landtag.ltsh.de ↗

Anne Riecke

FDP 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Musikschulen sind Orte der Begegnung, der Kreativität und der Persönlichkeitsentwicklung. Wir haben es hier schon mehrfach gehört, auch heute Morgen: Musik berührt ganz tief. Musik macht einen auch, so finde ich, ein bisschen ehrfürchtig. Musik schafft Erinnerungen, Musik stiftet Freude. Ich finde, selbst in den schlimmsten Zeiten – im Liebeskummer – ist Musik mit dabei. Musikschulen sind daher der Ursprung und die Talentschmieden für den Nachwuchs in unseren Orchestern, unseren Chören und unsere Bands. Sie sind aber auch, und das ist mindestens genauso wichtig, Einrichtungen der Breitenbildung, die jedem Kind und jedem Jugendlichen, aber auch Erwachsenen den Zugang zu Musik ermöglichen sollten. Deshalb ist ein Musikschulfördergesetz grundsätzlich eine richtige Maßnahme, die unsere Unterstützung findet. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Wir fragen uns nur, warum wir jetzt über einen solchen Entwurf diskutieren. Schon Anfang 2023 wurde der erste Antrag zu diesem Gesetz hier im Plenum gestellt. Die erste Lesung findet nun zwei Jahre später statt, erst heute. Dabei hat es seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 eine klare Notwendigkeit zum Handeln gegeben. Schon damals war absehbar, das Musikschulen in ganz Deutschland vor einer großen Herausforderung stehen würden. Doch statt sofort tätig zu werden, um verlässliche Strukturen und eine sichere Finanzierung auch in den Musikschulen zu schaffen, ist sehr viel Zeit verlorengegangen. Meine Damen und Herren, eine Musikschule braucht Verlässlichkeit und eine solide finanzielle Basis. Bundesweit stammten 2022 rund 60 Prozent der Einnahmen der Musikschulen aus öffentlichen Mitteln. In Schleswig-Holstein war das anders, da sind es nur circa 40 Prozent. Es gibt also einen deutlichen Aufholbedarf. Wenn wir musikalische Bildung nicht als Luxusgut, sondern als gesellschaftlichen Auftrag verstehen, dann muss sich dieser Anteil deutlich erhöhen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel von 1 Million Euro sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie reichen nicht aus, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils vollständig zu kompensieren. Hinzu kommt: Die Anforderungen, die der Gesetzentwurf an Musikschulen stellt, um staatlich anerkannt zu werden, erscheinen mir sehr hoch. Das wurde gerade schon von der Kollegin Raudies erzählt. Ich finde es zwar durchaus richtig, dass wir gewisse Standards setzen, aber wir sollten kleineren und mittleren Musikschulen durch bürokratische Vorgaben sicherlich nicht die Anerkennung aberkennen. (Beifall FDP und SSW) Zudem ist eine Befristung auf fünf Jahre nicht so recht nachvollziehbar. Wer Planungssicherheit schaffen will, muss langfristige Perspektiven für unsere Musikschulen bilden und darf nicht alle fünf Jahre eine Unsicherheit schaffen. Gerade in Bezug auf die Debatte um den Ganztag und die musikalischen Angebote müssen wir ein großes Interesse daran haben, dass es möglichst viele Musikschulen gibt, die ein qualitativ hochwertiges Angebot anbieten und in der Lage sind, Kooperationen mit den Ganztagsangeboten zu schließen. Meine Damen und Herren, die Probleme der Musikschulen sind nicht isoliert zu betrachten. Auch die Volkshochschulen stehen infolge des Herrenberg-Urteils vor erheblichen Herausforderungen. (Beifall FDP und SSW) Wenn wir nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, dann stellt sich die Frage: Warum fehlt eine vergleichbare Initiative für Volkshochschulen? Es wäre nur folgerichtig, hier ebenfalls aktiv zu werden. Wir als FDP-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten, aber wir erwarten Nachbesserungen. Erstens ein Konzept, wie es weitere spürbare Erhöhungen der öffentlichen Finanzierung geben kann, um die Musikschulen langfristig finanziell abzusichern und Planungssicherheit zu schaffen. Zweitens eine Überprüfung der Anerkennungskriterien, damit sie nicht zu einem Ausschluss vieler engagierter Einrichtungen führen. (Beifall FDP und SSW) (Anne Riecke) Drittens eine unbefristete und zumindest großzügigere Regelung, die den Musikschulen eine echte Planungssicherheit gibt. Meine Damen und Herren, musikalische Bildung darf nicht von Haushaltslagen oder bürokratischen Hürden abhängen. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieses Gesetz ist ein Anfang, aber es ist lange noch nicht die Lösung für eine musikalische Bildung in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Ton für unser SchleswigHolstein schaffen. – Danke schön. (Beifall FDP und SSW)

Alle Reden von Anne Riecke Protokoll ↗