Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als zum 1. Januar 2003 die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die IB.SH, durch Abspaltung eines Teilbereichs der damaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet (Beate Raudies) wurde, hat wohl niemand erwartet, dass so eine großartige Erfolgsgeschichte daraus wird. Ich will die wichtigsten Aufgaben der IB.SH gerne noch einmal nennen: Sie ist das zentrale Förderinstitut des Landes bei der Umsetzung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben. Sie verwaltet das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung, betreut die soziale Wohnraumförderung und berät in allen Förderfragen. Sie vergibt Fördermittel für die Wirtschaft, Kommunen, Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmaßnahmen, Umwelt- und Energieprojekte, Städtebau und den Agrarbereich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, und dabei ist die IB.SH auch wirtschaftlich erfolgreich. Nicht nur, aber auch, weil das Land für die Bank die Anstaltslast, die Gewährträgerhaftung und eine Refinanzierungsgarantie übernommen hat. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Das ermöglicht eine günstige Refinanzierung am Kreditmarkt. Darüber hinaus ist die IB.SH auch noch insolvenzunfähig. Die Eigenanlagen bringen gute Erträge. Der größere Teil der Überschüsse wurde in der Vergangenheit zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung genutzt – wie es die Anforderungen des EU-Bankenrahmens vorsehen. Inzwischen hat die Bank eine ausreichende Eigenkapitalausstattung angesammelt. Das soll auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist wesentlicher Bestandteil der Risikovorsorge. So kann die Geschäftstätigkeit unter den aufsichtlich vorgegebenen Stressszenarien langfristig und nachhaltig gesichert und aufrechterhalten werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle ausdrücklich dem Vorstand und allen Mitarbeitenden, aber auch den Aufsichtsgremien der Bank für ihre Arbeit danken. Diese erfolgreiche Arbeit ist der Grund dafür, dass wir heute überhaupt eine Änderung des IB-Gesetzes diskutieren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nicht nur, aber auch wegen der schwierigen Haushaltslage des Landes müssen wir die Überschüsse, die Gewinne der Bank, in den Blick nehmen. Solange die Risikotragfähigkeit gesichert ist, sollten diese künftig zur Finanzierung der dringend erforderlichen Investitionen für Wohnungsbau und Krankenhausinfrastruktur dienen. Für beide Zwecke müssen wir jeden Cent einsetzen, den wir kriegen können. (Beifall SPD und FDP – Zurufe SPD und FDP: Ja, genau! Jawohl!) Angesichts der Diskussion über die Schuldenbremse, die in Berlin gerade stattfindet, ist es wichtiger denn je, dass wir hier nach eigenen Wegen gucken. Bis zu diesem Punkt sind, glaube ich, sogar die Kolleginnen und Kollegen der Koalition einverstanden. Wir diskutieren heute also nicht über das Ob, sondern nur über das Wie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Landesregierung und IB haben im Dezember die Einrichtung eines sogenannten Förderfonds vereinbart, in den künftig ausgeschüttete Gewinne fließen sollen. Diese Mittel sollen für alle Förderaufgaben der Investitionsbank eingesetzt werden, um damit mittelbar den Landeshaushalt zu entlasten. Diese Ausgestaltung folgt der jetzigen Regelung des § 10 Absatz 2 des IB-Gesetzes. Danach entscheidet die Landesregierung allein über die Verwendung möglicher Gewinne. Diese Regelung wollen wir ändern – nicht nur, aber auch, weil wir nicht mehr wie in der Vergangenheit über eine einstellige, sondern möglicherweise über eine mittlere zweistellige Millionensumme jährlich reden. Allein der Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans verlangt es doch, dass über die Verwendung dieser Mittel nicht nur durch das Kabinett hinter verschlossenen Türen, sondern durch den Landtag öffentlich beraten und förmlich beschlossen wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Um nichts anderes als um parlamentarische Kontrolle und notwendige Transparenz geht es bei unserem Gesetzentwurf. Alle Fragen zu Beihilfe und EU-Recht, die die Redner der Koalition jetzt vielleicht aufbringen, werden wir im Verfahren klären und dann hoffentlich zu einer guten Lösung für unser Land Schleswig-Holstein kommen. – Danke sehr. (Beifall SPD, FDP und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Da kann man ja gar nicht gegen sein!)
