Die Studierenden gehören zu den gesellschaftlichen Gruppen, die in den letzten Jahren besonders mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen hatten, vor allem mit Blick auf die hohen Mietkosten in Hochschulstädten, die gestiegenen Lohnnebenkosten – Stichwort Energie – und die gestiegenen Kosten für Lebensmittel. Im Sinne der Chancengerechtigkeit sollten die wirtschaftlichen Hürden zur Aufnahme eines Studiums aus unserer Sicht eher abgesenkt statt erhöht werden. Ich bin wirklich überrascht, dass die Grünen das so einfach mitmachen, weil sie in der Vergangenheit immer etwas ganz anderes erzählt haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man wundert sich in diesen Zeiten nicht mehr über vieles, an dieser Stelle wundere ich mich tatsächlich. Meine Damen und Herren, wir haben als Jamaikakoalition in der Vergangenheit Dinge verbessert: Wir haben das landesweite Semesterticket, das in Schleswig-Holstein lange überfällig war, eingeführt, aus meiner Sicht zu einem fairen Preis. (Christopher Vogt) (Martin Balasus [CDU]: Das war eine andere Finanzsituation!) Wir haben die Studienstarthilfe auf den Weg gebracht, Herr Kollege Petersdotter. Da ging es darum, die Hürden zur Aufnahme eines Studiums zu senken. Sie gehen jetzt in eine andere Richtung. Herr Kollege, mir ist klar, dass die Haushaltslage schwieriger geworden ist, aber ich frage noch einmal: Wo setzt man als Erstes an? Es sagt viel über den Geist einer Koalition aus, dass Sie hier ansetzen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich weiß natürlich, dass eine ganze Reihe von anderen Bundesländern eine solche Verwaltungsgebühr bereits eingeführt hat. Der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein wird dadurch aber nicht attraktiver, ganz im Gegenteil. Ein Studium wird dadurch weiter verteuert. Natürlich kommt diese Maßnahme auch bei unseren Hochschulen nicht gut an. Herr Petersdotter, was für eine Überraschung, dass die jetzt nicht sagen: Toll, auch wir finden gut, dass wir mitmachen sollen, die schwarz-grünen Haushaltslöcher zu stopfen. Die Koalitionsfraktionen sollten jetzt nicht – ich habe diese Woche auch von Ihnen einige interessante Äußerungen gelesen – in Selbstmitleid zerfließen, sondern sich ehrlich machen und diese unehrliche Maßnahme vom Tisch nehmen, bevor es an dieser Stelle weiteren Widerstand gibt. (Beifall FDP und SPD) Ich kann Ihnen nur raten: Stoppen Sie die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren für Studierende! Sie ist unehrlich, sie ist unfair, und sie ist eine schlecht getarnte Kürzung. Bildung und Wissenschaft dürfen nicht die Spardose der schwarz-grünen Landesregierung sein. Das macht unser Land schwächer. Das muss sich ändern. Deshalb bitte ich ganz herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Für die CDU hat der Kollege Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag pro Monat für Studentinnen und Studenten, also 60 Euro im Semester. Dass die Studentinnen und Studenten in unserem Land darüber nicht jubeln ist klar, aber Begeisterungsstürme haben wir auch nicht erwartet, denn Mehrbelastungen stoßen bei Einführung immer erst einmal auf Widerstand. Wenn man schwierige Entscheidungen trifft, sollte man Folgendes beachten: Erstens. Es braucht eine nachvollziehbare Erklärung und eine innere Logik. (Demonstrativer Beifall SPD, FDP und SSW) Zweitens. Die Belastung darf nicht übertrieben sein, sie muss stattdessen maßvoll und zumutbar sein. (Beifall CDU) Drittens. Man sollte zu seinen Entscheidungen stehen und nicht herumlavieren oder falsche Hoffnungen wecken. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es frei heraus: All diese Punkte treffen zu. Die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen an unseren Universitäten in Schleswig-Holstein ist richtig. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass zehn Euro zusätzlich im Monat für den einen oder anderen herausfordernd sind, aber am Ende des Tages ist die Summe zumutbar. Jeder oder jede weiß auch, worauf er oder sie sich einstellen muss, denn die Einführung erfolgt frühestens zum kommenden Wintersemester. Zuerst bedarf es ja auch noch einer Änderung des Hochschulgesetzes. (Zuruf) Das Land hat bisher in erheblichem Umfang Verwaltungs- und Serviceleistungen der Hochschulen finanziert. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Beispiele dafür sind Beurlaubungen, Rückmeldungen, Immatrikulationen, Exmatrikulationen, Organisationsaufwand für Praktika, Studienberatung und akademische Auslandsangelegenheiten. Von den Kosten für diese Leistungen, von denen die Studentinnen und Studenten eben selbst profitieren, sollen sie in Zukunft einen gewissen Anteil übernehmen. Mit 60 Euro pro Semester liegen wir im Ländervergleich im Mittelfeld – das reicht von 50 bis 75 Euro –, (Zuruf Patrick Pender [CDU]) (Martin Balasus) und wir ziehen hier mit den übrigen Nordländern gleich. In Niedersachsen und in Hamburg – Letzteres wird von der Opposition häufig als bildungspolitisches Eldorado gefeiert – leisten die Studentinnen und Studenten bereits seit Jahren einen Verwaltungskostenbeitrag, obwohl die Hansestadt Hamburg als Wirtschaftsmetropole enorm finanzstark ist. Wir ziehen hier nach, aber nur – das betone ich ausdrücklich –, weil wir das müssen. Wer in der letzten Plenartagung aufgepasst hat, der weiß: Schleswig-Holstein befindet sich auf einem Konsolidierungspfad. Jedes Ressort muss einen Beitrag leisten. Den Bildungsbereich trifft es zwar weniger stark, aber dennoch gibt es auch hier Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP, SSW und SPD, sind mit Ihrem Antrag einen Monat zu spät dran; zumindest empfinde ich das so. Das Ganze hätte ins letzte Plenum gehört. (Zurufe SPD) Da haben wir den Haushalt beschlossen, und da wäre das besser aufgehoben gewesen. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Das kommt doch in diesem Haushalt gar nicht vor!) – Haushaltsbegleitgesetz. – Ich rate dazu, stets das Gesamtbild zu betrachten. Seit 2017, seit Karin Prien Verantwortung für Wissenschaft, Hochschulen, Forschung und natürlich auch für die Schulen im Land trägt, wurde deutlich mehr Geld ins Hochschulsystem gepumpt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])

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Eka von Kalben

Herr Balasus, (Unruhe) lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Vogt zu?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Kollege, es stimmt. Wir haben in der Vergangenheit gemeinsam die Wissenschaft bei den Zuschüssen, aber auch beim Studierendenwerk und beim Hochschulbau gestärkt. Das war auch dringend erforderlich. Die Wissenschaftslandschaft in Schleswig-Holstein ist historisch leider schon lange unterfinanziert entwickelt. Das ist nicht nur eine Feststellung von uns, sondern auch vom Wissenschaftsrat. Deswegen war das auch notwendig. Jetzt ist aber nicht das Thema, dass wir das in der letzten Sitzung hätten machen müssen. In der letzten Sitzung haben wir den Haushalt für 2025 verabschiedet. Dieses Thema war da noch nicht von Relevanz, weil es erst 2026 eingeführt werden soll. Insofern ist das nicht richtig. Uns geht es darum, den Antrag jetzt zu stellen. Sie selbst haben gesagt, dass Sie in den nächsten Monaten erst einmal das Hochschulgesetz ändern wollen. Wir finden aber, dass diese Debatte jetzt geführt werden muss, bevor Sie sagen: Ja, ja, Sie hätten das in der Vergangenheit machen können. (Beifall FDP und SSW) – Sie finden, die Debatte muss jetzt geführt werden. Das tun wir auch. Ich denke, sie hätte besser ins letzte Plenum gepasst, aber Sie haben den Antrag gestellt. Deswegen sprechen wir jetzt drüber. Das ist Ihr gutes Recht. (Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD]) – Ich gebe nur meine Empfindung wieder. Ich finde, es hätte besser ins letzte Plenum gepasst. So, ich war dabei zu skizzieren, wie viel Geld wir mehr ins System geben. Es wurde zum Beispiel der Zuschuss an das Studentenwerk von 2,4 auf 3,5 Millionen Euro erhöht. Kollege Vogt sprach das gerade an. Die Mensapreise konnten stabilisiert werden. Das macht sich natürlich direkt im Portemonnaie der Studentinnen und Studenten bemerkbar. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) All das bleibt; daran wird nicht gerüttelt. Ebenso wird die Grundfinanzierung der Hochschulen nicht angetastet und stabil gehalten. Trotz klammer Kassen werden Erhöhungen aus Tarifund Besoldungssteigerungen künftig nachvollzogen. Weil bezahlbarer Wohnraum – Sie sagten es eben – überall und besonders in der Landeshauptstadt Kiel ein riesiges Problem ist, werden wir das Studentenwerk mit zusätzlichem Eigenkapital ausstatten, damit mehr Wohnraum entstehen kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Summe ist die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen ein (Martin Balasus) notwendiger und ein zumutbarer Schritt. Übrigens ist – das möchte ich zum Abschluss noch einmal sagen – der beste Schutz vor zusätzlichen Belastungen der Menschen eine florierende Wirtschaft, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr gut!) wenn die Steuereinnahmen sprudeln, und da bin ich seit dem letzten Sonntag optimistisch gestimmt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf: Dann mal los! – Zuruf: Das machen wir dann im Zusammenhang! – Zuruf: Das sehen wir noch!)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Malte Krüger.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kennen Sie noch die Frage: Was willst du mal werden? – Meine Eltern haben mich das während meiner Schulzeit sehr oft gefragt. Als ich gesagt habe, dass ich einmal studieren will, war die nächste Frage: Wie willst du das eigentlich finanzieren? – Meine Eltern konnten mein Studium nicht finanzieren. Durch das Einkommen meiner Eltern habe ich lediglich 100 Euro BAföG monatlich erhalten. Wenn Sie mich fragen, hat unser BAföG-System für genau diese Fälle abseits von Studienkrediten keine Lösung parat. Diese Fälle gibt es oft. Deswegen stehen wir Grüne in Schleswig-Holstein langfristig und ähnlich zum dänischen System für ein elternunabhängiges BAföG für das Studium. Junge Menschen, die studieren wollen, sollen eine Grundsicherung unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern und obendrauf ein elternabhängiges BAföG erhalten. Das sorgt nach meiner und der Meinung meiner Fraktion für mehr Gerechtigkeit im Studium. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Momentan kämpfen wir Grüne im Bund mit Nachdruck für eine deutliche Erhöhung des BAföG, denn Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. (Zuruf SPD) Das BAföG muss weiter an die Lebensrealität junger Studierender angepasst werden. Erste Schritte dafür wurden im Bund in der letzten Legislatur in der Ampel gegangen. Außerdem wurde die Studienstarthilfe bundesweit eingeführt, um Studierende mit geringem Einkommen gerade beim Beginn des Studiums zu entlasten. Dem FDP-geführten Bundesbildungsministerium bin ich ausdrücklich dafür dankbar, dass wir diesen schleswig-holsteinischen Exportschlager bundesweit einführen konnten. Das war richtig und wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Nun muss es darum gehen, dass der oder die nächste Bundesbildungsminister_in hier weiter vorangeht. Das BAföG muss meiner Ansicht nach die tatsächlichen Kosten des Studiums abdecken. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Christopher Vogt [FDP]) Da es bundesweit fast überall Verwaltungskostenbeiträge gibt, müssen sich diese Verwaltungskostenbeiträge nach Auffassung meiner Fraktion bei der Berechnung des BAföG wiederfinden. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Doch damit nicht genug. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, dass bezahlbarer Wohnraum für viele der Studierenden ein großes Problem ist. Deshalb setzen wir Grüne uns für den Bau von mehr studentischem Wohnraum ein. Wir wollen, dass sich die Studierenden auf das Studium konzentrieren können, statt sich Sorgen um die nächste Miete zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Ja, es ist richtig, dass die Verwaltungskostenbeiträge eine Mehrbelastung für Studierende sind. Ja, es ist richtig, dass viele Studierende nicht wissen, wie sie diese zusätzlichen Belastungen und die höhere Belastung durch die Preise des Deutschlandtickets, die Mietpreise und die Inflation stemmen sollen, ohne einen Studienkredit aufzunehmen. Dennoch halte ich es in der Abwägung für vertretbar, dass wir diesen Einschnitt vornehmen, da wir sonst die Erfolge der letzten zehn Jahre bei der besseren Finanzierung unserer Hochschulen gefährden. Für diese bessere Finanzierung der Hochschulen stand ich als Student mit anderen Abgeordneten, die auch hier sind, vor ungefähr zehn Jahren vor diesem Landtag und habe dafür demonstriert, dass unsere Hochschulen besser ausgestattet werden. (Malte Krüger) (Beate Raudies [SPD]: Das ist schon ein bisschen länger her!) Wir haben damals eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen gefordert, welche seitdem immer weiter umgesetzt wird. Unsere Hochschulen stehen finanziell nun deutlich besser da, als das vor über zehn Jahren der Fall war. Unser Ziel ist, die Hochschulen in Schleswig-Holstein finanziell stabil zu halten und gleichzeitig die Qualität von Lehre und Forschung zu sichern. Die Mittel aus den Verwaltungskostenbeiträgen tragen dazu bei, notwendige Strukturen an den Hochschulen aufrechtzuerhalten, ohne in diesen Bereichen Kürzungen vornehmen zu müssen. Nun sind wir gerade in Zeiten von Haushaltskonsolidierungen. Deshalb muss jeder Bereich schauen, wo eingespart wird. Leider betrifft das auch den Bildungsbereich. Die Opposition will am liebsten keine Verringerung der Unterrichtsversorgung, keine Verwaltungskostenbeiträge und keine Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft. (Vereinzelter Beifall – Zuruf FDP: Genau!) Ich hätte all das auch gerne nicht. Aber alles gibt es nun einmal nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Irgendwo müssen Abstriche gemacht werden, wenn wir den Pfad der Konsolidierung weiter beschreiten wollen. Eines ist für mich jedoch klar. Wir führen die Verwaltungskostenbeiträge jetzt an unseren Universitäten ein. Mit uns Grünen wird es in den nächsten Jahren keine pauschale Erhöhung dieser Verwaltungsgebühr geben. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Martin Habersaat [SPD]) Die Verwaltungskostenbeiträge sind eine Belastung für Studierende. Wenn wir uns aber international anschauen, wie stark sich junge Menschen beispielsweise in den USA oder in Großbritannien für den Erwerb eines Hochschulabschlusses verschulden müssen, dann sind wir uns hoffentlich alle einig, dass wir diese Zustände nicht haben wollen, aber derzeit auch meilenweit davon entfernt sind. Frau Midyatli – –

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Malte Krüger GRÜNE

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Frau Midyatli, ich stand neben Ihnen, als Sie vor 2.000 Studierenden behauptet haben, dass es mit der SPD keine Einführung der Verwaltungskostenbeiträge gegeben hätte. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Da kann ich Ihnen nur sagen: Erzählen Sie das mal den Studierenden in Bremen, in Niedersachsen, in Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg! Das sind alles SPD-geführte Bundesländer, und in allen gibt es Verwaltungskostenbeiträge. Ich kaufe Ihnen das nicht ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Für die SPD erteile ich das Wort der Frau Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dass wir ständig alles in Berlin regeln sollen, das bin ich ja gewohnt, Herr Kollege von den Grünen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Jetzt geht es hier auch noch los; jetzt müssen wir auch noch in den anderen Bundesländern alles regeln. Keine Sorge, ich mache hier in Schleswig-Holstein Politik, und mir geht es hier um die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, und in diesem Punkt vor allem um die Studierenden. (Beifall SPD – Christopher Vogt [FDP]: Erzählen Sie das mal Ihrem Bundesvorstand!) Wir alle wissen, dass die Zeiten, in denen wir gerade Politik machen, schwierige Zeiten sind. Es sind aktuell schwierige Situationen, und es gibt zudem noch Krisensituationen in verschiedenen Bereichen. Putins Krieg – das muss man dazusagen – hat die Inflation ja gerade ausgelöst; die Preise für Energie wie auch für Lebensmittel sind enorm gestiegen, und die Bürgerinnen und Bürger sind belastet, Kolleginnen und Kollegen. Das wissen wir. Wenn man sich die Themen dieser Plenarwoche einmal anschaut, so sieht man: Viele parlamentarische Initiativen, die hier beraten werden, haben Entlastungen zum Ziel. Denn genau darum geht es. Ob es Pflegekosten sind, Belastungen für Mieterinnen und Mieter, für Alleinerziehende: Wir alle müs- (Serpil Midyatli) sen begreifen, Entlastungen sind in Krisenzeiten das Gebot der Stunde, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD und SSW) Und was plant die Günther-Regierung – mit Verweis darauf, alle müssten jetzt sparen? Belastungen, neue Belastungen. Mein Kollege Christopher Vogt hat es gerade sehr klar und deutlich formuliert: Sie fordern es, Sie wollen neue Belastungen gerne für Studierende beschließen. Und dagegen stellen wir uns selbstverständlich – was denn sonst? Das kann man doch gar nicht anders sehen. Es ist ein Irrweg, gerade hier im Bereich der Bildung anzusetzen und die Studierenden noch weiter zu belasten. Herr Kollege von der CDU, (Martin Balasus [CDU]: Mein Name ist Balasus! – Zuruf CDU: Wir sind so viele, klar, das ist schwierig mit den Namen!) das ist doch kurzsichtig, und es ist vor allem engstirnig, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen: Es geht ja nur um 60 Euro. Reden Sie doch mal mit den Menschen. Es sind doch nicht nur 60 Euro, sondern insgesamt sind ja die Preissteigerungen spürbar, gerade für die Studierenden. Wir haben erleben müssen, dass die Mieten für Studierende in den letzten Jahren sogar noch gestiegen sind. Bereits 2021 waren rund drei Viertel der Studierenden, die allein oder mit anderen zusammen gelebt haben, armutsgefährdet, verehrte Kolleginnen und Kollegen. 2021 zahlten bereits 16 Prozent der Studierenden mehr als 500 Euro für ein WGZimmer. Und das war alles noch vor der Putin-Inflation. Der rasante Anstieg der Mieten hat dazu geführt, dass die Studierenden tatsächlich schon jetzt massiv belastet sind. Die Vergütung für einen Minijob, wie ihn viele Studierende ja haben – manche habe sogar gleich mehrere –, geht ja schon nur für das WG-Zimmer drauf. Und das ist ein Problem – wobei damit der Kühlschrank ja auch noch nicht gefüllt ist. Das sind die Punkte. Wir müssen doch den Alltag der Studierenden sehen und dürfen nicht allein über die 60 Euro miteinander sprechen. Das ist nicht richtig, das ist nicht fair – und vor allem kann man diesen Weg nicht gehen. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier darüber sprechen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Ich komme nun noch mal dazu, warum es wichtig ist, gerade heute darüber zu reden. Wir haben eine Kleine Anfrage gestellt, ebenso wie die Kollegen von FDP und SSW. Sie bestätigen ja, dass Ihren Plänen noch nicht mal eine konkrete Berechnung zugrunde liegt. Deswegen haben die Studierenden jetzt große Sorge, dass diese 60 Euro eventuell sogar nur der Einstieg sein könnten und dass Sie, wenn es Ihnen auch weiterhin nicht gelingt, 200 Millionen Euro in Ihrem Haushalt zu finden, Daniel Günther, sagen werden: Na gut, dann können die Studierenden ja noch mehr drauflegen. Dann sollen sie noch mehr belastet werden. Deswegen müssen wir hier und jetzt klar sagen: Es sollen keine Verwaltungsgebühren für die Studierenden in diesem Land anfallen. Im letzten Jahr – Heiner Garg – mussten wir verhindern, dass die Familien höhere Kitagebühren zahlen müssen, in diesem Jahr stehen wir natürlich an der Seite der Studierenden. Und darum geht es uns: keine Bildungsgebühren in diesem Land! (Beifall SPD, FDP und SSW) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, stoppen Sie diesen Irrweg. Wenn Sie den Haushalt konsolidieren wollen, dann fangen Sie doch erst mal bei sich selbst an. – Da wir nun schon die ganze Zeit vom letzten Monat gesprochen haben: Unsere Vorschläge zu den Haushaltsverhandlungen hatten Sie auf dem Tisch. Sie können diese gerne für 2026 aufgreifen. Die Pläne der Günther-Regierung sind bildungspolitisch wie auch sozial ein Irrweg. Nicht die Studierenden haben den reibungslosen Ablauf an unseren Hochschulen sicherzustellen; das ist die Aufgabe dieser Landesregierung, das ist die Aufgabe des Ministerpräsidenten Günther, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun Jette Waldinger-Thiering. (Jette Waldinger-Thiering [SSW] begibt sich zum Rednerpult. – Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie schleicht sich wie ein Panther heran! – Vereinzelte Heiterkeit)

