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Dr. Bernd Buchholz

FDP 16.10.2024 Sitzungen 20/69

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz ist das alles zu begrüßen. (Tobias Koch [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU – Martin Balasus [CDU]: Guter Anfang! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ja, liebe Kollegen von der Union: Es grüßt Sie die Digitalpartei FDP, die das digitale Zuschalten in die Gremien für sinnvoll hält! (Heiterkeit FDP, CDU und SPD – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Insoweit ist alles in Ordnung, übrigens auch – das will ich ausdrücklich sagen –, dass über das Thema Hybridsitzung hier zu entscheiden möglich wird und nicht etwa über die volldigitale Sitzung. Das wäre in der Tat die Einschränkung der Mandatsträgerrechte für all diejenigen, die physisch teilnehmen wollen. (Zurufe CDU und SSW) (Dr. Bernd Buchholz) Insoweit ist die Entscheidung dafür richtig und ausdrücklich zu begrüßen, auch, dass Sie jetzt eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum Januar 2027 schaffen. Das ist gut so. Vor allem machen Sie das deshalb, wie Sie in der Begründung schreiben, weil durch diese Übergangsregelung zugleich – durch die Regelungskompetenz zugunsten der Kommunen – weitreichende Konnexitätsfolgen vermieden werden. Ah! Liebe Grüße an die Kommunalos: Die Show sollt ihr selbst bezahlen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich warne allerdings davor, wenn ich zum Jahr 2027 eine Pflicht einführe, dazu überzugehen, und die technischen Möglichkeiten bereithalten muss, zu glauben, die Konnexität vermeiden zu können, Frau Finanzministerin. Spätestens im Jahr 2027 ist das ein Konnexitätsthema. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dann geben Sie per Landesgesetz vor, dass die Pflicht besteht, eine digitale Teilnahme zu ermöglichen. Sie können schon heute das Geld zusammensammeln, um die technische Ausstattung, jedenfalls teilweise, für die Kommunen zu finanzieren. Darum kommen Sie gar nicht herum. Ich begrüße ausdrücklich, dass das für die Ausschüsse eine Möglichkeit ist. Im Gesetzentwurf ist enthalten, dass der Entwurf die Teilnahme ermöglicht, wenn dem Teilzunehmenden die Anwesenheit im Sitzungsraum nicht möglich ist. Dann steht da: aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. In der Begründung des Gesetzentwurfes steht aber auch ganz deutlich: Eine Begründung muss nicht gegeben werden, und sie wird nicht nachgeprüft. Das heißt auch – auch das müssen wir uns klarmachen, meine Damen und Herren –: Ich nehme nicht teil, wenn ich nicht teilnehmen will. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Das hat gewisse Konsequenzen für die Zusammenarbeit in Gemeindegremien. (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Wenn jemand immer nur vom Sofa aus teilnimmt, dann kann das durchaus zu Schwierigkeiten führen. Es wird sich so manche Gemeindevertretung noch anschauen, wie das tatsächlich zu regeln und ob das so eine sinnvolle Regelung ist. Die Regelung, so wie sie hier enthalten ist, ist jedenfalls so angelegt. Im Detail werden wir über das eine oder andere noch mal sprechen müssen. § 34 a Absatz 3 besagt für Wahlen, dass, wenn sie terminiert sind und einer der offenen Abstimmung widerspricht, all diejenigen, die draußen sind, nicht mehr abstimmen dürfen. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu, diese Regelung sei alternativlos. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Mit Verlaub! Wenn ich das Wort schon höre, kriege ich merkelsche Anwandelungen und sage: Es gibt nichts, was alternativlos ist. Wenn es richtig ist, was im Gesetzentwurf geregelt ist, dass eine konstituierende Sitzung einer Gemeindevertretung, bei der ganz viele geheime Wahlen notwendig sind, sowieso in Präsenz stattfinden muss, dann ist doch die Frage: Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Abstimmungen im Plenum geheim stattfinden müssen? Wenn das mal vorkommt, dann muss man sich sehr wohl die Frage stellen, ob es dann nicht richtig ist, eher auf eine schriftliche Abstimmung – notfalls auch im Briefwege – zu gehen. Denn die Verzögerung, die dadurch eintritt, ist ja in der Regel nicht so schwerwiegend und so langwierig, dass man sie nicht hinnehmen könnte. Ansonsten kommen Sie zu der interessanten, aber doch relativ grotesken Regelung, dass bei einer Elfer-Ausschusssitzung sieben Leute per Video zugeschaltet sind und vier im Saal sind und erklären, die Abstimmung könne so nicht stattfinden, sie müsse geheim stattfinden. Dann sind sieben Leute zwar insoweit als anwesend geführt, dass die Beschlussfähigkeit des Gremiums hergestellt ist, aber sie dürfen nicht mitstimmen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Diese relativ groteske Regelung, die dabei herauskommt, sollten wir im Ausschuss noch einmal freundlich hinterfragen, genauso wie die eine oder andere Frage, die ich mir gestellt habe, zum Beispiel – der Kollege Jepsen hat es ja gesagt –, ob jeder zu jeder Zeit für jeden anderen wahrnehmbar sein muss. Also ich sage jetzt mal: Sie alle sind gleichzeitig für mich hier in diesem Saal auch nicht wahrnehmbar. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Heiterkeit – Einige Abgeordnete der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN winken dem Redner – Weitere Zurufe) – Und manchmal, Herr Kollege, ist das ja auch gut so. Aber ich sage einmal voraus: In der Stadtverordnetenversammlung in Ahrensburg bräuchten sie dazu mindestens sechs Kameras. Ich rate, mal darüber nachzudenken, wie es wäre, wenn Sie ver- (Dr. Bernd Buchholz) suchen, das Ganze in der Bürgerschaft in Lübeck so zu machen, dass Sie das gesamte Plenum jederzeit wahrnehmbar haben – den Bürgermeister, die Leute auf der anderen Seite und die zugeschalteten Menschen auf einer Leinwand.

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