landtag.ltsh.de ↗

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

16.10.2024 Sitzungen 20/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte eben um den Haushaltsentwurf hat gezeigt: Die Haushaltsentscheidungen, die wir als Landesregierung getroffen haben, haben wir uns nicht leicht gemacht. Denn diese Entscheidungen sind auch mit Zumutungen verbunden, insbesondere für die Kommunen. Allein der Schritt, den Landesanteil der Städtebauförderung über einen Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz zu regeln, bedeutet einen Einschnitt für die kommunale Familie. Meine Damen und Herren, wir wissen darum. Das möchte ich Ihnen heute mit allem Nachdruck versichern. Und doch ist dieser Schritt notwendig und mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen des FAG – wir haben es eben gehört – aus unserer Sicht vertretbar. So können wir die Bundesfördermittel im Städtebau und damit die Möglichkeiten des Programms zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen. Wir wollen die Kommunen im Gegenzug an anderer Stelle entlasten. Denn wir alle sind uns einig: Unser Verwaltungshandeln muss einfacher, effizienter und effektiver werden. Gerade die Kommunen sollen künftig von mehr Handlungsfreiheit und beschleunigten Verfahren profitieren. Deswegen haben wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September 2024 ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket geschnürt. Mit einem Katalog von 63 Einzelmaßnahmen haben wir ein Paket auf den Weg gebracht, das es in vergleichbarer Form noch nicht gegeben hat und das sich über weite Bereiche erstreckt. Digitalisierungsmaßnahmen und Entlastungen bei der ZBau-Prüfung sind dabei nur zwei Beispiele für den umfangreichen Maßnahmenkatalog. Dazu gehört auch, dass wir die Finanzströme zwischen Land und Kommunen neu ordnen und Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht vornehmen. Erste Grundlagen dafür finden sich bereits in dem vorgelegten Gesetzentwurf. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass die Zuwendungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung für Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge keine Anwendung finden. Damit sorgen wir für mehr Flexibilität in den Haushalten der Kommunen. Gleichzeitig kommen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dem auferlegten Reparaturauftrag im Finanzausgleich nach. Sie alle erinnern sich: Das Landesverfassungsgericht hat uns aufgetragen, die Ermittlung des Anteils der zugewiesenen Steuereinnahmen, die sogenannte Teilschlüsselmasse, für Zentrale Orte zu überprüfen. Das haben wir auf Basis eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens und der bestehenden Datenlage gemacht mit dem Ergebnis: Es muss bei der Beibehaltung des festgesetzten Wertes bleiben; eine bessere oder zumindest gleichwertige Alternative besteht nicht. Deshalb wird der ermittelte Anteil für die Zentralen Orte mit dem Gesetzentwurf erneut erlassen. Um künftig zu einer noch genaueren Datenlage zu gelangen, haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden darauf geeinigt, die Regelüberprüfung für das FAG auf das Jahr 2028 zu verschieben. Der Hintergrund: Ab dem kommenden Jahr wird die Rechnungsstatistik bundesweit doppisch erfolgen. Dies ermöglicht uns, innerhalb von drei Jahren eine weit bessere Datengrundlage für die Regelüberprüfung zu erhalten. Meine Damen und Herren, daneben sorgen wir mit einer Reihe weiterer Änderungen für klare Regelungsverhältnisse. Wir stellen zum Beispiel sicher, dass Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die bundesseitig vorgesehenen Zwecke des Startchancen-Programms und die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Ohne diese Regelung würden rund 18 Prozent davon in den Finanzausgleich abfließen. Wir erhöhen den Vorwegabzug für Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro und setzen damit die aktuelle Vereinbarung zu Migration und Integration um. Und wir stellen mit der Änderung der Gemeindeordnung weitere Weichen für die Wärmewende. Indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zum Tief- und Rohrleitungsbau zu beteiligen oder solche sogar zu gründen, können sie hier mitgestalten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf erstreckt sich auf unterschiedliche Themenfelder. Auf dem Weg hat das neben ausgewiesener Fachlichkeit vor allem Dialogbereitschaft erfordert. Deshalb schließe ich mit einem ausdrücklichen Dank. Dieser gilt vor allem den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