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon spannend, dass jede Bildungsdebatte seit unseren Haushaltsberatungen damit beginnt, dass wir als Opposition von den regierungstragenden Fraktionen zu hören bekommen: Es ist zu spät, ihr könnt auch gar keine Verantwor- (Jette Waldinger-Thiering) tung übernehmen; ihr wisst ja gar nicht, wie das funktioniert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau! – Martin

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Lukas Kilian CDU

Aber es stimmt!) Das war auch der Tenor der letzten Debatte im Januar. Was ich damit sagen will: Wenn wir so anfangen, dann werden wir bei jedem Antrag, auch wenn er von einer regierungstragenden Fraktion kommt, gleich sagen: Sorry, Haushaltsberatungen sind vielleicht erst wieder im November oder Dezember. – Das heißt, wenn wir als Parlament uns solche engen Ketten anlegen, wie sollen wir denn überhaupt die Probleme, die anstehen, miteinander diskutieren – wenn wir als Opposition so etwas immer wieder zu hören kriegen? Ich finde das echt nicht in Ordnung. Das Resultat der Bundestagswahl vom vergangenen Sonntag müsste uns allen doch eigentlich die Augen öffnen und uns, die wir hier stehen, zeigen: Wir können hart in der Sache miteinander diskutieren, aber wir müssen Lösungen finden, und wir dürfen nicht sagen: Die und die können es nicht, weil sie keine Verantwortung tragen, weil sie in der Opposition sind, nur wir können es. – Ich finde das echt nicht in Ordnung. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf) – Doch, das ist so gesagt worden, zuletzt im Januar. Schaut man sich die Zahlen bei der Europa-Universität in Flensburg an, so lagen die Gebühren bei 226 Euro pro Jahr. Inzwischen konnten die Leistungen ausgeweitet werden, unter anderem mit einem umfassenden Mobilitätspaket, und nun liegen die Gebühren bei 276 Euro. Wenn nun weitere 60 Euro hinzukommen, so ergibt sich eine Steigerung von 45 Prozent in den letzten Jahren. Das ist eine Erhöhung, die ihresgleichen sucht. Trotzdem beharrt die Landesregierung auf einer Erhöhung. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es inzwischen ein Deutschlandticket gibt!) Für mich ist das, mit den Augen der Studierenden betrachtet, eine starke Belastung. Aber Studierende scheinen besonders geeignet, wenn es darum geht, bestimmten Bürgerinnen und Bürgern neue finanzielle Bürden aufzuerlegen. Denn sie sind namentlich erfasst, und ihre Adressen sind bekannt. Ihr Weiterkommen hängt dabei von der fristgerechten Einzahlung ab. Ich kann also nachvollziehen, warum sich die Landesregierung in Zeiten knapper Kassen und angesichts der Haushaltskonsolidierung die Verwaltungsgebühren ausgedacht hat. – Ach ja, das sind ja gar keine Gebühren, sondern das ist ein Kostenbeitrag. Das ist der Ministerin wichtig, denn sie weiß natürlich, dass Gebühren mit einer Leistung verbunden werden müssten – wofür hingegen ein Beitrag genutzt wird, muss sie nicht so genau ausführen. Der Verweis auf Sachkosten für bereits digitalisierte Abläufe hat mich in keiner Weise überzeugt. Das aber war die Antwort des Fachministeriums an mich auf meine Kleine Anfrage. Auch andere Kollegen hatten im Rahmen einer Kleinen Anfrage versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. Auch nach intensiver Lektüre der Antworten ist mir jedoch nicht klar, wofür diese 60 Euro tatsächlich ausgegeben werden sollen. Der Zweck bleibt im Verwaltungsdeutsch verborgen. Die Nennung der Haushaltsposition der Hochschulen erscheint mir nicht hinreichend, um eine neue Belastung für eine nicht gerade reiche Bevölkerungsgruppe auf den Weg zu bringen. Ich finde das Vorgehen nicht überzeugend; auch dass die Hochschulen über einen Kamm geschoren werden, finde ich nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung scheint nach dem Motto zu handeln: Hauptsache, es kommt Geld rein. Die Landeskasse auf dem Rücken der Studierenden zu sanieren, ist falsch. Die Studierenden, von denen die wenigsten BAföG erhalten, sollen den Gürtel enger schnallen. – An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dass auch der volle BAföG-Satz nicht existenzsichernd ist. Dieser Personenkreis ist also doppelt benachteiligt. Viele Studierende arbeiten jetzt eben auch noch für den genannten Beitrag. Es dreht sich nicht um zehn Euro im Monat oder 33 Cent am Tag oder wie man es auch immer kleinrechnen mag. Die grundsätzliche Frage ist: Was haben die Studierenden davon? Wird der Büchereietat der Flensburger Hochschule erhöht? Werden mehr Beratungsleistungen angeboten? Gibt es mehr Zimmer in Studentenwohnheimen? Ich glaube nicht, dass der Verwaltungskostenbeitrag nur einen einzigen Cent für bessere Studienund Lebensbedingungen der Studierenden beitragen wird. Ohne klare Verbesserung im studentischen Alltag ist der Verwaltungskostenbeitrag für die Studierenden nur eine weitere Belastung neben steigenden Mieten, explodierenden Krankenhausbeiträgen für ältere Studierende und wachsenden Lebenshaltungskosten. Deshalb lehnen wir den Antrag der regierungstragenden Fraktion ab. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Kianusch Stender von der SPD gemeldet.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Kosten, die Studierende gerade zu tragen haben, geht es um die Wohnkosten, wie meine Kollegin Frau Midyatli gesagt hat, um Lebensmittel und Hygieneprodukte. Es geht aber auch um den Rundfunkbeitrag, 18,36 Euro. Wenn man das in einer WG teilt, dann sind es auch knapp 10 Euro im Monat. Lernmittel, Semesterbeitrag, Handyvertrag, Mobilitätskosten, Ausgaben für Sport und Freizeit, Kleidung: all das, da kommt man schnell auf eine Summe von 1.000 Euro im Monat. Dann schauen Sie sich mal den BAföGHöchstsatz an und sehen, glaube ich, schon, dass Studierende nicht der erste Punkt sein sollten, an dem wir sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP] – Unruhe CDU) Wir haben derzeit Studiengebühren von knapp 270 Euro. Obendrauf kommen jetzt noch diese Verwaltungsgebühren. Dann kommt da noch drauf, dass das Deutschlandticket um neun Euro teurer geworden ist, was auch auf die Semestergebühren aufgeschlagen wird, wenn sich die Studierenden am Solidarsystem beteiligt haben. (Martin Balasus [CDU]: Wir haben keine Gebühren!) Im Wintersemester 2024/25 wurde der Beitrag für das Studentenwerk um 16 Euro auf 79 Euro angehoben. Im Sommersemester 2026 sind es weitere zehn Euro. (Martin Balasus [CDU]: Bundesweites Semesterticket!) Das sind auch noch mal 26 Euro, die oben drauf kommen, insgesamt dann 89 Euro Beitrag für das Studentenwerk. Das sind ja alles auch noch zusätzliche Steigerungen. Es ist nicht nur das, es ist einfach zu viel. Wenn wir jetzt schon in Deutschland eine Armutsgefährdungsquote in der Bevölkerung von 14 Prozent und bei Studierenden von 77 Prozent haben, dann kann das doch nicht der Punkt sein, wo Sie Ihr Haushaltsloch stopfen. (Beifall SPD) Dann frage ich mich: Wo ist denn eigentlich der Mehrwert? – Es wurde eben schon angesprochen, Verwaltungsgebühren sind Gebühren, das ist nichts, womit man Gewinn machen kann. Weil Sie ja – in der Kleinen Anfrage wurde es besprochen –, gar nicht belegen konnten, was denn jetzt eigentlich was kostet und womit man was decken kann, frage ich mich, wie Sie eigentlich errechnet haben, dass das der kostendeckende Beitrag für irgendwelche Verwaltungsleistungen sein soll. Ich schließe mich dem Kollegen Vogt an: Das ist relativ unehrlich. Wenn Sie einmal zugeben würden, dass es keinen Mehrwert gibt; geben Sie doch wenigstens offen zu, dass diese Studiengebühren dafür da sind, Ihre Haushaltslöcher zu stopfen! Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich nicht in Ordnung.

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Eka von Kalben

Herr Stender, lassen Sie eine Frage von Herrn Balasus zu?

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Martin Balasus CDU

Vielleicht vorweg eine Anmerkung. Von Gebühren haben wir nie gesprochen, sondern von einem Beitrag. Das geht hier die ganze Zeit durcheinander. Es geht um Verwaltungskosten, um Beiträge. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Das ist ein Unterschied. Zweitens. – – Na, was war das zweitens? Langer Tag heute. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall) – Danke schön. Das erste war schon mal gut. Ich komm gleich noch mal.

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Eka von Kalben

Herr Stender, möchten Sie darauf reagieren?

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Kianusch Stender SPD

Weiß ich auch nicht. Also ich mach‘s vielleicht mit den Worten von Herrn Balasus: Mehr Hopp-HoppHopp statt Mi-Mi-Mi! – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Martin Habersaat von der SPD gemeldet.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich wollte mich an einem Wort des Moorreger Aphoristikers Martin Balasus orientieren. Mich hat Ihre „innere Logik“ herausgefordert. Wenn Sie in so einer Landtagsrede vehement innere Logik fordern, dann versuchen wir es doch einmal mit innerer Logik. Sie sagen, wir hätten diese Debatte am besten letzten Monat zusammen mit den Haushaltsberatungen geführt. Dann zeigen Sie mir doch einmal die Stelle im Landeshaushalt 2025, an der diese Verwaltungsgebühr auftaucht, Herr Balasus. Da werden Sie nichts finden. Das taucht im Haushalt gar nicht auf, weil, wie Sie ja selber gesagt haben, die Grundlage für die Einführung dieser Verwaltungsgebühr ja überhaupt erst noch geschaffen werden muss, indem wir ein Gesetz, nämlich unser Hochschulgesetz, ändern. Da kommt doch die FDP genau zum richtigen Zeitpunkt, wenn sie sagt: Liebe Landesregierung, spart euch die Arbeit, lasst es bleiben, wir verzichten auf die Einführung dieser Verwaltungsgebühr. (Christopher Vogt [FDP]: Zu spät oder zu früh? – Martin Balasus [CDU]: Wenn das der Punkt ist, ist es ja harmlos!) Zweiter Punkt: Sie sagen, Sie wollen einen Kostenbeitrag unter anderem für Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, die Organisation von Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung und für die akademischen Auslandsangelegenheiten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Frankierter Rückumschlag!) Meine Kollegin Birgit Herdejürgen hat die Landesregierung gefragt, wie viel Personal eigentlich dafür erforderlich ist, um das alles zu leisten. Wissen Sie, was die erstaunliche Antwort war? – Das weiß die Landesregierung gar nicht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber in ihrer Weisheit kommt die Regierung zu dem Schluss: 60 Euro sind dafür eine angemessene Beteiligung der Studierenden, meine Damen und Herren. – Na, herzlichen Glückwunsch. (Birte Pauls [SPD]: Das ist innere Logik! – Christopher Vogt [FDP]: Warum nicht 59,50 Euro? – Dr. Heiner Garg [FDP]: 61,30 Euro!) Interessant ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage für mich ein weiterer Satz, in dem die Landesregierung noch einmal deutlich hervorhebt, dass die Verantwortung für die Einführung dieser Gebühren ja mitnichten bei der Landesregierung liegt, sondern beim Parlament. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach so!) Das sind wir, das sind Sie, meine Damen und Herren. Sie dürfen darüber entscheiden, ob Sie es richtig finden, den Studierenden in die Tasche zu greifen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Und was könnte es für einen besseren Zeitpunkt für so eine Entscheidung geben als den, an dem ein ehemaliger AStA-Vorsitzender Vorsitzender einer der regierungstragenden Fraktionen ist? Ich habe ja schon das harte Interview gelesen, das Sie im „Albrecht“ geben mussten. Das war ja krass, da fehlte nur die Frage: Wie schaffen Sie es, bei dem Stress so gut auszusehen, Herr Petersdotter? (Heiterkeit und Beifall) Aber das können Sie mal an anderer Stelle beantworten. Ich habe einen Vorschlag für Sie. Wenn wir wie Hamburg und Bremen solche Beiträge einführen, (Martin Balasus [CDU]: Auch Niedersachsen!) dann verzichten wir doch wie Hamburg und Bremen künftig auf Kitagebühren. –Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haushaltskonsolidierungen erfordern schwierige Abwägungen, am Ende aber auch Entscheidungen. Ich kann Ihnen sagen, wir sind mit den Studierenden genauso wie mit den Präsidien der Hochschulen im ständigen Gespräch und wir nehmen die Bedenken und Sorgen, die von dort kommen, sehr ernst. Insbesondere die finanzielle Situation vieler Studierender ist uns sehr wohl bewusst. Gleichzeitig gilt: Der Spardruck in der aktuellen Konsolidierungsrun- (Ministerin Karin Prien) de ist enorm und trifft eben am Ende alle Teile der Gesellschaft. Auch wenn die Hochschulen und die Wissenschaft deutlich weniger von den Einsparungen betroffen sind – in unserem Land übrigens anders als in anderen Bundesländern –, werden wir am Ende in allen Bereichen unseres Landes Einsparungen, bittere Einsparungen, vornehmen müssen. Dazu gehört dann eben auch, dass die Hochschulen nicht 2023, nicht 2024 und nicht 2025, weil sie eben den entsprechenden Vorlauf brauchen, sondern ab 2026 einen Beitrag zur Konsolidierung werden leisten müssen. Dabei handelt es sich genau um 7,2 Millionen Euro. Damit Sie das einmal einordnen können: Das sind etwa 1,8 Prozent der Grundfinanzierung unserer Hochschulen aus Landesmitteln. Die Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag et cetera kommen ja noch dazu. Das hört sich erst einmal nicht so gewaltig an, aber ich kann Ihnen sagen, das stellt die Hochschulen vor gewaltige Herausforderungen. Natürlich diskutieren wir das intensiv mit den Präsidien. Ohne Bürokratieabbau und ohne Einsparmaßnahmen an den Hochschulen wird das gar nicht zu machen sein. Das wissen die Hochschulen, und die Hochschulen machen sich da auf den Weg. Bei der Suche nach einer vertretbaren Lösung in einem ohnehin finanziell angespannten Umfeld war es uns wichtig, das Niveau von Forschung und Lehre in unserem Land auf dem gleichen Niveau zu halten, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Hochschulen und die Wissenschaft das entscheidende Wachstumspotenzial ermöglichen, das wir in unserem Land brauchen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Vogt, natürlich haben wir auch über andere Instrumente der Finanzierung beraten: Nachgelagerte Studiengebühren sind zum Beispiel etwas, das sich in Ihrem FDP-Wahlprogramm findet. Das war jetzt für uns in dieser Sparrunde sicherlich keine Option. (Christopher Vogt [FDP]: In Schleswig-Holstein?) Ich meine, ganz weit entfernt sind Sie von einem solchen Gedanken offensichtlich nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Ich verwehre mich dagegen!) Meine Damen und Herren, wir haben dann schweren Herzens in der Landesregierung gemeinsam eine Entscheidung getroffen. (Zurufe FDP) Diese Entscheidung haben wir getroffen, und wir werden diesen Weg jetzt gemeinsam gehen. Meine Damen und Herren, dieser Weg wird in anderen Bundesländern bereits gegangen – und zwar in Bundesländern, die zum Teil finanziell weit besser aufgestellt sind als wir. Dieser Verwaltungskostenbeitrag wird zum Teil schon seit über zehn Jahren erhoben. Ich spreche hier nicht über den Süden des Landes, ich spreche über Hamburg, ich spreche über Bremen, ich spreche über Niedersachsen, ich spreche auch über Baden-Württemberg. Auch in SchleswigHolstein haben wir uns jetzt entschieden, die Studierenden mit einem Beitrag an den Verwaltungskosten zu beteiligen. In Schleswig-Holstein werden wir 60 Euro pro Semester erheben. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage von Herrn Habersaat zu?

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Karin Prien

Ich möchte gerne fortfahren. – Damit decken wir übrigens auch zukünftig nur etwa die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten. Es ist eben keine Verwaltungskostengebühr, es ist nur ein Beitrag. Die Verwaltungskosten werden durch die Hochschulen erhoben, und vorläufig ermittelt worden ist ein Betrag von 14,6 Millionen Euro. (Wortmeldung Kianusch Stender [SPD])

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Eka von Kalben

Ist das eine Bitte um eine Frage, Herr Stender? Mir war nicht ganz klar. – Frau Ministerin, lassen Sie die Frage zu?

