Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bei vielen anderen Themen kann auch der Umsetzungsstand der UN-BRK je nach Perspektive völlig unterschiedlich gedeutet werden. Auf den Seiten der Landesregierung sehen wir Bilder von Gebärdensprachdolmetschenden bei Pressekonferenzen oder von Menschen im Rollstuhl, die ganz selbstverständlich an Sitzungen teilnehmen. Es werden viele Maßnahmen erwähnt, die bereits ergriffen wurden. Wir können auf der einen Seite von einigen Millionen Euro lesen, die die Landesregierung in den vergangenen Jahren im Rahmen des Fonds für Barrierefreiheit bereitgestellt hat. Auf der anderen Seite fällt die Beurteilung des für die Prüfung der Staaten zuständigen UN-Ausschus- (Christian Dirschauer) ses ziemlich mau aus. In seinen abschließenden Bemerkungen wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass Deutschland in seiner Gesamtheit in den Bemühungen zur Umsetzung der UN-BRK zurückfällt. Besonders alarmierend ist aus meiner Sicht die Einschätzung, nach der die Dynamik der Umsetzung auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – deutlich nachgelassen hat. Noch dazu betont der Ausschuss, dass die Ziele der UNBRK auch in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten spürbar an Gewicht verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das sollte uns durchaus zu denken geben. Alarmierend ist das vor allem deshalb, weil doch allen klar sein muss, dass Menschen mit Behinderungen in Schule, Arbeitswelt und Freizeit noch immer auf zu viele Barrieren stoßen. Bei allen laufenden Maßnahmen und so manchem unstrittigen Erfolg auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft muss daher eins klar sein: Wir können und wir dürfen bei diesem Prozess jetzt nicht nachlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Gerade hier im politischen Raum müssen wir auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir ehrlich sind, dann ist doch nicht nur längst klar, dass wir tatkräftiger handeln müssen, um die Ziele zu erreichen. Auch die Frage nach geeigneten Schritten hin zur Erreichung dieser Ziele ist eigentlich schon längst beantwortet. Der vorliegende Antrag von SPD und SSW benennt hier wesentliche Maßnahmen, die wir ebenfalls bereits gehört haben. Auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und unzählige Betroffene weisen immer wieder auf diese hin: Es geht um ein inklusives Bildungssystem, und zwar beginnend bei den Kleinsten, bis hin zu unseren Hochschulen. Dafür müssen wir in den Bildungseinrichtungen ein wirklich inklusives Lernumfeld schaffen. Es geht aber auch um umfassende Teilhabe – das haben wir gehört –, um Partizipation – nicht zuletzt auch auf politischer Ebene – und um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben als anerkannte Mitglieder unserer Gesellschaft. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Und ja, wenn man sich die Dimension dieser Aufgabe vor Augen führt, dann ist klar, dass es um weit mehr als nur um eine Ressourcenfrage geht. Natürlich ist die gesamte Gesellschaft gefordert und ein echter Paradigmenwechsel notwendig. Doch weil es oftmals auch um ganz konkrete Nachteilsausgleiche geht, müssen wir über die finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen reden. Wenn ich ehrlich bin, dann zweifle ich stark daran, dass ein Bundesteilhabegeld – oder irgendeine einheitliche Form eines Teilhabegeldes vom Bund – noch kommen wird. Deshalb halten wir vom SSW an unseren Forderungen nach einem erhöhten Blinden- und der Einführung eines Gehörlosengeldes fest. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Wir werden diese aus unserer Sicht absolut notwendigen Leistungen für Blinde, Sehbehinderte und gehörlose Menschen selbstverständlich für den kommenden Haushalt beantragen. Bekanntlich wollen uns die Regierenden in dieser Sache nicht folgen, was nicht nur aus Sicht der Betroffenen, sondern auch als Signal sehr schade ist; das möchte ich an dieser Stelle sagen. Trotzdem hoffe ich, dass wir uns in der Analyse hier im Raum – den Eindruck habe ich heute auch – durchaus einig sind; denn 15 Jahre nach Inkrafttreten der UNBRK wird auch hier in Schleswig-Holstein noch viel zu stark an bestehenden Sonderstrukturen festgehalten. Bis heute gibt es für viele Menschen mit Behinderungen faktisch kein Wunsch- oder Wahlrecht. Ob in der Bildung, der Arbeitswelt oder beim Thema Wohnen: Sie sind viel zu oft gezwungen, ihr Leben in Sondereinrichtungen zu verbringen, weil ihnen keine guten inklusiven Alternativen geboten werden. Es reicht also offensichtlich nicht, wenn wir hier viel und leidenschaftlich über Inklusion diskutieren. Wir müssen endlich in die konsequente Umsetzung kommen und uns noch viel stärker bewusst machen, was es für diese Menschen bedeutet, wenn wir das nicht schaffen: nämlich nicht die gleichen Chancen auf Bildung, auf Arbeit und ein selbstbestimmtes sowie würdevolles Leben. Oder ganz konkret: Das bedeutet, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu haben, sein Kind mit Behinderung in einer adäquaten und wohnortnahen Kita betreuen zu lassen, geringere Chancen auf einen höheren Schulabschluss, der vielleicht aufgrund der persönlichen Fähigkeiten möglich wäre, im Zweifelsfall kein Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu dem Job, für den man eigentlich qualifiziert wäre, und damit auch kein Leben in der Eigenständigkeit, die man sich oder seinem Kind wünscht. Das kann nun wirklich nicht unser Anspruch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Christian Dirschauer) Ich finde den Vorschlag auf Ausschussüberweisung und die Einbindung der Selbstvertretung, wie Kollege Garg es vorgeschlagen hat, richtig gut. Lassen Sie uns das machen. – Herzlichen Dank.
