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69. Sitzung (WP20)

16.10.2024 · 119 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (16)CDU (14)FDP (13)GRÜNE (9)SSW (6)

Kristina Herbst

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 26. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Abgeordnete von uns erkrankt sind und an der Sitzung nicht teilnehmen können. Das sind von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch, die Abgeordnete Catharina Nies und der Abgeordnete Jan Kürschner. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung hat sich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Wiebke Zweig entschuldigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 7. Oktober vor einem Jahr war Israel Ziel eines Terrorangriffs der radikal-islamischen Hamas. Rund 1.200 Menschen wurden kaltblütig ermordet – der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit der Schoah. Mehr als 250 Menschen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Viele von ihnen sind bis heute nicht befreit, und nicht wenige wurden inzwischen ermordet. Die Bilder und Berichte von den entsetzlichen Gräueltaten erschüttern uns bis heute. Seitdem ist die Gewalt im Nahen Osten eskaliert – in Gang gesetzt durch die Hamas und ihre Unterstützer aus der Region; mit entsetzlichen Folgen für die Menschen in Israel, in Gaza und im Libanon. In einer Ansprache zum 7. Oktober hat der israelische Staatspräsident Herzog die tiefe Sehnsucht seines Landes nach Frieden mit seinen Nachbarn, nach einem Ende des Hasses im Nahen Osten unterstrichen. Wir alle hier teilen zutiefst diesen Wunsch. Die Gewalt im Nahen Osten hat schon jetzt auf allen Seiten zu viele Opfer gefordert. Die Menschlichkeit gebietet es, das Leid und die Not aller Menschen in der Region wahrzunehmen und zu beklagen. Dementsprechend kann nur an alle Beteiligten appelliert werden, diplomatische Lösungen nicht zu vernachlässigen. Das erste Gebot allerdings lautet, der Not abzuhelfen. Deshalb begrüßen wir alle Hilfsmaßnahmen, die die katastrophale Lage der unter der militärischen Auseinandersetzung leidenden Bevölkerung lindern. Zivilisten und zivile Infrastruktur müssen besser geschützt werden. Meine Damen und Herren, vor einem Jahr hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig das Existenzrecht Israels bekräftigt. Wir haben uns in Solidarität hinter Israel und seine Bevölkerung gestellt – und auch hinter Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein. Diese Aussagen gelten damals wie heute, und sie verpflichten uns, zu handeln, wo wir Verantwortung tragen. Denn seit dem 7. Oktober 2023 hat eine unbegreifliche Welle des Judenhasses auch Deutschland erfasst. Angesichts der Vorkommnisse auf unseren Straßen, in unseren Hochschulen oder in den sozialen Medien hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, von einem Tsunami des Antisemitismus gesprochen. Diese schlimme Entwicklung ist leider auch an Schleswig-Holstein nicht vorübergegangen. Das sagen uns die Statistiken, die einen deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle verzeichnen. Das sagen mir vor allem aber die Gespräche mit Jüdinnen und Juden, die ich seit dem 7. Oktober 2023 geführt habe, in denen sie sagen, dass sie sich deutlich unsicherer fühlen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So sagt es der Artikel 1 unseres Grundgesetzes, dessen 75. Geburtstag wir in diesem Jahr gefeiert haben. Meine Damen und Herren, ist es menschenwürdig, wenn Jüdinnen und Juden sich in unserem Land nicht als solche zeigen können? Wenn sie Symbole des jüdischen Glaubens nicht offen tragen können, weil sie um Leben und Gesundheit fürchten müssen? – Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Der Staat hat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass dieser Zustand aufhört! (Beifall ganzes Haus) Sonst legen wir selbst die Axt an unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Meine Damen und Herren, alle jene, die in unserem Land Jüdinnen und Juden bedrohen, die die Gräueltaten der Hamas bejubeln oder rechtfertigen, stellen sich außerhalb unseres demokratischen Grundkonsenses, und das muss ihnen ganz klar sein. Leider sind auch viele Hochschulen in Deutschland kein sicherer Ort für Jüdinnen und Juden. Hier agiert ein Milieu, das unter dem Schlagwort des Antikolonialismus gegen Israel, aber auch gegen jüdische Universitätsangehörige mobilmacht. (Präsidentin Kristina Herbst) An dieser Stelle ist nicht der angemessene Ort, und es ist nicht der passende Anlass für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem akademischen Konstrukt. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Die Hamas hat nicht vor, irgendjemanden zu befreien, auch nicht ihre Landsleute. Im Gegenteil, ihr Ziel ist die Errichtung einer theokratischen Diktatur. In Gaza herrscht sie mit Unterdrückung und Gewalt. Sie tritt Frauenrechte mit Füßen und ermordet Homosexuelle. Sie nimmt ihre eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde und macht auch vor Krankenhäusern nicht halt. Mörderischer Antisemitismus ist die Geschäftsgrundlage ihrer Existenz. Mit vollem Recht hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Verbot dieser Terrororganisation ausgesprochen. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, dringender Handlungsbedarf besteht im Bereich der sozialen Medien. Populäre Videoplattformen etwa werden seit dem 7. Oktober 2023 in großem Ausmaß mit antisemitischem Gift geflutet, oftmals gefördert durch einen Algorithmus, der gewaltverherrlichende Inhalte belohnt. Hier müssen wir gegensteuern – wenn es sein muss, auch regulatorisch, vor allem aber durch Aufklärung. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen sowohl das inhaltliche als auch das methodische Handwerkszeug erhalten, um antisemitische Propaganda zu erkennen und ihr widersprechen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig: Das Land Schleswig-Holstein tut bereits viel im Kampf gegen Antisemitismus. Das gilt für den Landtag, die Landesregierung, den Landesbeauftragten für politische Bildung sowie den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Das gilt auch für die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus, kurz LIDA, die wir im vergangenen Jahr mit dem Demokratiepreis ausgezeichnet haben. Allen Menschen, die ihre Solidarität mit Israel und ganz besonders mit Jüdinnen und Juden in unserem Land öffentlich bekunden, gilt unser herzlicher Dank. Sie erfüllen eine unverzichtbare Bürgerpflicht. (Beifall ganzes Haus) Aber die letzten zwölf Monate haben gezeigt: Wir dürfen nicht nachlassen im Kampf gegen den Antisemitismus. Im Gegenteil. Wir müssen noch besser werden – für die Freiheit und Sicherheit der Jüdinnen und Juden in unserem Land und für uns alle, die wir in einer offenen und friedlichen Gesellschaft leben wollen. Meine Damen und Herren, morgen beginnt eines der wichtigsten jüdischen Feste, das Laubhüttenfest oder Sukkot. Es ist ein fröhliches Fest, das den Erntedank mit der Erinnerung an die biblische Wanderung des Volkes Israel in das gelobte Land verbindet, und ein Ereignis, das die jüdischen Gemeinden auch gerne mit Außenstehenden feiern. Wir sollten daher auch bei der aktuellen weltpolitischen Lage nicht vernachlässigen, worum es uns gehen sollte: das jüdische Leben in Schleswig-Holstein sichtbar und zu einem normalen Bestandteil unseres Alltagslebens zu machen. Diese Zielsetzung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auch mit der Einsetzung des Runden Tisches für jüdisches Leben deutlich gemacht. Sie ist derzeit wichtiger denn je. Wir können so alle einen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis, zum Bekämpfen von Vorurteilen und von Antisemitismus leisten. Ich wünsche mir, dass auf diese Weise alle in Schleswig-Holstein vertretenen religiösen Überzeugungen miteinander ins Gespräch kommen und das praktizieren, was Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens ist: Toleranz. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen Moment innehalten und allen Opfern der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) – Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 8, 9, 12, 23, 24, 28, 30, 34 bis 36, 38, 42, 49 und 50 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 4, 31, 37, 39 und 43. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 26 – Haushaltsberatungen 2025 –, 10 und 14 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften“ sowie „Digitale Grundlage für die Wärmewende“ schaffen. (Präsidentin Kristina Herbst) Die Tagesordnungspunkte 13 und 46 „Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden“ sowie „Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein“, die Punkte 21 und 48 „Flächendeckende verpflichtende Sprachtests für Vierjährige“ sowie Bericht „Übergang Kita–Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen“, die Punkte 40 und 41 „Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone“ sowie „Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten“ und die Punkte 44 und 47 „Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen“ und „Fachkräfte und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnen im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe“. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12:30 Uhr tagen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/2605 einen Dringlichkeitsantrag „Schleswig-Holstein steht zum Marschbahnausbau“ vorgelegt. Schleswig-Holstein steht zum Marschbahnausbau Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2605 Wir das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zunächst über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 20/2605 abstimmen. Es gilt das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit anerkannt. Wir werden den Punkt als Tagesordnungspunkt 33 A in die Tagesordnung einreihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag über den zeitlichen Aufruf machen. Begrüßen Sie mit mir bitte auf der Tribüne Herrn Dr. Wilko Teifke. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 26 auf. Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2500 b) Haushaltsbegleitgesetz 2025 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2501 c) Hände weg vom Versorgungssicherungsfonds Antrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/2575 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. – Bitte. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den vergangenen Wochen haben wir viel über die Handlungsfähigkeit unseres Staates gesprochen – sei es mit Blick auf Flucht und Migration und ihre Bewältigung in den Kommunen, sei es mit Blick auf die wachsende Bedrohung unserer Demokratie durch eine in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD, sei es in Bezug auf die öffentliche Sicherheit in unserem Land. Gerade nach den drei vergangenen Landtagswahlen in den ostdeutschen Ländern ist das Signal hier aus Schleswig-Holstein deshalb so wichtig: Politik ist handlungsfähig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die schwarz-grüne Koalition arbeitet vertrauensvoll im Team. Wir gehen Probleme an und lösen sie, und wir kommen zu guten Ergebnissen. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser gemeinsames finanzpolitisches Ziel ist sicherzustellen, dass unsere Finanzen dauerhaft tragfähig und Ausgaben finanzierbar sind und damit das Vertrauen in eine gute und stabile Zukunft in Schleswig-Holstein zu erhalten. Das ist anspruchsvoll, anspruchsvoll in Zeiten, in denen der Wind finanziell gesehen schon seit Längerem von vorn weht. Sehr geehrte Damen und Herren, die Haushaltslage in Schleswig-Holstein ist alles andere als einfach. Die ausbleibende wirtschaftliche Erholung beeinflusst weiterhin unsere Steuereinnahmen. Erst vergangene Woche hat die Bundesregierung ihre Prognose zum Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 abgesenkt. Gleichzeitig haben wir hohe, zwingende Mehrausgaben, oft aufgrund von Entscheidungen des Bundes. Beispiel: Wohngeldreform. Die Dynamisierung kostet uns pro Jahr 10 Millionen Euro zusätzlich. Solche Kostensteigerungen sichern wir im Haushalt ab. Beispiel: Steuerpakete des Bundes. Allein das geplante Steuerfortentwicklungsgesetz würde uns nächstes Jahr 80 Millionen Euro kosten, aufwachsend allein im Jahr 2028 260 Millionen Euro. Die Haltung der Landesregierung ist klar: Schleswig-Holstein ist bereit, seinen Beitrag für Wachstumsimpulse zu leisten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber: Die Leistungsfähigkeit unseres Haushalts darf dabei nicht ans Limit geraten. Darüber hinaus bedeuten die Folgen der Sturmflut und des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auch weiterhin große finanzielle Herausforderungen für uns, für Schleswig-Holstein. Natürlich bleiben wir gefordert, in die Infrastruktur, in die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen und in die klimaneutrale Energieversorgung zu investieren. Sehr geehrte Damen und Herren, aus diesem Rahmen ergeben sich die Eckdaten für unseren Haushaltsentwurf. Auf Basis der Mai-Steuerschätzung rechnen wir damit, dass die bereinigten Einnahmen um 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf dann 16,63 Milliarden Euro aufwachsen. Dem gegenüber stehen bereinigte Ausgaben in Höhe von rund 17,02 Milliarden Euro, und das sind 5,3 Prozent und damit fast 1 Milliarde Euro weniger als im Vorjahressoll bei den Ausgaben. Die Differenz, das sogenannte Finanzierungssaldo, von 377,6 Millionen Euro decken wir durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 297,7 Millionen Euro, bestehend aus Konjunkturkrediten und einem Notkredit, sowie eine Rücklagenentnahme. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Die Landesregierung setzt auf einen verlässlichen Dreiklang aus Konsolidieren, Entbürokratisieren und Investieren. Im Frühjahr hat die Landesregierung einen Konsolidierungspfad beschlossen. Es gilt, die aufwachsende Lücke von rund 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2030 zu schließen: planbar, verlässlich und abgefedert. Wir erreichen mit dem Haushaltsentwurf unser für das Jahr 2025 selbst gesetztes Konsolidierungsziel mit Maßnahmen, die in Teilen schmerzhaft für alle sind, die von den Einsparungen betroffen, die aber notwendig sind, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Das Konsolidierungspaket für das Jahr 2025 in Höhe von rund 217 Millionen Euro umfasst Maßnahmen aus allen Ressorts, unter anderem die Neuausrichtung des Standortkonzepts zur Unterbringung von Geflüchteten in den Landesunterkünften, die Neuregelung der Städtebauförderung im Vorwegabzug des kommunalen Finanzausgleichs – damit sichern wir die Bundesförderung ab –, die strukturelle Absenkung des extremen Kostenzuschusses an das UKSH – wie vom Landesrechnungshof gefordert –, Maßnahmen zur Kostenreduktion bei der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten und das Auslaufen des Versorgungssicherungsfonds. Wir stärken auch die Einnahmenseite durch Gebührenerhöhungen und die Anpassung der Landeswasserabgabe. Außerdem setzen wir 30 Millionen Euro aus der Rücklage für IT und Digitalisierung zur Finanzierung des Digitalisierungsbudgets ein. Zusätzlich hat die Landesregierung die Justizministerin gebeten, die Fachgerichtsbarkeit örtlich stärker zu konzentrieren und zu prüfen, ob, inwieweit und in welchem Umfang durch eine Zusammenlegung bei den Amtsgerichten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können. Das wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess erfolgen. (Lachen und Zuruf SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, zusammen mit dem Konsolidierungspaket aus dem Vorjahr in Höhe von 100 Millionen Euro sollen im Jahr 2025 Maßnahmen mit einem Umfang von dann insgesamt 317 Millionen Euro umgesetzt werden. Klar ist: Konsolidieren, ohne dass jemand im Land etwas davon mitbekommt, funktioniert nicht. Die Folgen werden für die Menschen in Schleswig-Hol- (Ministerin Dr. Silke Schneider) stein spürbar sein. Ich kann versichern, dass sich kein Kabinettsmitglied diese Entscheidung leichtgemacht hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben als Landesregierung gemeinsam abgewogen und entschieden. Mein Dank gilt daher dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern, die zu diesem Konsolidierungskurs solidarisch beigetragen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds zum Abfedern des Konsolidierungspfades ist im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 nicht vorgesehen. Möglich ist das auch, weil Schleswig-Holstein als Ergebnis der neuesten Zensusberechnung Rückzahlungen im Jahr 2025 für die Jahre 2022 und 2024 erwartet. Das ist Geld, das uns und unseren Kommunen zusteht. Es steht uns aufgrund unserer Bevölkerungsgröße zu, und um unsere Aufgaben zu erfüllen, brauchen wir dieses Geld, sowohl Land als auch Kommune. Die Länder haben sich einstimmig auf ein Auszahlungsverfahren verständigt: 16:0 – dies auf ausdrückliche Bitte des Bundesfinanzministers. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, wenn der Bundesfinanzminister derzeit die Auszahlung für das kommende Jahr unter vorgeschobenen Gründen wieder infrage stellt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung geht parallel zur Konsolidierung auch neue Wege, indem wir mit den Kommunen einen umfangreichen Bürokratieabbau vereinbart haben. Unser Paket zur Entbürokratisierung der Verwaltung umfasst 63 Einzelmaßnahmen für einfache, effizientere und effektivere Abläufe. Beispielsweise entlasten wir die Kommunen sehr deutlich bei bautechnischen Prüfungen. Aber das ist erst der Anfang. Wir werden das kommunale Haushaltsrecht flexibilisieren und die Finanzströme zwischen Land und Kommunen deutlich vereinfachen, denn wir haben einen Konsens mit der kommunalen Familie: Verwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger da! Sie ist kein Selbstzweck! Das gilt umso mehr in Zeiten knapper Kassen und bei Fachkräftemangel. Meine Damen und Herren, dieser Haushalt ist mehr als ein Konsolidierungshaushalt. Er ist auch ein Investitionshaushalt. Zwar können wir mit dieser Kassenlage nicht alle Herausforderungen gleichzeitig stemmen, dennoch bewegen wir auch in Zeiten knapper Kassen viele Zukunftsthemen. Mit rund 60 Millionen Euro sichern wir die Kostensteigerung in den Kindertagesstätten ab und stärken sie außerdem. In den Schulen stärken wir den Fokus auf die basalen Kompetenzen und verbessern den Übergang von der Kita in die Grundschule. Mit dem Startchancen-Programm leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Für die Hochschulen im Land bleiben wir ein verlässlicher Partner. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau stocken wir auch in den kommenden Jahren erheblich auf. Zu den bisher eingeplanten rund 300 Millionen Euro an Darlehen und Zuschüssen kommen für die Jahre 2025 und 2026 noch einmal jeweils 100 Millionen Euro hinzu, sodass wir dann bei jeweils 400 Millionen Euro liegen. Das, meine Damen und Herren, ist in Zeiten knapper Kassen überhaupt keine Selbstverständlichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für die innere Sicherheit veranschlagen wir zusätzlich rund 10,3 Millionen Euro. Damit stärken wir erneut die Arbeit der Sicherheitsbehörden – gerade unter den jetzt veränderten Sicherheitsbedingungen und angesichts der neuen Herausforderungen. Die Landesregierung hat außerdem die für die Energiewende und den Klimaschutz eingesetzten Mittel im Laufe der vergangenen Jahre trotz sich verschärfender Haushaltslage deutlich aufgestockt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie stehen 2025 rund 73 Millionen Euro zur Verfügung. Darin sind auch Mittel aus unserem IMPULS-Programm enthalten. Das Landwirtschaftsministerium etabliert 2025 mehrjährige Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Moorklimaschutz und zur Klimaanpassung in der Landwirtschaft. Unsere Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung, in die digitale Souveränität, in den Einsatz von künstlicher Intelligenz, in die Umsetzung der Green-IT-Strategie und in den flächendeckenden Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein sind ebenfalls entscheidend für die Zukunftsperspektiven in unserem Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Aufgaben brauchen wir vor allem gutes Personal, das unser Land Schleswig-Holstein am Laufen hält. Das Engagement und die Professionalität unserer (Ministerin Dr. Silke Schneider) Beschäftigten sind das Fundament für unser Gemeinwesen. Besonders mit Blick auf den Fachkräftemangel müssen wir jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt. Für die Steuerverwaltung werden 2025 deshalb 30 zusätzliche Nachwuchskräftestellen geschaffen. Den Bereich der Justiz stärken wir mit 25 neuen Stellen im Bereich der Staatsanwaltschaften. Und um trotz steigender Schülerzahlen die 100-prozentige Unterrichtsversorgung im Land zu sichern, sind insgesamt 411 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte inklusive DaZ eingeplant. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diesen Aufwüchsen stehen auch Abgänge gegenüber: Netto haben wir damit einen Aufwuchs von 117 Stellen. Bei rund 54.500 Stellen im Kernhaushalt des Landes ist das ein sehr moderater Aufwuchs von 0,2 Prozent. Wir setzen unsere Schwerpunkte also mit Augenmaß, wie es die Haushaltslage gebietet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir konsolidieren, wir entbürokratisieren und wir investieren. Wir finden auch einen sehr abgewogenen Umgang mit krisenbedingten Mehrkosten. Einen Großteil der Kosten, die 2024 noch durch Notkredite finanziert wurden, tragen wir ab 2025 aus dem regulären Haushalt. Das bedeutet eine große Kraftanstrengung, denn die finanzielle Belastung durch die Krisen ist nach wie vor erheblich. Die Coronapandemie liegt hinter uns, aber in den kommenden Jahren belastet uns die Abwicklung der Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe. (Beate Raudies [SPD]: Wer hat diesen Satz denn aufgeschrieben?) Auch die Folgen der Jahrhundertsturmflut vom vergangenen Herbst belasten unseren Landeshaushalt weiterhin. Russlands völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine gefährdet nach wie vor die europäische Friedensordnung. Russlands aggressive geopolitische Agenda bedroht unsere Infrastruktur, unsere Energieversorgung und unsere Sicherheit in Schleswig-Holstein. Außerdem treibt Russland Menschen in die Flucht. Aktuell hat Schleswig-Holstein 40.909 schutzsuchende Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die Land und Kommunen unterbringen, versorgen und integrieren. Nach den aktuellen Entwicklungen müssen wir leider davon ausgehen, dass die Folgen des russischen Angriffskriegs auch 2025 noch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung nimmt den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Notkredite sind keine Dauerlösung. Deswegen haben wir zuvorderst geprüft, wie wir die krisenbedingten Kosten aus regulären Haushaltsmitteln finanzieren können. Die Jahrhundertsturmflut ist ein Jahr her, vielerorts sind die Folgen noch sicht- und spürbar. Trotzdem haben wir uns gegen eine Neuauflage des Sturmflutkredits entschieden und werden Ausgaben für Wiederaufbau und Entschädigungen ab 2025 aus dem regulären Haushalt stemmen. Auch einen Teil der mittelbaren Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung des Kriegs gegen die Ukraine finanzieren wir 2025 aus dem laufenden Haushalt – etwa die Mehrkosten aus der Wohngeldreform oder die weiterhin hohen Baupreise, die auch bei den Landesunterkünften eine Rolle spielen. Das funktioniert nur, weil wir mit unseren ersten beiden Konsolidierungspaketen von insgesamt rund 317 Millionen Euro bereits ganz erheblich die Kosten reduzieren. Aber klar ist auch: Mehr geht nicht. Die Finanzlage des Landes bleibt durch die Krisenfolgen ganz erheblich beeinträchtigt. Um alle Krisenfolgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine weiterhin gut zu bewältigen, ist aus Sicht der Landesregierung auch 2025 ein Notkredit nicht zu vermeiden. Deshalb schlägt die Landesregierung die Nutzung eines Notkredits von rund 116 Millionen Euro vor – maßvoll in der Höhe und sehr klar im Einsatz begrenzt: erstens für die Unterbringung, die Versorgung und die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in der Landesunterkunft Seeth sowie für Maßnahmen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens in den Schulen; zweitens für eine deutliche Beschleunigung der Energiewende, damit Schleswig-Holstein im Bereich der Energiewirtschaft zügig unabhängig und resilient wird; und drittens, um neuartigen Sicherheitsbedrohungen wie Spionage und Drohnenüberflügen zu begegnen. Die Landesregierung hat für einen Notkredit 2025 also sehr klare Leitplanken gesetzt. Wir empfehlen daher, dem Landtag im Hinblick auf die andauernden, unmittelbaren Folgen des Krieges eine Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung zu beschließen. Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass fünf Maßnahmen im Einzelplan 07 mit der Nachschiebeliste noch angepasst beziehungsweise aus dem Notkredit herausgenommen werden. Dies hat das (Ministerin Dr. Silke Schneider) MBWFK dem Finanzausschuss schon mit Schreiben vom 14. Oktober 2024 mitgeteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, nach Abzug der Konsolidierungsmaßnahmen verbleibt im Haushaltsentwurf ein offener Handlungsbedarf von rund 186 Millionen Euro. Dafür ist eine globale Minderausgabe eingestellt, die im Haushaltsvollzug 2025 von den Ressorts und der Staatskanzlei erwirtschaftet werden muss. Die Höhe einer solchen globalen Minderausgabe ist mit rund einem Prozent der Gesamtausgaben vertretbar. Aber klar ist auch: Das wird kein Spaziergang, denn die Budgets sind ja ohnehin schon deutlich enger als in den vergangenen Jahren – siehe zum Beispiel die Personalbudgetdeckelung. Sehr geehrte Damen und Herren, die Handlungsfähigkeit einer Regierung zeigt sich darin, dass sie Verantwortung übernimmt. Sie zeigt sich ebenso in fairen Verfahren und vertrauensvollem Umgang miteinander. Es braucht besonders viel Ausdauer, Kraft und Beharrlichkeit, um gemeinsam ans Ziel zu kommen, vor allem wenn ein entscheidendes Teammitglied mitten in der Fahrt wechselt. Das geht nur mit einer reibungslosen Staffelstabübergabe, und die hat zwischen Monika Heinold und mir hervorragend geklappt. So ein Wechsel funktioniert auch nur, wenn das Team ihn mitträgt. Das Kabinett hat mir in meinen ersten Wochen sehr viel Vertrauen entgegengebracht, (Martin Habersaat [SPD]: Wäre ja auch schlimm, wenn nicht!) und das ist eine sehr gute Grundlage für mich gewesen, alle Fäden zusammenzubinden. Der Haushaltsentwurf 2025 ist eine echte Teamleistung. Wir konsolidieren, wir entbürokratisieren, und wir investieren in Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf die weitere Beratung mit Ihnen. (Lang anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie ihre Redezeit aufteilen wird. Ich erteile zunächst dem Fraktionsvorsitzenden, Tobias Koch, das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. (Zuruf SPD: Oha!) Das erste Warnsignal im Hinblick auf die jetzige Haushaltslage hat bereits die Steuerschätzung im Mai des Jahres 2023 geliefert. Unsere Landesregierung hat daraufhin mit der verhängten Haushaltssperre unverzüglich gehandelt, was damals bei der Opposition auf völliges Unverständnis stieß. (Zurufe FDP und Beate Raudies [SPD]: Immer noch!) Erstaunlich, denn ich dachte, angesichts der aktuellen Haushaltslage könnte eigentlich niemand mehr bezweifeln, dass es richtig war, damals sofort die Reißleine zu ziehen und auf die sinkende Steuerschätzung zu reagieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Diese Rechthaberei! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was hat das denn gespart?) Die Landesregierung ist damit den verschlechterten Rahmenbedingungen, die aus fehlendem Wirtschaftswachstum resultieren, frühzeitig und entschieden entgegengetreten. Das könnte die Opposition ruhig einmal zugeben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Schritt erfolgte wenige Monate später mit dem Haushalt 2024 und der damit umgesetzten ersten Einspartranche in Höhe von 100 Millionen Euro – und das wohlgemerkt nicht als Einmaleffekt, sondern als strukturelle Einsparung, die sich auch im Haushalt 2025 in dieser Höhe fortsetzt. (Widerspruch SPD und FDP) Den dritten Schritt ist unsere Landesregierung im März dieses Jahres gegangen. Mit dem aufgestellten Konsolidierungspfad hat die Landesregierung aufgezeigt, wie die Haushaltslücke von 1 Milliarde Euro geschlossen werden soll, nämlich in mehreren Schritten mit einem jährlichen Einsparvolumen von 200 Millionen Euro. Ein solcher schrittweiser Konsolidierungspfad ist das gleiche Erfolgsrezept, das wir bereits zweimal erfolgreich in der Vergangenheit praktiziert haben, nämlich 2005, als es darum ging, die von Rot-Grün übernommene Haushaltslücke von rund 1,5 Milliarden Euro im Landeshaushalt zu schließen, und dann erneut im Jahre 2010, als die Haushaltslücke infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder auf über 1 Milliarde Euro angestiegen war. (Beate Raudies [SPD]: Ihr müsst so lange zurückgehen? Meine Herrschaften!) (Tobias Koch) Meine Damen und Herren, liebe Kollegin Raudies, was wir mit Schwarz-Rot in den Jahren 2005 bis 2009 geschafft haben und was wir mit SchwarzGelb in den Jahren 2010 bis 2012 geschafft haben, wird uns in den nächsten Jahren auch mit SchwarzGrün gelingen, nämlich diesen Landeshaushalt zu sanieren und damit eine solide Finanzpolitik sicherzustellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Lachen Christopher Vogt [FDP]) Der nächste große Schritt dafür ist der heute vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025. (Christopher Vogt [FDP]: Jetzt müsst ihr die Trümmer von Schwarz-Grün wegräumen? – Heiterkeit) Mit diesem Entwurf, Herr Kollege, wird die selbst gesetzte Einspartranche von 200 Millionen Euro im nächsten Jahr erreicht und sogar leicht übertroffen. Hinzu kommt die gerade von der Finanzministerin genannte globale Minderausgabe von rund 186 Millionen Euro, die im nächsten Haushaltsjahr noch erwirtschaftet werden muss. Anders als im Bundeshaushalt handelt es sich dabei um eine realistische Größenordnung. Eine globale Minderausgabe von rund einem Prozent des Haushaltsvolumens entspricht dem erfahrungsgemäß vorhandenen Bodensatz, der im Laufe eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wird. Würden wir eine Haushaltspolitik wie die Ampel in Berlin betreiben, dann stünde hier eine globale Minderausgabe von drei Prozent des Haushaltsvolumens, also von rund 500 Millionen Euro. Genau daran erkennen Sie den Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Der veranschlagte Notkredit für die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine beläuft sich nur noch auf 116 Millionen Euro. Er fällt damit geringer aus, als es die Landesregierung in ihrem Konsolidierungskonzept im März mit 200 Millionen Euro noch unterstellt hatte – geringer deshalb, weil die Höhe eines Notkredites keine politische Vorgabe ist, sondern sich an den tatsächlichen Ausgaben bemisst, die aufgrund der Notsituation erforderlich sind. Der Notkredit umfasst Maßnahmen, die der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine, der beschleunigten Energieunabhängigkeit von Russland und der Abwehr von Sicherheitsbedrohungen dienen, wie wir sie zum Beispiel mit dem Drohnenalarm in Brunsbüttel erlebt haben. Bei all diesen Maßnahmen handelt es sich um Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, wodurch auch im Jahre 2025 eine außergewöhnliche Notsituation für den Landeshaushalt besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich belastet – letzteres insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein ohnehin schon extrem angespannt ist, was durch die zuvor genannten 300 Millionen Euro aus zwei Einspartranchen und die zusätzlich ausgewiesene globale Minderausgabe zum Ausdruck kommt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann habt ihr es immer noch nicht verstanden!) Meine Damen und Herren, als weiteren Baustein zur Bewältigung der Haushaltslücke sah das Konzept der Landesregierung aus dem März einen Rückgriff auf den Versorgungsfonds in Höhe von 285 Millionen Euro vor. Dass es hierzu mit dem vorliegenden Entwurf nicht kommt, ist dem glücklichen Umstand der Volkszählung des Zensus zu verdanken. Er weist Schleswig-Holstein eine höhere Einwohnerzahl und damit auch einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen zu. Neben jährlichen Mehreinnahmen von 135 Millionen Euro erfolgt im kommenden Jahr eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von 169 Millionen Euro. Zusammen bedeutet dies somit einen Effekt von 304 Millionen Euro. Deshalb ist eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im nächsten Jahr nicht erforderlich. Das ist gut so, denn der Versorgungsfonds wird nach wie vor als allerletzte Reserve benötigt, um die Haushalte in den Jahren 2026 und folgende im Zweifelsfall mit seiner Hilfe auszugleichen, wenn bis dahin keine grundlegende Trendwende bei Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen eintritt, wie sie mit einer neuen Bundesregierung hoffentlich gelingen wird. (Vereinzelter Beifall CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Das hat aber gedauert!) Lassen Sie mich von den großen Bausteinen der Haushaltskonsolidierung nunmehr zu den einzelnen Sparmaßnahmen des Jahres 2025 kommen. Alle Ministerien leisten dazu ihren Beitrag, und dennoch wurde nicht mit dem Rasenmäher gekürzt, nicht mit einem einheitlichen Schlüssel über alle Häuser hinweg, sondern die Kürzungen wurden im Hinblick auf ihre damit verbundenen Auswirkungen jeweils im Einzelfall betrachtet. Verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet, nicht einfach den Rotstift an- (Tobias Koch) zusetzen, sondern gleichzeitig sicherzustellen, dass unverhältnismäßige Härten und erst recht ein finanzieller Kahlschlag vermieden werden. Genau das gelingt mit diesem Haushaltsentwurf. Als Beispiel dafür will ich gerade den viel kritisierten Ausstieg des Landes aus der Städtebauförderung nennen. Im Raum stand die Sorge, dass die begonnenen Städtebauförderprogramme mittendrin abgebrochen werden müssten und den Kommunen dieses Instrument zukünftig vollkommen fehlen würde. Die Sorge war, dass das Geld des Bundes zukünftig verloren gehen würde. All das erweist sich mit dem vorliegenden Lösungsvorschlag der Landesregierung als völlig unzutreffend. Die wegfallenden Landesgelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro werden durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Alle Städtebauförderprogramme können unverändert fortgeführt werden. Kein einziger Euro Bundesgeld geht verloren und die einzige Konsequenz ist eine einprozentige Kürzung der Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich. (Beate Raudies [SPD]: Die Kommunen zahlen die Rechnung selber!) Das ist jetzt natürlich, wie bei jeder Kürzung, auch nicht schön, aber es ist vertretbar, meine Damen und Herren. Selbst zusammen mit den weiteren Einsparungen bei der GVFG-Förderung wird bei den Kommunen nicht überproportional gespart, sondern im Verhältnis ihres Anteils an den Ausgaben des Landeshaushalts. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie – –

