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Kristina Herbst

16.10.2024 Sitzungen 20/69

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 26. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Abgeordnete von uns erkrankt sind und an der Sitzung nicht teilnehmen können. Das sind von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch, die Abgeordnete Catharina Nies und der Abgeordnete Jan Kürschner. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung hat sich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Wiebke Zweig entschuldigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 7. Oktober vor einem Jahr war Israel Ziel eines Terrorangriffs der radikal-islamischen Hamas. Rund 1.200 Menschen wurden kaltblütig ermordet – der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit der Schoah. Mehr als 250 Menschen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Viele von ihnen sind bis heute nicht befreit, und nicht wenige wurden inzwischen ermordet. Die Bilder und Berichte von den entsetzlichen Gräueltaten erschüttern uns bis heute. Seitdem ist die Gewalt im Nahen Osten eskaliert – in Gang gesetzt durch die Hamas und ihre Unterstützer aus der Region; mit entsetzlichen Folgen für die Menschen in Israel, in Gaza und im Libanon. In einer Ansprache zum 7. Oktober hat der israelische Staatspräsident Herzog die tiefe Sehnsucht seines Landes nach Frieden mit seinen Nachbarn, nach einem Ende des Hasses im Nahen Osten unterstrichen. Wir alle hier teilen zutiefst diesen Wunsch. Die Gewalt im Nahen Osten hat schon jetzt auf allen Seiten zu viele Opfer gefordert. Die Menschlichkeit gebietet es, das Leid und die Not aller Menschen in der Region wahrzunehmen und zu beklagen. Dementsprechend kann nur an alle Beteiligten appelliert werden, diplomatische Lösungen nicht zu vernachlässigen. Das erste Gebot allerdings lautet, der Not abzuhelfen. Deshalb begrüßen wir alle Hilfsmaßnahmen, die die katastrophale Lage der unter der militärischen Auseinandersetzung leidenden Bevölkerung lindern. Zivilisten und zivile Infrastruktur müssen besser geschützt werden. Meine Damen und Herren, vor einem Jahr hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig das Existenzrecht Israels bekräftigt. Wir haben uns in Solidarität hinter Israel und seine Bevölkerung gestellt – und auch hinter Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein. Diese Aussagen gelten damals wie heute, und sie verpflichten uns, zu handeln, wo wir Verantwortung tragen. Denn seit dem 7. Oktober 2023 hat eine unbegreifliche Welle des Judenhasses auch Deutschland erfasst. Angesichts der Vorkommnisse auf unseren Straßen, in unseren Hochschulen oder in den sozialen Medien hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, von einem Tsunami des Antisemitismus gesprochen. Diese schlimme Entwicklung ist leider auch an Schleswig-Holstein nicht vorübergegangen. Das sagen uns die Statistiken, die einen deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle verzeichnen. Das sagen mir vor allem aber die Gespräche mit Jüdinnen und Juden, die ich seit dem 7. Oktober 2023 geführt habe, in denen sie sagen, dass sie sich deutlich unsicherer fühlen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So sagt es der Artikel 1 unseres Grundgesetzes, dessen 75. Geburtstag wir in diesem Jahr gefeiert haben. Meine Damen und Herren, ist es menschenwürdig, wenn Jüdinnen und Juden sich in unserem Land nicht als solche zeigen können? Wenn sie Symbole des jüdischen Glaubens nicht offen tragen können, weil sie um Leben und Gesundheit fürchten müssen? – Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Der Staat hat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass dieser Zustand aufhört! (Beifall ganzes Haus) Sonst legen wir selbst die Axt an unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Meine Damen und Herren, alle jene, die in unserem Land Jüdinnen und Juden bedrohen, die die Gräueltaten der Hamas bejubeln oder rechtfertigen, stellen sich außerhalb unseres demokratischen Grundkonsenses, und das muss ihnen ganz klar sein. Leider sind auch viele Hochschulen in Deutschland kein sicherer Ort für Jüdinnen und Juden. Hier agiert ein Milieu, das unter dem Schlagwort des Antikolonialismus gegen Israel, aber auch gegen jüdische Universitätsangehörige mobilmacht. (Präsidentin Kristina Herbst) An dieser Stelle ist nicht der angemessene Ort, und es ist nicht der passende Anlass für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem akademischen Konstrukt. Lassen Sie mich nur so viel sagen: Die Hamas hat nicht vor, irgendjemanden zu befreien, auch nicht ihre Landsleute. Im Gegenteil, ihr Ziel ist die Errichtung einer theokratischen Diktatur. In Gaza herrscht sie mit Unterdrückung und Gewalt. Sie tritt Frauenrechte mit Füßen und ermordet Homosexuelle. Sie nimmt ihre eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde und macht auch vor Krankenhäusern nicht halt. Mörderischer Antisemitismus ist die Geschäftsgrundlage ihrer Existenz. Mit vollem Recht hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Verbot dieser Terrororganisation ausgesprochen. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, dringender Handlungsbedarf besteht im Bereich der sozialen Medien. Populäre Videoplattformen etwa werden seit dem 7. Oktober 2023 in großem Ausmaß mit antisemitischem Gift geflutet, oftmals gefördert durch einen Algorithmus, der gewaltverherrlichende Inhalte belohnt. Hier müssen wir gegensteuern – wenn es sein muss, auch regulatorisch, vor allem aber durch Aufklärung. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen sowohl das inhaltliche als auch das methodische Handwerkszeug erhalten, um antisemitische Propaganda zu erkennen und ihr widersprechen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig: Das Land Schleswig-Holstein tut bereits viel im Kampf gegen Antisemitismus. Das gilt für den Landtag, die Landesregierung, den Landesbeauftragten für politische Bildung sowie den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus. Das gilt auch für die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus, kurz LIDA, die wir im vergangenen Jahr mit dem Demokratiepreis ausgezeichnet haben. Allen Menschen, die ihre Solidarität mit Israel und ganz besonders mit Jüdinnen und Juden in unserem Land öffentlich bekunden, gilt unser herzlicher Dank. Sie erfüllen eine unverzichtbare Bürgerpflicht. (Beifall ganzes Haus) Aber die letzten zwölf Monate haben gezeigt: Wir dürfen nicht nachlassen im Kampf gegen den Antisemitismus. Im Gegenteil. Wir müssen noch besser werden – für die Freiheit und Sicherheit der Jüdinnen und Juden in unserem Land und für uns alle, die wir in einer offenen und friedlichen Gesellschaft leben wollen. Meine Damen und Herren, morgen beginnt eines der wichtigsten jüdischen Feste, das Laubhüttenfest oder Sukkot. Es ist ein fröhliches Fest, das den Erntedank mit der Erinnerung an die biblische Wanderung des Volkes Israel in das gelobte Land verbindet, und ein Ereignis, das die jüdischen Gemeinden auch gerne mit Außenstehenden feiern. Wir sollten daher auch bei der aktuellen weltpolitischen Lage nicht vernachlässigen, worum es uns gehen sollte: das jüdische Leben in Schleswig-Holstein sichtbar und zu einem normalen Bestandteil unseres Alltagslebens zu machen. Diese Zielsetzung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auch mit der Einsetzung des Runden Tisches für jüdisches Leben deutlich gemacht. Sie ist derzeit wichtiger denn je. Wir können so alle einen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis, zum Bekämpfen von Vorurteilen und von Antisemitismus leisten. Ich wünsche mir, dass auf diese Weise alle in Schleswig-Holstein vertretenen religiösen Überzeugungen miteinander ins Gespräch kommen und das praktizieren, was Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens ist: Toleranz. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen Moment innehalten und allen Opfern der kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) – Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 8, 9, 12, 23, 24, 28, 30, 34 bis 36, 38, 42, 49 und 50 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 4, 31, 37, 39 und 43. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 26 – Haushaltsberatungen 2025 –, 10 und 14 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften“ sowie „Digitale Grundlage für die Wärmewende“ schaffen. (Präsidentin Kristina Herbst) Die Tagesordnungspunkte 13 und 46 „Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden“ sowie „Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein“, die Punkte 21 und 48 „Flächendeckende verpflichtende Sprachtests für Vierjährige“ sowie Bericht „Übergang Kita–Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen“, die Punkte 40 und 41 „Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone“ sowie „Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten“ und die Punkte 44 und 47 „Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen“ und „Fachkräfte und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnen im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe“. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 12:30 Uhr tagen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/2605 einen Dringlichkeitsantrag „Schleswig-Holstein steht zum Marschbahnausbau“ vorgelegt. Schleswig-Holstein steht zum Marschbahnausbau Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2605 Wir das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zunächst über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 20/2605 abstimmen. Es gilt das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit anerkannt. Wir werden den Punkt als Tagesordnungspunkt 33 A in die Tagesordnung einreihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen mögen sich über die Redezeiten verständigen und mir einen Vorschlag über den zeitlichen Aufruf machen. Begrüßen Sie mit mir bitte auf der Tribüne Herrn Dr. Wilko Teifke. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 26 auf. Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2500 b) Haushaltsbegleitgesetz 2025 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/2501 c) Hände weg vom Versorgungssicherungsfonds Antrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/2575 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. – Bitte. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den vergangenen Wochen haben wir viel über die Handlungsfähigkeit unseres Staates gesprochen – sei es mit Blick auf Flucht und Migration und ihre Bewältigung in den Kommunen, sei es mit Blick auf die wachsende Bedrohung unserer Demokratie durch eine in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD, sei es in Bezug auf die öffentliche Sicherheit in unserem Land. Gerade nach den drei vergangenen Landtagswahlen in den ostdeutschen Ländern ist das Signal hier aus Schleswig-Holstein deshalb so wichtig: Politik ist handlungsfähig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die schwarz-grüne Koalition arbeitet vertrauensvoll im Team. Wir gehen Probleme an und lösen sie, und wir kommen zu guten Ergebnissen. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser gemeinsames finanzpolitisches Ziel ist sicherzustellen, dass unsere Finanzen dauerhaft tragfähig und Ausgaben finanzierbar sind und damit das Vertrauen in eine gute und stabile Zukunft in Schleswig-Holstein zu erhalten. Das ist anspruchsvoll, anspruchsvoll in Zeiten, in denen der Wind finanziell gesehen schon seit Längerem von vorn weht. Sehr geehrte Damen und Herren, die Haushaltslage in Schleswig-Holstein ist alles andere als einfach. Die ausbleibende wirtschaftliche Erholung beeinflusst weiterhin unsere Steuereinnahmen. Erst vergangene Woche hat die Bundesregierung ihre Prognose zum Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 abgesenkt. Gleichzeitig haben wir hohe, zwingende Mehrausgaben, oft aufgrund von Entscheidungen des Bundes. Beispiel: Wohngeldreform. Die Dynamisierung kostet uns pro Jahr 10 Millionen Euro zusätzlich. Solche Kostensteigerungen sichern wir im Haushalt ab. Beispiel: Steuerpakete des Bundes. Allein das geplante Steuerfortentwicklungsgesetz würde uns nächstes Jahr 80 Millionen Euro kosten, aufwachsend allein im Jahr 2028 260 Millionen Euro. Die Haltung der Landesregierung ist klar: Schleswig-Holstein ist bereit, seinen Beitrag für Wachstumsimpulse zu leisten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber: Die Leistungsfähigkeit unseres Haushalts darf dabei nicht ans Limit geraten. Darüber hinaus bedeuten die Folgen der Sturmflut und des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auch weiterhin große finanzielle Herausforderungen für uns, für Schleswig-Holstein. Natürlich bleiben wir gefordert, in die Infrastruktur, in die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen und in die klimaneutrale Energieversorgung zu investieren. Sehr geehrte Damen und Herren, aus diesem Rahmen ergeben sich die Eckdaten für unseren Haushaltsentwurf. Auf Basis der Mai-Steuerschätzung rechnen wir damit, dass die bereinigten Einnahmen um 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf dann 16,63 Milliarden Euro aufwachsen. Dem gegenüber stehen bereinigte Ausgaben in Höhe von rund 17,02 Milliarden Euro, und das sind 5,3 Prozent und damit fast 1 Milliarde Euro weniger als im Vorjahressoll bei den Ausgaben. Die Differenz, das sogenannte Finanzierungssaldo, von 377,6 Millionen Euro decken wir durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 297,7 Millionen Euro, bestehend aus Konjunkturkrediten und einem Notkredit, sowie eine Rücklagenentnahme. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Die Landesregierung setzt auf einen verlässlichen Dreiklang aus Konsolidieren, Entbürokratisieren und Investieren. Im Frühjahr hat die Landesregierung einen Konsolidierungspfad beschlossen. Es gilt, die aufwachsende Lücke von rund 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2030 zu schließen: planbar, verlässlich und abgefedert. Wir erreichen mit dem Haushaltsentwurf unser für das Jahr 2025 selbst gesetztes Konsolidierungsziel mit Maßnahmen, die in Teilen schmerzhaft für alle sind, die von den Einsparungen betroffen, die aber notwendig sind, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Das Konsolidierungspaket für das Jahr 2025 in Höhe von rund 217 Millionen Euro umfasst Maßnahmen aus allen Ressorts, unter anderem die Neuausrichtung des Standortkonzepts zur Unterbringung von Geflüchteten in den Landesunterkünften, die Neuregelung der Städtebauförderung im Vorwegabzug des kommunalen Finanzausgleichs – damit sichern wir die Bundesförderung ab –, die strukturelle Absenkung des extremen Kostenzuschusses an das UKSH – wie vom Landesrechnungshof gefordert –, Maßnahmen zur Kostenreduktion bei der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten und das Auslaufen des Versorgungssicherungsfonds. Wir stärken auch die Einnahmenseite durch Gebührenerhöhungen und die Anpassung der Landeswasserabgabe. Außerdem setzen wir 30 Millionen Euro aus der Rücklage für IT und Digitalisierung zur Finanzierung des Digitalisierungsbudgets ein. Zusätzlich hat die Landesregierung die Justizministerin gebeten, die Fachgerichtsbarkeit örtlich stärker zu konzentrieren und zu prüfen, ob, inwieweit und in welchem Umfang durch eine Zusammenlegung bei den Amtsgerichten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können. Das wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess erfolgen. (Lachen und Zuruf SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, zusammen mit dem Konsolidierungspaket aus dem Vorjahr in Höhe von 100 Millionen Euro sollen im Jahr 2025 Maßnahmen mit einem Umfang von dann insgesamt 317 Millionen Euro umgesetzt werden. Klar ist: Konsolidieren, ohne dass jemand im Land etwas davon mitbekommt, funktioniert nicht. Die Folgen werden für die Menschen in Schleswig-Hol- (Ministerin Dr. Silke Schneider) stein spürbar sein. Ich kann versichern, dass sich kein Kabinettsmitglied diese Entscheidung leichtgemacht hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben als Landesregierung gemeinsam abgewogen und entschieden. Mein Dank gilt daher dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern, die zu diesem Konsolidierungskurs solidarisch beigetragen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds zum Abfedern des Konsolidierungspfades ist im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 nicht vorgesehen. Möglich ist das auch, weil Schleswig-Holstein als Ergebnis der neuesten Zensusberechnung Rückzahlungen im Jahr 2025 für die Jahre 2022 und 2024 erwartet. Das ist Geld, das uns und unseren Kommunen zusteht. Es steht uns aufgrund unserer Bevölkerungsgröße zu, und um unsere Aufgaben zu erfüllen, brauchen wir dieses Geld, sowohl Land als auch Kommune. Die Länder haben sich einstimmig auf ein Auszahlungsverfahren verständigt: 16:0 – dies auf ausdrückliche Bitte des Bundesfinanzministers. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, wenn der Bundesfinanzminister derzeit die Auszahlung für das kommende Jahr unter vorgeschobenen Gründen wieder infrage stellt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung geht parallel zur Konsolidierung auch neue Wege, indem wir mit den Kommunen einen umfangreichen Bürokratieabbau vereinbart haben. Unser Paket zur Entbürokratisierung der Verwaltung umfasst 63 Einzelmaßnahmen für einfache, effizientere und effektivere Abläufe. Beispielsweise entlasten wir die Kommunen sehr deutlich bei bautechnischen Prüfungen. Aber das ist erst der Anfang. Wir werden das kommunale Haushaltsrecht flexibilisieren und die Finanzströme zwischen Land und Kommunen deutlich vereinfachen, denn wir haben einen Konsens mit der kommunalen Familie: Verwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger da! Sie ist kein Selbstzweck! Das gilt umso mehr in Zeiten knapper Kassen und bei Fachkräftemangel. Meine Damen und Herren, dieser Haushalt ist mehr als ein Konsolidierungshaushalt. Er ist auch ein Investitionshaushalt. Zwar können wir mit dieser Kassenlage nicht alle Herausforderungen gleichzeitig stemmen, dennoch bewegen wir auch in Zeiten knapper Kassen viele Zukunftsthemen. Mit rund 60 Millionen Euro sichern wir die Kostensteigerung in den Kindertagesstätten ab und stärken sie außerdem. In den Schulen stärken wir den Fokus auf die basalen Kompetenzen und verbessern den Übergang von der Kita in die Grundschule. Mit dem Startchancen-Programm leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Für die Hochschulen im Land bleiben wir ein verlässlicher Partner. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau stocken wir auch in den kommenden Jahren erheblich auf. Zu den bisher eingeplanten rund 300 Millionen Euro an Darlehen und Zuschüssen kommen für die Jahre 2025 und 2026 noch einmal jeweils 100 Millionen Euro hinzu, sodass wir dann bei jeweils 400 Millionen Euro liegen. Das, meine Damen und Herren, ist in Zeiten knapper Kassen überhaupt keine Selbstverständlichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für die innere Sicherheit veranschlagen wir zusätzlich rund 10,3 Millionen Euro. Damit stärken wir erneut die Arbeit der Sicherheitsbehörden – gerade unter den jetzt veränderten Sicherheitsbedingungen und angesichts der neuen Herausforderungen. Die Landesregierung hat außerdem die für die Energiewende und den Klimaschutz eingesetzten Mittel im Laufe der vergangenen Jahre trotz sich verschärfender Haushaltslage deutlich aufgestockt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie stehen 2025 rund 73 Millionen Euro zur Verfügung. Darin sind auch Mittel aus unserem IMPULS-Programm enthalten. Das Landwirtschaftsministerium etabliert 2025 mehrjährige Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Moorklimaschutz und zur Klimaanpassung in der Landwirtschaft. Unsere Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung, in die digitale Souveränität, in den Einsatz von künstlicher Intelligenz, in die Umsetzung der Green-IT-Strategie und in den flächendeckenden Glasfaserausbau in Schleswig-Holstein sind ebenfalls entscheidend für die Zukunftsperspektiven in unserem Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Aufgaben brauchen wir vor allem gutes Personal, das unser Land Schleswig-Holstein am Laufen hält. Das Engagement und die Professionalität unserer (Ministerin Dr. Silke Schneider) Beschäftigten sind das Fundament für unser Gemeinwesen. Besonders mit Blick auf den Fachkräftemangel müssen wir jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt. Für die Steuerverwaltung werden 2025 deshalb 30 zusätzliche Nachwuchskräftestellen geschaffen. Den Bereich der Justiz stärken wir mit 25 neuen Stellen im Bereich der Staatsanwaltschaften. Und um trotz steigender Schülerzahlen die 100-prozentige Unterrichtsversorgung im Land zu sichern, sind insgesamt 411 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte inklusive DaZ eingeplant. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diesen Aufwüchsen stehen auch Abgänge gegenüber: Netto haben wir damit einen Aufwuchs von 117 Stellen. Bei rund 54.500 Stellen im Kernhaushalt des Landes ist das ein sehr moderater Aufwuchs von 0,2 Prozent. Wir setzen unsere Schwerpunkte also mit Augenmaß, wie es die Haushaltslage gebietet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir konsolidieren, wir entbürokratisieren und wir investieren. Wir finden auch einen sehr abgewogenen Umgang mit krisenbedingten Mehrkosten. Einen Großteil der Kosten, die 2024 noch durch Notkredite finanziert wurden, tragen wir ab 2025 aus dem regulären Haushalt. Das bedeutet eine große Kraftanstrengung, denn die finanzielle Belastung durch die Krisen ist nach wie vor erheblich. Die Coronapandemie liegt hinter uns, aber in den kommenden Jahren belastet uns die Abwicklung der Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe. (Beate Raudies [SPD]: Wer hat diesen Satz denn aufgeschrieben?) Auch die Folgen der Jahrhundertsturmflut vom vergangenen Herbst belasten unseren Landeshaushalt weiterhin. Russlands völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine gefährdet nach wie vor die europäische Friedensordnung. Russlands aggressive geopolitische Agenda bedroht unsere Infrastruktur, unsere Energieversorgung und unsere Sicherheit in Schleswig-Holstein. Außerdem treibt Russland Menschen in die Flucht. Aktuell hat Schleswig-Holstein 40.909 schutzsuchende Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die