Eka von Kalben
Ich erteile jetzt Ministerin Dr. Schneider das Wort. (Anhang)1 Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat sich eine Mission gegeben: aus eigener Ertragskraft für nachhaltiges Wachstum, Fortschritt und dauerhaft gute Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein zu sorgen. Das ist für mich zugleich der Spiegel für eine Erfolgsgeschichte, von der Sie hier schon gesprochen haben, und das zu Recht. Was das in der Umsetzung bedeutet, möchte ich gerne mit einigen wenigen Zahlen veranschaulichen. Von 2014 bis 2023 wurden im Rahmen der Wirtschaftsförderung der IB.SH rund 150.000 Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein gesichert. Im selben Zeitraum wurden Neubau, Erwerb und Sanierung von rund 70.000 Häusern und Wohnungen gefördert. Außerdem hat die IB.SH in ebendieser Zeit mehr als 800 Existenzgründungen finanziell unterstützt und 37.000 Menschen mit dem AufstiegsBAföG begleitet. Sie sehen, die IB.SH ist für das Land eine wichtige Partnerin. Sie ist eine stabile, zuverlässige und auch in Krisenzeiten gut aufgestellte Bank. Wie wichtig das ist, hat Schleswig-Holstein in der Vergangenheit schmerzlich lernen müssen. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Errichtung des Förderfonds gemeinsam mit der Investitionsbank einen Weg gefunden haben, künftig mit ausgeschütteten Gewinnen der IB.SH den schleswig-holsteinischen Haushalt zu entlasten. Wir alle wissen, wie hoch der Investitionsbedarf im Land ist. Es wurde schon mehrfach genannt; ich will einen Teil aufzählen: Insbesondere für die Krankenhausfinanzierung und die soziale Wohnraumförderung wird der Förderfonds eine wichtige Unterstützung sein. Der Dank für diesen Erfolg gebührt vor allem meinem hervorragenden Team im Finanzministerium. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) 1 Anhang liegt als Anlage bei Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete – insbesondere wende ich mich hier an die Abgeordneten Raudies, Krämer und Dirschauer –, ich verstehe und teile persönlich Ihr Anliegen. Das Budgetrecht ist aus gutem Grund das Königsrecht des Parlaments. Daher muss die Kontrolle über die Verwendung der Förderfondsmittel durch das Parlament, jedenfalls durch den Finanzausschuss – das können Sie ja noch diskutieren –, gewährleistet sein. Gesetzlich ist dies bisher nicht in § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz abgebildet. Ihr Vorschlag geht allerdings meines Erachtens deutlich über ihr eigentliches – für mich verständliches – Anliegen hinaus. Denn die Änderung hätte im Gesamtkontext des Absatzes zur Folge, dass der Landtag nicht nur sein parlamentarisches Kontrollrecht für die Verwendung der Mittel im Förderfonds ausübte, sondern auch über die Verwendung sämtlicher Mittel des Zweckvermögens Investitionsbank entschiede. (Zuruf: Sehr gut!) Mit der beantragten Änderung wäre es der Landesregierung künftig nicht mehr möglich, Förderaufgaben, die in den Anwendungsbereich des Zweckvermögens Investitionsbank fallen, durch Verträge – das sind die Aufgabenübertragungsverträge, davon haben wir derzeit rund 100, die in den Anwendungsbereich des Zweckvermögens Investitionsbank fallen – auf die IB.SH zu übertragen, ohne dass der Landtag vorher seine Zustimmung zu jedem einzelnen Vertrag gegeben hätte.
