Anette Röttger
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten, in denen sich ein Schatten über unser Land gelegt hat, in denen der Umgangston rauer geworden ist und viele Menschen von den täglichen Nachrichten und Herausforderungen erschöpft sind, ist und bleibt Musik ein wichtiger Stimmungsaufheller und Balsam für die Seele. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hat, wie ich finde, heute Morgen der elfjährige Igor an seiner Marimba im Rahmen der Gedenkveranstaltung eindrucksvoll unter Beweis gestellt. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Musik ist so vielseitig: Ob Klassik, Jazz, Pop, Rock oder Schlager – Musik erreicht uns emotional. Konzerte und Festivals sind prägend für unser Land. Das soll so bleiben. Das Musizieren und die stetige Weiterentwicklung unserer musikalischen Bildung wollen wir stärken und fördern. Musiklehrer sind Mangelware, musikalischer Nachwuchs wird dringend gebraucht. Bei uns in Schleswig-Holstein vermitteln 22 staatlich anerkannte Musikschulen mit Geduld und Ausdauer die Lust am Musizieren, schaffen musikalische Erlebnisräume und ermöglichen lebenslanges Lernen. Sie sichern die Qualität der musikalischen Bildung und Nachwuchsförderung, und das schätzen wir sehr. Die öffentlichen Musikschulen und der Landesverband sind unverzichtbare und verlässliche Partner in der schleswig-holsteinischen Kultur- und Bildungsarbeit und verfügen über wichtige Netzwerkpartner wie den Landesmusikrat, den Landeskulturverband und das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den staatlich anerkannten Musikschulen eine nach- (Anette Röttger) haltige Absicherung durch ein Musikschulfördergesetz zugesagt. Und das setzen wir um. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke an dieser Stelle unserer Kulturministerin Karin Prien für den vorgelegten Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf definiert verbindliche Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung für die staatlich anerkannten Musikschulen. Außerdem wollen wir, dass unsere Musikschulen ab 2026 flächendeckend feste Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen. Auch dazu dient dieses Gesetz. Bisher regelt eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 das Zusammenspiel von Musikschulen und Schulen für die Ausgestaltung der ergänzenden Musikschulangebote mit qualifizierten Lehrkräften. Das reicht von der musikalischen Früherziehung bis zum Erlernen von Musikinstrumenten während der schulischen Laufbahn. Diese Angebote sollen nun in das Rahmenkonzept zum Ganztag überführt werden, das sich aktuell in der fachlichen Abstimmung befindet. Unsere Musikschulen benötigen mehr finanzielle Planungssicherheit. Auch hierfür steht das Gesetz. Während das Land trotz angespannter Haushaltslage bereits mit dem Haushalt 2025 die Förderung der Musikschulen von 1,13 Millionen Euro um 1 Million Euro annähernd verdoppelt hat, sind auch die Kommunen und andere Spender aufgefordert, sich finanziell an den Musikschulen zu beteiligen. Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 waren erheblicher Handlungsbedarf und viel Rechtsunsicherheit ausgelöst worden, das Musikschulen in den letzten Jahren viel Arbeit abverlangt hat. Die Sozialversicherungsträger hatten ihre Beurteilungsmaßstäbe bei der Festanstellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften geändert. Inzwischen haben bereits 14 Musikschulen in Schleswig-Holstein die erforderlichen Anpassungen bei den Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Dort werden zukünftig 90 Prozent der Jahreswochenstunden in Festanstellung erfüllt. Fünf Musikschulen sind auf einem guten Weg: Sie liegen nach Aussage des Landesmusikverbandes inzwischen bei 75 bis 89 Prozent Festanstellung. Drei Musikschulen liegen noch unter 75 Prozent. Für diese geleistete Arbeit an dieser Stelle auch allen Beteiligten einen herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Als CDU-Fraktion schätzen wir die wichtige Arbeit der Musikschulen sehr. Wer ein Musikinstrument erlernt, entfaltet Kreativität, verbessert seine Konzentrationsfähigkeit und fördert die Feinmotorik. Musizieren in Gemeinschaft tut gut. Unsere Musikschulen schaffen mit ihrer musikpädagogischen Arbeit von der Grundbildung über die Breitenförderung bis hin zur Begabtenförderung und Studienvorbereitung die Grundlage für jedes Musikleben im Land. Das Musikschulfördergesetz sichert die musikalische Bildung. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
