Malte Krüger
Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Machtmissbrauch an Hochschulen muss man als Erstes feststellen, dass es diesen Machtmissbrauch an Hochschulen gibt und wir da nicht wegschauen, sondern wir müssen, weil es ihn gibt, natürlich etwas dagegen unternehmen. Deswegen bin ich der SPD-Fraktion, Frau Herdejürgen, sehr dankbar, dass es hier diesen Antrag gibt und wir heute darüber sprechen. Machtmissbrauch an Hochschulen findet in sehr verschiedenen Ausprägungen statt. Besonders betroffen ist eigentlich immer der akademische Mittelbau. Das liegt daran, dass man dort oft befristete Verträge hat. Es liegt auch daran, dass es dort oft eine Hierarchie gibt, eine Abhängigkeit zum Beispiel von Professoren und Professorinnen, also von einzelnen Personen. Da passiert einiges, das kriege ich auch in meinem Freundeskreis mit; viele sind in diesem akademischen Mittelbau. Drei Sachen – einmal kurz genannt –, die da passieren: Erstens. Es gibt natürlich – das ist auch bei Studierenden der Fall – anzügliche Kommentare. Davon sind insbesondere Student_innen betroffen. Zweitens. Man wird zum Beispiel gezwungen, dass man Lehrveranstaltungen abhält, die man vielleicht eigentlich gar nicht unbedingt machen will, oder man will das Thema gar nicht machen. Drittens. Es gibt oft eine ungerechte Verteilung von Noten oder – das sagte Frau Herdejürgen – sogar von Zeugnissen, und auch Stellen werden dementsprechend besetzt. Also, das gibt es alles. Das gibt es nicht nur in Hochschulen, sondern wir wissen, dass es so etwas in anderen Bereichen genauso gibt, zum Beispiel in Krankenhäusern oder bei der Uniklinik wird es so etwas geben. Zumindest hört man solche Geschichten immer und immer wieder. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir als Politik, als Landtag ganz klar feststellen, dass wir das nicht wollen, dass wir es sehen – wir wissen, dass es das gibt – und dass wir solidarisch mit denjenigen sind, die unter diesen Machtmissbräuchen leiden, (Malte Krüger) die Machtmissbrauch an Hochschulen oder anderswo erleben. Wir wollen hier als Landtag besser werden und uns mit dem Thema auseinandersetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es gut, wenn wir das im Ausschuss weiter thematisieren werden. Ich vermute, wir werden die Hochschulen einladen und mit ihnen darüber ins Gespräch kommen. Das ist wichtig. Es gibt ja schon Maßnahmen in dem Bereich. Unser Ziel ist – das ist in unserem Antrag genauso wie im Antrag der SPD enthalten –: Wir müssen bestehende Maßnahmen bekannter machen. Aber das kann nicht alleine die Aufgabe der Landesregierung, sondern muss genauso Aufgabe der Hochschulen sein. Das ist in Ihrem Antrag eben nicht drin. Darüber werden wir sicherlich im Bildungsausschuss noch weiter diskutieren können. Das Zweite: Ich finde, mit Vertrauensanwält_innen zu arbeiten – wie zum Beispiel in Baden-Württemberg –, eine sehr charmante Idee. Deswegen wollen wir das gerne prüfen. Das können wir sicherlich im Ausschuss noch weiter diskutieren; aber ich halte das für eine interessante Idee, indem man eben auch jenseits von Hochschulen guckt, wie man mit diesen Vertrauensanwält_innen eine Struktur schafft, die Abhilfe schafft. Das Dritte: Ich kann mir auch vorstellen – da sind wir uns, glaube ich, zwischen SPD und CDU und Grünen wieder einig –, dass es darüber hinaus Sachen gibt, die wir identifizieren und noch in die große Hochschulgesetz-Novelle einbringen können, die dort helfen können. Alles in allem sollten wir darüber im Bildungsausschuss fair miteinander diskutieren und gucken, dass wir eine Lösung hinkriegen, von denen die Menschen an unseren Hochschulen profitieren können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
