Plenarprotokoll 18/84
02.04.2025 · 118 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (11)CDU (9)FDP (7)GRÜNE (7)AfD (7)fraktionslos (5)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie zur 84. Plenarsitzung. Gedenken/Schweigeminute
Hendrik Hering
Zu Beginn unserer Plenarsitzung möchte ich an zwei Menschen erinnern, die unser Land und unser Parlament maßgeblich geprägt haben. Am 21. Februar verstarb völlig unerwartet unser langjähriger Justizminister und Abgeordneter Herbert Mertin. Die Nachricht von seinem plötzlichen Tod hat uns alle zutiefst betroffen und unendlich traurig gemacht. „Ich bin ein glücklicher Mensch; denn ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht“, hat Herbert Mertin einmal über sich selbst gesagt. Wer ihn hier im Parlament sah und hörte, glaubte ihm aufs Wort. Herbert Mertin war ein selbstbewusster und leidenschaftlicher Parlamentarierneut seit 2021 angehörte. Er war ein Mann klarer Worte und der Vernunft, der dennoch die Kontroverse nicht scheute, wenn es der Sache diente. Doch für Streit um des Streits willen war der Jurist, FDP-Politiker und langjährige Justizminister nicht zu haben. Als überzeugter Demokrat und Parlamentarier war er ein Mann des Ausgleichs und der Überparteilichkeit. Vor allem aber war er ein leidenschaftlicher Verfechter der Rechtsstaatlichkeit. Für ihn, der 1958 in Chile geboren wurde und damit einer der wenigen rheinland-pfälzischen Abgeordneten mit einer außereuropäischen Migrationsgeschichte war, galt der Rechtsstaat als eine der unantastbaren und stärksten Säulen der Demokratie. Seine eigene Familie hatte die südamerikanische Heimat Anfang der Siebzigerjahre aus politischen Gründen verlassen müssen. Umso mehr wusste er um den Wert von Freiheitsrechten und setzte sich fortan mit aller Kraft für sie ein. Darauf konnten die Menschen im Land bauen. Ich habe in den vergangenen Wochen erleben können, wie sehr ihnen der plötzliche Tod von Herbert Mertin nahegegangen ist, wohl auch, weil sie alle wussten, dass er Amt und Mandat immer als Auftrag verstanden hat, ihre Freiheit und ihre Bürgerrechte zu schützen und zu verteidigen. Herbert Mertin hat sein Leben in den Dienst am Gemeinwohl gestellt. Es gibt nicht viele, die das in dieser Entschiedenheit und mit dieser Kontinuität von sich selbst sagen können. Er war ein Glücksfall für unser Land, und vielleicht ist auch daher die Betroffenheit über seinen Tod parteiübergreifend so groß. Wir verlieren mit ihm einen hochrangigen und verantwortungsbewussten Politiker und einen integren und liebenswürdigen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist noch nicht lange her, dass Herbert Mertin hier am Rednerpult stand. Es war in der 77. Plenarsitzung am 18. Dezember 2024. Wir erlebten ihn wie in den vielen Jahren zuvor: sicher im Auftreten, mit sonorer Stimme, fundiert in der Sache und wie immer rhetorisch brillant. „[U]ns […] eint, dass es für unsere Demokratie wichtig ist, einen funktionierenden Rechtsstaat zu haben.“ Das waren damals seine letzten Worte hier im Parlament, gesprochen zwei Monate vor seinem viel zu frühen Tod. Uns bleiben seine Worte Vermächtnis und Mahnung zugleich. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird Herbert Mertin ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen – Stilles Gedenken) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu den Persönlichkeiten, die RheinlandPfalz nachhaltig geprägt haben, gehört auch der am 2. März in Speyer verstorbene frühere Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel. Ein „Jahrhundertpolitiker“ wurde er in Nachrufen zu Recht genannt, ein „Brückenbauer“ zwischen Ost und West. Er war einer der prägendsten Politiker nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern deutschlandweit, mit einer Biogra fie und Strahlkraft, wie sie nur ganz wenige vorweisen können. Geboren wurde Bernhard Vogel am 19. Dezember 1932 in Göttingen und damit nur wenige Wochen vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Diese frühe Erfahrung von Diktatur und Krieg hat ihn geprägt und war das Fundament für seinen späteren unermüdlichen Einsatz für Demokratie. 1967, mit gerade einmal 34 Jahren, wurde er, der studierte Soziologe, Historiker, Volkswirtschaftler und Politikwissenschaftler, Kultusminister von Rheinland-Pfalz, ein Amt, das er fast ein Jahrzehnt ausüben und prägen sollte. Schon damals war die Bildungspolitik eines der zentralen politischen Handlungsfelder. Allerorts wurde über Wege zu einer verbesserten Teilhabe an Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Gesellschaftsgruppen gestritten. Vogels Amtszeit war bestimmt durch die Neuordnung des Bildungswesens. Sie führte zur Ablösung der Konfessionsschule und zur Verabschiedung eines neuen Schulgesetzes sowie zum Ausbau der rheinland-pfälzischen Hochschullandschaft, die er nachhaltig prägte. Dem Landtag gehörte er von 1 971 bis 1988 an. Zukunft zu gestalten, das war der Leitgedanke auch der Ministerpräsidentschaft Vogels von Rheinland-Pfalz. Dieser Gestaltungswille befähigte ihn 1992, also mitten in den Zeiten des Umbruchs und Aufbruchs nach der deutschen Wiedervereinigung, ebenso für die Leitung der Regierungsgeschäfte in Erfurt. Es war für Bernhard Vogel eine Selbstverständlichkeit, dem Ruf nach Thüringen zu folgen und das zu tun, wozu er gebraucht wurde. Als Ministerpräsident von gleich zwei Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat er damit Geschichte geschrieben. Wie in Rheinland-Pfalz ließ er auch in Thüringen keine Gelegenheit aus, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Der Respekt vor der Würde jedes Einzelnen leitete den überzeugten Katholiken bei all seinen Begegnungen. Unabhängig von den Einstellungen seines Gegenübers suchte er das Verbindende hervorzuheben; denn es war für ihn ein Herzensanliegen, sich als Brückenbauer der Menschen und Länder zu erweisen, sei es zwischen Ost und West, zwischen Rheinland-Pfalz und Europa oder zwischen Europa und Ruanda. Wann immer ich Bernhard Vogel traf, konnte ich nur staunen über seinen hellen, wachen Geist und seine fundierte Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie insgesamt in Deutschland. Noch etwas fiel mir in diesen Gesprächen auf: sein tiefes Gespür für Gerechtigkeit und Anstand. Bernhard Vogel war eine moralische Instanz in Deutschland. Seine Stimme, sein Rat, seine Menschlichkeit werden uns fehlen. Der Landtag wird Bernhard Vogel als Politiker und Mensch, der das Land Rheinland-Pfalz so tief und nachhaltig geprägt hat, ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, sich zum Gedenken an unseren ehemaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen – Stilles Gedenken) Danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, entschuldigt fehlen heute Staatssekretär Becht, Staatssekretärin Raab und Staatssekretär Dr. Rose. Wir dürfen neue Kollegen im Landtag begrüßen. Wir dürfen herzlich Herrn Stefan Thoma begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ebenfalls dürfen wir als neuen Kollegen Herrn Eugen Ziegler begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Die Tagesordnung ist Ihnen zugegangen. Es gibt keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche, damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Erklärung des Ministerpräsidenten und Bekanntgabe der Umbildung der Landesregierung
Alexander Schweitzer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Am 21. Februar ist unser langjähriger Justizminister Herbert Mertin tragisch und unerwartet verstorben. Sein Verlust hat uns alle – mich ganz persönlich, mein Kabinett, die Justiz des Landes und sehr viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – erschüttert. Sehr große Anteilnahme war in den vergangenen Wochen überall spürbar. Rheinland-Pfalz hat einen Politiker von herausragender Expertise und bundesweitem Format und einen engagierten und leidenschaftlichen Demokraten verloren, ganz im Sinne auch der Worte, sehr geehrter Herr Präsident, die Sie gefunden haben. Die Amtsgeschäfte des Ministeriums der Justiz hat in den vergangenen Wochen Herr Staatssekretär Dr. Matthias Frey mit großer Umsicht, Kompetenz und Empathie wahrgenommen und die Handlungsfähigkeit des Ressorts in schwieriger Zeit jederzeit sichergestellt. Dafür, sehr geehrter Herr Dr. Frey, darf ich Ihnen auch im Namen der gesamten Landesregierung ganz herzlich danken. Mir ist es gelungen, einen hervorragenden Nachfolger für das Amt des Justizministers zu finden. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich soeben gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung Herrn Philipp Fernis zum Minister der Justiz ernannt habe. Philipp Fernis war in der vergangenen Wahlperiode bereits fünf Jahre Staatssekretär im Justizministerium unter Herbert Mertin. Er kennt das Haus und die Justiz des Landes ganz hervorragend. Ich bin mir sicher, er wird die Amtsgeschäfte von Tag 1 an unmittelbar und in vollem Umfang wahrnehmen können. Ein reibungsloser Übergang ist hiermit gewährleistet. Werter Herr Präsident, ich möchte Sie daher bitten, die Vereidigung von Herrn Fernis als neues Mitglied der Landesregierung vorzunehmen. Darüber hinaus bitte ich Sie, durch das Hohe Haus die Bestätigung der Ernennung gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung unseres Landes herbeizuführen. Vielen Dank.
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident hat uns mitgeteilt, dass Herr Philipp Fernis zum Minister der Justiz ernannt wurde. Wir kommen nun zur Bestätigung des neuen Justizministers. Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Dies erfolgt durch Erheben vom Platz. Wer für die Bestätigung von Staatsminister Philipp Fernis ist, darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Staatsminister Philipp Fernis mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER bestätigt hat. Herr Fernis, damit sind Sie vom Landtag bestätigt worden. Wir kommen zur Vereidigung des neuen Justizministers gemäß Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Herr Fernis, ich darf Sie bitten, nach vorne zu kommen. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten, mir unter Erheben der rechten Hand die Eidesformel gemäß Artikel 100 unserer Verfassung nachzusprechen: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, –
Philipp Fernis
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, –
Hendrik Hering
– dass ich mein Amt unparteiisch, –
Philipp Fernis
– dass ich mein Amt unparteiisch, –
Hendrik Hering
– getreu der Verfassung und den Gesetzen –
Philipp Fernis
– getreu der Verfassung und den Gesetzen –
Hendrik Hering
– zum Wohle des Volkes führen werde, –
Philipp Fernis
– zum Wohle des Volkes führen werde, –
Hendrik Hering
Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und viel Erfolg für Ihre Amtsführung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Staatsminister Philipp Fernis nimmt Glückwunschbekundungen und Blumensträuße entgegen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, die diese ganz besonderen Momente miterlebt haben. Ich begrüße zunächst Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des PAMINA-Schulzentrums in Herxheim, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 32 – Rhein-Selz/Wonnegau. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 2 a) der Tagesordnung auf: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Verlässliche und bezahlbare Energieversorgung als Voraussetzung für einen international wettbewerbsfähigen Industriestandort Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/11761 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung ist in diesen Zeiten eines der Mittel, um unsere Wirtschaftskraft in Deutschland, aber auch in RheinlandPfalz zu stärken, sodass unsere Wirtschaft wächst, Arbeitsplätze bereitstellt und die Leistung erbringt, die wir in der Vergangenheit erlebt haben. Wenn wir heute im rheinland-pfälzischen Landtag aufgrund des Antrags der FDP über die Energieversorgung reden, dann sprechen wir auch über Netze und den Netzausbau. Wir sprechen über Windkraft, erneuerbare Energien, über Wasserkraft, aber auch über Photovoltaik auf den Dächern und Photovoltaik in der Freifläche. Wir reden aber auch – um die Themen vollständig zu benennen – über Initiativen, wie sie gerade in Berlin entschieden werden, in dieser Stunde, in diesen Tagen, in diesen Wochen, wenn wir letztendlich über Trassen in Rheinland-Pfalz reden. Wenn wir in Rheinland-Pfalz nur auf den eigentlichen Zubau schauen, sind wir Spitzenreiter in Deutschland, was die erneuerbaren Energien anbelangt. Aber der reine Zubau darf künftig nicht der Maßstab sein, sondern wir müssen es schaffen, dass die Energie, die in Rheinland-Pfalz und Deutschland produziert wird, für den Verbraucher und für die Wirtschaft 24/7, 365 Tage im Jahr an der Steckdose verlässlich und kostengünstig ankommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Rahmenbedingungen sind momentan nicht gegeben. Wenn wir über den Netzausbau reden, müssen wir auch schauen, was zum Beispiel in den letzten Jahren passiert ist, wohlwissend, dass ein Krieg in der Ukraine gewisse Rahmenbedingungen verschoben hat, was die Energieversorgung in Deutschland und in Europa anbelangt. Wenn ich Europa nenne, müssen wir die Energiepolitik mittlerweile auch europäisch denken. Ich glaube, in diesem Plenum ist eine sehr große Mehrheit dafür, auf erneuerbare Energien zu setzen und nicht auf Atomkraft. Wir haben die Potenziale und künftig die Technologieoffenheit, um diese Energie unseren Unternehmen und unseren Bürgern bezahlbar zur Verfügung zu stellen. Wir müssen – das ist die Botschaft am heutigen Tag – ebenfalls darüber nachdenken, gewisse Zielkonflikte zu minimieren. Es gibt Zielkonflikte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Beispiel mit der Landwirtschaft. Wir müssen – das ist die Botschaft in Richtung Berlin – priorisieren, was wir für die Nahrungsmittelproduktion brauchen und was an landwirtschaftlichen Flächen am Beispiel der Freiflächenphotovoltaik momentan verbraucht wird. Von daher übersende ich noch einmal die Botschaft: Lassen Sie uns gemeinsam das Thema der Energieerzeugung und Energiegewinnung ganzheitlich denken, zum Wohle unseres Wirtschaftsstandorts. Lassen Sie uns Zielkonflikte benennen, und lassen Sie uns auf Bundesebene, Bundesländerebene sowie auf europäischer Ebene strategischer vorgehen. Als Initiativen und Programme möchte ich auf das Programm KIPKI hinweisen sowie andere Programme, die Wirtschaftsministerin Schmitt und das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und anderen Häusern vorantreiben. Lassen Sie uns diese Dinge weiter forcieren. Lassen wir die Netze, was den Netzausbau anbelangt, nicht nur glühen, sondern sie auch erweitern. Lassen Sie uns die Netze, die am Glühen sind, definieren. Diese Themen sollten uns bei unserer parlamentarischen Arbeit, beim Regierungshandeln in Berlin sowie auch in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz bewegen und uns zu den richtigen Ergebnissen führen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnert sich noch jemand von Ihnen an das abgedroschene Label von Rheinland-Pfalz als Land der Reben und Rüben oder wahlweise der Reben, Rüben und Raketen? Das war vor über 34 Jahren, bevor SPD-Ministerpräsidenten mit verschiedenen Koalitionen begonnen haben, unser Land nachhaltig zu modernisieren, (Zuruf von der CDU) bevor sie mit einer klugen Industriepolitik, mit massiven Investitionen in Bildung und Wissenschaft, mit der Gründung zahlreicher Hochschulen, einer effektiven Konversionspolitik, mit der Schaffung Tausender neuer Arbeitsplätze und der Schaffung wettbewerbsfähiger Cluster – allen voran unserem Biotechnologie-Cluster – das Gesicht unseres Landes völlig verändert haben. Im Laufe dieser drei Jahrzehnte ist Rheinland-Pfalz zu einem der Länder mit der höchsten Industriequote in der Bundesrepublik geworden. Während die Industrie in Deutschland ungefähr 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, sind es in Rheinland-Pfalz 24,5 %. Und um es klar zu sagen, wir möchten, dass das so bleibt. Die Industrie sichert gute Arbeit und Wohlstand, sie trägt zum technologischen Fortschritt bei und nicht zuletzt auch zum Klimaschutz. Jetzt haben wir in Rheinland-Pfalz eine besondere Situation. Unsere wichtigsten Industriezweige sind bekanntermaßen die Automobilindustrie inklusive der Nutzfahrzeugproduktion und der Zulieferindustrie, die Chemieindustrie mit dem Leitunternehmen BASF und der Maschinen- und Anlagenbau. Diese drei Zweige tragen allein rund ein Siebtel zu unserem rheinland-pfälzischen Bruttoinlandsprodukt bei. Es sind aber alles sehr energieintensive Branchen. Gleichzeitig sind diese Unternehmen stark auf den internationalen Markt hin orientiert. Unsere Exportquote betrug 2024 54 % im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 51,8 %. Unsere Industrie ist also überdurchschnittlich energieintensiv und überdurchschnittlich exportabhängig. Eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung ist für Rheinland-Pfalz als international wettbewerbsfähigem Industriestandort daher essenziell. Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat daher den schnellen Ausbau der LNG-Terminals nach dem Beginn von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine sehr begrüßt und war erleichtert, dass es der Ampelkoalition auf Bundesebene gelungen ist, eine Gasmangellage zu verhindern. Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass wir vor drei Jahren durchaus über Szenarien eines Abschaltens bestimmter Industrien gesprochen haben, um private Haushalte zu schonen. Das konnte zum Glück verhindert werden. Es gab aber natürlich bis heute massive Preissteigerungen. Der Strompreis in Deutschland ist der höchste in Europa, und auch der Gaspreis lag 2 024 leicht über dem europäischen Durchschnitt. Nicht umsonst hat sich die SPD-Fraktion – sowohl unsere Landtagsfraktion als auch auf Bundesebene – neben Kompensationszahlungen daher stets für einen Industriestrompreis ausgesprochen. Es ist daher begrüßenswert, dass sich alle Parteien der künftigen Regierungskoalition auf Bundesebene für eine Senkung der Strompreise um mindestens 5 Cent eingesetzt haben und auch über einen Industriestrompreis diskutiert wird. Das effektivste Mittel zur dauerhaften Senkung der Stromkosten ist ein weiterer zügiger Ausbau der kostengünstigen Energiequellen, die es gibt. Das sind die regenerativen und allen voran Windkraft und Photovoltaik. Der Weg dazu führt über beschleunigte Genehmigungsverfahren. Das – lieber Kollege Weber, ich teile Ihre Meinung – gilt genauso für Rheinland-Pfalz, um den Blick einmal wieder auf unsere eigenen Stellschrauben zu lenken. Bekanntermaßen möchte Rheinland-Pfalz bis 2030 seinen Strom bilanziell ausschließlich aus regenerativen Energiequellen beziehen, und bereits 2 023 wurden zwei Drittel des benötigten Stroms regenerativ erzeugt. Bis 2030 wird unser Stromverbrauch zunehmen, das wissen wir. Der Ausbau der PV hält damit aber Schritt. Auch bei der Windkraft hat sich der Zubau dank Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren stark beschleunigt. 2024 lag der Zubau bereits 50 % über dem von 2023. Es ist also zu schaffen. Insofern darf man, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Rheinland-Pfalz betrifft, durchaus optimistisch sein. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Medial hätte das endlich einmal wieder ein Tag für Euch werden können, liebe FDP. Philipp Fernis neuer Justizminister, Steven Wink neuer Fraktionsvorsitzender. Herzlichen Glückwunsch zu diesen beiden Ämtern. Stattdessen setzt Ihr mit der ersten Aktuellen Debatte beim ersten Tagesordnungspunkt ein Thema, für das Ihr nach der Geschäftsordnung der Landesregierung gar nicht zuständig seid: Verlässliche und bezahlbare Energieversorgung als Voraussetzung für den Industriestandort in Rheinland-Pfalz. Ihr wollt über Verlässlichkeit reden – ernsthaft? Ich will uns hier jetzt nicht kleiner reden, als wir sind, Energiepolitik wird aber vor allen Dingen in Berlin und Brüssel gemacht. In Berlin habt Ihr hingeschmissen. Ist es das, was Ihr mit Verlässlichkeit meint? Ich zitiere einfach einmal Volker Wissing. Der eine oder andere wird sich erinnern. Er ist zwar nicht mehr in der FDP, aber er ist noch geschäftsführender Minister der noch geschäftsführend amtierenden Bundesregierung. Er hat gesagt: „Es ist fatal, wenn demokratische Parteien die Übernahme von Verantwortung verweigern, nur weil sie nicht allein entscheiden können.“ Da hat er nicht über irgendjemanden geredet, da hat er über die FDP geredet. Er hat im Kern gesagt: Es ist fatal, wenn die FDP die Übernahme von Verantwortung verweigert. Verlässliche und bezahlbare Energieversorgung, ja, das ist wichtig, insbesondere für die Industrie, insbesondere hier in Rheinland-Pfalz. Sie hätten es in Berlin in der Hand gehabt, aber Sie haben hingeschmissen. Die FDP in Berlin versinkt im Streit, und die FDP in Mainz versinkt auch im Streit. Nicht irgendwo, nicht im Justizministerium, in das sich Philipp Fernis jetzt gerettet hat, nein, im Wirtschaftsministerium. Ist das wirklich Ihr Anspruch, liebe FDP? Sie wollen Ansprechpartner für die Industrie sein, aber wer ist denn der Ansprechpartner im Wirtschaftsministerium für die Industrie? Ist es die Ministerin, ist es der Staatssekretär? An wen soll ich mich wenden? Wenn in der Landes-FDP ein Machtkampf toben würde, könnte uns das egal sein. Da könnt Ihr in Euren Hinterzimmern machen, was Ihr wollt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Damit kennt Ihr Euch ja aus! – Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Wenn aber im Wirtschaftsministerium ein Machtkampf tobt, dann ist schon die Frage: (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Wer ist der Ansprechpartner für die Industrie, die Ministerin oder der Staatssekretär? Ja, wir brauchen Verlässlichkeit. (Beifall der CDU) Wenn wir das alles schaffen wollen, wenn wir das erfolgreich schaffen wollen für die Unternehmen und die Menschen im Land, dann brauchen wir vor allen Dingen Verlässlichkeit im Wirtschaftsministerium. Dann müsste einmal geklärt werden, wer Koch ist und wer Kellner. (Abg. Steven Wink, FDP: Du hast jetzt schon 4 Minuten verschenkt!) Wir ringen in diesem Haus und hier an diesem Pult über diese Fragen mit der zuständigen Ministerin, mit der grünen Ministerin. Ja, von dort kommt uns zu viel Papier. Von da kommen uns zu wenige Taten. Sie selbst haben den Parlamentarischen Abend von Westnetz angesprochen. Herr Kollege Weber, wir sind uns doch einig, der Spaten muss in den Boden. Wir brauchen nicht mehr Ökoziele, wir brauchen Stromtrassen, und nicht auf dem Papier, sondern im Boden. Wir brauchen ein Reservekraftwerk in Rheinland-Pfalz. Wir können uns nicht immer nur auf die anderen stützen. Wir brauchen, ceterum censeo, mehr Wasserkraft. Wir brauchen Geothermie, und wir brauchen Anschluss beispielsweise an das Wasserstoff-Kernnetz. Da ist viel, viel zu tun, und ich verstehe Ihre Verzweiflung, liebe FDP, dass da viel zu wenig passiert. Die Grünen aber haben im Bundestag zugestimmt, als es darum ging, die erforderlichen Mittel für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur bereitzustellen. Die FDP hat nicht zugestimmt. Ist das das Thema „Verlässlichkeit“? Ist es das, was die Industrie braucht? – Nein, das ist es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deutschland und der Industriestandort Deutschland brauchen jetzt endlich eine neue Bundesregierung, und Rheinland-Pfalz und der Industriestandort Rheinland-Pfalz brauchen in einem Jahr eine neue Landesregierung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme einmal wieder zum Thema zurück. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die Klimakrise ist nach einer Studie des Bundesnachrichtendienstes – wahrlich keine grüne Vorfeldorganisation – eines der größten Sicherheitsrisiken der Gegenwart, aber natürlich noch viel mehr der Zukunft. Sie ist nicht nur ein ökologisches Risiko, sondern auch ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, aber natürlich auch für den Wirtschaftsstandort. Das zeigt uns: Wir müssen handeln. Wir müssen die erneuerbaren Energien weiter ausbauen. In Rheinland-Pfalz kommen schon 66 %, also zwei Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien. Es ist aber klar: Wir wollen mehr, und wir wollen die 100 % erneuerbaren Energien für Rheinland-Pfalz erreichen. Wir haben einen großen Zubau in der Photovoltaik, und wir haben zunehmende Genehmigungen in der Windenergie. Wir haben beschleunigte Genehmigungsverfahren bei den SGD. Das heißt, die Verlagerung unserer Genehmigungsverfahren von der Kreisverwaltung zu den SGD zeigt Wirkung; denn wir konnten sie im letzten Jahr von 33 auf 22 Monate reduzieren. Wir arbeiten weiter daran, Rheinland-Pfalz zum Land der erneuerbaren Energien zu machen, auch zum Land der Reben, Rüben und Rotoren; denn wir sind davon überzeugt: Erneuerbare Energien sind ein Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und ein echter Wirtschaftsfaktor für Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Unternehmen brauchen grünen und günstigen Strom, und ja, es wurde der Netzausbau angesprochen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass das Klimaschutzministerium die Datenwerkstatt Stromnetz 2045 ins Leben gerufen hat, in der gemeinsam am runden Tisch mit den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern diskutiert wird, welche Anforderungen der Netzausbau hat und wo wir den Netzausbau nachsteuern müssen, sodass auch alle Photovoltaikanlagen und Windparks angeschlossen werden können. Es gibt weitere gute Nachrichten; denn der Industriestrompreis ist im letzten Jahr auf das Niveau vor dem Kriegsbeginn gesunken. Das zeigt uns, wir müssen den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigen, damit günstiger grüner Strom auch für unsere Unternehmen zur Verfügung steht. Was ist also jetzt notwendig? – Wir brauchen die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß. Wir brauchen die Übernahme der Netzentgelte durch den Bundeshaushalt, und wir brauchen Planungssicherheit bei den erneuerbaren Energien von der neuen Bundesregierung. Es darf hier kein Reinund-Raus geben. Es braucht klare Standortbedingungen, damit Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien für ihre eigene Stromversorgung verlässlich planen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das wäre auch schon alles im alten Bundestag möglich gewesen, wenn sich Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Ruck gegeben hätten, die Netzentgelte gemeinsam in den Bundeshaushalt zu übernehmen. Das hätte schon für viele Unternehmen die Stromrechnung reduzieren können, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) ganz konkret, und damit auch Arbeitsplätze und den Standort sichern können. Da waren Sie leider nicht dabei. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Was wir von der neuen Bundesregierung jetzt aber nicht brauchen, sind zwei Dinge. Erstens, Debatten über die Reaktivierung von bereits stillgelegten Atomkraftwerken. Das ist technisch nicht möglich. (Zuruf aus dem Hause: Doch, ist möglich!) Die Betreiber wollen es nicht, und jetzt habe ich gehört, es soll sogar noch ins Spiel gebracht werden, dass der Bund Betreiber von stillgelegten Atomkraftwerken werden soll. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott!) Das ist Harakiri. Das ist keine Standortpolitik, die Verlässlichkeit für die Unternehmen und die Energieversorger bringt. Das braucht es nicht. Sie müssen sich schnellstmöglich von der Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Atomkraftwerke distanzieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Was es zweitens auch nicht braucht, ist neue Abhängigkeit von russischem Gas. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Es war eine der größten Leistungen der vergangenen Bundesregierung, uns vor drei Jahren schnellstmöglich von russischen Gaslieferungen, von russischen Öllieferungen unabhängig zu machen. Ihre Leute bringen jetzt ernsthaft wieder ins Gespräch, Nord Stream 2 zu reaktivieren und uns in künftige Abhängigkeiten zu bringen. Das ist auch keine Verlässlichkeit und Standortsicherheit für diesen Wirtschaftsstandort, wenn wir uns wieder von russischem Gas abhängig machen. So geht keine gute Politik für Deutschland. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Was wir brauchen, sind Investitionen in klimaneutrale Infrastruktur. Deswegen ist es auch so wichtig, dass das Sondervermögen auf den Weg gebracht wurde. Was ist aber denn so wichtig am Sondervermögen? – Dass es zusätzliche Investitionen und keine Verlagerung vom Haushalt in das Sondervermögen und zusätzliche Investitionen in den Klima- und Transformationsfonds gibt. 100 Milliarden Euro sind für klimaneutrale Infrastruktur auf den Weg gebracht worden. Die brauchen wir auch hier in Rheinland-Pfalz dringend für den Ausbau der Wärmenetze, für den Ausbau der Wasserstoffinfra struktur und auch für die Transformation der Wirtschaft. Deswegen ist es so wichtig, dass sich unsere Bundestagsfraktion vor Ort dafür eingesetzt hat, dass es Geld für zusätzliche Investitionen und Geld für den Klimaschutz und die klimaneutrale Infrastruktur gibt. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schauen wir uns aktuell die Industriestrompreise 2024 an, sehen wir, dass sie in Deutschland mit 23,3 % deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegen. Länder wie Finnland, Dänemark und Schweden haben nur einen Industriestrompreis zwischen 8 und 9 ct/kWh. Ähnlich sieht es bei internationalen Wettbewerbern wie China oder den USA aus. Dort lag der Industriestrompreis 2023 bei 8 bzw. 7 Cent. Auch die Gaspreise in Deutschland sind nicht international wettbewerbsfähig. Während die Industrie bei uns mindestens 6 ct/kWh zahlt, ist es in den USA nicht viel mehr als 1 Cent. Die Folge ist, dass unsere Industrie entweder abwandert oder dichtmacht. Das gilt umso mehr – das wurde eben angesprochen – für Rheinland-Pfalz, für die rheinland-pfälzische Industrie, weil sie stark exportabhängig ist. So ist die Industrieproduktion im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit in RheinlandPfalz um fast 17 % zurückgegangen, und dies trotz des zwischenzeitlichen Impfstoffbooms. Meine Damen und Herren, ich muss das so deutlich an dieser Stelle sagen: Die gesamtwirtschaftliche Lage sieht entsprechend dramatisch aus. Die Zahlen gingen in den letzten Tagen durch die Presse. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist 2024 das dritte Mal in Folge gesunken, und wir liegen das dritte Mal in Folge unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt, was das Wirtschaftswachstum betrifft. Die Auslandsumsätze unserer Industrie sind 2024 sogar um knapp 8 % gesunken. Dass wir für einen neuen Wirtschaftsaufschwung dringend niedrigere Energiepreise brauchen, ist inzwischen auch bei SPD und Grünen angekommen. Immerhin ein Punkt in den ansonsten furchtbar enttäuschenden Koalitionsverhandlungen macht dann noch Hoffnung. Die Stromsteuer soll auf den europäischen Mindestsatz reduziert werden. Nur, das hilft der Industrie überhaupt nicht; denn für sie gilt bereits der Mindestsatz. Dann wollen SPD und Grüne – Verzeihung, ich meinte natürlich SPD und CDU – laut Presseberichten die Netzentgelte dauerhaft senken, die Strompreiskompensation für große Stromverbraucher verlängern und ausweiten sowie einen Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen einführen. Außerdem soll die erst 2022 eingeführte Gasspeicherumlage für große Gasverbraucher in der Industrie wieder abgeschafft werden. Meine Damen und Herren, die Netzentgelte zu deckeln, ist aber etwas anderes, als die Netzentgelte dauerhaft und verlässlich zu senken. Hohe Strompreise zu kompensieren, ist etwas anderes, als die Stromkosten zu senken. Ein Industriestrompreis hilft nicht den Bäckereien und Gastronomen, und ohne extra Gasspeicherumlage müssen die Kosten für die Gasspeicher eben wieder auf den Gaspreis direkt umgelegt werden. All die Maßnahmen, die die mutmaßlich nächste Bundesregierung plant, doktern nur an den Symptomen herum, bekämpfen aber nicht die Ursache der hohen Energiekosten. Was auch auffällt: All die Maßnahmen, die die mutmaßlich nächste Bundesregierung plant, hatte bereits die alte Ampel auf dem Schirm. Man kann bisher in den Koalitionspapieren keinen einzigen Beitrag der Union zum wichtigen Feld der Energiepolitik erkennen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Hört, hört!) Die planwirtschaftliche Energiepolitik der Ampel soll einfach so fortgeführt werden, ohne Bruch und Kurswechsel. Die immer weiter steigenden Energiekosten sollen eben bloß umverteilt werden. Das heißt im Ergebnis, der Normalverdiener soll ein weiteres Mal die Zeche zahlen. Was Deutschland aber wirklich braucht, ist eine grundlegende Abkehr dieser sogenannten Energiewendepolitik. