Wiebke Zweig
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns immer wieder darüber, dass sich unsere Hochschulen als Orte des Wissens, der Innovation und der persönlichen Entwicklung und Entfaltung beweisen. Dies macht sie zu einem essenziellen Pfeiler unseres gesellschaftlichen Fortschritts. Sie treiben die wissenschaftliche Exzellenz voran, sie fördern den offenen Diskurs und bilden die Fachkräfte und Führungspersönlichkeiten von morgen aus. Doch so sehr Hochschulen für Freiheit und Fortschritt stehen, sind sie wie andere Institutionen auch nicht frei von Machtmissbrauch. Machtmissbrauch zeigt sich in verschiedenen Formen – von sexueller Belästigung über psychische Gewalt und Vetternwirtschaft bis hin zu unfairen Abhängigkeitsverhältnissen, insbesondere gegenüber Studierenden und unserem wissenschaftlichen Nachwuchs. Für uns ist klar: Exzellenz und Integrität in der Wissenschaft können nur bestehen, wenn wir klare Regeln durchsetzen und Kontrollmechanismen stärken. An dieser Stelle möchte ich aber betonen: Diejenigen, die ihre Macht missbrauchen, beschmutzen die vielen, vielen tollen Vorgesetzten in unserer Forschung und in unserer Wissenschaft. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Machtmissbrauch kann ein Machtgefälle bedeuten, das einerseits durch mangelnde Kontrolle und andererseits durch starke Abhängigkeitsverhältnisse begünstigt werden kann. Es darf nicht sein, dass engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre berufliche Zukunft aufs Spiel setzen müssen, nur weil sie Missstände anprangern oder sich gegen Ungerechtigkeiten wehren. (Wiebke Zweig) Genau deshalb haben wir in der letzten Legislaturperiode dafür Sorge getragen, das Hochschulgesetz maßgeblich zu überarbeiten, und den Hochschulen die klare Aufgabe erteilt, sexualisierter Belästigung und Gewalt noch stärker entgegenzuwirken. Diesen Weg wollen wir entschlossen fortsetzen, indem wir die Landesregierung bitten, gemeinsam mit den Hochschulen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Machtmissbrauch und Diskriminierung umzusetzen. Zentral hierfür wird es sein, die bestehenden Schutzmechanismen nicht nur breiter zu kommunizieren, sondern auch deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zusätzlich wollen wir prüfen, ob ähnlich dem Vorbild Baden-Württembergs eine unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle für die Hochschulen, das Universitätsklinikum, die Studentenwerke sowie Kunst- und Kultureinrichtungen eingerichtet werden kann. Die in Baden-Württemberg bereits etablierten Vertrauensanwälte dienen als neutrale Anlaufstelle, um Betroffenen Unterstützung zu bieten, Missstände aufzudecken und eine unabhängige Untersuchung von Vorwürfen sicherzustellen. Eine solche unabhängige Institution könnte wesentlich dazu beitragen, eine noch stärkere Kultur der Verantwortung und Transparenz an unseren Hochschulen zu stärken und zu etablieren. Unser Ziel muss es bleiben, gemeinsam weitere Maßnahmen gegen Machtmissbrauch zu entwickeln und umzusetzen. Als Politik werden wir dabei unsere Verantwortung wahrnehmen, bei der bevorstehenden Reform des Hochschulgesetzes notwendige Anpassungen vorzunehmen, um klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Machtmissbrauch hat keinen Platz in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Daher setzen wir uns für eine Wissenschaftspolitik ein, die Freiheit mit Verantwortung verbindet, die klare Grenzen gegen Machtmissbrauch zieht und Betroffene effektiv schützt. Wir müssen nicht nur die Mitarbeitenden schützen, sondern auch unsere exzellente Forschung und Wissenschaft, denn das hat diese verdient. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, dass Hochschulen Orte des freien Denkens und der Gerechtigkeit bleiben. Wir möchten dies auch gerne im Ausschuss weiter vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
