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Uta Röpcke

GRÜNE 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berührt haben mich heute Morgen nicht nur die Worte, sondern ganz besonders die Musik. Wir haben wunderbare Musik gehört heute Morgen, und es wurde auch über die Bedeutung der Kultur gesprochen, die Bedeutung der Kultur für die Ukraine. Darum passt für mich diese Debatte sehr gut zu dem Gedenken heute Morgen. Bei uns im Parlament ging es in letzter Zeit bei den Bildungsdebatten oft um sogenannte basale Kompetenzen, also Lesen, Schreiben, Rechnen. Allerdings ist bekannt, dass Musik ziemlich viel mit Mathematik zu tun hat. Musik besteht aus komplexen Strukturen, aus einer Systematik von Takten, Melodien und Harmonien. Es schadet nichts, in dieser Debatte einmal ein bisschen um die Ecke zu denken und diesen Zusammenhang im Hinterkopf zu behalten. Denn während wir den sogenannten basalen Kompetenzen aktuell sehr viel Aufmerksamkeit widmen, steht musisch-ästhetischen Kompetenzen ein dramatisches, auch politisches, Aufmerksamkeitsdefizit gegenüber. Ich halte das für ein Problem, denn Musizieren und Rechnen, Singen und Sprechen stehen in einem sehr engen Zusammenhang. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) An den öffentlichen Musikschulen in SchleswigHolstein werden – ergänzend zum schulischen Musikunterricht – landauf, landab rund 38.000 Schüler_innen von knapp 1.100 Lehrkräften an rund 500 (Uta Röpcke) Unterrichtsstätten unterrichtet. Außerdem gibt es unzählige Musiklehrerinnen und ‑lehrer, die privat unterrichten. Der Bedarf ist also hoch. Darum ist es gut, dass sich dieses Parlament schon zum dritten Mal in dieser Legislatur mit den Musikschulen im Land befasst. Das zeigt einerseits den hohen Stellenwert, den die Musikschulen für uns in Schleswig-Holstein haben, andererseits aber auch den hohen Druck, unter dem sie aktuell stehen; das Stichwort Herrenberg-Urteil ist schon gefallen. Daran sowie an die Beratungen zum Ende der letzten Legislaturperiode können wir mit dem aktuellen Gesetzentwurf anknüpfen. Er schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und für Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen. Eine gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig-Holstein endlich mehr Planungssicherheit, und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstandards. In der Tat liegt dieser Gesetzentwurf später als ursprünglich angekündigt vor, aber hier ein absichtliches Zögern und Verschleppen zu unterstellen, wie die Kollegin Riecke das in der Presse getan hat, ist aus meiner Sicht ungerechtfertigt. Kollegin Raudies, Sie haben einen ähnlichen Vorwurf mit dem Hinweis darauf formuliert, dass das Herrenberg-Urteil schon dreieinhalb Jahre zurückliegt. Richtig, aber – Sie kennen die Musikschullandschaft hier in Schleswig-Holstein wahrscheinlich sogar besser als ich – eine aktive Auseinandersetzung mit den Folgen hat hier meiner Wahrnehmung nach tatsächlich erst im letzten Jahr begonnen. Insofern finde ich den Vorwurf nicht gerechtfertigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dass das Land eine Überbrückung in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt hat und sich auf Bundesebene für ein Prüfmoratorium eingesetzt hat, das noch einmal verlängert wurde, ist gut; das haben Sie erwähnt. Kritisiert haben Sie, dass die Förderung für die Musikschulen längst nicht ausreicht. Auch mir ist bewusst, dass wir hier mit knapp fünf Prozent immer noch nur etwa auf der Hälfte des Bundesdurchschnitts liegen und damit weiterhin im unteren Drittel der Flächenländer bei dem gleichzeitig bundesweit höchsten Anteil der Elternbeiträge. Aber die Haushaltslage ist ja allen im Parlament bekannt; wir haben gerade den 2025er-Haushalt verabschiedet. Es gibt noch einige weitere offene Fragen, die mir in Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren aus der Musikschullandschaft gespiegelt wurden, beispielsweise dass der Förderaspekt in diesem Gesetzentwurf noch konkreter herausgestellt werden müsste. Natürlich – damit gebe ich Ihnen, Kollegin Riecke recht – bleibt abzuwarten, wie umfangreiche Voraussetzungen für die Anerkennung als Musikschulen in der Praxis tatsächlich wirken und ob Folgen des Herrenberg-Urteils noch weitreichendere Maßnahmen erfordern. All dies und die Beratungen zur Umsetzung und Verknüpfung des Gesetzes mit dem Ganztagsanspruch werden bei den Beratungen und Bewertungen des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Rolle spielen. Genau deshalb ist es gut, dass im Entwurf in § 8 schon eine Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen ist und dann eventuell Anpassungen vorgenommen werden können. Wir sollten also die Beratungen im Ausschuss dafür nutzen, gemeinsam zu überlegen, wie es gelingen kann, in dieser Legislatur eine verlässliche Grundlage für die Musikschulen in unserem Land und damit auch für die basalen Kompetenzen unserer Kinder zu schaffen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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