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Tobias Koch CDU

Ich führe soweit erst einmal gern meine Haushaltsrede fort. (Zuruf und Lachen Martin Habersaat [SPD]) Als zweites Beispiel will ich die Absenkung der Unterrichtsversorgung von 101 auf 100 Prozent nennen. Auch das ist keine schöne Entscheidung, da wir uns lieber eine Unterrichtsversorgung von 105 Prozent wünschen würden, um Unterrichtsausfälle bei Krankheiten zu vermeiden. Wenn wir uns aber einmal vor Augen führen, dass vor zehn Jahren die Unterrichtsversorgung durchschnittlich nur bei 93 Prozent lag und es als wünschenswertes Ziel der damaligen SPD-geführten Landesregierung angesehen wurde, die Unterrichtsversorgung schrittweise wieder auf 100 Prozent zu erhöhen – – (Beate Raudies [SPD]: Lies mal den Bericht vom Landesrechnungshof! – Martin Habersaat [SPD]: Vor 80 Jahren hatten wir Notabitur, Herr Koch! Stellen Sie sich das mal vor!) – Herr Kollege, wir haben jetzt auch eine Notlage, das dürfte Ihnen bekannt sein, weil Sie es selber mit beschlossen haben. (Sybilla Nitsch [SSW]: Aber nicht Notabitur! – Weitere Zurufe SPD) Es ist, glaube ich, durchaus vertretbar, in solch finanziell schwierigen Zeiten wieder auf eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent zurückzugehen, die den Schülerinnen und Schülern vor zwei Wahlperioden noch nicht vergönnt war. Das gilt umso mehr, wenn aufgrund steigender Schülerzahlen am Ende kein Minus, sondern sogar ein Zuwachs bei den Lehrerstellen von 100 Stellen im Einzelplan 07 steht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit gelingt es trotz aller Einsparungen, die Sprachförderung im Übergang von Kita zur Grundschule mit 20 zusätzlichen Stellen auszubauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) – Liebe Kollegen, ich muss auf meine Redezeit achten. Nicht ganz so viel Applaus, bitte. (Vereinzelte Heiterkeit) Damit gelingt auch der Ausbau des PerspektivSchul-Programms. 72 weitere Schulen werden von dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern profitieren. Nicht zuletzt gelingt landesweit die Einführung von Informatik als festem Unterrichtsfach – das alles im Rahmen dieses Sparhaushaltes. Wir geben mit diesem Sparhaushalt mehr Geld für Bildung aus als jemals zuvor in diesem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Damit sind wir bei einem weiteren entscheidenden Merkmal dieses Haushaltsentwurfs. Denn auch ein Sparhaushalt bedeutet nicht das Ende der politischen Gestaltungsmöglichkeiten. (Tobias Koch) Die Landesregierung setzt mit diesem Haushaltsentwurf klare Prioritäten, indem Bereiche entweder von Sparmaßnahmen ausgenommen oder in wenigen Bereichen sogar Mehrausgaben getätigt werden. Neben dem Bildungsbereich nenne ich hier vor allem den Bereich der Kitafinanzierung. Sie steigt im kommenden Jahr um stolze 61 Millionen Euro auf dann insgesamt 758 Millionen Euro an. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Anstieg um fast neun Prozent in einem einzelnen Haushaltsjahr. Und warum ist das so? – Weil sich das Land seit der Kitareform an den steigenden Kosten automatisch proportional beteiligt und wir zusätzlich 20 Millionen Euro in die Hand nehmen, um die Finanzierungslücke zu schließen. Das ist eine bewusste politische Prioritätensetzung, die wir in diesen finanziell schwierigen Zeiten gemeinsam getroffen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beides zusammen – Bildung und Kita – macht deutlich: Diese Landesregierung setzt einen klaren Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche, auf die Kleinsten bei uns im Land, (Birte Pauls [SPD]: Das ist doch nichts!) die nicht nur von Kürzungen ausgenommen werden, sondern bei denen wir sogar noch mehr Geld in die Hand nehmen. Die zweite politische Prioritätensetzung besteht darin, dass wir in diesen Zeiten in die Sicherheit in unserem Land investieren. Wir stärken Polizei und Justiz, wie wir es auch schon im letzten und in diesem Jahr getan haben. Mit dem Sicherheitspaket für die Landespolizei werden ab dem Jahr 2025 jährlich 2,5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, um die Ausrüstung unserer Polizeikräfte zu verbessern. Für den Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft werden außerdem die nächsten 40 Planstellen zur Verfügung gestellt. Außerdem schaffen wir neue Stellen in der Justiz: 25 neue Planstellen bei den überlasteten Staatsanwaltschaften und elf neue Planstellen im Justizvollzug. Auch das ist alles keine Selbstverständlichkeit, aber die richtige Antwort auf eine veränderte Risikolage, bei der unser Staat und unsere Demokratie zunehmenden Angriffen von innen und außen ausgesetzt sind. Wenn wir die Justiz bei Sparmaßnahmen weitgehend außen vor lassen, bei der Justiz sogar neue Stellen schaffen, dann ist es auch die richtige Entscheidung, gleichzeitig einmal zu überprüfen, welchen Beitrag die Justiz durch Strukturveränderungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich leisten kann. Genau diesen Weg geht die Landesregierung mit der Gerichtsstrukturreform und hat dafür unsere volle Unterstützung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Meine Damen und Herren, als drittes Beispiel für eine klare Schwerpunktsetzung nenne ich die Investitionsausgaben. In früheren Zeiten wurde bei Haushaltsengpässen immer zuallererst bei den Investitionen gespart. (Christopher Vogt [FDP]: Ist jetzt auch so!) Die Folge davon ist der Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur, unter dem wir heute in allen Bereichen zu leiden haben. Deshalb machen wir diesen Fehler früherer SPD-geführter Regierungen nicht erneut, Herr Kollege Vogt. (Widerspruch SPD – Christopher Vogt [FDP]: Natürlich!) Mit über 1,5 Milliarden Euro Investitionen setzen wir diese auf höchstem Niveau fort. Sie liegen sogar leicht höher als im Jahr 2023 die Ist-Ausgaben betrugen. (Zurufe Christopher Vogt [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Schwarz-Grün investiert in die Zukunft unseres Landes – gerade in diesen schwierigen Zeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen öffentlichen Investitionen kommt bei fehlendem Wirtschaftswachstum eine umso größere Bedeutung zu. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Deshalb unterstützt unsere Landesregierung Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, in dem zum dritten Mal in Folge die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen aufgestockt wird. Insgesamt stehen damit im kommenden Jahr erneut 400 Millionen Euro an Bundes- und Landesförderung für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. – Geld, mit dem die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein insgesamt rund 2.000 Wohneinheiten errichten kann und dafür vom Land und vom Bund gefördert wird. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Tobias Koch) Meine Damen und Herren, das ist ein Haushaltsentwurf, der sich wirklich sehen lassen kann, ein Haushaltsentwurf, der das zusätzliche Einsparziel von 200 Millionen Euro erreicht, der die Aufnahme des Notkredits auf 116 Millionen Euro reduziert, der ohne Inanspruchnahme des Versorgungsfonds auskommt, dessen Kürzungen vertretbar sind und der keine unbilligen Härten aufweist. Gleichzeitig ist es ein Haushaltsentwurf, der eine eindeutige Prioritätensetzung für Kinder und Jugendliche, für die innere Sicherheit und für Zukunftsinvestitionen beinhaltet. Und alles, was die Opposition dazu zu sagen hat, ist Kritik an jeder einzelnen vorgelegten Sparmaßnahme. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Alles falsch!) Ob es 35.000 Euro oder 20 Millionen Euro sind – die Opposition findet jede einzelne Kürzung unverantwortlich, (Beate Raudies [SPD]: Von Merz lernen, heißt siegen lernen!) ohne aber mit einem einzigen Wort zu sagen, wie Sie denn diesen Haushalt ausgleichen wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben beim Haushalt 2024, in diesem Jahr, die komplette Arbeitsverweigerung von SPD und FDP erlebt, die keinen einzigen Haushaltsantrag eingereicht haben, um den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Haushalt zu korrigieren. (Unruhe – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Aufgabe mag bei einem Notkredit von 1,5 Milliarden Euro zu groß für die Opposition gewesen sein. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Jetzt aber, im nächsten Haushalt, geht es zunächst einmal um die beiden Einspartranchen von zusammen 317 Millionen Euro, die bei Ihnen in der Kritik stehen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Wenn man dazu die Klageschrift von SPD und FDP liest, stellt man fest, dass es doch ein Leichtes für Sie sein muss, in diesem Umfang von weniger als zwei Prozent des Haushaltsvolumens Umschichtungen vorzunehmen, um die von ihnen kritisierten Kürzungen zu vermeiden. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Also, bitte schön, dann machen Sie das auch, meine Damen und Herren! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie den Notkredit von 116 Millionen Euro für verfassungswidrig halten – worin sich die FDP ja schon wieder total sicher ist und was die SPD zumindest nicht ausschließt –, wenn Sie diesen Notkredit kritisieren, dann müssen Sie eben Umschichtungsvorschläge nicht nur von 317 Millionen Euro, sondern von 433 Millionen Euro machen. Auch das ist – nach Ihrer eigenen Klageschrift – eine Kleinigkeit, die man leicht einmal so machen kann. (Serpil Midyatli [SPD]: Sollen wir noch Ihre Fehler korrigieren, oder was?) Wer den Mund so vollnimmt wie die Oppositionsführerin und es als Armutszeugnis bezeichnet, dass die Landesregierung nicht gänzlich ohne neue Kredite auskommt, muss allerdings auch Vorschläge unterbreiten, wie der eingeplante Konjunkturkredit über 317 Millionen Euro ersetzt werden soll. (Annabell Krämer [FDP]: Moment!) Das macht dann zusammen schon Änderungsanträge im Volumen von 650 Millionen Euro, die wir von der SPD erwarten. (Zuruf Niclas Dürbrook [SPD]) Das ausgerechnet die SPD-Fraktionsvorsitzende, die bei jeder Gelegenheit die Schuldenbremse am liebsten abschaffen oder aufweichen möchte, um alle Mehrausgaben wieder hemmungslos mit Schulden finanzieren zu können, (Beate Raudies [SPD]: Herr Koch, das ist echt unter Ihrem Niveau!) jetzt die Landesregierung dafür kritisiert, dass sie im zulässigen Rahmen der Vorgaben der Schuldenbremse, in begrenztem Umfang Not- und Konjunkturkredite aufnimmt, ist wirklich an Absurdität nicht zu überbieten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Touché! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Die Kollegin Raudies tut mir jetzt schon leid, dass sie diese Äußerung ihrer Chefin nun in einen irgendwie vorzeigbaren Haushaltsantrag umsetzen muss. (Zurufe SPD) Dazu kommen ja noch all die Wünsche der Opposition nach kostenfreien Kitas und so weiter. (Tobias Koch) (Beate Raudies [SPD]: Ach ja!) Wenn man sich das anschaut, was unsere Opposition alles so verspricht, dann ist man schnell bei einem Antragsvolumen von 1 Milliarde Euro, das Sie hier vorlegen müssen. Dazu kann ich nur sagen: Dann mal los, liebe Opposition, machen Sie Ihren Job, zeigen Sie Alternativen auf – nur bitte nicht mit solchen Luftbuchungen wie im Bundeshaushalt, sondern mit belastbaren Deckungsvorschlägen! (Lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Unruhe SPD) Die Wiedereinführung der Vermögensteuer oder das Aufheben der Schuldenbremse sind keine belastbaren Deckungsvorschläge, weil sie dem Haushalt 2025 überhaupt nicht helfen würden, weil wir es im Land hier nicht entscheiden können. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) Wenn Sie hier belastbare Deckungsvorschläge in Höhe von 1 Milliarde Euro vorlegen, sind wir gern bereit, auf dieser Basis mit Ihnen über den Landeshaushalt zu diskutieren. (Beate Raudies [SPD]: Ihr habt noch nie mit uns über den Haushalt diskutiert! Ihr habt alles weggestimmt, was wir vorgeschlagen haben – alles! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Heute gilt mein Dank unserer Landesregierung, insbesondere unserer neuen Finanzministerin Dr. Silke Schneider und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums. Großartiger Job, ganz hervorragender Entwurf! Der Dank gilt genauso allen anderen Häusern, die ihren Beitrag dazu geleistet haben. – Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen mit euch gemeinsam. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte bitte einmal die Abgeordnete Krämer darauf hinweisen, dass sie sich bitte in ihrer Wortwahl, wenn eine Zwischenfrage nicht gestattet wird, an unsere Regeln hält. (Vereinzelter Beifall – Annabell Krämer [FDP]: Sehr gern!) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ebenfalls mitgeteilt, dass sie die Redezeit aufteilt. Zunächst hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In meiner versöhnlichen Art möchte ich dieses Mal gern mit dem Dank beginnen, und zwar dem Dank an Sie, Frau Dr. Schneider, als neue Finanzministerin. Vielen Dank für den vorgelegten Haushaltsentwurf! Ebenso bedanke ich mich bei Ihrem Team, da stellvertretend bei Frau Schlemminger. Vielen Dank natürlich auch der Vorgängerin, Monika Heinold, die diesen Haushaltsentwurf in großen Teilen noch mitgeprägt hat. Ebenso geht ein großer Dank an das gesamte Kabinett, denn die Disziplin, die an den Tag gelegt wurde, ist aus jedem Titel herauslesbar. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was uns vorgelegt wurde, ist ein Sparhaushalt. Niemand von uns ist für Sparhaushalte in die Politik gegangen oder hat mit Sparhaushalten Wahlkampf gemacht. Niemand in diesem Hause bewirbt sich darum oder versucht, da die größte Glocke zu läuten; vielmehr versucht man am Ende des Tages, die eine oder andere Einsparmaßnahme zu umschiffen oder sich nicht so stark dazu zu äußern. Darüber werden wir im Laufe der Debatte und der Haushaltsberatungen immer wieder sprechen. Die Einsparungen sind unserer Auffassung nach notwendig, nicht jede so, wie sie ist – darüber kann man diskutieren –, aber in der Summe sind wir uns alle darüber einig, dass es eine Lücke im Haushalt gibt. Diese Lücke beträgt 2025 voraussichtlich 580 Millionen Euro. Im Frühjahr dieses Jahres haben wir als Koalition bereits gesagt, dass wir einen Konsolidierungsbeitrag aus den Ministerien von etwa 200 Millionen Euro erbringen möchten. Geworden sind es in diesem Haushaltsentwurf 217 Millionen Euro, insofern leicht übertroffen. Bei einem Gesamthaushalt von 17 Milliarden Euro sinken die Ausgaben um 5,3 Prozent. Das ist spürbar, und das kann man nicht wegdiskutieren. In der mittelfristigen Finanzplanung werden uns strukturell etwa 1 Milliarde Euro fehlen. Wir gehen heute also nur einen Teil der Strecke, der 2025 notwendig ist. Darunter befindet sich auch eine globale Minderausgabe. Oft wird das als Wette gegen die Zukunft oder Ähnliches beschrieben. Das ist mitnichten der Fall. Globale Minderausgaben sind in der Haushaltspolitik vollkommen üblich. Wir können das in allen Bundesländern beobachten und allen voran beim Bund. Mit einer globalen Minderausgabe von (Lasse Petersdotter) einem Prozent sind wir sowohl haushalterisch als auch rechtlich auf einer sehr guten und sicheren Seite. Den Notkredit werden wir deutlich und drastisch reduzieren, von 1,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 116 Millionen Euro im nächsten Jahr. Das ist ein großer Wechsel, der darin begründet ist, dass wir weder den Corona-Notkredit noch den Notkredit für die Sturmflut fortsetzen werden. Allerdings sehen wir bei den Reaktionen auf die Folgen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine noch Handlungsbedarf. Das ermöglicht die Schuldenbremse. Wo die Schuldenbremse diese Instrumente an die Hand gibt, sollten wir sie auch nutzen. Trotzdem – das will ich zumindest erwähnt haben – ist es unserer Auffassung nach notwendig, die Schuldenbremse zu reformieren und anzupassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es kann hilfreich sein – wie der CDU-Parteitag es beschlossen hat –, orientiert an den Stellungnahmen des Sachverständigenrates vorzugehen, um die Schuldenbremse in der Praxis anwendbar zu machen, um mittelfristige und längerfristige Investitionen zu tätigen. (Beate Raudies [SPD]: Das können wir im nächsten Plenum erledigen!) Aber es kann auch ein Weg sein, beispielsweise über weitere Sondervermögen im Bund vorzugehen. Das sind Regeln, die wir hier nicht beschließen können. Das muss die Bundesregierung machen. (Zurufe) Der Ministerpräsident war in der letzten Woche mit einer Delegation in Japan, an der ich teilnehmen durfte. Da haben wir gesehen, wie ein Land ohne Schuldenbremse funktioniert – und zwar hervorragend. Wir haben funktionierende Brücken und pünktliche Züge gesehen, und das in einem Land mit einer Schuldenquote von 280 Prozent. (Zurufe) Hier wird oft diskutiert und gefragt: Wie kann das finanzpolitisch denn gehen? – Wir haben gesehen, dass es funktioniert, und ich glaube, dass man an der einen oder anderen Stelle davon lernen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Klar ist aber auch, dass wir die finanzpolitische Situation, in der sich Schleswig-Holstein, aber auch andere Bundesländer befinden, nicht gelöst bekommen, wenn wir nur die Schuldenbremse verändern. Natürlich braucht es ungeachtet dessen auch Konsolidierungsbeiträge. Diese wollen wir erbringen. Deswegen haben wir diesen Entwurf eines Sparhaushalts, auch wenn das an vielen Stellen bedauerlich ist, aber die Haushaltslage verlangt es. Wir als Koalition können uns und die Regierung kann sich nicht davor wegducken, und wir können nicht ignorieren, wie die Haushaltslage ist. Die ist ja nicht nur in Schleswig-Holstein so, wie wir sie gerade vorfinden, sondern sie ist in vielen anderen Bundesländern ähnlich. Kein Bundesland in Deutschland blickt gerade entspannt auf den eigenen Haushalt. Deswegen erwarte ich heute eine Aussage – zumindest von SPD und FDP – darüber, ob sie sich zukünftig wieder außergerichtlich am Haushalt beteiligen wollen. Wir würden das befürworten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir stellen uns den Herausforderungen. Wir sagen, wo wir kürzen würden. Ich wäre dafür, dass auch die FDP das tut. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Kollege Vogt, Sie haben gerade gestöhnt und signalisiert, dass Sie da keine Notwendigkeit sehen. Gerade die FDP, die ständig über haushaltspolitische Disziplin spricht, sollte nicht die Hand in der fiskalischen Keksdose haben. Es ist wenig glaubwürdig, wenn sie ständig Dinge versprechen, aber selbst nichts leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unsere Leistungen sind benannt, die sind nicht immer populär. Nehmen wir die Städtebauförderung. Wir hatten eine Diskussion, wie das Land aussehen würde, wenn die Städtebauförderung gänzlich wegfällt. Sie fällt nicht gänzlich weg, aber das Land finanziert das nicht mehr. Das wird viele Kommunen ärgern. Dazu müssen wir stehen, das müssen wir aushalten und miteinander besprechen. Die Städtebauförderung wird künftig über das Finanzausgleichsgesetz finanziert, etwa 20,3 Millionen Euro. Das bedeutet aber auch, dass die Maßnahmen finanziert werden, also der Kofinanzierungsanteil von den Kommunen, die davon profitieren, geleistet wird. Die Maßnahmen kommen; das ist auf jeden Fall ein wichtiges und gutes Zeichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Lasse Petersdotter) Wir werden die Mehreinnahmen da erhöhen, wo wir es können, bei vielen Gebühren. Besonders zu nennen ist das, was das Innenministerium leistet, dass wir die Mehreinnahmen bei den Glücksspielabgaben erhöhen, indem wir die Glücksspielabgabe erhöhen. Das ist sinnvoll. Ich glaube, das ist auch politisch und inhaltlich für viele gut tragbar, und es verbessert die Haushaltslage. (Beate Raudies [SPD]: Spielbanken mal wieder verkaufen!) Wir werden Änderungen bei der Beihilfe vornehmen. Auch das schafft keine Freunde in der Verwaltung, das kann ich verstehen. Der Selbstbehalt wird erhöht, und bestimmte Leistungen von Heilpraktikern oder homöopathische Lösungen werden nicht mehr finanziert. Wir werden die Unterrichtsversorgung auf 100 Prozent reduzieren. Gestern in der FördeRunde hat die Opposition davon gesprochen, dass das auf 100 Prozent runtergefahren werde. Ich will dazusagen: von 101 Prozent, also um ein Prozent. Das ist ärgerlich, das hat Auswirkungen, trotzdem muss man die Relation vor Augen haben. Wir reduzieren die Kontingentstundentafel an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien und orientieren uns dabei an Vorgaben der KMK. Wir werden eine Gerichtsstrukturreform durchführen und in den kommenden Monaten die konkreten Details dazu mit den Betroffenen besprechen. Wir werden das Standortkonzept bei Geflüchteten verändern und so eine große Summe einsparen können. Wir werden auch die Rücklage bei Digitalisierung nutzen, um insgesamt 30 Millionen Euro bewegen zu können. Wir werden die Kofinanzierung bei der Innovationsförderung für Werften reduzieren. Das ist ärgerlich. Wahrscheinlich gibt es keine praktische Auswirkung, weil gar nicht so viele Anträge vorliegen, womöglich gibt es die aber schon. Dafür müssen wir am Ende die Verantwortung tragen. So ist das Leben. Es ist gut, dass wir als Koalition uns dieser Aufgabe stellen, wir kommen nicht daran vorbei. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir als Schwarz-Grün immer wieder zeigen, dass wir gut zusammenarbeiten, dass wir uns diesen Herausforderungen konstruktiv und professionell stellen. Das bedeutet übrigens nicht, dass wir in jeder Frage die gleiche Meinung haben müssen. Wir haben eben bei meiner Rede feststellen können, dass beim Passus Schuldenbremse viel mehr Applaus aus einer anderen Ecke als vom Koalitionspartner kam. Das ist okay. Wenn sich Tobias Koch eine andere Bundesregierung wünscht, dann ist unser Enthusiasmus nicht so groß wie in der CDU-Fraktion. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Herr Kollege Dolgner, wir wissen nicht, was für eine Bundesregierung Sie sich wünschen. Wenn die Grünen beteiligt sind, sind wir dafür offener. (Heiterkeit – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir werden an vielen anderen Stellen immer wieder eine andere Meinung haben, wie wir das in der letzten Woche festgestellt haben. Vor einem Grünen-Parteitag werden wir mit Sicherheit nicht an jeder Stelle eine CDU-Position beschließen – ebenso wie die CDU auf einem Parteitag keine Grünen-Positionen. Diese politische Debatte tut unserem Land durchaus gut. (Unruhe) Das betrifft beispielsweise die Migrationspolitik, wo wir immer wieder Kontroversen haben. Die FDP hat sich auf die Fahne geschrieben, sich am allermeisten für die Grünen-Positionen zu interessieren und zu gucken, wo die Grünen gerade ihre Position verändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich glaube, Sie haben selbst genug zu tun und sollten sich auf diesen Teil der Aufgabe fokussieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich glaube auch, dass das, was Herr Kubicki in Interviews zuletzt geäußert hat, nicht unbedingt an jeder Stelle Ausdruck einer liberalen Migrationspolitik ist und wir durchaus eine andere Position vertreten können. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich glaube, dass es liberaler Politik zugutekäme, das Individuum auch in diesem Politikfeld nach vorne zu stellen. Es gibt andere Politikfelder, in denen wir als Koalition immer wieder zueinanderkommen, und das in schwierigen Haushaltslagen, wo wir Kompromisse finden und uns den Herausforderungen stellen. Nehmen wir die Kitapolitik, die in den letzten zwölf Monaten mit Sicherheit nicht einfach war. Da haben wir es geschafft, einen gemeinsamen Weg zu finden, aber auch Geld zu finden und zu entwi- (Lasse Petersdotter) ckeln, wie wir weiter vorankommen. 60 Millionen Euro gehen dieses Jahr mehr in Kitas als im letzten Jahr. Das ist ein enormer Unterschied. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Als wir 2017 mit Jamaika gestartet sind, lag der Gesamtanteil des Landes bei 70 Millionen Euro. Jetzt liegt nur der Anstieg von einem Jahr auf das nächste bei 60 Millionen Euro. Das darf man nicht übersehen. (Zuruf SPD: Wie viel Geld – –) In der Sicherheitspolitik werden wir über 10 Millionen Euro zusätzlich ausgeben, was auch darin begründet ist, dass wir in vielen Sicherheitslagen eine veränderte Situation haben und beispielsweise die Drohnenabwehr eine größere Rolle spielen wird. Eine ganz große Rolle spielt für diese Koalition die Wohnungspolitik. Es gibt 200 Millionen Euro zusätzlich für die soziale Wohnraumförderung. (Zuruf SPD) Hinzu kommen 200 Millionen Euro des Bundes. Das sind insgesamt 400 Millionen Euro an zinsvergünstigten Darlehen. So wird richtig Geld bewegt, und so wird aber auch richtig was im Land umgesetzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir liegen hierbei zu Recht bundesweit in der Führung. Bezahlbarer und gut zu lebender Wohnraum ist eine der entscheidenden sozialen Fragen. Es zeigt sich einmal mehr, dass wir als Schwarz-Grün hierauf einen Fokus legen und hier einen Schwerpunkt setzen. Bei der Biodiversität werden wir auch künftig Mittel ausgeben: zum Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein, zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie. Es ist gut, dass wir diese Möglichkeit haben, beispielsweise durch die Schlick-Mittel. Wir werden auch in den Klimaschutz investieren. Wir sind das erste Bundesland in Deutschland mit einer Wasserstoffstrategie. Diese Wasserstoffstrategie werden wir mit Leben füllen, und zwar mit insgesamt 15,8 Millionen Euro. Das ist für uns bei der Umsetzung, gerade für die wirtschaftliche Entwicklung – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung –, ganz entscheidend. Das zeigt eben, was klimaneutrales Industrieland bedeutet. Wir werden außerdem 25 Millionen Euro in die Wärmewende investieren, insbesondere für Geothermie. Wir zeigen also: Wir nehmen die Verantwortung ernst. Wir nehmen die Herausforderungen an. Wir kürzen da, wo wir es unserer Auffassung nach verantworten können. Wir werden weiterhin, auch im parlamentarischen Verfahren, über die einzelnen Kürzungsvorschläge diskutieren und am Ende zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen. Deswegen ist es gut, dass wir es in dieser Koalition, in der wir oft sehr unterschiedliche Perspektiven haben, schaffen, diese schon auf der Arbeitsebene zu repräsentieren und darzustellen, damit wir es am Ende zu Kompromissen bringen, die andere vielleicht nicht erreicht hätten, wenn auch nicht bei jeder Fragestellung; wir kommen gemeinsam zu Kompromissen, die oft von einem Großteil getragen werden. Wir werden versuchen, das beim weiteren Verfahren im Haushalt fortzusetzen. Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])

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Kristina Herbst

Auch die SPD-Fraktion hat angekündigt, ihre Redezeit aufzuteilen. Zunächst hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Charmante ist: Wenn man als Dritte spricht, dann kann man auf das eine oder andere reagieren. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich würde gern auf Herrn Koch zugehen. Sie haben nach dem Motto angefangen, die SPD nehme Luftbuchungen vor, sie wisse es gar nicht. Ganz ehrlich: Ihre verschickte Rede, die Sie ja bereits veröffentlicht haben, und die Rede, die Sie hier gehalten haben, enthalten unterschiedliche Zahlen. (Beifall SPD – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Also, wenn hier jemand nicht rechnen kann, Herr Koch, dann sind Sie das. Wenn hier wer falsche Zahlen durch die Gegend wirft und Luftbuchungen macht, dann sind Sie das, verehrter Herr Kollege Koch. (Vereinzelt Beifall SPD – Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Serpil Midyatli) Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Das ist die Sorgfalt dieser Opposition – nicht nur an dieser Stelle, sondern auch im Haushalt insgesamt. Ich möchte zu Beginn meiner Rede sehr deutlich sagen: Es geht nicht darum, ob Sie es sich nicht leicht gemacht haben, Frau Ministerin. Bei dieser Haushaltsdebatte und bei diesem Haushalt 2025 geht es doch darum, ob die Landesregierung es richtiggemacht hat. Darüber werden wir hier streiten müssen, darüber werden wir hier debattieren müssen; denn ohne Frage: Schleswig-Holstein steht vor großen Herausforderungen. Das sage ich nicht nur, sondern ich habe auch vier Beispiele mitgebracht: Erstens. Laut einer Bertelsmann-Studie fehlen 15.600 Kitaplätze. Eltern müssen mangelnde Betreuungszeiten auffangen, Beschäftigte schreiben uns Postkarten mit Hilferufen. Zweitens. Schulen sind zu oft marode und nicht auf dem neuesten Stand. Eine Studie nach der nächsten zeigt, dass die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler immer schlechter werden. Drittens. Medien berichteten erst im Sommer wieder vom fortschreitenden Ärztemangel. Wartezeiten auf einen Termin werden lang, Wege zur Praxis werden länger. Viertens. Bezahlbares Wohnen ist in weiten Teilen des Landes inzwischen Mangelware und zu der sozialen Frage geworden; denn die Kosten steigen immer weiter an. (Beifall SPD) Genau diese Problemlagen beantwortet die Günther-Regierung mit einem Sparhaushalt – einem Haushalt, der im Wesentlichen aus Kürzung besteht. Hinzu kommen noch die auslaufenden Förderprogramme, hinzu kommen die eingefrorenen Haushaltstitel. Hierfür ist eine Erklärung des Ministerpräsidenten mehr als notwendig. Es wäre angemessen gewesen, wenn der Ministerpräsident das heute in diesem Hause getan hätte. Es ist ein Sparhaushalt in angespannten Zeiten – in angespannten Zeiten, in denen viele Bürgerinnen und Bürger Zweifel und Sorgen haben, in Zeiten, in denen zu oft der Eindruck entsteht, in diesem Land funktioniere nichts mehr. In solchen Zeiten ernster Sorgen, aber auch große Umbrüche sind fehlende Zukunftsinvestitionen ein Wohlstandskiller – ein Wohlstandskiller, den die Bürgerinnen und Bürger direkt in ihrem Alltag spüren werden. Es gibt einen Sanierungsstau bei Infrastruktur, Brücken, Straßen, Schienen, maroden Schulen, Bussen und Bahnen, die nicht mehr fahren. Warum, Herr Günther, fahren denn gerade heute keine Busse? Das ist doch die Folge Ihrer Politik hier in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD) Die CDU und die Grünen haben sich entschieden, diesen Weg zu gehen. Sie haben sich entschieden, dem Land Schleswig-Holstein einen harten Sparkurs zu verordnen. Sie haben die Haushaltskonsolidierung zu ihrem obersten Ziel erklärt. (Tobias Koch [CDU]: Verfassung!) Sie selbst haben diese Priorität gesetzt. Allerdings ist das keine gute Nachricht für Schleswig-Holstein und seine Zukunft. Sie beantworten eine Krise mit einem Sparkurs. Dabei zeugen doch jüngsten Krisen, dass es wichtig ist, gerade jetzt zu investieren. Gerade in Krisen braucht es einen aktiven Start, denn Bürgerinnen und Bürger brauchen Sicherheit und Entlastung. (Tobias Koch [CDU]: Wünsch dir was!) Das wäre eine Antwort auf diese Krise gewesen – nicht weitere Verunsicherung durch Sparmaßnahmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Kurs der Günther-Regierung ist ein Irrweg für unser Land. (Beifall SPD) Der heutige Tag ist eine gute Nachricht für die Demokratie – da stimme ich meinem Kollegen Petersdotter ausdrücklich zu –, weil sich heute einmal mehr zeigt: Es gibt Unterschiede zwischen den demokratischen Parteien in diesem Land. Es macht einen Unterschied, wen die Bürgerinnen und Bürger wählen. Es macht einen Unterschied, welche Parteien Regierungsverantwortung tragen. (Tobias Koch [CDU]: Genau!) Das wird diese Debatte zeigen. Es ist gut in der Demokratie, dass es diese Unterschiede gibt und dass wir sie darstellen und darüber debattieren und diskutieren. Da sind Grüne und CDU, die setzen halt eben ihre erste Priorität auf das Sparen, und hier ist die SPD, die mehr investieren will und die wichtigen Probleme im Land lösen will. Das hat für uns höchste Priorität. (Beifall SPD) (Serpil Midyatli) Wir wollen, dass alle Kinder, dass alle Familien Kinderbetreuung bekommen, dass die Zustände an unseren Schulen besser werden, dass es ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt, dass überall Ärzte und Kliniken erreichbar sind, dass die Arbeitsplätze angesichts der großen Veränderungen sicher sind. Das hat für die SPD allererste Priorität. (Beifall SPD) Die Antwort der Günther-Regierung ist schlicht. Das haben wir oft gehört, gerade eben auch noch einmal. Warum fehlen über 5.000 Kitaplätze? Die Günther-Regierung hat kein Geld. Warum werden die Schulen nicht saniert? Die Günther-Regierung hat kein Geld. Warum gibt es nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum? Die Günther-Regierung hat kein Geld. Was sind die Folgen dieser Haushaltspolitik? Die mehr als 15.000 Kinder, die keinen Kitaplatz haben, werden auch in Zukunft keinen bekommen. Dabei wissen wir aus Studien, dass überproportional Kinder von Alleinerziehen betroffen sind, Haushalte mit geringem Einkommen, Kinder aus Familien, in denen eben kein Deutsch gesprochen wird. Sie sind übrigens genau diejenigen, die am allermeisten darunter leiden werden, wenn Sie die Standards weiter absenken. Ebenso betroffen sind die Erzieherinnen und Erzieher, die schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze angekommen sind. Herr Ministerpräsident, das ist Ihre Verantwortung. Dazu bleibt eine Finanzierungslücke im Kitasystem bestehen. Die Gemeinden und Städte werden mit hohen Risiken alleingelassen. Gemeinden und Städte, die ohnehin schon unter Druck stehen, werden durch diesen Haushalt noch mehr in die Enge getrieben. Das gilt auch für die Städtebauförderung. Faktisch kürzen Sie den kommunalen Finanzausgleich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie sparen auf Kosten der Solidargemeinschaft der Kommunen. (Zuruf CDU: Ein Prozent!) Herr Ministerpräsident, das ist nicht zum Lachen. Herr Günther, was passiert eigentlich, wenn diese Städte und Gemeinden durch ihre Haushaltspolitik immer mehr von der Infrastruktur einschränken müssen – Kita, Bau, Verkehr, Busse und Bahn? Das ist doch Ihre Verantwortung, Herr Ministerpräsident. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Schulen kommen die Einschläge der Landesregierung von allen Seiten. In der Oberstufe wollen Sie die Lerngruppen vergrößern und so Lehrkräfte einsparen wie zuvor schon bei den DaZ-Klassen – trotz des bundesweit schlechtesten Abi-Schnitts. In der Sekundarstufe I wollen Sie Unterricht reduzieren. Das betrifft besonders die Gemeinschaftsschulen. Trotz der hohen Bedeutung beruflicher Bildung sollen die beruflichen Schulen bis 2030 200 Stellen abbauen. Zu all dem kommt dann noch die allgemeine Einsparung. Sie fahren die Unterrichtsversorgung herunter. Herr Koch, hören Sie gut zu: Tatsächlich wird das an den Schulen zu mehr Unterrichtsausfall führen. Das ist die Politik, die Sie hier im Lande machen. (Beifall SPD, SSW und FDP) Das muss man sich doch einmal mal ganz klarmachen: Schleswig-Holsteins Günther-Regierung setzt trotz schlechtem Abschneiden in den Bildungsstudien auf weniger Unterricht. Das ist doch der Wahnsinn. Davon werden sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein nicht verbessern. – Herr Ministerpräsident, das ist Ihre Verantwortung. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Der riesige Sanierungsstau bei den Schulen von über 10 Milliarden Euro wird ebenso wenig aufgelöst wie die Unsicherheiten für die Krankenhäuser. Jetzt zeigt sich auch mal wieder das übliche Agieren dieser Landesregierung: immer schön mit dem Finger nach Berlin zeigen. Die müssen etwas tun. Was tun Sie? Erst klagt Frau von der Decken gegen die Einmischung des Bundes, aber dann ist Karl Lauterbach doch wieder allein für die Zukunft der Krankenhäuser verantwortlich. Das passt alles nicht zusammen. Stattdessen müsste die Landesregierung die Krankenhausplanung schon längst vorgelegt haben. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Krankenhäuser nicht auf eine ähnliche Strukturreform gefasst machen müssen wie die Gerichte – ohne Ankündigung auf Gutsherrenart verkündet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das tut unserem Land nicht gut. (Beifall SPD) Tatsächlich gibt es weder für den Bestand noch für die Weiterentwicklung der Gesundheitsstruktur im Haushalt gute Nachrichten. Mir ist beispielsweise schleierhaft, warum Sie nicht endlich etwas ganz Konkretes für unsere älteren Menschen tun. Unser (Serpil Midyatli) Vorschlag einer Vor-Ort-für-Dich-Kraft kommt im ersten Schritt gerade den über 80-Jährigen zugute. Sie ist eine gute Antwort auf die zunehmende Einsamkeit – und sie ist noch nicht einmal teuer. Alle 80-Jährigen würden angesprochen; sie hätten Kontakt und ein Unterstützungsangebot. Herr Kollege Petersdotter, hören Sie gut zu! (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das wäre eine ganz konkrete Verbesserung – und das ist nur ein Vorschlag von vielen, die wir hier in den vergangenen Monaten gemacht haben. Ich bin gespannt, ob die weiteren Anträge, die wir hier stellen, dann mal Zustimmung ihrerseits finden. Das wäre konstruktives Arbeiten von den regierungstragenden Fraktionen. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob es dem einen oder anderen aufgefallen ist, aber weder seitens der Regierung noch von den regierungstragenden Fraktionen ist ein Wort dazu gefallen, dass das Land bis 2040 klimaneutral wird. Es bleibt tatsächlich die große Herausforderung in dem Bereich Transformation. Mein Vorgänger Thomas Losse-Müller hat immer gesagt: Die Lösung muss so groß sein wie das Problem. Ich gehe ich davon aus, dass das ehrgeizige Ziel der Landesregierung ist, 2040 als erstes Bundesland klimaneutral zu sein – auch wenn Sie es hier nicht genannt haben –, aber ich sehe in Ihrem Haushaltsentwurf weiterhin nicht, wie Sie dieses Ziel noch erreichen wollen. Klimaschutz darf nicht auf dem Rücken der Menschen gemacht werden. Dafür braucht es rechtzeitige und ganz konkrete Umsetzungsmaßnahmen, die für alle transparent sind. Ich sehe in Ihrem Haushaltsentwurf nicht, wie Sie diese Unsicherheiten und Belastungen in der Bevölkerung und bei den Unternehmen beantworten wollen. – Herr Ministerpräsident, auch das ist Ihre Verantwortung. (Beifall SPD) So viel zu den politischen Unterschieden. – Was sind die eigenen Worte des Ministerpräsidenten wert? Noch im vergangenen Monat haben Sie eine Regierungserklärung gehalten und Ihr Sicherheitspaket vorgestellt. Für uns steht fest: Das Land steht in der Verantwortung, den Menschen Sicherheit zu bieten: äußere Sicherheit, innere Sicherheit und soziale Sicherheit. Wir dürfen die Sicherheiten nicht gegeneinander ausspielen – schon gar nicht in der Haushaltspolitik. Das Problem, das sich jetzt bei Ihrem Sicherheitspaket stellt, ist, es ist nicht ausreichend finanziell unterlegt. Beispiel: Sie haben eine Intensivierung der Extremismusprävention im Justizvollzug angekündigt. Diese findet offenbar ohne zusätzliche Stellen statt. Dabei ist die Justiz schon jetzt total überlastet. Gleiches gilt für die Landespolizei. Die Polizistinnen und Polizisten meldeten Ende 2023 über 500.000 Überstunden. Das ist eine Vervierfachung innerhalb eines Jahres. Da ist eine Entlastung unserer Polizistinnen und Polizisten im Land dringend angebracht. (Beifall SPD) Sie sprechen sich in Ihrem von NRW abgeschriebenen Sicherheitspaket für weitere Eingriffs- und Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei zur Abwehr verschiedener Gefahren aus. – Mit wem wollen Sie das eigentlich machen, Herr Ministerpräsident? Etwa mit den sieben zusätzlichen Stellen für die Bekämpfung von Spionage? Ich fürchte, Sie bekommen das genauso wenig hin wie die Sanierung der maroden Schießanlagen. (Wortmeldung Birte Glißmann [CDU])

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Glißmann?