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Hochsubventionierter Atomstrom! Das ist die Lösung!) Dazu mehr im zweiten Teil. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überschrift der Aktuellen Debatte – eher eine Dunkelflaute. Ein wenig schmunzeln musste ich tatsächlich schon, als ich gelesen habe, dass gerade die FDP diese Aktuelle Debatte angemeldet hat, so hat sie es doch auf Bundesebene mitzuverantworten, dass wir quasi täglich von Werksschließungen lesen müssen, die nicht zuletzt aus der verfehlten Energie- und Industriepolitik der Ampel resultieren. Aber sei’s drum. Eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung ist die Grundlage für wirtschaftliche Stabilität und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Wenn Rheinland-Pfalz im internationalen Vergleich bestehen will, müssen wir jetzt entschlossen und praxisnah handeln. Der Industriestrompreis muss europäisch gedacht werden. Die geopolitische Lage erfordert ein gemeinsames energieund industriepolitisches Vorgehen. Nur im europäischen Verbund können wir dauerhaft Standortkosten senken. Gleichzeitig brauchen unsere Kommunen mehr Handlungsspielraum. Die Kommunalversorger müssen in der Zukunft Energie an große Unternehmen verkaufen können. Nur so gewährleisten wir eine Standortsicherheit. Die Ergebnisse der Taskforce, die sich mit den Stromnetzen auseinandersetzt, zeigen klar, dass vor Ort modernisiert und investiert werden muss. Wir benötigen einen Realisierungsplan, der nicht nur politische Absichten, sondern konkrete Mittel zur Modernisierung der Verteilernetze in RheinlandPfalz vorsieht. Dazu gehört auch, dass die gelockerte Schuldenbremse gezielt genutzt wird. Mittel aus dem 500MilliardenEuroTopf des Bundes müssen bei unseren Kommunen ankommen, und zwar für Netzausbau, Speicherlösungen und Versorgungssicherheit. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Wer dieses Geld nur verwaltet statt es investiert, verpasst eine Chance. Auch beim Ausbau der Wasserstoffwirtschaft kommen wir voran. Ziel muss es sein, dass bis Ende des Jahrzehnts ein spürbarer Anteil an Wasserstoff in unsere Netze eingespeist wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies gewährleisten können. Damit reduzieren wir unsere Abhängigkeit und stärken zugleich regionale Energieproduktion. Meine Damen und Herren, nicht zuletzt müssen Studiengänge zu erneuerbaren Energien und Speichertechnologien gestärkt und praxisnah gestaltet werden. Modellprojekte in Reallaboren würden jungen Menschen zeigen, wie konkret und wie wichtig der Wandel ist. Lassen Sie uns dementsprechend ein gemeinsames Ziel verfolgen: energiepolitische Souveränität, regional verankert und europäisch gedacht. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Rande des Abgrunds stehend dämmert inzwischen auch der FDP, dass die von ihr mitgetragene Energiewende unsere Wirtschaft in eine existenzbedrohende Krise gestürzt hat; denn es war nicht in erster Linie Putins Angriffskrieg, der mittlerweile als Ausrede für politisches Versagen jeglicher Art herhalten muss, sondern Kernkraftausstieg, ausufernde CO -Bepreisung, Stilllegung moderner Kohlekraftwerke und der maßlose Ausbau der erneuerbaren Energien, die die aktuellen Probleme verursacht haben. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutschland hat heute den höchsten Strompreis unter allen Industrienationen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Falsch!) Nicht nur die energieintensive Wirtschaft schrumpft oder verlässt Deutschland gleich ganz, ein Insolvenzrekord jagt den anderen. Gut bezahlte Arbeitsplätze werden in großem Stil abgebaut. Dennoch will Schwarz-Rot die fatale Politik des Ersetzens von grundlastfähigem und bezahlbarem Strom aus Kohle- und Kernkraftwerken durch teurere und unzuverlässige erneuerbare Energien unbeirrt fortsetzen, mit staatlichen Subventionen, die den Strompreis drücken, und einer angebotsorientierten Produktion, die der Industrie aufgezwungen wird. Das alles löst kein einziges Problem, sondern führt geradewegs in eine sozialistische Planwirtschaft mit Quoten für teuren grünen Stahl und steuerfinanzierten Leitmärkten. Inzwischen steht Klimaneutralität bis 2045 sogar im Grundgesetz, mit fatalen Folgen für unsere Bürger und unsere Wirtschaft. 25 Jahre und Investitionen von schätzungsweise 1 Billion hat es gebraucht, um gerade einmal 20 % des sektorübergreifenden Primärenergieverbrauchs zu dekarbonisieren. Jetzt soll viermal so viel in nur zwei Jahrzehnten erreicht werden. Das kann und wird nicht funktionieren, auch weil es immer schwieriger und teurer wird, weitere CO -Einsparungen zu realisieren. Zudem hält der Bau von marktfähigen Speichern nicht annähernd mit dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten Schritt. Immer mehr Strom muss daher zu negativen Preisen abgegeben werden, um einen Zusammenbruch der Netze zu verhindern. Allein für Einspeisevergütungen dürften demnächst 30 Milliarden Euro im Jahr fällig sein. Die 100 Milliarden Euro für die Energiewende sind dann in gut drei Jahren weg, ohne dass ein einziger Cent in irgendwelche Investitionen geflossen wäre. Am Ende führt die aktuelle Energiepolitik nicht zu einem grünen Wirtschaftswunder, sondern zu Planwirtschaft, industriellem Niedergang und massivem Wohlstandsverlust für unsere Bürger. Mit der energiepolitischen Selbstzerstörung unserer einst führenden Wirtschafts- und Industrienation drohen auch bürgerliche Freiheiten und demokratische Stabilität verloren zu gehen. Meine Damen und Herren, „[d]ie Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten“. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum reden Sie dann immer das Gleiche?) Nichts beschreibt die aktuelle deutsche Energiepolitik besser als dieses, Albert Einstein zugeschriebene Zitat. Es wird Zeit, den Wahnsinn zu beenden. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Es gibt noch drei weitere Wortmeldungen von fraktionslosen Abgeordneten. Zunächst spricht Abgeordneter Hartenfels.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was zunächst einmal auffällt in der Debatte, ist ein Stück weit eine Realitätsverweigerung bei dem Thema. Dabei würde ein Blick in Richtung BASF am Standort Ludwigshafen sehr viel zu einem Realitätscheck beitragen können. Die BASF hat in den Jahren 2022 und 2023 am Standort Ludwigshafen rote Zahlen geschrieben, und die BASF hat nur deswegen im Gesamtkonzern schwarze Zahlen geschrieben, weil sie zum Glück noch Standorte außerhalb von Deutschland betreibt. Wer sich den Geschäftsbericht 2024 angeschaut hat – der ist vor Kurzem von der BASF veröffentlicht worden –, merkt und hört, dass sich an den schlechten Rahmenbedingungen leider nichts Wesentliches geändert hat, ganz im Gegenteil. Das wurde von der Presse auch so kommentiert. Boerse.de hat zum Beispiel den Geschäftsbericht so umschrieben, dass gerade der Standort Ludwigshafen immer noch das Sorgenkind Nr. 1 der BASF ist. Wer den Finanzchef von der BASF gehört hat, wie er darüber spricht, dass 2024 6 Milliarden Euro am Standort China investiert worden sind und im Jahr 2025 weitere 5 Milliarden Euro dort investiert werden, bekommt mit, wie sich die BASF versucht, aus dieser Situation zu retten. Im Unterschied zum Mittelstand in Rheinland-Pfalz, der nicht noch im Ausland viele Standorte hat, hat die BASF eine Chance, auf diese verheerende Energiepolitik von Deutschland zu reagieren. Ich habe extra aus dem Bericht noch einmal ein Zitat mitgebracht, das die Situation aus der Perspektive der BASF glaube ich ganz gut beschreibt. Die sollten wir im Parlament zur Kenntnis nehmen. Die BASF schreibt – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Wir rechnen damit, dass Wettbewerber vor allem aus Asien, Nordamerika und dem Nahen Osten, insbesondere aufgrund vorteilhafter Rohstoff- und Energiepreise,“ – ich möchte das noch einmal zum Mitschreiben wiederholen: insbesondere aufgrund vorteilhafter Rohstoff- und Energiepreise –„in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden.“ Klarer und deutlicher kann man, glaube ich, nicht formulieren, woran es eigentlich mangelt und dass wir in einer ganz verheerenden Situation in Deutschland sind und in der Tat die Axt an den Industriestandort Deutschland legen und Jahr für Jahr immer tiefer die Axt in diesen Baum treiben. Das können wir so nicht weiter verantworten. Da müssen wir gegensteuern. Deswegen ist es nicht hilfreich, wenn Europa dreistellige Milliardenbeträge investiert, um den Eisernen Vorhang gegenüber Russland wieder zu zementieren. Das wird Europa vielleicht in eine ganz verheerende Zukunft führen. Der Rest der Welt wird da nur den Kopf schütteln. Denen kann das aber auch egal sein; denn Europa, und Deutschland insbesondere, nimmt sich aus dem Spiel, was die Ökonomie und den Industriestandort betrifft, und das dürfen wir so nicht zulassen. Deswegen wäre es so klug und so wichtig, wenn zum Beispiel eine Frau von der Leyen, das Europäische Parlament, nicht die hundertste Resolution für noch mehr Waffen und noch mehr Rüstung verabschiedet, sondern dass man endlich wieder erkennt, es könnte auch mit Diplomatie an der einen oder anderen Stelle ein kluger Gedanke formuliert werden. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Vielen Dank.
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Joa.
Matthias Joa fraktionslos
Geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Die FDP als Anwalt der Unternehmer, der Selbstständigen, ein Schild für die Freiheit des Einzelnen, ein Bollwerk gegen Staatsplaner und Ideologen. Aus dem Landtagswahlprogramm 2 021: mehr Markt, weniger Staat, Freiheitsenergie, eine marktwirtschaftliche Energiewende, Technologieoffenheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, und die Zeit der Ausreden sei nun vorbei. – Beeindruckende Positionen. Eine Partei mit klarem Kompass, der die Wähler vertrauen können. Vertrauen ist hierbei das entscheidende Wort. War das Vertrauen in die FDP gerechtfertigt? – Nein; denn zu oft haben Sie bewiesen, dass Sie jeden Unsinn, jede linke Parole, nahezu jedes Ansinnen der Feinde der Freiheit für Amt und Ministerposten über Bord werfen. Die FDP ist eine gescheiterte Partei, weil sie keine Grundsätze, keine Grundüberzeugungen hat, außer der Beliebigkeit und der Flexibilität selbst. Gegen die FDP ist selbst der Lügenkanzler in spe, Friedrich Merz, ein Denkmal für Wahrhaftigkeit. (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Sie reden zwar viel von wettbewerbsfähiger, kostengünstiger Energie, doch kommt es zum Schwur, knickt die FDP ein, so wie 2024: Damals hat die FDP auf dem Bundesparteitag den Wiedereinstieg in die Kernkraft abgelehnt. Dabei wäre mehr Angebot auf dem Strommarkt genau das Richtige gewesen. Sie wissen selbst am besten, dass die Lösung nicht darin liegt, Horrorszenarien über den Klimawandel zu verbreiten. Die Lösungen sind Technologie und Fortschritt, nicht Planwirtschaft und Angstmacherei. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Die FDP hat ihre Ziele in den jeweiligen Koalitionen verraten und verkauft. Zusammen mit dem sozialliberalen Irrweg sind dies genau die Gründe dafür, dass die FDP eben nicht mehr im nächsten Landtag sitzen wird. Dass gerade die FDP heute diese Aktuelle Debatte einbringt, ist zynisch. Keinen der Punkte aus dem Wahlprogramm für die Landtagswahl 2021 haben Sie eingelöst, keinen einzigen. Untertitel dieses Programms war übrigens „Aus tiefer Verantwortung“. Aus tiefer Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit verlagern viele Unternehmen ihre Produktion nun selbst ins Ausland. Für all dies ist die FDP mitverantwortlich. Die FDP hat diejenigen gestützt, die unser Land in eine Abwärtsspirale gebracht haben. Wäre die FDP eine glaubhafte Partei, so hätte sie weder im Bund noch in Rheinland-Pfalz Teil einer Ampelkoalition sein dürfen; denn mit solchen Partnern, mit FDP und Grünen, ist keine sinnvolle Politik denkbar. Wer als selbst ernannte freiheitliche Partei mit Kommunisten und Sozialisten paktiert, weiß genau, was am Ende dabei herauskommen wird. (Staatsministerin Daniela Schmitt: Du lieber Mann!) Diese Aktuelle Debatte ist deshalb genauso entbehrlich wie eine künftige Regierungsbeteiligung der FDP. Die Weichen für Ihren Niedergang haben Sie selbst gestellt. Ich komme zum Ende. Schaufensterdebatten, was man alles hätte machen müssen, sind wenig zielführend und dienen der FDP lediglich dazu, falsche Selbstvergewisserung zu betreiben. Genau dies ist der Grund dafür, warum die Partei in den aktuellen Umfragen unter Fernis liefen regiert. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Ludwigshafen am Rhein 1. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht zu uns fraktionsloser Abgeordneter Dr. Alscher.
Dr. Bernhard Alscher fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe jetzt auch diese Debatte verfolgt. Ich möchte noch einmal auf die Grundzüge zurückkommen. Egal, ob für Kernkraft, gegen Kernkraft, für alternative Energien, dagegen: Wir haben einen Teil der Gesetze und einen Teil der Rahmenbedingungen – mit denen müssen wir leben –, die nicht optimal sind. Ich will Ihnen vier, fünf Beispiele nennen, wo wir direkt oder indirekt über unsere Kanäle, über den Landtag, über die Landesregierung bis nach Berlin agieren könnten. In Siesbach habe ich Windkraftanlagen, die sind inzwischen im zwölften Jahr der Genehmigung, meine Damen und Herren. Inzwischen gibt es die Maschinen gar nicht mehr, die da aufgestellt werden sollen. Dann wird wieder neu genehmigt, wieder neu nachgenommen. Die Technik entwickelt sich immer weiter – unmöglich. Man lässt sich immer wieder an der Nase herumführen, weil irgendwo ein Horst gesehen wird, der dann doch keiner ist – ein Beispiel. Dann haben wir hier eben etwas über Trassen gehört. Ja, wir würden gerne im ländlichen Raum Photovoltaik anbieten, aber die Trassen sind gar nicht da. Wir brauchen Umspannwerke. Ich habe 10 bis 15 Jahre, um ein Umspannwerk zu bauen. Die bürokratischen Rahmenbedingungen: Ich kann Ihnen sagen, da fängt gar keiner an. Wir haben ein Problem in der Eifel gehabt, Stadtwerke Trier. Dort war ein Kanal, ein Graben geöffnet, da waren alle Genehmigungen da. Da hätte die Westnetz eine Leitung, eine 100kVLeitung hineinlegen können. Macht sie aber nicht, weil sie natürlich ihr eigenes Ding machen will. Das sind Rahmenbedingungen – daran könnten wir arbeiten –, die für mich wichtig sind. Bilanzielle Kraftwerke: eine ganz tolle Sache. Daran arbeiten wir übrigens. Ich bedanke mich auch beim Gemeinde- und Städtebund, dass er daran arbeitet. Das ist eine ganz wichtige Sache, damit dort, wo der Strom generiert wird, er auch genutzt wird und den Bürgern vergünstigt zugutekommt. Das nutzt aber nichts, wenn die Netze nicht funktionieren. Du brauchst nämlich, wenn Du ein bilanzielles Kraftwerk hast, von der Photovoltaik alle Viertelstunde Daten, die herübergegeben werden. Wenn aber das D-Netz und die Netze von Telekom und Vodafone nichts nutzen, dann funktioniert das nicht. Wir hier und die Landesregierung könnten Einfluss auf die Telekom und die anderen Unternehmer nehmen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Ich denke, das reicht Ihnen. Nur dass man wirklich einmal angreift und zu den einzelnen Themen durch Ansprache und dann Weitergeben sagt: Da müssen wir an diesen einzelnen Punkten arbeiten. Recht herzlichen Dank.
