Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haushaltskonsolidierungen erfordern schwierige Abwägungen, am Ende aber auch Entscheidungen. Ich kann Ihnen sagen, wir sind mit den Studierenden genauso wie mit den Präsidien der Hochschulen im ständigen Gespräch und wir nehmen die Bedenken und Sorgen, die von dort kommen, sehr ernst. Insbesondere die finanzielle Situation vieler Studierender ist uns sehr wohl bewusst. Gleichzeitig gilt: Der Spardruck in der aktuellen Konsolidierungsrun- (Ministerin Karin Prien) de ist enorm und trifft eben am Ende alle Teile der Gesellschaft. Auch wenn die Hochschulen und die Wissenschaft deutlich weniger von den Einsparungen betroffen sind – in unserem Land übrigens anders als in anderen Bundesländern –, werden wir am Ende in allen Bereichen unseres Landes Einsparungen, bittere Einsparungen, vornehmen müssen. Dazu gehört dann eben auch, dass die Hochschulen nicht 2023, nicht 2024 und nicht 2025, weil sie eben den entsprechenden Vorlauf brauchen, sondern ab 2026 einen Beitrag zur Konsolidierung werden leisten müssen. Dabei handelt es sich genau um 7,2 Millionen Euro. Damit Sie das einmal einordnen können: Das sind etwa 1,8 Prozent der Grundfinanzierung unserer Hochschulen aus Landesmitteln. Die Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag et cetera kommen ja noch dazu. Das hört sich erst einmal nicht so gewaltig an, aber ich kann Ihnen sagen, das stellt die Hochschulen vor gewaltige Herausforderungen. Natürlich diskutieren wir das intensiv mit den Präsidien. Ohne Bürokratieabbau und ohne Einsparmaßnahmen an den Hochschulen wird das gar nicht zu machen sein. Das wissen die Hochschulen, und die Hochschulen machen sich da auf den Weg. Bei der Suche nach einer vertretbaren Lösung in einem ohnehin finanziell angespannten Umfeld war es uns wichtig, das Niveau von Forschung und Lehre in unserem Land auf dem gleichen Niveau zu halten, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Hochschulen und die Wissenschaft das entscheidende Wachstumspotenzial ermöglichen, das wir in unserem Land brauchen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Vogt, natürlich haben wir auch über andere Instrumente der Finanzierung beraten: Nachgelagerte Studiengebühren sind zum Beispiel etwas, das sich in Ihrem FDP-Wahlprogramm findet. Das war jetzt für uns in dieser Sparrunde sicherlich keine Option. (Christopher Vogt [FDP]: In Schleswig-Holstein?) Ich meine, ganz weit entfernt sind Sie von einem solchen Gedanken offensichtlich nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Ich verwehre mich dagegen!) Meine Damen und Herren, wir haben dann schweren Herzens in der Landesregierung gemeinsam eine Entscheidung getroffen. (Zurufe FDP) Diese Entscheidung haben wir getroffen, und wir werden diesen Weg jetzt gemeinsam gehen. Meine Damen und Herren, dieser Weg wird in anderen Bundesländern bereits gegangen – und zwar in Bundesländern, die zum Teil finanziell weit besser aufgestellt sind als wir. Dieser Verwaltungskostenbeitrag wird zum Teil schon seit über zehn Jahren erhoben. Ich spreche hier nicht über den Süden des Landes, ich spreche über Hamburg, ich spreche über Bremen, ich spreche über Niedersachsen, ich spreche auch über Baden-Württemberg. Auch in SchleswigHolstein haben wir uns jetzt entschieden, die Studierenden mit einem Beitrag an den Verwaltungskosten zu beteiligen. In Schleswig-Holstein werden wir 60 Euro pro Semester erheben. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])
