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Birgit Herdejürgen

SPD 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine betroffene Person berichtet: „Vor einem Jahr habe ich meine Promotion abgeschlossen. Ein Abschluss, der sich nicht wie ein Erfolg anfühlte, sondern wie das Ende eines jahrelangen Machtkampfs. Mein Doktorvater hat die Promotion wiederholt verzögert, indem er mich hingehalten und mit Aufgaben überfrachtet hat, die weit über meine Pflichten hinausgingen. … Das letzte halbe Jahr wurde zur Hölle: Er schrie mich regelmäßig an, überhäufte mich mit Arbeit und drohte, meine Promotion scheitern zu lassen. Nur durch die Unterstützung meines Zweitbetreuers konnte ich mich schließlich lösen und meine Arbeit verteidigen, allerdings mit einer Note, die kaum meine tatsächliche Leistung widerspiegelte. Die Erleichterung über den Abschluss wurde jedoch schnell durch neue Herausforderungen überschattet. Mein Arbeitszeugnis war so schlecht, dass ich es nicht vorlegen kann, und die Personalabteilung der Universität weigerte sich, einzugreifen.“ Machtmissbrauch kann unterschiedliche Ausprägungen haben, von den kleinen subtilen Machtspielen des Alltags über Behinderung akademischer und beruflicher Karrieren bis hin zu sexuellen Übergriffen. Die hierarchischen Strukturen an Hochschulen, die Abhängigkeiten begünstigen diskriminierendes, grenzverletzendes Verhalten. Gerade Menschen, die in den Kosmos Hochschule frisch eingedrungen sind, nehmen dieses Fehlverhalten häufig als gegeben hin: Da muss man sich halt durchbeißen. Machtmissbrauch scheint ein so grundsätzliches Problem an Hochschulen zu sein, dass es manchen Menschen nicht immer bewusst ist, wenn sie es erleben. Eine Vollerhebung an einer Münchner Hochschule hat gezeigt: Nach konkreten Situationen befragt, geben mehr Menschen an, diese erlebt zu haben, auch wenn sie sie nicht unter dem Stichwort Machtmissbrauch abgelegt hatten. Aber es ist eben nicht in Ordnung. Es ist Machtmissbrauch, wenn Studierende oder Mitarbeitende (Birgit Herdejürgen) herabgewürdigt oder bloßgestellt werden, Aufgaben mit unangemessenen Fristen versehen werden, destruktive Kritik geübt wird, um Menschen klein zu machen, Vorgesetzte Aufgaben nicht erledigen, die Voraussetzungen sind, damit andere weiterarbeiten können, Leistungen unangemessen bewertet werden, Publikationen verhindert werden, Daten manipuliert werden oder Erkenntnisse als die eigenen ausgegeben werden. Und dabei sind wir noch nicht bei sexualisierter Gewalt. Auch die reicht von dummen Bemerkungen, Anzüglichkeiten und sogenannten Altherrenwitzen bis zu körperlichen Übergriffen. Warum legen Betroffene ihre Erfahrungen nicht offen? Auch da geht es von „Ist ja nicht so schlimm“ über „Bringt ja doch nichts“ – also Machtlosigkeit, Resignation, denn das bestehende System bietet keine angemessenen Lösungen – bis hin zu „Das fällt mir am Ende auf die Füße“, also Angst vor ganz konkreten Nachteilen. Auch andere Bundesländer und Hochschulen beschäftigen sich mit diesen Problemen und den begünstigenden Strukturen, haben zum Teil schon Instrumente eingezogen. Auch eine Arbeitsgruppe an der CAU hat Vorschläge entwickelt, die Ausgang für unseren Antrag gewesen ist. Dabei geht es nicht nur um das Fehlverhalten und die mögliche Sanktionierung Einzelner. Die Frage ist auch, wie unangemessenes Verhalten vom gesamten System unerkannt und lange unwidersprochen bleiben konnte und wie wir genau das in Zukunft verhindern können. Deshalb braucht es für die Hochschulen in Schleswig-Holstein eine Befragung aller an Hochschulen beteiligten Statusgruppen, Fortbildungen zur Sensibilisierung von Betroffenen, aber auch von denjenigen, die – oft auch unbewusst – Macht missbrauchen könnten, ein Klima, in dem Betroffene ermutigt werden, Missbrauch zu melden, verbunden mit der Sicherstellung, dass daraus kein Nachteil entsteht, allerdings im Falle falscher Anschuldigungen auch Konsequenzen folgen, (Beifall SPD, FDP und SSW) Klarheit über die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit einerseits, über etwaige Aussagepflichten gegenüber dem Dienstherrn oder in gerichtlichen Verfahren andererseits. Wie eine Beratungsstelle auszugestalten ist oder ob beispielsweise eine Anwältin als externe Ansprechstelle beauftragt wird, lohnt aus meiner Sicht eine vertiefende Diskussion im Ausschuss. Deswegen beantragen wir Überweisung der vorliegenden Anträge. Aber wir – beziehungsweise die Hochschulen – sollten zügig zu konkreten Maßnahmen kommen, um einen transparenten und effektiven Umgang mit den Problemen zu ermöglichen. Denn letztendlich wollen wir vermutlich alle, dass Lehrende, Studierende und Verwaltung mit gutem Gefühl an die Uni kommen und sie wieder mit gutem Gefühl verlassen. – Vielen Dank.

Alle Reden von Birgit Herdejürgen Protokoll ↗