Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Prostitution ist seit 2002 in Deutschland als Beruf anerkannt. Seit sieben Jahren ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ich glaube, es gibt wenige Gesetze, über die so viele moralische Debatten geführt worden sind wie bei diesem. Deshalb macht es Sinn, einen Schritt zurückzugehen und sich noch einmal den Grund vor Augen zu führen, warum das Gesetz damals beschlossen wurde. Das Ziel war, die Bedingungen in der Sexarbeit zu verbessern und gleichzeitig gegen Menschenhandel vorzugehen – zum einen, damit Personen, die selbstbestimmt sexuelle Dienstleistungen verkaufen, diesen Job sicher ausführen können und einen Zugang zum Sozialsystem haben, zum anderen damit Personen, die dies nicht freiwillig tun, weil sie beispielsweise Opfer von Menschenhandel sind, geschützt werden und aus dieser Situation herauskommen. Daher muss bei diesem Thema klar zwischen Sexarbeit und sexualisierter Ausbeutung unterschieden werden. An dieser Stelle ist das Bundesmodellprojekt zur Umstiegsberatung essentiell; denn Umstieg bedeutet nicht nur, den Beruf zu wechseln. Für viele bedeutet es, sich ein komplett neues Leben aufzubauen, sich aus den finanziellen und emotionalen Abhängigkeiten, die es gibt, zu lösen. Am 8. März des vergangenen Jahres habe ich zum Frauentag unter anderem Sexarbeiterinnen eingeladen, die über ihre Situation berichtet und dargestellt haben, welche Herausforderungen sie im Alltag haben – sei es von der Situation, keine eigene Wohnung oder keine eigenen Räumlichkeiten zu haben, bis hin zu Punkten, bei denen das Prostituiertenschutzgesetz sie nicht schützt und bei denen wir als Politik nachschärfen müssen. Ich bin – weil Frau Krämer das angesprochen hat – beispielsweise mit den Beratungsstellen cara*SH, die wir als Land mit 200.000 Euro fördern und stärken, sowie mit contra, in die wir 35.000 Euro hineingeben, regelmäßig im Austausch. Jette Waldinger-Thiering hat es angesprochen: Wir haben bereits Strukturen in dem Bereich, und es geht jetzt darum, bei dieser Frage zu schauen, wie wir diese Strukturen zusammenführen können. Auch Annabell Krämer hat es angesprochen: Wir müssen schauen, wie wir Synergien schaffen können. Ich teile das zu 100 Prozent, weil wir über einen Personenkreis, über Frauen sprechen, die extrem vulnerabel sind. Wir reden mehrheitlich über Frauen, die sich die Frage stellen, wie sie ihre aufenthaltsrechtliche Situation verfestigen können. Anhand der Gespräche, die ich oftmals direkt mit den Frauen geführt habe, sieht man, dass es wirklich prekäre Situationen beziehungsweise Frauen sind, die mit ihren Kindern meistens in einer sehr schwierigen Situation leben. Deswegen ist es wichtig – ich freue mich darüber –, dass wir ein Augenmerk darauf gelegt haben und heute diese Debatte führen. Die erste Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes hat gezeigt, wie wichtig der eigene Wohnraum für Sexarbeitende ist. 15 Prozent der Klientinnen hatten zu Beginn der Beratung keine eigene Wohnung. Sie lebten größtenteils in Bordellen, Terminwohnungen und Hotels, die sie im Falle eines Ausstiegs verlassen mussten. (Ministerin Aminata Touré) Eine zweite wichtige Erkenntnis der Evaluation: Es gibt nur wenige Beratungsangebote für den Umstieg. Personen aus der Sexarbeit sind oft mit Vorurteilen und Stigmatisierung konfrontiert. Der Gang in die Beratungsstellen fällt deshalb besonders schwer. Umso wichtiger ist eine spezifische, individuelle und professionelle Beratung, die den Sexarbeitenden mit Wertschätzung und Respekt begegnet. Dabei ist es entscheidend, dass diese Beratung nicht nur kurzfristige Hilfe bietet. Es braucht langfristige Perspektiven, um die Betroffenen in ihrem neuen Lebensweg nachhaltig zu unterstützen. Die angebotenen Maßnahmen müssen dabei den spezifischen und sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Personen entsprechen. Genau aus diesem Grund hat der Bund von 2021 bis Mitte dieses Jahres insgesamt fünf Modellprojekte zur Umstiegsberatung von Menschen aus der Prostitution gefördert. In Schleswig-Holstein konnten das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation und das Frauenwerk der Nordkirche von insgesamt 787.000 Euro profitieren. In über 600 Beratungen, die teilweise mehrere Stunden dauern, haben sie die Klientinnen intensiv begleitet und betreut. Ich möchte von ganzem Herzen den Mitarbeitenden vom Frauennetzwerk zur Arbeitssituation und dem Frauenwerk der Nordkirche für ihre Arbeit danken. (Beifall) Ich freue mich sehr darüber, dass Sie sich im Parlament einig sind, dass wir die guten Strukturen, die aufgebaut worden sind, nicht wieder einreißen dürfen. Genau aus diesem Grund haben wir als Ministerium Geld in die Hand genommen, damit die Maßnahmen zum Umstieg bis zum Ende des Jahres 2024 vorläufig weiterlaufen können. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Betroffenen die notwendige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Dennoch möchte ich betonen: So, wie auch bei vielen anderen Kürzungen auf der Bundesebene, werden wir es höchstwahrscheinlich nicht schaffen, immer alles auffangen zu können – so wichtig jedes einzelne Thema ist. Ich nehme den Auftrag der Fraktionen natürlich trotzdem gern an und prüfe, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Doch ich denke, die Haushaltsberatungen der Fraktionen sind genau der richtige Ort, um sich politisch die Frage zu stellen, ob man Fraktionsanträge stellen möchte, um weitreichendere Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir als Ministerium werden uns bei der Prüfung vor allem auf die Ergebnisse des Abschlussberichts stützen, der Herausgegeben von der Präsidentin des Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht wird. Ich hoffe und gehe davon aus, dass wir einen gemeinsamen Weg finden werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)
