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Karin Prien

26.02.2025 Sitzungen 20/81

Ich werde meine Rede fortsetzen. – Danke. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber das können Sie doch!) Die errechneten Pro-Kopf-Kosten der Studierenden für die abgedeckten Leistungen der Hochschulen bewegen sich damit weitaus höher als die 60 Euro, sodass die Hochschulen im Ergebnis weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Kosten aus ihrem Grundbudget tragen werden. Im Gegenzug können die Studierenden weiterhin ein Studium in hoher (Ministerin Karin Prien) Qualität beanspruchen. Man muss ehrlicherweise sagen, dass unsere Studierenden nach wie vor gute Berufs- und Verdienstaussichten haben. Meine Damen und Herren, uns war das am Ende wichtiger in der Abwägung. Ich bin sehr froh, dass es in der Vergangenheit gelungen ist und aktuell gelingt, die Studierenden mit vielen weiteren Angeboten zu unterstützen. Gerade in den letzten Jahren ist da vieles hinzugekommen. Bei den Kürzungsrunden in den Jahren 2023 und 2024 – ich habe es gesagt – haben wir im Wesentlichen keinerlei Kürzungen an den Hochschulen vorgenommen. Es ist sogar gelungen, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. So konnten wir noch mit dem Haushalt 2023 das Studentenwerk beziehungsweise dessen Zuschuss von 2,4 auf 3,5 Millionen Euro erhöhen und damit die Angebote des Studierendenwerks für die Studierenden sichern und zum Beispiel die Essenspreise in den Mensen stabilisieren. Wir wissen, wie wichtig Beratungsangebote des Studentenwerks für die Studierenden gerade in und nach der Coronapandemie waren und sind. Seit 2021 ist es uns gelungen, diese Angebote mit zusätzlichen Mitteln von rund 300.000 Euro pro Jahr zu unterstützen. Dabei bleibt es jetzt auch. Wir stocken diese Mittel weiter auf, sodass wir jetzt mit insgesamt 375.000 Euro unser psychologisches Beratungsangebot an den Hochschulen aufrechterhalten können. Ein weiteres Thema, was für die Studierenden wichtig ist – das ist zu Recht angesprochen worden –, ist die Schaffung von preiswertem Wohnraum. Das Land hat dem Studentenwerk rund 1,6 Millionen Euro zur Eigenkapitalstärkung zweckgebunden zugewiesen, um den Wohnungsbau weiter zu unterstützen. Geplant sind weitere 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027. Es wurden an den Standorten Flensburg sowie Kiel Grundstücke für den Wohnheimbau durch das Studentenwerk Schleswig-Holstein kostenlos im Erbpachtwege zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2021 bis 2024 flossen etwa 3 Millionen Euro Zuschüsse an das Studentenwerk für Sanierungsmaßnahmen und Neubauprojekte sowie 8,4 Millionen Euro zur Abfederung von Baukostensteigerungen im Wohnheimbau. Mit diesen Mitteln wurden insbesondere Neubauprojekte des Studentenwerks in Flensburg und Kiel maßgeblich unterstützt. Weitere Projekte sind in Planung. Meine Damen und Herren, das sind nur einige wenige Beispiele, die zeigen, dass es der Landesregierung wichtig ist, dass die Studierenden unter guten Rahmenbedingungen in unserem Land studieren können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Botschaft ist mir am Ende wichtig: Wir werden die gewaltigen finanziellen Herausforderungen, vor denen wir in unserem Land stehen, nur lösen, wenn alle einen solidarischen Beitrag leisten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