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die Landesregierung Wirtschaftsministerin Schmitt.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rheinland-Pfalz ist einer der führenden Industriestandorte in Deutschland. Die Industrieunternehmen tragen entscheidend zur Wertschöpfung, zur Innovation, aber auch zur Beschäftigung und damit zum Wohlstand in unserem Bundesland bei. Aufgrund seiner Branchenstruktur ist Rheinland-Pfalz besonders energieintensiv. Hierbei sind in erster Linie natürlich die Industriezweige Chemie, Glas, Gießereien, Keramik und Papier zu nennen. Die Unternehmen dieser Branche sind aber zugleich unverzichtbarer Bestandteil einer Vielzahl von industriellen Wertschöpfungsprozessen in Rheinland-Pfalz, Deutschland und Europa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der Transformation, aber auch von Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten, stehen insbesondere die energieintensiven Unternehmen am Standort erheblich unter Druck. Daher gilt es, die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, damit sich global aufgestellte Konzerne genauso wie die KMU, genauso wie das Handwerk an unserem Standort international wettbewerbsfähig aufstellen können. Ich will klar sagen: Jede Investition, die abwandert, ist eine zu viel. Deswegen ist es wichtig, dass wir das aus Rheinland-Pfalz immer wieder adressieren und dass wir appellieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch ganz klar sagen: Eine erfolgreiche Transformation, sie ist nur mit und vor allen Dingen durch die energieintensiven Unternehmen möglich; denn diese Branchen sind oftmals Ermöglicher, Enabler für eine Vielzahl von Folgeprodukten, welche insbesondere für die Energiewende existenziell sind. Zum anderen – das will ich an der Stelle auch noch einmal ganz klar sagen – wäre eine Transformation ökonomisch wie ökologisch gescheitert, würden die Unternehmen ihre Produktionsstätten an außereuropäische Standorte verlagern. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das passiert jetzt schon!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Ich will auch sagen: Für mich als Wirtschaftsministerin ist das selbstverständlich auch Standortpolitik. Deswegen ist es gut, dass wir dementsprechend endlich auf richtige Weichenstellung in Berlin drängen und in Zukunft ein abgestimmtes Maßnahmenbündel im Rahmen des europäischen Beihilferechts mit entsprechender Begleitung auf der Bundesebene gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus industriepolitischer Sicht ist es daher wichtig, sich technologieoffen und von den Instrumenten her breit aufzustellen. Wir begrüßen daher die jetzt auf der Bundesebene angedachte Regelung zur Abscheidung von schwer vermeidbaren Emissionen. Genauso positiv sehe ich den angestrebten Hochlauf der Wasserstofftechnologie und hierbei auch die Nutzung aller Wasserstofffarben. Ich erwarte hier auch deutlich mehr Unterstützung durch den Bund und die EU bei der Finanzierung des Hochlaufs dieser so wichtigen Technologie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer rheinland-pfälzischen Erklärung für die energieintensive Industrie haben wir genau darauf den Fokus gelegt und immer das Thema „Internationale Wettbewerbsfähigkeit“ in den Blick genommen. Von daher ist es gut, dass unsere Positionen jetzt auch Eingang in die Überlegungen auf der Bundesebene finden. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die Anpassung der Stromsteuer und der Übertragungsnetzgelte, aber auch auf die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Eine gemeinsame Aufgabe, welcher sich Bund und Länder gemeinsam stellen müssen, ist natürlich noch einmal das Thema „Netzausbau“, die Weichenstellung dafür zügig, zielgerichtet und kosteneffizient voranzutreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zudem müssen der Ausbau und die Verfügbarkeit klimaneutraler Energien stetig und ambitioniert gesteigert werden. In diesem Zusammenhang war es wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz die Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen zentralisiert haben. Ich will betonen: Es ist auch eine Blaupause für mögliche Zentralisierung von weiteren Genehmigungsverfahren. Hier müssen wir ebenso neu denken und engagiert die Prozesse auf den Prüfstand stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die Dauer von Genehmigungsverfahren – es wurde eben angesprochen –, sei es für Investitionen, aber auch für Energieinfrastruktur, ist zu einem Standortfaktor geworden. Deswegen ist es wichtig, dass wir schneller werden, dass in Berlin jetzt die Weichen dafür gestellt werden, aber wir auch EU-Richtlinien in Zukunft eins zu eins umsetzen und keine wertvolle Zeit verlieren. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Selbstverständlich machen wir das, was in Rheinland-Pfalz in unserer Zuständigkeit steht. Alles andere: In Berlin und in Brüssel verstehen wir uns als Interessenvertreter für die Industrie hier im Land. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war mir die letzten Tage schon bewusst, was mich heute als Vertreter der FDP erwartet. Herr Schreiner, ich gönne Ihnen die über 4 Minuten der innerlichen Freude, die man verspürt hat, sich daran zu ergötzen, die Fraktionen in Berlin und in Rheinland-Pfalz und deren Akteure lächerlich zu machen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich gönne Ihnen das von Herzen; denn wer austeilt, muss auch einstecken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen, auch wenn der ein oder andere glaubt, das Totenglöcklein der FDP wäre unterwegs, ich werde nachher ein Mettbrötchen und auch einen Streuselkuchen essen – was man auf der einen oder anderen Beerdigung bekommt –, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) aber, Herr Schreiner, so weit sind wir noch nicht. So weit sind Sie noch nicht, weil ich mit dieser Themensetzung eigentlich gedacht habe, dass gerade für Ihr Wählerklientel die Dinge, die an uns herangetragen werden, Ihnen heute vielleicht mehr als 20 Sekunden Ihrer Rede und der Rede von anderen wert gewesen wären. Zu mir kommen CDU-Mitglieder, die sagen: Wir haben ein Problem mit unserer Biogasanlage. – Zu mir kommen CDU-Mitglieder, die sagen: Ich habe ein Problem, weil mir 30 ha Fläche, Acker- und Grünlandfläche bester Qualität gekündigt werden, weil Freiflächenphotovoltaik entsteht. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Wer sitzt denn in der Landesregierung?) Zu mir kommen CDU-Mitglieder und sagen: Lieber Herr Abgeordneter Weber, kommen Sie bitte mit, weil in meiner Verbandsgemeinde, in der ich ehemaliger Verbandsbürgermeister war, in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, über 1.000 von 16.000 ha mit Freiflächenphotovoltaik in Planung sind. Auch diese Verbandsgemeinde wird momentan von einem CDU-Verbandsbürgermeister verwaltet. Dann stelle ich in dem Gespräch fest, dass die zweithöchste Flächenverbrauchsverbandsgemeinde, die Verbandsgemeinde Prüm im Eifelkreis Bitburg-Prüm – natürlich CDU-geführt – (Zuruf von der CDU: Natürlich!) über 900 ha momentan in der Pipeline hat. Von daher, wie gesagt, ich habe kein Problem damit, wenn man das FDPWahlprogramm zitiert. Ich habe kein Problem damit. Ich habe auch kein Problem damit, dass man das größte rheinland-pfälzische Unternehmen hier so abwatscht. Das kann man alles so machen. Das kann man alles so machen, aber mit ernsthafter Auseinandersetzung und auch mit dem Abschieben von Verantwortung aus Berlin – – – Ich freue mich auf die nächsten Landtagsdebatten, wenn die so sein sollten, Herr Schreiner, dass Sie sich nicht mehr rechtfertigen können für das, was in Berlin Ihr Kollege Merz dort auf die Straße bringt. Ich freue mich auf die nächsten Plenardebatten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der aktuelle Anlass für diese Aktuelle Debatte ist die Neuwahl des FDP-Landesvorsitzes am Samstag. (Abg. Steven Wink, FDP: Wir hatten in jedem Plenum eine Aktuelle Debatte! In jedem Plenum haben wir eine Aktuelle Debatte! So ein Mumpitz!) Das sieht man daran, dass nicht die nach der Geschäftsordnung zuständige Ministerin für Energiepolitik gesprochen hat, sondern Frau Schmitt, die gar nicht zuständig ist. Nun, wir hören, dass Frau Schmitt offensichtlich keinen Gegenkandidaten mehr hat. Deshalb wäre es eine große Überraschung, wenn sie am Wochenende keine Mehrheit findet. Bleibt aber umso mehr die Frage, auf die die Frau Ministerin in ihrem Wortbeitrag leider gar nicht eingegangen ist: (Abg. Michael Hüttner, SPD: Die Rede ist ja eh am Thema vorbei!) Wenn es um Verlässlichkeit für den Industriestandort Rheinland-Pfalz geht, wer ist in Ihrem Haus jetzt Koch und wer Kellner? Wir haben Sie in der Sondersitzung des Ausschusses gefragt: Trauen Sie Ihrem Staatssekretär? – Sie haben nicht geantwortet. (Abg. Steven Wink, FDP: Falsche Überschrift!) Wir haben Sie wieder gefragt: „Trauen Sie Ihrem Staatssekretär?“ – Sie haben nicht geantwortet. Wir haben Sie insgesamt dreimal nach Ihrem Verhältnis gefragt, und dann haben Sie gesagt, dass Sie das mit der „notwendigen Professionalität“ handhaben werden. Das ist genau das Problem in diesem Wirtschaftsministerium. Das ist das Problem, vor dem die Unternehmen in Rheinland-Pfalz stehen, wenn sie Wirtschaftspolitik im Land Rheinland-Pfalz betrachten: dass es eben nicht verlässlich ist, weil im Wirtschaftsministerium nach wie vor ein Machtkampf tobt. Ich gehe davon aus, dass wir am Samstag eine neue FDP-Landesvorsitzende im Nachgang zu Volker Wissing haben, der hingeschmissen hat, und vielleicht haben wir ja dann am Montag die Entlassung eines Staatssekretärs. Ich bin aber gerne bei Ihnen, lieber Herr Kollege Weber, auch noch einmal über das klassische Eigentor zu sprechen, das Sie hier gemacht haben, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wär’s mit Strom?) Stichwort „Photovoltaik auf Freiflächen“. Ich bin ganz bei Ihnen, dass wertvolles Ackerland genutzt werden muss für die Produktion von Lebensmitteln, für Lebensmittelsicherheit. Woher aber kommt der Druck? – Der kommt doch aus der Ampelregierung, hier in Rheinland-Pfalz diese Freiflächen zu bebauen. (Glocke des Präsidenten – Beifall der CDU) Deshalb würde ich Sie bitten – – –
Hendrik Hering
Herr Schreiner, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, vielen Dank. – Kehren Sie bitte vor Ihrer eigenen Haustür. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Dann würde sich solch eine Aktuelle Debatte für Sie auch positiv auswirken. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme auch in der zweiten Runde erneut zum Thema zurück: bezahlbare Energie, Klimaschutz und Innovationen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz und Deutschland. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machst Du gut, Fabian!) Herr Schreiner, ich bin jetzt schon ein bisschen überrascht, nachdem am 24. Februar Ihre Partei den Regierungsauftrag bekommen hat, hier 7 Minuten so zu reden und keine Maßnahme zu nennen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, nichts!) die Sie für bezahlbare Energiepreise, den Klimaschutz und den Wirtschaftsstandort Deutschland umsetzen wollen. Da bin ich schon ein bisschen überrascht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Das zeigt einfach, dass Sie gar keinen Plan haben, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) wie Sie ab jetzt dieses Land regieren wollen. Ich habe in der ersten Runde genannt: Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß – brauchen wir sofort, hätten Sie schon in der letzten Legislatur machen können. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Dafür hätten Sie drei Jahre Zeit gehabt!) Übernahme der Netzentgelte im Haushalt – hätten Sie auch schon im alten Bundestag machen können. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Hätten Sie auch machen können!) Planungssicherheit. Was aber nicht notwendig ist, (Unruhe im Hause – (Glocke des Präsidenten) ist die Debatte über die Reaktivierung von Atomkraftwerken oder neue Gaslieferungen aus Russland. Dazu sagen Sie gar nichts, und davon haben Sie sich noch nicht einmal distanziert. Das heißt, Sie haben gar keinen energieund wirtschaftspolitischen Plan, wie Sie jetzt in dieser Bundesregierung in Berlin handeln wollen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es doch so wichtig, dass unsere Bundestagsfraktion dafür gesorgt hat, dass es zusätzliche Investitionen gibt und keine Steuer- und Wahlgeschenke, die über das Sondervermögen gemacht werden, und es 100 Milliarden Euro gibt, die zusätzlich in den Klima- und Transformationsfonds fließen, weil das für den Wirtschafts- und Industriestandort Rheinland-Pfalz wichtig ist. Das Sondervermögen und die Investitionen in den Klimaschutz sind gut für die Wirtschaft, die Industrie und die erneuerbaren Energien. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich hatte es im ersten Teil schon angedeutet, wir brauchen keine Deckelung der Netzentgelte, sondern eine echte Senkung der Netzkosten. Herr Ehmann, lassen Sie mich das deutlich an Sie richten: Der große Kostentreiber (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, die Atomkraft!) bei den Netzkosten sind die erneuerbaren Energien, weil sie eben nicht verlässlich sind und stets ins Netz eingespeist werden können. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja!) Wer also die Netzkosten dauerhaft senken will – wir als AfD wollen das –, muss dringend ein Moratorium für den Ausbau von Windkraft und PVFreiflächenanlagen beschließen. Allein energiepolitische Gründe zwingen uns, ein solches Moratorium zu beschließen. Weitere Gründe sind natürlich auch Landschafts- und Naturschutz. Des Weiteren brauchen wir keine Strompreiskompensation für die Industrie oder einen subventionierten Industriestrompreis, für den dann der normale Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Was wir stattdessen brauchen, ist eine echte Reduzierung der Stromproduktionskosten. Da bin ich wieder bei Ihnen, Herr Ehmann: Es ist deshalb mehr als wichtig, noch vorhandene Kernkraftwerke wieder ans Netz zu bringen. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, neue moderne Kernkraftwerke zu bauen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wird nicht besser!) Die nächste Bundesregierung muss hierfür bereits die Weichen stellen. Es darf nicht weitere vier Jahre energiepolitischen Stillstand geben. Die Renaissance der Kernkraft duldet keinen Aufschub mehr, meine Damen und Herren. Schließlich noch ein Wort zur Gasversorgung, weil, Herr Ehmann, Sie auch die Gasversorgung angesprochen haben. Wir bekommen doch sowieso nach wie vor Gas aus Russland. Im Jahr 2024 waren es, glaube ich, 16 %. Weil die direkte Pipeline nicht mehr existiert, kommt das Gas über viele Umwege um ein Vielfaches teurer zu uns. Deshalb muss Nord Stream 2 wieder repariert werden. Wir brauchen das russische Gas, und es wäre dumm, dieses Geschäft anderen zu überlassen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Bei der Umsetzung der Krankenhausstrukturreform in Rheinland-Pfalz gilt: Das ganze Land im Blick – Hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen egal ob in der Stadt oder auf dem Land auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/11763 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die Aktuelle Debatte der SPD-Fraktion hat den Titel: „Bei der Umsetzung der Krankenhausstrukturreform in Rheinland-Pfalz gilt: Das ganze Land im Blick – Hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land“. Wir haben dieses Thema gewählt, weil es für uns ein sehr wichtiges Thema ist. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Falls ich einmal ins Krankenhaus müsste, würde ich gerne bei einem unkomplizierten Eingriff oder einem einfachen Alltagsnotfall einen wohnortnahen Ansprechpartner vor Ort haben und bei einem geplanten größeren Eingriff gerne die bestmögliche Versorgung in Anspruch nehmen. Dafür würde ich auch gerne ein paar Kilometer mehr fahren. Zur Vorbereitung der geplanten Krankenhausstrukturreform hat RheinlandPfalz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, die Menschen – das steht tatsächlich in dem Gutachten genau so – sind in Rheinland-Pfalz sehr gut versorgt; 98 % der Menschen erreichen ein Krankenhaus der Grundversorgung in 30 Minuten, die meisten sogar darunter. Damit das so bleibt, ist eine Strukturreform erforderlich; denn die Krankenhäuser leiden unter zurückgehenden Fallzahlen. Im Jahr 2023 gab es 113.000 weniger Behandelte in den Krankenhäusern als in den Vor-CoronaJahren. Die Belegung fehlt also und damit auch die Vergütung für die ausgebliebenen Patientinnen und Patienten. Parallel dazu sind die Energie- und Lohnkosten deutlich angestiegen. Die Krankenhäuser stehen daher unter wirtschaftlichem Druck. Damit sie auch in Zukunft gut arbeiten können, sind die Umsetzung der Krankenhausreform und die damit verbundene Einführung der Vorhaltepauschale sehr wichtig. Die Länder haben durch die Krankenhausreform eine gestärkte Rolle in der Krankenhausplanung. Die künftige Gesundheitsversorgung kann von den Ländern zielgerichtet gesteuert werden. Schauen wir uns einmal zusammen an, was das für Rheinland-Pfalz heißt. Würde ich, wie schon anfangs gesagt, ins Krankenhaus müssen, kann ich ein Krankenhaus vor Ort aufsuchen oder – in Zukunft eine neue Struktur – in eine rheinland-pfälzische Regioklinik gehen. Was ist ein Regioklinik? – Eine Regioklinik ist eine tolle Sache. Sie ist das, was sie im Namen trägt: regional und eine Klinik. Das heißt, keine dieser Kliniken gleicht der anderen, da sie immer an die regionalen Bedürfnisse angepasst werden. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Wo kann er hingehen in Altenkirchen?) Die geplanten Regiokliniken werden die mittlerweile bereits vermehrte ambulante mit der stationären Therapie über die Sektorengrenzen hinaus verbinden. Es können dort auch, falls es in der Region erwünscht wird, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, eine Apotheke oder alle Berufe und Taten, die mit der Medizin zu tun haben, angesiedelt werden, um das medizinische Portfolio zu vervollständigen. Die Regioklinik ist also Anlaufstelle vor Ort und kann auch Alltagsnotfälle versorgen, die aktuell 30 % der Vorstellungen an der Notaufnahme ausmachen. Alle dringenden Fälle werden dann identifiziert und sofort der optimalen Versorgung für das Krankheitsbild zugeführt und in spezialisierte Kliniken verlegt. Auch alle anderen planbaren und komplexen Eingriffe werden in spezialisierten Kliniken versorgt. In diesen spezialisierten Kliniken werden Therapien in Leistungsgruppen zusammengefasst. Es gibt strenge Vorgaben vom Bund, zumindest Vorhaltezahlen und Qualitätskriterien. Die Leistungsgruppen, die von den Krankenhäusern erbracht werden wollen, werden dann vom Land zugeteilt. Auch das ist sehr sinnvoll, da man sicher sein kann, dass man von einem medizinischen Team versorgt wird, das den notwendigen Eingriff, sei es eine OP, eine Herzkatheteruntersuchung oder eine intensive Krebstherapie häufig gemacht hat, um gut darin zu sein; denn wer selten etwas macht, macht es selten gut. Es wird noch viel Arbeit sein, das alte System in das neue zu überführen. Es wird eine Konvergenzphase geben müssen, in der beide Systeme teilweise parallel nebeneinander laufen. Für die anstehende Umstrukturierung müssen viele Dinge mit den Krankenhäusern abgestimmt werden, aber auch die Krankenhäuser müssen sich untereinander in der Region abstimmen und miteinander reden, was hier nur zum Besten der Versorgung der Menschen vor Ort ist. Um diesen Prozess transparent zu machen, sind Gesundheitsminister Clemens Hoch und viele aus dem Gesundheitsministerium zu Regionalkonferenzen im ganzen Land unterwegs, um das Vorgehen vorzustellen, ins Gespräch zu kommen und gemeinsam den besten Weg zu finden, wofür ich sehr dankbar bin. Die Krankenhausreform muss zum Besten aller schnell kommen und umgesetzt werden. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Landesregierung bei der Reform in vollem Umfang. Die Einführung der Regiokliniken ist ein sehr gutes Beispiel für die weiterhin sehr gute Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz vor Ort, in der Stadt und auf dem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Welling.
