Nelly Waldeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich halte diese Rede in Vertretung für Catharina (Nelly Waldeck) Nies und wünsche an der Stelle gute Besserung. Ich bin mir sicher, sie guckt zu. (Beifall) Es ist wichtig, dass wir hier im Landtag marginalisierte Gruppen nicht aus dem Blick verlieren. Und Sexarbeiter_innen gehören dazu. 620 Sexarbeiter_innen waren Ende 2021 in Schleswig-Holstein angemeldet. Mitte 2022 waren es 740. Vor der Coronapandemie waren etwa 2.000 Menschen für den Job angemeldet. 90 Prozent davon sind Frauen, und viele kommen aus dem EU-Ausland. Die Hintergründe, Sexarbeit zu betreiben, sind sehr unterschiedlich. Für einige Personen ist es schlicht ein Job, der den Lebensunterhalt finanziert. Für einige geht es um die offene Auslebung ihrer eigenen Sexualität, die freie Arbeitsgestaltung, bei einigen geht es aber auch schlicht darum, irgendwie das eigene Überleben zu sichern und nicht auf der Straße leben zu müssen. Da stellt sich natürlich die Frage: Bis zu welchem Punkt ist eine Handlung unter finanzieller Not oder unter der Sorge vor Obdachlosigkeit freiwillig? An dieser Stelle sind die Übergänge fließend. Genau an diesen Stellen ist eine solche Beratungsstruktur elementar. Dann geht es um die Fälle, in denen Frauen absolut nicht selbstbestimmt arbeiten, sondern hierfür nach Deutschland verschleppt und zwangsprostituiert, also vergewaltigt werden. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist gemäß § 232 StGB strafbar. Hiergegen muss mit aller Härte des Rechtsstaats und Konsequenz vorgegangen werden. Selbstbestimmte Prostitution ist aber zu akzeptieren. Wer aus freien Stücken ihren oder seinen Lebensunterhalt mit sexuellen Dienstleistungen verdienen möchte, soll das auch tun können. Viele Sexarbeiter_innen sind als Selbstständige tätig. Sie müssen nach dem Prostituiertenschutzgesetz verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen einhalten und sich eigenständig organisieren. Das ist besonders für Menschen aus dem Ausland ohne deutsche Sprachkenntnisse nicht immer so einfach. Zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland bis zur Unterstützung der formalen Anmeldung als Sexarbeitende beim Landesamt für Soziale Dienste beraten zwei kompetente Fachstellen in SchleswigHolstein. Es gibt eine gesetzlich normierte Beratungspflicht. Sexarbeit ist in Deutschland grundsätzlich legal und gilt als eine normale Erwerbstätigkeit. Das ist sie aber nur so lange, wie Prostituierte auch in ihrer eigenen Entscheidung selbstbestimmt in dieser Sexarbeit tätig sind. Die Rahmenbedingungen müssen also sicherstellen, dass die Arbeit freiwillig erfolgen kann und dass ein Berufswechsel jederzeit möglich ist. Das heißt, dass diejenigen, die freiwillig tätig sind, sich jederzeit frei entscheiden können müssen, aufzuhören. Gerade wenn es um Abhängigkeitsverhältnisse geht, braucht es dafür professionelle Unterstützung, also Umstiegsberatung. Lebensumfeld und Job sind in der Sexarbeit nicht selten sehr eng miteinander verwoben. Man steigt nicht einfach so aus. Man muss organisieren, wo man in Zukunft wohnen wird, wie man versorgt wird, wie die Mobilität organisiert wird. Dafür braucht man Kraft, man braucht Unterstützung, und man muss die Möglichkeit haben, sich finanziell anders absichern zu können. Man braucht einen eigenen Ort zum Schlafen, damit man nicht auf einen Kunden angewiesen ist und in schwierige finanzielle Abhängigkeitsbeziehungen geraten kann. Wir wollen deshalb, dass in der künftigen Konzeption ein Augenmerk auch auf die Frage des Übergangswohnens gelegt wird. Die Mitarbeiter_innen in der Umstiegsberatung haben Sexarbeitenden in Schleswig-Holstein die letzten drei Jahre zur Seite gestanden und sie kompetent unterstützt. Die Bundesregierung hat deutschlandweit mit dem Programm sieben Projekte in einer Anschubfinanzierung gefördert und eine Evaluation durchführen lassen. Auch Schleswig-Holstein hat von diesem Programm profitiert. Cara*SH und das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation erhielten über die Laufzeit 700.000 Euro für den Aufbau dieses spezifischen Beratungsangebots. Planmäßig ist das Bundesprogramm diesen Sommer ausgelaufen. Die Träger haben uns bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen und seitdem immer wieder über den steigenden Bedarf dieser Angebote gesprochen. Hier besteht Fachexpertise, die wir nicht verlieren wollen, denn nur wenige Jurist_innen und Berater_innen sind in diesem Bereich so spezialisiert. Uns ist es durch Umschichtung in diesem Jahr gelungen, zusätzliche Mittel für die Umstiegsberatung an beiden Standorten, in Kiel und in Neumünster, bis Ende des Jahres weiterlaufen zu lassen. Unfreiwillige Sexarbeit sowie Zwangsprostitution ist unbedingt zu verhindern. Deswegen brauchen wir beim Wunsch auszusteigen Anlaufstellen und Übergangswohnungen für Hilfesuchende. Wir bitten die Landesregierung, nach Möglichkeiten einer Folgefinanzierung ab 2025 zu suchen, und werden (Nelly Waldeck) uns selbst an dieser Suche intensiv beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall – Unruhe)