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Karin Prien

Ich werde meine Rede fortsetzen. – Danke. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber das können Sie doch!) Die errechneten Pro-Kopf-Kosten der Studierenden für die abgedeckten Leistungen der Hochschulen bewegen sich damit weitaus höher als die 60 Euro, sodass die Hochschulen im Ergebnis weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Kosten aus ihrem Grundbudget tragen werden. Im Gegenzug können die Studierenden weiterhin ein Studium in hoher (Ministerin Karin Prien) Qualität beanspruchen. Man muss ehrlicherweise sagen, dass unsere Studierenden nach wie vor gute Berufs- und Verdienstaussichten haben. Meine Damen und Herren, uns war das am Ende wichtiger in der Abwägung. Ich bin sehr froh, dass es in der Vergangenheit gelungen ist und aktuell gelingt, die Studierenden mit vielen weiteren Angeboten zu unterstützen. Gerade in den letzten Jahren ist da vieles hinzugekommen. Bei den Kürzungsrunden in den Jahren 2023 und 2024 – ich habe es gesagt – haben wir im Wesentlichen keinerlei Kürzungen an den Hochschulen vorgenommen. Es ist sogar gelungen, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. So konnten wir noch mit dem Haushalt 2023 das Studentenwerk beziehungsweise dessen Zuschuss von 2,4 auf 3,5 Millionen Euro erhöhen und damit die Angebote des Studierendenwerks für die Studierenden sichern und zum Beispiel die Essenspreise in den Mensen stabilisieren. Wir wissen, wie wichtig Beratungsangebote des Studentenwerks für die Studierenden gerade in und nach der Coronapandemie waren und sind. Seit 2021 ist es uns gelungen, diese Angebote mit zusätzlichen Mitteln von rund 300.000 Euro pro Jahr zu unterstützen. Dabei bleibt es jetzt auch. Wir stocken diese Mittel weiter auf, sodass wir jetzt mit insgesamt 375.000 Euro unser psychologisches Beratungsangebot an den Hochschulen aufrechterhalten können. Ein weiteres Thema, was für die Studierenden wichtig ist – das ist zu Recht angesprochen worden –, ist die Schaffung von preiswertem Wohnraum. Das Land hat dem Studentenwerk rund 1,6 Millionen Euro zur Eigenkapitalstärkung zweckgebunden zugewiesen, um den Wohnungsbau weiter zu unterstützen. Geplant sind weitere 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027. Es wurden an den Standorten Flensburg sowie Kiel Grundstücke für den Wohnheimbau durch das Studentenwerk Schleswig-Holstein kostenlos im Erbpachtwege zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2021 bis 2024 flossen etwa 3 Millionen Euro Zuschüsse an das Studentenwerk für Sanierungsmaßnahmen und Neubauprojekte sowie 8,4 Millionen Euro zur Abfederung von Baukostensteigerungen im Wohnheimbau. Mit diesen Mitteln wurden insbesondere Neubauprojekte des Studentenwerks in Flensburg und Kiel maßgeblich unterstützt. Weitere Projekte sind in Planung. Meine Damen und Herren, das sind nur einige wenige Beispiele, die zeigen, dass es der Landesregierung wichtig ist, dass die Studierenden unter guten Rahmenbedingungen in unserem Land studieren können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Botschaft ist mir am Ende wichtig: Wir werden die gewaltigen finanziellen Herausforderungen, vor denen wir in unserem Land stehen, nur lösen, wenn alle einen solidarischen Beitrag leisten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als zum 1. Januar 2003 die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die IB.SH, durch Abspaltung eines Teilbereichs der damaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet (Beate Raudies) wurde, hat wohl niemand erwartet, dass so eine großartige Erfolgsgeschichte daraus wird. Ich will die wichtigsten Aufgaben der IB.SH gerne noch einmal nennen: Sie ist das zentrale Förderinstitut des Landes bei der Umsetzung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben. Sie verwaltet das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung, betreut die soziale Wohnraumförderung und berät in allen Förderfragen. Sie vergibt Fördermittel für die Wirtschaft, Kommunen, Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmaßnahmen, Umwelt- und Energieprojekte, Städtebau und den Agrarbereich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, und dabei ist die IB.SH auch wirtschaftlich erfolgreich. Nicht nur, aber auch, weil das Land für die Bank die Anstaltslast, die Gewährträgerhaftung und eine Refinanzierungsgarantie übernommen hat. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Das ermöglicht eine günstige Refinanzierung am Kreditmarkt. Darüber hinaus ist die IB.SH auch noch insolvenzunfähig. Die Eigenanlagen bringen gute Erträge. Der größere Teil der Überschüsse wurde in der Vergangenheit zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung genutzt – wie es die Anforderungen des EU-Bankenrahmens vorsehen. Inzwischen hat die Bank eine ausreichende Eigenkapitalausstattung angesammelt. Das soll auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist wesentlicher Bestandteil der Risikovorsorge. So kann die Geschäftstätigkeit unter den aufsichtlich vorgegebenen Stressszenarien langfristig und nachhaltig gesichert und aufrechterhalten werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle ausdrücklich dem Vorstand und allen Mitarbeitenden, aber auch den Aufsichtsgremien der Bank für ihre Arbeit danken. Diese erfolgreiche Arbeit ist der Grund dafür, dass wir heute überhaupt eine Änderung des IB-Gesetzes diskutieren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nicht nur, aber auch wegen der schwierigen Haushaltslage des Landes müssen wir die Überschüsse, die Gewinne der Bank, in den Blick nehmen. Solange die Risikotragfähigkeit gesichert ist, sollten diese künftig zur Finanzierung der dringend erforderlichen Investitionen für Wohnungsbau und Krankenhausinfrastruktur dienen. Für beide Zwecke müssen wir jeden Cent einsetzen, den wir kriegen können. (Beifall SPD und FDP – Zurufe SPD und FDP: Ja, genau! Jawohl!) Angesichts der Diskussion über die Schuldenbremse, die in Berlin gerade stattfindet, ist es wichtiger denn je, dass wir hier nach eigenen Wegen gucken. Bis zu diesem Punkt sind, glaube ich, sogar die Kolleginnen und Kollegen der Koalition einverstanden. Wir diskutieren heute also nicht über das Ob, sondern nur über das Wie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Landesregierung und IB haben im Dezember die Einrichtung eines sogenannten Förderfonds vereinbart, in den künftig ausgeschüttete Gewinne fließen sollen. Diese Mittel sollen für alle Förderaufgaben der Investitionsbank eingesetzt werden, um damit mittelbar den Landeshaushalt zu entlasten. Diese Ausgestaltung folgt der jetzigen Regelung des § 10 Absatz 2 des IB-Gesetzes. Danach entscheidet die Landesregierung allein über die Verwendung möglicher Gewinne. Diese Regelung wollen wir ändern – nicht nur, aber auch, weil wir nicht mehr wie in der Vergangenheit über eine einstellige, sondern möglicherweise über eine mittlere zweistellige Millionensumme jährlich reden. Allein der Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans verlangt es doch, dass über die Verwendung dieser Mittel nicht nur durch das Kabinett hinter verschlossenen Türen, sondern durch den Landtag öffentlich beraten und förmlich beschlossen wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Um nichts anderes als um parlamentarische Kontrolle und notwendige Transparenz geht es bei unserem Gesetzentwurf. Alle Fragen zu Beihilfe und EU-Recht, die die Redner der Koalition jetzt vielleicht aufbringen, werden wir im Verfahren klären und dann hoffentlich zu einer guten Lösung für unser Land Schleswig-Holstein kommen. – Danke sehr. (Beifall SPD, FDP und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Da kann man ja gar nicht gegen sein!)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU erteile ich Herrn Ole Plambeck.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Für uns ist klar: Das Parlament und seine (Ole-Christopher Plambeck) Gremien, vor allem natürlich der Finanzausschuss, müssen die Entscheidung treffen und die Kontrolle ausüben, wie Mittel des Landes eingesetzt werden. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Die Umsetzung dieser parlamentarischen Entscheidung über Fördermittel des Landes werden durch die Landesregierung oder eben per Aufgabenübertragung durch die IB.SH exekutiert – seien es Mittel für die Kommunen, für die Unternehmen, für die Verbände, für Privatpersonen oder Krankenhäuser, Wohnraumförderung, all das, was die Kollegin eben genannt hat. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – da schließe ich mich an ‑, ist definitiv eine Erfolgsgeschichte und kann sich vor allem auch im Ländervergleich der Förderbanken sehr gut sehen lassen. Eine der großen Förderbanken und eine Institution, von der ich sagen würde: Damit haben wir Schleswig-Holstein richtig nach vorn gebracht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Förderbank ist wichtig, und es ist wichtig, dass sie stabil aufgestellt ist, gut mit Eigenkapital ausgestattet ist und auch, dass die Risikovorsorge ausreichend ist. Das ist sie auch, und das ist gut so. Daher ist es richtig und angemessen – da sind wir uns auch einig ‑, dass Überschüsse über einen Förderfonds für Förderzwecke verwendet werden und damit mittelbar den Landeshaushalt entlasten. Klar muss auch sein, dass über die Mittelverwendung politisch entschieden wird. Die Frage ist nur: Wie? – Da geht es um das Thema Aufgabenübertragungsverträge. Man muss sich die Frage stellen: Wie machen wir es? – Die Landesregierung macht es bisher und macht entsprechende Verträge mit der Investitionsbank. Da ist die Frage, ob das so gewollt ist. Wir müssen darüber diskutieren, ob die jeweils im Landtag genehmigt werden müssen, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) ob die durch den Ausschuss sollen, weil wir auch da das Thema Gewaltenteilung betrachten müssen – die einen, die das entscheiden, die anderen, die das umsetzen. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) Wir sind uns sicherlich einig, dass wir keine Verzögerung in den Abläufen wollen und dass wir die Fördermittel möglichst schnell ihrem Zweck zuführen müssen, damit wir schnell in die Umsetzung kommen. Wir sind uns auch einig, dass die Überschüsse den Landeshaushalt mittelbar entlasten sollen. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtiger denn je. Insbesondere die Investitionsbedarfe in der Krankenhausfinanzierung und im Bereich Wohnraum sind enorm, und die müssen wir besonders im Blick haben. (Beifall CDU, FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Beate Raudies [SPD]) Genau über diese Entscheidungswege müssen wir sprechen. Sie müssen am Ende vor allem praktikabel sein, aber gleichzeitig die Kontrollrechte beinhalten. Darüber sollten wir intensiv im Finanzausschuss diskutieren, sodass wir da einen guten Weg finden. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist seit vielen Jahren ein zentraler Akteur und Partner bei der Gewährung und Abwicklung von Förderprogrammen für unser Land und ebenso als Beratungsinstitution für die Wirtschaft, für Gründerinnen und Gründer, für unsere Kommunen, für Wohnungsbau und Wohnungssanierung, für die Energiewende, um nur einige Themenfelder zu nennen. Auch ich möchte mich hier – wie meine Vorredner_innen – dem Dank für die bisher geleistete Arbeit anschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch das ist bereits erwähnt worden: In den letzten Jahren war die IB.SH mit diesem Geschäftsmodell wirklich erfolgreich. Nachdem die Bank zunächst Vorsorge getroffen hat, um mit Eigenkapitalpuffern die Risikovorsorge für Stressszenarien, wie zum Beispiel Bankenkrisen, zu verbessern, ist die Situation mittlerweile so, dass mit höheren Gewinnen zu rechnen ist. Auch das ist bereits erwähnt worden. Die Aufgabe der Risikosteuerung der Bank liegt dabei eindeutig in der Hand des Vorstands. Dazu (Oliver Brandt) gehört die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken. Es ist und bleibt eine operative Aufgabe, die Stabilität der IB.SH zu sichern und sie auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten. Heute geht es aber nicht um die Höhe des Gewinns, denn darüber entscheidet die Gewährträgerversammlung der IB.SH auf Vorschlag des Vorstands, sondern um dessen Verwendung. Hier haben wir in der Tat – das ist bereits geschildert worden ‑, aufgrund der zukünftig erwarteten höheren Zuführungen an das Land eine neue Situation. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Noch einmal: Wie ist die derzeitige Rechtslage? – Bislang entscheidet darüber gemäß § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz die Landesregierung, und zwar im Rahmen des für die Förderzwecke der IB.SH eingerichteten Zweckvermögens. So hat es der Landtag vor über 20 Jahren beschlossen. In der Tat ist es so, dass diese Regelung bisher – so habe ich es zumindest wahrgenommen ‑, nicht infrage gestellt wurde. Aber es ist, glaube ich, jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber zu diskutieren. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Im Finanzausschuss hat die Landesregierung im Januar den Förderfonds IB.SH als Instrument für die Verwendung zukünftiger Überschüsse vorgestellt. Das Ziel ist, diese Mittel im Rahmen der Förderzwecke der IB.SH zügig und flexibel einsetzen zu können, insbesondere für die Wohnraumförderung und die Krankenhausfinanzierung. Das ist zunächst eine praktikable Lösung. Allerdings ist die Frage in der Tat berechtigt, ob und wie künftig dabei mehr parlamentarische Kontrolle und Steuerung ermöglicht werden kann. Insofern begrüße ich die Initiative von SPD, FDP und SSW, denn das Haushaltsrecht liegt bei der Exekutive, und dazu gehört nach meinem Verständnis auch die Verwendung von Überschüssen aus der IB.SH, die in den Landeshaushalt fließen. (Beifall SSW, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Beate Raudies [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Dafür benötigen wir eine Lösung, die einerseits den bereits geschilderten Ansprüchen des Parlaments Rechnung trägt, andererseits aber auch berücksichtigt, welche umfangreichen vertraglichen Bindungen die Landesregierung mit der IB.SH eingegangen ist, zum Beispiel im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung – auch das ist bereits von meinem Kollegen Plambeck erwähnt worden. Die genaue Ausgestaltung einer Beteiligung des Landtags scheint mir allerdings in dem vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend geregelt zu sein. Diese Probleme lassen sich meiner Meinung nach im weiteren Gesetzgebungsverfahren lösen. Vorstellbar wäre aus meiner Sicht zum Beispiel eine Beschlussfassung im Finanzausschuss, der regelmäßig zusammentritt und damit schnell handlungsfähig ist. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit in vielen anderen Bereichen bewährt. Lassen Sie uns die weiteren Beratungen im Finanzausschuss zum Gesetzentwurf abwarten. Ich freue mich jedenfalls darauf. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat die Kollegin Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich freue mich, das muss ich wirklich sagen. Kollege Brandt, Kollege Plambeck, herzlichen Dank! Nachdem Sie meinen Antrag noch vor zwei Monaten im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes abgelehnt haben, jetzt so eine Kehrtwende, nachdem wir den Antrag jetzt noch einmal einzeln gestellt haben – da muss ich wirklich sagen, ich bin baff und freue mich wirklich ausdrücklich darüber. Gut, ich brauche jetzt nicht wieder auszuholen und zu erzählen, was bereits gesagt wurde: IB.SH ist ein wichtiger Partner, Eigenkapital ist wichtig für die Bonität, für die Refinanzierung. Es gibt drei Komponenten der Eigenkapitalausstattung, die wichtig sind. Die Kernkapitalquoten, acht Prozent, die Basel verlangt, zusätzliche Kapitalpuffer – der Kollege Vöge nickt –, damit wir keine Sonderprüfung durch die BaFin bekommen, denn das verursacht alles Bürokratie. Noch einmal: Die Eigenkapitalausstattung ist hundsgemein wichtig – wollen wir alle machen –, aber der Fonds für allgemeine Bankenrisiken, der dafür bisher von der IB.SH plietscherweise genutzt wurde, hat nun einmal leider die Krux, dass er ein Bestandteil des Kernkapitals ist, der der Landesregierung dauerhaft entzogen ist. Das heißt, nur der Vorstand wacht über dieses Geld; wir kommen da nie wieder ran. Der Fonds ist gefüllt; wir haben darüber debattiert. Ausdrücklich: Ich freue mich, dass jetzt auch die (Annabell Krämer) regierungstragenden Fraktionen anerkennen, dass der Fonds voll ist und es Zeit ist, dass zusätzliche Gewinne ausschließlich dem Land und seinen Investitionsbedarfen zur Verfügung gestellt werden. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Ich bin am Anfang ein bisschen belächelt worden. Da hieß es, ich wollte die Axt an die IB.SH anlegen, und: Oh, um Gottes Willen, die Eigenkapitalbasis! – Ich habe Ihnen hinreichend dargelegt, dass die Eigenkapitalbasis mehr als auskömmlich ist – nahezu 21 Prozent, fast die beste Eigenkapitalausstattung bundesweit – und dass es Zeit wird. Wir müssen ehrlich sagen, dass die Gewinne der IB.SH auch dadurch zustande kommen, dass wir der Kunde der IB.SH sind. Es ist nur angemessen, dass wir als Eigentümer auf die Gewinne zugreifen dürfen. Ich sage Ihnen eines: Es ist nicht alles in diesem Investitionsbankgesetz von 2003 schlecht. Schlecht war – das wollen wir heute ändern –, dass die Exekutive über die Gewinne und über die Verwendung der Mittel allein entscheidet. Die Kollegin Raudies sagte es: Das Hoheitsrecht des Parlaments ist der Haushalt. Deshalb gehört die Entscheidungsbefugnis in den Landtag. Ich sagte, es ist nicht alles schlecht, was im Investitionsbankgesetz von 2003 geregelt ist. Wir haben nämlich extrem viel Beinfreiheit, was wir mit den Gewinnen machen können und wollen. § 6 regelt, dass wir den sozialen Wohnungsbau, Gesundheitswesen, Tourismus, Kunst, Kultur, Landesinfrastruktur – also wenn wir ehrlich sind, fast alles – damit fördern können. Weil der Handlungsspielraum so groß ist, ist es so wichtig, dass das Parlament darüber entscheidet. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Das Parlament muss darüber entscheiden. Wir reden hier nicht über ein paar Groschen, meine Damen und Herren. Wir reden davon, dass die Zuführung in den Fonds in den letzten Jahren 30 bis 70 Millionen Euro pro Jahr betrug. Wenn ich einmal 50 Millionen Euro annehme, könnten wir damit über ein paar Jahre unsere Deckungslücke bei den Krankenhäusern schließen. (Beate Raudies [SPD]: Ja! – Jette WaldingerThiering [SSW]: Ja!) – Ja, das könnten wir machen. Genauso könnten wir für den sozialen Wohnungsbau erheblich mehr Mittel zur Verfügung stellen. Es kann nicht angehen, dass die Bank quasi kostenlos Eigenkapital weiter aufstockt, um das am Kapitalmarkt anzulegen und weitere Gewinne zu erzielen, während wir unseren Landeshaushalt auf Pump finanzieren. Das geht nicht. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Schwamm drüber, aber die Gewährträgerversammlung hat aus meiner Sicht in den letzten Jahren ein paar Mal gepennt. Man hätte viel früher eingreifen müssen. Wir machen es jetzt zum Glück, wir haben es erkannt. Wie gesagt, ich wurde im Herbst noch belächelt, als mir das auffiel. Jetzt freue ich mich, dass anscheinend alle im Hohen Hause meiner Meinung sind. Es ist einfach großartig. Ich bin dankbar, dass die IB.SH so gut wirtschaftet und solche Gewinne für unser Land erzielen kann. Ich denke, das sind ja auch gute Zwecke, (Beifall FDP, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Beate Raudies [SPD]) und es stärkt die Daseinsberechtigung dieser Bank, wenn sie dazu beiträgt, alle unsere Bedarfe, unsere wesentlichen Grundbedürfnisse im Land zu unterstützen. Insofern freue ich mich außerordentlich auf die anstehenden Beratungen. Ich glaube, das kriegen wir gemeinsam hin. Es ist in unser aller Interesse, Deckungslücken zu schließen. Dass wir heute so einer Meinung sind, ist ein guter Tag für unser Land. – Ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU und SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat der Kollege Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es ein Elend, wenn man der fünfte Redner ist. Es ist alles gesagt, nur nicht von mir – das will ich Ihnen an der Stelle ersparen. Ich finde es auch großartig, dass wir uns offenbar über die konkrete Ausgestaltung annähern. Ich freue mich darauf, wenn wir uns im Ausschuss unterhalten. Wunderbar, dass manche Dinge hier gemeinsam entwickelt werden können. (Christian Dirschauer) Für den Rest gebe ich meine Rede zu Protokoll. – Danke. (Beifall SSW, CDU, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt Ministerin Dr. Schneider das Wort. (Anhang)1 Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat sich eine Mission gegeben: aus eigener Ertragskraft für nachhaltiges Wachstum, Fortschritt und dauerhaft gute Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein zu sorgen. Das ist für mich zugleich der Spiegel für eine Erfolgsgeschichte, von der Sie hier schon gesprochen haben, und das zu Recht. Was das in der Umsetzung bedeutet, möchte ich gerne mit einigen wenigen Zahlen veranschaulichen. Von 2014 bis 2023 wurden im Rahmen der Wirtschaftsförderung der IB.SH rund 150.000 Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein gesichert. Im selben Zeitraum wurden Neubau, Erwerb und Sanierung von rund 70.000 Häusern und Wohnungen gefördert. Außerdem hat die IB.SH in ebendieser Zeit mehr als 800 Existenzgründungen finanziell unterstützt und 37.000 Menschen mit dem AufstiegsBAföG begleitet. Sie sehen, die IB.SH ist für das Land eine wichtige Partnerin. Sie ist eine stabile, zuverlässige und auch in Krisenzeiten gut aufgestellte Bank. Wie wichtig das ist, hat Schleswig-Holstein in der Vergangenheit schmerzlich lernen müssen. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Errichtung des Förderfonds gemeinsam mit der Investitionsbank einen Weg gefunden haben, künftig mit ausgeschütteten Gewinnen der IB.SH den schleswig-holsteinischen Haushalt zu entlasten. Wir alle wissen, wie hoch der Investitionsbedarf im Land ist. Es wurde schon mehrfach genannt; ich will einen Teil aufzählen: Insbesondere für die Krankenhausfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung wird der Förderfonds eine wichtige Unterstützung sein. Der Dank für diesen Erfolg gebührt vor allem meinem hervorragenden Team im Finanzministerium. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) 1 Anhang liegt als Anlage bei Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete – insbesondere wende ich mich hier an die Abgeordneten Raudies, Krämer und Dirschauer –, ich verstehe und teile persönlich Ihr Anliegen. Das Budgetrecht ist aus gutem Grund das Königsrecht des Parlaments. Daher muss die Kontrolle über die Verwendung der Förderfondsmittel durch das Parlament, jedenfalls durch den Finanzausschuss – das können Sie ja noch diskutieren –, gewährleistet sein. Gesetzlich ist dies bisher nicht in § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz abgebildet. Ihr Vorschlag geht allerdings meines Erachtens deutlich über ihr eigentliches – für mich verständliches – Anliegen hinaus. Denn die Änderung hätte im Gesamtkontext des Absatzes zur Folge, dass der Landtag nicht nur sein parlamentarisches Kontrollrecht für die Verwendung der Mittel im Förderfonds ausübte, sondern auch über die Verwendung sämtlicher Mittel des Zweckvermögens Investitionsbank entschiede. (Zuruf: Sehr gut!) Mit der beantragten Änderung wäre es der Landesregierung künftig nicht mehr möglich, Förderaufgaben, die in den Anwendungsbereich des Zweckvermögens Investitionsbank fallen, durch Verträge – das sind die Aufgabenübertragungsverträge, davon haben wir derzeit rund 100, die in den Anwendungsbereich des Zweckvermögens Investitionsbank fallen – auf die IB.SH zu übertragen, ohne dass der Landtag vorher seine Zustimmung zu jedem einzelnen Vertrag gegeben hätte.

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Eka von Kalben

Frau Dr. Schneider, lassen Sie eine Frage von Frau Krämer zu? Ministerin Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja, gerne.