Torsten Welling CDU
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich war gelinde gesagt schon überrascht, als ich den Titel der Aktuellen Debatte der SPD gelesen habe, und wusste nicht recht, was ich dazu sagen soll. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Oh, lassen Sie es einfach!) Ich zitiere daher einen guten Freund von mir aus Cochem: Das ist ja unglaublich, dass sich die SPD erdreistet, das Thema „Krankenhäuser“ jetzt offensiv zu besetzen. Überall auf dem flachen Land gehen die Kliniken kaputt, und die machen das jetzt zur Aktuellen Debatte. So etwas Peinliches. (Beifall der CDU) Dem ist eigentlich wenig hinzuzufügen. Ich meine, gesundes Selbstbewusstsein braucht man in dem Job, und weder der Minister noch ich sind besonders zurückhaltend, das ist völlig klar, aber das hier ist schon Hybris. Dabei klammere ich einmal aus, dass der Minister möglicherweise aus den Koalitionsverhandlungen Kenntnisse haben könnte, die eine signifikante Veränderung nach sich ziehen würde, welche er aber natürlich nicht verwendete, da es anders verabredet ist. Insofern bleiben zwei Gründe, warum diese Aktuelle Debatte unseriös ist. Gleichwohl – das möchte ich an dieser Stelle betonen – ist die geforderte hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, natürlich völlig richtig und muss damit Dreh- und Angelpunkt der gesamten Planung sein bzw. müsste; denn Ihnen liegen nur Gutachten zu den aktuellen Leistungen der Krankenhäuser nach den 21erDat en vor. Randnotiz: Die Daten hatten Sie schon immer. Die jetzt aufzuarbeiten, ist keine wirkliche Revolution. Was Ihnen aber fehlt – das ist zum Teil noch viel wichtiger –, sind zwei weitere Faktoren, nämlich erstens die Qualitätsanforderungen und zweitens die Mindestmengen. Sie haben zum Planen nur ein Drittel der notwendigen Planungsbasis. Das bedeutet für diejenigen, die im rheinland-pfälzischen Bildungssystem groß geworden sind, zwei Drittel der Basis fehlen. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass das vorliegende Gutachten gut gemacht und aufschlussreich ist, aber wie so oft vergessen Sie die wichtigen Dinge vor lauter Lobhudelei über Ihre eigene Arbeit. Damit ist diese Debatte unseriös, weil einfach viel zu früh. Wenn wir schon bei schlechtem Timing sind, kommen wir zum zweiten Grund. Ich frage mich, ob Sie ab und an Zeitung lesen, also nicht nur, wenn Ihr eigenes Interview darin ist, sondern auch, wenn die Sorgen und Nöte der Bevölkerung vorgetragen werden. So war es erst gestern, aktuelle Debatte in der Rhein-Zeitung unter dem Titel – Zitat –: DRK-Patientinnen verlieren ihren Lebensretter. – Überall heißt es, die Patientenversorgung sei sichergestellt. In dem Moment ist sie es aber nicht mehr. Das ist im Übrigen eine Folge der Insolvenz der DRK-Kliniken. Herr Minister, Sie sehen, die Mär, trotz Insolvenz geht alles weiter wie bisher, stimmt einfach nicht. Die Aussage ist schlichtweg falsch. (Beifall bei der CDU) Daher ist es unverantwortlich, dass Sie nichts gegen die Insolvenz der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz tun bzw. tun wollen. Sie tun nicht einmal so, als ob Sie etwas unternehmen. Daher geht die Insolvenzwelle in Rheinland-Pfalz einfach weiter, jüngst in Linz-Remagen, und die Resolution des Stadtrats in Linz lässt verlautbaren, die Sorgen und Ängste der Bevölkerung sowie der Mitarbeiter des Krankenhauses seien ernst zu nehmen und nicht leichtfertig von der Hand zu weisen. Hier teilt man den Eindruck, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. (Beifall bei der CDU) Ich sage es noch einmal, Sie riskieren ein Trümmerfeld, auf dem Sie eine neue Krankenhauslandschaft errichten wollen. So kann das nicht gehen. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, was es heute Morgen bei Ihnen in der CDU-Fraktion zum Frühstück gab. Sowohl nach Herrn Weber, der total sachlich vorgetragen hat, als auch nach Herrn Dr. Kusch hielten Sie ein Palaver ab, das rhetorisch vielleicht an ein Feuerwerk erinnern sollte, aber dem keinesfalls nahe kam. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Insofern will ich sagen, es kann nicht unseriös sein, sich mit der Krankenhausversorgung in diesem Land in diesen Zeiten zu beschäftigen, in denen der Bund die größte Reform seit Jahrzehnten angegangen ist, bei der nicht alle von Ihnen dafür waren. Natürlich müssen wir uns jetzt ununterbrochen, bis das umgesetzt ist, im Landtag damit befassen. Es ist keine Frage der Seriosität oder der, ob Sie das im Einzelnen für gut erachten. Wenn man bis in drei Jahren bzw. bis in zwei Jahren warten würde, bis das Gesetz endgültig in Kraft tritt und in zwei Jahren danach das Ergebnis vorliegt, dann sollen wir so lange Däumchen drehen? – Sie können nicht wirklich erwarten, dass wir das mitmachen. Seit zwei Wochen liegt dieses lang erwartete Gutachten zur Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz vor. Wir haben im letzten Gesundheitsausschuss berichtet bekommen, dass sie mit den Daten von 2021 angefangen haben zu rechnen, weil damals neuere noch nicht vorlagen. Weiterhin wurde gesagt, inzwischen liegen die Zahlen von 2023 vor, und es haben sich keine wesentlichen Schlussfolgerungen ergeben, die die Grundbetrachtung des Gutachtens zu großen Veränderungen bringt. Sie haben im Gesundheitsausschuss irgendwie nicht aufgepasst oder das überhört. Jedenfalls wurde das dort von den Gutachtern vorgetragen. Zur Erreichbarkeit wurde bereits etwas gesagt. Diese ist einerseits noch immer sehr gut in unserem Land, auch wenn es andere schlechtreden wollen. 98 % der Einwohnerinnen und Einwohner erreichen ein Krankenhaus der Basisnotfallversorgung in unter 30 Minuten. Das will ich deshalb noch einmal wiederholen. Gleichwohl muss man sagen, wir haben in Rheinland-Pfalz eine Bettenauslastung von 67 %. Das ist der bundesweit niedrigste Wert. Das ist wirtschaftlich nicht auskömmlich und nicht nachhaltig. Deswegen muss daran gearbeitet werden, insbesondere dann, wenn eine große Anzahl von kleinen Kliniken weniger als 150 Betten aufweist. Wenn man sich einige Leistungsgruppen genauer anschaut, sieht man, diese sind offensichtlich bisher nicht bedarfsgerecht auf die Kliniken verteilt worden. Einige Leistungsgruppen, die landesweit zwar insgesamt wenige Fälle aufweisen, aber sehr hohe Fallpauschalen haben, mit denen sie vergütet werden, werden weit überproportional von fast allen Krankenhäusern angeboten. Das ist weder medizinisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Hier zeigt sich die fatale Wirkung der Fehlanreize des alten Fallpauschalensystems. Das Ziel für die anstehende Umstrukturierung im Rahmen der Krankenhausreform und des neuen Krankenhausplans muss sein, die Strukturen an den wirklichen medizinischen Bedarf im Land anzupassen und nicht an möglichst lukrative Fallpauschalen, also richtig behandeln am richtigen Ort. Das bedeutet wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung auf der einen Seite sowie eine zentralisierte und spezialisierte Versorgung bei den planbaren, allerdings auch komplizierteren Eingriffen auf der anderen Seite. Herr Dr. Kusch hat ein paar Beispiele genannt. Das heißt, es wird und muss zu Veränderungen in den Krankenhäusern führen. Doppelstrukturen müssen abgebaut, Synergien von naheliegenden Häusern gesucht werden. Nicht jedes kleine Krankenhaus im klassischen Sinn wird so weiterbestehen können, sondern an der Stelle wird stattdessen im Idealfall eine Regioklinik entstehen, die ambulante, stationäre und pflegerische Angebote vereint. Das ist keine Abwertung, sondern kann dazu führen, dass das kleine Vollkrankenhaus, das bisher versucht, medizinische Leistungen anzubieten, die es aber nicht in der notwendigen Qualität erbringen kann, da die Fallzahlen dafür viel zu gering sind, besser dasteht als jetzt, also als vorher. Oft führte das bereits dazu, dass die Menschen vor Ort selbst dieses Krankenhaus nicht mehr nutzen, sondern freiwillig auf weiter entfernte, größere Häuser ausweichen. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich komme aus Bad Ems, und das Krankenhaus hat geschlossen. Dort hat natürlich kaum jemand seine Hüfte machen lassen, sondern ist nach Koblenz gegangen, weil dort aufgrund der hohen Fallzahlen viel spezialisierteres ärztliches Personal ist. Das war ein Aspekt, den haben wir nicht herbeigeführt, sondern das geht auf das bisherige System zurück, das nicht funktioniert hat. Deswegen muss es geändert werden. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Rheinland-Pfalz egal ob in der Stadt oder auf dem Land“ – das wünschen sich sicherlich alle Fraktionen im Landtag, alle Akteure im Gesundheitswesen und nicht zuletzt die Bürger, um deren Gesundheit es letztlich geht. Die von Minister Hoch kürzlich ausgesprochene Garantie einer solchen Gesundheitsversorgung ist ein Versprechen, an dem sich die Landesregierung bei der Umsetzung der Krankenhausreform messen lassen muss. Die Menschen in Rheinland-Pfalz und Deutschland sind es nicht erst seit der vergangenen Bundestagswahl leid, dass gemachte Versprechen seitens der Politik immer wieder gebrochen werden. Selbst wenn die Landesregierung auf das vorliegende Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz hinweist und zur Grundlage dieser Aktuellen Debatte gemacht hat, das im stationären Bereich eine sehr gute wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sieht, ist die Situation unserer Krankenhäuser nach wie vor angespannt. Viele Krankenhäuser in unserem Land befinden sich nach wie vor in einer wirtschaftlich kritischen Situation. Fast zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser erwarten in diesem Jahr ein Defizit. Wozu die Situation führen kann, haben die zahlreichen Insolvenzen und Schließungen von Krankenhäusern in den letzten Monaten und Jahren gezeigt. Das vorliegende Gutachten zeigt, dass bei der Basisnotfallversorgung in einigen Regionen nicht mehr unbedingt viel Luft für weitere Insolvenzen besteht. Immerhin vernimmt man hinsichtlich etwa der Betriebskostenlücke für die Jahre 2022 und 2023 positive Signale aus den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest hier eine zielführende Einigung gelingt. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, dann erwarten wir, dass das Land Verantwortung übernimmt und angeschlagene Krankenhäuser übergangsweise mindestens finanziell unterstützt, die für die versprochene hochwertige finanzielle Versorgung essenziell sind, ebenso wie die Kommunen, die die Versorgungspflicht übernehmen müssen. Meine Damen und Herren, die Gründe und Ursachen für die Situation der Krankenhäuser sind vielfältig. Das zeigt das Gutachten auf. Das sind die Ausund Nachwirkungen der Pandemie, die zu einem Rückgang der durchschnittlichen Bettenauslastung geführt und noch immer nicht das frühere Niveau erreicht haben. Wirklich Hoffnung auf eine Besserung macht das Gutachten nicht. Den dadurch geringeren Einnahmen stehen seitens der Krankenhäuser die gestiegenen Kosten in vielen Bereichen gegenüber. Darüber haben wir uns in den letzten Jahren umfänglich ausgetauscht. Da ist der Fachkräftemangel, der unsere Krankenhäuser im Hinblick auf den demografischen Wandel vor existenzielle Herausforderungen stellt. Trotz aller Initiativen weist beispielsweise das Branchenmonitoring 2023 eine Fachkräftelücke von 3.800 Fachkräften auf. Hinzu kommt die Altersstruktur des Gesundheitspersonals. In RheinlandPfalz sind 41 % 50 Jahre und älter, davon allein 15 % über 60 Jahre. Bei den Ärzten im Land ist die Altersstruktur noch prekärer, insbesondere mit Blick auf die künftige medizinische Versorgung in den Krankenhäusern. Deshalb lassen Sie es mich an dieser Stelle sagen, flankierend zur Umsetzung der Krankenhausreform müssen wir in Rheinland-Pfalz endlich ausreichend ärztlichen Nachwuchs ausbilden, sonst werden mögliche positive Effekte der Krankenhausreform verpuffen, einfach weil Ärzte fehlen. Wir fordern hier nach wie vor die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze um mindestens 250. Wir haben dazu in den Haushaltsberatungen einen zielführenden und praxisorientierten Vorschlag gemacht, der leider nicht angenommen wurde. Das sind nur einige Probleme, die im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform erst noch gelöst werden müssen. Das vorliegende Gutachten mag dabei für die Umsetzung eine Grundlage bieten. Natürlich begrüßen wir das Versprechen einer hochwertigen stationären Versorgung für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Ich muss allerdings deutlich sagen, dass wir angesichts der Debatten der vergangenen Jahre zurückhaltend sind bezüglich der Versprechen dieser Landesregierung. Eine hochwertige stationäre Gesundheitsversorgung bedeutet für uns nämlich, dass das Land seine eigene Versorgung im Rahmen der Investitionskosten umsetzt und die Krankenhäuser auskömmlich finanziert. Meine Damen und Herren, die Krankenhausreform allein wird nicht alle Probleme der stationären Versorgung lösen. So viel für die erste Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der Georg-Forster-Gesamtschule aus Wörrstadt, 11. und 12. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute noch einmal über die Krankenhausreform, und ich finde es richtig, dass wir über die Krankenhausreform sprechen. Natürlich stehen wir bei diesem Thema planungstechnisch noch am Anfang. Gerade dann ist es wichtig, mit diesem Thema zu beginnen, die Leute, die Menschen zu informieren und in diesem Hohen Haus darüber zu debattieren. Das Ziel hat jeder formuliert, wir brauchen eine flächendeckende und effiziente Qualität in der medizinischen Versorgung. Das Gutachten im Ausschuss ist eigentlich Grundlage für die weitere Arbeit. Das ist wichtig für uns. Die Gutachter haben im Ausschuss klare Ergebnisse dargelegt. Sie haben gesagt, die Krankenhauslandschaft ist differenziert und leistungsfähig, 98 % der Menschen erreichen binnen 30 Minuten ein Krankenhaus für ihre medizinische Versorgung. Selbst wenn sie das übernächste Krankenhaus nehmen, sind sie immer noch bei über 90 %. Sie haben gezeigt, viele Leistungsgruppen verteilen sich über sehr viele Häuser, und es gibt Häuser, die manche Leistungsgruppen mit sehr wenigen Fällen bedienen. Das müssen wir zukunftsfest gestalten. Wenn wir medizinischen Fortschritt wollen oder brauchen, dann brauchen wir Mut dazu, das umzusetzen und es den Menschen, Bürgerinnen und Bürgern, offen und transparent zu erklären. Die FDP-Fraktion unterstützt die Schaffung von leistungsstarken Krankenhäusern vollumfänglich, um Qualität und Technik zu bündeln sowie die Expertise in diversen Leistungsgruppen zu steigern. Wir finden es richtig, dass wir heute darüber sprechen, und zwar offen und transparent. Ich finde es etwas unseriös, wenn jetzt in verschiedenen Debatten einfach wieder die Forderung kommt, mehr Geld ins System hinein, und alles ist gut. Das ist die alte Forderung, die wir schon in mehreren Debatten hatten: Schüttet das System einfach mit Geld gut zu, und irgendwann hat sich jedes Problem von allein gelöst. – Das ist nicht transparent, auch nicht effizient und wird die Qualität für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz nicht steigern, wenn es um die medizinische Versorgung geht. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich brauchen wir auch die gute Grundversorgung – das ist völlig klar – für Alltagsnotfälle. Herr Kollege Dr. Kusch hat sie angesprochen, die Regiokliniken. Ich möchte eines erwähnen, weil vorhin der Koalitionsvertrag schon erwähnt wurde: 2021 hatten wir das unter dem Namen „Gesundheitszentren“ im Koalitionsvertrag. Das Thema hatten wir damals schon vereinbart. Das heißt, das stand schon auf dem Plan, dass wir hier regional zugeschnittene Angebote brauchen, um die Grundversorgung der Menschen sektorenübergreifend, was dann nachher auch Kurzzeitpflege bedeutet oder Geriatrie oder ambulante OP, das sei in der Planung einmal dahingestellt, aber regional zugeschnittene Angebote, um das Angebot der Krankenhauslandschaft zu stärken und zu erweitern. Deshalb freuen wir uns, dass die Regioklinik, so wie sie jetzt heißt, in das Gesetz Eingang gefunden hat. Der zweite Punkt, der uns wichtig ist – viele Kolleginnen und Kollegen wissen das; seit 2016 mache ich gern mit dem Thema rum –, ist die Telemedizin, auch hier als Add-on, natürlich nicht ersetzend. Auch das wird immer so dargestellt, als hätte man Telemedizin, und alles andere könnte man dann abschalten. Nein, es ist mitnichten so, es ist aber einfach ein Schlüssel zur wohnortnahen Versorgung und zur Steigerung der medizinischen Qualität, zur Unterstützung dieser Qualität. Wir hatten im Ausschuss das Beispiel der Gutachter, die zum Beispiel vom Schlaganfallnetzwerk oder von der Vernetzung von Neurospezialisten, zum Beispiel das TemeS-Netzwerk, um auch die Auspendler in diesem Bereich wieder zurückzugewinnen, sprechen, oder das Monitoring von immobilen Menschen im ländlichen Bereich, die sich dann nicht ständig in eine Klinik begeben müssen, sondern beobachtet werden können; all diese Themen, oder aber auch, wenn es um die Krankenhausplanung, länderübergreifende Krankenhausplanung geht. Der Telenotarzt kommt nachher noch. Das ist ein eigener Tagesordnungspunkt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jawohl!) Sie gilt auch für den Bereich der Kinderheilkunde. Das war eine etwas breitere Debatte im letzten Gesundheitsausschuss. Telemedizin ist eben die Konsiliarberatung, die eine schnelle fachärztliche Beratung ermöglicht. Kindern wird – jeder weiß, wenn man ein krankes Kind hat, so wenig Stress wie möglich, so wenig antun wie möglich, die leiden genug; (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) aber Spaß beiseite – ohne großen Stress eine Behandlung ermöglicht, wenn ich hier telemedizinische Anbindung habe. Letztendlich wird es so sein, dass die Krankenhausreform vom ökonomischen Druck entlastet wird. Die 16%ige Vorhaltevergütung wurde schon angesprochen. Wir brauchen aber auch weniger Bürokratie in dem Bereich, mehr Flexibilität und zielgerichtete Investitionen – ein großer Begriff der letzten Woche – und letztendlich auch die Vergütungszuschläge für die Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung. All dies würde die Krankenhäuser stützen. Daher finde ich es gut, dass wir heute darüber gesprochen haben. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Das ganze Land im Blick – Hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen egal ob in der Stadt oder auf dem Land“. Über den zweiten Teil des Titels Ihrer Aktuellen Debatte könnte man schmunzeln, wenn es nicht so traurig wäre. Ich darf nur an die Expertenanhörung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes erinnern. Die fand erst vor wenigen Tagen statt, und zwar im Innenausschuss am 27. März. Erinnern Sie sich noch an den Bericht eines Experten, dass die Besatzung von Rettungswagen sehr oft weit fahren muss, um Intensivpatienten adäquat unterbringen zu können? – In einem der geschilderten Fälle ging es von Koblenz nach Trier. Sie sprechen direkt in Ihrem Titel von hochwertiger Gesundheitsversorgung. Ich würde gerne so optimistisch sein wie Sie. Die Wahrheit ist, dass in Rheinland-Pfalz Mängel verwaltet werden und auf Sicht gefahren wird zulasten von Patienten und Beschäftigten. Die Landesregierung hat mit Stolz verkündet, dass jetzt endlich ein 300seitiges Gutachten vorliegt, das zu den Voraussetzungen für die Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz gehört. Wir durften als Abgeordnete eine gute Präsentation im Gesundheitsausschuss am 18. März erleben. Auch war der gesamte Inhalt zeitnah für alle Bürger via Internet abrufbar. Dafür vielen Dank. An der aktuellen Lage unserer Krankenhäuser ändert das aber leider nichts. Bei der Auswertung der Medienberichte der vergangenen Wochen hätte man fast den Eindruck gewinnen können, dass vor allem im nördlichen Landesteil die stationäre Versorgung vor dem Zusammenbruch steht. In diesem Zusammenhang sei noch einmal an die DRK-Kliniken und das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen erinnert. Beschwichtigend heißt es zunächst immer, es handle sich um Insolvenzen in Eigenverantwortung. Die Verantwortlichen in der Landesregierung sind fein raus und können sich mit der Moderation sogenannter runder Tische und dem Verweis auf die Nichtzuständigkeit bei den Betriebskosten herausreden. Den unangenehmen Part übernehmen dann die Insolvenzverwalter, während in der Öffentlichkeit weiter über Fachkräftemangel fantasiert wird. Die Wahrheit ist, es werden doch tagtäglich eiskalt Fachkraftstellen abgebaut. Mein Fazit: Wir brauchen nicht nur Visionen für die Zeit ab 2027, wir brauchen Konzepte, damit es unsere Kliniken überhaupt bis 2027 schaffen. Noch eines: Sie können sich nicht immer mit dem Abbau von Doppelstrukturen herausreden. Das ist bereits vielerorts geschehen. Das Schlimme ist doch, dass selbst hoch spezialisierte Häuser wie die Kamillus Klinik in Asbach in den Abwärtsstrudel gezogen werden können. Abschließend noch eine Bemerkung: Was wollen Sie angesichts des drohenden Kahlschlags eigentlich im Kriegs- und Katastrophenfall tun? (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Torsten Welling und Jens Münster, CDU)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Erst einmal möchte ich mich bedanken für die gute und vor allem sehr seriöse Debatte, und mein ganz herzlicher Glückwunsch und Dank geht vor allem an Herrn Fraktionsvorsitzenden Wink, der profunde Kenntnis in dieses Amt aus dem Gesundheitsausschuss mitbringt. (Heiterkeit des Abg. Steven Wink, FDP, und des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) Dafür bin ich sehr, sehr dankbar. Das bekommen wir im Land mit Sicherheit gut hin; denn wir haben eine außerordentlich gute medizinische Versorgung im Land. Das hat dieses Versorgungsgutachten eindeutig gezeigt. Es ist überhaupt nicht richtig, dass diese Zahlen seit Ewigkeiten vorliegen. Das sind die 23erAbrechnungszahlen, also aus dem Jahr 23. Die heißen deshalb 21erZahlen, weil sie sich auf § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes stützen, sind also gar nicht von 21, sondern neuer. Es wird zudem immer weiter fortgeschrieben. Wir ermuntern jetzt gerade in den Planungskonferenzen, die wir haben, und in den Trägergesprächen, in diesem Jahr ganz besonders genau zu kodieren; denn die jetzigen Abrechnungszahlen aus 25 werden die Grundlage sein für die Vorhaltepauschalen im Jahr 27. Wir haben bei der medizinischen Versorgung, bei der wohnortnahen medizinischen Versorgung das ganze Land im Blick und gerade auch im ländlichen Raum. Warum empfinden viele Menschen eine Verschlechterung der Versorgungslage? – Weil immer weniger Bürgerinnen und Bürger ganz selbstverständlich und kurzfristig schwieriger Termine im niedergelassenen Bereich bekommen. Ich möchte ausdrücklich den Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen Bereich Danke sagen; denn sie sind die Säule unserer medizinischen Versorgung. Es gibt viel mehr Patientenkontakte dort als in den Krankenhäusern. Vor allem die Haus- und die Kinderärztinnen und -ärzte tragen die Hauptlast der Patientensteuerung und medizinischen Versorgung. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das ist es wert, vielen Dank. Deswegen wollen wir auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene da ein bisschen was tun. Die Kliniken im Land können und sollen aber keine Lückenfüller dafür sein, was im ambulanten Bereich nicht mehr so funktioniert, wie es vielleicht funktionieren müsste. Wir haben durch die Reform – deswegen haben wir im Bundesrat auch zugestimmt – zum ersten Mal die Chance, die Planung wieder zu steuern, und durch die sogenannten sektorübergreifenden Versorger, die wir im Land Regioklinik nennen, weil wir sie zu mehr machen wollen als einem reinen sektorübergreifenden Versorger, gibt sie uns jetzt die Chance, ambulant und stationär vor allem im ländlichen Raum zu verzahnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Union, Sie haben jetzt die Chance, das mit Leben zu füllen, was Sie immer so plakativ hingestellt haben. Alle Bundesländer haben im Bundesrat gesagt: Wir müssen an diese Reform noch einmal heran. Das ist ein erster Aufschlag. Es hat eine Mehrheit bekommen, weil wir loslegen wollten, weil wir nicht darauf warten wollen, dass alle Verordnungen fertig sind, sondern jetzt mit unserem Land und unseren Trägern planen. Sie haben viel gefordert in der Zeit. Ihr potenzieller Bewerber für das Amt des Bundeskanzlers hat jetzt die Chance, das mit Leben zu füllen und den Kliniken die Liquidität zu geben, die sie brauchen. Ich muss da, glaube ich, nichts aus der Arbeitsgruppe verraten, Berlin hat dafür gesorgt, dass alles durchgestochen wurde. Ich kann Ihnen aber sagen, die Arbeitsgruppe Gesundheit war auch dank großartiger Beteiligung aus vielen Bundesländern, von vielen Kolleginnen und Kollegen, über Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den ehemaligen Kollegen aus Bayern und mich, ganz gut vertreten. Wir hatten in der AG auf Bundesebene das ganze Land im Blick und vor allem den ländlichen Raum. Insolvenzen führen nicht automatisch zu einer Verschlechterung. Ich kann Ihnen sagen, keine davon haben wir so gewollt. Die Insolvenzen in Eigenverwaltung haben gezeigt, dass sie mit Sicherheit nicht das bessere Mittel sind, aber wir wissen auch, jeder Standort muss sich verändern, jeder im Land, und nicht nur die Kleinen, sondern auch die Großen. Das Beispiel, das Sie eben angebracht haben, ist natürlich ein bisschen wohlfeil. Es zeigt nämlich, dass gerade bei einer wahnsinnig hohen Spezialisierung Patientenversorgung weniger vom Standort des Krankenhauses als viel mehr vom Standort des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin abhängig ist, gerade bei neuen Hüften, gerade in der Neurochirurgie und gerade bei onkologischen Behandlungen. Deswegen wollen wir mit unserer Krankenhausreform das umsetzen, was die Bürger von uns erwarten. Bei planbaren Eingriffen, hoch spezialisiert – ich habe die Fachgruppen gerade genannt –, soll es eine gute, zentralisierte medizinische Versorgung nach besten Qualitätskriterien geben. Dafür sind heute schon Menschen bereit, mehrere Kilometer, wenn nicht sogar 100 km zu fahren. Sie wollen bei dem echten Notfall, dem Herzinfarkt, dem Schlaganfall, aber auch dem schweren Autounfall eine Klinik haben, die solch ein Trauma oder solch einen Anfall schnell versorgen kann, selbst wenn das im Rettungsmittel 10 Minuten länger dauert, weil schon im Rettungsmittel gut versorgt wird. Dann wollen wir flächendeckend im Land die Alltagsnotfälle – das sind die Menschen, die lange in unseren Notaufnahmen warten, weil sie nach der Triage nicht priorisiert sind – mit einer guten medizinisch pflegerischen Betreuung in der Fläche sichern, auch an Standorten, die heute vielleicht die G-BA-Kriterien für eine Notaufnahme nicht mehr ganz erfüllen können. Deswegen muss der Bund für eine auskömmliche Betriebskost enfinanzierung sorgen und jetzt auch für Liquidität. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht im Haushalt bei den Investitionskosten und über 335 Millionen Euro jährlich ab nächstem Jahr bereitgestellt. Ich sage Ihnen ganz deutlich, ja, wir reden an manchen Stellen über Fachkräftemangel, aber vor allem über Fachkräftemangel im pflegerischen Bereich. Das führt nämlich zu den vielen Abmeldungen auch in der Notaufnahme. Ich kann Sie nur herzlich einladen, mit uns ein weltoffenes, tolerantes Land zu bleiben, das attraktiv ist für Zuwanderung, weil wir nur so auch im medizinischen Bereich unseren Fachkräftemangel beheben können. Danke sehr. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angeklungen, die Anschuldigungen der CDU sind wirklich teilweise unseriös. Da fahren CDU-Bundesgesundheitsminister jahrelang das System gegen die Wand und wundern sich jetzt, wenn alles nicht mehr funktioniert. Es wurde schon gesagt, es wurde alles zugekleistert mit Geld. Das war doch die Gesundheitsreform à la CDU, dass man gesagt hat: Oh, da klappt was nicht, geben wir mehr Geld hinein. – Es ist doch nicht besser geworden. Sie haben vielleicht mitbekommen, im Bund ist jemand aus Ihrer Partei, der jetzt Kanzler werden möchte. Herr Gesundheitsminister hat schon gesagt, die Verhandlungen waren eigentlich sehr gut. Ich möchte ein paar Dinge aus dem Tagesspiegel zitieren, in dem diese Sachen aufgeführt waren. Was in den Koalitionsverhandlungen vorgeschlagen wird, sind 10 Milliarden Euro jährlicher Steuerausgleich an den Gesundheitsfonds für die GKV-versicherten Bürgergeldempfänger, 4 Milliarden Inflationsausgleich für Krankenhäuser, 2,5 Milliarden für die Teilentbudgetierung der Fachärzte, (Abg. Ellen Demuth, CDU: Sie haben die Aktuelle Debatte doch beantragt! Was ist Ihre Botschaft?) 5,2 Milliarden Pandemiekostenausgleich an die soziale Pflegever sicherung, mindestens 4 Milliarden jährlich für die Übernahme der Rentenversicherung pflegender Angehöriger und 2,5 Milliarden Euro jährlich für die Befüllung des Krankenhausfonds. Da kann man doch wirklich nur sagen: Willkommen in der Wirklichkeit, liebe CDU. Sie dürfen jetzt nicht nur immer wieder Dinge fordern und nachher wieder nicht sagen, woher das Geld kommen soll, sondern man kann jetzt einfach einmal schauen, ob Sie nur noch Forderungen stellen oder jetzt auch tatsächlich dazu beitragen wollen, Probleme zu lösen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, indem Sie diese Dinge in den Koalitionsverhandlungen mit aufnehmen und damit das Gesundheitssystem wesentlich besser unterstützen und die Kliniken sowie die ganze Gesundheitsbranche wesentlich nach vorn bringen können. (Beifall bei der SPD) Wir werden in Rheinland-Pfalz alles dafür tun, dass das gut funktioniert. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Welling.