Land und Kommunen unterbringen, versorgen und integrieren. Nach den aktuellen Entwicklungen müssen wir leider davon ausgehen, dass die Folgen des russischen Angriffskriegs auch 2025 noch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung nimmt den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Notkredite sind keine Dauerlösung. Deswegen haben wir zuvorderst geprüft, wie wir die krisenbedingten Kosten aus regulären Haushaltsmitteln finanzieren können. Die Jahrhundertsturmflut ist ein Jahr her, vielerorts sind die Folgen noch sicht- und spürbar. Trotzdem haben wir uns gegen eine Neuauflage des Sturmflutkredits entschieden und werden Ausgaben für Wiederaufbau und Entschädigungen ab 2025 aus dem regulären Haushalt stemmen. Auch einen Teil der mittelbaren Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung des Kriegs gegen die Ukraine finanzieren wir 2025 aus dem laufenden Haushalt – etwa die Mehrkosten aus der Wohngeldreform oder die weiterhin hohen Baupreise, die auch bei den Landesunterkünften eine Rolle spielen. Das funktioniert nur, weil wir mit unseren ersten beiden Konsolidierungspaketen von insgesamt rund 317 Millionen Euro bereits ganz erheblich die Kosten reduzieren. Aber klar ist auch: Mehr geht nicht. Die Finanzlage des Landes bleibt durch die Krisenfolgen ganz erheblich beeinträchtigt. Um alle Krisenfolgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine weiterhin gut zu bewältigen, ist aus Sicht der Landesregierung auch 2025 ein Notkredit nicht zu vermeiden. Deshalb schlägt die Landesregierung die Nutzung eines Notkredits von rund 116 Millionen Euro vor – maßvoll in der Höhe und sehr klar im Einsatz begrenzt: erstens für die Unterbringung, die Versorgung und die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in der Landesunterkunft Seeth sowie für Maßnahmen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens in den Schulen; zweitens für eine deutliche Beschleunigung der Energiewende, damit Schleswig-Holstein im Bereich der Energiewirtschaft zügig unabhängig und resilient wird; und drittens, um neuartigen Sicherheitsbedrohungen wie Spionage und Drohnenüberflügen zu begegnen. Die Landesregierung hat für einen Notkredit 2025 also sehr klare Leitplanken gesetzt. Wir empfehlen daher, dem Landtag im Hinblick auf die andauernden, unmittelbaren Folgen des Krieges eine Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung zu beschließen. Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass fünf Maßnahmen im Einzelplan 07 mit der Nachschiebeliste noch angepasst beziehungsweise aus dem Notkredit herausgenommen werden. Dies hat das (Ministerin Dr. Silke Schneider) MBWFK dem Finanzausschuss schon mit Schreiben vom 14. Oktober 2024 mitgeteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, nach Abzug der Konsolidierungsmaßnahmen verbleibt im Haushaltsentwurf ein offener Handlungsbedarf von rund 186 Millionen Euro. Dafür ist eine globale Minderausgabe eingestellt, die im Haushaltsvollzug 2025 von den Ressorts und der Staatskanzlei erwirtschaftet werden muss. Die Höhe einer solchen globalen Minderausgabe ist mit rund einem Prozent der Gesamtausgaben vertretbar. Aber klar ist auch: Das wird kein Spaziergang, denn die Budgets sind ja ohnehin schon deutlich enger als in den vergangenen Jahren – siehe zum Beispiel die Personalbudgetdeckelung. Sehr geehrte Damen und Herren, die Handlungsfähigkeit einer Regierung zeigt sich darin, dass sie Verantwortung übernimmt. Sie zeigt sich ebenso in fairen Verfahren und vertrauensvollem Umgang miteinander. Es braucht besonders viel Ausdauer, Kraft und Beharrlichkeit, um gemeinsam ans Ziel zu kommen, vor allem wenn ein entscheidendes Teammitglied mitten in der Fahrt wechselt. Das geht nur mit einer reibungslosen Staffelstabübergabe, und die hat zwischen Monika Heinold und mir hervorragend geklappt. So ein Wechsel funktioniert auch nur, wenn das Team ihn mitträgt. Das Kabinett hat mir in meinen ersten Wochen sehr viel Vertrauen entgegengebracht, (Martin Habersaat [SPD]: Wäre ja auch schlimm, wenn nicht!) und das ist eine sehr gute Grundlage für mich gewesen, alle Fäden zusammenzubinden. Der Haushaltsentwurf 2025 ist eine echte Teamleistung. Wir konsolidieren, wir entbürokratisieren, und wir investieren in Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf die weitere Beratung mit Ihnen. (Lang anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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