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Lars Harms

SSW 16.10.2024 Sitzungen 20/69

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Spruch des Landesverfassungsgerichts hat die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Reihe an Änderungen beinhaltet. Dabei geht es um verschiedene Dinge. Zuerst möchte ich auf den Punkt eingehen, in dem es um das Miteinander der Kommunen geht, die sozusagen in einer Nachbarschaft leben. Wir alle kennen diese Ausgangslage. Es gibt größere Kommunen, es gibt kleinere Kommunen, die daran angrenzen. Dann übernehmen die größeren Orte oftmals Versorgungsfunktionen, von denen auch die umliegenden Orte profitieren. Dafür erhalten die Zentralen Orte natürlich mehr Geld als die anderen. Wenn der Zentrale Ort mehr Geld bekommt, dann bekommen die anderen Gemeinden entsprechend weniger. So weit, so gut, wenn nicht der Vorwurf bestünde, dass es keine ausreichende Begründung für die finanzielle Besserstellung der Zentralen Orte gebe. Deshalb wurde nun ein Gutachten vorgelegt, und es hat eine Bewertung stattgefunden. Das ist eine gute Sache, vor allem, weil man nun mit dem Gesetz einen Weg aufzeigt für eine faire Verteilung der Mittel, die dann hoffentlich zu einer Befriedung beiträgt. Ich gebe dem Kollegen Dolgner recht: Es ist für einen so alten Küstenkoalitionär natürlich schön, zu hören, dass das, was wir uns einmal ausgedacht hatten, heute immer noch bestehen kann. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Eine weitere Sache, die im vorliegenden Gesetzentwurf vereinbart wurde, bezieht sich ganz explizit auf das Thema Integration. Bisher wurden für den Bereich Integration und Teilhabe 13 Millionen Euro veranschlagt. Nun sollen es 2 Millionen Euro mehr werden. Entscheidend ist dabei, dass die Summe dauerhaft veranschlagt ist, und das unabhängig von der Anzahl an Menschen, die zu uns kommen. Da sind immer mal wieder Aufwüchse oder auch ab- (Lars Harms) nehmende Zahlen zu verzeichnen. Die Aufgabe der Integration bleibt natürlich, das ist das Entscheidende. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen. Hierfür haben wir ja schon einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Integrations- und Teilhabegesetzes vorgelegt, der die Integrationsstrukturen tatsächlich stärkt. Wir brauchen also beides, einerseits das Geld; das werden wir demnächst beschließen. Andererseits brauchen wir auch die entsprechend angepassten rechtlichen Grundlagen, damit man Dinge im Integrationsbereich umsetzen kann. Dann geht es noch um die Gemeindeordnung. Dabei geht es um eine Liberalisierung, nämlich darum, Kommunen künftig die Möglichkeit zu geben, eigenständig Leitungen und Trassenbau wie etwa bei der Erstellung eines Wärmenetzes selbst zu planen, zu verlegen und zu unterhalten. Die kommunale Familie kennt meistens die Gegebenheiten vor Ort am besten und weiß daher am besten, wie man Projekte vor Ort umsetzen kann. Wir als SSW sind davon überzeugt, dass es gut ist, wenn die Daseinsvorsorge in kommunalen Händen liegt. Meine Damen und Herren, noch einmal der Hinweis: Dies verstehe ich als Öffnung und nicht unbedingt als Verpflichtung. Jede Kommune kann glücklicherweise tun, was sie will. Externe dürfen weiterhin engagiert werden. Aber die Entscheidungsfreiheit soll für die Kommunen ein Stück weit größer werden. Das können wir eigentlich nur unterstützen. Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu dem gemeinsamen Antrag mit der FDP, den wir vorgelegt haben. Hier geht es im Prinzip, wenn man so will, schon um vorgezogene Haushaltsberatungen. Wir wollen Unterstützung auf kommunaler Ebene rechtlich absichern und vor allem verstetigen. Wie die Kollegin Krämer es eben schon sagte, es geht dabei um die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, für die wir uns ein Mehr und auch eine dauerhafte Verstetigung wünschen. Das heißt, dass wir hier eine Dynamisierung brauchen. Ich glaube, in der Diskussion sind wir uns alle einig. Jedes Mal, wenn wir eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus besuchen, sehen wir, wie notwendig es ist, dass diese Einrichtungen feste Rahmenbedingungen bekommen und nicht darauf angewiesen sind, regelmäßig nur Zeitverträge mit den Menschen abzuschließen. Hier muss man eine dauerhafte Struktur hinbekommen. Deswegen glaube ich, es ist genau richtig, dies rechtlich abzusichern. Ein weiterer Punkt sind die kommunalen Schwimmsportstätten. Da ist es natürlich richtig: Wir stellen Mittel zur Verfügung. Zum Glück werden sie nicht gekürzt. Ich hoffe, das bleibt auch weiterhin so, denn das ist weiterhin ein wichtiges Projekt. Natürlich müssen sich die Gemeinden daran beteiligen. (Vereinzelter Beifall SSW und FDP) Natürlich muss man das auch rechtlich sichern. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg. Diese zentralen Sportstätten sind etwas, was Kommunen eigentlich gemeinsam tragen müssen. Das ist aber in der Umsetzung unheimlich schwierig. Hier sind wir schon bei den kommunalen Tierheimen. Wirklich jedes Tierheim muss durch das gesamte Kreisgebiet und darüber hinaus latschen, um mit einzelnen Kommunen, die teilweise nur 100 Einwohner haben, irgendwelche Verträge abzuschließen, damit sie einen kleinen Schilling kriegen können. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg. (Beifall SSW und FDP) Auch da ist es klug, dies über den Vorwegabzug zu regeln, damit diese ganze bürokratische Arbeit von den Tierheimen wegkommt. Die haben genügend zu tun. Die brauchen nicht auch noch Papier zu wälzen. Es ist wichtiger, sich dort um die Tiere zu kümmern. In dem Sinne finde ich, dieser Antrag ist ein wirklich guter Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP vorschlagen. Ich freue mich auf die Beratungen und bin tief und fest davon überzeugt, dass wir hier zu einer guten Regelung kommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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