Peter Lehnert
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich weise darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holsteins vorgesehen ist. Dies ist nach Artikel 47 Absatz 2 der Landesverfassung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags möglich, also 46 Abgeordnete. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW, Drucksache 20/2309, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist mathematisch relativ einfach festzustellen, dass die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2528 Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/2599 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Vizepräsident Peter Lehnert) Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Innenministerin, Frau Dr. Sütterlin-Waack, das Wort.