Torsten Welling CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Als Erstes vielleicht vielen Dank für den Hinweis zu den 2021erDaten. Ganz genau, sie liegen Ihnen jedes Jahr vor, nicht nur 2 023, sondern auch 2022, 2021 und 2020. Sie hätten schon längst eine Planungsgrundlage haben können. (Beifall der CDU) Die 335 Millionen Euro kommen im Wesentlichen aus dem Transformationsfonds. (Zuruf des Staatsministers Clemens Hoch) – Jawohl, es ist auch ein Landesanteil dabei, aber Sie mussten doch von Ihrem eigenen Bundesgesundheitsminister zum Jagen getragen werden. (Beifall bei der CDU) Wenn wir schon dabei sind, das DRG-System wurde nicht von uns eingeführt. Wenn wir schon die Kritik führen, wer hier wann in welcher Historie was gemacht hat, dann war es der damalige Referent im Gesundheitsministerium oder der damalige Gesundheitspolitiker Lauterbach, der es heute zurückdrehen will. Wenn wir hier schon in die Historie gehen, dann auch richtig. (Zuruf von der SPD: Wer war der Minister? – Weitere Zurufe von der SPD) – Schmidt, und Kanzler war ein gewisser Schröder, aber wir können gerne später noch einmal in die Historie gehen. (Beifall bei der CDU) Ich möchte gar nicht, dass wir hier diese Reform nicht voranbringen. Das haben wir schon oft genug gesagt. Nur wissen wir auch, diese Debatte soll zuallervorderst den Eindruck vermitteln, dass Sie alles im Griff haben, und das haben Sie nicht. Sie haben keine Antworten auf die Insolvenzen, Sie haben keine Antworten darauf, wie der Übergang gestaltet werden soll. Sie haben auch keinen Plan, wie die Krankenhauslandschaft am Ende aussehen soll, weil Ihnen die Planungsdaten – ich habe es gesagt – fehlen. Wenn ich Ihnen so zuhöre, dann haben Sie auch keinen Plan, wie Ihr Allheilmittel der Regiokliniken aussehen soll, im besten Fall ein Bauchladen, aber Qualitätskriterien sind hier doch gar nicht umgesetzt. Das ist doch das Problem. (Beifall der CDU) Ich werde es vielleicht nicht mehr ganz bis zum Ende schaffen, aber der offene Brief „Miteinander vereint für eine gute Gesundheitsversorgung im Raiffeisenland“ hat es doch gesagt. Es steht darin: „Herr Minister Hoch, die Zeit läuft. In der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum brennt es lichterloh! Es ist IHRE Aufgabe, dem entgegenzuwirken! Natürlich ist es leichter, wenn Träger ihre Häuser wegen Insolvenz schließen, (Glocke des Präsidenten) als wenn Sie sagen: ‚Die Krankenhäuser B, J, H […] müssen geschlossen oder zusammengelegt werden! Wir fordern Sie auf, Ihrer Verpflichtung als Gesundheitsminister nachzukommen.“ Dem schließe ich mich an. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Irgendwie muss man sich auch einmal entscheiden, was man uns als die die Regierung tragenden Fraktionen vorwirft. Erst sagen Sie, es ist der falsche Zeitpunkt, wir könnten noch keinen Plan haben. Jetzt sagen Sie, da wir noch keinen Plan haben, müssen wir uns das vorwerfen lassen. Es ist aber nun einmal so, wenn eine Reform angegangen wird, dass man auch Learning by Doing machen muss. Wir haben doch gehört von Herrn Dr. Kusch und auch vom Minister, dass im Moment mit jedem Krankenhausträger in ganz Rheinland-Pfalz die Gespräche laufen. Das ist doch genau das vernünftigste Vorgehen, damit man hört: Was können sich die einzelnen Träger für ihre Kliniken, die sie betreiben, vorstellen? Wie sieht das Land das schon einmal nach erstem Überblick nach Überprüfung des Gutachtens? Wie können wir dann eine möglichst gute Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz für die Zukunft sichern? Dazu gehört, wir haben den Transformationsfonds im Gesetz stehen, wo sehr viele Mittel noch ins Gesundheitssystem umgeschichtet werden. Wir haben die Mittel, die Dr. Kusch zitiert hat, die offensichtlich in den Koalitionsverhandlungen im Moment im Bund diskutiert werden. Es geht aber um eine sinnvollere Allokation der Mittel als bisher. Einfach nur mehr Mittel in ein kaputtes System zu stecken, kann nicht die Lösung sein. Insofern bin ich der Auffassung, wir können uns darüber noch sehr oft unterhalten, und wir werden es auch müssen; denn wenn es tatsächlich so ist, dass jedes Krankenhaus in Rheinland-Pfalz mit Veränderungen umgehen wird, dann wird uns auch an der einen oder anderen Stelle ordentlich der Wind ins Gesicht wehen. Ich kann mir schon vorstellen, dass aus der Opposition immer kommt, das Fähnchen in den Wind zu stellen und bei jedem Bürgeranliegen oder auch Anliegen von Krankenhausbeschäftigten, die gerne ihre Fachabteilungen behalten wollen, zu sagen, das ist das Richtige. Keinerlei Veränderung, das ist das Konzept der CDU. Das machen wir nicht mit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht alle Schlüsse infrage stellen, die die Landesregierung bisher aus dem Gutachten gezogen hat. Dass allerdings etwa Prozessinnovationen aufgrund des technisch-medizinischen Fortschritts oder durch digitale Technologien wie künstlicher Intelligenz zeitnah ihren Weg in die Praxis finden und dann tatsächlich den Menschen im Lande in Form von völlig neuartigen Behandlungsmethoden in absehbarer Zeit zugutekommen, ist keineswegs ausgemachte Sache. Abgesehen von positiven Beispielen wie dem Telenotarzt gibt es auch genügend negative Beispiele, etwa die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung sich immer weiter verzögerte und nicht unbedingt von Anfang an einen wirklichen Mehrwert mit sich brachte. Auch die Ausführungen der Landesregierung im Rahmen der vergangenen Sitzung des Gesundheitsausschusses zur Idee der sogenannten Regioklinik waren nicht wirklich überzeugend. Das mag daran liegen, dass uns zur endgültigen Definition und Umsetzung ein rechtlicher Rahmen des Bundes fehlt. Es ist aber nicht wirklich klar geworden, was diese Regioklinik überhaupt sein soll oder welche Rolle sie künftig im Rahmen der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung spielen soll. Die bisherigen Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung als neue ergänzende Versorgungsform wie etwa Praxiskliniken, so wünschenswert solche Versorgungsformen auch sein mögen, waren jedenfalls nicht von Erfolg gekrönt. Meine Damen und Herren, bis zur Umsetzung der Krankenhausreform, die zu einer gleichermaßen hochwertigen Gesundheitsversorgung für die Menschen in Stadt und Land führen sollte, ist es noch ein weiter Weg. Wir werden diesen Prozess konstruktiv und kritisch begleiten und die amtierende Landesregierung an ihrem Versprechen messen. Glücklicherweise werden ausweislich aktueller Umfragen der neue Landtag und die neue Landesregierung ganz anders aussehen. Wir werden uns jedenfalls auf allen Ebenen für eine auskömmliche Investitionskostenförderung und ausreichende Ausbildungskapazitäten für den medizinischen Nachwuchs einsetzen. Mit der Umsetzung der Krankenhausreform allein ist es nicht getan. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal ganz kurz auf den Kollegen Welling eingehen. Im Ausschuss wurde die Regioklinik schon als Downgrade kritisiert, das von der Landesregierung flächendeckend eingeführt wird. Jetzt haben Sie gesagt, es wäre ein Bauchladen. Zur Regioklinik, wenn ich mich recht erinnere, war es § 108 SGB V, in dem definiert wurde, dass es in den Landeskrankenhausplan aufgenommen wird. Ich glaube nicht, dass ich im Landeskrankenhausplan eine Seite habe, auf der als Überschrift „Bauchladenübersicht“ oder „Downgradeübersicht“ steht. Es ist weit hergeholt, solche Aussagen zu machen, erstens uns vorzuwerfen, das sei ein Downgrade, und zweitens es sei nichts, keine Qualität und bringe nichts. Ich habe bisher das Gefühl, es ärgert Sie, dass wir einen Plan gefunden haben, wie man die ländliche Versorgung noch ein bisschen stärker in Augenschein nehmen und noch ein bisschen stärken kann. Zum Thema „Sektorenübergreifende Versorgung, Telemedizin“: Es geht schon los, wenn ich zum Beispiel eine Hausärzteversorgung haben möchte und ein Seniorenheim habe. Dann kann ich allein hier schon arbeiten. Damals nannte man das TMA. In der letzten Legislatur war das ein Thema. Darauf müssen wir aber doch aufbauen. Es ist einfach eine Stärkung in der Region. Ich habe einen Alltagsnotfall, ich kann dorthin und muss nicht direkt in die Klinik. Die Themen wie Kurzzeitpflege oder so sind auch angesprochen worden. Die Regioklinik ist richtig umgesetzt schon ein Mittel, um die ländliche Versorgung zu stärken. Der Schwerpunkt war mir noch einmal wichtig. – Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/11646 – Gemäß § 9 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes und den Beauftragten für die Landespolizei wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten in geheimer Wahl und ohne Aussprache mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 51. In dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion ist für die am 29. April 2026 beginnende Amtszeit Abgeordneter Martin Haller vorgeschlagen. Zur Durchführung der Wahl: Die Kollegin und der Kollege Schriftführer, Abgeordneter Vogt und Abgeordnete Horstmann, werden gleich in alphabetischer Reihenfolge Sie als Kolleginnen und Kollegen aufrufen. Rechts von mir erhalten Sie von den Kollegen der Landtagsverwaltung einen Stimmzettel mit Umschlag. Da Sie geübte Demokraten sind, wissen Sie, wie das funktioniert. Bei der Auszählung und dem Wahlgang werden weitere Schriftführer, die Kollegen Schönborn und Guthier, die Arbeit unterstützen. Wir beginnen mit dem Vorlesen der Namen, und es beginnt der Kollege Vogt.
Tobias Vogt CDU
Als Erstes Abgeordnete Doris Ahnen gefolgt von Dr. Bernhard Alscher Kathrin Anklam-Trapp Christian Baldauf Thomas Barth Sabine Bätzing-Lichtenthäler Florian Bellaire Dirk Beyer Jutta Blatzheim-Roegler Dr. Jan Bollinger Dr. Bernhard Braun Ellen Demuth Dr. Herbert Drumm Fabian Ehmann Philipp Fernis Michael Frisch Alexander Fuhr Dr. Christoph Gensch Horst Gies Jennifer Groß David Guthier Martin Haller Andreas Hartenfels Dr. Lea Heidbreder (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Dirk Herber Hendrik Hering Carl-Bernhard von Heusinger Clemens Hoch Lana Horstmann Michael Hüttner (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Heiner Illing Lisa-Marie Jeckel Jens Jenssen Matthias Joa Dennis Junk Marcus Klein Nina Klinkel Dr. Anna Köbberling Daniel Köbler Sven Ludwig Koch Markus Kropfreiter Patrick Kunz Dr. Oliver Kusch Matthias Lammert Roger Lewentz Manuel Liguori Damian Lohr Michael Ludwig Florian Maier Dr. Helmut Martin
Lana Horstmann SPD
Anette Moesta Peter Moskopp Patric Müller Susanne Müller Dr. Tamara Müller Jens Münster Hans Jürgen Noss Benedikt Oster Joachim Paul Andreas Rahm Jaqueline Rauschkolb Dr. Katrin Rehak-Nitsche Christof Reichert Dr. Matthias Reuber Lars Rieger Lothar Rommelfanger Daniel Schäffner Pia Schellhammer Claus-René Schick Martin Louis Schmidt Daniela Schmitt Marion Schneid Petra Schneider Gordon Schnieder Gregory Scholz Ralf Schönborn Gerd Schreiner Helge Schwab Alexander Schweitzer Michael Simon Christoph Spies Markus Stein Nico Steinbach Peter Stuhlfauth Lisett Stuppy Sven Teuber Stefan Thoma Tobias Vogt Karina Wächter Michael Wagner Thomas Wansch Michael Wäschenbach Marco Weber Stephan Wefelscheid Torsten Welling Cornelia Willius-Senzer Steven Wink Josef Winkler Markus Wolf Johannes Zehfuß Eugen Ziegler
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die formelle Frage: Hat jeder von Ihnen seine Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und beauftrage die eingeteilten Schriftführer mit Unterstützung der Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung, die Stimmauszählung vorzunehmen. Das wird binnen 5 Minuten geschehen sein. Bleiben Sie also ruhig im Saal. Wir fahren gleich fort. Unterbrechung der Sitzung: 16.29 Uhr Wiederbeginn der Sitzung: 16.37 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit der Sitzung fort. Das Ergebnis über die Wahl des Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei liegt vor. Abgegebene Stimmen: 100. Gültige Stimmen: 100. Ja-Stimmen: 91. Nein-Stimmen: 6. Enthaltungen: 3. (Anhaltend Beifall im Hause – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr gut! Guter Mann!) Wenn es die Gestik auch schon verraten hat, muss ich Sie formell fürs Protokoll fragen: Herr Abgeordneter Haller, nehmen Sie die Wahl an?
Martin Haller SPD
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und danke Ihnen allen von Herzen für Ihr Vertrauen. Vielen Dank. (Beifall im Hause – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr gut!)
Hendrik Hering
Ich darf Ihnen im Namen des Hauses recht herzlich zu dem beeindruckenden Ergebnis gratulieren. Wir sind alle überzeugt, dass Sie das Amt mit Ihrem Engagement hervorragend und erfolgreich zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ausüben werden. Mit der formellen Amtseinführung werden wir noch etwas warten müssen. Der Amtsantritt wird am 29. April 2026 sein. Wir werden dies in würdigem Rahmen tun. Bis dahin schon einmal herzlichen Glückwunsch, und die Kollegin Frau Schleicher-Rothmund wird bis dahin ihre Arbeit noch engagiert fortführen.
Martin Haller SPD
Danke schön. (Beifall im Hause – Abg. Martin Haller nimmt Glückwunschbekundungen und Blumensträuße entgegen – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Tagesordnung fort. Auch von mir noch einmal herzlichen Glückwunsch an Martin Haller. Alles Gute für dieses wichtige und herausgehobene Amt. Wir kommen zu den weiteren Wahlen: b) Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 18/11697 – Diese sowie alle weiteren Wahlen erfolgen gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Aus der in der Drucksache 18/11697 enthaltenen, vom Ältestenrat aufgestellten Vorschlagsliste ist mit Wirkung vom 25. Mai 2025 ein stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Die Wahl gilt für die ab dem 25. Mai 2025 beginnende Amtszeit. Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 18/11697 Herr Andreas Göbel vorgeschlagen worden. Wer erteilt diesem Vorschlag seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Andreas Göbel einstimmig gewählt. Damit entfällt die Abstimmung über den unter Buchstabe b) des Wahlvorschlags genannten Kandidaten. c) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Universität Trier Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/11696 – Vorgeschlagen ist Abgeordneter Stefan Thoma. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Stefan Thoma einstimmig gewählt. d) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Transparenzbeirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/11695 – Vorgeschlagen ist ebenfalls Abgeordneter Stefan Thoma. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Stefan Thoma einstimmig gewählt. e) Wahl eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/11694 – Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Thoma einstimmig zum schriftführenden Abgeordneten gewählt. Herr Thoma, damit haben Sie eine ganze Reihe von Aufgaben übernommen. Auch Ihnen alles Gute und noch einmal herzlich willkommen bei uns im Parlament. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11242 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/11719 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Die AfD hat eine Zusatzredezeit von 1 Minute, die CDU von 3 Minuten. Für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordnetem Patric Müller das Wort erteilen.