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Serpil Midyatli SPD

Ich würde gerne meine Rede fortführen. Es besteht gleich noch mal Gelegenheit. Das Gleiche gilt für den Bereich Migration. Hamburg investiert mehr in die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten – und hat damit deutliche Erfolge. Die Mittel für die freiwillige Rückkehr und das Rückkehrmanagement sollen in Schleswig-Holstein gekürzt werden. Das ist das krasse Gegenteil von dem, was Sie hier angekündigt haben, im Sicherheitspaket verkündet haben. Aber eine Erhöhung der Mittel für Abschiebungen ist vorgesehen. Es überrascht mich, dass die Grünen dieses krasse Ungleichgewicht mittragen und wie Ministerin Touré diesen Haushalt mit ihren Ankündigungen auf dem Parteitag am vergangenen Wochenende zusammenbringen will. Das ist doch ein Beleg mehr dafür, dass Sie sich haushaltspolitisch komplett verrannt haben. Herr Günther, wir haben nach Ihrer Regierungserklärung (Serpil Midyatli) wirklich mehr erwartet. Sie werden nicht einmal Ihren eigenen Ansprüchen gerecht. (Beifall SPD) Ich möchte auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen. Wir wissen doch genau, dass das eine die offiziellen Kürzungen im Landeshaushalt sind. Das andere sind die Investitionsmaßnahmen, die nicht verlängert werden – wie bei den Sportstätten, Institutionen, die dringend mehr Geld benötigen, dieses aber nicht bekommen werden, wie die Musikschulen oder die Frauenhäuser. Diese Politik gefährdet so viel. Wenn sich Politik so sehr auf einen Sparkurs zurückzieht, muss man sich nicht wundern, wenn sich die Menschen enttäuscht von uns abwenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten halten Ihre Haushaltspolitik für einen kompletten Irrweg. Nach sieben Jahren steckt die Regierung tief in der Haushaltskrise. Der Haushalt 2024 wird vom Landesverfassungsgericht überprüft. Die Klage von SPD und FDP ist mehr als notwendig. Das hat gerade die Rede der Ministerin noch einmal sehr deutlich belegt. (Beifall SPD) Das Auswechseln der Ministerin im Sommer oder der Nachtragshaushalt gestern zeigen doch: Sie haben keinen Plan. Der Haushalt 2025 wird Schleswig-Holsteins Zukunft gefährden. Umso wichtiger ist mir zu sagen, dass der schwarzgrüne Sparhaushalt eben nicht alternativlos ist. Die SPD will investieren, dafür die Schuldenbremse reformieren und gleichzeitig eine Vermögensteuer einführen. Die SPD will, dass wir großen Krisen gerecht werden und in der Verfassung eine mehrjährige Krisenbekämpfung möglich machen. Die SPD will, dass wir die Alltagsprobleme der Menschen lösen, sie entlasten – und dafür die Millionäre stärker besteuern. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, statt jetzt zu motzen, hätten Sie schon längst die Gelegenheit gehabt, denn die Günther-Regierung hat sich der Reform der Schuldenbremse in den vergangenen Monaten konsequent verweigert. Die Günther-Regierung hat sich erst im vergangenen Monat einer stärkeren Besteuerung der Superreichen verweigert. Diese hätte eine Regierung – ebenso wie andere Pläne – priorisieren können. Das hat sie aber nicht. Sie ist keinen Schritt in diese Richtung gegangen. Noch können Sie umsteuern. Noch ist bundesweit eine Mehrheit für die Reform der Schuldenbremse ohne AfD und BSW möglich. Schleswig-Holstein kann vorangehen, Schleswig-Holstein sollte vorangehen, nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf diesen Haushalt: Schleswig-Holstein muss vorangehen! (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Es ist doch richtig, dass es nicht nur SchleswigHolstein betrifft. Wie die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben: Wir wollen überall in Deutschland mehr investieren, aber dieser Rahmen ist gerade durch die Schuldenbremse sehr eingeengt. Deswegen wäre das jetzt der richtige Weg, denn ich sehe nicht, wie diese Haushaltspolitik allen Menschen ein bezahlbares und schönes Zuhause garantiert. Ich sehe nicht, wie diese Haushaltspolitik allen Familien ausreichend Kinderbetreuung organisiert. Ich sehe nicht, wie diese Haushaltspolitik die Schulen modernisieren und die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler verbessern wird. Und ich sehe nicht, wie diese Haushaltspolitik die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften, Polizistinnen und Polizisten, Pflegekräften und Erzieherinnen und Erziehern verbessern wird. Herr Ministerpräsident, das ist Ihre Verantwortung. Sie haben bis zur zweiten Lesung Zeit. Verlassen Sie diesen Irrweg und geben Sie dem Land Schleswig-Holstein eine Zukunft. (Anhaltender Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Bevor ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP das Wort erteile, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Besucherinnen und Besucher von der Bruno-Lorenzen-Gemeinschaftsschule aus Schleswig. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Nun erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Präsident, vielen Dank für den flotten Aufruf. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schaut man auf das Grundsätzliche, dann, glaube ich, wir erleben derzeit alle sehr herausfordernde Zeiten. International hat sich nicht nur die sicherheitspolitische Lage in den letzten Jahren deutlich verschärft, sondern auch die wirtschaftliche Wettbewerbssituation. Wir merken zunehmend, dass (Christopher Vogt) das über sehr lange Zeit außerordentlich erfolgreiche Geschäftsmodell unserer Volkswirtschaft nicht mehr so gut funktioniert, weil die internationale Konkurrenz größer geworden ist und es unserem Land leider an Wettbewerbsfähigkeit mangelt. Das ist sozusagen der Hintergrund, vor dem wir heute debattieren. Das spüren wir mittlerweile in allen öffentlichen Haushalten, egal ob auf Bundesebene, auf Länderebene oder auch in den Kommunen, und diese Entwicklung gefährdet insgesamt den Wohlstand unserer älter werdenden Gesellschaft. (Beifall FDP) Auch wenn es wie eine Binsenweisheit klingt, glaube ich, man muss darüber sprechen: Dieser Wohlstand ist alles andere als selbstverständlich. Er muss jedes Mal aufs Neue erarbeitet werden. Deshalb müssen wir uns dieser Situation stärker stellen. Es braucht deshalb aus meiner und aus unserer Sicht dringend eine Wirtschaftswende und eine Art – wie immer man das nennen will – Agenda 2030 von Bund und Ländern gemeinsam. (Beifall FDP, Tobias Koch [CDU] und Rasmus Vöge [CDU] – Tobias Koch [CDU]: Sehr gut!) Die Bürokratiebelastung muss auf allen Ebenen deutlich geringer werden, der Sozialstaat zielgenauer, die Energiepreise niedriger, Arbeit lohnenswerter, Bildung und Infrastruktur besser und die Bundeswehr endlich schlagkräftiger. (Beifall FDP) Die qualifizierte Zuwanderung – das merken wir doch gerade in Schleswig-Holstein – muss schlichtweg einfacher werden, und die irreguläre Migration muss erfolgreich eingedämmt werden. In unserem Steuersystem gibt es sicherlich viel zu verbessern, aber ich bin nicht der Meinung, dass das Steueraufkommen durch höhere Steuern zum Beispiel für den Mittelstand vergrößert werden sollte; das ist kontraproduktiv. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Vielmehr brauchen wir wieder mehr wirtschaftliches Wachstum, das man fördern und nicht sabotieren sollte. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Anders als meine beiden Vorredner bin ich nicht der Meinung, dass unser Staat aktuell zu gering verschuldet ist – weder was die direkte Staatsverschuldung angeht, die wir in den Haushalten sehen, noch was die indirekte Staatsverschuldung betrifft, die größtenteils im Sozialversicherungssystem und in den Pensionsversprechen der Bundesländer versteckt ist und die ein gewaltiges Problem für die junge Generation darstellt. Herr Petersdotter hat heute etwas süffisant gesagt: Das war wirklich toll in Japan. – Herr Kollege Petersdotter, ich vermisse Ihre Anzüge. Die standen Ihnen außerordentlich gut. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir wollen das auch mal sehen!) Ich habe mir vorgenommen, die Grünen öfter zu loben – dort, wo es angebracht ist. Hier erschien mir das sinnvoll. Meine Damen und Herren, im Ernst: Der Kollege Petersdotter sagt hier: Japan hat eine so hohe Staatsverschuldung, und das funktioniert da alles super. – Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Vielleicht sollte man ein bisschen hinter die Kulissen gucken, denn Japan hat eine Währung, die sich in den letzten Jahren im Sturzflug befindet. (Beifall FDP) Wenn man sich das Handelsblatt ansieht, dann sieht man gerade heute zu den Ankündigungen des neuen Ministerpräsidenten in Japan, dass diese zu weiteren Bewegungen an den Finanzmärkten geführt haben und dass jetzt massiv gegen diese japanische Währung gewettet wird. Meine Damen und Herren, das hatten wir vor einigen Jahren in der Europäischen Union beziehungsweise im Euroraum auch durch die hohe Staatsverschuldung. (Beifall FDP) Wenn linke Parteien predigen, dass die Vermögen der Bürgerinnen und Bürger, die diese sich hart erarbeitet haben, zum Spielball an den Finanzmärkten gemacht werden, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist nicht unsere Politik. Wir halten das für falsch, und wir halten das für unsozial. (Beifall FDP – Zuruf SPD) – Ja, Herr Kollege, wir sind für sinnvolle Regulierung, aber ich möchte das nicht für einzelne Volkswirtschaften. Wir hatten das im Euroraum. Wir sehen jetzt die Staatsverschuldung Italiens. Wir sehen das in Frankreich. Wenn in Deutschland die Dämme auch noch brechen, dann werden wir sehr schnell die Eurokrise zurückhaben. Dann sind die Leidtragenden die Menschen im Euroraum. Wenn man das propagiert, dann – muss ich ganz ehrlich sagen – hat man entweder keine Ahnung von Volkswirtschaft oder man ist auf dem falschen Trip. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, deswegen sage ich Ihnen: Es braucht tatsächlich wieder mehr Haushaltsdisziplin und mehr Konzentration auf staatliche Kernaufgaben wie Sicherheit, Infrastruktur oder Bildung. In den letzten Jahren sind die staatlichen Ausgaben stark angestiegen, während das bei den Einnahmen nicht in gleichem Umfang der Fall war, da die Wirtschaft relativ stagniert hat. Das Land Schleswig-Holstein ist da keine Ausnahme, ganz im Gegenteil. Schleswig-Holstein hat unter den 16 Bundesländern den höchsten Ausgabenzuwachs in den Jahren 2012 bis 2023, nämlich von über 100 Prozent. Es gibt mittlerweile im Landeshaushalt ein erhebliches strukturelles Defizit, das jedoch bei Weitem nicht nur das Ergebnis einer anhaltend schwachen wirtschaftlichen Entwicklung ist. Die schwarz-grünen Haushaltsprobleme sind zu einem großen Teil hausgemacht. Das gehört zur Wahrheit dazu. CDU und Grüne haben zu spät reagiert. (Vereinzelter Beifall SPD) Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 zeigt jetzt sehr deutlich, dass die schwarz-grüne Landesregierung zunehmend in schwerer See unterwegs ist. Die Rückkehr zu einer seriösen Haushaltspolitik ist deshalb dringend notwendig. Es war interessant: Der Kollege Koch hat gesagt, die Koalition sei der seriöse Teil hier im Hause, die Opposition, das seien alles schlimme Finger und sie sei ganz unseriös unterwegs. Herr Kollege Koch, ich will noch einmal an die Realitäten erinnern. Es gab im letzten Jahr eine völlig überraschende und aus unserer Sicht ziemlich chaotische Haushaltssperre, die nach einer schnellen Einsparung von rund 100 Millionen Euro schon nach wenigen Tagen wieder aufgehoben wurde. Die sollte eigentlich bis Herbst gehen. Ich will daran erinnern: Diese Haushaltssperre wurde wenige Wochen nach Verabschiedung des ersten schwarz-grünen Haushalts verhängt. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Da erzählen Sie heute noch, das sei seriöse Haushaltspolitik? Ich würde sagen, ich hoffe nicht, dass Sie das fortsetzen können. Ich fand interessant, dass der Kollege Koch gesagt hat: Wir räumen jetzt im Vergleich zu 2005, zu 2009, zu 2010, da hatten wir die Finanzkrise, und zu 2017 auf. Sie müssen jetzt erst einmal Ihre eigenen Trümmer wegräumen, die Sie in den letzten zwei Jahren angehäuft haben, Herr Koch. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Ich will noch einmal daran erinnern: Der Haushalt 2023 war mit Blick auf das Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse und mangels eines entsprechenden Nachtragshaushalts bereits verfassungswidrig, wie mehrere Anzuhörende im Finanzausschuss überzeugend erläutert hatten. Der Haushalt 2024 ist mit seiner bundesweit einmaligen Dreifachnotlage und der umfassenden Aufstockung der Notkredite durch die Nachschiebeliste laut dem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten ebenfalls verfassungswidrig. Das Landesverfassungsgericht wird das jetzt prüfen und dann darüber entscheiden. Dann wissen wir mehr. Wir gehen davon aus, dass das Landesverfassungsgericht diese schwarz-grüne Haushaltspraxis kassieren wird. Der gestern von der Landesregierung vorgestellte Nachtragshaushalt spricht dafür, dass diese Notkredite gar nicht wirklich benötigt wurden, (Beifall FDP und vereinzelt SPD) wenn diese – bereits im Oktober – mal eben um rund 327 Millionen Euro abgesenkt werden können. Offenbar kann dieses Geld gar nicht mehr bis zum Jahresende ausgegeben werden. Dabei war das Prinzip der Jährigkeit und Jährlichkeit, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Schuldenbremse noch einmal sehr stark betont hatte, doch bereits bei der Verabschiedung des aktuellen Haushalts allen Beteiligten klar. Ich hoffe zumindest, dass das allen klar war. Ich kann die Landesregierung nur davor warnen, jetzt Notkreditmittel zu nutzen, um ungeplante Ausgaben bis zum Ende des Jahres zu tätigen, weil man die Situation nutzen will und eh davon ausgeht, dass man vor Gericht eine Klatsche kassiert. Da hört man momentan interessante Dinge. Wir werden uns das ganz genau anschauen, und ich vermute, das Landesverfassungsgericht wird das im Rahmen seiner Bewertung tun. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Wir haben jetzt eine neue Finanzministerin, die ich schon länger kenne und persönlich sehr schätze, die als bisherige Verfassungsrichterin sehr deutlich gemacht hat, dass sie auf die Verfassungskonformität der Landesfinanzen genau achten will. Alles andere wäre ja auch kreativ. Das nehme ich ihr ab. Allerdings bin ich sehr skeptisch – der Kollege Koch hat das schon gut vorhergesagt –, dass dieser Haushaltsentwurf eine entsprechende Prüfung bestehen (Christopher Vogt) würde. Es soll jetzt nur noch einen Notkredit mit Blick auf das Thema Ukraine geben. Aber wenn ich mir die Begründung, Herr Kollege Koch, die daraus geplanten Ausgaben und den geringen Umfang anschaue – denn auch darum geht es bei der Frage, ob ein Notkredit notwendig und verfassungskonform ist – stelle ich fest: Es sind 116 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von rund 17 Milliarden Euro. Das sind, wenn ich mich nicht verrechnet habe, ungefähr 0,6 Prozent. Wenn das wirklich eine Notlage und damit dieser Notkredit wirklich notwendig ist, dann sind Sie auf dem falschen Trip. Dann sehe ich weder die Notwendigkeit noch die Rechtmäßigkeit dieses Notkredits. (Beifall FDP) Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu unserer Klage gegen den Haushalt 2024 werden Sie das vermutlich anders lösen müssen. Ich rate Ihnen nur, Herr Kollege Koch: Streichen Sie diesen Notkredit wieder aus Ihrem Haushaltsentwurf. Tun Sie sich selbst diesen Gefallen. (Beifall FDP) Ich will viele Kürzungen im vorliegenden Haushaltsentwurf heute gar nicht kritisieren. Es ist falsch, Herr Kollege Koch. Sie machen das halbwegs geschickt, nach dem Motto: Die Opposition kritisiert alles. Aber es gibt, wie man in den letzten Minuten heute schon gemerkt hat, durchaus Unterschiede innerhalb der Opposition in der Finanzpolitik. Es ist jedoch lustig, dass Sie alles über einen Kamm scheren wollen. Ich will viele Kürzungen im Haushaltsentwurf heute gar nicht kritisieren. Es ist dringend notwendig und eigentlich überfällig, hier etwas zu tun. Sie bedienen sich bei einigen Rücklagen und lassen oftmals einfach etwas Luft aus den Haushaltstiteln, weil diese es noch ermöglichen. An einigen Stellen scheint der Entwurf nicht so recht zu den vorherigen Ankündigungen der Landesregierung zu passen. Da braucht es noch mehr Transparenz und Klarheit, um den Entwurf im Detail bewerten zu können. Das werden wir uns in den nächsten Wochen sehr genau anschauen, wieder viele Fragen stellen und uns dann – wie gewohnt – konstruktiv einbringen. Ich will sehr deutlich machen, dass wir die schwarz-grüne Schwerpunktsetzung an verschiedenen Stellen für falsch halten und sie uns teilweise irritiert. Aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich noch, wie schwierig eine Haushaltskonsolidierung ist. Auch deshalb möchte ich fair sein. Ich bin auch ein fairer Typ. Für eine gelingende Haushaltskonsolidierung braucht es nicht nur eine sinnvolle Schwerpunktsetzung, sondern auch ein gerütteltes Maß an Ehrlichkeit. Ich höre aus dem Regierungslager ständig, dass bei der Bildung gar nicht gespart werde; das erstaunt mich schon, wenn ich Ihre Vorschläge im Konkreten sehe. (Beifalls FDP, SPD und SSW) Unsere Gesellschaft steht vor vielen Herausforderungen, aber gerade der Bildungsbereich in Schleswig-Holstein steht vor enormen Herausforderungen. Das bestätigen uns alle Bildungsstudien mit teilweise wirklich verheerenden Ergebnissen in dramatischer Weise. Ich vermisse nennenswerte Reaktionen der Bildungsministerin auf diese fatale Entwicklung, die die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen deutlich schmälert und den Wohlstand unserer Gesellschaft gefährdet. CDU und Grüne wollen jetzt im Bildungsbereich an wirklich schmerzhaften Stellen Millionenbeträge einsparen, dabei sind viele Probleme nicht ansatzweise gelöst: die Umsetzung der Inklusion, die Integration, der Ganztagsausbau, das MINT-Desaster und so weiter. Die Absenkung der Unterrichtsversorgung ist problematisch – (Beifall FDP und SPD) auch wenn das heute hier so kleingeredet wurde –, weil schon heute viel zu viel Unterricht ausfällt. Das ist natürlich regional unterschiedlich, aber an vielen Schulen ist das schon jetzt dramatisch. Rechnerisch von 101 Prozent auf 100 Prozent abzusenken, mag nicht so schlimm klingen, (Serpil Midyatli [SPD]: Ist es aber!) bedeutet aber, dass noch mehr Unterricht für die Kinder- und Jugendlichen ausfallen wird. Dort, wo es dramatisch ist, wird es noch schlimmer werden. Das geht massiv zulasten der Bildungsqualität, weil diese 100 Prozent nur eine rechnerische Größe sind. Das heißt nicht, dass 100 Prozent Unterricht stattfindet. (Beifall SPD und FDP) Auch die Kürzungen bei der Kontingentstundentafel und das Streichen von 40 Stellen bei den berufsbildenden Schulen sind harte Einschnitte. Ich halte das in dieser Form für falsch. Bei der Bildung sollte man als Letztes sparen und nicht als Erstes. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Im Vergleich dazu fällt mir auf, dass das Umweltministerium bei den Einsparungen sehr glimpflich davongekommen ist. Herzlichen Glückwunsch für den Verhandlungserfolg, Herr Minister Goldschmidt. Ich möchte es einmal zuspitzen: Um fragwürdige Ranger bezahlen zu können, werden jetzt Lehrerstellen gestrichen. Das ist wirklich absurd und ein schwerer Fehler dieser Landesregierung! (Beifall FDP und SSW – Zuruf) – Das ist ja die Abwägung, auch wenn Sie das nervt. Die notwendige Haushaltskonsolidierung wird nicht nur durch Kürzungen gelingen, die Landesregierung muss auch mehr dafür tun, dass es in Schleswig-Holstein wieder mehr Wirtschaftswachstum gibt. Das fängt bei der Infrastruktur an: Der Haushaltsentwurf sieht mit 9,1 Prozent wieder eine Investitionsquote vor, die klar unter der Marke von zehn Prozent liegt, die eigentlich in den letzten sieben, acht Jahren fast immer erreicht wurde. Herr Koch argumentiert bei dem Thema Investition mit absoluten Zahlen und blendet dabei vollkommen aus, wie massiv die Baukosten in den letzten Jahren angestiegen sind. Das relativiert das Ganze. Aus unserer Sicht investieren Sie zu wenig, auch weil wir wissen, dass die reale Investitionsquote am Ende oft noch einmal deutlich unter der geplanten liegt. Kürzungen wie beim Landesstraßennetz sind kontraproduktiv. Wenn man beim Erhalt und der Sanierung kürzt, zahlt man am Ende doppelt. Das ist eine schmerzliche Lehre aus den letzten 20 Jahren. Dass Sie dort wieder ansetzen, wo rot-grün-blau damals aufgehört hat, halte ich für verrückt. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein hat eigentlich gute wirtschaftliche Chancen, macht daraus aktuell aber zu wenig. Mit einer gewissen Sorge schauen wir wohl alle derzeit auf die Entwicklung bei Northvolt, dessen Ansiedlung in den letzten beiden Jahren zu einer Art Kronzeugin für das schwarz-grüne Mantra vom klimaneutralen Industrieland gemacht wurde. Das höre ich aktuell aus der Landesregierung nicht mehr, das fällt schon auf. Im Interesse unseres Bundeslandes hoffe ich, dass diese Ansiedlung trotz aller Widrigkeiten am Ende doch noch klappen wird. Auch die Situation an einigen Werften oder Standortschließungen wie zuletzt bei Coca-Cola in Neumünster bereiten uns Sorge. Im Gegenzug gibt es aktuell einfach zu wenig positive Nachrichten aus der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Mit etwas Sarkasmus könnte man sagen: Das Einzige, was sich hier derzeit wirklich nachhaltig anzusiedeln scheint, ist das zweite Wolfsrudel im Sachsenwald – vermutlich wegen der günstigen Steuern dort. (Beifall FDP und SPD) Aber im Ernst: Es reicht nicht aus, wenn der Wirtschaftsminister bei aller Sympathie immer nur über Optimismus redet. Es braucht wieder mehr Grund für Optimismus. Von einem klimaneutralen Industrieland ist unser Bundesland aktuell leider sehr weit entfernt. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Wenn wir ehrlich sind, droht Schleswig-Holstein – wie dem gesamten Bundesgebiet – derzeit eher eine Deindustrialisierung, und ich würde mir sehr wünschen, dass das Land da stärker gegensteuert und neue Impulse setzt. (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Ein Beispiel: Zuletzt wurde sehr lange über ein Projektbüro an der Westküste diskutiert. Zu Recht. Wie wäre es zum Beispiel, wenn das Land über die WTSH an der Westküste oder an der entstehenden Fehmarnbelt-Trasse über die zukünftige Entwicklung eigener Industrie- und Gewerbeflächen nachdenkt und als Land eigene Impulse setzt? Das könnte man beispielsweise tun. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, auch in Teilen des Handwerks und vor allem der Baubranche geht es momentan nicht wirklich gut voran, während sich viele Menschen Sorgen um die Bezahlbarkeit des Wohnens machen. Hier wurde gesagt: Wir haben so viele Darlehen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. – Alles in Ordnung. Aber ich muss trotzdem sagen, dass die Landesregierung beim Wohnungsbau auf dem falschen Kurs ist, und zwar mit der Grundsteuerreform, die das Wohnen oftmals zu verteuern droht. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, wie sich das auswirken wird. Ich befürchte, dass die Steuern insgesamt für das Wohnen durch die Grundsteuer steigen werden. Zu der ablehnenden Haltung im Bundesrat, was die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer angeht, möchte ich noch kurz etwas sagen. Ich verstehe nicht, warum Sie dort gegen die Flexibilisierung sind. Wovor haben Sie eigentlich Angst? Aus meiner Sicht ist das die falsche Entscheidung. (Christopher Vogt) Die angekündigte Eigenheimzulage wird mit Sicherheit nicht mehr kommen, und jetzt soll es auch noch eine gesetzliche Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage für private Bauherren geben. Dabei kommt das Land seiner festgeschriebenen Vorbildfunktion aus dem betreffenden Energiewende- und Klimaschutzgesetz immer noch nicht nach. Es gibt noch immer kaum PV-Anlagen auf den Gebäuden des Landes. Wer Privathaushalten neue Vorschriften beim Bauen macht, es komplizierter und teurer macht, sollte erst einmal selbst liefern und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist sogar ein Gesetzesauftrag. Die Klimaneutralität im Jahr 2040 ist mit Ihrem Tempo völlig utopisch. (Beifall FDP und SSW) Es wird immer wieder angekündigt, Bürokratie abzubauen. Wir sehen es bei der Grundsteuer, wir sehen es beim EWKG: Es passiert das genaue Gegenteil. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wir plädieren für einen fairen Umgang mit den Kommunen, die derzeit oftmals große Haushaltsprobleme haben. Das betrifft zum Beispiel den Kitabereich, über den wir in dieser Plenartagung sprechen werden, oder auch die Städtebauförderung. Es ist ja schön, dass die Kommunen das jetzt selbst bezahlen sollen, aber ich finde, das ist keine faire Lösung. (Beifall FDP) Der Versorgungsfonds der Beamten soll nun offenbar doch nicht geplündert werden. Das ist eine gute Nachricht. (Martin Habersaat [SPD]: Noch nicht gleich! – Beate Raudies [SPD]: Dieses Jahr noch nicht!) – Ja, aber das ist erst mal eine gute Nachricht. Es war ja anderes geplant, wenn ich das richtig sehe. (Annabell Krämer [FDP]: Opposition wirkt!) Die Leistungskürzung bei der Beihilfe sehen wir genauso kritisch wie in der Gesundheitspolitik die Kürzung beim Versorgungssicherungsfonds, was ein sehr wichtiges Instrument ist. (Beifall FDP) Mit Sorge sehen wir das teilweise wirklich schlechte Regierungshandwerk in verschiedenen Ressorts, zum Beispiel bei der völlig falsch aufgesetzten Gerichtsstrukturreform der Justizministerin, die scheitern wird. Das sollten Sie sehen, Frau Ministerin: So, wie Sie es angepackt haben, kann das nur scheitern. Wir sehen das bei der chaotischen Amtsführung im Sozialministerium im Zuge der Entlassung der Staatssekretärin oder bei der Digitalisierung, dass unsere Kommunen allen Ernstes in diesen Zeiten, im Land des Glasfaserausbaus, (Heiterkeit SPD – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) ihre Förderanträge zum Ganztagsausbau – was eh ein Drama ist – bis Mitternacht bei der Investitionsbank an der Hörn per Post einwerfen müssen, meine Damen und Herren, (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) mit der hanebüchenen Begründung, sie hätten kein schnelles Internet – im Land des Glasfaserausbaus. Herr Minister Schrödter, Frau Prien, das ist wirklich peinlich für diese Landesregierung, peinlich für dieses Bundesland. So etwas darf sich nicht wiederholen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Im Haushalt gibt es eine Reihe von Risiken: viele neue Herausforderungen, wie zum Beispiel den Schutz der kritischen Infrastruktur, die Cybersicherheit oder den Katastrophenschutz, was wieder ein großes Thema geworden ist. Und es gibt eine sehr hohe globale Minderausgabe, was ebenfalls noch interessant werden sollte. Die fehlenden inhaltlichen Schnittmengen zwischen den Koalitionspartnern können – meine Damen und Herren, das ist sozusagen die Conclusio – endgültig nicht mehr mit Geld kaschiert werden. Der eh schon recht ambitionslose Koalitionsvertrag ist längst Makulatur geworden. Es drohen Schleswig-Holstein mit Schwarz-Grün nicht nur fünf verlorene Jahre, sondern es drohen sogar Rückschritte in verschiedenen Bereichen – vor allem bei der Bildung, bei der Infrastruktur oder bei der wirtschaftlichen Entwicklung. Es reicht nicht aus, wenn der Ministerpräsident immer nur versucht, möglichst wenig mit der Politik seiner eigenen Regierung in Verbindung gebracht zu werden und öffentlichen Streit zwischen den Koalitionspartnern zu vermeiden. Das macht in der Sache für die Unternehmen, für ihre Arbeitnehmer, für die Familien im Land nichts besser. Viele Menschen müssen jetzt ausbaden, dass Sie zu spät reagiert haben und zu unseriös gehaushaltet haben. Ihre Schwerpunktsetzung ist an verschiedenen Stellen falsch und kontraproduktiv. Schleswig-Holstein hat etwas Besseres verdient. Wir werden uns kon- (Christopher Vogt) struktiv bei der weiteren Beratung einbringen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Heiterkeit)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort. – Bitte.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat ihren Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 unter den Schlagworten konsolidieren und investieren vorgestellt. Die schwierigen Haushaltsjahre mit mehreren Parallelkrisen, vor denen wir seit Beginn der Coronajahre gewarnt haben, sind nun da. Diese gilt es nun zu managen. Unserer skandinavischen Tradition entsprechend haben wir als SSW immer angeboten, auch in schweren Zeiten und Diskussionen konstruktiv in den Haushaltsberatungen mitzuarbeiten – das tun wir hiermit natürlich wieder. (Beifall SSW und Tobias Koch [CDU]) Vor diesem Hintergrund möchte ich nun erst einmal auf das sogenannte zweite Konsolidierungspaket, also die zweite Tranche, eingehen, mit welchem die Landesregierung nach ihrer Auffassung „verantwortungsvoll“ rund 217 Millionen Euro einsparen möchte. Ich könnte jetzt eine Fünfminutenrede halten und all die Kürzungen kritisieren. Ich könnte sie ausführlich benennen, was schwierig ist. Das haben Vorredner vor mir schon getan, sodass ich mir das größtenteils spare. Ich möchte nur beispielhaft einige Dinge benennen wie die Kürzungen bei der Städtebauförderung oder bei der Sportstättenförderung oder grundsätzlich im so wichtigen Bildungsbereich, über den wir in jedem Plenum diskutieren – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, weil wir alle, alle hier im Hause, die Notwendigkeit für zusätzliche Mittel und Personalstellen dort sehen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Ebenso essenziell ist im Übrigen der Versorgungssicherungsfonds, zu dessen Erhaltung wir zusammen mit der FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingereicht haben. Dessen Abwicklung wäre äußerst kurzsichtig und wahrlich ein Paradebeispiel dafür, wie zukunftsfähige Gesundheitspolitik in unserem Land eben nicht aussieht. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und FDP) Meine Damen und Herren, es macht doch etwas aus, ob man in Flensburg oder auf Helgoland krank wird und ärztliche Hilfe benötigt. Wie sollten künftig stattdessen innovative und politisch gewollte Projekte gefördert werden, die die ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in der Fläche sicherstellen? Wie soll der Versorgungssicherungsfonds dann ersetzt werden? (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir sind offen für einen Vorschlag, und wir sind sehr gespannt auf eine alternative Lösung, weil ohne Lösung, also nur mit der Streichung, wird niemand hier im Land leben können. (Beifall SSW, Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Meine Damen und Herren, insgesamt empfinden wohl alle hier im Hause die Gesamtkürzungsliste als schmerzhaft und würden diese gern abzuwenden wissen. Doch die Regierungskoalition sieht sich nun gezwungen, querbeet – mal hier, mal da – ein paar Summen und Projekte einzusparen und so ein geeintes Kürzungspaket durchzubringen. Dies ist ein durchaus möglicher Weg – rein faktisch gesehen –, aber, meine Damen und Herren, es ginge auch anders. Ich darf an dieser Stelle einmal mehr auf die SSW-Anträge und ‑Vorschläge zur Schuldenbremse und zur Vermögensteuer verweisen. Natürlich sehen auch wir, dass nicht nur die optimierbare Einnahmesituation, sondern insbesondere die stetig steigenden Ausgaben den Staat vor immense Probleme stellen. Hier müssten auch die prominenten Schwarzbuchbeispiele auf den Prüfstand. Meine Damen und Herren, mit unseren Einnahmenvorschlägen könnten wir diesen riesigen akuten Handlungsdruck zumindest stark abfedern. Wir nutzen die aktuell möglichen Spielräume der Schuldenbremse immer noch nicht vollständig aus. Wir würden diejenigen, die es sich wirklich leisten können, weil sie mehr Geld zur Verfügung haben, als sie jemals ausgeben könnten, endlich angemessen an diesen öffentlichen Aufgaben beteiligen wollen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) Zur Reformierung der Schuldenbremse: Wir haben uns im Anschluss an die damalige Plenardebatte zu unserem Antrag zur Schuldenbremse im Finanzausschuss ausführlich weiter mit den verschiede- (Lars Harms) nen Anträgen, die zu diesem Thema inzwischen vorliegen, beschäftigt. Ich empfand die beiden Anhörungen, schriftlich wie mündlich, als sehr interessant und hilfreich und sehe uns in unserem Antrag grundsätzlich bestätigt. Die Schuldenbremse als solche wird von den meisten als bewährtes Instrument nicht infrage gestellt. Gleichzeitig begrüßen die allermeisten eine sinnvolle Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen, um sie an die Realität anzupassen und für die Zukunft fit zu machen. (Zuruf SPD: Genau so ist das!) Unser moderater Anpassungsvorschlag hat daher viel positives Feedback erfahren. Selbst der Landesrechnungshof hat zugestanden, dass eine solche leichte Ausweitung des Verschuldungsspielraums „keine große Auswirkung auf die Dynamik der Schuldenquote“ hätte, also eine für das Land durchaus noch tragbare Kreditsumme wäre. Hier würden wir laut Landesrechnungshof über circa 180 Millionen Euro jährlich sprechen, die wir aktuell noch nicht nutzen, obwohl wir es könnten, wenn wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen würden. Unsere Unterstützung für eine solche Initiative wäre logischerweise der Landesregierung sicher. Ich bin mir ziemlich sicher, meine Damen und Herren: Kurz nach der Bundestagswahl wird es auch zu einer solchen Initiative kommen, egal woher sie kommt, meine Damen und Herren. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es wäre schlau von der Landesregierung, jetzt die Initiative zu ergreifen. Dann könnte sie zumindest sagen, es sei ihr Miterfolg, der dazu geführt hat. So wie es jetzt ist, meine Damen und Herren, müssen wir möglicherweise noch länger warten. Dieser Weg ist richtig. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Nutzbar sollten darüber hinaus Gelder gemacht werden, die ansonsten ungenutzt als reine Zahlen auf den Konten von Hochvermögenden lagern. Ich habe hierzu in meiner Rede im vergangenen Septemberplenum ausgeführt: Der SSW würde eine Vermögensteuer begrüßen. Als Landessteuer käme diese immerhin den Landeshaushalten, und nur den Landeshaushalten, zugute. Wir denken dabei nicht an die einfache Wiederbelebung der ehemaligen Vermögensteuer, sondern würden eher die nur wirklich Superreichen hierfür heranziehen wollen, sprich also: Multimillionäre und Milliardäre. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Lasten der Coronapandemie und des Ukrainekriegs vor allem vom Mittelstand und von Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen getragen werden. Es ist an der Zeit, dass auch die sehr wohlhabenden Mitglieder der Gesellschaft einen größeren Beitrag leisten; eben, weil sie es sich leisten können. Gerade durch die weltweiten Krisen sind die Superreichen noch reicher geworden – auch in Deutschland. Natürlich gehen die Schätzungen, welche Summen eine wie auch immer geartete Vermögensteuer letztlich einbringen würde, weit auseinander, je nachdem, welche Forschungsinstitution man befragt und vor allem, wer alles in diese neue Kategorie fallen würde. Ich habe mir einige Schätzungspapiere von verschiedenen Forschern angeschaut. Beispielhaft sei eine Rechnung von Stefan Bach, Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, aus diesem Jahr genannt. Er bezieht sich auf einen Konzeptvorschlag aus Brasilien, das in diesem Jahr die G‑20-Präsidentschaft innehat. Gefordert wird eine Steuer für Milliardäre. Heruntergerechnet auf Deutschland könnten sich folgende Zahlen ergeben: Wenn Deutschland eine solche Milliardärssteuer von zwei Prozent nur auf die Vermögen der hierzulande ansässigen Milliardäre einführen würde, kämen bundesweit circa 5,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen für die Länder jedes Jahr zusammen. Bei einer Ausweitung auf Nettovermögen von mehr als 100 Millionen Euro würden bundesweit sogar knapp 16,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern eingenommen werden. Nach Königsteiner Schlüssel würden Schleswig-Holstein 3,4 Prozent dieses Betrags zufließen, also nach dem letzten Beispiel rund 575 Millionen Euro: durchaus genug, um so einige Löcher zu stopfen und sinnvolle Investitionen anzustoßen. Den Betroffenen würde eine solche Steuer letztlich nicht wirklich wehtun, zumal es weltweit kaum ein anderes Land gibt, das Arbeit stärker und Vermögen geringer besteuert als Deutschland. Hier geht es also wirklich nicht um eine Neiddebatte. Ich darf vielleicht einmal zusammenrechnen: Die Landesregierung sieht dieses Jahr eine unmittelbare Konsolidierungsnotwendigkeit von 217 Millionen Euro. Der SSW hat zwei Vorschläge zur Nutzung beziehungsweise Verbesserung der Einnahmeoptionen vorgelegt. Der Antrag „Schuldenbremse reformieren“ des SSW würde 180 Millionen Euro einbringen und die Einführung einer Vermögensteuer für Superreiche nach Königsteiner Schlüssel rund (Lars Harms) 575 Millionen Euro. Das macht zusammen 755 Millionen Euro jährlich, die Schleswig-Holstein jetzt schon nutzen könnte. Wir hätten die Summe, die aktuell fehlt, also locker drin, könnten den Versorgungssicherungsfonds weiterführen, könnten darüber hinaus wichtige Investitionen in die Zukunft sichern und die Lasten dabei auf breitere Schultern verteilen. All die Kürzungen wären also nicht notwendig, wenn man denn den SSW-Vorschlägen folgen würde. (Beifall SSW) Dies möchte ich voranstellen, denn als SSW möchten wir uns, wie gesagt, immer skandinavisch konstruktiv in die Beratungen über den Haushaltsentwurf einbringen. Es ist wichtig, dass wir unsere SSW-Vorschläge zur Verbesserung unserer Landeshaushaltssituation offen diskutieren, weil mit diesen nicht nur die großen Förderprogramme erhalten beziehungsweise sogar aufgestockt werden könnten, sondern weil damit auch verhindert werden könnte, dass vermeintlich kleine Kürzungen durchgeboxt werden. Ich möchte gern zwei solcher Kürzungsmaßnahmen aus dem Haushaltsentwurf herausstellen und erläutern, warum eine Kürzung beziehungsweise Streichung an diesen Stellen nicht nur ein falsches, sondern ein fatales Signal wäre, und ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei beiden Beispielen um politische Grundsatzfragen handelt. Da wäre zum einen die Kürzung der Fördersumme für die Jaruplund Højskole um 8.700 Euro als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, wie die Landesregierung schreibt. Sie mögen geneigt sein, dies als verschmerzbar zu bezeichnen. 8.700 Euro im Landeshaushalt sind ja nicht so fürchterlich viel Geld. Doch darum geht es gar nicht. Das Problem ist: Von allen Bildungsstätten in diesem Kapitel ist einzig die Jaruplund Højskole und somit die Einrichtung der dänischen Minderheit von einer Kürzung betroffen, die deutschen Einrichtungen hingegen nicht. Dies ist ein ganz, ganz falsches Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, meine Damen und Herren, gerade in diesen herausfordernden Zeiten. (Beifall SSW) In all den Jahrzehnten haben wir doch ein so gutes Miteinander entwickelt, haben uns stets unserer gegenseitigen Wertschätzung versichert und halten unsere Minderheiten stolz als eines der ganz wesentlichen Merkmale unseres Landes hoch. Will man da wirklich eine solche Ungleichbehandlung einer Minderheiteneinrichtung vornehmen? Unser Minderheitenmodell ist darauf aufgebaut, dass in guten wie in schlechten Zeiten immer die Gleichberechtigung gilt. Streicht man bei einer Einrichtung, so streicht man bei allen. Am liebsten, sage ich, sollte man bei keiner streichen. Es wäre wahrlich ein tragisches und ein fatales Signal, wenn hier jetzt eine dänische Einrichtung bewusst schlechter behandelt würde als entsprechende deutsche Einrichtungen. Das sehen im Übrigen auch die anderen Bildungsstätten so, die sich schon an uns gewandt haben. Sie möchten gern, dass die Gleichbehandlung untereinander wirklich weitergeführt wird. Im Sinne der bildungspolitischen Nachhaltigkeit wäre es ohnehin richtig, wenn diese kleine Kürzung wieder zurückgenommen werden würde, weil politische Bildung und Volksbildung in diesem Land angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, dringend notwendig sind. Deshalb wünsche ich mir, dass bei den Haushaltsberatungen herauskommt, dass diese Kürzung so nicht Bestand hat. (Beifall SSW) Ebenso fatal und mit derselben Kürzungsbegründung ist auch die zweite Kürzungsmaßnahme – im selben Kapitel im Übrigen, nur einen Titel weiter. Es geht um die Förderung für die israelisch-palästinensische Bildungs- und Begegnungsstätte Givat Haviva. Für den Haushalt 2021 hatte der Landtag zunächst 25.000 Euro als erstmalige institutionelle Förderung eingestellt. Inzwischen beträgt die Fördersumme 40.000 Euro jährlich. Diese Förderung soll nach den Kürzungsplänen der Landesregierung komplett gestrichen werden. Glauben Sie mir: Dies ist weder in unserem noch in Ihrem noch im Interesse des Landes. Bei Givat Haviva handelt es sich nicht um irgendein Projekt. Es handelt sich um eine gemeinnützige Bildungs- und Dialoginstitution in Israel, die sich schon seit Jahrzehnten für die jüdisch-arabische Verständigung einsetzt und dabei jährlich 50.000 Menschen, sowohl jüdische wie auch arabische Israelis, direkt erreicht. Dabei ist die Organisation selbst auf der Gleichberechtigung von Arabern und Juden aufgebaut. Sie sind paritätisch organisiert. Dort vor Ort wird richtig tolle und wertvolle Arbeit zur Völkerverständigung und zum friedlichen Miteinander geleistet. Wann, wenn nicht genau jetzt, ist solch eine Arbeit und solch ein Bemühen nötig und wichtig? (Beifall SSW) (Lars Harms) In diesem Zusammenhang verweise ich deshalb auf die Rede der Landtagspräsidentin, die sie zu Beginn der Tagung gehalten hat. Die schrecklichen Ereignisse vor Ort, der Tod und das Elend auf allen Seiten dauern an. Der Konflikt hat sich bereits ausgeweitet, droht vollends zu eskalieren und die ganze Region in Chaos und Leid zu stürzen. Es braucht daher Stimmen und Engagierte aus allen Reihen, die sich vor Ort mutig und nachdrücklich für Frieden und Kooperationsaufbau einsetzen. Genau diese Leute haben wir als Land bisher gefördert. Genau das macht nämlich Givat Haviva. Das Team hat mehrere Mediationszentren aufgebaut, organisiert Lehrer- und Schüleraustausche und ermöglicht Jugendgruppen, sich im Alltag gegenseitig kennenzulernen, damit sich die Bevölkerungsgruppen wieder annähern und gemeinsame Brücken für die Zukunft bauen können. Das vergangene Jahr war natürlich ein herausforderndes Jahr. Aber wie Givat Haviva selbst in einem Newsletter Ende Juli schreibt – ich zitiere –: „Es hat sich gezeigt, dass sowohl jüdische als auch arabische Israelis von vorherigen Konflikten gelernt haben und Resilienz zeigen. Trotz allen Schmerzes und Vertrauensverlust zeigen beide Seiten langsam die Bereitschaft, wieder aufeinander zuzugehen und einen Neuanfang zu starten. Wir sehen dies durchaus als Ergebnis der nimmer endenden Sisyphus-Arbeit von Givat Haviva und anderer Organisationen in Israel, die sich der Förderung der Shared Society verschrieben haben.“ Meine Damen und Herren, das haben wir unterstützt, immer. Die Nachfrage nach dieser Projektarbeit ist ungebrochen, und die Notwendigkeit besteht angesichts der Situation allemal. Dabei ist Givat Haviva für seine Projektarbeit auf Unterstützung durch private und institutionelle Zuwendungen aus dem Ausland angewiesen. Die Streichung der Förderung aus Schleswig-Holstein wäre daher das ganz falsche Signal. Wir vom SSW unterstützen die dortige Arbeit nach wie vor und appellieren natürlich an die Landesregierung, diese Kürzung mit der Nachschiebeliste zu korrigieren. (Beifall SSW) Givat Haviva, meine Damen und Herren, leistet wirklich eine herausragende Arbeit in der Region. Davon haben wir uns damals auf einer Reise des Ältestenrates sogar live vor Ort überzeugen können. Wir haben damals den Campus in Israel besucht, und wirklich alle – einige hier im Raum waren ja damals dabei – waren sehr beeindruckt von der Projektarbeit und dem Engagement. Ich finde, das ist eine Landesförderung wert. Wir tun nicht viel für internationale Arbeit – das ist vielleicht nicht unsere Aufgabe. Aber hier ist wirklich eine kleine Perle, die wir bisher unterstützt haben, und es würde mich freuen, wenn wir diese Perle weiterhin unterstützten. (Beifall SSW, FDP, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, ich möchte nun noch einmal auf die übergeordnete Struktur des Haushaltsentwurfs zu sprechen kommen, insbesondere auf den abermaligen Notkredit. Seitdem dieses Instrument des Notkredits zum ersten Mal genutzt wurde, ist viel passiert. Es wurden Forschungspapiere veröffentlicht, es wurde geklagt, es wurden Urteile gesprochen, wir haben viel diskutiert und gelernt. Wenn wir uns nun also den Gesamtentwurf anschauen, dann erkennen wir durchaus die Bemühungen der Landesregierung, nur mit den noch wirklich notwendigen Notkreditmitteln auskommen zu wollen. Es ist nochmals festzustellen: Die Notkredit-Ausnahmeregelung ist ein Instrument, das in sehr streng definierten außergewöhnlichen Notsituationen genutzt werden kann, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates herzustellen. Die Begründung eines Notkreditbeschlusses ist der Knackpunkt. Ich hatte in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr festgehalten, dass wir rechtzeitig und rechtssicher klären müssen, inwieweit unsere definierte Haushaltsnotlage in den Folgejahren gegebenenfalls noch Bestand hat und wie Notkreditgelder entsprechend begründet und eingesetzt werden dürfen. Das Stichwort Corona wäre nun wohl nicht mehr vertretbar gewesen. Die Schlagworte Sturmflut und Ukraine lassen sich hingegen nach unserer Auffassung nach wie vor begründen. So sind insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Sturmflutbegründung noch nicht vollständig umgesetzt und finanziert worden. Ich denke hier beispielsweise an den verstärkten Wiederaufbau von Deichen. Auch der Kriegszustand in der Ukraine hält ja nach wie vor an. Die Landesregierung versucht nun sogar, die Ostseesturmflut-Maßnahmen aus dem regulären Haushalt zu finanzieren, und plant nur noch für die weiterhin fortbestehenden notwendigen Maßnahmen, die unter die über- (Lars Harms) geordnete Begründung Folgen des Ukrainekriegs fallen, mit einem Notkredit. Dies sind also wirklich die allernotwendigsten Notkreditgelder, um die wir derzeit wohl nicht herumkommen. Der SSW kann dieser Begründung folgen und diesen abermaligen Notkredit daher noch einmal unterstützen, zumal die Landesregierung auf Initiative des SSW zugesichert hatte, das Parlament sehr eng in die Erfolgskontrolle von zuvor sehr gut begründeten Einzelmaßnahmen im Rahmen dieses Notkredites einzubinden. Jede einzelne Notkreditmaßnahme muss aufgelistet und ausführlich begründet werden, wodurch eine transparente und rechtskonforme Erfolgskontrolle sichergestellt ist. Insgesamt gibt es jedoch kein Drumherumreden: Schleswig-Holstein ist wieder ein Haushaltskonsolidierungsland. Wir haben Jahre mehrerer sich parallel ereignender Krisen hinter uns und müssen dennoch zusehen, dass wir einen rechtskonformen Haushalt aufgestellt bekommen, der bei aller Einsparnotwendigkeit nach wie vor die Daseinsvorsorge sicherstellt und die großen Zukunftsthemen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Auge behält. Wir freuen uns nun darauf, über die nächsten Monate intensiv in die Beratung der Einzelpläne einzusteigen, dann unsere eigenen Haushaltsanträge vorzubereiten und damit Alternativen zum Regierungshandeln zu präsentieren. Das ist immer noch und bleibt unsere Art, nach skandinavischem Vorbild Haushaltsberatungen zu führen. Wir stehen weiterhin für konstruktive Beratung bereit. Ich möchte noch einige kurze Worte sagen, die ich eher in meiner Eigenschaft als Finanzausschussvorsitzender sage. Ich persönlich – ich glaube, alle SSW-ler, aber vielleicht geht es vielen anderen in diesem Hause auch so – habe Bock auf Haushaltsberatungen. (Beifall SSW – Beate Raudies [SPD]: Nicht immer!) Es ist wirklich das Königsrecht des Parlaments, meine Damen und Herren. Es ist gut, dass sich sowohl Regierungsfraktionen als auch die Opposition scharf über diesen Haushalt auseinandersetzen. Das finde ich sehr gut, gerade auch vor dem Hintergrund, wenn man hört, dass ein Gelbhaariger – in meinen Augen: Wahnsinniger – in den USA sagt: Die nächsten Präsidentschaftswahlen sollen die letzten Wahlen sein, danach ist es vorbei mit Wahlen und mit politischer Vielfalt. – Da können wir hier in diesem Land wirklich froh sein, dass wir hier so eine vielfältige Haushaltsberatung führen können und dass wir hier noch unsere eigenen politischen Unterschiedlichkeiten miteinander austauschen können, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt FDP) Deshalb sage ich, meine Damen und Herren: Auf, auf und fröhlich in die Haushaltsberatungen! Es macht Spaß, es ist wichtig für dieses Land und für diese Menschen, und ich freue mich darüber. Dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und des Landtages harte Arbeit leisten, bin ich sehr dankbar. Vielen Dank also auch dafür und vielen Dank, dass wir jetzt richtig schön in medias res gehen können und schöne Haushaltsberatungen führen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU])

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Peter Lehnert

Bevor wir nun in die zweite Runde einsteigen, sage ich einmal die aktuellen Redezeiten, die den Fraktionen noch zur Verfügung stehen. Für die CDUFraktion sind das zwei Minuten und 30 Sekunden, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sechs Minuten 49 Sekunden, für die SPD-Fraktion eine Minute und 15 Sekunden und für die FDP-Fraktion 26 Sekunden. (Christopher Vogt [FDP]: Dann hätte ich ja noch länger sprechen können!) Ich weise darauf hin, dass Sie natürlich immer die Möglichkeit haben, je Tagesordnungspunkt einen Dreiminutenbeitrag anzumelden. Zunächst ist Ole Plambeck dran. Ich frage ihn, ob er die zwei Minuten 30 Sekunden in Anspruch nimmt oder einen Dreiminutenbeitrag hält. – Ein Dreiminutenbeitrag. Gut, bitte schön. (Beate Raudies [SPD]: Er kann rechnen!)