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Annabell Krämer FDP

Recht herzlichen Dank. – Erstens. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir sowieso gefordert, dass wir im Finanzausschuss diese Verträge sehen, bevor sie unterzeichnet werden. Das wäre nichts Neues. Es ist interessant, dass Sie das jetzt erwähnen, weil wir eigentlich schon den gemeinsamen Konsens hatten, dass diese zukünftig im Finanzausschuss vor Unterzeichnung vorgelegt werden. Zweitens. Warum diese ganzen Übertragungen? Wir, die Kollegin Raudies, der Kolle- (Ministerin Ministerin Dr. Silke Schneider) ge Dirschauer und ich, reden ja darüber – unser Petitum war es –: Es ging um die Gewinnverwendung. Es geht nicht darum, in den Geschäftsbetrieb der IB.SH einzugreifen. Meine Kenntnis ist, dass die IB.SH bisher überwiegend ein Dienstleister für uns ist. Sie finanziert die schönen Dinge, die sie macht, nicht aus eigenen Mitteln, sondern wir geben die Mittel zur IB.SH, und sie als Förderbank kehrt diese aus. Da vergleichen wir gerade ein bisschen Äpfel mit Birnen. – Nein, ich habe mich dazu geäußert, dass sich das Anliegen, dass das Parlament darüber entscheidet, wofür die Mittel im Förderfonds verwendet werden – – (Beate Raudies [SPD]: Nee, ich will keinen Förderfonds!) – Sie wollen gar keinen Förderfonds. – Gut, ich habe den Antrag so gelesen – noch einmal –, dass es den Antragstellern darum geht, dass das Parlament mit Blick auf das Recht der Parlamentarier, über den Haushalt zu entscheiden, auch über die Verwendung der Mittel im Förderfonds zu entscheiden hätte. So wie es formuliert ist, geht es darüber hinaus. Darauf habe ich hingewiesen, und an diesem Punkt habe ich Bedenken. Das mag dann im Finanzausschuss ausführlich erörtert werden, wenn es doch genau das ist, was Sie wollten.

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Bemerkung von Frau Krämer? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Dann ist es gut, dass wir das Missverständnis hier ausräumen. Darum ging es uns nicht. Es ging uns ausschließlich um die – ein logisches Moment – Zuführung in den Haushalt und Rückführung um die Auskehrung der Jahresüberschüsse. – Okay, wunderbar. Danke für die Klarstellung. Dann geht es genau in die Richtung, auf die ich hinweisen wollte. Dann braucht es eine gute Formulierung, und dabei unterstützen wir gerne. Deswegen: So wie es jetzt formuliert ist, geht es nicht, aber so ist – wie ich jetzt höre – auch nicht die Intention gewesen. Wir helfen bei einer passenden Alternative, um das Ziel zu erreichen, das Sie eigentlich – das wir möglicherweise auch gemeinsam – erreichen wollen. Ich komme zum Schluss. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte an dieser Stelle noch einen Punkt benennen: Über die Rolle der Investitionsbank und des Förderfonds ist in den letzten Wochen viel und hitzig auch öffentlich diskutiert worden. Natürlich ist die Investitionsbank heute vor allem als Erfolgsmodell hervorgehoben worden. Es kam in der letzten Zeit aber auch zu stark verzerrten Darstellungen der Bank. Lassen Sie mich deshalb zum Schluss betonen: Der Vorstand der IB.SH ist dafür zuständig, Risiken abzuwägen und Vorsorgen zu treffen. Wir wollen und brauchen eine stabile Investitionsbank, die auf alle Stressszenarien gut vorbereitet ist. Natürlich ist der Bedarf an Haushaltsmitteln beim Land enorm. Ich bin die Letzte, der sie das erklären müssen. Aber klar ist auch: Wir werden unsere Investitionsbank nicht plündern. An solchen Debatten wird sich die Landesregierung keinesfalls beteiligen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Hat auch niemand gefordert!) Ungeachtet davon: Ich freue mich auf die Beratungen im Finanzausschuss, und ich bin jetzt zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine gute, eine praktikable, eine rechtssichere Lösung zur Sicherung der parlamentarischen Kontrolle über die Förderfondsmittel finden werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Beate Raudies von der SPD das Wort.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, auch wenn die Kollegin Krämer gerade schon einmal versucht hat, es deutlich zu machen, will ich noch einmal sagen: Uns geht es nicht darum, über die Verwendung der Mittel aus dem Förderfonds zu entscheiden. Wir finden, das Parlament muss entscheiden, was mit den Gewinnüberschüssen der IB.SH passiert. (Beifall SPD und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Für welche Zwecke und wie diese eingesetzt werden, darf die Regierung das wie bisher regeln. Frau Krämer hat es eben sehr schön gesagt: In der logischen Sekunde, in der die Gewinne aus der IB in den Landeshaushalt fließen, muss es die par- (Beate Raudies) lamentarische Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers sein, für welche Zwecke dieses Geld eingesetzt wird. Auf Deutsch gesagt, ich will nicht, dass das über einen Förderfonds durch die Regierung gemacht wird, auf den ich als Parlament keinen Zugriff habe, sondern das Parlament sagt: So viel für den Wohnungsbau, so viel für das Krankenhaus, den Rest sehen wir dann. Wenn es nach uns geht, dann nur Krankenhaus und Wohnungsbau. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist das, was wir wollen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier eine gemeinsame gute Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Mit dem Tampon in der Hand versteckt unauffällig zur Schultoilette schleichen, die Binde so langsam wie möglich auspacken, um Geräusche zu vermeiden – all das, nur damit niemand mitkriegt, dass man seine Periode hat. Solche Szenen gehören für viele junge Menschen zum Alltag und zeigen, wie sehr das Thema Menstruation noch immer mit Scham, Ekel und Angst behaftet ist. Das Absurde daran: Die Periode ist ein ganz natürlicher Prozess. Er betrifft ungefähr die Hälfte der Bevölkerung irgendwann in ihrem Leben, und trotzdem schämen wir uns so sehr dafür. Eine Umfrage von Plan International Deutschland verdeutlicht, wie tief Stigmatisierung und Scham in unserer Gesellschaft verankert sind. 97 Prozent aller befragten Mädchen und Frauen empfinden Blutflecken auf der Kleidung als Worst-Case-Szenario, und 33 Prozent der Befragten fühlen sich während der Periode als unrein. Gleichzeitig möchten sich 35 Prozent nicht mehr für ihre Periode schämen müssen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dringend eine stärkere Aufklärung über die Menstruation, Menstruationsprodukte und Periodenarmut zu schaffen, um solchen Stigmata und Tabus endlich entgegenzuwirken. (Beifall SPD, vereinzelt SSW und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Besonders an Schulen bedarf es an Aufklärung. Dort werden wichtige Grundlagen für den Umgang mit der Periode gelegt. Dazu gehört auch, dass wir anerkennen, dass die Menstruation nicht nur Mädchen und Frauen betrifft, sondern auch trans- und intergeschlechtliche Personen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Viele erleben noch eine zusätzliche Belastung. Manch eine würde sich freuen, wenn sie überhaupt einen Tampon heimlich zur Toilette tragen könnte, denn nicht jede kann genügend Menstruationsprodukte wie Binden oder Tampons kaufen. Periodenarmut bedeutet, dass Menstruationsprodukte für manche eine große finanzielle Belastung darstellen (Sophia Schiebe) können. Für armutsgefährdete Personen ist das auch hier in Deutschland ein weit verbreitetes Problem. Erschreckende Zahlen bestätigen das: 23 Prozent der Mädchen und Frauen sagen, die monatlichen Ausgaben für die Periode seien für sie eine finanzielle Belastung. Menstruationsprodukte sollten aber keine Luxusprodukte sein. Sie sind ein notwendiges Gut und hygienisch und gesundheitlich erforderlich. Die WHO warnt, dass eine unzureichende Menstruationshygiene zu Infektionen des Harnund Reproduktionstraktes führen kann. Zusätzlich erschwert der fehlende Zugang die gesellschaftliche Teilhabe. Viele Menstruierende fühlen sich gezwungen, während ihrer Periode zu Hause zu bleiben, weil sie keine geeignete oder saubere Toilette nutzen können oder geeignete Produkte vorfinden. Unsere Forderung an die Landesregierung ist daher klar: kostenlose Menstruationsprodukte in allen Liegenschaften des Landes. (Beifall SPD) Menstruationsprodukte sollten wie Toilettenpapier und Seife zum sanitären Grundangebot gehören. Es ist unverständlich, dass in öffentlichen Gebäuden des Landes, in denen täglich viele Menschen ein- und ausgehen, keine Menstruationsprodukte zur Verfügung stehen. Besonders im Landtag, der als Ort der politischen Entscheidungsfindung eine Vorbildfunktion hat, sollte eine angemessene Ausstattung selbstverständlich sein. Ich wurde auch schon mehrmals von Schülerinnen aus Besuchergruppen darauf angesprochen. Es fällt also auf. Die aktuelle Situation ist mehr als unangenehm, besonders wenn junge Menschen, die sich an ihren eigenen Schulen für kostenfreien Zugang einsetzen, im Landtag nichts vorfinden. Das darf einfach nicht sein. (Beifall SPD, Anne Riecke [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Darüber hinaus soll die Landesregierung zusammen mit den Kommunen den kostenlosen Zugang zu den Produkten in öffentlichen Bildungseinrichtungen unterstützen. Besonders Schüler_innen, Auszubildende und Studierende leiden unter den finanziellen Belastungen. Daher ist es so wichtig, den kostenfreien Zugang zu Menstruationsprodukten gerade in den Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Erfreulicherweise sind bereits die ersten Schritte getan. Städte wie Schleswig oder einzelne Schulen und Universitäten wie die Universität Lübeck haben sich selbst verpflichtet und kostenfreie Menstruationsprodukte bereitgestellt. Aber es kann nicht sein, dass dieser kostenlose Zugang zu Menstruationsprodukten abhängig vom Wohnort ist. Wir fordern eine flächendeckende Umsetzung für Schleswig-Holstein, um diese Ungleichheit zu beseitigen. (Beifall SPD, vereinzelt SSW und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Um zum Schluss noch einmal auf die Befragung von Plan International zurückzukommen: 80 Prozent der Befragten finden, dass sich die Politik des Themas Periodenarmut annehmen sollte. Deshalb bitten wir, dass die Anträge an den Sozialausschuss überwiesen werden, denn Ziel muss es sein, dass Mädchen in Zukunft nicht mehr heimlich mit einem Tampon zur Schultoilette laufen müssen, sondern sicher sein können, dass die Produkte dort bereits vorzufinden sind. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sprechen heute über ein Thema, das 50 Prozent der ganzen Bevölkerung in Deutschland und in der Welt betrifft und welches immer noch als Tabuthema behandelt wird. Wir reden über die Menstruation – ein ziemliches Tabuthema, das in vielen gesellschaftlichen und auch politischen Diskursen nicht ausreichend berücksichtigt und immer wieder stiefmütterlich behandelt wird. Es gibt viele Gründe dafür, warum die Menstruation in der Gesellschaft noch immer ein Tabuthema ist. Einer der wichtigsten Gründe ist die mangelhafte Aufklärung, die vor allem junge Mädchen betrifft, die zum ersten Mal mit diesem natürlichen Prozess konfrontiert werden. Dabei handelt es sich um etwas ganz Natürliches, das jede Frau im Laufe ihres Lebens erfährt. Trotzdem gibt es noch viele Missverständnisse, Ängste und Unsicherheiten rund um dieses Thema. Aufklärung ist hierbei der erste Schritt zur notwendigen Enttabuisierung. Dabei stellen wir sicher, dass bereits die Schule ein offenes Verständnis für die Menstruation vermitteln soll und vermittelt. Unabhängig vom Geschlecht sollen Schülerinnen und Schüler bereits früh lernen, was die Menstruation bedeutet, was der Körper in dieser Zeit durchmacht und warum es so wichtig ist, darüber Bescheid zu wissen und offen zu sprechen. Das ist ganz wich- (Katja Rathje-Hoffmann) tig. Gerade Schulen sollten ein Umfeld bieten, in dem Fragen gestellt werden können und müssen, damit es keinen Raum für falsche Scham gibt. Die natürliche Funktion der Menstruation ist keine Unannehmlichkeit oder Schwäche, sondern ein normaler Bestandteil des menschlichen Lebens. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das ist in den Lehrplänen ein fest integrierter und wichtiger Bestandteil. Doch Aufklärung reicht oft alleine nicht aus. Wenn wir eine inklusive und gerechte Gesellschaft wollen, müssen wir auch über den praktischen Zugang zu Periodenprodukten sprechen. Periodenprodukte sollten keine Luxusartikel sein; darüber sind wir uns wohl alle einig. Es ist kaum zu fassen, dass für viele Frauen Periodenprodukte eine finanzielle Belastung darstellen. Diese Produkte sind keine optionalen Luxusartikel, sondern ein grundlegendes Bedürfnis. Die Ausgaben für Menstruationsartikel sind in den Regelsätzen des SGB II und des SGB XII und in den Leistungssätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes berücksichtigt. Der Landtag bittet nun die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass der Bundesgesetzgeber prüft, inwiefern diese Ausgaben angemessen und ausreichend berücksichtigt sind. Deshalb kann ich die Forderung gut verstehen, im Verantwortungsbereich des Landes nach Möglichkeit einen kostenlosen Zugang zu Menstruationsprodukten zu gewährleisten. Es ist erfreulich, dass die Landtagspräsidentin – Frau Schiebe hat es auch gerade gesagt – im Vorwege zugesagt hat, kostenlose Periodenprodukte im Bereich des Landtags an geeigneten Stellen zur Verfügung zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Zuruf Birte Pauls [SPD]) – Logischerweise ist das alles nach dem Umbau geplant. Dieser Vorgang muss Schule machen. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass kostenlos Menstruationsprodukte ausgegeben werden. Das schafft soziale Gerechtigkeit. Die Menstruation ist ein natürlicher Prozess, der nicht nur eine biologische, sondern auch eine gesellschaftliche Dimension hat. Wir leben in einer modernen Gesellschaft, in der wir uns für Gleichberechtigung und Inklusion stark machen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen wegen ihrer biologischen Gegebenheiten benachteiligt werden. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Catharina Nies. – Bitte schön. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Zunächst einmal Danke in Richtung SPD, dass Sie mit Ihrem Antrag erneut das Thema Periodenarmut auf die Tagesordnung gebracht haben. Meine Kollegin hat es schon gesagt, und es steht auch in unserem Alternativantrag: Wir werden hier im Landeshaus künftig Menstruationsartikel kostenlos in den Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter menstruieren – in der Regel alle vier Wochen für circa fünf Tage. Die Periode kann aber auch komplett unregelmäßig auftreten. Die erste Regelblutung tritt oft schon mit zwölf Jahren ein, manchmal auch früher. Die letzte Blutung findet im Durchschnitt mit etwa 50 Jahren statt. Das alles sind im Leben einer Frau insgesamt bis zu 40 Jahre mit rund 60 Tagen Menstruation im Jahr. Diese Tage erleben Mädchen und Frauen sehr unterschiedlich. Bei vielen ist die Periode, auch in den Tagen davor, mit enormen körperlichen und psychischen Beschwerden verbunden, wie Krämpfen im Unterleib, Gliederschmerzen, Rückenschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Schwindelanfällen, starker Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Angstzuständen, Depressionen und Stimmungsschwankungen. Bei vielen Frauen ist Eisenmangel ein ständiger Begleiter. Die genauen Ursachen für das prämenstruelle Syndrom, also viele dieser Symptome ab ein bis zwei Wochen vor der Blutung, sind ungeklärt. Klar ist nur: Es hängt mit Veränderungen in unserem Hormonspiegel zusammen. Diese Beschwerden müssen ernst genommen werden, denn sie beeinträchtigen den Alltag vieler Frauen und Mädchen. Das Wissen über Menstruation ist für uns alle wichtig. Nur wenn Wissenschaftler_innen für Menstruationszyklen und Menopause sensibilisiert sind, können Datenlücken geschlossen werden. Nur, wenn Mediziner_nnen sensibilisiert sind, können mehr Mädchen und Frauen über Endometriose aufgeklärt werden. Und nur, wenn Politiker_innen sensibili- (Catharina Johanna Nies) siert sind, können zusätzliche Bedarfe im Bereich der Sozialleistung rechtlich auch verankert werden. Außerdem ist es wichtig, dass Mädchen über ihre eigene Gesundheit und ihren Körper Bescheid wissen. Darum geht es uns Grünen in dem vorliegenden Antrag. Wir wollen gemeinsam mit der CDU erreichen, dass erstens der ganze Wissenskomplex rund um Menstruation, Wechseljahre und Menopause im Schulunterricht (Zuruf Birte Pauls [SPD]) durch Änderungen in den Fachanforderungen Biologie in der Sek I gesichert integriert ist. Wir wollen zweitens, dass die gesundheitliche Kompetenz junger Menschen an Schulen, das Wissen um frauenspezifische Erkrankungen wie Endometriose und über deren Symptome, wie zum Beispiel sehr starke Regelschmerzen, gestärkt werden. Nur so erreichen wir, dass Krankheiten rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Wir wollen drittens, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die derzeit angesetzten Regelbedarfe für Hygieneartikel in Sozialleistungsbezügen kritisch überprüft und künftig bedarfsgerecht errechnet werden. Frauen benötigen aufgrund ihrer Regelblutung und damit verbundenen Beeinträchtigungen Tampons, Binden oder Periodenunterwäsche, außerdem Eisentabletten und oft Schmerztabletten, um irgendwie durch den Tag zu kommen. Dies ist ein regelhafter und dauerhafter Bedarf und sollte deshalb auch entsprechend berücksichtigt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sophia Schiebe [SPD]) Selbst wenn ich nur das Nötigste zusammenrechne und keine ökologisch nachhaltigen Produkte nehme, komme ich mit Tampons, Binden, Eisentabletten und Schmerztabletten auf einen Finanzbedarf von circa 10 Euro pro Monat. Für sich betrachtet sind diese Kosten vielleicht nicht armutsgefährdend, aber die Gesamtsituation ist entscheidend. Derzeit sind für Gesundheitspflege monatlich 16 Euro im Bürger_innengeld veranschlagt; in der Asylbewerber_innenleistung sind es sogar nur 12,44 Euro. Würde man den Menstruationsbedarf also fair einberechnen und 10 Euro davon abziehen, blieben 2,44 Euro bis 6 Euro für alle anderen Dinge, (Zuruf Birte Pauls [SPD]) die im Kulturbeutel gebraucht werden: Shampoo, Duschgel, Zahnpasta, Zahnbürste, Gesichtshygiene und so weiter. Die Sätze für Jugendliche sind noch geringer. Das scheint aus meiner Sicht recht weit weg von den realen Bedarfen einer menstruierenden Person zu sein. Was wir deshalb prüfen lassen sollten, ist eine bedarfsgerechte Bemessung der Hygieneregelsätze in den Sozialleistungsbezügen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung legte dem Landtag – damals initiiert durch den SSW – bereits Ende der letzten Legislatur, im Frühjahr 2022, einen ausführlichen Bericht zu dem Thema Vermeidung von Periodenarmut vor. Der damalige Sachstandsbericht ist heute immer noch aktuell. Weitere Institutionen und Kommunen haben sich entschlossen, einen kostenlosen Zugang zu Binden und Tampons zu gewähren, zum Beispiel die Stadt Flensburg in den sanitären Einrichtungen ihrer Schulen oder die EuropaUniversität in Flensburg in ihren Räumlichkeiten. Liebe Kolleg_innen, ich komme zum Schluss. Das Thema Menstruation wird auch heute noch an vielen Stellen tabuisiert und nicht angesprochen, aber das muss es, wenn frauenspezifische Bedürfnisse sichtbar und ernst genommen werden sollen. Jede öffentliche Debatte, auch diese, ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Anne Riecke.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Auf der roten Welle surfen“, „Erdbeertage“ oder, in anderen Sprachen, „code red“ auf Englisch, „ando con Andrés“ auf Spanisch – „ich bin mit Andres unterwegs“ – oder wie man in Portugal zu sagen pflegt: „Benfica spielt“ – weil Benfica Lissabon rote Strümpfe trägt. Oder einfach „die Tage haben“, was häufig gleichzeitig eine Missstimmung der betroffenen Person impliziert, ich könnte unzählige weitere Begriffe mit metaphorischen Umschreibungen nennen, die alle schambehaftet sind. Keiner traut sich, es laut zu sagen. Hygieneprodukte wie beispielsweise Tampons werden wie ein illegales Gut peinlich berührt untereinander ausgetauscht, damit es um Himmels willen keiner sieht. Es ist erstaunlich, dass es bei diesem Thema (Anne Riecke) weltweit kaum Unterschiede gibt. Irgendwie schämen sich Menschen überall dafür, Frauen und Männer. Es muss Schluss damit sein, dass wir peinlich berührt über etwas Natürliches sprechen, über eine Sache, die nun einmal ist, wie sie ist. Wir müssen über Periode, Menstruation, Regelschmerzen und PMS offen sprechen, ohne Scham und Ekel zu haben. Die Periode geht oft mit Angst, Schüchternheit oder Unwohlsein einher. Die Angst, ausgelacht zu werden oder gar auszulaufen, ist vor allem in den ersten Jahren der Menstruation präsent. Selbst über die Monatsblutung zu sprechen und zu verstehen, was mit dem eigenen Körper passiert, kann zu Furcht und Unwohlsein führen. Die Vorstellung, die Periode sei etwas Unreines, etwas, weswegen sich Menstruierende verstecken und schämen müssten, hält sich in vielen Gesellschaften immer noch hartnäckig, nicht zuletzt, wenn man die Binden auf dem Kassenband im Supermarkt unter anderen Käufen vor den Blicken anderer schützen möchte. Offen darüber zu sprechen, ist ein wichtiger Schritt zu einer Normalität. Dieses Thema betrifft viele Menschen und beeinflusst den Alltag mehr, als man es sich vorstellen kann. Nicht zu vergessen: Ohne die monatliche Blutung wäre Leben, unser Wunder des Lebens gar nicht möglich. Warum sie dann nicht in einen gewissen Rahmen und in den Mittelpunkt stellen, frage ich mich. Es bedarf schon früh einer gewissen Bildung. Diese darf nicht erst an weiterführenden Schulen stattfinden. Es bedarf einer kindgerechten sexuellen Aufklärung auch an Grundschulen. (Birte Pauls [SPD]: Schulgesundheitsfachkraft!) – Über das Thema Schulgesundheitsfachkraft haben wir das letzte Mal gesprochen. Ursachen und Wirkungen müssen erklärt werden und somit zu einer Normalität und zum Verständnis beim Thema Menstruation verhelfen. Denn nicht zuletzt ist die Menstruation ein häufiger Grund für das Fortbleiben vom Unterricht und von der Arbeit, was nicht selten zu Nachteilen und sozialen Schwierigkeiten führt. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, dass zum Thema Periode der Zugang zu entsprechenden Hilfsmitteln und Hygieneprodukten gehört und hier Enttabuisierung und Aufklärung stattfinden müssen. Denn nicht für alle ist der Badezimmerschrank immer prall gefüllt mit Binden, Tampons und Menstruationstassen. Viele Betroffene tragen ihre Binden und Tampons möglichst lange, um sparsam mit diesen umzugehen. Nicht selten führt dies zu besorgniserregenden Infektionen und anderen Krankheiten. Studien zeigen, dass diese Hygieneprodukte oft schwer zugänglich sind und finanzielle Hürden mit sich bringen. Der fehlende Zugang zu diesen Produkten hält Menschen davon ab, eine ehrliche Diskussion über Periodenarmut und letztlich über ihren eigenen Körper zu führen, und führt dies zudem zu einem Stigma. Eine Bereitstellung bereits an unseren Schulen und Grundschulen wäre ein richtiger Schritt in eine aufgeklärte Gesellschaft. (Beifall FDP und SSW) Es gehört dort genauso hin wie Klopapier. Unsere Anträge zeigen, dass wir alle eine gemeinsame Haltung und Bedeutung in dieser Sache sehen. Deswegen schlage ich vor, die Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen, damit Menstruation kein Thema hinter verschlossenen Türen bleibt, sondern ein gemeinsamer Weg der Finanzierung für die Aufklärung zu Menstruation und zu Hygieneprodukten in öffentlichen Einrichtungen gefunden wird. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir das Thema Periodenarmut hier erneut thematisieren. Es hatte eigentlich so gut angefangen: Wir als SSW hatten das Thema erstmals 2021 auf die Tagesordnung gesetzt, indem wir die Landesregierung baten, dem Landtag gegenüber zu berichten, unter welchen Voraussetzungen Menstruationsprodukte in Schleswig-Holstein kostenfrei verteilt werden können. Im Januar 2022 folgte der Bericht und damit erstmals eine Grundlage, auf der wir diskutieren können. Wir stellten dann recht zügig einen Antrag, der auf den Ergebnissen des Berichts fußte. Die SPD ging nahezu sofort mit rauf, und im weiteren Verlauf einigten wir uns auch mit CDU, Grünen und FDP auf einen gemeinsamen Antrag, der im Febru- (Jette Waldinger-Thiering) ar, vor Ablauf der vorherigen Regierungskoalition beschlossen, wurde. Eigentlich ein gutes Zeichen für Zusammenarbeit, und doch müssen wir feststellen: Passiert ist seitdem irgendwie nichts. Das haben sowohl wir als auch die SPD seitdem in Kleinen Anfragen erfragt. Wir finden das wirklich bedauerlich, zumal sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag die Forderung wiederfindet, die Aufstellung von Spendern für Menstruationsartikel an weiterführenden Schulen zu unterstützen. Warum ist es so wichtig, dass wir uns weiter mit dem Thema Periodenarmut auf Landesebene beschäftigen? Weil den allermeisten Menschen das Problem überhaupt nicht bewusst ist. Weil die Menstruation noch immer ein schambehaftetes Tabuthema ist. Weil 23 Prozent der Mädchen und Frauen in Deutschland angeben, die monatlichen Ausgaben für die Periode als finanzielle Belastung zu empfinden. Weil jede Zehnte den Wechsel von Tampons oder Binden bewusst hinauszögert, um länger damit auszukommen, wie wir aus einer Umfrage von Plan International wissen. Im Übrigen gibt es ein Gesundheitsrisiko: Wenn Tampons länger als acht Stunden im Körper bleiben, besteht die Gefahr eines toxischen Schocksyndroms. Keime verbreiten sich rasend schnell, geraten in die Blutbahn; daran können Menschen sterben. Uns als SSW geht es einfach darum, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig wird und dieses Mal glaubhaft dafür sorgt, dass sich etwas tut. (Beifall SSW) Ich bin nicht naiv, ich weiß um die Haushaltslage, ich weiß, dass das Thema bei Ihnen nicht größte Priorität hat. Aber Sie sind ja frei in der Wahl, was Sie tun wollen und wie. Als SSW setzen wir Schwerpunkte, die wir in unserem Änderungsantrag deutlich machen. Wir wollen, dass Perioden-Hygieneartikel in ausgewählten Einrichtungen des Landes kostenlos zur Verfügung gestellt und vor allem dort ausgelegt werden, wo vermehrt Menschen mit geringen Einkommen oder Menschen, die Sozialleistungen beziehen, unterwegs sind. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, ihren eigenen Koalitionsvertrag in diesem Punkt umzusetzen und mit den Schulen Möglichkeiten zu finden, fest installierte Spender auf den Toiletten anzubringen. Wir bitten die Landesregierung außerdem darum, den Gesprächsfaden mit den Kommunen wieder aufzunehmen, um kostenlose Menstruationsartikel in kommunalen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und dabei vor allem darauf zu achten, dass Einrichtungen, in denen obdachlose Menschen verkehren, und öffentliche Toiletten zuvorderst bedacht werden. Abschließend bitten wir die Landesregierung, eine Initiative zu starten, die sich im Sinne einer Enttabuisierung der Menstruation den gesundheitlichen Faktoren widmet und auch das Thema Endometriose gezielt beleuchtet. Auch da gab es 2023 einen gemeinsam beschlossenen Antrag, um dessen Umsetzung ich mir ernsthaft Sorgen mache. Die Antwort auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung von Annabell Krämer war mehr als dünn; das muss man leider so sagen. Ich erhoffe mir von der erneuten Thematisierung der Gefahren der Periodenarmut, dass nun merkbar etwas im Land angestoßen wird, und verspreche Ihnen: Wir bleiben auf alle Fälle dran! (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Goldschmidt in Vertretung für Frau Ministerin Touré das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bis vor fünf Jahren galten Tampons steuerrechtlich nicht als Produkte des täglichen Gebrauchs. Diese Mehrbelastung traf genau die Gruppe, die ohnehin weniger Geld zur Verfügung als andere hat, denn wir haben nach wie vor einen Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern. Der Gender-Pay-Gap lag letztes Jahr in SchleswigHolstein bei elf Prozent und deutschlandweit bei 16 Prozent. Die Entlastung durch die Mehrwertsteuersenkung von neun auf sieben Prozent vor fünf Jahren war deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für Menschen ohne eigenes oder mit einem geringen Einkommen ist die Finanzierung von Menstruationsprodukten eine besondere Herausforderung. Die Beitragssätze im SGB II und im Asylbewerberleistungsgesetz müssen aber nicht nur Menstruationsprodukte, sondern auch grundlegende Hygieneprodukte angemessen berücksichtigen. Ministerin Touré nimmt den Auftrag der Koalitionsfraktionen gerne an und wird den Bund bitten, die beiden Regelsätze zu überprüfen. (Minister Tobias Goldschmidt) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die SPD fordert mit ihrem Antrag, kostenlose Menstruationshygieneprodukte in den Landesliegenschaften und öffentlichen Einrichtungen insgesamt einzuführen. In einigen Bereichen findet das bereits statt. Als Land stellen wir Menstruationshygieneprodukte in allen unseren Landesunterkünften und im Justizvollzug bereit. Auch das Landeshaus – das wurde schon angesprochen – geht an dieser Stelle mit gutem Beispiel voran beziehungsweise wird vorangehen. Das Sozialministerium prüft aktuell, ob und inwieweit eine Zurverfügungstellung umsetzbar und machbar ist. Als Fachminister für Umwelt sage ich Ihnen zu, dass ich mir die Ergebnisse ebenfalls genau anschauen werde, und ich bin mir sicher, dass das auch die übrigen Kabinettskollegen tun werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Herr Minister, entschuldigen Sie. – Es ist nicht gestattet, von der Besuchertribüne Fotos zu machen. Ich bitte, das zu unterlassen. – Entschuldigen Sie die Unterbrechung, Herr Minister. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ich dachte schon, dieses Mal wäre ich wieder der Übeltäter gewesen.

