Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich freuen wir uns. Wir als SSW stehen absolut hinter einem Musikschulfördergesetz, eigentlich hätte ich am liebsten ein Kulturfördergesetz. Aber ich frage mich vor allem zwei Dinge: Erstens, ob wir hier eigentlich wirklich ein echtes Fördergesetz vorliegen haben, und zweitens, wie es eigentlich wirklich um die Gestaltung des Ganztags steht. Ich fange mit lobenden Worten an. Es ist insgesamt gut, dass wir jetzt ein Gesetz für die Musikschulförderung vorliegen haben. Der Auftrag zur Erstellung eines solchen erging ja bereits im Mai 2023 aus dem Parlament. Das Herrenberg-Urteil kam dazwischen und verlangsamte den Prozess deutlich. Nun sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die Musikschulen jedenfalls in den Jahren 2025 und 2026 mit zusätzlich 1 Million Euro zu fördern. Das ist gut so, denn die Musikschulen können momentan wirklich jeden Euro gebrauchen. Aber was ist danach? In § 6 Absatz 1 schreiben Sie zur Förderung durch das Land: „Die Musikschulen werden auf Antrag durch das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert …“ Was heißt das denn nun für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich 1 Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen? Für mich liest sich das nicht so. Auch eine Dynamisierung der Mittel steht noch aus, und somit kann von echter institutioneller Förderung nicht die Rede sein. Ich möchte nur ein Rechenbeispiel anbringen. Die Musikschule Kiel wurde von der Kommune erst kürzlich mit 25 Festanstellungen ausgestattet. Das bedeutet für den städtischen Haushalt Mehrkosten durch Sozialversicherungsabgaben von bis zu 750.000 Euro jährlich. Schleswig-Holstein hat Stand jetzt 22 öffentliche Musikschulen. 1 Million Euro zusätzlich mag gewisse Verwaltungskosten auffangen, aber die Rechnung geht offensichtlich noch nicht auf. Ein weiterer Punkt, der für mich wirklich weiter unklar ist, ist ein Absatz in Ihrer Begründung. Das Gesetz soll, so steht es auf Seite 12 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „… im Rahmen der musikalischen Bildung die Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, besonders an gebundenen Ganztagsschulen und Schulen mit offenen Ganztagsangeboten, sowie zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen vorantreiben.“ Prinzipiell unterstützen wir als SSW das. Wir selbst haben die Einbindung der Musikschulen und Sportvereine an mehreren Stellen bereits gefordert. Wie Sie gedenken, dies auszugestalten, ist der Öffentlichkeit aber bisher nicht bekannt. Bereits jetzt ist es ja so, dass in einigen Kommunen Schulen und Musikschulen miteinander arbeiten. Aber bisher ist jede Kooperation anders. Oftmals bringen die Musikschulen ihre Töpfe und Projekte noch mit an die Schulen. Gibt es da also etwas, was Sie als Ministerium mit in die Anhörung im Ausschuss geben könnten? Rahmenvereinbarungen irgendeiner Art? – Hier wäre ich für Aufklärung sehr dankbar. Zum Schluss möchte ich noch einmal in Richtung der Musikschulen sagen: Ich weiß, Ihnen wird hier nichts hinterhergeworfen. Die sich nun anbahnende Förderung des Landes ist mit hohen Qualitätsstandards verbunden, die sich an den Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen e. V. orientieren. Das bringt erst mal jede Menge Verwaltungsaufwand mit sich. Die Musikschulen sind also mittendrin im Professionalisierungsprozess. Sie haben wahrlich anstrengende und unsichere Jahre hinter sich. Was die Festanstellung angeht, sind sie auf einem guten Weg: 14 Musikschulen werden im Jahr 2025 das Ziel von 90 Prozent Jahreswochenstunden in Festanstellung erreicht haben; fünf Musikschulen liegen zwischen 75 bis 89 Prozent, und drei kleinere Musikschulen liegen unter 75 Prozent. Ich weiß, wie hart sie dafür arbeiten, und hoffe, dass wir im Aus- (Jette Waldinger-Thiering) schuss noch einmal darüber ins Gespräch kommen, wie das Land sie besser unterstützen kann. Ich bin gespannt auf den parlamentarischen Ablauf, auf die Ergebnisse der Anhörungen. Wir sollten hier wirklich noch nachbessern, damit es tatsächlich ein richtiges Musikschulfördergesetz wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)
