Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung beinhaltet eine Vielzahl von Themen. Worum geht es? Im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde sollte das Landesverfassungsgericht die horizontale Ebene des kommunalen Finanzausgleichs, also die Finanzverteilung der Kommunen untereinander, überprüfen. Es ging dabei vor allem um die Berechnung der Teilschüsselmassen für Gemeinden und Zentrale Orte. Dabei hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2023 lediglich festgestellt, dass der Bemessung der Teilschüsselmassen für Gemeinden und Zentrale Orte keine aufgabengerechte Bedarfsermittlung zugrunde liegt. Dies ist nun mit einem finanzwissenschaftlichen Gutachten nachgeholt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Änderung der Verteilung der Teilschüsselmassen bedarf. Es bleibt also bei den Werten in § 4 FAG. Im Übrigen wurde das FAG in seiner Fassung von 2021 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Zudem wird in § 4 geregelt, dass die Landeshaushaltsordnung nicht mehr für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Vorwegabzüge gilt. Dies bedeutet schlichtweg Bürokratieabbau für unsere Kommunen. Die weiteren Änderungen im FAG betreffen – wie die Ministerin soeben ausgeführt hat – die Regelüberprüfung in § 5. Diese wird von dem Jahr 2024 auf das Jahr 2028 verschoben. Die Ergebnisse werden im Jahr 2030 umgesetzt. Das ist absolut sinnvoll, weil die Rechnungsstatistik derzeit nach dem kameralen Regelwerk arbeitet und die Kommunen bei uns überwiegend – beziehungsweise jetzt auf jeden Fall alle – auf Doppik umgestellt haben. Ab dem nächsten Jahr soll die bundesweite Rechnungsstatistik doppisch erfolgen. Wertet man die Daten für die Jahre 2025, 2026 und 2027 nach der neuen Rechnungsstatistik aus, wird es eine wesentlich bessere Datengrundlage geben, die notwendig ist, um das FAG aufgaben- und bedarfsgerecht anpassen zu können. In der neuen Regelung des § 3 werden die Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die vorgesehenen Zwecke – Startchancen-Programm und Wärmeplanung– zur Verfügung stehen. Warum machen wir das? Wenn wir es nicht machen würden, dann würden die Mittel in Höhe des Verbundsatzes – 18,33 Prozent – in die Gesamtmasse des Finanzausgleiches fließen und nicht voll dem Zweck zugehen. Das ist also eine technische Änderung. Als Land setzen wir unser Versprechen von der Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten um und erhöhen den Vorwegabzug für die Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro. Eines der großen Themen bei den Kommunen ist die Wärmewende. Dabei geht es darum, den Kommunen die bestmöglichen Bedingungen für die Umsetzung an die Hand zu geben. In der Gemeindeordnung wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen oder ihre Unternehmen im Leitungsund Trassenbau tätig werden dürfen, was bisher nicht erlaubt war. Wir können also feststellen: Wir tun in dieser Zeit viel für unsere Kommunen. (Beate Raudies [SPD]: Genau! Dann brauchen Sie ja nur noch Geld dafür!) Ich gehe natürlich auch auf den neuen § 26 c FAG ein. Wir haben es bereits debattiert: Das Land muss sparen. Es gibt einen Konsolidierungspfad, und es muss über 1 Milliarde Euro eingespart werden. Jede Einsparentscheidung ist natürlich eine schwere Entscheidung. Dazu zählt auch der Landesanteil Städtebauförderung von derzeit 20,3 Millionen Euro. Dennoch ist uns allen die Bedeutung der Städtebauförderung bewusst. Seit Anfang der 70er-Jahre haben die Kommunen insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro aus der Städtebauförderung bekommen und damit wichtige Maßnahmen vor Ort umgesetzt. Deswegen stellen wir das Instrument gar nicht infrage; es soll erhalten bleiben. Der Landesanteil wird zukünftig als Vorwegabzug über das FAG finanziert. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert, und die Kommunen – das ist das Entscheidende – können fest mit den Beträgen aufgrund ihrer Planungen rechnen und ihre Projekte vor Ort umsetzen. Ich halte das für eine sehr gute Lösung, (Thomas Hölck [SPD]: Wer soll das bezahlen?) weil wir gerade mal von einem Prozent der Gesamtschlüsselmasse sprechen. Aufgrund der jährlich immer weiter aufwachsenden Gesamtmittel ist das, glaube ich, verhältnismäßig. (Ole-Christopher Plambeck) Daher halte ich diese Maßnahme in diesen schweren Haushaltszeiten im Sinne der Städtebauförderung und damit im Sinne unserer Kommunen für richtig. Wir werden den Gesetzentwurf und den Antrag der FDP in den Innen- und Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss überweisen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