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Die Zeit nehme ich natürlich gerne. Herr Vogt, erst einmal vielen Dank für die, jedenfalls zu Beginn, differenzierte Haushaltsrede. (Christopher Vogt [FDP]: Hallo?) Ich glaube, wir sind uns schon einig, dass wir konsolidieren müssen. Das finde ich gut. Auch vielen (Ole-Christopher Plambeck) Dank an Lars Harms für die differenzierte Haushaltsrede. Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Midyatli: Ihre Rede hat mich eher an eine ehemalige singende Arbeitsministerin erinnert: Ich baue mir die Welt, wie sie mir gefällt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Birte Pauls [SPD]: Das müssen Sie gerade sagen!) Frau Midyatli, wir haben haushalterisch enorm schwierige Zeiten. Mit keiner Silbe sind Sie auf diese Lücke von über 1 Milliarde Euro eingegangen. Wenn man sich die Haushaltsstruktur – Personalkosten, gesetzgeberische Verpflichtungen, vertragliche Verpflichtungen – anschaut, sieht man, dass der Spielraum gar nicht so groß ist. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung dem Haus maßvolle Kürzungsvorschläge vorstellt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Natürlich kann man sich über die einzelnen Kürzungsvorschläge unterhalten und streiten und andere Meinungen haben. Das gehört absolut dazu. Aber sie sind notwendig, und ich glaube, dass darin eine Chance besteht, bestehende Strukturen zu hinterfragen und sie zu verändern. Deswegen stehen wir ganz klar hinter dem Vorhaben von Kerstin von der Decken und werden sie dort unterstützen. Es gibt auch kleine Sachen. Beim Finanzministerium zum Beispiel sind es 200.000 Euro. Die Umstellung der Gehaltsabrechnungen auf digitalen Versand hätte eigentlich schon längst gemacht werden müssen. Aber auch das sind Strukturveränderungen, wo wir immer schlanker werden müssen. Ich erinnere an den 63-Punkte-Plan, wo mit den Kommunen besprochen worden ist, Berichtspflichten abzuschaffen: genau die richtigen Punkte. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aber was macht die SPD? – Sie will einfach nur Geld anderer Leute ausgeben mit einer Vermögensteuer, die absolut unrealistisch ist. Wir müssen aber jetzt eine Lösung finden. (Zurufe SPD) Der Haushalt 2025 beginnt mit dem Beschluss im Januar, und deswegen ist so ein gesetzgeberisches Vorhaben total unrealistisch. Vor allem – das sagen alle Wirtschaftswissenschaftler und natürlich unser Bundesvorsitzender – ist es Gift für unsere Wirtschaft. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Alle Wirtschaftswissenschaftler?) Wir brauchen genau das Gegenteil, wir brauchen Wachstumsimpulse. Die geben wir als Land mit unseren Investitionen, und deswegen wollen wir dort weiter vorangehen. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, wir sollten diesen Haushalt als Chancenhaushalt betrachten, in dem konkrete Schwerpunkte gesetzt wurden. Es ist eben schon genannt worden. Ich nenne noch einmal Kita und Polizei. Ich erinnere daran: Es gibt einen Kieler Oberbürgermeister, der die zweite Einsatzhundertschaft infrage gestellt hat. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Wir übernehmen Verantwortung für Soziales, für Bildung, für innere Sicherheit. In diesem Sinne, weil meine Zeit jetzt gerade wieder abgelaufen ist, schließe ich mit den Worten von Lars Harms: Wir haben Bock auf Haushaltsberatung. – Lassen Sie uns vernünftig den Haushalt analysieren, beraten und im Januar zu einem guten Abschluss bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Kollegen Oliver Brandt.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen beim Haushalt 2025 erneut vor einer extrem schwierigen Ausgangssituation. Wir erleben die erste Rezession seit 15 Jahren, und das im zweiten Jahr in Folge. Das bedeutet deutlich niedrigere Steuereinnahmen, und das nach mehreren Jahren, in denen die Politik mit mehreren exogenen Schocks umzugehen hatte. Auf diese außergewöhnliche Situation muss sich der Haushaltsgesetzgeber einstellen, und das haben wir in den vergangenen Jahren gemacht – auch mit der Aufnahme von Notkrediten, ein Instrument, das auch dieses Mal noch zur Anwendung kommt, wenn auch in deutlich geringerem Umfang. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges sind noch nicht vorbei, eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich. (Oliver Brandt) Wir müssen aber ein Stück weit wieder zu einer Normalität zurückkehren, und die neue Normalität heißt dann auch: sparen. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Nach 100 Millionen Euro 2024 enthält dieser Haushalt weitere Kürzungen über 200 Millionen Euro. Die Projektion sieht für die kommenden Jahre weitere Einsparungen in vergleichbarer Höhe vor, insgesamt strukturell 1 Milliarde Euro. Das ist bereits erwähnt worden. Das ist die neue Realität. (Beate Raudies [SPD]: Das ist nicht die neue Realität! Was ist denn das für ein Märchen?) Unter diesen Vorzeichen muss nun ein Haushalt aufgestellt werden, der den Vorgaben der Schuldenbremse entspricht – ob wir das nun gut finden oder nicht. Die Landesregierung hatte in der Haushaltsaufstellung eine Lücke von rund 580 Millionen Euro zu schließen. Ich denke, die Finanzministerin hat in ihrer Rede schon sehr gut eingeordnet, was dafür nötig ist. – Vielen Dank an dieser Stelle dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund ist der vorgelegte Haushalt im Grunde genommen die Quadratur des Kreises. Ich habe großen Respekt vor der Leistung der Landesregierung, die sich sicher nicht leichtgetan hat, eine Liste mit konkreten Kürzungen zusammenzustellen. Die Vorschläge sind zum Teil schmerzhaft und werden vielerorts spürbar sein. Trotzdem freue ich mich, dass die Landesregierung mit diesem Haushaltsentwurf trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen klare Schwerpunkte setzt. Die Beispiele wurden schon verschiedentlich genannt: Die Ausgaben für Bildung wurden noch einmal um 27 Millionen erhöht, 20 neue Stellen für die Sprachförderung im Übergang Kita zur Grundschule, Perspektivschul-Programm wird auf 72 weitere Schulen ausgeweitet, (Zuruf SPD) Ausgaben für Kitas werden um 60 Millionen Euro erhöht, Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung um 200 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre, Transformation zum klimaneutralen Industrieland – das fehlte ja noch offensichtlich –, mehr als 20 Millionen für Wasserstoffprojekte, 25 Millionen für die Förderung der Wärmewende. Auch in die Sicherheit investieren wir. Bei alledem war es nicht notwendig, den Versorgungsfonds für unsere Beamtinnen und Beamte anzuzapfen. Das sind aus meiner Sicht angesichts dieser Rahmenbedingungen die richtigen Schwerpunkte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Regierungsverantwortung trägt, muss den Tatsachen ins Auge sehen und harte Entscheidungen treffen. Das ist vielleicht der Unterschied zur Opposition. (Thomas Hölck [SPD]: Wir können das auch!) Kritik an den Kürzungen vonseiten der Opposition muss man einstecken können. (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) Aber in den vergangenen Monaten habe ich registriert, dass noch zusätzliche Forderungen kamen. Ich zähle nur mal ein paar auf: (Zurufe SPD) Kostenfreies Unterrichtsmaterial und digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler. Übernahme der Kitaverpflegung durch das Land. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Beitragsfreiheit im Krippenbereich. Übernahme der Pflegeinvestitionskosten durch das Land. Fortführung der ermäßigten Umsatzsteuer für Gas‑ und Fernwärme. – Ich habe jetzt nur Punkte genannt, die mindestens zweistellige Millionenbeiträge ausmachen. Es gibt noch viele, viele weitere. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für sich genommen ist jeder einzelne Vorschlag durchaus diskussionswürdig, aber angesichts der derzeitigen Lage nicht finanzierbar. Die Rede der Oppositionsführerin hat nahtlos daran angeknüpft, nachdem sie von Herrn Koch und Herrn Petersdotter aufgefordert wurde, eigene Vorschläge zur Finanzierung zu machen, wie das alles klappen soll. (Zuruf Beate Raudies [SPD]: Nebelkerze!) Ich habe dazu einen Song auf Lager. Mich hat das an eine Zeile der dänischen Sängerin Gitte Hænning erinnert: „Ich will alles. Ich will alles. Und zwar sofort.“ (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier aber nicht in der Hitparade, sondern bei den Haushaltsberatungen für 2025. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Mich werdet ihr nie singen hören; darauf könnt ihr euch (Oliver Brandt) verlassen! Ich habe eine ganz schreckliche Stimme! – Heiterkeit) In der letzten Woche kam dann noch von der FDP der Vorschlag zur Senkung der Grunderwerbsteuer. Sie fordern ja immer, die richtigen Prioritäten zu setzen. Nur mit Ranger-Stellen, die sind ja heute auch schon wieder erwähnt worden, wie das immer wieder von Ihnen vorgetragen wird, wird das aber nicht funktionieren. Eine Absenkung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent würde etwa 50 Millionen Euro kosten. Das sind etwa 1.000 Ranger-Stellen. – Haben wir 1.000 Ranger-Stellen, Herr Minister? – Er schüttelt den Kopf. Oder sollen wir doch lieber 1.000 Stellen in der Finanzverwaltung oder bei der Polizei kürzen? (Beate Raudies [SPD]: Bei der Finanzverwaltung kann man nicht mehr kürzen, da fehlen jetzt schon 600 Leute!) Ich bin jedenfalls gespannt auf die Vorschläge der Opposition im weiteren Verfahren, um einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. (Serpil Midyatli [SPD]: Bock auf Regieren sieht anders aus!) Vielleicht einmal an Frau Midyatli gerichtet: Sie werfen uns ja immer vor, dass wir nach Berlin zeigen. Aber Ihre Vorschläge sind doch für den Haushalt 2025 überhaupt nicht zu gebrauchen. Ich habe Sympathie für eine Reform der Schuldenbremse und für Vermögensteuern. Aber sehen wir doch den Tatsachen einmal ins Auge: Es gibt keine Mehrheit, nicht einmal in der Regierung in Berlin. Diese Vorschläge haben doch überhaupt nichts mit dem Haushalt 2025 zu tun. Für uns jedenfalls ist der Haushalt keine Märchenstunde, sondern die Kunst des Machbaren. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Darf ich kurz um Aufmerksamkeit bitten? Wir haben jetzt in der zweiten Runde den Fall, dass Frau Raudies nicht auf die eine Minute und 15 Sekunden requiriert, sondern einen Dreiminutenbeitrag halten will. Das will Dr. Kai Dolgner allerdings auch. Der hatte sich früher gemeldet. – Wollen Sie die Kollegin Raudies vorlassen? Sonst würde ich – – (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]: Klar! – Beate

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Beate Raudies SPD

Der ist großherziger, als Sie denken! – Heiterkeit) Ich will mich da jetzt nicht einmischen. Das müssen Sie schon entscheiden. Wir haben auch noch die FDP mit 26 Sekunden Restredezeit. Wer soll jetzt reden? – Gut, die Kollegin Raudies hat das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag. (Unruhe)

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Beate Raudies SPD

Der Kollege Dolgner ist ein Gentleman. Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden, die Lösung muss so groß sein wie das Problem. Der Einzige, der zugegeben hat, dass dieser Haushalt das nicht erfüllt, ist der Kollege Petersdotter. Der hat nämlich gesagt: Wir gehen nur einen Teil der Strecke. Ja, mit diesem KleinKlein kommen Sie in diesem Jahr noch einigermaßen über die Runden, aber was ist nächstes Jahr mit dem Versorgungsfonds? In Ihrem Konsolidierungskonzept war bis 2027 die komplette Plünderung vorgesehen. Was ist mit weiteren Strukturreformen? Geht es dann den Finanzämtern oder doch wieder irgendwelchen Polizeistationen an den Kragen? Da fällt mir doch noch etwas Weiteres ein. Vielleicht ist das ein erster Aufschlag. Wo sind die großen Linien für den bösen, bösen Haushalt in diesem Land, den Sie hier immer skizzieren? Der Kollege Koch muss bis auf das Jahr 2005 zurückgehen, also fast eine ganze Generation, um hier den großen Bogen zu schlagen und zu erzählen, wie schlecht die Sozialdemokratie mit Geld umgehen kann. – Lieber Herr Kollege Koch, mit großer Freude erinnere ich an dieser Stelle daran, dass am Ende der Küstenkoalition 2017 die Schuldenuhr in diesem Land rückwärtsgelaufen ist. Das tut sie jetzt nicht. (Beifall SPD und SSW) Zum Thema Vorschläge der Opposition, die Sie hier immer so vehement einfordern und über die Sie dann diskutieren wollen: Da kann ich nur lachen. Nicht ein einziges Mal haben Sie sich in den letzten sieben Jahren ernsthaft mit unseren Haushaltsanträgen auseinandergesetzt – nicht ein einziges Mal! Wenn ich mir erlaubt hätte, eine globale Minderausgabe zum Ausgleich meiner Haushaltsanträge reinzuschreiben, dann hätten Sie mich am Nasenring durchs Plenum gezogen und mir vorgehalten, das sei keine seriöse Haushaltspolitik. Auch bei Ihnen gilt: Das Sein bestimmt das Haushaltsbewusstsein, Herr Kollege Koch. (Beifall SPD und Christopher Vogt [FDP] –

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Tobias Koch CDU

Das ist schon mehr als das!) (Beate Raudies) Ein letztes Wort in Richtung der Frau Finanzministerin: Sie haben sich tapfer bemüht zu konsolidieren, ohne dass man etwas merkt. Ja, das stimmt. Frau Ministerin, was mir fehlt, ist der Sparbeitrag der Regierung. Ein Landwirtschaftsministerium extra, in jedem Haus zwei Staatssekretäre, zehn Gestaltungsstellen pro Haus: Fangen wir doch da an. Mit den Kommunen haben Sie sich nur zum Thema Bürokratieabbau geeinigt. Alles andere ist noch offen und in der Schwebe. Lieber Kollege Lars Harms, vielen herzlichen Dank. Ich habe Bock auf Haushaltsberatung. Das habe ich, glaube ich, in den letzten Jahren echt bewiesen. Wenn die Koalition nur die Hälfte von meinem Bock einbringt, könnten wir richtig viel Spaß im Finanzausschuss haben. (Beifall SPD und FDP – Zuruf Lars Harms [SSW]: Siehst du!) Bock aufs Regieren habe ich bei den Rednern der Koalition nicht gehört. Die reden von der schweren Last. Wissen Sie was, liebe Kolleginnen und Kollegen? Geben Sie uns Ihre Ministerien. Wir übernehmen das gerne für Sie. Das macht uns gar keine Schmerzen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gerne an die Kürzungsvorschläge, die der damalige finanzpolitische Sprecher Tobias Koch während der Küstenkoalition gemacht hat, nachdem Sie uns einen Haushalt hinterlassen haben, der am Anfang nicht gedeckt war. (Zuruf Tobias Koch [CDU]: Der Haushalt war ausgeglichen!) Es war klar, warum. Das sage ich nicht schuldhaft. Sie können mir eine Zwischenfrage stellen, Herr Koch. Ihre lasse ich sogar zu. Wir haben einen Stellenabbaupfad. Herr Kollege Plambeck, gucken Sie sich mal die Stellenentwicklung während der Küstenkoalition und während Ihrer Regierungszeit an. Da haben Sie einen Teil der Antwort. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Von der Opposition kam damals so und so viel für 100 Polizeistellen mehr. Der Kollege Harms, wenn Sie sich noch daran erinnern, wollte so und so viel Geld für die Kommunen mehr. Da werde ich nachher noch dazu kommen. Also kommt, Leute. Die Regierung hat die Pflicht, einen Haushalt gemäß der Verfassung vorzulegen; nicht die Opposition hat die Pflicht dazu. Herr Kollege Plambeck, es ist immer das alte Lied nach dem Motto: Sie kennen keinen Wirtschaftswissenschaftler. Ich könnte Ihnen jetzt ungefähr 500 Namen von Menschen vorlesen, die eine Vermögensteuer fordern. Ich nehme einmal die wahrscheinlich kommunistische Chefin des IWF. Die fordert inzwischen Erbschaftsteuer, Vermögensteuer, Reichensteuer – je nachdem, wie Sie es sehen – in diversen Fällen. Sie ist übrigens Harvard-Absolventin. (Zurufe CDU) – Doch, das hat sie, ich kann Ihnen die Zitate geben. Das fordern ganz viele Ökonomen. Deutschland gilt bei notwendigen Zukunftsinvestitionen weltweit als der Bremser. (Unruhe) – Stellen Sie doch einmal eine Zwischenfrage, wenn Sie von mir etwas wissen wollen. – Die wichtigen Ökonomen der Welt haben schon längst festgestellt – Herr Brandt, das ist unser Problem, das wissen Sie doch auch, das können Sie mit keiner Rede verdecken –: Die notwendigen Zukunftsinvestitionen werden wir nicht aus der Portokasse bezahlen, genauso wenig, wie man die Deutsche Einheit aus der Portokasse bezahlen konnte. Leider glauben die Kollegen von der CDU ihre eigene Propaganda, zumindest solange sie dafür nicht verantwortlich sind. Ich bin mir ziemlich sicher, dass, falls Ihr Wunschkanzler Kanzler wird, eine der ersten Maßnahmen die Reform der Schuldenbremse sein wird. (Beifall Lars Harms [SSW] – Unruhe) Ich bin bereit, eine Wette mit Ihnen einzugehen, Herr Kollege Plambeck. Ich hoffe, Sie schlagen bei dieser Wette ein. Dann habe ich wenigstens etwas davon. Sie wissen selbst: Keine Strukturreform dieser Welt, auch nicht die ersten Eisenbahnen und die ersten Fabriken, wurde aus Eigenkapital finanziert. Das ist vollkommener Quatsch. Das macht übrigens auch jede privatwirtschaftliche Firma so, sie finanziert so etwas aus Darlehen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) (Dr. Kai Dolgner) Damit wir das machen können, brauchen wir eine Reform der Schuldenbremse. Denn die Schuldenbremse lässt Ausnahmen nur für Notfälle zu, aber nicht, um Notfälle abzuwenden. Dafür brauchen wir Zukunftsinvestitionen. Frau Kollegin Krämer, ich habe nichts gegen eine Vermögensteuer statt einer Reform der Schuldenbremse, das fände ich sogar besser.

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Dolgner, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Zum Beispiel haben die USA einen erheblich höheren Anteil an Steuereinnahmen aus Vermögen von Menschen. Auch da ist nicht der Sozialismus ausgebrochen. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Jetzt sind wir am Ende der zweiten Runde. Theoretisch stünden der CDU-Fraktion noch eine Restredezeit von zwei Minuten und 30 Sekunden zu, der SPD eine Minute und 15 Sekunden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 54 Sekunden und der FDP 26 Sekunden. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung, Drucksachen 20/2500 und 20/2501. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe der Landesregierung dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen von FDP und SSW, Drucksache 20/2575 (neu), abstimmen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an weitere Ausschüsse? – Also auch Überweisung an den Finanzausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW Drucksache 20/2309 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 20/2561 Ich erteile das Wort dem stellvertretenden Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage, mit der der Ausschuss einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.

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Peter Lehnert

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich weise darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holsteins vorgesehen ist. Dies ist nach Artikel 47 Absatz 2 der Landesverfassung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags möglich, also 46 Abgeordnete. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW, Drucksache 20/2309, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist mathematisch relativ einfach festzustellen, dass die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2528 Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/2599 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Vizepräsident Peter Lehnert) Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Innenministerin, Frau Dr. Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte eben um den Haushaltsentwurf hat gezeigt: Die Haushaltsentscheidungen, die wir als Landesregierung getroffen haben, haben wir uns nicht leicht gemacht. Denn diese Entscheidungen sind auch mit Zumutungen verbunden, insbesondere für die Kommunen. Allein der Schritt, den Landesanteil der Städtebauförderung über einen Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz zu regeln, bedeutet einen Einschnitt für die kommunale Familie. Meine Damen und Herren, wir wissen darum. Das möchte ich Ihnen heute mit allem Nachdruck versichern. Und doch ist dieser Schritt notwendig und mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen des FAG – wir haben es eben gehört – aus unserer Sicht vertretbar. So können wir die Bundesfördermittel im Städtebau und damit die Möglichkeiten des Programms zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen. Wir wollen die Kommunen im Gegenzug an anderer Stelle entlasten. Denn wir alle sind uns einig: Unser Verwaltungshandeln muss einfacher, effizienter und effektiver werden. Gerade die Kommunen sollen künftig von mehr Handlungsfreiheit und beschleunigten Verfahren profitieren. Deswegen haben wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September 2024 ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket geschnürt. Mit einem Katalog von 63 Einzelmaßnahmen haben wir ein Paket auf den Weg gebracht, das es in vergleichbarer Form noch nicht gegeben hat und das sich über weite Bereiche erstreckt. Digitalisierungsmaßnahmen und Entlastungen bei der ZBau-Prüfung sind dabei nur zwei Beispiele für den umfangreichen Maßnahmenkatalog. Dazu gehört auch, dass wir die Finanzströme zwischen Land und Kommunen neu ordnen und Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht vornehmen. Erste Grundlagen dafür finden sich bereits in dem vorgelegten Gesetzentwurf. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass die Zuwendungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung für Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge keine Anwendung finden. Damit sorgen wir für mehr Flexibilität in den Haushalten der Kommunen. Gleichzeitig kommen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dem auferlegten Reparaturauftrag im Finanzausgleich nach. Sie alle erinnern sich: Das Landesverfassungsgericht hat uns aufgetragen, die Ermittlung des Anteils der zugewiesenen Steuereinnahmen, die sogenannte Teilschlüsselmasse, für Zentrale Orte zu überprüfen. Das haben wir auf Basis eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens und der bestehenden Datenlage gemacht mit dem Ergebnis: Es muss bei der Beibehaltung des festgesetzten Wertes bleiben; eine bessere oder zumindest gleichwertige Alternative besteht nicht. Deshalb wird der ermittelte Anteil für die Zentralen Orte mit dem Gesetzentwurf erneut erlassen. Um künftig zu einer noch genaueren Datenlage zu gelangen, haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden darauf geeinigt, die Regelüberprüfung für das FAG auf das Jahr 2028 zu verschieben. Der Hintergrund: Ab dem kommenden Jahr wird die Rechnungsstatistik bundesweit doppisch erfolgen. Dies ermöglicht uns, innerhalb von drei Jahren eine weit bessere Datengrundlage für die Regelüberprüfung zu erhalten. Meine Damen und Herren, daneben sorgen wir mit einer Reihe weiterer Änderungen für klare Regelungsverhältnisse. Wir stellen zum Beispiel sicher, dass Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die bundesseitig vorgesehenen Zwecke des Startchancen-Programms und die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Ohne diese Regelung würden rund 18 Prozent davon in den Finanzausgleich abfließen. Wir erhöhen den Vorwegabzug für Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro und setzen damit die aktuelle Vereinbarung zu Migration und Integration um. Und wir stellen mit der Änderung der Gemeindeordnung weitere Weichen für die Wärmewende. Indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zum Tief- und Rohrleitungsbau zu beteiligen oder solche sogar zu gründen, können sie hier mitgestalten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf erstreckt sich auf unterschiedliche Themenfelder. Auf dem Weg hat das neben ausgewiesener Fachlichkeit vor allem Dialogbereitschaft erfordert. Deshalb schließe ich mit einem ausdrücklichen Dank. Dieser gilt vor allem den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung beinhaltet eine Vielzahl von Themen. Worum geht es? Im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde sollte das Landesverfassungsgericht die horizontale Ebene des kommunalen Finanzausgleichs, also die Finanzverteilung der Kommunen untereinander, überprüfen. Es ging dabei vor allem um die Berechnung der Teilschüsselmassen für Gemeinden und Zentrale Orte. Dabei hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2023 lediglich festgestellt, dass der Bemessung der Teilschüsselmassen für Gemeinden und Zentrale Orte keine aufgabengerechte Bedarfsermittlung zugrunde liegt. Dies ist nun mit einem finanzwissenschaftlichen Gutachten nachgeholt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Änderung der Verteilung der Teilschüsselmassen bedarf. Es bleibt also bei den Werten in § 4 FAG. Im Übrigen wurde das FAG in seiner Fassung von 2021 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Zudem wird in § 4 geregelt, dass die Landeshaushaltsordnung nicht mehr für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Vorwegabzüge gilt. Dies bedeutet schlichtweg Bürokratieabbau für unsere Kommunen. Die weiteren Änderungen im FAG betreffen – wie die Ministerin soeben ausgeführt hat – die Regelüberprüfung in § 5. Diese wird von dem Jahr 2024 auf das Jahr 2028 verschoben. Die Ergebnisse werden im Jahr 2030 umgesetzt. Das ist absolut sinnvoll, weil die Rechnungsstatistik derzeit nach dem kameralen Regelwerk arbeitet und die Kommunen bei uns überwiegend – beziehungsweise jetzt auf jeden Fall alle – auf Doppik umgestellt haben. Ab dem nächsten Jahr soll die bundesweite Rechnungsstatistik doppisch erfolgen. Wertet man die Daten für die Jahre 2025, 2026 und 2027 nach der neuen Rechnungsstatistik aus, wird es eine wesentlich bessere Datengrundlage geben, die notwendig ist, um das FAG aufgaben- und bedarfsgerecht anpassen zu können. In der neuen Regelung des § 3 werden die Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die vorgesehenen Zwecke – Startchancen-Programm und Wärmeplanung– zur Verfügung stehen. Warum machen wir das? Wenn wir es nicht machen würden, dann würden die Mittel in Höhe des Verbundsatzes – 18,33 Prozent – in die Gesamtmasse des Finanzausgleiches fließen und nicht voll dem Zweck zugehen. Das ist also eine technische Änderung. Als Land setzen wir unser Versprechen von der Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten um und erhöhen den Vorwegabzug für die Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro. Eines der großen Themen bei den Kommunen ist die Wärmewende. Dabei geht es darum, den Kommunen die bestmöglichen Bedingungen für die Umsetzung an die Hand zu geben. In der Gemeindeordnung wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen oder ihre Unternehmen im Leitungsund Trassenbau tätig werden dürfen, was bisher nicht erlaubt war. Wir können also feststellen: Wir tun in dieser Zeit viel für unsere Kommunen. (Beate Raudies [SPD]: Genau! Dann brauchen Sie ja nur noch Geld dafür!) Ich gehe natürlich auch auf den neuen § 26 c FAG ein. Wir haben es bereits debattiert: Das Land muss sparen. Es gibt einen Konsolidierungspfad, und es muss über 1 Milliarde Euro eingespart werden. Jede Einsparentscheidung ist natürlich eine schwere Entscheidung. Dazu zählt auch der Landesanteil Städtebauförderung von derzeit 20,3 Millionen Euro. Dennoch ist uns allen die Bedeutung der Städtebauförderung bewusst. Seit Anfang der 70er-Jahre haben die Kommunen insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro aus der Städtebauförderung bekommen und damit wichtige Maßnahmen vor Ort umgesetzt. Deswegen stellen wir das Instrument gar nicht infrage; es soll erhalten bleiben. Der Landesanteil wird zukünftig als Vorwegabzug über das FAG finanziert. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert, und die Kommunen – das ist das Entscheidende – können fest mit den Beträgen aufgrund ihrer Planungen rechnen und ihre Projekte vor Ort umsetzen. Ich halte das für eine sehr gute Lösung, (Thomas Hölck [SPD]: Wer soll das bezahlen?) weil wir gerade mal von einem Prozent der Gesamtschlüsselmasse sprechen. Aufgrund der jährlich immer weiter aufwachsenden Gesamtmittel ist das, glaube ich, verhältnismäßig. (Ole-Christopher Plambeck) Daher halte ich diese Maßnahme in diesen schweren Haushaltszeiten im Sinne der Städtebauförderung und damit im Sinne unserer Kommunen für richtig. Wir werden den Gesetzentwurf und den Antrag der FDP in den Innen- und Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss überweisen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden: Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 wurde über die Schlüsselzuweisung an Zentrale Orte, wie sie im 2021 reformierten kommunalen Finanzausgleich verankert sind, geurteilt, dem Grunde nach bestätigt und damit die Forderung der klagenden Kommunen weitgehend abgewiesen. Es ist und bleibt somit richtig, Zentralen Orten für die Leistungen, von denen das Umland profitiert, gesonderte Mittel zuzuweisen. Allerdings musste die Teilschlüsselmasse an die Zentralen Orte noch einmal auf Basis einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung überarbeitet werden. Der Gesetzgeber hätte im Zuge der Reform nämlich nicht die Bemessungen aus dem vorherigen FAG fortschreiben dürfen, sondern hätte sie neu ermitteln müssen – so das Verfassungsgerichtsurteil. Für diese Bedarfsermittlung wurde als Gutachter Professor Dr. Schiller vom Steinbeis-Forschungszentrum Greifswald gefunden. Das vorgelegte Gutachten zeigte Mängel an der Datengrundlage auf. Bei unseren doppisch buchenden Kommunen sind bestimmte Verrechnungen nicht in der Meldung an die statistischen Ämter enthalten. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass das erst in den zukünftigen Jahren der Fall sein wird. Dies führte zu stark unterschiedlichen Werten der Kommunen bei den aufgabenbezogenen Zuschussbedarfen. Daher musste der Gutachter eine Lösung finden, trotzdem fristwahrend eine Neuberechnung der Teilschlüsselmasse der Zentralen Orte vorzunehmen und das Urteil des Landesverfassungsgerichts im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich umzusetzen. Am Ende kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der bisherige Schlüssel von 15,31 Prozent für die Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte die Verhältnisse weiterhin sachgerecht abbildet. Es bleibt also im Grunde genommen alles beim Alten. Trotzdem muss die Vorschrift infolge des Urteils – nunmehr auf Grundlage der neuen Berechnung – neu verabschiedet werden, da sie nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts nicht verfassungskonform war. Neben der Umsetzung dieses Urteils wurden im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden noch einige andere Änderungsbedarfe in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das Thema Wärmewende ist von dem Kollegen Plambeck angesprochen worden. Das gilt auch für die Verschiebung der umfassenden Regelüberprüfung nach § 5 FAG, damit sie auf Basis einer rechtssicheren zukünftigen Datengrundlage durchgeführt werden kann. Leider erfordert das unter anderem aufgrund der schon geschilderten Probleme bei der Datenerhebung bisher mehr Zeit, sodass sie erst 2028 durchgeführt werden kann und 2030 die Ergebnisse umgesetzt werden sollen. Das wirft eine Frage zu einem Thema auf, das hier im Landtag schon mehrfach behandelt wurde, nämlich die Frage nach der bedarfsgerechten Überarbeitung des Vorwegabzuges für Frauenfacheinrichtungen. Wir sind uns hier im Hause alle einig, denke ich – das haben zumindest die Debatten der Vergangenheit gezeigt –, dass Gewalt an Frauen und Mädchen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Mit dem nationalen Umsetzungsgesetz zur IstanbulKonvention hat sich Deutschland verpflichtet, sie auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen, frühzeitig zu verhindern und den Betroffenen Schutz zu bieten. Gewaltschutz ist somit keine freiwillige Leistung mehr. (Annabell Krämer [FDP]: Nee!) Mit Antrag Drucksache 20/451 (neu) hatte der Landtag Ende 2022 einstimmig den Beschluss gefasst, dass Verbesserungen für die Frauenfacheinrichtungen auf Basis der gestiegenen Bedarfe und den Anforderungen der Istanbul-Konvention in die Regelüberprüfung des FAG einfließen müssen. Im Herbst 2023 hat der Landtag diesen Beschluss im Antrag Drucksache 20/1187 (neu) nochmals bekräftigt und konkretisiert. Einen Teil haben wir bereits mit dem Haushalt 2024 durch die Überführung der Landeszuschüsse aus dem Einzelplan 10 in das FAG umgesetzt. Eine bedarfsgerechte Anpassung des Vorwegabzugs steht allerdings noch aus. (Oliver Brandt) (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Zum Zeitpunkt beider Anträge ging der Landtag noch davon aus, dass die Regelüberprüfung wie geplant 2024 erfolgen würde. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall. (Beate Raudies [SPD]: Das können wir ja noch mal nachgucken!) Für unsere Fraktion bedeutet das: Das Vorhaben darf nun nicht bis 2030 aufgeschoben werden. (Beifall Annabell Krämer [FDP] – Beate