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Peter Lehnert

Nein, ausnahmsweise einmal nicht. (Heiterkeit) Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Die Ausgabe von Artikeln in Kommunen erfolgt auf Basis der freiwilligen Selbstverwaltung. Bundesweit, aber auch in Schleswig-Holstein greifen Kommunen dieses Thema bereits auf und beschließen die kostenlose Ausgabe in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel in weiterführenden Schulen oder in Bibliotheken. Die SPD fordert in ihrem Antrag auch, „die Aufklärung über Menstruation, Menstruationshygiene und Periodenarmut weiter voranzutreiben“. Es ist wichtig, dass das Thema Menstruation enttabuisiert wird, denn das Schweigen rund um die Menstruation führt nicht nur zu Scham und Tabus, sondern wirkt sich auch gesundheitlich aus. Das wurde heute bereits mehrfach genannt. Krankheiten wie Endometriose, von der schätzungsweise rund zwei Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind, werden häufig erst nach sieben bis zehn Jahren diagnostiziert, weil Schmerzen während der Periode oft als normal abgetan werden, anstatt die Symptome ernsthaft aufzuklären und die Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Das hat auch die große Anhörung zur Frauengesundheit im Sozialausschuss vor wenigen Monaten gezeigt. Genau deshalb begrüßen wir, dass der Bund eine eigene Website zur Krankheit Endometriose auf den Weg gebracht hat und jetzt Forschungsmittel zur Verfügung stellt. Auch die Aufklärungsarbeit von pro familia und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist richtig und zu begrüßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Vorurteile abzubauen, Scham und Stigmatisierung zu beenden und sicherzustellen, dass niemand aufgrund biologischer Gegebenheiten benachteiligt wird, denn eine Gesellschaft, die aufklärt und unterstützt, ist eine gerechtere Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Stadt Kiel möchte ihr Nahverkehrsnetz zukunftsfähig aufstellen. Das ist erst einmal ein gutes Ansinnen. Mobilität verändert sich rasanter als jemals zuvor. Die Herausforderungen für den ÖPNV wachsen. Die Stadtbahn gleicht einem Jahrhundertprojekt, und die Stadt steht noch am Anfang. Wir als Landesregierung haben uns von Anfang an gesprächsbereit gezeigt, den Prozess immer konstruktiv begleitet und die Planung seit 2020 mit 3,4 Millionen Euro gefördert. Am 5. Dezember 2024 hat der Ministerpräsident mit dem Letter of Intent die grundsätzliche Unterstützung der Landesregierung für die weiteren Planungsphasen zugesagt. Das heißt konkret, wir stocken die laufende Förderung um 700.000 Euro auf. Auch die nächsten Planungsabschnitte fördern wir mit 25 Prozent, maximal aber mit bis zu 3,8 Millionen Euro. In Zukunft ist eine weitere Landesförderung denkbar. Dafür gibt es aber Voraussetzungen, die die Stadt erfüllen muss. Der Letter of Intent ist kein Blankoscheck. Zum einen ist entscheidend, dass die Bundesregierung das Projekt unterstützt. Dafür gibt es den Topf über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Wenn der Bund eine verbindliche Finanzierungszusage getroffen hat, werden wir eine Entscheidung über die Kofinanzierung des Projektes treffen, die auch von der Haushaltslage zu diesem Zeitpunkt abhängt. Zum anderen muss die Stadt Kiel nachweisen, dass sie ihren Eigenanteil von zehn Prozent der nicht förderfähigen Kosten aufbringen kann, ohne dass andere wichtige Investitionen darunter leiden. Um Menschen für den Nahverkehr zu begeistern, braucht es ein gutes Angebot – das wiederhole ich immer wieder bei den unterschiedlichsten Diskussionen, und dahinter stehe ich auch –, ein günstiges Ticket und einfache Tarife bringen nichts, wenn der Bus im Stau steht oder es gar keine Verbindung gibt. Die Landeshauptstadt Kiel will das mit der Stadtbahn verwirklichen. Das Land wird – wie verabredet – die weitere Förderung prüfen, wenn es an der Zeit ist, denn wir müssen realistisch sein. Angesichts der Haushaltslage sind solche Großprojekte nicht mal eben (Minister Claus Ruhe Madsen) mit links zu stemmen. Klar ist: Die aktuell laufenden Planungen und eine denkbare Förderung der Stadtbahn haben überhaupt keine Auswirkungen auf die im aktuellen LNVP priorisierten Vorhaben. Da kann ich Sie beruhigen. Deswegen gilt: Die Finanzierung seitens der Stadt muss als Erstes sichergestellt werden. Das ist bei allen Förderprojekten so. Wenn das der Fall ist und der Bund an Bord ist, werden wir über die Landesförderung entscheiden. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die FDP-Fraktion zu Punkt a) der Kollege Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst dem Herrn Minister für seinen Bericht. Man könnte jetzt den Eindruck haben, die Landesregierung unterstützt die Stadtbahn in Kiel und will das Projekt – man könnte diesen Eindruck haben, (Zuruf SSW: Könnte man!) wenn man nicht parallel dazu wüsste, dass die Kieler CDU das Projekt ablehnt, (Zurufe: Hört, hört!) und zwar im Wesentlichen betrieben durch den Kreisvorsitzenden der Kieler CDU; und der ist zufälligerweise Verkehrsstaatssekretär. (Unruhe – Zurufe: Oh! – Bei wem?) – Bei dem Minister, der gerade gesprochen hat. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein, so was! – Annabell Krämer [FDP]: Aha! – Beifall FDP und SSW) Der will das Projekt eigentlich nicht, genauso wenig wie derjenige aus der Kieler CDU, der massiv die entsprechenden Beratungen auf dem Kreisparteitag voranbringt; der sitzt da vorne und ist ebenfalls Mitglied der Landesregierung. Das ist Dirk Schrödter, der Chef der Staatskanzlei. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein! So was!) Sie bekommen also zu diesem Punkt von der CDU alles geliefert: Wir unterstützen das Projekt, sind aber dagegen. (Heiterkeit) So jedenfalls las man das – es sei denn, man geht noch einmal vertiefter in die Vorlagen. Dann stellt man fest: Na, vielleicht ist es ja doch ein bisschen anders. Denn der Herr Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium hat uns wissen lassen: Wir lehnen die Stadtbahn nicht ab. Aber solange wichtige Fragen nicht geklärt sind, können wir den Planungen nicht zustimmen. (Zurufe: Aha!) – Aha! Das klingt schon etwas anders als zuvor. Nur weiß der Chef der Staatskanzlei auf seinem Kreisparteitag schon, dass – ich zitiere wörtlich – „die Antworten“ – so Dirk Schrödter, Kreisverbandsmitglied in Kiel der Staatskanzlei – „können nur so ausfallen, dass die CDU das Projekt ablehnen muss“. (Tobias Koch [CDU]: Nein, so was! Mann!) Jetzt sind wir wieder verwirrt (Lachen FDP und SSW) und sehen dann den gemeinsamen Antrag, zu dem auch Sie, Kollege Dürbrook, sich haben hinreißen lassen, in dem es ja heißt: „Nein, nein, der Landtag unterstützt das alles, allerdings“ – und jetzt kommt‘s – zu den Bedingungen, die im Letter of Intent geeinigt sind, unter Einhaltung der dortigen Bedingungen zur Umsetzung der Stadtbahn. Dann denkt man: Lass uns doch mal gucken, was in dem Letter of Intent eigentlich steht und ob es zu diesem Projekt eigentlich jemals kommen kann. – Dann bin ich sehr bei Dirk Schrödter. (Lachen FDP und SSW – Unruhe) Der hat nämlich recht: Dieses Projekt kann unter diesen Bedingungen nie kommen. Denn, meine Damen und Herren, das Projekt hat wahrscheinlich Gesamtkosten in einer Größenordnung von etwas über 1 Milliarde Euro. Von dieser über 1 Milliarde Euro könnte man jetzt denken: 75 bis 90 Prozent sind ja Förderung; dann muss die Stadt Kiel nur zehn Prozent übernehmen; das ist ein Betrag von 100 Millionen Euro. – Falsch! Denn im Letter of Intent heißt es zu Recht an dieser Stelle: „Das Land beteiligt sich nur an den nach GVFG-Bundesprogramm förderfähigen Kosten“. Die förderfähigen Kosten des Stadtbahnprojekts in Kiel umfassen nur den Gleiskörper – keine Fahrzeuge, keine Betriebshöfe, kein Sonstiges. Was heißt das? – Die Stadt Kiel müsste auf jeden Fall (Dr. Bernd Buchholz) von der etwa 1 Milliarde Euro rund 500 Millionen Euro selbst tragen. 500 Millionen Euro in zehn Jahren sind etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. Zu Recht hat der Kollege Schrödter als Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei seinem Ministerpräsidenten gesagt: Du kannst den Letter of Intent ruhig unterschreiben. Da passiert nichts. (Lachen und Beifall FDP und SSW) Denn da formulieren wir einfach noch mal schön rein: „Die Landeshauptstadt Kiel weist nach, dass sie ihren Eigenanteil und ebenso die übrigen nicht förderfähigen Kosten … finanzieren kann, ohne andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen.“ (Zurufe: Oh!) Mit Verlaub: Das ist ein genialer Schachzug. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ein klassischer Schrödter!) Ich muss sagen, ich bin begeistert. Wir lassen den Ministerpräsidenten am 5. Dezember 2024 öffentlich erklären, wie sehr er das Projekt unterstützt – er unterzeichnet einen Letter of Intent, von dem er weiß, dass der nicht realisiert werden kann. Das erklären wir auch dem Kieler Oberbürgermeister – der sich darüber freut, weil er offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen hat. Anschließend kann Dirk Schrödter dann auf dem Kreisparteitag sagen: Nein, Freunde, die Fragen sind alle ganz anders beantwortet. Da solltet ihr nicht weiter zustimmen. Vor dem Hintergrund kommt man nur auf eine klitzekleine Idee: Das Ausbringen von weiteren Mitteln zur Planung, 4,5 Millionen Euro für ein Projekt, das nie kommen wird – (Beifall FDP und SSW) manche Leute würden sagen –, grenzt an Untreue. (Zurufe: Ja! – Annabell Krämer [FDP]: Schwarzarbeit!) Aber das würde ich nie sagen, meine Damen und Herren. Das wäre ja geradezu absurd. Aber wenn ich weiß, dass ich hier ein Projekt in den Planungen finanziere, von dem ich weiß, dass es nicht kommt, dann, meine Damen und Herren, ist dies mindestens etwas, was wir in der Politik eigentlich vermeiden sollten. Es ist nämlich nichts anderes, als die Öffentlichkeit hinter die Fichte zu führen. Das passiert hier gerade. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Niclas Dürbrook zu Buchstabe B.

