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Thomas Jepsen

CDU 16.10.2024 Sitzungen 20/69

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der politischen Debatte und in den Beratungen in den Fachausschüssen muss, egal ob in den Kreistagen, in den Ratsversammlungen der Städte oder in den Vertretungen der Gemeinden eine gute Kommunikation stets gewährleistet sein. Das persönliche direkte Erleben der anderen Gremienmitglieder mit Gestik, Mimik, Nebenbemerkungen und Bewegungen ist dabei wichtig und kann nur in Präsenz von Angesicht zu Angesicht vollumfänglich stattfinden. Die Tagung in Präsenz bleibt immer unsere grundsätzliche Handlungsmaxime für die kommunalen Sitzungen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In der Notsituation der Pandemie waren Sitzungen in Präsenz plötzlich nicht mehr möglich. Trotzdem mussten in den Kommunalvertretungen Beschlüsse gefasst werden, und die kommunale Selbstverwaltung musste aufrechterhalten werden. Die Kommunen haben gezeigt, dass das mit digitaler Teilnahme an den Sitzungen gut funktionieren kann. Na klar ist eine Beratung mit Onlineteilnahme für viele komplizierter und erfordert mehr Konzentration. Es ist vor allem mehr Disziplin in der Sitzung gefordert, aber es ist nicht unmöglich. Inzwischen ist technisch vieles möglich. Auch ohne allumfassende Notsituation kann es für einzelne Kommunalvertreter individuelle Situationen geben, wodurch eine Teilnahme in Präsenz nicht möglich ist und verhindert wird, sei es zum Beispiel bei Krankheit, bei zeitweiser beruflicher Abwesenheit, bei einem Auslandssemester, bei Kinderbetreuung, bei Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sei es bei Unwetterlagen. Für all diese und weitere Situationen haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Lösung für die digitale Sitzungsteilnahme. Eine weitere wichtige Wirkung hat die digitale Teilnahmemöglichkeit: Die Kommunen können ihre politische Praxis flexibler gestalten, und das kommunale Ehrenamt wird zugleich zeitgemäßer sowie für viele Menschen attraktiver. Die Kommunalvertreter brauchen alle Möglichkeiten, um ihre Mandate möglichst flexibel wahrnehmen zu können, und die Kommunen brauchen flexible Mandatsträger. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen sollen dabei frei entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie ihren Kom- (Thomas Jepsen) munalvertretern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen. Durch die Hauptsatzung können individuelle Regelungen zur digitalen Teilnahme getroffen werden: für die Kommunalvertretung, für einzelne oder für alle Ausschüsse, für Beiräte oder generell für alle Sitzungen. Die Kommunen bleiben diesbezüglich in der Gestaltung ihrer Hauptsatzung frei. Wir geben mit dem Gesetzentwurf keine weiteren Vorgaben, zum Beispiel nicht, ob bei nicht möglicher Teilnahme im Sitzungsraum eventuell eine Nachweiserbringung gefordert wird oder ob eine Maximalzahl von digital Teilnehmenden bestimmt wird oder ob eine Mindestzahl von Mitgliedern erforderlich ist oder ob der oder die Vorsitzende jeweils zustimmen muss oder ob irgendwelche weitere Regelungen getroffen werden müssen. Wir geben nur vor, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Sitzung persönlich im Sitzungsraum anwesend sein muss und dass die technischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Wahrnehmung gegeben sein müssen. Nach zwei Jahren, wenn das dann erprobt und eingespielt ist, bekommen die einzelnen Vertreter unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzungen ein Recht auf digitale Teilnahme an den Sitzungen der Kommunalvertretungen, wobei dann natürlich die technische Möglichkeit gegeben sein muss. Die technischen Möglichkeiten bleiben immer eine Bedingung und sind eine Herausforderung. Aber diese Herausforderung muss angenommen werden, wenn wir das kommunale Ehrenamt flexibler und attraktiver gestalten wollen. (Vereinzelter Beifall CDU) Wir haben uns im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung viele Gedanken zu dem Gesetzentwurf gemacht. Ich bitte um Unterstützung für die Modernisierung zur Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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