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Beate Raudies SPD

Das finde ich auch!) Die Mehrbedarfe im Gewaltschutz bestehen im Grunde schon jetzt und steigen weiter an. Daher setzen wir uns für eine zeitnahe Lösung ein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben die Kollegen von der CDU, insbesondere die Kollegen Koch und Günther, bei unserer FAG-Reform nicht rumgetönt? Der Kreis Stormarn würde zugunsten der unwirtschaftlich arbeitenden kreisfreien Städten ins Unglück gestürzt. Die Kampagne ging sogar so weit, dass die Kollegen von Pein und Habersaat bis ins Privatleben hinein unter Druck gesetzt wurden. Sie haben damals eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erwirkt, das vor allem die Sorgfalt der Bedarfsermittlung kritisiert hat – so weit in Ordnung. Nicht in Ordnung war Ihre Darstellung, dass wir die Mittelverteilung zugunsten der Zentralen Orte oder zulasten der Kreise manipuliert hätten. Das Gericht hat das Gegenteil festgestellt. „Mit dem Urteil vom 27. Januar 2017 wurden Kernstücke des neuen Regelwerkes bestätigt. Darüber hinaus stellt das Urteil bei einer ganzen Reihe weiterer angegriffener Bestandteile des FAG klar, dass diese verfassungsgemäß Bestand haben.“ Es folgt eine Aufzählung aller öffentlich von Ihnen angegriffenen Punkte. Das Zitat kommt übrigens nicht von mir, sondern war Bestandteil Ihrer eigenen FAG-Reform. – So geht oppositionelle Amnesie, wenn man selber in der Regierung ist. (Beifall SPD – Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Aber hat denn der edle Ritter vom silbernen Schwan, Tobias Koch, wenigstens das schreiende Unrecht gegen den Kreis Stormarn rückgängig machen können, nachdem er selber am Hebel der Macht war? – Die von Daniel Günther großspurig angekündigte Reform kam mit minimalen Änderungen nach dem Komma zum gleichen Ergebnis wie schon die Küstenkoalition. Der edle Ritter musste mit leerem Säckchen nach Stormarn zurückkehren. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ja, das Gericht hat zudem festgestellt, dass auch das Land seine eigenen Bedarfe ins Verhältnis zu den kommunalen Bedarfen setzen muss. Als Oppositionsführer Daniel Günther das noch mit 100 Millionen Euro geschätzt hat, hat ihre eigene Bedarfsermittlung beim Symmetriefaktor 186 Millionen ergeben. Sind die eigentlich schon ausgeglichen worden? Sie wollten die doch eigentlich bis 2028 ausgleichen; ich kann Ihnen gerne die damaligen Mitteilungen geben. So weit ich weiß, nicht. Sie haben sich nämlich erneut gedrückt und das auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Ich schätze mal, jetzt kommt es nie, weil Sie es gar nicht mehr erwähnen – den Begriff Symmetriefaktor habe ich heute gar nicht gehört. Auch Ihr FAG hat ja eine Sorgfaltsrüge vom Landesverfassungsgericht wegen mangelnder Bedarfsermittlung kassiert. Na so was! Interessanterweise kommt der von Ihnen beauftragte Gutachter wiederholt zu dem Ergebnis, dass die Höhe unserer Mittelzuweisung an die Zentralen Orte zahlenmäßig völlig in Ordnung ist. Sie benutzen wieder genau den gleichen Zahlenwert. Liebe CDU, lieber Herr Koch, was ist eigentlich aus Ihrem damaligen Manipulationsvorwurf geworden, wenn Sie jetzt mit den gleichen Werten arbeiten wie wir vor zehn Jahren? (Beate Raudies [SPD]: Ja, vor zehn Jahren!) Das war Quatsch, und das wissen Sie auch. Oder um es mit Ihren Worten zu sagen – auch wenn Sie angestrengt aufs Handy gucken, Herr Koch –: Das können Sie ruhig einmal zugeben! (Beifall SPD und SSW – Zuruf SPD) Oder wollen Sie jetzt sagen, dass Sie mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf die ach so manipulative (Dr. Kai Dolgner) Aufteilung der Küstenkoalition sechs weitere Jahre fortbestehen lassen? – Das tun Sie nämlich. Was ist eigentlich der Grund für die Verschiebung? – Die mangelnde Datenbasis. Ja, das ist richtig, aber nicht neu. Komisch: In der Opposition war Ihnen nach einem Jahr keine Datenbasis gut genug, Herr Koch. Nun hatten Sie zehn Jahre Zeit, das zu lösen – ich habe damals schon auf die Probleme mit der doppischen Verrechnung aufmerksam gemacht –, und warten jetzt natürlich wieder auf den Bund. Nun müssen Sie feststellen, dass Ihre Datenbasis nicht einmal für eine Evaluation ausreicht. Wir haben damals jährlich eine Evaluation gemacht – jedes Jahr, Herr Koch. Sie haben zehn Jahre Zeit gehabt, Ihre eigenen hohen Ansprüche – natürlich an andere – selbst zu erfüllen, und sind kläglich damit gescheitert. Jetzt wird es wieder um vier Jahre verschoben. Der kommunale Finanzausgleich ist Ihre finanzpolitische A 20. (Beate Raudies [SPD]: Oh! – Martin Habersaat [SPD]: Also 2033 frühestens!) – Ja, ich schaue mir das mal an. – Kommen wir auch einmal mit Lob: Positiv ist die Änderung im Gemeindewirtschaftsrecht. Im Gesetzentwurf beziehen Sie sich auf die erfolgreiche Gemeindewirtschaftsreform der Küstenkoalition 2016 – das mit der Küstenkoalition schreiben Sie zwar nicht, aber „2016“ schreiben Sie rein – und wollen sogar noch die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen erweitern. Chapeau! – Moment, war das nicht eigentlich böse Staatswirtschaft, Herr Plambeck? (Heiterkeit und Beifall Beate Raudies [SPD]) Nun gut, auch Sie dürfen klüger werden – auch wenn Sie mir das gerade von der Körpersprache her nicht zeigen –, genauso wie bei den Zentralen Orten. Hoffentlich hält das mit dem Klügerwerden bei Ihnen an. Ich habe da leise Zweifel, denn den Rosstäuscherpreis 2024 verdient die Streichung der Städtebauförderung. Mittlerweile haben wohl auch Sie festgestellt, dass bei der Streichung der Landesmittel auch die Bundesmittel wegfielen. Also sind Sie auf den genialen Kniff gekommen, kommunale Mittel nicht auszuzahlen und sie quasi als Landesanteil auszugeben. Sie verkaufen hier den Kommunen ihr eigenes Pferd. Jetzt komme ich zum Solidarbeitrag. Die ganzen Redebeiträge sind eigentlich sachfremd gewesen, weil Ihre Lösung im Licht Ihres eigenen FAG-Urteils sachfremd und eventuell verfassungswidrig ist. Oder haben Sie ein Gutachten, wonach die Bedarfe der Kommunen für andere Aufgaben um 20 Millionen Euro gesunken sind? – Das bräuchten Sie nämlich. Bei der vertikalen Finanzverteilung brauchen Sie ein Gutachten und eine Bedarfsanalyse. Sie können nicht einfach sagen: Das ist nur ein Prozent, das nehme ich denen mal einfach so weg, das ist in Ordnung. – In zwei Entscheidungen, von denen Sie eine selber erwirkt haben, hat das Verfassungsgericht genau das Gegenteil gespiegelt. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Herr Kollege Dr. Dolgner, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Komme ich. – Sie haben doch schon die letzten 186 Millionen Euro Ihrer eigenen Bedarfsermittlung gar nicht ausgeglichen. Das Urteil haben Sie selbst erwirkt, aber nicht verstanden – oder Sie wollen es nicht verstehen. Sonst kann ich Ihre Redebeiträge von heute Morgen nicht verstehen. Das ist Wasser auf die Mühlen zukünftiger Klageschriften. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Nun kommt also die Evaluation des vom Landesverfassungsgericht geforderten kommunalen Finanzausgleiches. Was sollte passieren? – Die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung durfte nicht einfach fortgeschrieben werden, sondern sollte substanziell überprüft werden. Und was haben Sie nun gemacht? – Jetzt wird es interessant – ich zitiere mal aus Ihrem Gesetzentwurf, der die Aufteilung der Schlüsselzuweisung regelt –: „§ 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:“ Und was wurde geändert? Herr Kollege Dolgner, wissen Sie es? – Nichts. Nicht ein Wort, nicht eine Zahl hat sich geändert. Wissen Sie, was ich glaube? – Das war eine reine Zielwertsuche, die Sie da haben stattfinden lassen, und Sie kündigen uns eine Paragrafenänderung an. – Sie können gern (Annabell Krämer) nachlesen; es hat sich nichts geändert. Ich habe es wirklich Buchstabe für Buchstabe abgeglichen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie macht so etwas!) Es hat sich nichts geändert – es hat sich gar nichts geändert. Kommen wir aber jetzt zu den Vorwegabzügen. Besonders bemerkenswert finde ich die vermeintliche Verschiebung der Städtebaufördermittel aus dem Einzelplan in das Innenministerium. Oha! Wir hatten bisher eine Drittelfinanzierung – wir alle wissen es –: Bund, Land, Kommunen. Was haben wir jetzt? – Bund, Kommunen, Kommunen. Da geht es nämlich hin. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Denn was machen Sie? – Eigentlich werden im FAG über den Vorwegabzug Dinge gefördert, an denen auch Einwohner und Einwohnerinnen anderer Kommunen partizipieren. Beim Städtebau habe ich da aber ehrlich gesagt erhebliche Zweifel. Erklären Sie mir doch einfach mal, wie Gemeinde X von der Gestaltung des Zingel als Tor zur Innenstadt von Meldorf profitiert (Beifall FDP) oder Stadt Y von dem architektonisch wertvollen Neubau der Grundschulsportanlage in Mastbrook in Rendsburg. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gar nicht!) Erklären Sie mir doch bitte einmal die überörtlichen Belange! Was ich richtig verwerflich finde – das hat heute noch gar keiner erwähnt –: Sie haben Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 36 Millionen Euro in Haushalten gehabt und das für die Jahre 2025 fortfolgende. Was machen Sie damit? – Ich frage mich: Wo bleibt der kommunale Aufschrei? – Sie schieben diese Last auf die Kommunen ab. Es geht nämlich nicht nur um die Bewilligung zukünftiger Mittel. Sie haben Landesverpflichtungen – 36 Millionen Euro! –, und die wälzen Sie auf die kommunale Familie ab. Das ist noch gar keinem bewusst geworden, glaube ich. Ich hoffe, hier hört mal einer zu. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Wo bleiben die kommunalen Landesverbände, meine Damen und Herren? Das frage ich mich allen Ernstes. Das tragen wir nicht mit. Ich möchte auch noch über die konkrete Erhöhung von zwei Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzugs sprechen: Frauenhausplätze. Ich war sehr dankbar, dass die Grünen das auch erkannt haben, und ich hoffe, dass wir da mit der zweiten Lesung im Haushalt nachjustieren werden. Denn, ganz ehrlich – noch einmal, ich habe es schon öfter betont –: Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind die Bundesländer, in denen die meisten von Gewalt betroffenen Frauen bundesweit an den Türen zu Frauenhäusern abgelehnt werden. Es ist originäre Staatsaufgabe, Frauen vor Gewalt zu schützen. Das ist zwingend erforderlich. Sie werden es unserem Antrag entnehmen: Wir fordern die Aufstockung dieser Mittel und zusätzlich eine weitere Dynamisierung, wie wir sie bisher hatten. Die darf natürlich nicht ausgesetzt werden. Es ist zwingend geboten, diese Mittel jetzt anständig zu erhöhen. Ich hoffe sehr, dass Sie da mitgehen werden. Das müssen natürlich frische Landesmittel sein, denn das ist nicht Aufgabe der Kommunen. Das ist wirklich Landesaufgabe. Gewaltschutz ist Landesaufgabe. (Beifall FDP) Kommen wir zu meinem Lieblingsvorwegabzug, den Schwimmstätten. – Ja, 2021 sind wir mit 7,5 Millionen Euro in die Betriebskostenunterstützung eingestiegen. Die Mittel gibt es Gott sei Dank immer noch. Da wagen Sie es Gott sei Dank nicht, den Rotstift anzusetzen. (Eine Abgeordnete der SPD niest) – Gesundheit, Frau Kollegin. Ich finde, da können wir die kommunale Familie endlich durch einen Vorwegabzug oder eine Kofinanzierung seitens der Kommunen ein bisschen in die Pflicht nehmen. Ich habe vonseiten der Grünen von dem Kollegen Petersdotter leise Signale dahin gehend gehört, dass ihr euch das auch vorstellen könnt. Ich bitte, das doch zu überlegen, denn es kann nicht sein, dass 15 Prozent der Kommunen das Defizit für alle Sportstätten in unserem Land tragen, von dem 1.040 Gemeinden profitieren. Das geht nicht. Das ist überörtliche Aufgabe, aber nicht der Städtebau. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Genauso fordern wir dort die Dynamisierung. Drittens, und das ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit. Ich weiß, die CDU belächelt das Thema Tierschutz immer gern und meint, dort lägen meine haushaltspolitischen Schwerpunkte. Ich glaube, ich habe Ihnen mit der Klage vor dem Landes- (Annabell Krämer) verfassungsgericht gezeigt, dass nicht nur das meine Schwerpunkte sind. (Beifall FDP) Die Unterbringung von Fund- und Sicherstellungstieren ist keine freiwillige Leistung, Kollege Koch. Da können Sie lächeln; das ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Wissen Sie, wie es bisher ist? Sie wollen doch entbürokratisieren. Ich will den Herrn Ministerpräsidenten einmal beim Wort nehmen. Wissen Sie, was jetzt passiert? – Mit 1.040 Gemeinden müssen die Tierheime Unterbringungsverträge schließen. Das muss von den Kommunen geleistet werden, das muss von den Tierheimen geleistet werden. Das will ich nicht mehr. (Beifall FDP und SSW) Ich möchte, dass das über den kommunalen Finanzausgleich geregelt wird. Drei Euro pro Bürger in den kommunalen Finanzausgleich hören sich erst einmal viel an. Es sind 8,8 Millionen Euro. Da kommen natürlich erst einmal wieder die 750.000 Euro, die Sie als schmerzhafte Kürzung im Tierschutz bezeichnet haben. Nein, Sie haben nicht beim Tierschutz gekürzt. Wissen Sie, was Sie gemacht haben? – Sie haben alles gestrichen. Es gibt von Schwarz-Grün aktuell keinerlei Mittel mehr für den Tierschutz in unserem Land, und das ist eine riesengroße Sauerei. (Beifall FDP) Das ist keine Kürzung, das ist ein Kahlschlag. In den Medien steht Woche für Woche, dass Tierheime dichtmachen. (Beifall FDP und SSW)

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Annabell Krämer FDP

Es geht nicht, dass die Tierheime belastet sind und dichtmachen. Ich sage Ihnen, die streiken bald. Nehmen Sie mich beim Wort: Die werden bald streiken.

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Annabell Krämer FDP

Lassen Sie uns entbürokratisieren. Wir wollen keine zusätzlichen Verträge mehr, die jedes Tierheim mit den Kommunen abschließen kann. Da können wir wirklich ein gutes Werk für die Entbürokratisierung tun und unsere Tierheime endlich verlässlich finanzieren. Besten Dank. Ich danke dem SSW für die Unterstützung des Antrags. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Spruch des Landesverfassungsgerichts hat die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Reihe an Änderungen beinhaltet. Dabei geht es um verschiedene Dinge. Zuerst möchte ich auf den Punkt eingehen, in dem es um das Miteinander der Kommunen geht, die sozusagen in einer Nachbarschaft leben. Wir alle kennen diese Ausgangslage. Es gibt größere Kommunen, es gibt kleinere Kommunen, die daran angrenzen. Dann übernehmen die größeren Orte oftmals Versorgungsfunktionen, von denen auch die umliegenden Orte profitieren. Dafür erhalten die Zentralen Orte natürlich mehr Geld als die anderen. Wenn der Zentrale Ort mehr Geld bekommt, dann bekommen die anderen Gemeinden entsprechend weniger. So weit, so gut, wenn nicht der Vorwurf bestünde, dass es keine ausreichende Begründung für die finanzielle Besserstellung der Zentralen Orte gebe. Deshalb wurde nun ein Gutachten vorgelegt, und es hat eine Bewertung stattgefunden. Das ist eine gute Sache, vor allem, weil man nun mit dem Gesetz einen Weg aufzeigt für eine faire Verteilung der Mittel, die dann hoffentlich zu einer Befriedung beiträgt. Ich gebe dem Kollegen Dolgner recht: Es ist für einen so alten Küstenkoalitionär natürlich schön, zu hören, dass das, was wir uns einmal ausgedacht hatten, heute immer noch bestehen kann. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Eine weitere Sache, die im vorliegenden Gesetzentwurf vereinbart wurde, bezieht sich ganz explizit auf das Thema Integration. Bisher wurden für den Bereich Integration und Teilhabe 13 Millionen Euro veranschlagt. Nun sollen es 2 Millionen Euro mehr werden. Entscheidend ist dabei, dass die Summe dauerhaft veranschlagt ist, und das unabhängig von der Anzahl an Menschen, die zu uns kommen. Da sind immer mal wieder Aufwüchse oder auch ab- (Lars Harms) nehmende Zahlen zu verzeichnen. Die Aufgabe der Integration bleibt natürlich, das ist das Entscheidende. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen. Hierfür haben wir ja schon einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Integrations- und Teilhabegesetzes vorgelegt, der die Integrationsstrukturen tatsächlich stärkt. Wir brauchen also beides, einerseits das Geld; das werden wir demnächst beschließen. Andererseits brauchen wir auch die entsprechend angepassten rechtlichen Grundlagen, damit man Dinge im Integrationsbereich umsetzen kann. Dann geht es noch um die Gemeindeordnung. Dabei geht es um eine Liberalisierung, nämlich darum, Kommunen künftig die Möglichkeit zu geben, eigenständig Leitungen und Trassenbau wie etwa bei der Erstellung eines Wärmenetzes selbst zu planen, zu verlegen und zu unterhalten. Die kommunale Familie kennt meistens die Gegebenheiten vor Ort am besten und weiß daher am besten, wie man Projekte vor Ort umsetzen kann. Wir als SSW sind davon überzeugt, dass es gut ist, wenn die Daseinsvorsorge in kommunalen Händen liegt. Meine Damen und Herren, noch einmal der Hinweis: Dies verstehe ich als Öffnung und nicht unbedingt als Verpflichtung. Jede Kommune kann glücklicherweise tun, was sie will. Externe dürfen weiterhin engagiert werden. Aber die Entscheidungsfreiheit soll für die Kommunen ein Stück weit größer werden. Das können wir eigentlich nur unterstützen. Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu dem gemeinsamen Antrag mit der FDP, den wir vorgelegt haben. Hier geht es im Prinzip, wenn man so will, schon um vorgezogene Haushaltsberatungen. Wir wollen Unterstützung auf kommunaler Ebene rechtlich absichern und vor allem verstetigen. Wie die Kollegin Krämer es eben schon sagte, es geht dabei um die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, für die wir uns ein Mehr und auch eine dauerhafte Verstetigung wünschen. Das heißt, dass wir hier eine Dynamisierung brauchen. Ich glaube, in der Diskussion sind wir uns alle einig. Jedes Mal, wenn wir eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus besuchen, sehen wir, wie notwendig es ist, dass diese Einrichtungen feste Rahmenbedingungen bekommen und nicht darauf angewiesen sind, regelmäßig nur Zeitverträge mit den Menschen abzuschließen. Hier muss man eine dauerhafte Struktur hinbekommen. Deswegen glaube ich, es ist genau richtig, dies rechtlich abzusichern. Ein weiterer Punkt sind die kommunalen Schwimmsportstätten. Da ist es natürlich richtig: Wir stellen Mittel zur Verfügung. Zum Glück werden sie nicht gekürzt. Ich hoffe, das bleibt auch weiterhin so, denn das ist weiterhin ein wichtiges Projekt. Natürlich müssen sich die Gemeinden daran beteiligen. (Vereinzelter Beifall SSW und FDP) Natürlich muss man das auch rechtlich sichern. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg. Diese zentralen Sportstätten sind etwas, was Kommunen eigentlich gemeinsam tragen müssen. Das ist aber in der Umsetzung unheimlich schwierig. Hier sind wir schon bei den kommunalen Tierheimen. Wirklich jedes Tierheim muss durch das gesamte Kreisgebiet und darüber hinaus latschen, um mit einzelnen Kommunen, die teilweise nur 100 Einwohner haben, irgendwelche Verträge abzuschließen, damit sie einen kleinen Schilling kriegen können. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg. (Beifall SSW und FDP) Auch da ist es klug, dies über den Vorwegabzug zu regeln, damit diese ganze bürokratische Arbeit von den Tierheimen wegkommt. Die haben genügend zu tun. Die brauchen nicht auch noch Papier zu wälzen. Es ist wichtiger, sich dort um die Tiere zu kümmern. In dem Sinne finde ich, dieser Antrag ist ein wirklich guter Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP vorschlagen. Ich freue mich auf die Beratungen und bin tief und fest davon überzeugt, dass wir hier zu einer guten Regelung kommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Annabell Krämer

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Besucher und Besucherinnen der Volkshochschule Leck im Schulzentraum Leck. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2574 Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Thomas Jepsen.

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Thomas Jepsen CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der politischen Debatte und in den Beratungen der Fachausschüsse muss, egal ob in den Kreistagen, in den Ratsversammlungen der Städte oder in den Vertretungen der Gemeinden, eine gute Kommunikation gewährleistet sein. Das persönliche direkte Erleben der anderen Gremienmitglieder mit Gestik, Mimik –

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Annabell Krämer

Herr Kollege, einen ganz kleinen Moment bitte. – Ist der Kollege Jepsen zu verstehen? (Zuruf: Eher nicht!) Können wir bitte am Ton arbeiten? (Thomas Jepsen [CDU]: Soll ich noch mal anfangen?) – Ja, wir fangen noch einmal von vorne an. Einmal testen bitte. – Es kann losgehen.

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Thomas Jepsen CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der politischen Debatte und in den Beratungen in den Fachausschüssen muss, egal ob in den Kreistagen, in den Ratsversammlungen der Städte oder in den Vertretungen der Gemeinden eine gute Kommunikation stets gewährleistet sein. Das persönliche direkte Erleben der anderen Gremienmitglieder mit Gestik, Mimik, Nebenbemerkungen und Bewegungen ist dabei wichtig und kann nur in Präsenz von Angesicht zu Angesicht vollumfänglich stattfinden. Die Tagung in Präsenz bleibt immer unsere grundsätzliche Handlungsmaxime für die kommunalen Sitzungen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In der Notsituation der Pandemie waren Sitzungen in Präsenz plötzlich nicht mehr möglich. Trotzdem mussten in den Kommunalvertretungen Beschlüsse gefasst werden, und die kommunale Selbstverwaltung musste aufrechterhalten werden. Die Kommunen haben gezeigt, dass das mit digitaler Teilnahme an den Sitzungen gut funktionieren kann. Na klar ist eine Beratung mit Onlineteilnahme für viele komplizierter und erfordert mehr Konzentration. Es ist vor allem mehr Disziplin in der Sitzung gefordert, aber es ist nicht unmöglich. Inzwischen ist technisch vieles möglich. Auch ohne allumfassende Notsituation kann es für einzelne Kommunalvertreter individuelle Situationen geben, wodurch eine Teilnahme in Präsenz nicht möglich ist und verhindert wird, sei es zum Beispiel bei Krankheit, bei zeitweiser beruflicher Abwesenheit, bei einem Auslandssemester, bei Kinderbetreuung, bei Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sei es bei Unwetterlagen. Für all diese und weitere Situationen haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Lösung für die digitale Sitzungsteilnahme. Eine weitere wichtige Wirkung hat die digitale Teilnahmemöglichkeit: Die Kommunen können ihre politische Praxis flexibler gestalten, und das kommunale Ehrenamt wird zugleich zeitgemäßer sowie für viele Menschen attraktiver. Die Kommunalvertreter brauchen alle Möglichkeiten, um ihre Mandate möglichst flexibel wahrnehmen zu können, und die Kommunen brauchen flexible Mandatsträger. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen sollen dabei frei entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie ihren Kom- (Thomas Jepsen) munalvertretern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen. Durch die Hauptsatzung können individuelle Regelungen zur digitalen Teilnahme getroffen werden: für die Kommunalvertretung, für einzelne oder für alle Ausschüsse, für Beiräte oder generell für alle Sitzungen. Die Kommunen bleiben diesbezüglich in der Gestaltung ihrer Hauptsatzung frei. Wir geben mit dem Gesetzentwurf keine weiteren Vorgaben, zum Beispiel nicht, ob bei nicht möglicher Teilnahme im Sitzungsraum eventuell eine Nachweiserbringung gefordert wird oder ob eine Maximalzahl von digital Teilnehmenden bestimmt wird oder ob eine Mindestzahl von Mitgliedern erforderlich ist oder ob der oder die Vorsitzende jeweils zustimmen muss oder ob irgendwelche weitere Regelungen getroffen werden müssen. Wir geben nur vor, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Sitzung persönlich im Sitzungsraum anwesend sein muss und dass die technischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Wahrnehmung gegeben sein müssen. Nach zwei Jahren, wenn das dann erprobt und eingespielt ist, bekommen die einzelnen Vertreter unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzungen ein Recht auf digitale Teilnahme an den Sitzungen der Kommunalvertretungen, wobei dann natürlich die technische Möglichkeit gegeben sein muss. Die technischen Möglichkeiten bleiben immer eine Bedingung und sind eine Herausforderung. Aber diese Herausforderung muss angenommen werden, wenn wir das kommunale Ehrenamt flexibler und attraktiver gestalten wollen. (Vereinzelter Beifall CDU) Wir haben uns im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung viele Gedanken zu dem Gesetzentwurf gemacht. Ich bitte um Unterstützung für die Modernisierung zur Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Bina Braun das Wort.

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es freut mich sehr, dass wir heute den Gesetzentwurf über die hybride Sitzungsteilnahme beraten. Lange haben wir darüber gesprochen, immer unter dem Titel „Digitale Sitzung“. Ich möchte es noch einmal ganz deutlich klarstellen: Es geht nicht darum, Sitzungen von Gemeindevertretungen digital ins Netz zu streamen, es geht nicht darum, dass jemand in Australien gucken kann, was die in Klein Schretstaken gerade so machen, sondern es geht darum, dass sich Mitglieder der Gemeindevertretung, der Stadtvertretung oder des Kreistages digital zu einer Sitzung, die in Präsenz stattfindet und in Präsenz geleitet wird, zuschalten können. Wir machen das in zwei Schritten. Der erste Schritt wird zum 1. Januar 2025 erfolgen. Dann wird es darum gehen, dass das Gremium selbst entscheidet. Dafür ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Anschließend wird mit einem Mehrheitsbeschluss die Satzung geändert. Ab diesem Zeitpunkt können die Mitglieder der Vertretung digital teilnehmen. Das kann auch für Ausschüsse ermöglicht werden, was bei Kreistagen ein sehr, sehr wichtiges Thema ist. Ab dem 1. Januar 2027 reicht es dann aus, wenn ein Mitglied der Vertretung sagt, es möchte digital teilnehmen. Dann braucht es nicht mehr den Beschluss der Mehrheit. Uns geht es darum, das Ehrenamt mit Familie, mit Büro, mit Studium und mit den Anforderungen der Zeit vereinbar zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich finde, das ist besonders wichtig, weil wir den Anteil von Frauen in der Kommunalpolitik erhöhen möchten. Der liegt nach der letzten Wahl 2023 bei traurigen 28 Prozent. Er ist von 26 Komma etwas im Jahr 2018 auf 28 Prozent gestiegen. Wenn wir in dem Tempo weitermachen, wird es mit der Parität noch sehr, sehr lange dauern. Dieser Gesetzentwurf ist so wahnsinnig wichtig, weil er uns da weiterbringen wird. In den Gesprächen, die ich mit Frauen, die sich für ein Amt interessiert haben, geführt habe, ging es häufig darum, dass sie gesagt haben: Fünf Jahre, das ist eine ganz schöne Verpflichtung, das ist eine ganz schön lange Zeit. Was passiert denn, wenn ich in den fünf Jahren pflegebedürftige Eltern habe, wenn ich noch einmal eine Fortbildung beispielsweise im Ausland machen möchte oder noch ein Kind bekomme? – Dann habe ich häufig gehört: Ich würde gerne mitmachen, aber das ist mir eine zu große Zusage. (Bina Braun) Mit der Möglichkeit der hybriden Sitzungsteilnahme haben wir jetzt ein gutes Argument – wir alle –, wenn wir dann ab 2027 – im Mai 2028 sind die nächsten Kommunalwahlen –, den Interessierten sagen können: Wenn du möchtest, kannst du auch digital teilnehmen. Ich möchte noch etwas zu diesem Verpflichtenden ab dem 1. Januar 2027 sagen. Mir war das ganz besonders wichtig, weil ich bei diesem Thema ein Gefälle feststelle. Dieses Gefälle ist zwischen Stadt und Land. Die Stadtvertretungen und die Kreistage warten teilweise schon sehr darauf und möchten es unheimlich gerne umsetzen. Im ländlichen Raum ist die Skepsis ein bisschen größer. Das wird durch eine Evaluierung aus Bayern bestätigt. In Bayern gab es sogar schon 2021, also noch während Corona, den Vorstoß, den Gemeinden zu ermöglichen, eine hybride Sitzungsteilnahme zu erlauben – per Mehrheitsbeschluss und per Hauptsatzungsänderung. Man sollte ja meinen, da war das Thema „Beschlussfähigkeit“ noch ein ganz heißes Ding, dass das ganz viele Gemeinden umsetzen würden, aber bis zum September 2022 hatten das in Bayern nur 7,2 Prozent der Gemeinden umgesetzt. Wenn man sich die Zahlen sehr genau angeschaut hat, hat man gesehen, dass von 26 Städten 13 das umgesetzt haben. 50 Prozent betrug die Quote; im ländlichen Raum lag sie nur bei 6,4 Prozent. Wie wir das jetzt gemacht haben, ist ein guter Kompromiss, weil wir in diesen zwei Jahren die Möglichkeit haben, dass diejenigen, die noch ein wenig skeptisch sind, sich das anschauen können: Wie läuft das so? Wie funktioniert das? Und dann haben wir hoffentlich bei der nächsten Kommunalwahl ganz viele Frauen, die sich auf ein Mandat bewerben, und es wird wahrscheinlich in zehn Jahren eine absolute Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns alle hybrid zuschalten können. (Zuruf SPD: Ja! – Zuruf SSW – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner. – Bitte. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Die Frauen bleiben zu Hause, genau!)

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man fragt sich natürlich schon ein wenig, warum Sie diesen Punkt gesetzt haben. Vielleicht ahnten Sie, dass ich Sie für diesen Gesetzentwurf mal loben wollte, was ja sonst nicht so häufig vorkommt. (Beifall und Heiterkeit CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Jetzt ist der Kollege Koch wieder dabei. Vorhin haben Sie verkrampft versucht, mich zu ignorieren. (Zurufe CDU: Oh! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist völlig unmöglich!) Ich freue mich, dass auch die CDU offenbar die Notwendigkeit der Möglichkeit hybrider Sitzungen in den kommunalen Räten sieht, nachdem die Einführung von digitalen Sitzungen während Corona bei Ihnen anfangs auf wenig Begeisterung gestoßen und an entsprechende Voraussetzungen geknüpft ist. Das hat man auch bei dem Wortbeitrag des Kollegen durchaus mitbekommen. Ich glaube, Sie mussten sich doch auch ein wenig durchringen. Die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Präsenzsitzungen ist auch außerhalb des Pandemiegeschehens zweifellos sinnvoll. Wie häufig habe ich in drei Jahrzehnten Kommunalpolitik erlebt, wie über die Gründe für den geringen Frauenanteil gerätselt wurde, obwohl ein Hauptgrund doch komplett offensichtlich war: Wer schon die Hauptlast der Carearbeit trägt – und das ist nach wie vor die gesellschaftliche Realität in diesem Land –, die gerade nachmittags und abends ihren Höhepunkt erreicht, wird sich dreimal überlegen, sich auch noch ein kommunales Ehrenamt ans Bein zu binden. Wer darüber hinaus etwas erreichen wollte, musste zeitreich sein – mit dem Hang zu wenig Schlaf. (Heiterkeit Sybilla Nitsch [SSW]) So war es früher in meiner Kreistagsfraktion durchaus zielführend, auch bei der Nachsitzung beim Griechen teilzunehmen. Nun hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt. Inzwischen schauen beide Geschlechter gegen 21 Uhr demonstrativ auf die Uhr – das habe ich als Fraktionsvorsitzender, ehrlich gesagt, auch positiv gesehen –, da häufig auch die Männer morgens bei der Carearbeit ranmüssen. Und das ist gut so. Zur Wahrheit gehört aber nach wie vor, dass der Löwenanteil der Carearbeit von Frauen geleistet wird, was viele Frauen davon abhält, sich für fünf Jahre auf ein kommunales Mandat zu bewerben. Meistens bekommt man die geplanten Termine geregelt. Aber wehe, der Babysitter fällt aus, der Großvater, der betreuen sollte, wird krank, oder – (Dr. Kai Dolgner) wie es uns jüngst passiert ist – die gleiche Schule legt die Elternabende auf den gleichen Termin für zwei verschiedene Klassen. Das ist auch nicht gerade elternfreundlich. Nun mag es mal nicht so schlimm sein, wenn man einen Elternabend verpasst; dann bekommt man wenigstens kein Amt. (Heiterkeit) Auch wenn das Sperrklausel-Urteil nicht von Opposition und Regierung in den kommunalen Räten ausgeht, mag das zwar rechtlich richtig sein, in der Realität bilden sich aber natürlich trotzdem Mehrheiten in den Räten. Erst die Mehrheitsentscheidung sichert die demokratische Legitimität der Entscheidungen. Die Mehrheitsverhältnisse werden in den Räten zudem immer knapper. Sieben und mehr Fraktionen sind nicht so selten. Im Gegensatz zu den Ausschüssen gibt es bei den abschließend beschließenden Räten keine Vertretung. Also schleppt Mann oder Frau sich häufig auch angeschlagen zu den Sitzungen oder versucht doch noch, irgendwie eine Kinderbetreuung zu organisieren. Eine digitale Teilnahmemöglichkeit in solchen Fällen sichert also auch ab, dass die Schlussentscheidungen im Gemeinwesen nicht von Zufallsmehrheiten abhängig werden. Das findet sich zwar so deutlich nicht in Ihrem Gesetzentwurf, ist für uns aber durchaus sehr wichtig. Auch kann eine Teilnahme häufig durch weite Wege gehindert sein, vor allen Dingen, weil heute der Anteil an Berufstätigen innerhalb der Familien erheblich höher ist. Ich war lange im Umwelt‑ und Bauausschuss des größten Flächenkreises. Bis 16 Uhr in Kiel zu arbeiten und um 17 Uhr an einer Sitzung in Hanerau-Hademarschen teilzunehmen, ist schon eine Herausforderung: Wenn man auf den ÖPNV angewiesen ist, ist das nicht zu schaffen. Insofern hilft auch in solchen Fällen eine digitale Teilnahmemöglichkeit. Wir sollten uns aber auch nicht zu viel erhoffen. Das ist jetzt nicht die goldene Lösung für alle Probleme im Bereich von Carearbeit und Gleichstellung und Ehrenamt. Dieses Gesetz ist ein kleiner Lösungsbeitrag, da es die Mehrfachbelastung der Frauen im Grunde nicht löst. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Es könnte in der Praxis ein weiteres Problem für die Frauen schaffen. Die Möglichkeit der digitalen Teilnahme könnte dazu verleiten, oder es könnte sogar ein Druck auf die Frauen entstehen, Carearbeit und Ehrenamt zu verbinden. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Schließlich gibt es ja nur die technische Möglichkeit dazu. (Beifall SPD, Sybilla Nitsch [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Leider kommen viele vermehrte Möglichkeiten, die die Frauen sich in den letzten Jahren hart erkämpft haben, auf die Carearbeit noch obendrauf – das gehört auch zur Wahrheit –, statt diese im Ergebnis besser zu verteilen. Ich rege also an, den Erfolg dieser Neuregelung auch unter diesem Aspekt in ein paar Jahren zu evaluieren. Grundsätzlich aber findet Ihr Vorhaben unsere Zustimmung, weil die Vorteile, die wir sehen, die möglichen Nachteile überwiegen. Wir sollten im Ausschuss auch die Nichtöffentlichkeit wirksam absichern. Das war mir beim Lesen noch nicht so ganz klar, aber so kleinlich wollte ich nicht sein. Wir reden sicherlich noch einmal intensiv darüber, dass wir eine sachgerechte Lösung finden, die ein kleiner Baustein zu mehr Teilhabe sein wird, wenn auch nicht die Lösung für alles. An dem Rest müssen wir alle hier noch arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort. – Bitte.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz ist das alles zu begrüßen. (Tobias Koch [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU – Martin Balasus [CDU]: Guter Anfang! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ja, liebe Kollegen von der Union: Es grüßt Sie die Digitalpartei FDP, die das digitale Zuschalten in die Gremien für sinnvoll hält! (Heiterkeit FDP, CDU und SPD – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Insoweit ist alles in Ordnung, übrigens auch – das will ich ausdrücklich sagen –, dass über das Thema Hybridsitzung hier zu entscheiden möglich wird und nicht etwa über die volldigitale Sitzung. Das wäre in der Tat die Einschränkung der Mandatsträgerrechte für all diejenigen, die physisch teilnehmen wollen. (Zurufe CDU und SSW) (Dr. Bernd Buchholz) Insoweit ist die Entscheidung dafür richtig und ausdrücklich zu begrüßen, auch, dass Sie jetzt eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum Januar 2027 schaffen. Das ist gut so. Vor allem machen Sie das deshalb, wie Sie in der Begründung schreiben, weil durch diese Übergangsregelung zugleich – durch die Regelungskompetenz zugunsten der Kommunen – weitreichende Konnexitätsfolgen vermieden werden. Ah! Liebe Grüße an die Kommunalos: Die Show sollt ihr selbst bezahlen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich warne allerdings davor, wenn ich zum Jahr 2027 eine Pflicht einführe, dazu überzugehen, und die technischen Möglichkeiten bereithalten muss, zu glauben, die Konnexität vermeiden zu können, Frau Finanzministerin. Spätestens im Jahr 2027 ist das ein Konnexitätsthema. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dann geben Sie per Landesgesetz vor, dass die Pflicht besteht, eine digitale Teilnahme zu ermöglichen. Sie können schon heute das Geld zusammensammeln, um die technische Ausstattung, jedenfalls teilweise, für die Kommunen zu finanzieren. Darum kommen Sie gar nicht herum. Ich begrüße ausdrücklich, dass das für die Ausschüsse eine Möglichkeit ist. Im Gesetzentwurf ist enthalten, dass der Entwurf die Teilnahme ermöglicht, wenn dem Teilzunehmenden die Anwesenheit im Sitzungsraum nicht möglich ist. Dann steht da: aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. In der Begründung des Gesetzentwurfes steht aber auch ganz deutlich: Eine Begründung muss nicht gegeben werden, und sie wird nicht nachgeprüft. Das heißt auch – auch das müssen wir uns klarmachen, meine Damen und Herren –: Ich nehme nicht teil, wenn ich nicht teilnehmen will. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Das hat gewisse Konsequenzen für die Zusammenarbeit in Gemeindegremien. (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Wenn jemand immer nur vom Sofa aus teilnimmt, dann kann das durchaus zu Schwierigkeiten führen. Es wird sich so manche Gemeindevertretung noch anschauen, wie das tatsächlich zu regeln und ob das so eine sinnvolle Regelung ist. Die Regelung, so wie sie hier enthalten ist, ist jedenfalls so angelegt. Im Detail werden wir über das eine oder andere noch mal sprechen müssen. § 34 a Absatz 3 besagt für Wahlen, dass, wenn sie terminiert sind und einer der offenen Abstimmung widerspricht, all diejenigen, die draußen sind, nicht mehr abstimmen dürfen. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu, diese Regelung sei alternativlos. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Mit Verlaub! Wenn ich das Wort schon höre, kriege ich merkelsche Anwandelungen und sage: Es gibt nichts, was alternativlos ist. Wenn es richtig ist, was im Gesetzentwurf geregelt ist, dass eine konstituierende Sitzung einer Gemeindevertretung, bei der ganz viele geheime Wahlen notwendig sind, sowieso in Präsenz stattfinden muss, dann ist doch die Frage: Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Abstimmungen im Plenum geheim stattfinden müssen? Wenn das mal vorkommt, dann muss man sich sehr wohl die Frage stellen, ob es dann nicht richtig ist, eher auf eine schriftliche Abstimmung – notfalls auch im Briefwege – zu gehen. Denn die Verzögerung, die dadurch eintritt, ist ja in der Regel nicht so schwerwiegend und so langwierig, dass man sie nicht hinnehmen könnte. Ansonsten kommen Sie zu der interessanten, aber doch relativ grotesken Regelung, dass bei einer Elfer-Ausschusssitzung sieben Leute per Video zugeschaltet sind und vier im Saal sind und erklären, die Abstimmung könne so nicht stattfinden, sie müsse geheim stattfinden. Dann sind sieben Leute zwar insoweit als anwesend geführt, dass die Beschlussfähigkeit des Gremiums hergestellt ist, aber sie dürfen nicht mitstimmen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Diese relativ groteske Regelung, die dabei herauskommt, sollten wir im Ausschuss noch einmal freundlich hinterfragen, genauso wie die eine oder andere Frage, die ich mir gestellt habe, zum Beispiel – der Kollege Jepsen hat es ja gesagt –, ob jeder zu jeder Zeit für jeden anderen wahrnehmbar sein muss. Also ich sage jetzt mal: Sie alle sind gleichzeitig für mich hier in diesem Saal auch nicht wahrnehmbar. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Heiterkeit – Einige Abgeordnete der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN winken dem Redner – Weitere Zurufe) – Und manchmal, Herr Kollege, ist das ja auch gut so. Aber ich sage einmal voraus: In der Stadtverordnetenversammlung in Ahrensburg bräuchten sie dazu mindestens sechs Kameras. Ich rate, mal darüber nachzudenken, wie es wäre, wenn Sie ver- (Dr. Bernd Buchholz) suchen, das Ganze in der Bürgerschaft in Lübeck so zu machen, dass Sie das gesamte Plenum jederzeit wahrnehmbar haben – den Bürgermeister, die Leute auf der anderen Seite und die zugeschalteten Menschen auf einer Leinwand.

