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Tobias Koch

CDU 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal hofft die FDP, mit diesem Berichtsantrag Schwarz-Grün im Landtag vorführen zu können. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nur Schwarz!) Und wieder einmal wird sich diese Hoffnung nicht erfüllen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Kiel bei den Planungen für eine Kieler Stadtbahn mit Mitteln aus der GVFG-Förderung, so wie das Land auch viele andere Kommunen beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: So ist es!) Für die Trassenstudie zur Vorplanung der Stadtbahn hat die Stadt Kiel einen Förderbescheid des Landes in Höhe von 3,35 Millionen Euro erhalten, und zwar vom damaligen Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz, FDP. Und warum? – Weil das ganz normales rechtsstaatliches Handeln ist – gar kein Vorwurf. Aufgrund eines demokratischen Mehrheitsbeschlusses stellt die Stadt Kiel einen Antrag, der bewilligt wird, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Genauso ist das auch jetzt in diesem Falle. Die dabei in Aussicht gestellte Förderung von 25 Prozent der Kosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist sogar ein eher geringer Fördersatz, weil die Haushaltslage des Landes keine weitere Aufnahme der ohnehin überzeichneten GVFG-Mittel zulässt. An dieser Stelle besteht also keinerlei Anlass für irgendwelche Kritik. Das hätte der Kollege Dr. Buchholz heute genauso entschieden, wie er es damals als Minister getan hat. (Tobias Koch) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bis zu dem Punkt: Ja!) – Sehr schön. Das halten wir im Protokoll fest, bis zu dem Punkt: Ja. Wie verhält es sich nun mit der im Letter of Intent in Aussicht gestellten Förderung des Landes an den zukünftigen Baumaßnahmen selbst? – Diese Förderung wird unter drei ganz klaren Bedingungen gewährt. Erstens muss der Bund dafür eine Förderung von 75 Prozent verbindlich zusagen. Wenn der Bund dies tut, dann haben wir als Land Schleswig-Holstein Interesse daran, dieses Bundesgeld nach Kiel zu holen und damit hier den ÖPNV auszubauen. Schließlich ist das ein wichtiger Beitrag hin zur Klimaneutralität im Verkehrssektor. Zweitens muss das Land selbst finanziell in der Lage sein, sich an den Baukosten zu beteiligen. Deshalb fällt die finale Entscheidung erst nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Jahr 2028 im Lichte der dann bestehenden Haushaltslage. Sollte der Bund eine 90-prozentige Förderung gewähren, weil es sich um die Reaktivierung ehemaliger Straßenbahnstrecken handelt, dann entfällt eine Landesförderung vollständig. Dritte Bedingung: Schließlich muss auch die Stadt Kiel selbst finanziell in der Lage sein, dieses Großprojekt zu finanzieren, und zwar ohne dabei andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen. Wenn die Opposition, die FDP, hier nun glaubt, hier bestünde eine Diskrepanz zwischen dem Handeln der CDU-geführten Landesregierung und der Positionierung des CDU-Kreisverbandes Kiel, dann täuscht sie sich. (Lachen Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Bei der Frage, ob die Stadt Kiel selbst in der Lage ist, dieses Großprojekt zu bewältigen, geht es nämlich nicht nur – das haben Sie richtigerweise gesagt – um die Frage des zehnprozentigen Anteils der Stadt Kiel an den Baukosten, sondern ebenso um die Frage der Finanzierung von Zugmaterial und Betriebshof, außerdem um die Finanzierung zukünftiger Defizite im Betrieb der Kieler Stadtbahn. Das alles müsste die Stadt Kiel ohne Hilfen von Bund und Land selber bewältigen.

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