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Niclas Dürbrook SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Stadtbahn Kiel wird das Gesicht unserer Landeshauptstadt deutlich verändern. Die Kieler Straßen werden schöner, aber vor allem wird die Stadtbahn die Mobilität erleichtern.“ Das ist ganz schön viel Prosa; es kommt aber nicht von mir, es kommt vom Ministerpräsidenten. Ich finde trotzdem, an der Stelle hat er recht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn das hat er gesagt, als am 5. Dezember 2024 zusammen mit Ulf Kämpfer den Letter of Intent unterschrieben hat. Fairerweise muss man sagen – da hat der Kollege Buchholz recht –, dass der Letter of Intent kein Blankoscheck ist. Über die endgültige Finanzierung entschiede die Landesregierung nach Förderzusage des Bundes. Aber – auch darauf hat der Kollege Buchholz gerade schon hingewiesen – dieses „Es ist kein Blankoscheck“ ist dann doch noch Lichtjahre von dem entfernt, was der Chef der Staatskanzlei in seiner Eigenschaft als Basismitglied der Kieler CDU dann beim Kreisparteitag der SPD Kiel gesagt hat – ich wiederhole es gern –: Die CDU in Kiel – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Parteitag der SPD? – Serpil Midyatli [SPD]: Nicht auf dem SPDParteitag! – Weitere Zurufe) – Was habe ich gesagt? (Zurufe: „SPD“!) – Das wüsste ich. Das war der CDU-Kreisparteitag. (Heiterkeit) – Vielen Dank, Herr Kollege Garg. – Er soll dann gesagt haben, die CDU in Kiel könne die Stadtbahn am Ende nur ablehnen; zu groß sei der Sanierungsstau, zu unsicher die Finanzierung durch das Land. „Zu unsicher die Finanzierung durch das Land“ – ich finde, eigentlich ist das der wesentliche Kracher; gar nicht so der Rest. Aber dieser Halbsatz am Ende, zu unsicher sei die Finanzierung durch das Land – das ist der eigentliche Kracher. Denn der Chef der Staatskanzlei in seiner Eigenschaft als Kieler CDU-Basismitglied (Niclas Dürbrook) (Lachen Christopher Vogt [FDP]) stellt sich hin und sagt: Das, was mein Ministerpräsident da im Letter of Intent unterschrieben hat, kann quasi gar nicht eintreten, weil die Finanzierung durch das Land zu unsicher ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sind wir hier im Saal ja noch in der Lage, zu differenzieren zwischen den Aussagen eines CDU-Basismitglieds und der offiziellen Haltung der Landesregierung. Aber ich wage sehr zu bezweifeln, dass die Menschen draußen im Land unterscheiden können, dass das eine jetzt ein CDU-Basismitglied war und das andere die offizielle Position der Landesregierung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist das eigentliche Problem bei der Sache, weil man sich dann natürlich fragen muss, was die Unterschriften der Landesregierung in solchen Zusammenhängen überhaupt noch wert sind. Auf die Rolle des – gerade nicht anwesenden – CDU-Kreisvorsitzenden, der im Hauptamt der fachlich zuständige Staatssekretär ist, wurde ja gerade schon eingegangen. Jetzt gibt es in der Öffentlichkeit die Kritik, dass die CDU Kiel bei der Stadtbahn rein parteipolitisch unterwegs ist und vielleicht ja sogar auf der Suche nach einem Thema für den OB-Wahlkampf sei. Ich sehe zumindest momentan nichts, was diesen Vorwurf wirklich entkräften würde. Das ist wirklich schade, weil das Thema dafür eigentlich zu wichtig ist. Es war damals der heutige Verkehrsstaatssekretär, der als Kreisvorsitzender einen Nahverkehrsfrieden für Kiel auf den Weg bringen wollte. Dieser Nahverkehrsfrieden hat, glaube ich, nicht so wahnsinnig lange gehalten. Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht zu diesem Thema. Das war aufschlussreich. Ich glaube ja, man wird, wenn man über die Verkehrswende redet, an neuen Infrastrukturen nicht vorbeikommen können. Wenn wir das ernst meinen, was wir an großen Zielen in die Papiere hineinschreiben, dann braucht man selbstverständlich eine neue Infrastruktur. Ich bin sehr dankbar für den Brief, den der VDV, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, am 7. Januar 2025 an den Kieler OB geschrieben hat und den wir als Verkehrspolitiker ja auch zur Kenntnis bekommen haben. Ich finde, daraus kann man eigentlich nur zitieren: „Das System Bus wird weiter eine wichtige Rolle im städtischen Verkehr spielen, wird aber allein die notwendigen ÖPNV-Kapazitäten und ‑Qualitäten nicht schaffen können. … Das System Bus hat, wie alle Beispiele im In- und Ausland zeigen, in verkehrsreichen wachsenden Städten seine ‚natürlichen‘ Grenzen, daher nutzen Städte in einer Größenordnung von Kiel aufwärts in der Regel beides – Bus und Bahn. … Das Argument, Kiel könne seine Klimaschutzziele auch ohne Stadtbahn durch die 100%ige Elektrifizierung der Busse und des Motorisierten Individualverkehrs erreichen, übersieht, dass damit nicht die verkehrlichen Herausforderungen gelöst werden. Denn auch ein E‑Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit gleichem Raum- und Flächenbedarf, und ein emissionsfreier Stau bleibt ein Stau. Die Entlastung des kostbaren städtischen Raums wird nur mit der höheren Kapazität einer Stadtbahn erreicht.“ Ich glaube, dieser fachlichen Expertise kann man sich zu 100 Prozent anschließen – und das kann man erst einmal auch nicht wegdiskutieren. Wer die Staus in Kiel auflösen will, der braucht eine neue Infrastruktur, wie sie mit der Stadtbahn geplant ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Buchholz, ich habe mich ja nicht zu diesem Antrag von der Koalition hinreißen lassen, sondern wir haben einen Antrag gestellt, und ich freue mich, dass die Koalition dem jetzt mit ein paar kosmetischen Änderungen, mit denen ich persönlich sehr gut leben kann, beigetreten ist. Aber ich glaube, dass das schon ein wichtiges Thema ist. Ich glaube auch, dass wir am Ende nicht bei einem Anteil von 500 Millionen Euro für die Stadt Kiel landen werden. Das ist natürlich ein bisschen eine Milchmädchenrechnung, wenn ich sage, ich betrachte jetzt nicht nur die Baukosten, sondern alles andere auch. Es gibt ja auch jetzt schon in Kiel einen ÖPNV, den man natürlich noch mit Ersatzbeschaffungskosten und so weiter gegenrechnen müsste. Man wird am Ende vermutlich bei einer Summe landen, die höher ist als zehn Prozent der reinen Baukosten. Aber ich glaube nicht, dass wir bei den exorbitanten Summen landen, die Sie jetzt gerade genannt haben.

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Peter Lehnert

Kollege Dürbrook, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Dürbrook, ich war mit den Vorplanungen mal irgendwie beschäftigt. Ist Ihnen bekannt, dass allein die Fahrzeugkosten für das Stadtbahnprojekt in Kiel bei heute etwa 280 Millionen Euro liegen? (Beate Raudies [SPD]: Das macht ZUG.SH!) Dazu müssen Sie einmal ins Verhältnis setzen, wie viele Elektrobusse in dieser Stadt angeschafft werden könnten, die heute fahren, wie viel Sie da für 280 Millionen Euro bekommen. Dazu kommt ein Betriebsgelände für einen Betriebshof in einer Größenordnung von etwa 80 bis 100 Millionen Euro. Das sind mal eben für die Stadt mindestens 380 Millionen Euro, die man mit anderen Möglichkeiten im ÖPNV nicht ausgeben müsste. Würden Sie mir da zustimmen, dass das Suchen nach einer Alternative vielleicht doch irgendwie sinnvoll sein könnte?

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Niclas Dürbrook SPD

Na ja, jetzt tun Sie so, als müsste man diese 380 Millionen Euro auf einen Schlag nehmen, und ich hätte die als eine Klumpeninvestition. Aber diese Züge werden ja 30 Jahre oder vielleicht sogar 35 Jahre fahren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja, aber Sie müssen sie einmal anschaffen!) Das ist genau das, was wir gerade zum Beispiel bei ZUG.SH in einem Modell mit den landeseigenen Zügen machen. Ich glaube schon, dass man da nachher am Ende, über die Laufzeit gerechnet, auf andere Summen kommt und sich eine ganze Menge davon wieder relativiert. Nennen Sie mir die Alternative, bei der ich mit deutlich weniger Mitteleinsatz trotzdem dafür sorgen könnte, dass ich einen klimaneutralen und staufreien ÖPNV in Kiel hinbekäme. Ich kenne das Gegenmodell, den Gegenentwurf der FDP nicht; der ist mir bislang nicht untergekommen. Insofern lade ich Sie herzlich ein, dem Antrag von SPD und Koalitionsfraktionen heute zuzustimmen. Noch ist es nicht zu spät; wir würden uns herzlich darüber freuen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch das Wort. (Zurufe: Uiuiui! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist das jetzt wegen der Besuchergruppe oder wegen des Themas?)

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Tobias Koch CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal hofft die FDP, mit diesem Berichtsantrag Schwarz-Grün im Landtag vorführen zu können. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nur Schwarz!) Und wieder einmal wird sich diese Hoffnung nicht erfüllen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Kiel bei den Planungen für eine Kieler Stadtbahn mit Mitteln aus der GVFG-Förderung, so wie das Land auch viele andere Kommunen beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: So ist es!) Für die Trassenstudie zur Vorplanung der Stadtbahn hat die Stadt Kiel einen Förderbescheid des Landes in Höhe von 3,35 Millionen Euro erhalten, und zwar vom damaligen Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz, FDP. Und warum? – Weil das ganz normales rechtsstaatliches Handeln ist – gar kein Vorwurf. Aufgrund eines demokratischen Mehrheitsbeschlusses stellt die Stadt Kiel einen Antrag, der bewilligt wird, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Genauso ist das auch jetzt in diesem Falle. Die dabei in Aussicht gestellte Förderung von 25 Prozent der Kosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist sogar ein eher geringer Fördersatz, weil die Haushaltslage des Landes keine weitere Aufnahme der ohnehin überzeichneten GVFG-Mittel zulässt. An dieser Stelle besteht also keinerlei Anlass für irgendwelche Kritik. Das hätte der Kollege Dr. Buchholz heute genauso entschieden, wie er es damals als Minister getan hat. (Tobias Koch) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bis zu dem Punkt: Ja!) – Sehr schön. Das halten wir im Protokoll fest, bis zu dem Punkt: Ja. Wie verhält es sich nun mit der im Letter of Intent in Aussicht gestellten Förderung des Landes an den zukünftigen Baumaßnahmen selbst? – Diese Förderung wird unter drei ganz klaren Bedingungen gewährt. Erstens muss der Bund dafür eine Förderung von 75 Prozent verbindlich zusagen. Wenn der Bund dies tut, dann haben wir als Land Schleswig-Holstein Interesse daran, dieses Bundesgeld nach Kiel zu holen und damit hier den ÖPNV auszubauen. Schließlich ist das ein wichtiger Beitrag hin zur Klimaneutralität im Verkehrssektor. Zweitens muss das Land selbst finanziell in der Lage sein, sich an den Baukosten zu beteiligen. Deshalb fällt die finale Entscheidung erst nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Jahr 2028 im Lichte der dann bestehenden Haushaltslage. Sollte der Bund eine 90-prozentige Förderung gewähren, weil es sich um die Reaktivierung ehemaliger Straßenbahnstrecken handelt, dann entfällt eine Landesförderung vollständig. Dritte Bedingung: Schließlich muss auch die Stadt Kiel selbst finanziell in der Lage sein, dieses Großprojekt zu finanzieren, und zwar ohne dabei andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen. Wenn die Opposition, die FDP, hier nun glaubt, hier bestünde eine Diskrepanz zwischen dem Handeln der CDU-geführten Landesregierung und der Positionierung des CDU-Kreisverbandes Kiel, dann täuscht sie sich. (Lachen Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Bei der Frage, ob die Stadt Kiel selbst in der Lage ist, dieses Großprojekt zu bewältigen, geht es nämlich nicht nur – das haben Sie richtigerweise gesagt – um die Frage des zehnprozentigen Anteils der Stadt Kiel an den Baukosten, sondern ebenso um die Frage der Finanzierung von Zugmaterial und Betriebshof, außerdem um die Finanzierung zukünftiger Defizite im Betrieb der Kieler Stadtbahn. Das alles müsste die Stadt Kiel ohne Hilfen von Bund und Land selber bewältigen.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Koch, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Buchholz?

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Tobias Koch CDU

Ja, selbstverständlich, gerne.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Koch, teilen Sie die Auffassung des Chefs der Staatskanzlei, dass die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung stellen, nur so beantwortet werden können, dass es zu einer Ablehnung der Stadtbahnentscheidung kommen muss? Teilen Sie diese Auffassung des Chefs der Staatskanzlei? – Nein, weil ich mir dazu zum jetzigen Zeitpunkt kein abschließendes Urteil erlauben würde. Der Chef der Staatskanzlei als Kieler ist aber natürlich viel näher dran. Das ist am Ende die kommunale Entscheidung in Kiel. (Lachen FDP – Christopher Vogt [FDP]: Wir sind doch in Kiel, Mensch!) – Das muss aber die Kieler Kommunalpolitik für sich selbst entscheiden, ob man als Stadt im kommunalen Haushalt diese Finanzierungsmöglichkeiten hat, ob man das bewältigen kann oder nicht. Das ist nicht unsere Entscheidung, das muss die Stadt Kiel zum gegebenen Zeitpunkt für sich selbst entscheiden. (Beifall CDU und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Herr Kollege Koch, erlauben Sie eine zweite Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Koch, halten Sie es für unwahrscheinlich, dass der Chef der Staatskanzlei seinen Ministerpräsidenten vor Unterzeichnung des Letter of Intent über seine Haltung unterrichtet hat? – Herr Kollege Dr. Buchholz, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß aber, dass ich die Verhandlungen größtenteils selber geführt habe und nicht der Chef der Staatskanzlei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gerade eben schon ausgeführt, kann man an dieser Stelle auf kommunaler Ebene durchaus zu einer anderen Einschätzung gelangen, als es bei der heutigen grün-roten Rathausmehrheit und dem (Tobias Koch) SPD-Oberbürgermeister der Fall ist. Das wird sich 2028 zeigen. Deshalb ist die Positionierung der Kieler CDU vollkommen legitim und steht nicht im Widerspruch zum Letter of Intent der Landesregierung. Vielmehr unterstreicht der Beschluss des Kreisparteitages der CDU Kiel die Notwendigkeit, dass auch die dritte Bedingung erfüllt sein muss, nämlich die auskömmliche Finanzierung des Vorhabens durch die Stadt Kiel selbst. Das muss schließlich noch geklärt werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss festhalten, dass sich der Letter of Intent ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt bezieht, also auf die erste von drei geplanten Stadtbahnstrecken in Kiel. Ein Landeszuschuss von 15 Prozent an diesen Baukosten dürfte sich nach gegenwärtigem Stand auf rund 40 Millionen Euro belaufen, verteilt über mehrere Jahre Bauzeit. Die zum Teil öffentlich genannten 80 bis 100 Millionen Euro Landeszuschuss sind deshalb unzutreffend. Sie ergäben sich nur dann, wenn das Land alle drei Strecken der Kieler Stadtbahn förderte. Das ist aber nicht Gegenstand des Letter of Intent, Herr Kollege Dr. Buchholz.

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Peter Lehnert

Kollege Koch, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder ‑bemerkung des Kollegen Dr. Buchholz?

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Peter Lehnert

Kollege Koch, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Letzte Frage, Kollege Koch: Bezieht sich nach Ihrer Kenntnis der Letter of Intent nur auf den Planungsabschnitt 1 oder auf alle? – Ganz eindeutig auf den Planungsabschnitt 1, auf die erste Inbetriebnahmestrecke. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Die Entscheidung über die Förderung des ersten Bauabschnittes, von dem wir gerade sprachen, erfolgt erst dann, wenn im Jahr 2028 die Voraussetzungen durch Bund und Stadt erfüllt sind und das Land mit seiner eigenen Haushaltslage imstande ist, diese Förderung zu zahlen. Darauf hatte ich bereits hingewiesen. Meine Damen und Herren, deshalb kann ich jetzt zum Schluss kommen. Sie sehen: Wir sind uns nicht nur in der schwarz-grünen Koalition und der Landesregierung vollkommen einig, sondern auch mit der SPD, mit der wir hier heute gemeinsam diesen Antrag beschließen werden. Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank.