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Annabell Krämer

Herr Dr. Buchholz, bin ich wahrnehmbar? (Heiterkeit – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ja, dann höre ich doch gleich auf, Frau Kollegin. – Das zeigt ja nur, meine Damen und Herren: Der Teufel steckt noch ein klein wenig im Detail. Im Grundsatz ist das aber alles richtig. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Annabell Krämer

Für den SSW erteile ich nun dem Abgeordneten Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche gar nicht so lange, weil viele schwierige Punkte ja schon angesprochen worden sind. Für uns gibt es eigentlich nur einen Punkt neben den Punkten, die der Kollege Buchholz angesprochen hat, nämlich die Fragestellung, warum man das unbedingt immer zwei Tage vorher anmelden muss. Ein krankes Kind zu Hause kann die betreuende Person auch einen Tag vorher ereilen, und dann wird es wirklich schwierig und grotesk, meine Damen und Herren. (Zurufe CDU – Beate Raudies [SPD]: Zwei Stunden vorher!) Diese Frist macht eigentlich wenig Sinn, und wir müssen aufpassen: Wenn wir Kriterien reinschreiben – der Kollege Buchholz hat das ja gerade eben schon angesprochen –, diese dann aber nicht überprüfen, dann sollte man lieber die Kriterien weglassen. Also nicht sagen: „aus Krankheitsgründen, aus beruflichen Gründen“, sondern einfach: „Du kannst dich zuschalten, oder du kannst dich nicht zuschalten“. Denn ansonsten muss es ehrlicherweise auch eine Prüfung geben: „Reiche eine Bescheinigung eines Arbeitgebers ein, dass du tatsächlich auf Dienstreise bist!“, oder: „Weise nach, dass du bis 17 Uhr arbeiten musst und es nicht schaffst, um 18 Uhr zu Hause oder bei der Gemeindevertretung zu sein!“ Das sind Nuancen, die eine Rolle spielen. Vom Grundsatz her ist es ja eine ganz wichtige Pandemielehre, die wir hier nun gezogen haben, dass es möglich gemacht werden soll, auch von einem anderen Ort an Sitzungen teilzunehmen. Das ist richtig sowohl im Sinne der Demokratie als auch in dem Sinne, dass wir natürlich wollen, dass die Leute eine Chance haben, sich zu beteiligen und damit eine höhere Motivation haben, überhaupt ein Ehrenamt anzunehmen. Insofern ist das genau richtig. Am Ende ist aber auch – lassen Sie mich das gesagt haben, bevor es untergeht – ganz wichtig, dass auf die Person kein Druck ausgeübt wird, dass nicht gesagt wird: „Also jetzt kannst du“ – ob Mann, Frau oder wer auch immer – „ja Carearbeit leisten, und jetzt kannst du dich ja wohl auch endlich mal kommunalpolitisch engagieren. Nun kriegst du aber mal den Allerwertesten hoch“. Das wäre unfair. Ich weiß, dass das damit nicht intendiert ist. Aber wir müssen eben aufpassen – auch bei uns selber, wenn wir unsere eigenen Leute ansprechen –, dass es genau dazu nicht kommt – nach dem Motto: „Wir haben eine tolle Regelung geschaffen, nun kannst du doch in den Gemeinderat“. So einfach, glaube ich, ist es nicht. Vor diesem Hintergrund: Immer Vorsicht an der Bahnsteigkante, was das angeht! Aber der Gesetzentwurf an sich und die Richtung, in die er geht, sind genau richtig. Lassen Sie uns noch ein bisschen im Ausschuss daran feilen, und dann wird das ein richtig gutes Ding. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP, Birte Glißmann [CDU] und Serpil Midyatli [SPD])

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Eka von Kalben.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich noch mal gemeldet, weil es hier ganz am Anfang, als wir mit der Diskussion begonnen (Eka von Kalben) hatten, so ein bisschen raunte, jetzt würden die Frauen gezwungen werden, Carearbeit und Politik zu machen oder es sei frauenpolitisch – dann gehen wir schon wieder davon aus, dass Carearbeit und Kinderbetreuung Frauensache sind. Erstens ist Carearbeit leider immer noch sehr häufig allein Frauensache. Zweitens gilt alles, was wir an Vereinfachungen zur Vereinbarkeit von Politik und Familie oder von Beruf und Familie versuchen, zu machen, natürlich für beide Geschlechter und nicht nur für Frauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Ich glaube, es macht eben sehr großen Sinn, genau das zu tun und in eine Gesellschaft zu kommen, wo das zu vereinbaren ist. Was mir aber noch wichtig ist, weil wir eben hauptsächlich über die Frage von Familie und Beruf oder Familie und Politik gesprochen haben: Es gibt auch noch den Aspekt der Menschen mit Behinderungen oder mit Beeinträchtigungen. Ihnen wird es eben – insbesondere, wenn sie mobilitätseingeschränkt sind – unter Umständen erleichtert, sich politisch einzubringen. Wir werden ja gleich noch die Debatte zum Thema Barrierefreiheit und mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen haben. Ich glaube, dass diese Regelung auch für einen Teil von diesen Menschen ein großer Schritt sein kann. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Vizepräsidentin Annabell Krämer betätigt verschiedene Schalter, um die Sichtblenden des Plenarsaales zu bewegen – Ein Surren ertönt)

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Annabell Krämer

War das der falsche? „Jugend forscht“, aber das passt bei mir ja nicht. (Heiterkeit – Serpil Midyatli [SPD]: Alexa, hör auf damit! – Zurufe – Heiterkeit – Vizepräsidentin Annabell Krämer betätigt erneut verschiedene Schalter – Die Sichtblenden des Plenarsaales bewegen sich) Jetzt habe ich es verstanden. Ich hoffe, die Sichtverhältnisse sind jetzt für alle wiederhergestellt. Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Bina Braun.

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das wird jetzt schwer zu toppen. – Ich habe mich nur noch einmal gemeldet, um gleich ein paar Missverständnisse auszuräumen, die gerade aufgetaucht sind, damit sie sich gar nicht erst verfestigen. Zum Thema Konnexität: Da können wir ganz entspannt sein. Wir haben selbstverständlich vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen, ob wir es da mit Konnexität zu tun bekommen. Das ist eine reine Organisationsaufgabe. Konnexität ist nicht gegeben. Das Land Brandenburg praktiziert das ja auch schon viele Jahre. Man weiß nicht, wie sich das jetzt alles nach der Wahl entwickeln wird, aber die haben das auch gemacht. Sie haben das nur verpflichtend gemacht, so wie wir das ab 2027 machen wollen. Das hat da auch keine Konnexität ausgelöst.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Kollegin, gestatten Sie mir die Frage, wie dann der Satz in die Begründung des Gesetzentwurfes kommt, dass „durch die Regelungskompetenz zugunsten der Kommunen“ – Klammer auf: bis 2027, Klammer zu – „weitreichende Konnexitätsfolgen vermieden“ werden? – Das kann ich leider nicht auswendig. Insofern kann ich das nicht beantworten. Aber das können wir gerne noch mal im Ausschuss beleuchten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gut!) Weil ich das auch gut finde, was Sie noch an anderen Punkten – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP] steht weiterhin am Saalmikrofon) – Ach so, das war jetzt die Antwort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP] kehrt an seinen Platz zurück) Ich fände es super, wenn wir da noch einmal zusammen auf die Details gucken, sodass das am Ende eine richtig gute und runde Lösung wird. Zum Thema: „Es sollte 48 Stunden vorher angemeldet werden“: Kollege Harms, das hatten Sie angemerkt. Da haben Sie natürlich vollkommen recht, das habe ich auch sofort gesagt. Die Leute, die Eltern sind, haben mir verraten, dass Kinder ungern zwei Tage vorher Bescheid sagen, dass sie dann (Bina Braun) irgendwann krank sein werden. Deswegen haben wir daraus eine Soll-Regelung gemacht. Wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind, kann das auch sehr viel kurzfristiger erfolgen. Zu den Nachweisen: Da sind wir der Auffassung, dass es diese Nachweise nicht geben muss, weil das ja auch beim einfachen Fernbleiben nicht kontrolliert wird. Wer soll denn das in der Kommunalpolitik machen? Das ist alles ehrenamtlich und muss auf Vertrauensbasis gehen. Für mich ist es auch so, dass ich davon ausgehe, dass die meisten Menschen ein Mandat übernehmen, weil sie sich in den Vertretungen austauschen wollen, weil sie da hingehen wollen. Das hier ist eine Ergänzung. Es ist ein Hilfsmittel, das die kommunale Ebene stärken soll und mehr Menschen die Möglichkeit geben soll, sich daran zu beteiligen. Deswegen glaube ich, wir sollten da vielleicht nicht ganz so kritisch drauf gucken, sondern es soll rund und gut sein – auf jeden Fall. Aber vielleicht sollten wir die Kommunen auch erst mal machen lassen und gucken, wie sich das dann auch in der Praxis durchsetzt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tobias Koch [CDU] und Lars Harms [SSW])

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zu Beginn ein persönliches Wort: Ich freue mich sehr über so viel grundsätzliches Einvernehmen hier zu diesem Thema der hybriden Sitzung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Die Coronapandemie hat uns gezwungen, auf Distanz zu kommunizieren und hybride Arbeitsmodelle weiter zu etablieren. Damit wurde aber auch deutlich, dass wir den Arbeitsalltag flexibler und effizienter gestalten können. Mittlerweile sind sogenannte hybride Formate im Arbeitsalltag fest verankert. Kolleginnen und Kollegen besprechen sich, einige davon sitzen gemeinsam am Tisch, andere sind telefonisch oder per Video zugeschaltet. Mit den Möglichkeiten der Technik ist unser Leben in vielen Bereichen einfacher geworden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Chancen der Digitalisierung auch auf die kommunale Ebene erstrecken und Sitzungen der Stadt- oder Gemeindevertretung sowie anderer Entscheidungsgremien in hybrider Form möglich werden – einige von zu Hause, die anderen Vertreterinnen und Vertreter im Dorfgemeinschaftshaus. Die Möglichkeit digitaler Sitzungen war bislang ausschließlich in außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt, um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern. Hier muss nachjustiert werden. Deshalb bin ich dankbar, dass die regierungstragenden Fraktionen das Thema der hybriden Sitzungsformate auf kommunaler Ebene aufgegriffen haben, nämlich die Sitzung der Kommunalvertretungen in hybrider Form zu ermöglichen. Wir haben es eben schon ausführlich gehört: Damit wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, persönlichen Umständen und Engagement in der Gemeinde geschaffen. Mehr Menschen können dadurch an der Kommunalpolitik teilhaben. Denn mit der vorliegenden Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften wird die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien auch dann möglich, wenn Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht persönlich anwesend sein können: der Vater zum Beispiel, der seine Kinder abends nicht allein lassen kann, um zur Gemeindevertretung zu fahren, die Studentin, die sich kommunal engagiert, aber gerade ein Semester ortsabwesend ist, die Gemeindevertreterin, die ihre Eltern pflegt. Damit wird den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen und ein Anreiz geschaffen, dass sich weitere Menschen um ein kommunales Mandat bewerben. Auf diese Weise kann nicht nur ein Beitrag zur Erhöhung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen, sondern auch zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen von Kommunalwahlen geleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird niemanden überfordern, ob in den größeren Städten oder in den kleineren Gemeinden. Überall im Land sind die meisten Menschen mit digitalen Anwendungen vertraut, und falls es doch Unsicherheit geben sollte, kann man sich vor Ort Hilfestellung holen. Wichtig ist: Die Nutzung der digitalen Teilnahme ist kein Muss. Die Teilnahme im Sitzungsraum bleibt weiterhin der Regelfall, und wer in Präsenz vor Ort teilnehmen möchte, kann dies jederzeit tun. Dazu ist es richtig, dass das Angebot zur digitalen Teilnahme nur besteht, wenn dies technisch möglich ist. Gerade deshalb ist es richtig, (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) die Pflicht zum Angebot für hybride Sitzungen der Kommunalvertretung erst nach einer zweijährigen Übergangszeit einzuführen, sofern ein Antrag zur Durchführung hybrider Sitzungen vorliegt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird ein klarer Fahrplan für ein moderneres Kommunalrecht vorgelegt. Hybride Formate werden den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und ‑politikern in den Gemeinden und Städten entgegenkommen. Das wird weitere Interessierte motivieren, sich einzubringen, und eine bessere Teilhabe ermöglichen. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Birte Pauls SPD

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Präsidentin! Am 16. September hatten wir hier im Plenarsaal eine wunderbare Veranstaltung zum Thema 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, und ich bedanke mich ganz herzlich bei Michaela Pries und ihrem Team für die Organisation und für diese Veranstaltung. Die war sehr ergebnisvoll und sehr, sehr gut. Vielen Dank dafür. (Beifall ganzes Haus) Die beiden Gäste, Professor Dr. Sigrid Arnade und Sozialrechtler Professor Dr. Felix Welti, bewerteten das bislang Erreichte, aber genauso die Aufgaben, die es für uns noch zu lösen gibt. Eine wichtige Aufgabe, die wir hier im Haus relativ schnell umsetzen könnten, ist das Thema politische Teilhabe. Am 10. Oktober 2024 gab es im Deutschen Bundestag einen historischen Moment. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Die erste gehörlose Bundestagsfraktion – (Zuruf: Abgeordnete! – Heiterkeit) – Abgeordnete, aber wir arbeiten daran –, Heike Heubach von der SPD-Fraktion, hielt ihre erste Rede. Ihre ständigen Begleiter_innen sind Gebärdensprachdolmetscher_innen. Wir müssten ja nicht glauben, dass die Gemeinschaft der Gehörlosen sich nur für die Belange interessierte, die ihre Gehörlosigkeit betreffen. Aber so behandeln wir sie gerade: Nur wenn es um Themen der Gehörlosigkeit geht, stellen wir hier im Landtag eine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung. – Vielen Dank dafür heute. Das wiederum widerspricht dem Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich dem Recht auf Teilhabe. „Nichts über uns – ohne uns!“, lautet die Maxime der Partizipation. Weil Inklusion natürlich alle Bereiche des Lebens betrifft und wir hier fast alle Bereiche diskutieren, müssen wir diese Teilhabe sicherstellen. Deshalb lassen Sie es uns dem Bundestag und anderen Bundesländern gleichtun und unsere Plenumssitzung barrierefrei übertragen. (Beifall SPD und SSW) Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen zu achten sind. Dabei spielt frühkindliche Bildung eine besondere Rolle, (Birte Pauls) und es ist immer entzückend zu beobachten, dass kleine Kinder die tolerantesten Menschen sind. Sie nehmen andere Kinder einfach so an, wie sie sind. Diskriminierende Gedanken werden ihnen erst später eingeflößt. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) In der frühkindlichen Bildung werden die Grundsteine für eine inklusive Gesellschaft gelegt. Aber was macht diese Landesregierung? – Sie legen uns ein Kitagesetz vor, das die Inklusion erst gar nicht und dann nur sehr halbherzig mitdenkt. Der aktuelle Entwurf vernichtet regelrecht vorhandene und gut funktionierende inklusive Strukturen in den Kitas. Das Modellprojekt „Inklusive Kita“ wird im aktuellen Haushaltsentwurf gestrichen. Die zukünftig fahrenden Kompetenzteams werden wahrscheinlich mehr Arbeitszeit auf der Straße und mit Dokumentation als bei den Kindern verbringen. Bildungsministerin Prien macht in der Schule ebenfalls nicht die richtigen Schritte. Die Exklusionsquote – die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in einem Förderzentrum unterrichtet werden – ist wieder gestiegen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt die unabhängige Lebensführung. Dazu gehört die Wahlmöglichkeit, wie und wo man leben möchte. Dafür brauchen wir mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum, und der fehlt überall. Ich erkenne auch in dieser Landesregierung diesbezüglich keinen Schwerpunkt. Hinzu kommt, dass die Menschen mit Behinderungen hier in Konkurrenz zu den Seniorinnen und Senioren stehen, die genau den gleichen Wohnraum nachfragen und suchen. Da haben wir eine Aufgabe, denn es kann nicht angehen, dass Betroffene gezwungen werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Eine echte Wahlmöglichkeit gibt es faktisch nicht. Die Leistungen in der Eingliederungshilfe liegen zwar im aktuellen Haushaltsentwurf bei 1 Milliarde Euro, aber trotzdem leisten wir es uns, Menschen mit Behinderungen in ihren Tätigkeitsmöglichkeiten einzuschränken, anstatt sie zu fördern. Individuelle Assistenz am Arbeitsplatz ist auf der einen Seite nicht nur eine Frage von Respekt und Würde, sondern auf der anderen Seite auch eine Antwort auf den Fach- und Arbeitskräftemangel. (Beifall SPD und SSW) Fragen und Ansprüche im Bereich der Eingliederungshilfe müssen leider oft vor Gericht geklärt werden. Deshalb verstoßen die neuen Pläne der Justizministerin und der Staatskanzlei, die Sozialgerichte zu zentralisieren, gegen Artikel 13 der UNBehindertenrechtskonvention, nämlich den gleichberechtigten Zugang zur Justiz. (Beifall SPD, SSW und FDP) Es ist jetzt schon total schwierig, für Betroffene Assistenz zu organisieren. Wie in aller Welt sollen sie die langen Wege auf sich nehmen? Ich könnte jetzt mit dem Thema Gesundheit weitermachen. Ich könnte auch einiges loben, was diese Landesregierung macht, aber da Sie vor einer halben Stunde beschlossen haben, einen sechsseitigen Änderungsantrag vorzulegen, würde ich begrüßen, dass wir den im Ausschuss miteinander besprechen. Ich glaube, wir haben noch viel zu tun. Inklusion ist ein Querschnittsthema, und wir sind alle dafür verantwortlich, das umzusetzen. (Beifall SPD, SSW und FDP)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Andrea Tschacher.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gebärdensprachdolmetscher! In Schleswig-Holstein leben rund 538.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen – Menschen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten, Wünschen und Bedürfnissen. Wir haben in Schleswig-Holstein bemerkenswerte Fortschritte erzielt, um Inklusion und Selbstbestimmung im Alltag zu verwirklichen. Doch wir wissen, Inklusion beginnt im Kopf. Daher ist es wichtig, das Bewusstsein dafür in unserer Gesellschaft weiter zu schärfen. Seit 15 Jahren gibt uns die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, klare Leitlinien für die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Schleswig-Holstein hat diese Aufgaben früh angenommen und führt seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen durch. Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass das Land den tiefgreifenden Herausforderungen der UN-BRK nicht immer in der erwarteten Intensität begegnet. Darauf antworte ich: Es geht nicht darum, alles sofort zu erreichen, sondern darum, kontinuierlich Schritt für Schritt voranzukommen. (Andrea Tschacher) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür sind jedoch ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Lassen Sie mich einige wichtige Fortschritte nennen, die wir bereits erzielt haben: Erstens haben wir den Fonds für Barrierefreiheit eingeführt, der bereits 213 Projekte unterstützt und rund 13,3 Millionen Euro für bauliche, bewusstseinsbildende und digitale Barrierefreiheit bereitgestellt hat – ein Erfolgsfaktor für mehr Teilhabe. Zweitens wurde das Landesbehindertengleichstellungsgesetz umfassend modernisiert, um den aktuellen Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden. Drittens ist der Fokus Landesaktionsplan 2022 ein zentrales Instrument zur Umsetzung der UN-BRK. Ein wichtiger Bestandteil ist die digitale LAP-Datenbank, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich über den Stand der Umsetzung zu informieren und aktiv in einem dialogorientierten Prozess Vorschläge einzubringen. Hervorzuheben ist, dass alle Maßnahmen in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden. Dies zeigt unseren Anspruch an echte Barrierefreiheit. Es ist ein Vorreiterprojekt, das so nur in Schleswig-Holstein existiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein echtes Leuchtturmprojekt ist das Institut für inklusive Bildung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Hier arbeiten Menschen, die früher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätig waren, nun als Bildungsfachkräfte. Auch die Förderung inklusiver Sozialräume, die Unterstützung des ersten Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen, kurz MZEB, sind entscheidende Maßnahmen, die zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind. (Zuruf SPD: Das ist unser Antrag! – Unruhe) Diese Beispiele belegen, dass Schleswig-Holstein engagiert an der Umsetzung der UN-BRK arbeitet und beachtliche Fortschritte erzielt hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch wir wissen auch: Wir sind noch nicht am Ziel. Deshalb bleiben wir auf Kurs. Wir werden weiterhin den Fokus-Landesaktionsplan 2022 umsetzen und die digitale LAP-Datenbank regelmäßig aktualisieren. Ein weiteres Ziel bleibt die Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Hier gilt es, bestehende Strukturen zu stärken und gute Wege zu finden, um den Übergang in reguläre Beschäftigung zu erleichtern. Darüber hinaus möchten wir auch das Parlamentsgeschehen so barrierefrei wie möglich gestalten und prüfen, welche Lösungen dazu möglich sind. Dabei ist es uns wichtig, die Betroffenen einzubeziehen. Wir setzen uns dafür ein, die Sportförderung inklusiv und inklusiver zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt teilnehmen können. Auch die Weiterführung, die Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleibt uns wichtig. Wir beantragen, beide Anträge zur weiteren Bearbeitung in den Sozialausschuss zu überweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention sind ein Meilenstein für die Menschen mit Behinderungen weltweit und hier in Schleswig-Holstein. Sie fordern uns auf, Inklusion nicht als „könnte man mal machen“ wahrzunehmen, sondern als Grundrecht. Es gibt noch Baustellen auch hier in SchleswigHolstein. Wir haben in den letzten Jahren konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Ziele der UN-BRK voranzutreiben: Den Fonds für Barrierefreiheit, das Institut für inklusive Bildung, das Medizinische Behandlungszentrum, die Fokus-Landesaktionspläne, die neue Datenbank und die verbesserten Möglichkeiten zur Teilhabe im Landesbeirat. Frau Tschacher hat es im Detail aufgeführt. Auch die SPD hat einen wichtigen Punkt adressiert: die barrierefreie Bildung. Wir haben im Bundesvergleich einen erfreulich hohen Anteil an Regelbeschulung, aber wir müssen kontinuierlich daran weiterarbeiten, dass sowohl in den Schulen als auch in den Kitas inklusiv gearbeitet und gestaltet wird. Das bedeutet nicht nur bauliche Barrierefreiheit, sondern auch inklusive Unterrichtskonzepte und natürlich genügend Personal in Kita und Schulen. (Eka von Kalben) Zur Verbesserung der Mobilität: Gerade im ländlichen Raum ist sie für Menschen mit Behinderungen eine große Herausforderung, weil sie mehr als andere Menschen auf den ÖPNV angewiesen sind und gleichermaßen bestimmte Voraussetzungen brauchen, um ihn überhaupt nutzen zu können. Es ist gut, dass wir hier in Schleswig-Holstein Platz 1 beim Ausbau der barrierefreien Haltestellen belegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist gut, aber es reicht nicht. Man will eben nicht nur warten, sondern auch fahren. Zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt: Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für viele Menschen mit Behinderungen immer noch eine Herausforderung. Wir haben mit verschiedenen Programmen und mit der Förderung von Inklusionsbetrieben vieles vorangebracht. Wir werden weiter daran arbeiten. Dort liegen sehr viele Talente brach, die wir in unserer Gesellschaft brauchen, und jeder Mensch hat Talente. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Ich will nichts schönreden, es gibt Lücken, und da fehlt es zum großen Teil an Geld und zunehmend an Fachkräften – in der Sozialarbeit, in der Pflege und beim Dolmetschen. Zum Teil gibt es leider auch immer noch zu viele Barrieren im Kopf. Über das Geld und die landespolitischen Prioritäten werden wir uns in den nächsten Monaten noch ausführlich austauschen – das hoffe ich zumindest –, eines haben wir heute Morgen geklärt: Die Verfassung bei der Schuldenbremse einhalten, nirgends Geld streichen und gleichzeitig an allen Stellen mehr Mittel fordern, das passt nicht zusammen. Doch lassen Sie uns nicht nur über finanzielle Mittel, gute Ideen und Fachkräfte sprechen, wir brauchen auch ein anderes gesellschaftliches Bewusstsein, einen Paradigmenwechsel. „Nichts über uns – ohne uns“ ist der Wahlspruch. Ein weiterer Leitsatz heißt: Man ist nicht behindert, sondern man wird behindert. – Es geht darum, Barrieren in den Köpfen der Menschen abzubauen, physische und soziale Hindernisse praktisch gleichzeitig aus dem Weg zu räumen. Der Aspekt der Beteiligung ist mir besonders wichtig. Menschen mit Behinderungen wollen nicht, dass man über sie bestimmt. Sie wollen mitreden, und das ist gut so. Sie wollen mitentscheiden, und das ist gut so. Und sie wollen angehört werden, auch das ist gut so. Damit die Teilhabe gelingt, braucht es Assistenz. Wer nicht sieht, braucht technische oder menschliche Unterstützung, um Unterlagen zu lesen. Wer nicht hört, braucht Übersetzung in Gebärden oder Mitschriften. Wer unbeweglich ist, benötigt Unterstützung bei der Anreise. Und wenn es schwerfällt, komplizierte Texte zu verstehen, braucht es Worte in Leichter und einfacher Sprache. Daran können auch wir alle arbeiten, beim Schreiben unserer Reden, unserer Gesetze und unserer Anträge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Forderung nach mehr Tempo und Effizienz in der Umsetzung der UN-BRK nehmen wir ernst. Dafür hilft es, dass die Opposition ihren Antrag eingebracht hat und wir das Thema im Ausschuss noch einmal ausführlich behandeln werden. Vielen Dank dafür. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Doch der Aufbau inklusiver Strukturen braucht Zeit und Ressourcen. Uns ist dabei wichtig: Wir setzen nicht nur auf schnelle, unausgereifte Maßnahmen, sondern auch auf nachhaltige Lösungen, die wirklich etwas verändern. Lassen Sie uns nicht nur kritisieren, sondern gemeinsam nach vorn schauen. Die letzten 15 Jahre waren ein Schritt in die richtige Richtung, und wir werden weiter mit vollem Einsatz dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein ein inklusives, gerechtes Bundesland für uns alle wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern dort anknüpfen, wo Eka von Kalben aufgehört hat. Ich will nicht kritisieren, sondern mir ist wichtig, den Grundkonsens der Demokratinnen und Demokraten voranzustellen, den ich in den vergangenen 20 Jahren in diesem Landtag bei diesem Thema immer gespürt habe. Es ist richtig, dass Demokratinnen und Demokraten im Zweifel in einen harten Schlagabtausch gehen, um die Geschwindigkeit oder Nichtgeschwindigkeit von Maß- (Dr. Heiner Garg) nahmen zu kritisieren, aber mir ist noch wichtiger zu sagen: Der Feind steht woanders. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob Sie Pablo Pineda kennen. Der heute 50-Jährige ist ein spanischer Lehrer für pädagogische Psychologie, Schauspieler und Autor. Er ist der erste Europäer mit Down-Syndrom, der einen Universitätsabschluss hat. Bereits 2014 wurde Pablo Pineda verunglimpft, und zwar durch den damaligen stellvertretenden sächsischen AfD-Landesvorsitzenden, der über Pineda in Bezug auf den Film „Me too – Wer will schon normal sein?“, der mit und über ihn spielt, Folgendes sagte: „Sei nur blöd genug, reise in der Welt herum, die Dummen wenden sich schon ganz allein dir zu … Ich spreche einem Menschen mit Trisomie 21 die Befähigung ab, in Deutschland den Hochschulberuf eines Lehrers zu ergreifen, und gebe kund, dass ich als Nichtbehinderter von einem solchen nicht unterrichtet werden möchte.“ Meine Damen und Herren, der Feind steht ganz woanders. (Beifall ganzes Haus) Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns dem gesellschaftlichen Klima, das gerade Menschen mit Handicap zunehmend erfahren müssen, mit allem Nachdruck und mit allem, was uns zur Verfügung steht, entgegenstellen. Vor diesem Hintergrund sage ich sehr deutlich: Inklusion ist weder ein Nice-to-have noch eine Ideologie. Die inklusive Gesellschaft ist ein Recht für alle Menschen. (Beifall ganzes Haus) Oder wie es der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen sagt: „Die UN-BRK“ – übrigens seit 15 Jahren nationales Recht, wie die Kollegin Pauls ausgeführt hat – „schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen vor mir haben schon viele Beispiele genannt, es wurde kritisiert, es wurde gelobt. Das ist auch das Übliche in so einem Schlagabtausch. Ich möchte einen Vorschlag machen. Die Überweisung beider Initiativen an den Ausschuss finde ich richtig. Ich schlage vor, dort anzuknüpfen, wo die letzte Landesregierung mit der Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes angesetzt hat. Das war wirklich ein Erfolg. Wir haben für das Landesbehindertengleichstellungsgesetz zum ersten Mal gemeinsam mit den Menschen mit Handicap unter anderem in diesem Plenarsaal die Grundlage erarbeitet. Vielleicht wäre es möglich, dass wir im Ausschuss nicht nur eine klassische Anhörung mit Expertinnen und Experten aus Verbänden durchführen, sondern mit denjenigen sprechen, die unmittelbar davon betroffen sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Kollegin Pauls hat im Antrag der Sozialdemokratie eine ganze Reihe Felder aufgezeigt, bei denen Handlungsbedarf besteht, bei denen es in den vergangenen 15 Jahren auch unbestritten Fortschritte gegeben hat. Handlungsfelder sind beispielsweise der weitere Abbau von Barrieren, Bildung, Gewaltschutz, Arbeit – ein Riesenthema –, Wohnen und Partizipation, um nur einige Beispiele herauszugreifen. Ich fände es nicht nur spannend, interessant und erkenntnisbringend, sondern ich fände es richtig, das gemeinsam mit denen zu diskutieren, die wir adressieren wollen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bei vielen anderen Themen kann auch der Umsetzungsstand der UN-BRK je nach Perspektive völlig unterschiedlich gedeutet werden. Auf den Seiten der Landesregierung sehen wir Bilder von Gebärdensprachdolmetschenden bei Pressekonferenzen oder von Menschen im Rollstuhl, die ganz selbstverständlich an Sitzungen teilnehmen. Es werden viele Maßnahmen erwähnt, die bereits ergriffen wurden. Wir können auf der einen Seite von einigen Millionen Euro lesen, die die Landesregierung in den vergangenen Jahren im Rahmen des Fonds für Barrierefreiheit bereitgestellt hat. Auf der anderen Seite fällt die Beurteilung des für die Prüfung der Staaten zuständigen UN-Ausschus- (Christian Dirschauer) ses ziemlich mau aus. In seinen abschließenden Bemerkungen wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass Deutschland in seiner Gesamtheit in den Bemühungen zur Umsetzung der UN-BRK zurückfällt. Besonders alarmierend ist aus meiner Sicht die Einschätzung, nach der die Dynamik der Umsetzung auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – deutlich nachgelassen hat. Noch dazu betont der Ausschuss, dass die Ziele der UNBRK auch in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten spürbar an Gewicht verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das sollte uns durchaus zu denken geben. Alarmierend ist das vor allem deshalb, weil doch allen klar sein muss, dass Menschen mit Behinderungen in Schule, Arbeitswelt und Freizeit noch immer auf zu viele Barrieren stoßen. Bei allen laufenden Maßnahmen und so manchem unstrittigen Erfolg auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft muss daher eins klar sein: Wir können und wir dürfen bei diesem Prozess jetzt nicht nachlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Gerade hier im politischen Raum müssen wir auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir ehrlich sind, dann ist doch nicht nur längst klar, dass wir tatkräftiger handeln müssen, um die Ziele zu erreichen. Auch die Frage nach geeigneten Schritten hin zur Erreichung dieser Ziele ist eigentlich schon längst beantwortet. Der vorliegende Antrag von SPD und SSW benennt hier wesentliche Maßnahmen, die wir ebenfalls bereits gehört haben. Auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und unzählige Betroffene weisen immer wieder auf diese hin: Es geht um ein inklusives Bildungssystem, und zwar beginnend bei den Kleinsten, bis hin zu unseren Hochschulen. Dafür müssen wir in den Bildungseinrichtungen ein wirklich inklusives Lernumfeld schaffen. Es geht aber auch um umfassende Teilhabe – das haben wir gehört –, um Partizipation – nicht zuletzt auch auf politischer Ebene – und um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben als anerkannte Mitglieder unserer Gesellschaft. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Und ja, wenn man sich die Dimension dieser Aufgabe vor Augen führt, dann ist klar, dass es um weit mehr als nur um eine Ressourcenfrage geht. Natürlich ist die gesamte Gesellschaft gefordert und ein echter Paradigmenwechsel notwendig. Doch weil es oftmals auch um ganz konkrete Nachteilsausgleiche geht, müssen wir über die finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen reden. Wenn ich ehrlich bin, dann zweifle ich stark daran, dass ein Bundesteilhabegeld – oder irgendeine einheitliche Form eines Teilhabegeldes vom Bund – noch kommen wird. Deshalb halten wir vom SSW an unseren Forderungen nach einem erhöhten Blinden- und der Einführung eines Gehörlosengeldes fest. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Wir werden diese aus unserer Sicht absolut notwendigen Leistungen für Blinde, Sehbehinderte und gehörlose Menschen selbstverständlich für den kommenden Haushalt beantragen. Bekanntlich wollen uns die Regierenden in dieser Sache nicht folgen, was nicht nur aus Sicht der Betroffenen, sondern auch als Signal sehr schade ist; das möchte ich an dieser Stelle sagen. Trotzdem hoffe ich, dass wir uns in der Analyse hier im Raum – den Eindruck habe ich heute auch – durchaus einig sind; denn 15 Jahre nach Inkrafttreten der UNBRK wird auch hier in Schleswig-Holstein noch viel zu stark an bestehenden Sonderstrukturen festgehalten. Bis heute gibt es für viele Menschen mit Behinderungen faktisch kein Wunsch- oder Wahlrecht. Ob in der Bildung, der Arbeitswelt oder beim Thema Wohnen: Sie sind viel zu oft gezwungen, ihr Leben in Sondereinrichtungen zu verbringen, weil ihnen keine guten inklusiven Alternativen geboten werden. Es reicht also offensichtlich nicht, wenn wir hier viel und leidenschaftlich über Inklusion diskutieren. Wir müssen endlich in die konsequente Umsetzung kommen und uns noch viel stärker bewusst machen, was es für diese Menschen bedeutet, wenn wir das nicht schaffen: nämlich nicht die gleichen Chancen auf Bildung, auf Arbeit und ein selbstbestimmtes sowie würdevolles Leben. Oder ganz konkret: Das bedeutet, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu haben, sein Kind mit Behinderung in einer adäquaten und wohnortnahen Kita betreuen zu lassen, geringere Chancen auf einen höheren Schulabschluss, der vielleicht aufgrund der persönlichen Fähigkeiten möglich wäre, im Zweifelsfall kein Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu dem Job, für den man eigentlich qualifiziert wäre, und damit auch kein Leben in der Eigenständigkeit, die man sich oder seinem Kind wünscht. Das kann nun wirklich nicht unser Anspruch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Christian Dirschauer) Ich finde den Vorschlag auf Ausschussüberweisung und die Einbindung der Selbstvertretung, wie Kollege Garg es vorgeschlagen hat, richtig gut. Lassen Sie uns das machen. – Herzlichen Dank.

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde das Thema Gebärdensprachdolmetschen gern noch einmal aufnehmen. Wir haben das hier schon einmal thematisiert, und ich hatte bereits erzählt, dass wir zu Beginn der Coronazeit Pressekonferenzen hatten, bei denen die Menschen quasi an den Bildschirmen geklebt haben, um zu wissen, was mit ihnen passiert, was gemacht werden soll und so weiter. Es vergingen drei Landespressekonferenzen, bei denen wir keinen Gebärdensprachdolmetscher hatten. Das hat bei den Betroffenen ganz viel ausgelöst, sowohl an Angst und als auch an Isolierung, und das haben sie mir gegenüber letztens in einem Gespräch noch einmal stark unterstrichen. Dieser Landtag hat bereits mit dem letzten Haushalt beschlossen, einen Gebärdensprachdolmetscher im Haus einzustellen: eine Hälfte der Stelle bei der Landesregierung und eine Hälfte der Stelle im Landtag. Diese Stelle ist bis heute nicht ausgeschrieben. Anscheinend ist es die Staatskanzlei, die an dieser Stelle blockiert, was ich – gelinde gesagt – eine richtige Katastrophe finde. Ich möchte Sie, die Sie in dieser Situation verantwortlich sind, bitten: Schreiben Sie diese Stelle aus! Sorgen Sie nicht nur dafür, dass wir die Plenardebatte barrierefrei übertragen können – wahrscheinlich in anderer technischer Art und Weise –, sondern sorgen Sie auch dafür, dass wir hier im Haus die Möglichkeit haben – spontan, aber auch bei Pressekonferenzen, und zwar nicht nur bei denen der Landesregierung, sondern auch bei denen der Opposition –, dass Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, vereinzelt SSW und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister und Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, das Wort.

