Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bewerbung auf und der Bearbeitungsprozess von Förderprogrammen muss sowohl in digitaler als auch in Papierform einfach und gerecht möglich sein. – So weit so gut. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dafür sollte es auch keines Antrages bedürfen. Es sollte anders kommen, wir wissen nämlich, woher dieser vorliegende Antrag rührt. Anfang September dieses Jahres spielten sich wahrlich denkwürdige Szenen vor der Investitionsbank Schleswig-Holstein an der Kieler Hörn ab, als Bürgermeister und Vertreter zahlreicher Kommunen notgedrungen vor dem Briefkasten lauerten, um fristgerecht um Mitternacht die Antragsunterlagen für den Ganztagsausbau ihrer Grundschulen einzureichen. Immerhin, wir hörten schon die Stories: Mit einer ordentlichen Portion Galgenhumor ließ sich auch dieses Verfahren meistern. Das belegen die Videos, mit denen einige den aufregenden Einwurf ihrer Versandtaschen dokumentiert haben. Die Gruppe befeuerte sich gegenseitig, den Videos ist der laute Aufruf des Gemeinde- oder Stadtnamens zu entnehmen und der Jubel, wenn der Einwurf vollzogen war. Denn: Es galt das Windhundverfahren, und eine digitale Einreichungsmöglichkeit war vom Bildungsministerium ausdrücklich nicht vorgesehen. Begründung: Für digitale Antragsverfahren seien die Kommunen noch nicht gut genug und gleichermaßen gerecht ausgestattet. Die Empörung ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Die zweite Empörungswelle kam direkt hinterher, denn kurze Zeit später kam heraus, dass man sich das Mitternacht-Campen an der Hörn hätte sparen können, da die Anträge sowieso alle erst am Folgetag gemeinsam registriert wurden. Insgesamt also ein absolut absurder Vorgang für das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2024. Es ist schon schräg, wenn die Chancen auf millionenhohe Förderungen davon abhängen, wie Briefumschläge in einem Briefkasten sortiert sind. Besonders witzig fand ich in der Berichterstattung, dass einige mutmaßen, ob ein kleines Männchen (Sybilla Nitsch) oder ein kleines Frauchen in dem Briefkasten sitzen würde, um die Registrierung vorzunehmen. An der Stelle sei aber auch gesagt: Dass die rechtliche Grundlage hier wackelt, ist zu gut nachzuvollziehen. Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede sein. Würde das zum Beispiel bedeuten, dass Anträge, die am Montag, dem 2. September 2024, in dieser Kohorte des Werktages, eingeworfen wurden, gar nicht berücksichtigt würden? Wie zum Beispiel die Anträge des dänischen Schulvereins? – Die haben nämlich ihre Anträge gesammelt in dieser Kohorte eingeworfen. Das ist zu klären! Insofern können wir den vorliegenden Antrag für faire und nutzerfreundliche digitale Antragsverfahren unterstützen und auch die Forderung, dass umfassende Vertragsunterlagen vereinfacht in digitaler Form hochzuladen sind, damit Bürokratie abgebaut wird. Für uns, das muss ich noch einmal an der Stelle feststellen, ist es aber trotzdem wichtig, dass weiterhin ganz generell Anträge in Papierform eingereicht werden können. Unsere Landesverfassung sieht das explizit vor, dass Behörden- und Verwaltungsvorgänge auch weiterhin in Papierform erledigt werden können, wenn zum Beispiel eine Kommune nicht hinreichend ausgestattet ist oder auch für Bürgerinnen und Bürgern, die das Verfahren bevorzugen. Bei aller Unterstützung für die konsequente Digitalisierung: Auch Papiereinreichungen müssen grundsätzlich möglich sein. Wir hoffen, dass dieser eingangs beschriebene kuriose Vorgang und die darauffolgende Party ein Ausrutscher waren und dass die Digitalisierung in Schleswig-Holstein weiterhin gut vorankommen möge. Das wäre ein besserer Grund zum Feiern. Dazu gehören auch der Ausbau der flächendeckenden und zuverlässigen digitalen Infrastruktur sowie die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Dass dies notwendig ist, ist selbsterklärend; nun muss endlich die vollumfängliche Umsetzung folgen. – Vielen Dank! (Beifall SSW, SPD und FDP)
