Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Koch, halten Sie es für unwahrscheinlich, dass der Chef der Staatskanzlei seinen Ministerpräsidenten vor Unterzeichnung des Letter of Intent über seine Haltung unterrichtet hat? – Herr Kollege Dr. Buchholz, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß aber, dass ich die Verhandlungen größtenteils selber geführt habe und nicht der Chef der Staatskanzlei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gerade eben schon ausgeführt, kann man an dieser Stelle auf kommunaler Ebene durchaus zu einer anderen Einschätzung gelangen, als es bei der heutigen grün-roten Rathausmehrheit und dem (Tobias Koch) SPD-Oberbürgermeister der Fall ist. Das wird sich 2028 zeigen. Deshalb ist die Positionierung der Kieler CDU vollkommen legitim und steht nicht im Widerspruch zum Letter of Intent der Landesregierung. Vielmehr unterstreicht der Beschluss des Kreisparteitages der CDU Kiel die Notwendigkeit, dass auch die dritte Bedingung erfüllt sein muss, nämlich die auskömmliche Finanzierung des Vorhabens durch die Stadt Kiel selbst. Das muss schließlich noch geklärt werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss festhalten, dass sich der Letter of Intent ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt bezieht, also auf die erste von drei geplanten Stadtbahnstrecken in Kiel. Ein Landeszuschuss von 15 Prozent an diesen Baukosten dürfte sich nach gegenwärtigem Stand auf rund 40 Millionen Euro belaufen, verteilt über mehrere Jahre Bauzeit. Die zum Teil öffentlich genannten 80 bis 100 Millionen Euro Landeszuschuss sind deshalb unzutreffend. Sie ergäben sich nur dann, wenn das Land alle drei Strecken der Kieler Stadtbahn förderte. Das ist aber nicht Gegenstand des Letter of Intent, Herr Kollege Dr. Buchholz.