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention können wir für unser Land feststellen: Wir haben sehr viel erreicht; darauf können und sollten wir auch stolz sein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über 80 Prozent der Maßnahmen aus unserem zwei Jahre alten Landesaktionsplan haben wir bereits abgeschlossen und angeschoben. Es ist ein Plan mit 53 sehr konkreten Maßnahmen, die wir gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen entwickelt haben und die wir für unser Land umsetzen wollen. Deshalb ist auch so ein guter Fokus-Landesaktionsplan dabei herausgekommen, den wir jetzt Stück für Stück umsetzen – wie gesagt 80 Prozent sind es schon. Wir stellen auch vollständige Transparenz darüber her, was wir in diesem Land erreichen. Man kann das auf der Homepage bei uns nachlesen. Das ist gelebte Partizipation 24/7. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Und meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vorgesehen, diesen Aktionsplan gemeinsam mit der Landesbeauftragten und den Menschen mit Behinderungen im nächsten Jahr weiterzuentwickeln und mit neuen Zielen und neuen konkreten Maßnahmen zu versehen, sodass wir neue Hausaufgaben für die nächsten Jahre haben. Eins steht aber schon jetzt fest: In allen Ressorts wird selbstverständlich gleichermaßen das Thema Inklusion und Partizipation mitgedacht und vorangebracht. So entstehen inklusive Sozialräume in den Kommunen, barrierefreie Sportstätten, Kultureinrichtungen, die barrierefrei sind, und immer mehr auch touristische Angebote, die den Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies touristisches Erlebnis in unserem Land bieten. Wir haben Inklusionszentren im Bereich der Kita etabliert, genauso wie wir das Institut für inklusive Bildung an der CAU – darauf können wir in unserem Land verdammt stolz sein – entwickelt haben. (Birte Pauls [SPD]: Das war die SPD!) – Na, wir haben das hier gemeinsam mit den drei Regierungsfraktionen in der letzten Legislaturperiode sehr gut auf den Weg gebracht und werden dafür bundesweit wirklich gelobt. (Minister Dirk Schrödter) Wir haben das Landesbehindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Den Fonds für Barrierefreiheit haben wir seit 2019 so weiterentwickelt, dass wir über 200 Projekte in einem Umfang von über 13 Millionen Euro haben, um etwa Sportplätze in Gemeinden oder einen Sanitätsraum einer Grundschule barrierefrei zu gestalten oder einer Bäckerei einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Das ist gelebte Barrierefreiheit in unserem Land, der Fonds für Barrierefreiheit, den wir hier auf den Weg gebracht haben! (Beate Raudies [SPD]: Und was macht der Umbau der Bahnhöfe?) Und mit Blick auf die Zukunft verankern wir den Gedanken der Inklusion und der Barrierefreiheit auch fest in unseren Verwaltungen, indem wir diese Themen an der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz und an der Verwaltungsakademie in Bordesholm behandeln und dort schon in der Ausbildung das Thema Inklusion fest verankern. Dazu gehört auch, dass wir beispielsweise unsere Führungskräfte in der Landesverwaltung ausund fortbilden. Morgen gibt es im Finanzministerium eine Fortbildungsveranstaltung für unsere Führungskräfte. Damit wird das Thema Inklusion auch dort weiter verankert. Wenn wir also auf Schleswig-Holstein als Land gucken, können wir nach 15 Jahren eine gute Zwischenbilanz ziehen. Die fällt positiv aus, und wir haben viele inklusionsfördernde Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aber man muss wirklich feststellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist heute auch schon betont worden: Die UN-BRK markiert tatsächlich einen Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte. Erstmals hat die Staatengemeinschaft sich dazu bekannt und verpflichtet – das nehmen wir sehr ernst –, ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen Menschenrechte in vollem Umfang zu gewähren. Das ist ein großer – wirklich großer – zivilisatorischer Fortschritt, dem sich inzwischen 186 Staaten und eben auch die EU angeschlossen haben. Dieser politische Auftrag für Bund, Länder und Kommunen ist auch für uns Auftrag. Damit ist klar: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Mitte leben. Dazu müssen wir alle bestehenden Diskriminierungen und Hürden im Lebensalltag der Betroffenen abbauen, genau hinschauen, wie wir Diskriminierung und Hürden, die noch vorhanden sind, beseitigen können. Wie es um die Fortschritte in Deutschland steht, zeigt der Bericht, der von der UN zum zweiten Mal auf den Weg gebracht worden ist. Bei dieser Staatenprüfung ist deutlich geworden, dass wir an der einen oder anderen Stelle durchaus noch Nachholbedarf haben. Aber er macht auch sehr, sehr deutlich, dass wir zunehmend vorankommen. Natürlich ist an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein bisschen weniger Dynamik drin. Das liegt aber einfach daran, dass wir schon einen großen Berg an Maßnahmen ergriffen und viele Maßnahmen umgesetzt haben. Dann wird es bei den Maßnahmen eben manchmal auf der Zielgeraden auch ein bisschen langsamer. In diesem Jahr haben die UN ihre Handlungsempfehlungen auch für Deutschland veröffentlicht. Sie geben Ansatzpunkte, wie und wo wir Inklusion noch besser machen können und wo wir sie besser gestalten können. Egal ob bei Bildung, Arbeit, Wohnen, Schutz vor Gewalt, Barrierefreiheit oder Sonderstrukturen wie in Werkstätten – bei der Inklusion handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da können wir nicht auf die Pausetaste drücken. Das haben wir bislang nicht getan und werden wir auch in Zukunft nicht tun. Die Landesregierung setzt sich derzeit genau wie der Bund intensiv mit den Empfehlungen der UN auseinander. Wir verstehen diese Empfehlungen tatsächlich als Leitlinien für unsere zukünftige Inklusionspolitik. Dazu haben wir einen dialogorientierten Follow-up-Prozess mit dem Ziel eingeleitet, die Ergebnisse der Staatenprüfung in unseren Fokus-Aktionsplan zu überführen. Ich habe gerade beschrieben, dass wir das gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen machen, auch gemeinsam mit der Landesbeauftragten. Daraus werden wir für die nächsten Jahre eine Fokussierung auf Schwerpunktthemen ableiten. Wenn man sich anguckt, wie die Empfehlungen sind, sieht man: Es werden die Themen Beschäftigung und – in einer Welt, in der die digitale Transformation voranschreitet –, digitale Teilhabe sein. Es werden die Fragen Eingliederungshilfe und Gesundheit sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone es noch einmal: Menschen mit Behinderungen werden wir aktiv an diesem Prozess beteiligen. Das haben wir bisher getan, das haben wir in der Vergangenheit getan – sehr dialogorientiert –, und das werden wir auch zukünftig tun. Wir werden nur mit den Menschen reden und nicht nur über sie. So handhaben wir es auch in diesem Haus weiter. Ich werde dem Sozialausschuss im nächsten Jahr dann sehr umfassend über den Umsetzungsstand (Minister Dirk Schrödter) der UN-BRK berichten. In diese Diskussion wird natürlich auch das einfließen, was in den Anträgen jetzt noch einmal formuliert wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Inklusion ist ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Ich bin dankbar für die Debatte heute, die noch einmal gezeigt hat, dass wir vielleicht mit unterschiedlichen Blickwinkeln darauf gucken, aber klar ein geeintes Ziel haben und dass wir ohne Frage große Fortschritte machen. Aber eines ist auch klar: Wir alle, wie wir hier sind, bleiben gefordert, damit jeder Mensch in Schleswig-Holstein inklusiv und barrierefrei leben kann. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDINIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zahlreiche Bürgermeister und Kommunalbeamte, bewaffnet mit dicken Briefumschlägen, Kühltaschen und Dosenbier, warten am späten Samstagabend Ende August vor der landeseigenen Investitionsbank darauf, Fördermittel beim Land per Post für den Ganztagsausbau beantragen zu dürfen. Das klingt wie Realsatire. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist es auch!) – Das ist auch Realsatire, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber leider ist das eben auch die traurige Realität, wie die schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2024 arbeitet und unsere Kommunen daran verzweifeln lässt. Als wäre es nicht schon schlimm genug, wie der Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein von der Landesregierung noch immer verschlafen wird und dabei der zweite Schritt, nämlich der Ausbau von Gebäuden, vor dem ersten Schritt, dem inhaltlichen Konzept des Landes, gemacht werden muss, quält die Landesregierung unsere Kommunen (Christopher Vogt) auch noch mit einem völlig absurden Antragsverfahren. Ohne eine ordentliche Portion Sarkasmus ist das alles nicht mehr zu ertragen. So wurden vor Ort dann auch fröhlich Gruppenfotos gemacht und belustigt gemeinsam die Sekunden heruntergezählt, (Beate Raudies [SPD]: Wirklich! Ich bin im Besitz von Videomaterial!) bis man am Sonntag den 1. September 2024, um Punkt 0 Uhr, also irgendwie passend zur Geisterstunde, endlich die Briefumschläge mit den Anträgen auf Investitionsmittel in den landeseigenen Briefkasten werfen durfte. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Es ist schon erstaunlich, dass es beim Land offenbar niemandem aufgefallen ist, dass der 1. September 2024 auf einen Sonntag gefallen ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Huch!) Wirklich frech fand ich aber die Erklärung des Bildungsministeriums, dass man das Antragsverfahren gar nicht anders machen konnte, weil die kommunalen Verwaltungen nicht dazu in der Lage seien, das Ganze digital abzuwickeln. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach so!) Und das im Land des Glasfaserausbaus, meine Damen und Herren – unglaublich! Bei den Vertretern der Kommunen, mit denen ich über diese Erklärung der Landesregierung gesprochen habe, hat das nur fassungsloses Gelächter ausgelöst. CDU und Grüne hatten im Koalitionsvertrag übrigens angekündigt, Schleswig-Holstein zu einer „digitalen Vorreiterregion in Europa“ machen zu wollen. (Lachen Sandra Redmann [SPD]) Donnerwetter! Dann wird es ja höchste Zeit, endlich Abschied vom heißgeliebten Briefkasten zu nehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wo ist eigentlich der Digitalisierungsminister?) Die Landesregierung sollte das Land mit solchen Prozessen aus dem vergangenen Jahrtausend nicht noch einmal der Lächerlichkeit preisgeben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Der Digitalisierungsminister muss das anfassen! – Unruhe SPD) – Digitalisierungsminister Schrödter muss hier endlich seinen Job machen und die Landesministerien auf Kurs bringen – auch wenn er gar nicht da ist, wahrscheinlich digital zugeschaltet ist. Meine Damen und Herren, die schwarz-grüne Farce geht aber leider noch weiter: Angesichts der begrenzten Bundes- und Landesmittel, nämlich 196 Millionen Euro, und der hohen Investitionsbedarfe der Kommunen wurde ja ein sogenanntes Windhundverfahren ausgerufen. Über die genaue Nummerierung der eingeworfenen Anträge und die Auskünfte des Landes darüber gibt es nun jedoch unterschiedliche Aussagen und dementsprechend Verwirrung und Unmut bei den Kommunen. Von Willkür ist da mittlerweile die Rede, auch weil es offenbar am Gebäude der Investitionsbank mehrere Briefkästen gab. (Zurufe SPD: Nein! – Lars Harms [SSW]: Welcher war der Landesbriefkasten? – Weitere Zurufe) Da es für die Kommunen um sehr viel Geld geht, nämlich um bis zu 85 Prozent der Kosten für die Baumaßnahmen, das Programm längst überzeichnet – Überraschung! – und die Sorge groß ist, am Ende leer auszugehen, drohen jetzt offenbar sogar Klagen gegen das Land, wie man kürzlich lesen musste. Meine Damen und Herren, die Landesregierung sollte die Gelegenheit unbedingt nutzen, um hier heute im Plenum für Klarheit zu sorgen, wie es mit der Abwicklung des Programms konkret weitergehen soll. Also: Wie wurden die eingegangenen Anträge denn nun tatsächlich in der Investitionsbank sortiert und durchnummeriert? Wie soll das Geld verteilt werden? Und wie sieht es mit dem Landesanteil aus? Ich habe gestern beim Nachtragshaushalt gesehen, dass da 34 von 92 Millionen Euro aus dem Notkredit für dieses Jahr nicht in Anspruch genommen werden sollen. Es mag an mir liegen, aber mir ist, ehrlich gesagt, nicht klar, wie das entsprechend kompensiert werden soll. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung schnellstmöglich dafür sorgt, dass die Einreichung von Fördermittelanträgen beim Land zukünftig in fairer und transparenter Form erfolgt und die digitale Variante dabei in jedem Fall ermöglicht wird. Das klingt irgendwie banal und selbstverständlich, ist es aber leider nicht. Deswegen mussten wir das beantragen. Dafür muss es eine einfache, nutzerfreundliche Anwendung geben, und die Digitalisierung sollte auch nicht nur die Antragstellung, sondern den kompletten Bearbeitungsmodus umfassen. (Christopher Vogt) Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Förderprogramme ist das Ziel. Da sind wir uns alle einig. In der Praxis gibt es immer eine Vielzahl an Faktoren, die eine Entscheidung und die Umsetzung von gewünschten Maßnahmen beeinflussen. Technische Herausforderungen, die Beteiligung verschiedenster Akteure und der Faktor Zeit spielen immer eine Rolle. In diesem konkreten Fall, der die heutige Debatte ausgelöst hat, war das nicht anders: Es musste eine schnelle Lösung gefunden werden – Faktor Zeit. Es waren viele unterschiedliche Schulträger betroffen – die Beteiligung verschiedenster Akteure. Die derzeit verfügbaren und erprobten digitalen Wege benötigen einen gewissen Vorlauf – die technischen Herausforderungen. All diese Faktoren haben hier eine Rolle gespielt. Ich empfinde Verständnis für die Kommunen, die das gewählte Verfahren für „aus der Zeit gefallen“ halten, denn den kommunalen Landesverbänden wurde ein fairer, flächendeckender Verteilungsschlüssel vorgeschlagen, der die Schülerzahlen als Basis nahm. Die kommunalen Landesverbände plädierten jedoch für das Windhundverfahren, zum Unmut sehr vieler Kommunen und Schulträger. Diese Entscheidung wurde von den Beteiligten trotz aller herausfordernder Faktoren in bester Absicht getroffen und führt am Ende dazu, dass demnächst fast 200 Millionen Euro in den Ausbau des Ganztages in Schleswig-Holstein investiert werden. (Zurufe SPD)

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Kollegen Habersaat?

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Uta Wentzel CDU

Ich würde gern fortführen. Vielen Dank! – Stand heute geht das Vorhaben auch auf. Am 17. Juni 2024 trat die Richtlinie des Investitionsprogramms Ganztagsausbau in Kraft. Ab dem 1. Juli 2024 konnten die Antragsunterlagen abgerufen werden, und seit dem 1. September 2024 wurden 300 Anträge eingereicht, davon gut die Hälfte vollständig. Und heute sind die ersten 49 Anträge bereits beschieden, vier Monate nach Veröffentlichung der Richtlinien im Amtsblatt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die dazu beigetragen haben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten November zu den Grundsätzen der Jährigkeit und Jährlichkeit hatte auch Konsequenzen für unsere vom Land für den Ausbau des Ganztages eingeplanten Mittel, also sowohl für die vom Land eingeplante notwendige Kofinanzierung der Bundesmittel als auch für die darüber hinaus weiteren 52,5 Millionen Euro, die das Land zusätzlich für den Ganztagsausbau zur Verfügung stellt. In den Richtlinien und den FAQs der Investitionsbank wird daher ganz klar darauf hingewiesen, dass die Landesmittel nur für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen. Deshalb waren ein schnelles Verfahren ebenso notwendig wie eine Priorisierung. Auch dies wurde explizit so kommuniziert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Aus dieser Gesamtlage ergibt sich die Notwendigkeit, in 2024 einen möglichst hohen Abfluss von Landesmitteln zu generieren. Daher werden Anträge, die genau dieses ermöglichen, priorisiert.“ Bei der IB.SH gibt es zudem hohe Sicherheitsstandards für die digitalen Verfahren, die eventuell für manche Schulträger kompliziert und komplex gewesen wären. Auch hätte man viel mehr Zeit für die Ausschreibung benötigt, die man nicht hatte. Unter Berücksichtigung der eingangs genannten Faktoren – Zeit, die Beteiligung verschiedenster Akteure und die technischen Herausforderungen – war es deshalb in diesem Fall zielführender und schneller, das Verfahren nicht digital, sondern analog bereitzustellen. Aber heute geht es nicht nur um dieses Programm, sondern vor allem um die Frage, wie wir allgemein zu vollständig digitalisierten Förderprogrammen kommen. Viele digitale Instrumente stehen bereits bereit, jedoch benötigen die immer einen gewissen (Uta Wentzel) zeitlichen Vorlauf. Aber die Landesregierung hat bereits über 50 Verfahren digital abgewickelt. Es gibt webbasierte Förderantragssysteme, und wir haben die Möglichkeit, auf bewährte Verfahren wie die OZG-Cloud zurückzugreifen. Das Land erarbeitet bereits gemeinsam mit Dataport die Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems. Wir sind mitten im Ausschreibungsverfahren für dieses Projekt. Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen bis zum Abwickeln von Fördermittelanträgen vollends digital möglich. Das ausgeschriebene Produkt wird zunächst in der Pilotphase, die in gut einem Jahr startet, hauptsächlich Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums und der IB.SH digitalisieren. Damit werden wir einen großen Teil der Förderprogramme des Landes abdecken können, und dieses System wird es uns ermöglichen, digitale Fördermittelanträge schneller, transparenter und für alle Ressorts nutzbar zu machen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Abschluss möchte ich trotz aller Widrigkeiten betonen, dass die Digitalisierung unserer Förderprogramme bereits im vollen Gang ist. In dem Sinne eint uns das Ziel, faire, transparente und digitale Verfahren zu ermöglichen. Wir stimmen daher Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Es ist ein warmer Sommerabend, die Sonne scheint über die Kieler Förde, Klappstühle und Kühlboxen werden aufgestellt, das erste Bier wird geöffnet. Die Stimmung ist ganz gut. – So oder so ähnlich muss es am Samstag, den 31. August 2024, ausgesehen haben, wenn man sich die Medienberichte anschaut: Eine muntere Truppe aus Vertreter_innen mehrerer Kommunen trifft sich vor der IB.SH, um auf den Startschuss zu warten, um endlich Punkt Mitternacht ihre Förderanträge für den Ganztagsausbau stellen zu können. Ich musste ein bisschen schmunzeln, als ich davon gehört habe, und daraufhin natürlich auch die Stirn runzeln. Da müssen am Wochenende Menschen aus ganz Schleswig-Holstein nach Kiel reisen, um einen Förderantrag mit Fristbeginn einreichen zu können. Mal abgesehen davon, dass das Windhundverfahren von den kommunalen Landesverbänden so gewollt war, drängt sich mir die Frage auf: Warum konnten die Anträge nicht digital gestellt werden? Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass Fördermittel des Landes bei der IB.SH digital beantragt werden. Ungewöhnlich ist allerdings schon, dass ein Verfahren innerhalb sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht werden musste. Liebe FDP, deswegen vielen Dank für den Antrag. Es kommt nicht so oft vor, aber in der Sache sind wir ganz bei Ihnen. Digitale Förderanträge beim Land sollen künftig die Regel und nicht die Ausnahme sein und nicht nur mit langer Vorlaufzeit, sondern auch spontan genutzt werden können. Von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zur Zuteilung sollen die Prozesse komplett digital laufen. Damit so ein Verfahren künftig nicht mehr gewählt werden muss, haben wir die Landesregierung bereits beauftragt, einen Digitalcheck auf den Weg zu bringen, damit jedes Verwaltungsverfahren einmal auf seine Digitalität überprüft und dann eingeführt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe SPD) Aber auch mit einem Digitalcheck braucht es natürlich die Herstellung der vollen Digitalität des gesamten Verfahrens. Gerade im Bereich der Fördermittelbeantragung haben wir da schon mehrere Ansatzpunkte. Im Bereich des Wirtschaftsministeriums, meine Kollegin hat es gerade schon erläutert, wird an einer Lösung gearbeitet, die bis zum nächsten Jahr eingeführt werden soll, erst einmal nur im Wirtschaftsressort und bei der IB.SH. Das betrifft allerdings schon die allermeisten Förderanträge des Landes. Im zweiten Schritt wird die Lösung auch für andere Ressorts weiterentwickelt. Abseits dessen haben wir aber auch bestehende Lösungen: Das eine ist das webbasierte Fördermanagement, das eine etwas längere Vorlaufzeit zur Einrichtung hat, und das andere sind Lösungen über die OZG-Cloud. Man kann natürlich auch Drittanbieter beauftragen, eine Lösung zu entwickeln. Das dauert dann allerdings noch deutlich länger. Nur waren alle diese Möglichkeiten bei der notwendigen Geschwindigkeit nicht geeignet. Ein Antrags- (Nelly Waldeck) Tool ist also in Sicht, und bis es so weit ist, mangelt es uns nicht an Ideen und Übergangsfristen. Ich denke, in den nächsten Monaten wird es darauf ankommen, dass diese auch genutzt werden, damit sich so ein gemütliches Sit-in wie Ende August nicht noch einmal wiederholt. Das Ziel eint uns alle: Wir wollen Schleswig-Holstein für die Zukunft digitaler aufstellen. Dazu gehören auch einfache, bürokratiearme, schnelle digitale Verfahren. Jedenfalls stimmen wir Ihrem Antrag gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Martin Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Wentzel, Digitalisierung ist Ihr Ziel, aber Stratigrafie ist noch Ihr Weg, und an der Stelle setzt unsere Kritik an. (Beifall SPD und SSW) Es war 2021, dass die Landesregierung im Bundesrat dem ganzen Verfahren in Sachen Ganztag zugestimmt hat. Diese große Eile, die jetzt entstanden ist, erschließt sich mir nicht. Wie sich die Landesregierung die Umsetzung des Rechts auf Ganztag in Schleswig-Holstein konzeptionell vorstellt, will sie uns im November dieses Jahres verkünden. Schon vorher, seit dem 1. September 2024, konnten die Schulträger Fördermittel beantragen. Der Startzeitpunkt war, wir haben es gehört, bedeutungsschwer: Mitternacht. Der Ort: Ein Briefkasten in Kiel, möglicherweise zwei. Wie es genau war, möchte ich nicht schildern, ich war nicht dabei. Aber man kann es nachlesen. „Ein Abenteuer zwischen Bierdosen und Briefkästen“ ist noch nicht im Buchhandel erhältlich, aber auf den Webseiten des Amtes Berkenthin. Daraus zitiere ich: „Bereits um 20:00 Uhr am Sonnabend begannen die ersten unermüdlichen Verwalter, ihre Kühltaschen und Klappstühle vor der Investitionsbank zu platzieren. Mit Bierdosen in der Hand und einem festen Blick auf den frühestens ab 00:00 Uhr zu füllenden Briefkasten scharten sich Vertreter der Kommunen aus dem gesamten Land zusammen, um sich die besten Plätze im Rennen zu sichern. Denn nichts sagt mehr ‚Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen‘ als eine Schlange Beamter, die sich bis Mitternacht in die kalte Nachtluft stellen, um einen Umschlag in einen Briefkasten zu werfen. (Heiterkeit und Beifall SPD und SSW) Und so begann es: Punkt 23:59 Uhr wurde der Briefkasten der Investitionsbank in Kiel noch einmal geleert, bereit für den Sturm der analogen Antragsabgaben ab 00:00 Uhr.“ Doch halt, hier ist dem Chronisten womöglich ein Fehler unterlaufen. Denn in der Antwort auf die Kleine Anfrage 20/2484, die ich Ihnen wirklich ans Herz legen möchte, schreibt die Landesregierung: Der besagte Briefkasten wurde am 31. August 2024 um 23:56 Uhr gelehrt. – Was stimmt? Die Antwort werden wir wohl nie erfahren, obwohl insgesamt durchaus mit kreativen Methoden gearbeitet wird: Zitat aus der Anfrage: „Die Reihenfolge innerhalb dieser Leerungskohorten ergab sich grundsätzlich aus der ‚Schichtung‘ der Umschläge: Der unterste Umschlag ist der erste eingeworfene Umschlag, also der früher gestellte Antrag im Vergleich mit den darauf liegenden und damit später eingeworfenen Umschlägen.“ Damit greift die Landesregierung tatsächlich auf ein bewährtes Verfahren aus der Archäologie zurück: die Stratigrafie. (Heiterkeit SPD) Allerdings scheint mir das FDP-Konzept der Digitalisierung besser zum Problem und zum Jahrhundert zu passen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber noch einmal im gebotenen Ernst: Es darf nicht wahr sein, dass wir im Jahr 2024 über die Schichten von Briefen sprechen. Es darf nicht sein, dass unterschiedliche Schulträger unterschiedliche Auskünfte zu diesem Verfahren erhalten haben. Es darf schon gar nicht sein, dass sich die Landesregierung in einem solchen Verfahren nicht an eigene Zusagen hält. Es gab auf dem Weg zum Ganztag bereits das erste Foulspiel, als Bildungsministerin Prien eine Pro-Kopf-Deckelung bei den Investitionskosten in den Entwurf der Förderrichtlinie schrieb. Das, Frau Wentzel, war nämlich ausdrücklich nicht mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart. (Martin Habersaat) (Beifall SPD und SSW) Vielleicht nehmen Sie das einfach mal zur Kenntnis. Es sind reichlich CDU-Vertreter dabei. Die können Ihnen berichten, was vereinbart wurde und was nicht. Bereits im Herbst 2023 hatten sich Land und Kommunen auf die Eckpunkte der Richtlinie geeinigt. Weil sich die Landesregierung zwischenzeitlich wortbrüchig zeigte, und nur deshalb, dauerte es mit der fertigen Richtlinie dann bis zum Juni 2024. Dann kommen Sie und sagen: Es war so große Eile, deswegen musste das leider sein! – Sie haben es verbaselt, eigentlich war genug Zeit, man musste nur den Ministerpräsidenten zwischendurch an seine eigenen Zusagen erinnern. (Beifall SPD, FDP und SSW) Meine Damen und Herren, es deutet sich an, dass der Chef der Staatskanzlei mit seiner Prognose, es stehe weit mehr Geld zur Verfügung, als gebraucht werde, genauso weit danebenliegt, wahrscheinlich noch weiter. Es scheinen die „zunächst“ zur Verfügung gestellten 196 Millionen Euro nicht auszureichen. Bei der letzten Abfrage lagen Anträge über insgesamt 472 Millionen Euro vor. Eines ist doch klar: Das Recht auf Ganztag muss am Ende in ganz Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Daran führt doch gar kein Weg vorbei. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir werden sehen, was das Wort „zunächst“ wert ist. Das letzte Wort möchte ich wieder dem Bericht aus Berkenthin geben: „Doch was bleibt von diesem denkwürdigen Ereignis? Für die Geschichtsbücher bleibt der Eindruck, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 auf ihre ganz eigene Weise den digitalen Fortschritt interpretiert hat. Statt eines einfachen Mausklicks wurde der analoge Wettlauf um 0:00 Uhr am Sonntagmorgen zur neuen Norm erklärt. Und während sich der Staub langsam legte und die Bierdosen ausgetrunken wurden, bleibt eine Frage im Raum stehen: War es das alles wert? Werden wir uns an diese Nacht erinnern, als die, in der die Digitalisierung im öffentlichen Dienst endgültig für tot erklärt wurde?“ Stenkelfeld lässt grüßen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat Frau Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bewerbung auf und der Bearbeitungsprozess von Förderprogrammen muss sowohl in digitaler als auch in Papierform einfach und gerecht möglich sein. – So weit so gut. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dafür sollte es auch keines Antrages bedürfen. Es sollte anders kommen, wir wissen nämlich, woher dieser vorliegende Antrag rührt. Anfang September dieses Jahres spielten sich wahrlich denkwürdige Szenen vor der Investitionsbank Schleswig-Holstein an der Kieler Hörn ab, als Bürgermeister und Vertreter zahlreicher Kommunen notgedrungen vor dem Briefkasten lauerten, um fristgerecht um Mitternacht die Antragsunterlagen für den Ganztagsausbau ihrer Grundschulen einzureichen. Immerhin, wir hörten schon die Stories: Mit einer ordentlichen Portion Galgenhumor ließ sich auch dieses Verfahren meistern. Das belegen die Videos, mit denen einige den aufregenden Einwurf ihrer Versandtaschen dokumentiert haben. Die Gruppe befeuerte sich gegenseitig, den Videos ist der laute Aufruf des Gemeinde- oder Stadtnamens zu entnehmen und der Jubel, wenn der Einwurf vollzogen war. Denn: Es galt das Windhundverfahren, und eine digitale Einreichungsmöglichkeit war vom Bildungsministerium ausdrücklich nicht vorgesehen. Begründung: Für digitale Antragsverfahren seien die Kommunen noch nicht gut genug und gleichermaßen gerecht ausgestattet. Die Empörung ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Die zweite Empörungswelle kam direkt hinterher, denn kurze Zeit später kam heraus, dass man sich das Mitternacht-Campen an der Hörn hätte sparen können, da die Anträge sowieso alle erst am Folgetag gemeinsam registriert wurden. Insgesamt also ein absolut absurder Vorgang für das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2024. Es ist schon schräg, wenn die Chancen auf millionenhohe Förderungen davon abhängen, wie Briefumschläge in einem Briefkasten sortiert sind. Besonders witzig fand ich in der Berichterstattung, dass einige mutmaßen, ob ein kleines Männchen (Sybilla Nitsch) oder ein kleines Frauchen in dem Briefkasten sitzen würde, um die Registrierung vorzunehmen. An der Stelle sei aber auch gesagt: Dass die rechtliche Grundlage hier wackelt, ist zu gut nachzuvollziehen. Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede sein. Würde das zum Beispiel bedeuten, dass Anträge, die am Montag, dem 2. September 2024, in dieser Kohorte des Werktages, eingeworfen wurden, gar nicht berücksichtigt würden? Wie zum Beispiel die Anträge des dänischen Schulvereins? – Die haben nämlich ihre Anträge gesammelt in dieser Kohorte eingeworfen. Das ist zu klären! Insofern können wir den vorliegenden Antrag für faire und nutzerfreundliche digitale Antragsverfahren unterstützen und auch die Forderung, dass umfassende Vertragsunterlagen vereinfacht in digitaler Form hochzuladen sind, damit Bürokratie abgebaut wird. Für uns, das muss ich noch einmal an der Stelle feststellen, ist es aber trotzdem wichtig, dass weiterhin ganz generell Anträge in Papierform eingereicht werden können. Unsere Landesverfassung sieht das explizit vor, dass Behörden- und Verwaltungsvorgänge auch weiterhin in Papierform erledigt werden können, wenn zum Beispiel eine Kommune nicht hinreichend ausgestattet ist oder auch für Bürgerinnen und Bürgern, die das Verfahren bevorzugen. Bei aller Unterstützung für die konsequente Digitalisierung: Auch Papiereinreichungen müssen grundsätzlich möglich sein. Wir hoffen, dass dieser eingangs beschriebene kuriose Vorgang und die darauffolgende Party ein Ausrutscher waren und dass die Digitalisierung in Schleswig-Holstein weiterhin gut vorankommen möge. Das wäre ein besserer Grund zum Feiern. Dazu gehören auch der Ausbau der flächendeckenden und zuverlässigen digitalen Infrastruktur sowie die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Dass dies notwendig ist, ist selbsterklärend; nun muss endlich die vollumfängliche Umsetzung folgen. – Vielen Dank! (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin Karin Prien. – Bitte.

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal den Antragstellern einen ganz herzlichen Dank für den Antrag, der uns die Gelegenheit gibt, Ihnen den aktuellen Stand bei der Digitalisierung von Förderprogrammen darzulegen. (Zuruf FDP) – Darum ging es ja in Ihrem Antrag. Dabei ging es nicht nur um Förderprogramme meines Ministeriums, sondern grundsätzlich um die Frage, wie Förderprogramme allgemein digitalisiert werden können. Klar ist, und ich glaube, darüber besteht Einigkeit in diesem Hause: Für das digitale Bearbeiten von Förderanträgen müssen zunächst die technischen Hilfsmittel und Werkzeuge beauftragt, entwickelt und getestet werden. Zusammen mit Dataport hat das Digitalministerium die Anforderungen beschrieben. Es wurde festgelegt, welche technischen Voraussetzungen benötigt werden. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Aktuell läuft das Ausschreibungsverfahren für ein integriertes Fördermittel-Managementsystem. Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen bis zum Abwickeln der Fördermittelanträge vollständig digitalisiert. Meine Damen und Herren, der Zeitplan ist fest beschrieben: Die europaweite Ausschreibung endet am 4. November 2024, und im Anschluss daran geht das Digitalministerium zügig in die Verhandlungsgespräche. Geplant ist, im Februar 2025 den Zuschlag zu erteilen, sodass im Laufe des Jahres 2025 die Einführung des Programms erfolgen wird. Als Zwischenlösung, meine Damen und Herren, gibt es ein eigenes webbasiertes Förderantragssystem, das digitale Anträge und einzelne Schritte der Bearbeitung unterstützen kann. Mit der bestehenden eGovernment-Infrastruktur des Landes können weitere Wege aufgebaut werden, um Anträge und Bearbeitung zu digitalisieren. Soweit zu den Verfahren, die wir zukünftig – und zwar sehr zeitnah – ausschließlich verwenden werden. Das ist eine gute Botschaft, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher waren digitale Verfahren auch möglich, allerdings nur mit einem längeren Vorlaufprozess der Programmierung, der Monate in Anspruch genommen hat. Dort, wo schnelles Handeln geboten war, war dies nicht die richtige Option. Ein zeitlicher Verzug durch technische Probleme wäre im Übrigen zu riskant gewesen, denn nicht jedes digital (Ministerin Karin Prien) abgesegnete Verfahren – auch in unserem Land – hat bisher so großartig funktioniert. Das muss man der Ehrlichkeit halber wissen. Die Förderrichtlinie zum Ganztag erforderte zeitnahes Handeln. Es ist nicht so, wie hier behauptet worden ist, dass das aufgrund etwaiger Vorgaben des Bildungsministeriums der Fall war, sondern es war natürlich auch hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns dazu gezwungen hat, ein Verfahren zu finden, mit dem zeitnah möglichst viele Mittel im Jahr 2024 ausgekehrt werden können. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Mir persönlich – das ist auch erwähnt worden – wäre ein anderes Verfahren lieber gewesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte sehr gern die Mittel über Schulträgerbudgets oder über Festbeträge pro Platz – ich halte das immer noch für ein angemessenes Verfahren – verteilt; das machen übrigens alle anderen Bundeländer. (Tobias Koch [CDU]: Wäre besser gewesen!) – Es wäre besser gewesen, aber der Wunsch der kommunalen Landesverbände war ein anderer. Insofern haben wir uns dem gebeugt. Meine Damen und Herren, in Wahrheit basiert natürlich der Grundkonflikt – und das müssen wir der Ehrlichkeit halber auch an dieser Stelle sagen – auf der Frage: Besteht Konnexität, oder besteht sie nicht? Das ist doch der Grundkonflikt, über den wir hier sprechen. Es ist so, dass 16 Bundesländer in dieser Republik sagen: Nein, das ist kein konnexitätsbelasteter Vorgang. Ja, aber darum geht es am Ende des Tages. Unter dieser Überschrift muss man vielleicht ein wenig auch die Auseinandersetzung sehen, die im Augenblick geführt wird. Unter der Maßgabe, dass wir möglichst viel Geld im Jahr 2024 auskehren mussten und die Deckellösung nicht gewünscht war, blieb nur ein Konkurrenzverfahren unter den ausgehandelten Bedingungen. Das war kein Windhundverfahren, und das war sehr deutlich sowohl aus der Förderrichtlinie als auch aus den FAQ zu erkennen. Insofern wundert mich, dass auch in diesem Hause immer noch behauptet wird, es handele sich hier um Windhundverfahren. Das ist es definitiv zu keinem Zeitpunkt gewesen. Meine Damen und Herren, ein Antragsportal, eine entsprechende Software hätten wir so schnell nicht entwickeln können. Wir haben es natürlich erwogen, und es ist auch erörtert worden mit der Investitionsbank, die unser Dienstleister, übrigens unser erfahrener Dienstleister an dieser Stelle ist, aber die kurzfristige Programmierung einer Insellösung war keine Option. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ja, wir haben mit den kommunalen Landesverbänden zunächst den 1. Juli als Antragsstart ausgehandelt; das wäre ein Montag gewesen. Es wäre das gleiche Wochenendproblem entstanden wie jetzt auch. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auf Wunsch insbesondere der kommunalen Landesverbände haben wir dann den Antragsstart auf den 1. September verschoben, damit die Kommunen noch ein wenig mehr Zeit hatten, die Anträge vorzubereiten – das wohlgemerkt, obwohl der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits im Oktober 2021 begonnen hatte. Dass der Start dann auf einen Sonntag fiel, ist weder dem Ministerium und mir noch den kommunalen Landesverbänden und auch der IB.SH nicht aufgefallen. Dafür, das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen, entschuldige ich mich. Das hätte uns allen so nicht passieren dürfen. Ich kann Ihnen zusagen, dass ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darauf achten werde, dass so etwas bei uns in Schleswig-Holstein nicht noch einmal passiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch kann ich es Ihnen jetzt nicht ersparen, Ihnen das Vergabeverfahren, das kein Windhundverfahren ist, zu erläutern. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – Nr. 8.1 der Förderrichtlinie: „Zunächst werden alle in diesem Jahr gestellten Förderanträge, die ausschließlich die begrenzt auf die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehenden Landesmittel in Anspruch nehmen, priorisiert. In allen anderen Fällen wird über die vollständigen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.“ Was bedeutet das? Das Mittelvergabeverfahren unterscheidet zwischen den zu priorisierenden und den nicht zu priorisierenden Anträgen. Das bedeutet, dass alle vollständigen und zu priorisierenden Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden und zum Beispiel auch Anträge überholen, die am 1. September um 00:00 Uhr abgegeben wurden und nicht zu priorisieren sind. Über die nicht zu priori- (Ministerin Karin Prien) sierenden und vollständigen Anträge wird dann in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. (Martin Habersaat [SPD]: Aha!) Vom bisherigen Ablauf her hat die IB.SH in einem ersten Schritt alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit überprüft und sofern der Antrag nicht vollständig war, die Antragsteller mit Blick auf die nachzureichenden Unterlagen und Informationen informiert und angeschrieben. Für zu priorisierende Anträge sind bereits knapp 50 Bewilligungen seitens der IB.SH ausgesprochen worden. Ehrlich gesagt, meine Damen und Herren: Das ist schon ziemlich schnell, wie die IB.SH hier arbeitet! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Für nicht zu priorisierende Anträge –

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Karin Prien

– insbesondere auch die vollständig am 1. September 2024 in einstelliger Zahl eingegangenen Anträge, wird bei der weiteren Bearbeitung auch der Zeitpunkt des Eingangs ausschlaggebend sein.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage von Frau Krämer zu?

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Karin Prien

Ich würde gern das Verfahren weiter erläutern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wie so was geht!) Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch sagen an dieser Stelle: Mir persönlich ist außerordentlich wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um ein Verfahren, das nicht transparent ist oder bei dem es gar ungerecht zugehen würde. Deshalb haben wir natürlich aufgrund der öffentlichen Berichterstattung die IB.SH aufgefordert, uns gegenüber im Detail darzulegen, wie die Feststellung des Eingangs der Anträge dokumentiert worden ist. Die Staatssekretärin hat den Vorstand der IB.SH dazu gestern noch einmal angeschrieben, nachdem wir auf Arbeitsebene dazu noch keine befriedigende Antwort erhalten haben. Es wird dazu ein Gespräch zwischen der Staatssekretärin und dem Vorstand der IB.SH geben, um dies im Detail aufzuklären. Wir haben heute nach einem sehr guten und vertrauensvollen Gespräch mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände gestern auch noch einmal einen Brief an die kommunalen Landesverbände zur Weiterleitung an ihre Mitglieder versandt, um dieses Verfahren noch einmal im Detail zu erläutern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) – Na ja, ich finde, man kann sich ja über diesen ganzen Vorgang amüsieren. Ich gönne es Ihnen auch, sich zu amüsieren, aber ich glaube, wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass unser jahrzehntelanger, auch unter jeder Regierung beauftragter Dienstleister für Förderprogramme mit Blick auf die Integrität von Verfahren hier nicht in Verruf gerät. Ich glaube, dieses Ziel zumindest sollte uns gemeinsam einen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD] – Weitere Zurufe SPD) Dieses Ziel sollte uns gemeinsam einen, und darum bemühen wir uns in vertrauensvoller Zusammenarbeit. Ich kann heute leider so schlecht schreien. (Heiterkeit SPD) Darum bemühen wir uns in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden – wofür ich sehr dankbar bin –, aber auch in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unserem jahrzehntelangen gemeinsamen Dienstleister, der IB.SH. (Beate Raudies [SPD]: Der einzige Dienstleister!) Ich will an dieser Stelle noch einmal etwas anderes sagen: Ich verstehe ja, dass Sie als Opposition sich sehr einsetzen für die Interessen der Kommunen. Das ist doch absolut geschenkt. Ich will aber nur noch einmal sagen: Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Länder, das überhaupt zusätzliche Landesmittel für den baulichen Ausbau des Ganztags zur Verfügung stellt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ministerin Karin Prien) Und Schleswig-Holstein hat eine extrem großzügige Quote bei der Finanzierung mit den Kommunen verabredet. Ich finde, das muss man am Ende des Tages hier auch in den Vordergrund der Debatte stellen. Unserer Landesregierung ist eben besonders wichtig, dass der Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein gelingt. In diesem Sinne arbeiten wir jeden Tag. Ich danke noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unermüdlich an diesem Thema arbeiten – und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Die Ministerin hat ihre Redezeit um sechs Minuten überzogen, und diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. Als erste in der jetzt folgenden Debatte hat sich Annabell Krämer von der FDP gemeldet. – Frau Krämer, wollen Sie die Restredezeit in Anspruch nehmen?

