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Oliver Brandt

GRÜNE 26.02.2025 Sitzungen 20/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist seit vielen Jahren ein zentraler Akteur und Partner bei der Gewährung und Abwicklung von Förderprogrammen für unser Land und ebenso als Beratungsinstitution für die Wirtschaft, für Gründerinnen und Gründer, für unsere Kommunen, für Wohnungsbau und Wohnungssanierung, für die Energiewende, um nur einige Themenfelder zu nennen. Auch ich möchte mich hier – wie meine Vorredner_innen – dem Dank für die bisher geleistete Arbeit anschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch das ist bereits erwähnt worden: In den letzten Jahren war die IB.SH mit diesem Geschäftsmodell wirklich erfolgreich. Nachdem die Bank zunächst Vorsorge getroffen hat, um mit Eigenkapitalpuffern die Risikovorsorge für Stressszenarien, wie zum Beispiel Bankenkrisen, zu verbessern, ist die Situation mittlerweile so, dass mit höheren Gewinnen zu rechnen ist. Auch das ist bereits erwähnt worden. Die Aufgabe der Risikosteuerung der Bank liegt dabei eindeutig in der Hand des Vorstands. Dazu (Oliver Brandt) gehört die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken. Es ist und bleibt eine operative Aufgabe, die Stabilität der IB.SH zu sichern und sie auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten. Heute geht es aber nicht um die Höhe des Gewinns, denn darüber entscheidet die Gewährträgerversammlung der IB.SH auf Vorschlag des Vorstands, sondern um dessen Verwendung. Hier haben wir in der Tat – das ist bereits geschildert worden ‑, aufgrund der zukünftig erwarteten höheren Zuführungen an das Land eine neue Situation. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Noch einmal: Wie ist die derzeitige Rechtslage? – Bislang entscheidet darüber gemäß § 10 Absatz 2 Investitionsbankgesetz die Landesregierung, und zwar im Rahmen des für die Förderzwecke der IB.SH eingerichteten Zweckvermögens. So hat es der Landtag vor über 20 Jahren beschlossen. In der Tat ist es so, dass diese Regelung bisher – so habe ich es zumindest wahrgenommen ‑, nicht infrage gestellt wurde. Aber es ist, glaube ich, jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber zu diskutieren. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Im Finanzausschuss hat die Landesregierung im Januar den Förderfonds IB.SH als Instrument für die Verwendung zukünftiger Überschüsse vorgestellt. Das Ziel ist, diese Mittel im Rahmen der Förderzwecke der IB.SH zügig und flexibel einsetzen zu können, insbesondere für die Wohnraumförderung und die Krankenhausfinanzierung. Das ist zunächst eine praktikable Lösung. Allerdings ist die Frage in der Tat berechtigt, ob und wie künftig dabei mehr parlamentarische Kontrolle und Steuerung ermöglicht werden kann. Insofern begrüße ich die Initiative von SPD, FDP und SSW, denn das Haushaltsrecht liegt bei der Exekutive, und dazu gehört nach meinem Verständnis auch die Verwendung von Überschüssen aus der IB.SH, die in den Landeshaushalt fließen. (Beifall SSW, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Beate Raudies [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Dafür benötigen wir eine Lösung, die einerseits den bereits geschilderten Ansprüchen des Parlaments Rechnung trägt, andererseits aber auch berücksichtigt, welche umfangreichen vertraglichen Bindungen die Landesregierung mit der IB.SH eingegangen ist, zum Beispiel im Rahmen der sozialen Wohnbauförderung – auch das ist bereits von meinem Kollegen Plambeck erwähnt worden. Die genaue Ausgestaltung einer Beteiligung des Landtags scheint mir allerdings in dem vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend geregelt zu sein. Diese Probleme lassen sich meiner Meinung nach im weiteren Gesetzgebungsverfahren lösen. Vorstellbar wäre aus meiner Sicht zum Beispiel eine Beschlussfassung im Finanzausschuss, der regelmäßig zusammentritt und damit schnell handlungsfähig ist. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit in vielen anderen Bereichen bewährt. Lassen Sie uns die weiteren Beratungen im Finanzausschuss zum Gesetzentwurf abwarten. Ich freue mich jedenfalls darauf. – Vielen Dank.

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