landtag.ltsh.de ↗

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

16.10.2024 Sitzungen 20/69

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zu Beginn ein persönliches Wort: Ich freue mich sehr über so viel grundsätzliches Einvernehmen hier zu diesem Thema der hybriden Sitzung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Die Coronapandemie hat uns gezwungen, auf Distanz zu kommunizieren und hybride Arbeitsmodelle weiter zu etablieren. Damit wurde aber auch deutlich, dass wir den Arbeitsalltag flexibler und effizienter gestalten können. Mittlerweile sind sogenannte hybride Formate im Arbeitsalltag fest verankert. Kolleginnen und Kollegen besprechen sich, einige davon sitzen gemeinsam am Tisch, andere sind telefonisch oder per Video zugeschaltet. Mit den Möglichkeiten der Technik ist unser Leben in vielen Bereichen einfacher geworden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Chancen der Digitalisierung auch auf die kommunale Ebene erstrecken und Sitzungen der Stadt- oder Gemeindevertretung sowie anderer Entscheidungsgremien in hybrider Form möglich werden – einige von zu Hause, die anderen Vertreterinnen und Vertreter im Dorfgemeinschaftshaus. Die Möglichkeit digitaler Sitzungen war bislang ausschließlich in außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt, um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern. Hier muss nachjustiert werden. Deshalb bin ich dankbar, dass die regierungstragenden Fraktionen das Thema der hybriden Sitzungsformate auf kommunaler Ebene aufgegriffen haben, nämlich die Sitzung der Kommunalvertretungen in hybrider Form zu ermöglichen. Wir haben es eben schon ausführlich gehört: Damit wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, persönlichen Umständen und Engagement in der Gemeinde geschaffen. Mehr Menschen können dadurch an der Kommunalpolitik teilhaben. Denn mit der vorliegenden Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften wird die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien auch dann möglich, wenn Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht persönlich anwesend sein können: der Vater zum Beispiel, der seine Kinder abends nicht allein lassen kann, um zur Gemeindevertretung zu fahren, die Studentin, die sich kommunal engagiert, aber gerade ein Semester ortsabwesend ist, die Gemeindevertreterin, die ihre Eltern pflegt. Damit wird den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen und ein Anreiz geschaffen, dass sich weitere Menschen um ein kommunales Mandat bewerben. Auf diese Weise kann nicht nur ein Beitrag zur Erhöhung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen, sondern auch zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen von Kommunalwahlen geleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird niemanden überfordern, ob in den größeren Städten oder in den kleineren Gemeinden. Überall im Land sind die meisten Menschen mit digitalen Anwendungen vertraut, und falls es doch Unsicherheit geben sollte, kann man sich vor Ort Hilfestellung holen. Wichtig ist: Die Nutzung der digitalen Teilnahme ist kein Muss. Die Teilnahme im Sitzungsraum bleibt weiterhin der Regelfall, und wer in Präsenz vor Ort teilnehmen möchte, kann dies jederzeit tun. Dazu ist es richtig, dass das Angebot zur digitalen Teilnahme nur besteht, wenn dies technisch möglich ist. Gerade deshalb ist es richtig, (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) die Pflicht zum Angebot für hybride Sitzungen der Kommunalvertretung erst nach einer zweijährigen Übergangszeit einzuführen, sofern ein Antrag zur Durchführung hybrider Sitzungen vorliegt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird ein klarer Fahrplan für ein moderneres Kommunalrecht vorgelegt. Hybride Formate werden den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und ‑politikern in den Gemeinden und Städten entgegenkommen. Das wird weitere Interessierte motivieren, sich einzubringen, und eine bessere Teilhabe ermöglichen. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Protokoll ↗