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Annabell Krämer FDP

Ja, machen wir das mal; brauche ich nicht, aber nehmen wir das mal! Mein Gott, das ist ja entspannt. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Ministerin, ich finde es bedauerlich, dass Sie grundsätzlich meine Zwischenfragen irgendwie nicht zulassen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ich denke, manche Dreiminutenbeiträge könnte man sich auch sparen. Es war gar nichts Boshaftes, was ich von Ihnen wissen wollte. Ich muss ehrlich sagen, ich habe vorhin ein bisschen gestutzt, als ich nämlich das erste Mal hörte – klar, ich bin ja auch nicht die Fachpolitikerin zu diesem Thema –, dass die Bewilligungsbescheide nicht nach Windhundverfahren bearbeitet werden, sondern nach Eingang von Anträgen, die gesichert 2024 und 2025 zu finanziellen Abflüssen führen. (Zuruf CDU) – Und ja, das ist ja auch okay, Frau Kollegin. Ich finde es natürlich großartig, dass die Bewilligungen so zügig gehen. Nur hätte ich gerne gewusst, warum die Mittel so zwangsläufig 2024 abfließen müssen, aber das mögen Sie sich selber erklären. Ich hätte Sie gerne gefragt, wie groß das Volumen der bisher erfolgten Bewilligungen Stand heute ist. Dann hätte ich gerne verstanden, weil ich es vielleicht nicht ganz begriffen habe, wie es denn mit Anträgen aussieht, die erst 2025 kommen, aber noch 2025 zu Abflüssen führen würden. Das bedeutet ja, dass Anträge, die jetzt gestellt worden sind und Baumaßnahmen betreffen, die vielleicht längerfristig in die Abrechnung kommen und somit erst 2026 Abflüsse implizieren würden, so lange zurückgestellt werden müssten, bis sichergestellt ist, dass alle Anträge, die 2024 und 2025 zu Abflüssen führen würden, final bearbeitet sind. Das habe ich auch nicht verstanden. Das hätte ich Sie gerne gefragt. Das war leider nicht möglich. Ja, jetzt bin ich genötigt – das tut mir sehr leid, das hätte ich Ihnen gerne erspart –, diese Fragen in einer Kleinen Anfrage zu stellen. Aber ich bin sehr erfreut, zu hören, dass alle die, die es jetzt noch nicht geschafft haben, Anträge zu stellen und nicht vor dem Briefkasten standen, also noch die Möglichkeiten haben, Anträge zu stellen und dass sie, wenn sie 2024 oder 2025 zu Mittelabflüssen führen, noch prioritär behandelt werden. Das, finde ich, ist eine gute Nachricht. (Beifall – Peer Knöfler [CDU]: So ist das!) Das nehme ich dann einmal so in unsere Kommunen mit und teile ihnen also mit: „Das Programm ist definitiv noch offen. Ihr könnt alle noch Anträge stellen, und ihr bekommt das Geld. Das steht anscheinend noch hinreichend zur Verfügung“. Der Rest kommt über die Kleine Anfrage. – Besten Dank. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD])

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Eka von Kalben

So, weitere Wortbeiträge? – Liegen doch vor, nämlich von Herrn Habersaat von der SPD.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja in einer ersten Kleinen Anfrage schon eine Reihenfolge von antragstellenden Kommunen vorgelegt bekommen. Und in der Tat wissen wir noch nicht, ob das am Ende tatsächlich die Reihenfolge ist, in der auch abfließt, weil wir nicht wissen, ob diese Maßnahmen schon zuteilungsreif sind. Wir wissen auch nicht, ob diese Anträge vollständig eingereicht sind, denn ein unvollständiger Antrag wird ja auch wieder nach hinten durchgereicht. Was wir aber in der Tat auch noch nicht wissen – und deswegen habe ich die gleiche Frage wie Frau Krämer –: Wie lange gilt denn, dass vollständige Anträ- (Martin Habersaat) ge, die früher abfließen, quasi alle anderen Anträge überholen? – Denn dann können Sie ja erst ab einem Zeitpunkt X überhaupt anfangen, alle anderen Anträge zu bearbeiten. Das haben der Kollege Dolgner und ich allerdings schon in einer Kleinen Anfrage gefragt, Frau Krämer. Nur Geduld, eines Tages werden wir es herausgefunden haben. (Zurufe FDP: Oh!) Was daran allerdings kein Windhundverfahren sein soll, wenn alle anderen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs beschieden werden und es zunächst eine Obergrenze von zur Verfügung stehenden Mitteln gibt, das ist mir im Rahmen der Ausführungen auch nicht klar geworden. Was ich so auch nicht in Ordnung finde, ist, hier immer darzustellen, das sei alles auf Wunsch der Kommunen passiert. Natürlich kann es sein, dass Sie sich mit den Kommunen darauf verständigt haben: „1. Juli ist zu früh, wir machen das später“. Der 1. September – das haben Sie selber gesagt – war ein Versehen, oder keiner hat darauf geachtet, dass es ein Sonntag war. Aber es gab ja Nachfragen von Kommunen mit dem Hinweis: „Mensch, der 1. September 2024 ist ein Sonntag, wie gehen wir dann da vor?“ Hätte man nicht zu diesem Zeitpunkt eine Regelung finden können, die für alle Kommunen in Ordnung gewesen wäre? Denn es haben einige Kommunen – so ist es bei mir angekommen – die Ansage bekommen: „Jawohl, 1. September ist fest, 0 Uhr, Briefkasten ist der Place to be“. Andere Kommunen haben die Ansage bekommen: „Am 1. September um Mitternacht passiert am Briefkasten gar nichts, der wird ohnehin erst am nächsten Morgen geleert. Kommen Sie mal ruhig um acht, da gibt es auch einen Eingangsstempel“. Wenn es so war, dann gab es ja zwei sehr unterschiedliche Informationen, die möglicherweise dazu führen, dass Kommunen nicht bedacht werden, obwohl sie alles richtiggemacht haben. Dann kann ich sehr wohl den Ärger der Kommunen verstehen, und da reicht es ja auch nicht, zu sagen: „Tut uns leid, wir haben nicht gemerkt, dass es ein Sonntag war“. Sondern darauf hätte man ja, wie gesagt, schon im Vorfeld reagieren können, als es die Nachfragen der Kommunen gab. Anderes Thema. Es gab eine Runde zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung zur Frage: Wie soll die Förderrichtlinie Investitionskosten beim Thema Ganztag aussehen? Da wurde sich darauf verständigt, dass das Land mit den Bundesmitteln und Landesmitteln 85 Prozent der Investitionskosten und 75 Prozent der Personalkosten übernimmt. Das sind die Zahlen, die wir bisher immer kennen – auch wenn wir beim Personal noch immer nicht wissen, wofür genau, aber das lasse ich jetzt beiseite. Mit dieser Einigung sind Sie im Herbst letzten Jahres auseinandergegangen, um kurz danach aus dem Bildungsministerium eine Richtlinie vorzulegen, in der ein gedeckelter Betrag von 5.170 Euro pro Schüler festgelegt war, der ausdrücklich nicht mit den Kommunen besprochen war. Zumindest sagen uns die Kommunen, dass das ausdrücklich nicht mit ihnen besprochen war. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Und natürlich finde ich es löblich, dass SchleswigHolstein als eines der wenigen Länder eigene Landesmittel in den Ganztagsausbau gibt. Zu dieser Geschichte gehört allerdings auch die Wahrheit, dass Schleswig-Holstein beim Ausbau des Ganztages bisher auch einen der letzten Plätze in der Bundesrepublik belegt und es deswegen sehr dringend erforderlich ist, dass Schleswig-Holstein da mal in die Puschen kommt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Jetzt hat sich Herr Koch von der CDU gemeldet und ist gleich dran. (Serpil Midyatli [SPD]: Herr Koch hat auch einen Briefkasten!)

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann natürlich versuchen, den ganzen Sachverhalt ins Klamaukige zu ziehen, wie es die Opposition hier heute tut. (Christopher Vogt [FDP]: Nee! Wer hat denn mit dem Mist angefangen? – Zuruf SPD: Das ist so peinlich! – Weitere Zurufe) – Es hatte schon einen büttenredenhaften Charakter, was wir heute hier erlebt haben. Versuchen wir noch einmal sachlich, uns der Frage zu nähern. Wir haben das hier alles schon einmal diskutiert. Das kam beim Kollegen Habersaat auch gerade raus. Wir kannten das Ursprungskonzept der (Tobias Koch) Landesregierung mit einer Förderung pro Platz von 5.170 Euro, (Martin Habersaat [SPD]: Die nicht mit den Kommunen vereinbart war!) die aber mit den Kommunen über Jahre lang verhandelt worden ist, damals mit 4.400 Euro. Es war das Entgegenkommen des Ministeriums, zu sagen: Wir haben eine Preissteigerung gehabt, wir erhöhen den bisher besprochenen Satz pro Platz von 4.400 auf 5.170 Euro. Das war das Konzept der Landesregierung. Wenn man einen festen Betrag pro Platz gehabt hätte, hätte man für Schulträger, für Kreise Budgets bilden können. Es wäre überhaupt nicht auf irgendeine zeitliche Reihenfolge angekommen. Es hätten alle ganz entspannt ihre Anträge stellen können und hätten im Rahmen ihrer Budgets die angedachte Platzförderung bekommen.

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Eka von Kalben

Herr Koch, lassen Sie eine Frage von Herrn Habersaat zu?

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Tobias Koch CDU

Vom Kollegen Habersaat immer gerne.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Koch, darauf habe ich mich verlassen. – Sie kennen sicherlich die Aussage von Herrn Bülow, Geschäftsführer des Gemeindetages, die Landesregierung habe mit den Kommunen eine ungedeckelte Förderung besprochen, worauf man sich verlasse. – Beides ist kein Widerspruch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ah! Jetzt wird es spannend! – Weitere Zurufe) Nach meinem Kenntnisstand ist über Jahre mit den Kommunen über gedeckelte Platzkosten, über diese Beträge mit 4.400 Euro, gesprochen worden. Das ist mit den Kommunen nicht geeint worden. Darauf weist der Gemeindetag immer hin. Wenn man sich den Beschlusstext anschaut, dann kommt das darin auch nicht zum Ausdruck, dass die Beträge gedeckelt sind, sondern da sind 85 Prozent genannt. Insofern haben beide Seiten ihre Sichtweise. Für die Landesregierung war immer klar: Wir sprechen über Platzkosten. Die 85 Prozent waren damit gemeint. Bei 6.000 Euro Kosten pro Platz sind 85 Prozent 5.200 Euro. Wir haben also unterschiedliche Sichtweisen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es gibt keine geeinte Fassung zwischen Kommunen und Land. Aber es gab eben dieses Konzept der Landesregierung, zu sagen: Wir arbeiten mit festen Platzkosten. Hätte man Budgets gebildet, hätte die zeitliche Reihenfolge überhaupt keine Rolle gespielt. Es war der Wunsch sowohl der Opposition als auch der Kommunen, zu sagen, wir wollen ungedeckelte Förderung haben, unbegrenzt nach oben, egal wie teuer der Platz für den schulischen Ganztag ist. Das Land soll das mit 85 Prozent fördern, das Land soll jetzt ohne Begrenzung nach oben Wort halten. Wenn man dann aber ein begrenztes Förderbudget von 196 Millionen Euro hat und sagt, jeden einzelnen Platz fördere ich unbegrenzt nach oben, dann ist das Volumen irgendwann erschöpft. Erst dadurch kommt man in die Notwendigkeit, die zeitliche Reihenfolge festzustellen. Die wäre sonst gar nicht relevant gewesen. Wenn man sagt, man will unbegrenzt nach oben fördern, dann muss man auf einmal gucken, in welcher Reihenfolge die Anträge eingehen. In diesem Sinne war es Wunsch der Kommunen, eine Vergabe in Abhängigkeit von der zeitlichen Reihenfolge vorzunehmen. Das ist die Krux des ganzen Problems, was wir jetzt hier haben. Hätten wir mit festen Budgets gearbeitet, hätten wir dieses ganze Problem nicht. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dass das jetzt alles nicht ganz glücklich gelaufen ist, hat die Ministerin deutlich gemacht. Aber das ist das Ursprungsproblem, und das ist nicht die Verantwortung der Landesregierung. Das hat diese Landesregierung so nicht gewollt, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ich muss noch mal nachfragen, weil ich erst später hier hochgekommen bin. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, richtig? (Unruhe – Christopher Vogt [FDP]: Die Kommunen sind schuld, die Opposition ist schuld! – Tobias Koch [CDU]: Immer!) – Herr Koch, wenn Sie jetzt bitte kurz zuhören könnten! Wir reden jetzt hier über die Abstimmung. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Ist das richtig? (Vizepräsidentin Eka von Kalben) (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!) – Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/2493, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. (Beifall SSW) Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, bitte ich Sie, gemeinsam mit mir neue Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Wir haben dort neue Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2468 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann von der CDU.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam handeln für eine gute Politik für Frauen: Das ist das Motto unserer Runde, die regelmäßig tagt. Wir beschäftigen uns mit Frauenthemen. Über alle Parteigrenzen hinweg diskutieren die frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen und das Sozialministerium über alle frauenrelevanten Themen. Stets lädt dazu unsere liebe Kollegin Jette Waldinger-Thiering ein. – Herzlichen Dank, Jette, für die Einladung. Es kommen auch immer alle. (Vereinzelter Beifall) So war es auch beim letzten Mal. Hier gab es konkrete Hinweise auf das Auslaufen der Bundesförderung für die beiden Beratungsstellen zur Umstiegsberatung für Prostituierte. Genauer gesagt handelte es sich hier um das Bundesprojekt AQUA, das zum Juli 2024 auslaufen würde. Doch so weit dürfte es nach unser aller Meinung nicht kommen. Das Projekt AQUA bedeutet, dass Menschen beraten werden, die in der Prostitution arbeiten und sich mit dem Gedanken tragen, einen Ausstieg oder Umstieg in eine andere Erwerbstätigkeit zu vollziehen. Was heißt eigentlich AQUA? – A wie Anerkennung, Q wie Qualifizierung, U wie Umstiegsberatung und A wie Ankommen. Ein Teilerfolg war, dass es dem Ministerium gelang, das Projekt für Prostituierte in SchleswigHolstein an den beiden Standorten finanziell bis zum Ende dieses Jahres, 2024, fortzusetzen, in Neumünster mit dem Träger des Frauenwerkes der Nordkirche und in Kiel unter Trägerschaft des Frauennetzwerkes zur Arbeitssituation. Um diese wichtige Arbeit weiterhin fortsetzen zu können, wird die Landesregierung gebeten zu prüfen, wie eine Nachfolgefinanzierung der Umstiegsberatung konzeptionell ab 2025 in Schleswig-Holstein erfolgen kann, auch unter Berücksichtigung einer adäquaten Unterbringung der gefährdeten Personen – denn das ist meistens auch noch dabei: Prostituierte, die aussteigen wollen, können das nicht einfach so entscheiden. Da gibt es viele andere Faktoren, die manchmal lebensgefährdend sind. Wir müssen jetzt handeln, um dieses wichtige Projekt fortsetzen zu können, um Prostituierte mit Umstiegswünschen und durch Einzelberatung und gezielte Einzelmaßnahmen zu unterstützen, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich, für ein Leben außerhalb der Prostitution mithilfe der Ausstiegsberatung, weil sie so wichtig ist, und für die Weiterführung der Ausstiegsprogramme in unserem Land. – Herzlichen Dank und noch einmal ganz herzlichen Dank, Jette. Wann treffen wir uns das nächste Mal? (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Im November!) – Wir gucken, alles klar. – Danke.

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Eka von Kalben

Vielen Dank. Das besprechen Sie, glaube ich, im Anschluss. Jetzt hat Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich halte diese Rede in Vertretung für Catharina (Nelly Waldeck) Nies und wünsche an der Stelle gute Besserung. Ich bin mir sicher, sie guckt zu. (Beifall) Es ist wichtig, dass wir hier im Landtag marginalisierte Gruppen nicht aus dem Blick verlieren. Und Sexarbeiter_innen gehören dazu. 620 Sexarbeiter_innen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein angemeldet. Mitte 2022 waren es 740. Vor der Coronapandemie waren etwa 2.000 Menschen für den Job angemeldet. 90 Prozent davon sind Frauen, und viele kommen aus dem EU-Ausland. Die Hintergründe, Sexarbeit zu betreiben, sind sehr unterschiedlich. Für einige Personen ist es schlicht ein Job, der den Lebensunterhalt finanziert. Für einige geht es um die offene Auslebung ihrer eigenen Sexualität, die freie Arbeitsgestaltung, bei einigen geht es aber auch schlicht darum, irgendwie das eigene Überleben zu sichern und nicht auf der Straße leben zu müssen. Da stellt sich natürlich die Frage: Bis zu welchem Punkt ist eine Handlung unter finanzieller Not oder unter der Sorge vor Obdachlosigkeit freiwillig? An dieser Stelle sind die Übergänge fließend. Genau an diesen Stellen ist eine solche Beratungsstruktur elementar. Dann geht es um die Fälle, in denen Frauen absolut nicht selbstbestimmt arbeiten, sondern hierfür nach Deutschland verschleppt und zwangsprostituiert, also vergewaltigt werden. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist gemäß § 232 StGB strafbar. Hiergegen muss mit aller Härte des Rechtsstaats und Konsequenz vorgegangen werden. Selbstbestimmte Prostitution ist aber zu akzeptieren. Wer aus freien Stücken ihren oder seinen Lebensunterhalt mit sexuellen Dienstleistungen verdienen möchte, soll das auch tun können. Viele Sexarbeiter_innen sind als Selbstständige tätig. Sie müssen nach dem Prostituiertenschutzgesetz verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen einhalten und sich eigenständig organisieren. Das ist besonders für Menschen aus dem Ausland ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht immer so einfach. Zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland bis zur Unterstützung der formalen Anmeldung als Sexarbeitende beim Landesamt für Soziale Dienste beraten zwei kompetente Fachstellen in SchleswigHolstein. Es gibt eine gesetzlich normierte Beratungspflicht. Sexarbeit ist in Deutschland grundsätzlich legal und gilt als eine normale Erwerbstätigkeit. Das ist sie aber nur so lange, wie Prostituierte auch in ihrer eigenen Entscheidung selbstbestimmt in dieser Sexarbeit tätig sind. Die Rahmenbedingungen müssen also sicherstellen, dass die Arbeit freiwillig erfolgen kann und dass ein Berufswechsel jederzeit möglich ist. Das heißt, dass diejenigen, die freiwillig tätig sind, sich jederzeit frei entscheiden können müssen, aufzuhören. Gerade wenn es um Abhängigkeitsverhältnisse geht, braucht es dafür professionelle Unterstützung, also Umstiegsberatung. Lebensumfeld und Job sind in der Sexarbeit nicht selten sehr eng miteinander verwoben. Man steigt nicht einfach so aus. Man muss organisieren, wo man in Zukunft wohnen wird, wie man versorgt wird, wie die Mobilität organisiert wird. Dafür braucht man Kraft, man braucht Unterstützung, und man muss die Möglichkeit haben, sich finanziell anders absichern zu können. Man braucht einen eigenen Ort zum Schlafen, damit man nicht auf einen Kunden angewiesen ist und in schwierige finanzielle Abhängigkeitsbeziehungen geraten kann. Wir wollen deshalb, dass in der künftigen Konzeption ein Augenmerk auch auf die Frage des Übergangswohnens gelegt wird. Die Mitarbeiter_innen in der Umstiegsberatung haben Sexarbeitenden in Schleswig-Holstein die letzten drei Jahre zur Seite gestanden und sie kompetent unterstützt. Die Bundesregierung hat deutschlandweit mit dem Programm sieben Projekte in einer Anschubfinanzierung gefördert und eine Evaluation durchführen lassen. Auch Schleswig-Holstein hat von diesem Programm profitiert. Cara*SH und das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation erhielten über die Laufzeit 700.000 Euro für den Aufbau dieses spezifischen Beratungsangebots. Planmäßig ist das Bundesprogramm diesen Sommer ausgelaufen. Die Träger haben uns bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen und seitdem immer wieder über den steigenden Bedarf dieser Angebote gesprochen. Hier besteht Fachexpertise, die wir nicht verlieren wollen, denn nur wenige Jurist_innen und Berater_innen sind in diesem Bereich so spezialisiert. Uns ist es durch Umschichtung in diesem Jahr gelungen, zusätzliche Mittel für die Umstiegsberatung an beiden Standorten, in Kiel und in Neumünster, bis Ende des Jahres weiterlaufen zu lassen. Unfreiwillige Sexarbeit sowie Zwangsprostitution ist unbedingt zu verhindern. Deswegen brauchen wir beim Wunsch auszusteigen Anlaufstellen und Übergangswohnungen für Hilfesuchende. Wir bitten die Landesregierung, nach Möglichkeiten einer Folgefinanzierung ab 2025 zu suchen, und werden (Nelly Waldeck) uns selbst an dieser Suche intensiv beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall – Unruhe)

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Eka von Kalben

Das Wort hat die Kollegin Sophia Schiebe von der SPD. Ich bitte Sie noch einmal, wenn Sie Gespräche führen, diese gerne auch draußen zu führen.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Bei diesem Tagesordnungspunkt sprechen wir über ein Thema, welches oft im Schatten steht und trotzdem Teil unserer Gesellschaft ist, und zwar Sexarbeit. Zunächst sollten wir uns der Tatsache bewusst sein, dass es Menschen gibt, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind und in dieser Branche Erfüllung und finanzielle Unabhängigkeit finden. Für manche ist die Sexarbeit eine Form der Selbstbestimmung, die es ihnen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, oft flexibler als in herkömmlichen Berufen. In einigen Fällen finden Sexarbeiter_innen Gemeinschaft in ihrer Branche, erleben Solidarität und gegenseitige Unterstützung. Dennoch gibt es ebenso viele, wenn nicht mehr Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, weil ihnen schlichtweg die alternativen Möglichkeiten fehlen. Für diese Menschen kann Sexarbeit körperlich und emotional belastend sein. Das Stigma, das die Gesellschaft oft mit dieser Tätigkeit verbindet, verschärft die Situation zusätzlich. Die Betroffenen erfahren Diskriminierung und soziale Isolation. Dies erschwert ihnen, über Alternativen nachzudenken oder Unterstützung zu suchen. Gewalt, gesundheitliche Risiken und die Gefahr von Ausbeutung sind weitere negative Begleiterscheinungen, die Sexarbeiter_innen erleben können. In diesem Spannungsfeld wird die Notwendigkeit einer Umstiegsberatung besonders deutlich. Eine solche Beratung ist wichtig. Sie bietet Menschen in der Sexarbeit, die einen Umstieg in Betracht ziehen, wertvolle Ressourcen, Information und Unterstützung. Die Gründe, warum Menschen die Sexarbeit verlassen wollen, sind vielfältig. Manche wünschen sich eine stabilere und weniger belastende Arbeit. Andere leiden unter den psychischen und physischen Folgen ihrer Tätigkeit. Wieder andere haben den Wunsch, sich vor dem sozialen Stigma zu schützen. Die Umstiegsberatung kann hier auf mehreren Ebenen ansetzen. Zunächst bietet sie eine Plattform, auf der die Betroffenen ihre Situation anonym und ohne Vorurteile besprechen können. Diese Niedrigschwelligkeit ist entscheidend. Denn viele Sexarbeiter_innen haben Angst vor Stigmatisierung und fürchten, in traditionellen Berufsberatungen nicht ernst genommen zu werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Umstiegsberatung ist die praktische Unterstützung. Viele Menschen, die aus der Sexarbeit aussteigen wollen, stehen vor erheblichen Hürden – fehlende Qualifikation, Lücken im Lebenslauf, geringe berufliche Erfahrung außerhalb der Sexarbeit. Die Beratung kann hier helfen, indem sie den Betroffenen Weiterbildung, Umschulungen oder organisatorische Unterstützung anbietet. Gleichzeitig kann sie dabei helfen, Zugang zu sozialen Sicherungssystemen wie Arbeitslosengeld, Krankenversicherung oder psychologische Unterstützung zu finden. Diese umfassende Betreuung erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Umstieg erheblich. Eine Umstiegsberatung muss auch die Herausforderungen und Risiken eines solches Prozesses berücksichtigen. Ein häufiger Kritikpunkt an Umstiegsberatungsprogrammen ist, dass sie nicht alle Betroffenen erreichen und ihnen nicht ausreichend Alternativen bieten können. Wenn die gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen den Einstieg in neue Berufe erschweren und die angebotenen Alternativen nicht attraktiv sind, fällt es den Betroffenen oft schwer, sich wirklich neu zu orientieren. Daher braucht es begleitend adäquate Unterbringungsmöglichkeiten, wie in unserem gemeinsamen Antrag gefordert. Es ist entscheidend, dass Umstiegsberatungen die Autonomie der Sexarbeiter_innen respektieren und sie nicht in eine Richtung drängen, die sie nicht selbst gewählt haben. Eine Umstiegsberatung sollte nicht von moralischen oder ideologischen Vorstellungen geprägt sein, sondern den individuellen Bedürfnissen, Wünschen der Betroffenen gerecht werden. Schließlich gibt es Menschen, die sich bewusst für die Sexarbeit entschieden haben und diese Tätigkeit fortsetzen wollen. Auch das muss respektiert werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Insgesamt ist die Umstiegsberatung ein wichtiger Baustein, um Menschen, die aus Sexarbeit in andere Berufsfelder wechseln möchten, Perspektiven zu bieten. Sie gibt ihnen die nötige Unterstützung, Qualifikation und emotionale Begleitung, um diesen Schritt selbstbewusst und erfolgreich zu gehen. (Sophia Schiebe) Sie zeigt uns als Gesellschaft, dass wir bereit sind, Menschen unabhängig von ihrer beruflichen Vergangenheit zu unterstützen und wertzuschätzen. (Beifall ganzes Haus) Eine Umstiegsberatung für Sexarbeit ist wichtig, weil sie Menschen, die aus der Sexarbeit aussteigen wollen, unterstützt, ihnen neue Perspektiven eröffnet. Gleichzeitig muss sie sensibel und respektvoll mit den individuellen Entscheidungen der Betroffenen umgehen und darf nicht moralisch wertend sein. Es geht nicht darum, die Sexarbeit zu verurteilen, sondern darum, denjenigen zu helfen, die sich eine Alternative wünschen. Die Beratung bietet einen Raum für Hoffnung, Selbstbestimmung und einen neuen Anfang. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Als nächstes hat das Wort Annabell Krämer von der FDP.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Umstiegsberatung für Sexarbeitende ist ein Thema, das weit über den konkreten Anlass dieses Antrages hinausgeht. Es geht nämlich hier um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die sich in einer äußerst vulnerablen und oft verzweifelten Lage befinden. Die Umstiegsberatung ist ein wichtiges Thema, um Prostituierten eine neue Perspektive aufzuzeigen. Ich habe mit den Kollegen des Modellprojektes AQUA ein umfangreiches Gespräch geführt. Ich habe mich sehr lange mit diesen auseinandergesetzt und konnte mir selbst ein Bild davon machen, was dort an Arbeit geleistet wird. Ich habe die Erkenntnis erlangt, dass es unerlässlich ist, dass wir Beratungsstellen, die bisher vom Bund gefördert sind, jetzt auf Landesebene etablieren müssen. Das Thema ist einfach zu wichtig. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Landesregierung, dass im zweiten Halbjahr 2024 eine Möglichkeit geschaffen wurde, die Finanzierung und damit die Beratung fortzuführen. Es ist aber auch wichtig, dass wir das jetzt verstetigen und institutionalisieren. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die Beratungsangebote langfristig sicherstellen, aber auch darüber, wie wir sie ein bisschen effektiver gestalten können. Warum ist es wichtig, dass wir uns als Land hier engagieren? Die Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Es ist einigen vielleicht gar nicht bewusst, wo die liegen. Es fehlt oft an einem sozialen Netzwerk außerhalb der Bubble Prostitution; der gesamte Freundeskreis ist teilweise in dieser Bubble gebunden. Es fehlt an finanzieller Sicherheit und an beruflichen Perspektiven. Was besonders wichtig ist, ist Wohnraum. Viele verkennen, dass der Arbeitsplatz von Sexarbeitenden in der Regel ihr Wohnort ist. Das bedeutet, von dem Tag an, an dem jemand aussteigen möchte, verliert er seinen Wohnort und steht auf der Straße. Wir alle haben heute Morgen darüber gesprochen, und ich bin sehr dankbar, dass ich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positive Signale gehört habe, dass wir noch einmal über die Frauenhausfinanzierung für 2025 nachdenken. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Wir brauchen Wohnraum. Wir brauchen Wohnraum für vulnerable Gruppen. Das ist ganz wichtig. Wir dürfen die Menschen, die aus der Prostitution herauswollen, nicht alleinlassen. Wir müssen sie nachhaltig begleiten. Es ist nicht damit getan, ein Informationsgespräch mit ihnen zu führen. Die Menschen müssen vom ersten Tag an begleitet werden, wenn sie anklopfen und sagen: „Wir möchten aussteigen“, bis die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt ist und Wohnraum gefunden worden ist, damit die Not einer Rückkehr, die nicht gewollt ist, nicht mehr gegeben ist. Das ist wirklich wichtig. Wie Sie wissen, achte ich immer gern auf unsere Finanzen. Mittel, die wir einsetzen, müssen effektiv eingesetzt werden. Wir brauchen keine Parallelstrukturen, wir müssen sämtliche Ressourcen bündeln. Um die Mittel effektiv einzusetzen, müssen wir sie effizient einsetzen und bestehende Angebote gegebenenfalls noch besser koordinieren oder bündeln. Eine Anlaufstelle für das gesamte Land, bei der Angebote koordiniert und sichergestellt werden, wäre vielleicht das Richtige. Das würde die Finanzierung nicht jedes Jahr wieder auf wackelige Füße stellen, sondern wir könnten eine Verstetigung schaffen und damit richtige Strukturen vernünftig aufbauen. Wir brauchen Gespräche und Zusammenarbeit, und zwar mit den relevanten Akteuren. Aus dem Modellprojekt, das vom Land finanziert wurde, gibt es gute Erkenntnisse, die wir nutzen sollten. Aktuell wird alles evaluiert. Der daraus resultierende Praxisleitfaden, der erarbeitet wird, wird die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Modellprojekt festhalten. Das sollten wir uns zu eigen machen. (Annabell Krämer) Es ist wichtig, dass wir die Synergien aus dem Modellprojekt nutzen. Es wird Zeit, dass wir in Schleswig-Holstein unseren Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, in unserem Land auch wirklich die Möglichkeit dazu haben. Mich haben die Gespräche wirklich berührt. Ich weiß nicht, wer von den Kolleginnen noch mit der Organisation AQUA gesprochen hat. Ich habe dort mitbekommen, dass es ein außerordentlich langwieriger Prozess ist, dass man einen sehr langen Atem braucht und sehr viele Rückschlage erleidet. Es gibt unglaublich viele Frauen, die an die Tür klopfen, aber nur ganz wenige Frauen, die den Ausstieg tatsächlich schaffen. Daran darf es nicht hapern.

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Annabell Krämer FDP

Wenn Frauen den Ausstieg wollen – wenn sie es nicht wollen, ist es okay, es gilt die selbstbestimmte Berufswahl, das selbstbestimmte Leben –, dann ist es angezeigt, dass wir sämtliche Hilfestellung leisten, und zwar vom ersten Gespräch bis zur Integration in den Arbeitsmarkt. Denn Fachkräfte können wir gut gebrauchen. (Beifall)

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Eka von Kalben

Ich freue mich jetzt sehr, der Kollegin Jette Waldinger-Thiering vom SSW das Wort zu erteilen.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Auch ich freue mich, dass ich heute dazu reden darf. Das Beste an diesem Antrag ist, dass wir es wieder gemeinsam geschafft haben, etwas für die Frauen in Schleswig-Holstein zu tun. (Beifall) Das Zweitbeste an dem Antrag ist, dass wir schon etablierte Beratungsstrukturen haben. Nun geht es darum – das haben meine Vorrednerinnen bereits gesagt, und das steht auch im Antrag –, dass wir eine auskömmliche Finanzierung sichern. Alles andere an diesem Thema ist eher wenig erfreulich und wirft kein gutes Licht auf unsere Gesellschaft. Denn – seien wir ehrlich – eine Umstiegsberatung benötigen ja nicht nur diejenigen Sexarbeiterinnen, die diesem Beruf legal, aus freien Stücken und auf eigene Rechnung nachgehen, sondern diejenigen, die aus unterschiedlichen Notsituationen heraus in der Prostitution gelandet und dann hängen geblieben sind, aus Mangel an Alternativen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, aus Angst, weil sie in der Illegalität leben und fürchten, aus Deutschland ausgewiesen zu werden, oder aus Angst, ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können, weil ihnen keine Sozialleistungen zustehen. Immerhin 80 Prozent aller Sexarbeiterinnen kommen aus dem Ausland, viele von ihnen aus Osteuropa. Ist die Arbeit weg, ist auch das Aufenthaltsrecht weg. Gerade darum ist es so wichtig, diesen Frauen ein niedrigschwelliges Angebot zu machen. Wichtig ist vor allem, dass die Frauen davon erfahren, dass es solche Angebote gibt. Nur mit einer auskömmlichen Finanzierung können die Beratungsangebote vor Ort präsent sein und ausreichend qualifizierte Beraterinnen, auch mit unterschiedlichen Muttersprachen, vorhalten. Es ist schade, dass der Abschlussbericht des aus Bundesmitteln finanzierten Projektes AQUA noch nicht vorliegt. Dieser hätte wertvolle Hinweise für die Arbeit der Beratungsstellen liefern können. Denn am Ende sind es leider nur recht wenige, die sich an eine Beratungsstelle wenden, weil sie aus der Prostitution aussteigen wollen. Gerade die Frauen aus Osteuropa, die – auch das gehört zur Wahrheit – längst nicht immer freiwillig bei uns sind, sind mit solchen Beratungsangeboten sicherlich schwer zu erreichen. Ebenso diejenigen, die ohnehin in der Illegalität leben und arbeiten. Gerade um auch diese Frauen erreichen zu können, braucht es neben der Beratung Schutzwohnungen. Denn nur wer sicher wohnen kann, ist auch frei in seinen Entscheidungen. Das fehlende Dach über dem Kopf, die Angst vor Ausweisung aus Deutschland darf die Frauen nicht dazu zwingen, weiter als Sexarbeiterinnen tätig zu sein. Wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die unter schwierigsten Bedingungen Hilfe suchen. Wir müssen diesen Frauen sichere Schutzräume bieten, in denen sie Zeit bekommen, ein neues Leben zu organisieren. Gerade hier konkurrieren die Frauen natürlich mit denjenigen, die ebenfalls Schutzwohnungen benötigen, weil sie von Gewalt betroffen sind, und mit denen, die Wohnraum benötigen, um Obdachlosigkeit zu verhindern oder zu beenden. Wir können (Jette Waldinger-Thiering) uns aber – auch bei knappen Kassen – nicht leisten, Menschen in Not gegeneinander auszuspielen. Noch immer leben wir in einem der reichsten Länder der Welt; da müssen wir den Schwächsten den Schutz bieten können, den sie brauchen. Alles andere ist unwürdig. Machen wir uns nichts vor: Die Sexarbeit ist ein gefährlicher Beruf, der oft eng mit kriminellen Milieus verknüpft ist, das Risiko von ansteckenden Krankheiten birgt und bei dem Gewalt leider kein Einzelfall ist. Das ist es, was uns gesellschaftlich nicht gut zu Gesicht steht, dass so viele Menschen es legitim finden, Sex zu kaufen, als wäre das ein Haarschnitt beim Friseur. Darum ist jede Frau, die aussteigt, ein Erfolg. Umso mehr freue ich mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir dürfen hier nicht nachlassen, auch wenn die Spielräume im Haushalt kleiner werden. Ich darf meine geschätzten frauenpolitischen Sprecherinnen und die Ministerin am 22. November 2024, dem Freitag während der Landtagstagung, um 8:30 Uhr einladen. Es stehen noch viele Themen auf unserer Agenda. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Prostitution ist seit 2002 in Deutschland als Beruf anerkannt. Seit sieben Jahren ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ich glaube, es gibt wenige Gesetze, über die so viele moralische Debatten geführt worden sind wie bei diesem. Deshalb macht es Sinn, einen Schritt zurückzugehen und sich noch einmal den Grund vor Augen zu führen, warum das Gesetz damals beschlossen wurde. Das Ziel war, die Bedingungen in der Sexarbeit zu verbessern und gleichzeitig gegen Menschenhandel vorzugehen – zum einen, damit Personen, die selbstbestimmt sexuelle Dienstleistungen verkaufen, diesen Job sicher ausführen können und einen Zugang zum Sozialsystem haben, zum anderen damit Personen, die dies nicht freiwillig tun, weil sie beispielsweise Opfer von Menschenhandel sind, geschützt werden und aus dieser Situation herauskommen. Daher muss bei diesem Thema klar zwischen Sexarbeit und sexualisierter Ausbeutung unterschieden werden. An dieser Stelle ist das Bundesmodellprojekt zur Umstiegsberatung essentiell; denn Umstieg bedeutet nicht nur, den Beruf zu wechseln. Für viele bedeutet es, sich ein komplett neues Leben aufzubauen, sich aus den finanziellen und emotionalen Abhängigkeiten, die es gibt, zu lösen. Am 8. März des vergangenen Jahres habe ich zum Frauentag unter anderem Sexarbeiterinnen eingeladen, die über ihre Situation berichtet und dargestellt haben, welche Herausforderungen sie im Alltag haben – sei es von der Situation, keine eigene Wohnung oder keine eigenen Räumlichkeiten zu haben, bis hin zu Punkten, bei denen das Prostituiertenschutzgesetz sie nicht schützt und bei denen wir als Politik nachschärfen müssen. Ich bin – weil Frau Krämer das angesprochen hat – beispielsweise mit den Beratungsstellen cara*SH, die wir als Land mit 200.000 Euro fördern und stärken, sowie mit contra, in die wir 35.000 Euro hineingeben, regelmäßig im Austausch. Jette Waldinger-Thiering hat es angesprochen: Wir haben bereits Strukturen in dem Bereich, und es geht jetzt darum, bei dieser Frage zu schauen, wie wir diese Strukturen zusammenführen können. Auch Annabell Krämer hat es angesprochen: Wir müssen schauen, wie wir Synergien schaffen können. Ich teile das zu 100 Prozent, weil wir über einen Personenkreis, über Frauen sprechen, die extrem vulnerabel sind. Wir reden mehrheitlich über Frauen, die sich die Frage stellen, wie sie ihre aufenthaltsrechtliche Situation verfestigen können. Anhand der Gespräche, die ich oftmals direkt mit den Frauen geführt habe, sieht man, dass es wirklich prekäre Situationen beziehungsweise Frauen sind, die mit ihren Kindern meistens in einer sehr schwierigen Situation leben. Deswegen ist es wichtig – ich freue mich darüber –, dass wir ein Augenmerk darauf gelegt haben und heute diese Debatte führen. Die erste Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes hat gezeigt, wie wichtig der eigene Wohnraum für Sexarbeitende ist. 15 Prozent der Klientinnen hatten zu Beginn der Beratung keine eigene Wohnung. Sie lebten größtenteils in Bordellen, Terminwohnungen und Hotels, die sie im Falle eines Ausstiegs verlassen mussten. (Ministerin Aminata Touré) Eine zweite wichtige Erkenntnis der Evaluation: Es gibt nur wenige Beratungsangebote für den Umstieg. Personen aus der Sexarbeit sind oft mit Vorurteilen und Stigmatisierung konfrontiert. Der Gang in die Beratungsstellen fällt deshalb besonders schwer. Umso wichtiger ist eine spezifische, individuelle und professionelle Beratung, die den Sexarbeitenden mit Wertschätzung und Respekt begegnet. Dabei ist es entscheidend, dass diese Beratung nicht nur kurzfristige Hilfe bietet. Es braucht langfristige Perspektiven, um die Betroffenen in ihrem neuen Lebensweg nachhaltig zu unterstützen. Die angebotenen Maßnahmen müssen dabei den spezifischen und sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Personen entsprechen. Genau aus diesem Grund hat der Bund von 2021 bis Mitte dieses Jahres insgesamt fünf Modellprojekte zur Umstiegsberatung von Menschen aus der Prostitution gefördert. In Schleswig-Holstein konnten das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation und das Frauenwerk der Nordkirche von insgesamt 787.000 Euro profitieren. In über 600 Beratungen, die teilweise mehrere Stunden dauern, haben sie die Klientinnen intensiv begleitet und betreut. Ich möchte von ganzem Herzen den Mitarbeitenden vom Frauennetzwerk zur Arbeitssituation und dem Frauenwerk der Nordkirche für ihre Arbeit danken. (Beifall) Ich freue mich sehr darüber, dass Sie sich im Parlament einig sind, dass wir die guten Strukturen, die aufgebaut worden sind, nicht wieder einreißen dürfen. Genau aus diesem Grund haben wir als Ministerium Geld in die Hand genommen, damit die Maßnahmen zum Umstieg bis zum Ende des Jahres 2024 vorläufig weiterlaufen können. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Betroffenen die notwendige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Dennoch möchte ich betonen: So, wie auch bei vielen anderen Kürzungen auf der Bundesebene, werden wir es höchstwahrscheinlich nicht schaffen, immer alles auffangen zu können – so wichtig jedes einzelne Thema ist. Ich nehme den Auftrag der Fraktionen natürlich trotzdem gern an und prüfe, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Doch ich denke, die Haushaltsberatungen der Fraktionen sind genau der richtige Ort, um sich politisch die Frage zu stellen, ob man Fraktionsanträge stellen möchte, um weitreichendere Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir als Ministerium werden uns bei der Prüfung vor allem auf die Ergebnisse des Abschlussberichts stützen, der Herausgegeben von der Präsidentin des Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht wird. Ich hoffe und gehe davon aus, dass wir einen gemeinsamen Weg finden werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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