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Uta Wentzel

CDU 16.10.2024 Sitzungen 20/69

Ich würde gern fortführen. Vielen Dank! – Stand heute geht das Vorhaben auch auf. Am 17. Juni 2024 trat die Richtlinie des Investitionsprogramms Ganztagsausbau in Kraft. Ab dem 1. Juli 2024 konnten die Antragsunterlagen abgerufen werden, und seit dem 1. September 2024 wurden 300 Anträge eingereicht, davon gut die Hälfte vollständig. Und heute sind die ersten 49 Anträge bereits beschieden, vier Monate nach Veröffentlichung der Richtlinien im Amtsblatt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die dazu beigetragen haben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten November zu den Grundsätzen der Jährigkeit und Jährlichkeit hatte auch Konsequenzen für unsere vom Land für den Ausbau des Ganztages eingeplanten Mittel, also sowohl für die vom Land eingeplante notwendige Kofinanzierung der Bundesmittel als auch für die darüber hinaus weiteren 52,5 Millionen Euro, die das Land zusätzlich für den Ganztagsausbau zur Verfügung stellt. In den Richtlinien und den FAQs der Investitionsbank wird daher ganz klar darauf hingewiesen, dass die Landesmittel nur für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen. Deshalb waren ein schnelles Verfahren ebenso notwendig wie eine Priorisierung. Auch dies wurde explizit so kommuniziert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Aus dieser Gesamtlage ergibt sich die Notwendigkeit, in 2024 einen möglichst hohen Abfluss von Landesmitteln zu generieren. Daher werden Anträge, die genau dieses ermöglichen, priorisiert.“ Bei der IB.SH gibt es zudem hohe Sicherheitsstandards für die digitalen Verfahren, die eventuell für manche Schulträger kompliziert und komplex gewesen wären. Auch hätte man viel mehr Zeit für die Ausschreibung benötigt, die man nicht hatte. Unter Berücksichtigung der eingangs genannten Faktoren – Zeit, die Beteiligung verschiedenster Akteure und die technischen Herausforderungen – war es deshalb in diesem Fall zielführender und schneller, das Verfahren nicht digital, sondern analog bereitzustellen. Aber heute geht es nicht nur um dieses Programm, sondern vor allem um die Frage, wie wir allgemein zu vollständig digitalisierten Förderprogrammen kommen. Viele digitale Instrumente stehen bereits bereit, jedoch benötigen die immer einen gewissen (Uta Wentzel) zeitlichen Vorlauf. Aber die Landesregierung hat bereits über 50 Verfahren digital abgewickelt. Es gibt webbasierte Förderantragssysteme, und wir haben die Möglichkeit, auf bewährte Verfahren wie die OZG-Cloud zurückzugreifen. Das Land erarbeitet bereits gemeinsam mit Dataport die Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems. Wir sind mitten im Ausschreibungsverfahren für dieses Projekt. Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen bis zum Abwickeln von Fördermittelanträgen vollends digital möglich. Das ausgeschriebene Produkt wird zunächst in der Pilotphase, die in gut einem Jahr startet, hauptsächlich Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums und der IB.SH digitalisieren. Damit werden wir einen großen Teil der Förderprogramme des Landes abdecken können, und dieses System wird es uns ermöglichen, digitale Fördermittelanträge schneller, transparenter und für alle Ressorts nutzbar zu machen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Abschluss möchte ich trotz aller Widrigkeiten betonen, dass die Digitalisierung unserer Förderprogramme bereits im vollen Gang ist. In dem Sinne eint uns das Ziel, faire, transparente und digitale Verfahren zu ermöglichen. Wir stimmen daher Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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