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Ole-Christopher Plambeck

CDU 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Für uns ist klar: Das Parlament und seine (Ole-Christopher Plambeck) Gremien, vor allem natürlich der Finanzausschuss, müssen die Entscheidung treffen und die Kontrolle ausüben, wie Mittel des Landes eingesetzt werden. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Die Umsetzung dieser parlamentarischen Entscheidung über Fördermittel des Landes werden durch die Landesregierung oder eben per Aufgabenübertragung durch die IB.SH exekutiert – seien es Mittel für die Kommunen, für die Unternehmen, für die Verbände, für Privatpersonen oder Krankenhäuser, Wohnraumförderung, all das, was die Kollegin eben genannt hat. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – da schließe ich mich an ‑, ist definitiv eine Erfolgsgeschichte und kann sich vor allem auch im Ländervergleich der Förderbanken sehr gut sehen lassen. Eine der großen Förderbanken und eine Institution, von der ich sagen würde: Damit haben wir Schleswig-Holstein richtig nach vorn gebracht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Förderbank ist wichtig, und es ist wichtig, dass sie stabil aufgestellt ist, gut mit Eigenkapital ausgestattet ist und auch, dass die Risikovorsorge ausreichend ist. Das ist sie auch, und das ist gut so. Daher ist es richtig und angemessen – da sind wir uns auch einig ‑, dass Überschüsse über einen Förderfonds für Förderzwecke verwendet werden und damit mittelbar den Landeshaushalt entlasten. Klar muss auch sein, dass über die Mittelverwendung politisch entschieden wird. Die Frage ist nur: Wie? – Da geht es um das Thema Aufgabenübertragungsverträge. Man muss sich die Frage stellen: Wie machen wir es? – Die Landesregierung macht es bisher und macht entsprechende Verträge mit der Investitionsbank. Da ist die Frage, ob das so gewollt ist. Wir müssen darüber diskutieren, ob die jeweils im Landtag genehmigt werden müssen, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) ob die durch den Ausschuss sollen, weil wir auch da das Thema Gewaltenteilung betrachten müssen – die einen, die das entscheiden, die anderen, die das umsetzen. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) Wir sind uns sicherlich einig, dass wir keine Verzögerung in den Abläufen wollen und dass wir die Fördermittel möglichst schnell ihrem Zweck zuführen müssen, damit wir schnell in die Umsetzung kommen. Wir sind uns auch einig, dass die Überschüsse den Landeshaushalt mittelbar entlasten sollen. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtiger denn je. Insbesondere die Investitionsbedarfe in der Krankenhausfinanzierung und im Bereich Wohnraum sind enorm, und die müssen wir besonders im Blick haben. (Beifall CDU, FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Beate Raudies [SPD]) Genau über diese Entscheidungswege müssen wir sprechen. Sie müssen am Ende vor allem praktikabel sein, aber gleichzeitig die Kontrollrechte beinhalten. Darüber sollten wir intensiv im Finanzausschuss diskutieren, sodass wir da einen guten Weg finden. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank.

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