landtag.ltsh.de ↗

Karin Prien

16.10.2024 Sitzungen 20/69

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal den Antragstellern einen ganz herzlichen Dank für den Antrag, der uns die Gelegenheit gibt, Ihnen den aktuellen Stand bei der Digitalisierung von Förderprogrammen darzulegen. (Zuruf FDP) – Darum ging es ja in Ihrem Antrag. Dabei ging es nicht nur um Förderprogramme meines Ministeriums, sondern grundsätzlich um die Frage, wie Förderprogramme allgemein digitalisiert werden können. Klar ist, und ich glaube, darüber besteht Einigkeit in diesem Hause: Für das digitale Bearbeiten von Förderanträgen müssen zunächst die technischen Hilfsmittel und Werkzeuge beauftragt, entwickelt und getestet werden. Zusammen mit Dataport hat das Digitalministerium die Anforderungen beschrieben. Es wurde festgelegt, welche technischen Voraussetzungen benötigt werden. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Aktuell läuft das Ausschreibungsverfahren für ein integriertes Fördermittel-Managementsystem. Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen bis zum Abwickeln der Fördermittelanträge vollständig digitalisiert. Meine Damen und Herren, der Zeitplan ist fest beschrieben: Die europaweite Ausschreibung endet am 4. November 2024, und im Anschluss daran geht das Digitalministerium zügig in die Verhandlungsgespräche. Geplant ist, im Februar 2025 den Zuschlag zu erteilen, sodass im Laufe des Jahres 2025 die Einführung des Programms erfolgen wird. Als Zwischenlösung, meine Damen und Herren, gibt es ein eigenes webbasiertes Förderantragssystem, das digitale Anträge und einzelne Schritte der Bearbeitung unterstützen kann. Mit der bestehenden eGovernment-Infrastruktur des Landes können weitere Wege aufgebaut werden, um Anträge und Bearbeitung zu digitalisieren. Soweit zu den Verfahren, die wir zukünftig – und zwar sehr zeitnah – ausschließlich verwenden werden. Das ist eine gute Botschaft, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher waren digitale Verfahren auch möglich, allerdings nur mit einem längeren Vorlaufprozess der Programmierung, der Monate in Anspruch genommen hat. Dort, wo schnelles Handeln geboten war, war dies nicht die richtige Option. Ein zeitlicher Verzug durch technische Probleme wäre im Übrigen zu riskant gewesen, denn nicht jedes digital (Ministerin Karin Prien) abgesegnete Verfahren – auch in unserem Land – hat bisher so großartig funktioniert. Das muss man der Ehrlichkeit halber wissen. Die Förderrichtlinie zum Ganztag erforderte zeitnahes Handeln. Es ist nicht so, wie hier behauptet worden ist, dass das aufgrund etwaiger Vorgaben des Bildungsministeriums der Fall war, sondern es war natürlich auch hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns dazu gezwungen hat, ein Verfahren zu finden, mit dem zeitnah möglichst viele Mittel im Jahr 2024 ausgekehrt werden können. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Mir persönlich – das ist auch erwähnt worden – wäre ein anderes Verfahren lieber gewesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte sehr gern die Mittel über Schulträgerbudgets oder über Festbeträge pro Platz – ich halte das immer noch für ein angemessenes Verfahren – verteilt; das machen übrigens alle anderen Bundeländer. (Tobias Koch [CDU]: Wäre besser gewesen!) – Es wäre besser gewesen, aber der Wunsch der kommunalen Landesverbände war ein anderer. Insofern haben wir uns dem gebeugt. Meine Damen und Herren, in Wahrheit basiert natürlich der Grundkonflikt – und das müssen wir der Ehrlichkeit halber auch an dieser Stelle sagen – auf der Frage: Besteht Konnexität, oder besteht sie nicht? Das ist doch der Grundkonflikt, über den wir hier sprechen. Es ist so, dass 16 Bundesländer in dieser Republik sagen: Nein, das ist kein konnexitätsbelasteter Vorgang. Ja, aber darum geht es am Ende des Tages. Unter dieser Überschrift muss man vielleicht ein wenig auch die Auseinandersetzung sehen, die im Augenblick geführt wird. Unter der Maßgabe, dass wir möglichst viel Geld im Jahr 2024 auskehren mussten und die Deckellösung nicht gewünscht war, blieb nur ein Konkurrenzverfahren unter den ausgehandelten Bedingungen. Das war kein Windhundverfahren, und das war sehr deutlich sowohl aus der Förderrichtlinie als auch aus den FAQ zu erkennen. Insofern wundert mich, dass auch in diesem Hause immer noch behauptet wird, es handele sich hier um Windhundverfahren. Das ist es definitiv zu keinem Zeitpunkt gewesen. Meine Damen und Herren, ein Antragsportal, eine entsprechende Software hätten wir so schnell nicht entwickeln können. Wir haben es natürlich erwogen, und es ist auch erörtert worden mit der Investitionsbank, die unser Dienstleister, übrigens unser erfahrener Dienstleister an dieser Stelle ist, aber die kurzfristige Programmierung einer Insellösung war keine Option. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ja, wir haben mit den kommunalen Landesverbänden zunächst den 1. Juli als Antragsstart ausgehandelt; das wäre ein Montag gewesen. Es wäre das gleiche Wochenendproblem entstanden wie jetzt auch. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auf Wunsch insbesondere der kommunalen Landesverbände haben wir dann den Antragsstart auf den 1. September verschoben, damit die Kommunen noch ein wenig mehr Zeit hatten, die Anträge vorzubereiten – das wohlgemerkt, obwohl der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits im Oktober 2021 begonnen hatte. Dass der Start dann auf einen Sonntag fiel, ist weder dem Ministerium und mir noch den kommunalen Landesverbänden und auch der IB.SH nicht aufgefallen. Dafür, das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen, entschuldige ich mich. Das hätte uns allen so nicht passieren dürfen. Ich kann Ihnen zusagen, dass ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darauf achten werde, dass so etwas bei uns in Schleswig-Holstein nicht noch einmal passiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch kann ich es Ihnen jetzt nicht ersparen, Ihnen das Vergabeverfahren, das kein Windhundverfahren ist, zu erläutern. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – Nr. 8.1 der Förderrichtlinie: „Zunächst werden alle in diesem Jahr gestellten Förderanträge, die ausschließlich die begrenzt auf die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehenden Landesmittel in Anspruch nehmen, priorisiert. In allen anderen Fällen wird über die vollständigen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.“ Was bedeutet das? Das Mittelvergabeverfahren unterscheidet zwischen den zu priorisierenden und den nicht zu priorisierenden Anträgen. Das bedeutet, dass alle vollständigen und zu priorisierenden Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden und zum Beispiel auch Anträge überholen, die am 1. September um 00:00 Uhr abgegeben wurden und nicht zu priorisieren sind. Über die nicht zu priori- (Ministerin Karin Prien) sierenden und vollständigen Anträge wird dann in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. (Martin Habersaat [SPD]: Aha!) Vom bisherigen Ablauf her hat die IB.SH in einem ersten Schritt alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit überprüft und sofern der Antrag nicht vollständig war, die Antragsteller mit Blick auf die nachzureichenden Unterlagen und Informationen informiert und angeschrieben. Für zu priorisierende Anträge sind bereits knapp 50 Bewilligungen seitens der IB.SH ausgesprochen worden. Ehrlich gesagt, meine Damen und Herren: Das ist schon ziemlich schnell, wie die IB.SH hier arbeitet! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Für nicht zu priorisierende Anträge –

Protokoll ↗