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Beate Raudies

SPD 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es im Sprichwort. Das gilt aber leider nicht für den Entwurf dieses Musikschulfördergesetzes. Denn dieser Gesetzentwurf ist eine Enttäuschung, nicht nur für die engagierten Lehrkräfte in den Musikschulen im Land, sondern auch für die Kinder, die demnächst an den Grundschulen in den Ganztag gehen und hoffen, dort musikalische Früherziehung und musikalische Frühförderung zu bekommen. Das wäre richtig gut investiertes Geld, Frau Bildungsministerin, das wir in die Zukunft unserer Kinder, in die Zukunft unseres Landes stecken könnten. (Beifall SPD) Aber beim Geld endet bekanntlich die Freundschaft. Denn hinsichtlich einer verbindlichen Förderzusage ist dieser Gesetzentwurf eine komplette (Beate Raudies) Fehlanzeige. Das ernüchtert nicht nur die Musikschulen, sondern das ernüchtert auch mich. Von wegen zentrale Rolle der Musikschulen, Frau Ministerin! Das ist doch genau das Gegenteil, was Sie uns hier auf den Tisch legen. (Beifall SPD) Ihr Gesetzentwurf enthält zwölf detaillierte Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Musikschule, die dann Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist. Ich will nur einige aufzählen: mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche in Musik, pädagogisch-musikalischer Früherziehung und Grundbildung, „Einzel- und Gruppenunterricht … in Instrumental- und Vokalfächern … der folgenden Fachbereiche: Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Vokalmusik, Popularmusik sowie Tanz/ Musical“, „Lehrkräfte mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik“, eine fest angestellte Leitungskraft, „die über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik … verfügt“, „geeignete Unterrichtsräume, Ausstattung und Unterrichtsmaterialien“, Kooperationsvereinbarungen „mit Trägern von Kindertageseinrichtungen oder mit Schulträgern oder weiteren Durchführungsträgern des schulischen Ganztagsund Betreuungsangebots an Ganztagsschulen“, „Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtern und Trägern der Kulturellen Bildung“, Konzepte und Maßnahmen für „inklusive oder diversitätsorientierte Angebote“, eine Sozialstaffel bei den Gebühren und ein Kinderschutzkonzept. – Das alles steht in Ihrem Gesetzentwurf als Anforderung an die Musikschulen. Viele Musikschulen arbeiten bereits so, und das finde ich grundsätzlich richtig. Wir fordern und fördern einen hohen Standard und damit Qualität. Aber die Musikschulen gehen dafür jetzt erst einmal in Vorleistung – auch gut. Und was kommt dann als finanzielle Förderung? – Unseren Antrag, den Überbrückungsfonds für dieses Jahr aufzulegen, haben CDU und Grüne im vergangenen Sommer leider abgelehnt. Und die finanzielle Förderung ab 2026, ab dem Jahr, in dem dann hoffentlich endlich alle Rahmenbedingungen für den Ganztag klar sind, damit es losgehen kann? Im Gesetz heißt es dazu wörtlich – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, und natürlich auch nur, falls die Musikschulen die von der Landesregierung eingeforderten Qualitätsstandards ohne Überbrückungsfonds bis dann noch halten können. Das ist nämlich noch ein ganz schön langes Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Ministerin, das ist kein Blankoscheck, wie man vielleicht denken könnte, das ist eher eine Bankrotterklärung. Sie bauen auf die Musikschulen, vor allen Dingen bei der Ganztagsgestaltung, aber die Musikschulen können nicht auf Sie bauen. Frau Ministerin, ich erinnere sehr gerne daran, dass wir es im letzten Jahr begrüßt haben, dass Sie den Musikschulen 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils abzufedern. Damit sorgen wir dafür, dass Lehrkräfte in den Musikschulen jetzt überwiegend sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Aber zumindest diesen Förderbetrag hätten wir doch ins Gesetz schreiben können. Weniger wird es doch auf gar keinen Fall werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, oder etwa doch? Würde die Landesregierung ihr Bekenntnis zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur ernst meinen, dann hätte sie diesen Betrag zumindest dynamisieren müssen. Das wünsche ich mir für die Musikschulen und die Familien im Land, damit es nicht zulasten der Musikschullehrkräfte oder der Eltern geht, wenn die Personalkosten, die Lohnkosten steigen. Da ist nämlich gerade viel Bewegung im System. Parallel zu den aktuellen Tarifverhandlungen laufen Gespräche zur Verbesserung der grundsätzlichen Eingruppierung von Musikschullehrkräften, die zu den jetzigen Bedingungen nicht mehr so wahnsinnig gerne arbeiten möchten. Liebe Kollegin Röttger, die Kommunen hier als Spender für die Arbeit der Musikschulen zu bezeichnen! (Zuruf) – Ich habe das so verstanden; vielleicht habe ich Sie da missverstanden. Die Kommunen leisten angesichts ihrer Haushaltslage ein Vielfaches von dem, was wir als Land uns hier leisten. Das Mindeste ist, dass wir das anerkennen und sie nicht auch noch als Spenderinnen und Spender bezeichnen. (Beifall SPD und SSW) Ich könnte noch ganz viel zur Rolle und zur Wichtigkeit von Musikschulen in diesem Land sagen. Ich bringe es aber auf einen Satz: Wir dürfen die Musikschulen nicht im Stich lassen. Denn wenn die Musik in unserem Land an den Schulen verstummt, (Beate Raudies) dann wird es hier nicht nur leise, sondern ganz traurig. – Danke. (Beifall SPD)

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