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Kiel ist deutschlandweit fast die einzige Landeshauptstadt ohne Stadtbahn. Es gibt sonst nur noch Wiesbaden. Das soll nicht weiter so bleiben. Nach einer sehr langen Voruntersuchung, einer sehr langen Diskussion innerhalb Kiels in der Kieler Kommunalpolitik und Vorbereitung startet jetzt endlich die Planung der Kieler Stadtbahn. Das ist (Nelly Waldeck) ein großer Schritt in die Richtung, dass die Stadtbahn in Kiel Realität wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Geplant sind 35,8 Kilometer Schienen, die auf vier Linien verteilt durch die Stadt führen. In den ersten zehn Jahren soll dies Schritt für Schritt umgesetzt werden. Im ersten Schritt beteiligen wir als Land uns dafür an den Planungskosten. Wir erhöhen die bereits laufende Förderung um 700.000 Euro und stellen bis zu 3,8 Millionen Euro für die nächsten Planungsschritte zur Verfügung. Das ist ein riesiger Schritt, und ich finde, wer Planungen in dieser Höhe finanziert, sollte sich zum jetzigen Zeitpunkt dazu bekennen und sagen: Wir wollen das Projekt. Genau das haben wir mit dem Letter of Intent getan. Der Letter of Intent gibt ein klares Bekenntnis, die Investitionskosten unterstützen zu wollen. Das wäre eine der größten Einzelinvestitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die wir als Land getätigt haben. Die Stadtbahn wird die Mobilität in Kiel deutlich verändern. Sie wird die Stadt entlasten, die Straßen entlasten, den Verkehr deutlich flüssiger machen und für mehr Lebensqualität sorgen. Kieler_innen bekommen endlich eine nachhaltige, schnelle und komfortable Alternative zum Auto, die deutlich beliebter ist und deutlich mehr Kapazitäten hat, als Busse das gewährleisten könnten. Wer sich damals die Studie angeguckt hat, die zwischen dem BusRapid-Transit-System und der Stadtbahn vergleicht, der wird durch das Gutachten gesehen haben, dass die Buslösung keine Alternative ist. Das weiß zumindest auch die Kieler FDP. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der CO -Ausstoß und die schädlichen Abgase wer2 den ganz nebenbei erheblich gesenkt. Der Nutzen der Stadtbahn geht weit über die Grenzen hinaus. Das Umland wird gestärkt, die benachbarten Regionen werden besser angebunden. Im Bereich des Arbeitsmarktes sehen wir immer wieder, dass es ein riesiger Vorteil ist, wenn man schienengebundenen Verkehr in den Städten hat, weil Menschen Lust haben, mit der Schiene zur Arbeit zu kommen und so schnelle Wege zu haben. Ganz nebenbei ist das also für Fachkräftegewinnung in Kiel ein riesiger Erfolg – auch durch die Verbindung von Westund Ostufer. Denn die erste Linie wird von der Uni zur Fachhochschule fahren – noch nicht ganz an die Fachhochschule ran, aber immerhin einen Schritt dahin –, und damit werden die zentralen Hochschulstandorte in Kiel deutlich besser erreicht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Finanzierung der Stadtbahn ist in der aktuellen finanziellen Lage des Landes und der Stadt Kiel keine leichte Aufgabe. Es ist erst einmal entscheidend, dass der Bund im Jahr 2028 seine finale Zusage dafür gibt, das Vorhaben finanziell zu unterstützen, denn der Bund stellt im Rahmen der GVFG-Förderung Mittel bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten zur Verfügung. Das ist einer der großen Erfolge, dass dieser GVFG-Topf niemals infrage gestellt wurde und immer langfristig für Projekte zur Verfügung steht. Ich hoffe, das bleibt auch nach der Bundestagswahl so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sobald der Bund seine verbindliche Zusage gibt, wird auch das Land klar und final über die Finanzierung der Infrastrukturkosten der Stadtbahn entscheiden. Natürlich müssen wir dafür Vorsorge treffen. Wir brauchen dringend mehr Mittel für den Schienenausbau – das sage ich hier jedes Mal, wenn ich über das Thema Schiene spreche. Einen wichtigen Schritt dafür haben wir jetzt gerade getan, indem wir Mittel von 2024 direkt in die Schiene gegeben haben. Das ist ein riesiger Schritt. 24 Millionen Euro können deutlich mehr als kleine Haushaltsanträge tun. Das war ein wichtiger Schritt in dieser Lage. Die Verantwortung liegt aber nicht nur beim Land und beim Bund, sondern auch bei der Stadt Kiel, die ihren Eigenanteil nachweist. Das machen wir im Letter of Intent deutlich. Das weiß die Stadt Kiel. Sie hat sich sehr zufrieden zu diesem Letter of Intent geäußert und gesagt: Wir wollen unbedingt nachweisen können, wie wir unseren Investitionsanteil erledigen. Wir sind zufrieden, wenn das Land sich dazu bekennt, die Schiene und den Schienenausbau zu finanzieren. Insofern glaube ich, dieser Konflikt, der gerade aufgemacht wurde, ist gar nicht so groß, wie es gerade klingt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe vorhin schon gesagt: Wer Planung in großer Höhe, nämlich in Höhe von 3,8 Millionen Euro, finanziert, der muss auch sagen, dass er den Bau will. Das tun wir heute. Das ist ein sehr großer Schritt für die Stadt Kiel, und ich hoffe, dass wir uns dieses Projekt noch viele Jahre angucken können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Bevor ich nun dem SSW das Wort erteile, bitte ich Sie: Begrüßen Sie gemeinsam mit mir unsere ehemalige Kollegin Brita Schmitz-Hübsch. – Herzlich willkommen! Jetzt erteile ich für die SSW-Fraktion Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Man erkennt es mit bloßem Auge: Die Stadt Kiel kämpft mit einer hohen Verkehrsbelastung durch den Individualverkehr. Die Straßen sind überfüllt, man kann auch mal im Stau stehen, der Feierabend verzögert sich. Darüber haben wir uns ausgiebig in unserer Fraktion unterhalten. Wir konnten feststellen, dass einige unserer Fraktionsmitglieder und ‑mitarbeiter zahlreiche Erfahrungen gemacht haben: Wenn man tagtäglich in die Stadt reinfährt oder wenn man Student_in in Kiel war, kennt man das Bussystem, stand mit ganz vielen schwitzenden Menschen in überfüllten Bussen und weiß, dass etwas passieren muss. Wir haben festgestellt, dass wir in Kiel ein Problem haben und es lösen müssen. Nichts zu tun ist keine Option. Es reicht schon eine ganze Weile zurück, dass sich die Kieler Stadtpolitik mit der Planung der Stadtbahn beschäftigt hat. Mehrere Wahlperioden schon befassen sich die kommunalen Gremien damit, und unsere Ratsfraktion in Kiel hat sich teilweise sehr kritisch in die Diskussion eingebracht, weil wir den Punkt sehen, dass der Kieler Norden jenseits des Kanals unbedingt besser in die Planung eingebunden werden muss. Die letzte Entscheidungsgrundlage für die Zustimmung zum Bau der Stadtbahn gab es dann im November 2022 mit dem genannten Gutachten mit der Trassenstudie. Es gab drei Optionen: ein hochwertiges, leistungsstarkes ÖPNV-System, eine Tram oder das sogenannte Bus-Rapid-Transit-System, also eine Art Hochleistungs-Bussystem. Auch aus sorgfältig abgewogenen finanziellen Gründen hat sich die Stadt für die Lösung mit der Stadtbahn entschieden. Nun wurde das mit einem Ratsbeschluss in der Ratsversammlung in Bewegung gesetzt. Daniel Günther als Ministerpräsident und Ulf Kämpfer als Kieler Oberbürgermeister unterschrieben den sagenumwobenen Letter of Intent. Das Land machte Finanzierungszusagen, die Stadt legte los. Eine halbe Milliarde Euro sollte man vermutlich rechnen, hieß es. Das wären die Gesamtkosten. Eins ist völlig klar: Auch wenn man einen Beschluss in einem Kommunalparlament fasst, ist eine solche Entscheidung nicht ohne massive Bezuschussung von Bund und Land zu wuppen. Im Jahr 2022 – da kommen wir zu einem Knackpunkt – hatten sich SPD, CDU, Grüne, FDP, SSW und DIE LINKE in Kiel in weiser Voraussicht im Rahmen einer Absichtserklärung darauf geeinigt, die Stadtbahn gemeinsam voranzubringen, aber diese nicht zum Wahlkampfthema zu machen. Es sollte anders kommen: Die CDU hat im Januar 2025 im Bundestagswahlkampf auf ihrem Kreisparteitag in Kiel beschlossen, weiteren Planungsschritten nicht mehr zustimmen zu wollen. Damit haben sie die gemeinsame Verabredung in der Stadt Kiel aufgekündigt. Der entsprechende Antrag dazu wurde nicht von irgendwem eingebracht, sondern immerhin von Angelika Volquartz, ehemalige CDUOberbürgermeisterin, sowie Minister Dirk Schrödter. Bei Angelika Volquartz möchte ich feststellen, dass sie als ehemalige Oberbürgermeisterin tun und lassen kann, was sie möchte, nicht aber Dirk Schrödter, der so tut, als wäre er ein einfaches Parteimitglied und nicht etwa Chef der Staatskanzlei. Das ist für mich absolut unverständlich. Der Ministerpräsident macht eine Zusage, und der Chef der Staatskanzlei springt ein, um eben diese hintenherum zu obstruieren. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Verhalten von Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten, für viel Frust bei der Bevölkerung sorgt. Ich meine damit auch unsere kommunalpolitisch Aktiven. Da sind Menschen, die sich im Ehrenamt wirklich tief in die Themen einarbeiten. Aber wer hier wirklich für Chaos gesorgt hat, sind Menschen auf Landesebene, die in Teilen die verantwortungsvollsten Positionen hier im Land besetzen, die man in der Landespolitik überhaupt haben kann. Man kann als Ministerpräsident nicht das eine zusagen und seinen Chef der Staatskanzlei dann das andere befeuern lassen. Man kann nicht als Staatssekretär im zuständigen Ministerium das eine unterstützen wollen und als Kreisvorsitzender das gleiche infrage stellen. (Beifall SSW und FDP) Das ist in der Außenwirkung und für die Planungssicherheit eine absolute Vollkatastrophe. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber, Frau Kollegin, man sieht doch, dass es geht!) (Sybilla Nitsch) Das für den Wahlkampf auszunutzen und sich ja dann noch putzigerweise kurz nach der Bundestagswahl hinzustellen und zu sagen: „Jetzt gehen wir mit kosmetischen Änderungen mit auf den SPDAntrag“, (Beifall SSW, FDP und Beate Raudies [SPD] – Lachen FDP) ist tatsächlich ein Paradebeispiel dafür, wie Politik nicht sein sollte. Damit können wir sagen: War ein netter Versuch, aber wir haben es durchschaut. – Danke schön. (Beifall SSW, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD])

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Birgit Herdejürgen SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine betroffene Person berichtet: „Vor einem Jahr habe ich meine Promotion abgeschlossen. Ein Abschluss, der sich nicht wie ein Erfolg anfühlte, sondern wie das Ende eines jahrelangen Machtkampfs. Mein Doktorvater hat die Promotion wiederholt verzögert, indem er mich hingehalten und mit Aufgaben überfrachtet hat, die weit über meine Pflichten hinausgingen. … Das letzte halbe Jahr wurde zur Hölle: Er schrie mich regelmäßig an, überhäufte mich mit Arbeit und drohte, meine Promotion scheitern zu lassen. Nur durch die Unterstützung meines Zweitbetreuers konnte ich mich schließlich lösen und meine Arbeit verteidigen, allerdings mit einer Note, die kaum meine tatsächliche Leistung widerspiegelte. Die Erleichterung über den Abschluss wurde jedoch schnell durch neue Herausforderungen überschattet. Mein Arbeitszeugnis war so schlecht, dass ich es nicht vorlegen kann, und die Personalabteilung der Universität weigerte sich, einzugreifen.“ Machtmissbrauch kann unterschiedliche Ausprägungen haben, von den kleinen subtilen Machtspielen des Alltags über Behinderung akademischer und beruflicher Karrieren bis hin zu sexuellen Übergriffen. Die hierarchischen Strukturen an Hochschulen, die Abhängigkeiten begünstigen diskriminierendes, grenzverletzendes Verhalten. Gerade Menschen, die in den Kosmos Hochschule frisch eingedrungen sind, nehmen dieses Fehlverhalten häufig als gegeben hin: Da muss man sich halt durchbeißen. Machtmissbrauch scheint ein so grundsätzliches Problem an Hochschulen zu sein, dass es manchen Menschen nicht immer bewusst ist, wenn sie es erleben. Eine Vollerhebung an einer Münchner Hochschule hat gezeigt: Nach konkreten Situationen befragt, geben mehr Menschen an, diese erlebt zu haben, auch wenn sie sie nicht unter dem Stichwort Machtmissbrauch abgelegt hatten. Aber es ist eben nicht in Ordnung. Es ist Machtmissbrauch, wenn Studierende oder Mitarbeitende (Birgit Herdejürgen) herabgewürdigt oder bloßgestellt werden, Aufgaben mit unangemessenen Fristen versehen werden, destruktive Kritik geübt wird, um Menschen klein zu machen, Vorgesetzte Aufgaben nicht erledigen, die Voraussetzungen sind, damit andere weiterarbeiten können, Leistungen unangemessen bewertet werden, Publikationen verhindert werden, Daten manipuliert werden oder Erkenntnisse als die eigenen ausgegeben werden. Und dabei sind wir noch nicht bei sexualisierter Gewalt. Auch die reicht von dummen Bemerkungen, Anzüglichkeiten und sogenannten Altherrenwitzen bis zu körperlichen Übergriffen. Warum legen Betroffene ihre Erfahrungen nicht offen? Auch da geht es von „Ist ja nicht so schlimm“ über „Bringt ja doch nichts“ – also Machtlosigkeit, Resignation, denn das bestehende System bietet keine angemessenen Lösungen – bis hin zu „Das fällt mir am Ende auf die Füße“, also Angst vor ganz konkreten Nachteilen. Auch andere Bundesländer und Hochschulen beschäftigen sich mit diesen Problemen und den begünstigenden Strukturen, haben zum Teil schon Instrumente eingezogen. Auch eine Arbeitsgruppe an der CAU hat Vorschläge entwickelt, die Ausgang für unseren Antrag gewesen ist. Dabei geht es nicht nur um das Fehlverhalten und die mögliche Sanktionierung Einzelner. Die Frage ist auch, wie unangemessenes Verhalten vom gesamten System unerkannt und lange unwidersprochen bleiben konnte und wie wir genau das in Zukunft verhindern können. Deshalb braucht es für die Hochschulen in Schleswig-Holstein eine Befragung aller an Hochschulen beteiligten Statusgruppen, Fortbildungen zur Sensibilisierung von Betroffenen, aber auch von denjenigen, die – oft auch unbewusst – Macht missbrauchen könnten, ein Klima, in dem Betroffene ermutigt werden, Missbrauch zu melden, verbunden mit der Sicherstellung, dass daraus kein Nachteil entsteht, allerdings im Falle falscher Anschuldigungen auch Konsequenzen folgen, (Beifall SPD, FDP und SSW) Klarheit über die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit einerseits, über etwaige Aussagepflichten gegenüber dem Dienstherrn oder in gerichtlichen Verfahren andererseits. Wie eine Beratungsstelle auszugestalten ist oder ob beispielsweise eine Anwältin als externe Ansprechstelle beauftragt wird, lohnt aus meiner Sicht eine vertiefende Diskussion im Ausschuss. Deswegen beantragen wir Überweisung der vorliegenden Anträge. Aber wir – beziehungsweise die Hochschulen – sollten zügig zu konkreten Maßnahmen kommen, um einen transparenten und effektiven Umgang mit den Problemen zu ermöglichen. Denn letztendlich wollen wir vermutlich alle, dass Lehrende, Studierende und Verwaltung mit gutem Gefühl an die Uni kommen und sie wieder mit gutem Gefühl verlassen. – Vielen Dank.

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Wiebke Zweig das Wort.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns immer wieder darüber, dass sich unsere Hochschulen als Orte des Wissens, der Innovation und der persönlichen Entwicklung und Entfaltung beweisen. Dies macht sie zu einem essenziellen Pfeiler unseres gesellschaftlichen Fortschritts. Sie treiben die wissenschaftliche Exzellenz voran, sie fördern den offenen Diskurs und bilden die Fachkräfte und Führungspersönlichkeiten von morgen aus. Doch so sehr Hochschulen für Freiheit und Fortschritt stehen, sind sie wie andere Institutionen auch nicht frei von Machtmissbrauch. Machtmissbrauch zeigt sich in verschiedenen Formen – von sexueller Belästigung über psychische Gewalt und Vetternwirtschaft bis hin zu unfairen Abhängigkeitsverhältnissen, insbesondere gegenüber Studierenden und unserem wissenschaftlichen Nachwuchs. Für uns ist klar: Exzellenz und Integrität in der Wissenschaft können nur bestehen, wenn wir klare Regeln durchsetzen und Kontrollmechanismen stärken. An dieser Stelle möchte ich aber betonen: Diejenigen, die ihre Macht missbrauchen, beschmutzen die vielen, vielen tollen Vorgesetzten in unserer Forschung und in unserer Wissenschaft. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Machtmissbrauch kann ein Machtgefälle bedeuten, das einerseits durch mangelnde Kontrolle und andererseits durch starke Abhängigkeitsverhältnisse begünstigt werden kann. Es darf nicht sein, dass engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre berufliche Zukunft aufs Spiel setzen müssen, nur weil sie Missstände anprangern oder sich gegen Ungerechtigkeiten wehren. (Wiebke Zweig) Genau deshalb haben wir in der letzten Legislaturperiode dafür Sorge getragen, das Hochschulgesetz maßgeblich zu überarbeiten, und den Hochschulen die klare Aufgabe erteilt, sexualisierter Belästigung und Gewalt noch stärker entgegenzuwirken. Diesen Weg wollen wir entschlossen fortsetzen, indem wir die Landesregierung bitten, gemeinsam mit den Hochschulen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Machtmissbrauch und Diskriminierung umzusetzen. Zentral hierfür wird es sein, die bestehenden Schutzmechanismen nicht nur breiter zu kommunizieren, sondern auch deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zusätzlich wollen wir prüfen, ob ähnlich dem Vorbild Baden-Württembergs eine unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle für die Hochschulen, das Universitätsklinikum, die Studentenwerke sowie Kunst- und Kultureinrichtungen eingerichtet werden kann. Die in Baden-Württemberg bereits etablierten Vertrauensanwälte dienen als neutrale Anlaufstelle, um Betroffenen Unterstützung zu bieten, Missstände aufzudecken und eine unabhängige Untersuchung von Vorwürfen sicherzustellen. Eine solche unabhängige Institution könnte wesentlich dazu beitragen, eine noch stärkere Kultur der Verantwortung und Transparenz an unseren Hochschulen zu stärken und zu etablieren. Unser Ziel muss es bleiben, gemeinsam weitere Maßnahmen gegen Machtmissbrauch zu entwickeln und umzusetzen. Als Politik werden wir dabei unsere Verantwortung wahrnehmen, bei der bevorstehenden Reform des Hochschulgesetzes notwendige Anpassungen vorzunehmen, um klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Machtmissbrauch hat keinen Platz in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Daher setzen wir uns für eine Wissenschaftspolitik ein, die Freiheit mit Verantwortung verbindet, die klare Grenzen gegen Machtmissbrauch zieht und Betroffene effektiv schützt. Wir müssen nicht nur die Mitarbeitenden schützen, sondern auch unsere exzellente Forschung und Wissenschaft, denn das hat diese verdient. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, dass Hochschulen Orte des freien Denkens und der Gerechtigkeit bleiben. Wir möchten dies auch gerne im Ausschuss weiter vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Machtmissbrauch an Hochschulen muss man als Erstes feststellen, dass es diesen Machtmissbrauch an Hochschulen gibt und wir da nicht wegschauen, sondern wir müssen, weil es ihn gibt, natürlich etwas dagegen unternehmen. Deswegen bin ich der SPD-Fraktion, Frau Herdejürgen, sehr dankbar, dass es hier diesen Antrag gibt und wir heute darüber sprechen. Machtmissbrauch an Hochschulen findet in sehr verschiedenen Ausprägungen statt. Besonders betroffen ist eigentlich immer der akademische Mittelbau. Das liegt daran, dass man dort oft befristete Verträge hat. Es liegt auch daran, dass es dort oft eine Hierarchie gibt, eine Abhängigkeit zum Beispiel von Professoren und Professorinnen, also von einzelnen Personen. Da passiert einiges, das kriege ich auch in meinem Freundeskreis mit; viele sind in diesem akademischen Mittelbau. Drei Sachen – einmal kurz genannt –, die da passieren: Erstens. Es gibt natürlich – das ist auch bei Studierenden der Fall – anzügliche Kommentare. Davon sind insbesondere Student_innen betroffen. Zweitens. Man wird zum Beispiel gezwungen, dass man Lehrveranstaltungen abhält, die man vielleicht eigentlich gar nicht unbedingt machen will, oder man will das Thema gar nicht machen. Drittens. Es gibt oft eine ungerechte Verteilung von Noten oder – das sagte Frau Herdejürgen – sogar von Zeugnissen, und auch Stellen werden dementsprechend besetzt. Also, das gibt es alles. Das gibt es nicht nur in Hochschulen, sondern wir wissen, dass es so etwas in anderen Bereichen genauso gibt, zum Beispiel in Krankenhäusern oder bei der Uniklinik wird es so etwas geben. Zumindest hört man solche Geschichten immer und immer wieder. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir als Politik, als Landtag ganz klar feststellen, dass wir das nicht wollen, dass wir es sehen – wir wissen, dass es das gibt – und dass wir solidarisch mit denjenigen sind, die unter diesen Machtmissbräuchen leiden, (Malte Krüger) die Machtmissbrauch an Hochschulen oder anderswo erleben. Wir wollen hier als Landtag besser werden und uns mit dem Thema auseinandersetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es gut, wenn wir das im Ausschuss weiter thematisieren werden. Ich vermute, wir werden die Hochschulen einladen und mit ihnen darüber ins Gespräch kommen. Das ist wichtig. Es gibt ja schon Maßnahmen in dem Bereich. Unser Ziel ist – das ist in unserem Antrag genauso wie im Antrag der SPD enthalten –: Wir müssen bestehende Maßnahmen bekannter machen. Aber das kann nicht alleine die Aufgabe der Landesregierung, sondern muss genauso Aufgabe der Hochschulen sein. Das ist in Ihrem Antrag eben nicht drin. Darüber werden wir sicherlich im Bildungsausschuss noch weiter diskutieren können. Das Zweite: Ich finde, mit Vertrauensanwält_innen zu arbeiten – wie zum Beispiel in Baden-Württemberg –, eine sehr charmante Idee. Deswegen wollen wir das gerne prüfen. Das können wir sicherlich im Ausschuss noch weiter diskutieren; aber ich halte das für eine interessante Idee, indem man eben auch jenseits von Hochschulen guckt, wie man mit diesen Vertrauensanwält_innen eine Struktur schafft, die Abhilfe schafft. Das Dritte: Ich kann mir auch vorstellen – da sind wir uns, glaube ich, zwischen SPD und CDU und Grünen wieder einig –, dass es darüber hinaus Sachen gibt, die wir identifizieren und noch in die große Hochschulgesetz-Novelle einbringen können, die dort helfen können. Alles in allem sollten wir darüber im Bildungsausschuss fair miteinander diskutieren und gucken, dass wir eine Lösung hinkriegen, von denen die Menschen an unseren Hochschulen profitieren können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich deren Herrn Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion greift mit dem Antrag in der Tat ein wichtiges Thema auf. Missbrauch und Machtmissbrauch sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein Problem, und die Hochschulen sind da leider keine Ausnahme. Es geht dabei um sexuelle Übergriffe und Mobbing, aber nicht selten auch um andere Fälle, in denen Universitätsangehörige im Studium oder ihrer weiteren wissenschaftlichen Karriere aufgrund von Abhängigkeiten benachteiligt oder anderweitig persönlich geschädigt werden. Deswegen haben wir mit der letzten Hochschulgesetz-Novelle in der Jamaikakoalition die Themen sexualisierte Belästigung und Gewalt aufgegriffen, dem die Hochschulen entgegenwirken sollen und müssen. Nun verändert ein eingefügter Satz im Hochschulgesetz natürlich noch nicht sofort die Realität. Das ist mir vollkommen klar, aber es war zumindest ein klares Signal und deshalb richtig. Wir teilen jedoch ausdrücklich, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Unsere Hochschulen müssen Orte der fairen Leistungsbewertung und der freien Wissenschaft sein. Man muss im Studium und in der wissenschaftlichen Arbeit vor Missbrauch, Mobbing oder Gewalt geschützt sein. Erlauben Sie mir in diesen Tagen an dieser Stelle noch einen kurzen Hinweis: Das gilt ganz ausdrücklich auch für jüdische und israelische Hochschulangehörige. Wir werden am Freitag noch darüber debattieren. Es ist beschämend und nicht nur in Berlin und anderen Großstädten, sondern auch in Kiel ein Thema. Auf dem Campus der CAU sind schlimme Parolen zu lesen und so weiter, wovon sich Menschen belästigt und eingeschüchtert fühlen. Dem müssen wir als Landtag, als Politik entgegenwirken. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ‑, SPD und Beifall Uta Wentzel [CDU]) Ich möchte einen Punkt ansprechen, der Machtmissbrauch an Hochschulen aus meiner Sicht zumindest begünstigt: Die generellen Arbeitsbedingungen und die Perspektiven für wissenschaftliche Mitarbeiter. Hier liegt meines Erachtens eine der ganz wesentlichen potenziellen Quellen für Probleme, die an unseren Hochschulen leider immer wieder auftreten. Wenn Nachwuchswissenschaftler jahrelang in befristeten Verträgen festhängen, ohne klare Perspektive, wenn dabei eben gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Professoren entstehen, weil es keine strukturelle Förderung oder Planungssicherheit gibt, führt dies oft zu Frust und nicht selten zu schwierigen Abhängigkeitsverhältnissen, die teilweise ausgenutzt werden. Hier braucht es aus meiner Sicht spürbare Verbesserungen für unseren akademischen Mittelbau. (Christopher Vogt) Man muss aber auch deutlich sagen: Darüber reden wir schon sehr, sehr viele Jahre, das wird immer von allen gesagt, es ist aber auch sehr teuer. Deswegen passiert es nicht in ausreichender Form. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Junge Wissenschaftler müssen erfahren, dass sich Leistung und Engagement tatsächlich auszahlen, dass es irgendwann verlässliche Karriereperspektiven gibt und sie nicht nach vielen Jahren oft sehr harter Arbeit ohne Plan B aus dem Wissenschaftsbetrieb gedrängt werden. Zum zentralen Punkt des Antrags, also den vorgeschlagenen konkreteren Maßnahmen gegen Machtmissbrauch: Ich halte es grundsätzlich für richtig, geeignete Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die Transparenz zu verbessern und für klar erkennbare und kompetente Anlaufstellen für Betroffene zu sorgen. Das muss ich auch einmal sagen – wir reden ja hier über einen öffentlichen Bereich –: In privaten Unternehmen gibt es oft schon Strukturen, die der öffentliche Bereich nicht hinbekommt. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) Dieser Weg kann nur gemeinsam mit unseren Hochschulen gegangen werden. Es gilt die Hochschulautonomie, und es stellt sich natürlich die Frage, wie man eine unabhängige Beratungsstelle, wie die SPD das nennt, denn sinnvoll einrichten könnte. Denn irgendwo wird man diese am Ende ansiedeln müssen, irgendwer wird zuständig sein. Da ist die Frage, wie man das kompetent hinbekommt und unabhängig organisiert. Hier sollten wir den Blick vertiefend auf andere Bundesländer und andere EUStaaten richten. Man wird – ich nutze diesen Begriff ganz bewusst – Missbrauch vorbeugen müssen; Frau Herdejürgen, das haben Sie auch gesagt, das ist richtig. Denn Missbrauch kann auch durch ungerechtfertigte Vorwürfe gegen unliebsame Personen geschehen; da kennen wir ja viele Fälle. Ich denke, da sind wir uns einig. Es wird also darum gehen müssen, kluge Mechanismen zu schaffen, die Missbrauch verhindern, ohne dabei den Wissenschaftsbetrieb ungewollt einzuschränken. Es wird nicht möglich sein, sämtliche hierarchische Strukturen abzuschaffen und jegliches Gefälle einzuebnen. Das kann nicht gewollt sein und ist, glaube ich, auch nicht gewollt. Es braucht wirksame Mechanismen, um Missbrauch vorzubeugen und um Missbrauch abzustellen. 2 Anhang liegt als Anlage bei Ich bin dafür, dass wir die Vorschläge im Ausschuss mit den Hochschulen und weiteren Akteuren näher erörtern, um hier im Sinne der Beteiligten am Ende gemeinsam zu sinnvollen Lösungen zu kommen. Meine Damen und Herren, das ist auch eine Aufgabe des Parlaments, des zuständigen Ausschusses, und eben nicht nur der Landesregierung, wie der Antrag der Koalitionsfraktionen suggeriert. Auch das Parlament ist hier gefragt, mit den Hochschulen zu sprechen. Wir nehmen nicht nur Vorschläge der Landesregierung entgegen, sondern tun selbst etwas. (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien. – Entschuldigung, das bleibt auch so. Ich gebe nur noch den Hinweis, dass jetzt eigentlich der SSW dran wäre, jedoch seine Rede zu Protokoll gibt. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. (Anhang)2

