Martin Balasus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag pro Monat für Studentinnen und Studenten, also 60 Euro im Semester. Dass die Studentinnen und Studenten in unserem Land darüber nicht jubeln ist klar, aber Begeisterungsstürme haben wir auch nicht erwartet, denn Mehrbelastungen stoßen bei Einführung immer erst einmal auf Widerstand. Wenn man schwierige Entscheidungen trifft, sollte man Folgendes beachten: Erstens. Es braucht eine nachvollziehbare Erklärung und eine innere Logik. (Demonstrativer Beifall SPD, FDP und SSW) Zweitens. Die Belastung darf nicht übertrieben sein, sie muss stattdessen maßvoll und zumutbar sein. (Beifall CDU) Drittens. Man sollte zu seinen Entscheidungen stehen und nicht herumlavieren oder falsche Hoffnungen wecken. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es frei heraus: All diese Punkte treffen zu. Die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen an unseren Universitäten in Schleswig-Holstein ist richtig. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass zehn Euro zusätzlich im Monat für den einen oder anderen herausfordernd sind, aber am Ende des Tages ist die Summe zumutbar. Jeder oder jede weiß auch, worauf er oder sie sich einstellen muss, denn die Einführung erfolgt frühestens zum kommenden Wintersemester. Zuerst bedarf es ja auch noch einer Änderung des Hochschulgesetzes. (Zuruf) Das Land hat bisher in erheblichem Umfang Verwaltungs- und Serviceleistungen der Hochschulen finanziert. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Beispiele dafür sind Beurlaubungen, Rückmeldungen, Immatrikulationen, Exmatrikulationen, Organisationsaufwand für Praktika, Studienberatung und akademische Auslandsangelegenheiten. Von den Kosten für diese Leistungen, von denen die Studentinnen und Studenten eben selbst profitieren, sollen sie in Zukunft einen gewissen Anteil übernehmen. Mit 60 Euro pro Semester liegen wir im Ländervergleich im Mittelfeld – das reicht von 50 bis 75 Euro –, (Zuruf Patrick Pender [CDU]) (Martin Balasus) und wir ziehen hier mit den übrigen Nordländern gleich. In Niedersachsen und in Hamburg – Letzteres wird von der Opposition häufig als bildungspolitisches Eldorado gefeiert – leisten die Studentinnen und Studenten bereits seit Jahren einen Verwaltungskostenbeitrag, obwohl die Hansestadt Hamburg als Wirtschaftsmetropole enorm finanzstark ist. Wir ziehen hier nach, aber nur – das betone ich ausdrücklich –, weil wir das müssen. Wer in der letzten Plenartagung aufgepasst hat, der weiß: Schleswig-Holstein befindet sich auf einem Konsolidierungspfad. Jedes Ressort muss einen Beitrag leisten. Den Bildungsbereich trifft es zwar weniger stark, aber dennoch gibt es auch hier Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP, SSW und SPD, sind mit Ihrem Antrag einen Monat zu spät dran; zumindest empfinde ich das so. Das Ganze hätte ins letzte Plenum gehört. (Zurufe SPD) Da haben wir den Haushalt beschlossen, und da wäre das besser aufgehoben gewesen. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Das kommt doch in diesem Haushalt gar nicht vor!) – Haushaltsbegleitgesetz. – Ich rate dazu, stets das Gesamtbild zu betrachten. Seit 2017, seit Karin Prien Verantwortung für Wissenschaft, Hochschulen, Forschung und natürlich auch für die Schulen im Land trägt, wurde deutlich mehr Geld ins Hochschulsystem gepumpt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. (Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