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Karin Prien

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wissenschaft lebt vom kritischen Diskurs, von Offenheit und von gegenseitigem Respekt. Folglich dürfen Hochschulen niemals Orte der Angst, der Willkür oder Ungerechtigkeiten sein. Machtmissbrauch hat an unseren Hochschulen deshalb keinen Platz. Er gefährdet nicht nur die individuelle akademische Laufbahn der Betroffenen, sondern auch die Integrität und Glaubwürdigkeit unserer Wissenschaftseinrichtungen. Ich glaube, insoweit sind wir uns hier im Haus alle einig. Deshalb ist es klar, dass es auch für die Landesregierung wichtig ist, dass Machtmissbrauch an unseren Hochschulen keinen Platz hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Richtig ist aber auch, dass es zuvorderst und zunächst einmal Aufgabe der Hochschulen und Universitäten selbst ist, auf Grundlage des Hochschulgesetzes diese Aufgabe wahrzunehmen und jeder Form von Machtmissbrauch entschlossen entgegenzutreten. Es ist Aufgabe der Hochschulen, entspre- (Ministerin Karin Prien) chende Mechanismen zur Prävention, zur Aufarbeitung und auch zur Sanktionierung zu etablieren. Meine Damen und Herren, die Vorfälle, die das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben, etwa am Informatikinstitut der CAU und auch der offene Brief einer CAU-Professorin zum Machtmissbrauch, haben allerdings uns allen Anlass gegeben, mit der CAU und den anderen Hochschulen ins Gespräch zu gehen. Das tun wir als Landesregierung. Ich freue mich darüber, wenn auch die Parlamentsfraktionen dies tun, und dafür gibt es offensichtlich Anlass. Wir haben daraufhin eine entsprechende Abfrage bei den Universitäten und Hochschulen vorgenommen und sehen, dass es bereits eine Vielzahl an Verfahren und Instrumenten gibt, um Fällen des Machtmissbrauchs entgegenzuwirken. Dazu gehört beispielsweise die AG Machtmissbrauch an der CAU. Davon haben wir schon gehört. Wir haben Beratungs- und Beschwerdestellen sowie verpflichtende Weiterbildungsangebote für Führungskräfte an den Hochschulen. Darüber hinaus besteht natürlich bereits jetzt die Möglichkeit, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein zu wenden. Es ist aber auch richtig, dass offensichtlich trotz dieser Instrumente Machtmissbrauch, wenn auch in Einzelfällen, an unseren Hochschulen stattfindet und möglich war. Deshalb ist es notwendig, gemeinsam mit den Hochschulen noch einmal genau auf diese Maßnahmen und Instrumente zu schauen und zu überprüfen, inwieweit diese sinnvoll zu ergänzen sind. Meine Damen und Herren, ich will es deutlich sagen: Jeder einzelne Fall von Machtmissbrauch – die Spielarten sind heute hier genannt worden – ist einer zu viel. Das sieht auch die Landesregierung so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Jette WaldingerThiering [SSW]) Sicher ist es auch wichtig, die Maßnahmen, Instrumente und Einrichtungen, die es bereits gibt, bekannter zu machen. Das ist ein wichtiger Punkt. Tatsache ist, dass solche Angebote nur helfen, wenn die potenziell Betroffenen davon wissen. Ich bin dankbar für die Debatte heute, die sicherlich dazu beitragen wird, hier zu mehr Bekanntheit zu führen. Dass wir über eine weitere Einrichtung einer externen unabhängigen Stelle sprechen, halte ich grundsätzlich für zielführend. Richtig ist auch, es macht immer Sinn, in andere Bundesländer und in andere europäische Länder zu schauen und sich die Erfahrungen dort anzugucken. Wir haben das gemacht. Wir glauben, dass das baden-württembergische Vorbild eine gute Idee ist, mit einer externen Juristin zu arbeiten, da man dann nicht die Probleme hat, die der Kollege Vogt bereits angesprochen hat. Ich glaube, dass wir dann, wenn wir diesen Weg gehen, gut daran tun, zu überlegen, ob dies nur für die Hochschulen gelten soll oder ob wir nicht auch gleich die Universitätsklinika, das Studentenwerk und möglicherweise auch Kunst- und Kultureinrichtungen in den Blick nehmen sollten, wenn das gut funktioniert. Die Baden-Württemberger haben dies durchaus ein bisschen breiter aufgestellt. Ich finde, auch das sollten wir in Betracht ziehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Ich will noch einen letzten Bereich nennen, der für mich in diesem Kontext von Relevanz ist, und das ist die Frage der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Das ist die Frage: Wie gehen wir eigentlich mit befristeten Stellen und Karrierewegen an den Hochschulen um? Ich habe einmal geschaut: Wir haben durchaus eine positive Entwicklung bei den befristeten Stellen in Schleswig-Holstein. Der Anteil des hauptberuflichen Personals, der in Schleswig-Holstein befristet beschäftigt ist, ist von 2018 insgesamt von knapp 67 Prozent auf 62,7 Prozent gesunken. Bei den durch Landesmitteln finanzierten Stellen ist der Anteil noch deutlich stärker gesunken, nämlich von 46,8 Prozent auf 42,5 Prozent. Das kann sich durchaus sehen lassen, auch im bundesweiten Vergleich. Ich hatte Gelegenheit, darüber im Bildungsausschuss zu berichten. Trotzdem bin ich froh, dass der Wissenschaftsrat uns in diesem Sommer ein Positionspapier zu Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem vorlegen wird. Ich will gern heute schon ankündigen, dass wir auf Grundlage dieses neuen Papiers auch in Schleswig-Holstein in einen umfassenden Dialogprozess gehen wollen, um mit allen an Hochschule Beteiligten und mit allen Mitgliedern der Hochschulen sowie Experten über die Frage zu sprechen: Wie können wir auch unser System in Schleswig-Holstein sukzessive reformieren? Klar ist aber auch, dass wir hierzu die notwendige finanzielle Grundlage brauchen. Dazu müssen Bund und Land gemeinsam beitragen, damit diese Empfehlungen sukzessive umgesetzt werden können. Ich darf also zusammenfassen: Meine Damen und Herren, ich bin dankbar für die Debatte. Ich glaube, wir können noch besser werden bei der Prävention, bei der Aufklärung und bei der Sanktionie- (Ministerin Karin Prien) rung von Machtmissbrauch an Hochschulen. Wir brauchen tatsächlich aus meiner Sicht noch weitere Instrumente. Ich glaube, dass neben der besseren Bekanntmachung ein weiterer wichtiger Weg ist, dass wir insgesamt auf eine Wissenschaftskultur setzen, in der Respekt, Fairness und gegenseitige Unterstützung eine Selbstverständlichkeit sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die von ihr angemeldete Redezeit um eine Minute und 29 Sekunden erweitert. Diese Zeit würde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe aber nicht, dass davon Gebrauch gemacht werden soll. Deswegen stelle ich fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt, den Antrag, Drucksache 20/2893, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/2990, an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Tagung bis morgen 10 Uhr und schließe die heutige Sitzung. Ich wünsche allen einen schönen Abend. Schluss: 17:47 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Reden zu Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz – IBG) Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2959

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Im Januarplenum haben wir den Landeshaushalt für das laufende Jahr 2025 beschlossen. Die Haushaltslage wird zunehmend angespannter, die Landesregierung wird abermals mit einem Notkredit operieren, und es sind schmerzhafte Einschnitte vorgenommen worden. Gleichzeitig hatte sich über die letzten Monate eine unverhoffte Geldquelle aufgetan: die Überschüsse beziehungsweise Gewinnausschüttungen unserer landeseigenen Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden mittelhohe zweistellige Millionenbeträge erwirtschaftet beziehungsweise ausgeschüttet, die dem Landeshaushalt entzogen sind und über deren Verwendung nach aktueller Rechtslage allein die Landesregierung – eben nicht der reguläre Haushaltsgesetzgeber, also der Landtag – entscheidet. Diese Entscheidungsbefugnis mag damals vom Parlament auf die Exekutive übertragen worden sein, so ist die Rechtslage. Aber angesichts der Summen, über die wir hier sprechen, und angesichts der Haushaltsverantwortung des Parlamentes ist es im Sinne der Transparenz sowie der parlamentarischen Kontrolle richtig und notwendig, dass künftig der Landtag, nicht das Kabinett, über diese Gewinnausschüttungssummen entscheidet. Dies wollen wir mit unserem gemeinsam von SPD, FDP und uns als SSW eingereichten Gesetzentwurf entsprechend festschreiben. Wir haben uns Mitte Januar im Finanzausschuss den Lösungsvorschlag der Landesregierung vorstellen lassen. Demzufolge sollen ausgeschüttete Gewinne, sofern solche erwirtschaftet werden und sofern die zuständige Gewährträgerversammlung der Bank eine Ausschüttung an das Land beschließt, in einem von der IB.SH treuhänderisch verwalteten Fonds zugeführt werden. Es ist ja wahrlich nicht unwahrscheinlich, dass hier auch weiterhin Anhang Protokoll jährlich mittelhohe zweistellige Millionenbeträge zusammenkommen werden, was grundsätzlich ja sehr erfreulich und willkommen wäre. Nun kommt aber der Knackpunkt: Die Landesregierung möchte auch weiterhin durch Kabinettsbeschluss hinter verschlossenen Türen über die Verwendung dieser Mittel entscheiden. Das Parlament soll weiterhin außen vor bleiben. Da hilft dann auch nicht der Vorschlag über eine regelmäßige Berichterstattungspflicht seitens der IB.SH über Mittelzuund –abflüsse. Diesen Lösungsvorschlag können wir nicht unterstützen. Wir wollen die IB.SH mit unserem Gesetzentwurf stattdessen noch wirkungsvoller und transparenter machen. Wir wollen die Gewinnausschüttungen der IB.SH in einem Förderfonds bündeln und in einem Treuhandkonto des Landes verwalten. So blieben diese Mittel zweckgebunden und könnten zielgerichtet für Förderaufgaben nach den §§ 6 bis 8 des IBG genutzt werden. Unser Gesetzentwurf schafft also mehr Transparenz, mehr demokratische Kontrolle und eine effizientere Mittelverwendung, die Schleswig-Holstein langfristig zugutekommen würde. Denn bei der Mittelverwendung stünden für uns zwei besonders sensible Investitionsbereiche im Mittelpunkt: die Krankenhausfinanzierung sowie die Wohnraumförderung. Die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein steht vor großen Herausforderungen. Steigende Kosten, Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe und die Krankenhausreform setzen viele Einrichtungen unter Druck. Gleichzeitig brauchen wir eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung – nicht nur in den städtischen, sondern insbesondere in unseren ländlichen Regionen. Wenn künftig der Landtag über diese IB-Mittel entscheiden könnte, würden wir einen Großteil dieser Mittel für die Bedarfe in unserer Krankenhauslandschaft vorsehen. Ein weiteres zentrales Investitionsziel wäre die Förderung von bezahlbarem Wohnraum, was ja ein absolutes Dauerbrennerthema ist. Die IB.SH spielt mit mehreren Förderinstrumenten bereits eine entscheidende Rolle. Mit unserem Gesetzentwurf würden wir ermöglichen, dass noch weitere Fördermittel in den Wohnungsbau fließen. (Christian Dirschauer) Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir also ein starkes Signal für parlamentarische Kontrolle und Entscheidungsbefugnis sowie für nachhaltige Investitionen in die besonders sensiblen Bereiche des Krankenhauswesens und der Wohnraumförderung. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ein verlässlicher Partner für Politik, Wirtschaft, Kommunen und private Investoren und bleibt auch weiterhin ein wichtiger Akteur für die Zukunft unseres Landes. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass ihre Fördermittel effizient, transparent und parlamentarisch kontrolliert eingesetzt werden. Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2893

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Frau Präsidentin! Wir schreiben das Jahr 2025. An unseren Hochschulen sind alle Menschen gleichberechtigt, wir haben tarifgebundene Arbeitsplätze, wir haben ein hohes Ausbildungsniveau und hochqualifizierte Akademiker. Beste Bedingungen für ein gutes Arbeitsklima, könnte man meinen. Und doch scheinen an den Hochschulen im Land teilweise Bedingungen zu herrschen wie bei den Großgrundbesitzern des vorletzten Jahrhunderts. Immer wieder üben Hochschulmitarbeitende in gehobenen Positionen missbräuchlich Macht gegenüber Untergebenen aus. Wenn es nicht so erschütternd wäre, man könnte das für einen Witz halten. Ist es aber nicht. Schon gar nicht für die Betroffenen. Umso erschütternder ist, dass gegen die zugrundeliegenden strukturellen Probleme nicht längst wirksam vorgegangen wird. Immer wieder können wir in der Presse von Studierenden lesen, die in der Uni mit unangemessenen Kosenamen betitelt werden. Oder man hört von Medizinerinnen und Medizinern in den Unikliniken, deren Nasenspitze den Vorgesetzen missfiel. „Wo bleibt da die Führung?“, frage ich mich. – Die hat offenbar nicht den Willen oder nicht das passende Werkzeug, um die Probleme abzustellen. – „Wer will das denn auch alles so genau nachweisen, es steht ja Aussagen gegen Aussage“, heißt es dann oft. Zuerst müssen wir anerkennen, und es ist nicht neu, dass Machmissbrauch an Hochschulen durch bestehende Strukturen begünstigt wird. In den meisten Instituten gibt es eine Professur, verbeamtet auf Lebenszeit. Dann gibt es mehrere wissenschaftliche Mitarbeitende, die sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln, eine Horde Doktorand_innen, die sich freuen, wenn sie überhaupt Geld für ihre Arbeit bekommen, und die Studierenden, die von den Bewertungen der Dozent_innen abhängig sind. Hier und da gelegentlich eine feste Stelle im Mittelbau, der Sechser im Lotto, für die, die sie bekommen, oder Forschungsgelder, die wieder für ein paar Jahre die Beschäftigung sichern könnten. Dass solche Strukturen dazu verleiten, Macht auszunutzen, darf kaum verwundern. Dass wir an diesen Strukturen noch immer festhalten, vielleicht schon eher. Wir müssen endlich die Arbeitsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an unseren Hochschulen verbessern. Zum einen, weil ein starker, nicht durch Zeitverträge drangsalierter Mittelbau missbräuchlichen Strukturen vorbeugen kann. Aber auch, weil unsere Hochschulen für internationale Forschende kaum noch attraktiv sind. Viele kluge Köpfe entscheiden sich wegen der schlechten Rahmenbedingungen längst gegen eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland. Die vorliegenden Anträge benennen verschiedene Maßnahmen gegen missbräuchliche Strukturen. Diese sind gut und richtig. Ganz entscheidend aber ist die benannte rechtliche Verankerung von effektiven Schutzmaßnahmen. Selbstverpflichtungen in einem von Machtgefällen geprägten Umfeld bleiben wirkungslos. Bisher heißt es im Hochschulgesetz nur: Die Hochschulen wirken sexualisierter Belästigung und Gewalt entgegen. – Das sollte selbstverständlich sein, sogar wenn es nicht im Gesetz stünde. Der im Antrag von CDU und Grünen benannte Ansatz, Maßnahmen gemeinsam mit den Hochschulen zu entwickeln, ist der Richtige. In Nordrhein-Westphalen wird aktuell eine Novelle des Hochschulgesetzes beraten mit dem Ziel, Studierende und Mitarbeitende wirksamer gegen Machtmissbrauch zu schützen. Die Initiative ging von zwei Hochschulen aus. Die geplante Gesetzesänderung gäbe den Hochschulen einen Instrumentenkasten an die Hand, mit dem sie schon unterhalb der Schwelle des langwierigen Disziplinarverfahrens konkrete Maßnahmen ergreifen könnten. Auch Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens könnten hiermit unmittelbar geahndet werden. Das könnte für Schleswig-Holstein Vorbildfunktion haben. Wichtig erscheint mir dabei vor allem, dass klar geregelt (Jette Waldinger-Thiering) wird, an welche Stellen Betroffene sich wenden können. Eine externe Beratungsstelle ist sicherlich richtig, ohne Handlungsbefugnis bleibt sie aber ein Feigenblatt. Wir müssen die Bekämpfung von strukturellem Machtmissbrauch im Hochschulgesetz verankern, damit sie Wirkung entfalten kann. Das sollten wir meines Erachtens in der gebotenen Ausführlichkeit im Ausschuss weiter beraten.

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