Patric Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes ist nun die Grundlage geschaffen, dass die Städte und Gemeinden ihren Weg zu einer sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung beschreiten können und diese dann auch entsprechend der Bedürfnisse vor Ort umsetzen; denn eines ist klar: Die Wärmewende muss gezielt vorangetrieben werden; denn fossiles Heizen wird auf Dauer noch teurer werden. (Beifall des Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 100 % solare Wärmenetze für ganze Städte sind möglich, sauber und günstig. Realisierbarkeit und mindestens Kostenneutralität sind wissenschaftlich nachgewiesen. Nun bedarf es kluger ingenieurtechnischer Köpfe, welche die Kommunen auf dem Weg zu ihrer Klimaneutralität begleiten und hierbei die notwendigen Strategien entwickeln, um auf Dauer den Ausstoß von weiteren Treibhausgasen tatsächlich zu vermeiden. Mit diesem gesetzlich verankerten Steuerungsinstrument ist das umsetzbar. Deshalb ist die enge Abstimmung seitens des Klimaschutzministeriums mit den Kommunen während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zu begrüßen, damit diese die Erleichterungen, die das Gesetz ermöglicht, auch anwenden können. Wir wissen aber auch, dass dies einen enormen Kraftakt, eine Herkulesaufgabe, wie es ein Sachverständiger genannt hat, bedeutet. Zunächst das Erstellen von Bestands- und Potenzialanalysen inklusive der dazugehörigen Datenerhebung, um die Transformationsziele für die künftige Entwicklung des Wärmebedarfs sowie die geplante Versorgungsstruktur zu bestimmen. Das Wichtigste ist: Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen langfristigen Prozess, bei dem sämtliche Planungsbetroffenen vor Ort einbezogen und festgelegte Maßnahmen regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden müssen. In Gesprächen mit Planungsverantwortlichen wie Bürgermeistern, mit Klimaschutzmanagern, politischen Gremien, Planungs- und Ausführungsbeteiligten wie Netzbetreibern, Energieversorgern, Bau- und Handwerksbetrieben sowie mit Planungsbetroffenen – der Bürgerschaft, den Vereinen, Verbänden, Initiativen usw. – stelle ich fest, dass die feste Erkenntnis, das Klimaverständnis und der feste Wille zur Klimaneutralität mittels Entwicklung einer bedarfsorientierten Klimastrategie per Beratung und Beschlussfassung bereits in vollem Gange sind. Fördermittelzusagen liegen auf dem Tisch, und auch Bürgerinformationsveranstaltungen zum Thema finden bereits statt. Auch das Anhörverfahren im Ausschuss hat aufgezeigt, sieben von acht Sachverständigen begrüßen die Gesetzesvorlage, unter anderem weil sie mit dem Blick auf die ländlich geprägte Struktur zielführend von vereinfachten und verkürzten Möglichkeiten für die Durchführung der Wärmeplanung geprägt ist, weil zudem weitgehende Erleichterungen im vereinfachten Verfahren für Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern sowie die Ermöglichung interkommunaler Zusammenarbeit bei der Erarbeitung von Wärmeplänen hervorzuheben sind und planungsverantwortliche Stellen, die unter die Bestandsschutzregelungen fallen, einen einmaligen finanziellen Beitrag für den Wissensaufbau erhalten. Ich möchte nicht verschweigen – das war es dann aber auch –, dass in einem Beitrag bei der Anhörung wieder einmal der Klimawandel geleugnet, die Ablehnung des Gesetzes empfohlen und von Unterwerfung und realitätsfremdem Vorgehen gesprochen wurde. Ja, das spiegelt Ihre „Wir-sind-gegen-allesPolitik“ wider. Die Fraktion der SPD folgt auf jeden Fall der Ausschussempfehlung und stimmt dem Gesetzesvorhaben zu; denn es gilt: keine Energiewende ohne Wärmewende und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung. Deshalb sage ich auch als kommunal Verantwortlicher: Machen wir uns an die Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Gerd Schreiner das Wort. Sie haben 8 Minuten, theoretisch. (Heiterkeit bei der SPD)
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als CDU-Fraktion zustimmen. Wir haben im Ausschuss zugestimmt, wir werden auch hier zustimmen, weil es wichtig ist, dass es mit der Wärmeplanung weitergeht, dass es losgeht. Es ist wichtig, dass die Kommunen ihr Geld bekommen. Dennoch bin ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr dankbar, dass wir diese Anhörung sehr konzentriert durchführen konnten, weil das aus meiner Sicht keine unnötige Schleife war, sondern wir neue Erkenntnisse gewonnen haben, wie wir die Dinge vielleicht in Zukunft noch besser machen können. Der erste Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist, dass das Geld, das wir als Land Rheinland-Pfalz jetzt in die Hand nehmen, nur für die Planung reicht. Klar, die Bürgerinnen und Bürger freuen sich natürlich über eine schöne Planung. Letztendlich muss aber der Spaten in den Boden, und dann geht es halt doch um viel, viel mehr Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es könnte sein, dass es ausnahmsweise an dieser Stelle gar kein Problem ist, dass es um so viel mehr Geld geht; denn ich glaube, wer in öffentliche Infrastruktur investiert, der investiert in ein gutes Geschäft. Wer sichere Renditen sucht – Versicherungen, Pensionsfonds, Banken –, fährt mit öffentlicher Infrastruktur regelmäßig sehr gut. Da geht es dann nicht um 5 Millionen Euro, für die man irgendwie einen Kredit bei der örtlichen Sparkasse bekommen kann, da geht es dann um 50 Millionen oder 500 Millionen Euro. Ich möchte einfach denjenigen, die die Anhörung nicht miterleben konnten, noch einmal die Stellungnahme von BBH sehr ans Herz legen. Die schlagen uns vor, als Land Rheinland-Pfalz einen Eigenkapitalfinanzierungsfonds zu prüfen. Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben sich in dieser Sache schon auf den Weg gemacht. Nur, dass man einmal eine Zahl gehört hat: Das Land Schleswig-Holstein bürgt mit 2 Milliarden Euro für solche Investitionen privater Dritter in die öffentliche Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Ich glaube, es ist einfach wichtig, an dieser Stelle, bei diesem Gesetz, einmal wieder zu sagen: Es hilft nichts, bei der Wärmewende zu kleckern, sondern wir müssen klotzen, und der Spaten muss in den Boden. Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass ich glaube, uns allen ist noch einmal bewusst geworden, dass es für einen einzelnen Bürger, für einen einzelnen Haushalt nicht immer ein Vorteil ist, in einem Wärmeplanungsgebiet zu wohnen. Ich finde das, ehrlich gesagt, irre, weil es eigentlich nur Vorteile hat, an ein Wärmenetz angeschlossen zu sein, wo immer es möglich ist. Die eigenen Investitionen sind geringer. Man braucht nicht so viel Platz im Keller. Es ist einfach, es ist ökologisch. Es ist eigentlich so: Wenn ein Hausbesitzer die Chance hat, sich da anzuschließen, warum sollte er das nicht tun? Warum sollte er sich nicht freuen, in einem Gebiet für ein Wärmenetz zu wohnen? Nun, es gibt auch Nachteile, und ein Nachteil ist, dass, wenn ein solches Gebiet für ein Wärmenetz ausgewiesen ist, damit leider noch lange nicht gesagt ist, dass es auch kommt. Es hat Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger, was deren Entscheidungsfreiheit angeht, wenn man in einem solchen Gebiet seine Immobilie hat. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind darauf verpflichtet, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger immer im Fokus zu haben. Ich möchte einfach auch noch einmal ein Zitat eines Anzuhörenden, den gar nicht wir benannt haben, bringen, nämlich von Herrn Giel von der Mainzer Hochschule. Der hat gesagt, wie wichtig die frühzeitige und transparente Einbindung der Bürgerinnen und Bürger für die Akzeptanz von Maßnahmen ist. Er sagt – ich zitiere –: „Eine rechtzeitige klare Festlegung von Gebieten, die keine Chance auf ein Wärmenetz haben[,] und mögliche alternative Versorgungskonzepte in diesen Gebieten da[r]zustellen[,] ist für die Bürgerbeteiligung und die damit zusammenhängende Akzeptanz sehr wichtig.“ Die Gegenseite ist also genauso wichtig. Es ist genauso wichtig zu wissen, ja, ich habe eine Chance darauf, in einem Wärmenetz zu wohnen – nicht nur eine Chance darauf, es wird bei uns auch umgesetzt, der Spaten kommt in den Boden –, wie auch zu wissen, nein, Du wirst nicht darin wohnen und hast andere Optionen, die Du dann ergreifen musst. Einig waren sich alle Anzuhörenden, dass es nicht darum geht, irgendwelche Theorien zu verwirklichen, irgendwelches Papier zu bedrucken, irgendwelche Wärmeplanungen nur theoretisch auf den Weg zu bringen, sondern dass es wichtig ist, dass es dann auch realisiert wird. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben schlicht und ergreifend einen Wunsch: dass es funktioniert und bezahlbar bleibt. Vielen Dank. Wir werden dem Gesetz zustimmen. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich noch Gäste bei uns im Haus begrüßen. Das sind zum einen Mitglieder des Eifelvereins Sinzig. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Zum anderen sind es Mitglieder der CDU Ochtendung. Ebenfalls ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Fabian Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen war ich auf der ISH-Messe in Frankfurt. Das ist die weltgrößte Messe für Heizungs-, Wasser- und Lufttechnik, auf der sich zahlreiche Heizungsentwicklerinnen und -entwickler präsentiert und gezeigt haben, welche neuen Technologien sie anbieten, um die Wärmewende voranzubringen. Da geht es um Wärmepumpen natürlich für Einfamilienhäuser und Reihenhäuser, aber auch Wärmepumpen zum Beispiel für Mehrparteienhäuser, sodass man die klassische Gasetagenheizung in Häusern durch eine Wärmepumpe ersetzen kann. Es ging aber auch um Bohrungen für Nahwärme, kalte Nahwärmenetze und vieles mehr. Was ich von der Messe mitgenommen habe, ist der große Wunsch nach politischer Kontinuität in der Wärmewende, und dass es keinen Rückwärtsgang oder keine Abwicklung der Wärmewende und der entsprechenden Gesetze mehr gibt, sondern dass es hier Stabilität und Planungssicherheit braucht. Deswegen ist es auch ganz wichtig, dass wir das Wärmeplanungsgesetz heute final auf den Weg bringen, weil es natürlich die Planungssicherheit für die Kommunen gibt, auch die finanzielle Förderung auf den Weg zu geben, damit die Kommunen ihre Wärmepläne aufstellen können und dabei die finanzielle Unterstützung vom Land bekommen. Es ist aber auch wichtig, dass wir die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch von der Bundesebene erhalten. Deswegen appelliere ich ganz klar an die CDU, dass Sie sich auf Bundesebene dafür starkmachen, dass es die KfW-Förderung für den Heizungstausch weiter braucht. Aus dem KfW-Förderreport von 2024 können wir nämlich ersehen, dass allein letztes Jahr 183 Millionen Euro für den Heizungstausch nach Rheinland-Pfalz geflossen sind und damit bereits letztes Jahr über 20.000 Heizungserneuerungen gefördert wurden. Wenn jetzt nicht klar ist, dass diese Heizungsförderungen erhalten bleiben, sorgt das für große Verunsicherung vor Ort, bei den privaten Hausbesitzern, bei den Hausverwalterinnen und -verwaltern, aber natürlich auch bei den Kommunen, die die Wärmepläne aktuell aufstellen. Deswegen ist es wichtig, dass die Anhörung im Ausschuss ergeben hat, dass es eine große Zustimmung zum Wärmeplanungsgesetz aus dem Klimaschutzministerium gibt und damit die Grundlagen gelegt werden, dass wir die Wärmeversorgung in Rheinland-Pfalz Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umstellen; denn so machen wir unsere Kommunen, unsere Städte und Dörfer unabhängig von der Wärmeversorgung mit Öl und Gas. Deswegen appelliere ich jetzt auch noch einmal, es ist keine gute Idee, Nord Stream 2 wieder in Betrieb zu nehmen; denn das würde die Abhängigkeit von den Gasimporten aus Russland wieder vergrößern, uns erneut in eine Abhängigkeit von einem autokratischen Staat bringen und auch die Energiewende, das Ganze, was wir für die Kommunen voranbringen, dass sie sich vor Ort mit regenerativer Wärme, sei es über Wärmepumpen, sei es über Bioenergie, über kalte Nahwärmenetze, über Kraft-Wärme-Kopplung unabhängig machen, konterkarieren. Deswegen ist es auch wichtig, dass das Gesetz einfach, es für die Kommunen bürokratiearm umzusetzen ist, es zum Beispiel auch das Konvoi-Verfahren gibt, dass sich mehrere Kommunen, Verbandsgemeinden zusammenschließen und gemeinsame Wärmepläne aufstellen können, aber dass es auch abgekürzte Verfahren gibt, wenn Kommunen zum Beispiel vor Ort zu dem Entschluss kommen, dass es einfach rechnerisch und wirtschaftlich nicht darstellbar ist, ein Wärmenetz umzusetzen, und die Menschen dann sehr schnell Planungssicherheit bekommen, dass alle bei den Heizungen auf individuelle Lösungen setzen sollen. Ich würde gerne noch loben, dass das Gesetz in ganz engem Dialog zwischen dem Klimaschutzministerium, den Kommunen, den Energieversorgern, aber auch der Immobilienwirtschaft und der Heizungswirtschaft entstanden ist, und hervorheben, dass in der Anhörung noch einmal gelobt wurde, dass alle Akteure und Stakeholder frühzeitig in die Entwicklung dieses Gesetzes eingebunden wurden. Es ist jetzt wichtig, dass die Kommunen das Geld schnell vom Bund über das Land bekommen und somit ihre Wärmepläne abschließen können; denn wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Die Wärmewende muss vorangehen. Deswegen ist es gut, dass das Gesetz heute verabschiedet wird. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ralf Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die kommunale Wärmeplanung ist ein weiteres Projekt grüner Fanatiker und Ökosozialisten. (Beifall des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Sie ist ein Zeugnis der Vernichtung deutschen Wohlstands. Sie steht für die Zerstörung unserer Infrastruktur, für immer höhere Kosten für Bürger und Betriebe und für einen staatlichen Zwang, der den Menschen vorschreibt, wie sie zu heizen haben. Bis in den Heizungskeller will man hineinregieren. Das hat mit Freiheit, Vernunft und Wirtschaftlichkeit nichts mehr zu tun. Das ist pure Ideologie, ausgetragen auf dem Rücken der Bevölkerung. Deshalb sage ich gleich zu Beginn ganz klar, wir als AfD-Fraktion sind die einzige Fraktion in diesem Parlament, die die Freiheit und Eigenverantwortung unserer mündigen Bürger akzeptieren und sich als Staatsmänner nicht in private Entscheidungen der Eigentümer einmischen will. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Nur mit uns gibt es eine freie Heizungswahl; denn die CDU hat sich nach der Bundestagswahl auch in diesem Feld vor Rot-Grün in den Staub geworfen. Die wesentlichen Bestimmungen von Habecks Heizungsgesetz werden aller Voraussicht nach bleiben. Anstatt also gängige Narrative endlich zu hinterfragen, wie das der zwingend zu erreichenden Klimaneutralität, der Transformation, der Wärmenetze und des anthropogenen Klimawandels, biedert sich die grüne CDU bundesweit der politischen Linken an. Meine Damen und Herren, die durchgeführte Expertenanhörung verlief enttäuschend. Dass Energieversorger und sonstige Vertreter der Energiebranche, aber auch Altparteienmitglieder nicht am eigenen Ast sägen, auf dem sie sitzen, war erwartbar. Beinahe alle Experten haben hier unserer Meinung nach nur an der Oberfläche gekratzt, ohne auf die tatsächlichen Gesamtauswirkungen der Wärmeplanung ausreichend einzugehen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Auch in den heutigen Redebeiträgen waren wieder jede Menge grüne Wünsche zu vernehmen. Dabei sehen wir doch jetzt schon, dass, ganz abgesehen von der zusätzlichen Steuerlast und den viel zu hohen Energiepreisen, die Kosten der sogenannten Wärmewende die Bürger finanziell erdrücken und in tiefe Sorge versetzen. Meine Damen und Herren, die Wahl zwischen Wärmepumpe und Anschluss an ein grünes Wärmenetz ist für viele Bürger sprichwörtlich die Wahl zwischen Pest und Cholera, was die Kosten betrifft, falls ihnen diese Wahl überhaupt gelassen wird. Die Menschen, mit denen ich ins Gespräch komme, fürchten sich vor dieser Ausgangslage, aber Politik und Lobbyvertreter ziehen es weiterhin beratungsresistent und ohne Gnade durch. Wenn es bei der sogenannten Wärmeplanung wirklich um das Wohl der Bürger ginge, hätte man längst die unsägliche CO -Abgabe abgesetzt und das umstrittene Heizungsgesetz aus dem Gebäudeenergiegesetz gestrichen, und es käme endlich wieder zu dem, was uns längst verloren gegangen ist, nämlich Wettbewerb, Effizienz beim Heizen und echte Technologieoffenheit statt ideologischer Einseitigkeit. Daran haben Sie aber kein Interesse, weil es Ihrer eigenen Agenda zuwiderläuft. Meine Damen und Herren, es war wirklich unerträglich, mit welcher Unverfrorenheit in der Anhörung vom kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang als zulässigem und notwendigem Mittel gesprochen wurde. Ein Vertreter hat die Umsetzung der neuen Wärmenetze ohne Anschlusszwang sogar als grundsätzlich unrealistisch bezeichnet. Sehr geehrter Abgeordneter Weber, Sie haben mich in der ersten Beratung der Lüge bezichtigt, weil ich damals schon darauf hingewiesen habe, dass es zu einem Anschluss- und Nutzungszwang kommen könnte. Heute wissen wir, ich hatte recht, Sie hatten keine Ahnung. Das nächste Mal, bevor Sie groß austeilen: Gesetzentwurf lesen, versuchen zu verstehen und dann reden, oder es besser gleich sein lassen. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, diese Politik des Zwangs, die die kommunale Wärmeplanung inkludiert, werden wir als AfD-Fraktion nicht mittragen. Wir von der AfD stehen für eine Politik der Freiheit und für eine Politik der Eigenverantwortung. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Was uns hier als Wärmewende verkauft wird, ist in Wahrheit Zwang und Belastung für Bürger und Kommunen. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Staatswirtschaft, den wir nicht mitgehen werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nach wie vor davon überzeugt, auch nach der Anhörung, bei der Ihr Experte vonseiten der AfD-Fraktion sich zum eigentlichen Gesetz gar nicht geäußert hat, sondern in der Rechtfertigungshaltung war, warum und wieso sich die AfD so positioniert, wie Kollege Schönborn sich gerade auch hier wieder geoutet hat – zum eigentlichen Wärmeplanungsgesetz hat sich aber Ihr Anzuhörender inhaltlich nicht geäußert – Herr Schönborn, und halte meine Aussage aufrecht, und zwar die der Lüge halte ich explizit aufrecht, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist aber unparlamentarisch!) dass Sie hier Behauptungen aufstellen, die überhaupt nicht im Gesetz stehen. Die Anhörung von allen anderen hat auch ergeben, dass das, was Sie hier noch einmal gesagt haben, dass ein Anschlusszwang da ist, eben nicht da ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man hier falsche Dinge behauptet und in den Raum stellt, kann man das auch als Lüge deklarieren, wie ich es getan habe. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann auch hingehen und die anderen Anzuhörenden – es waren Energieversorger dabei, aber nicht nur Energieversorger – (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) so darstellen, wie es gerade hier gemacht worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber nicht nur die FDP, nicht nur die Koalition, sondern auch ich als Sprecher zu diesem Thema bin grundsätzlich tief davon überzeugt, dass wir in Rheinland-Pfalz Ressourcenschonung betreiben können, wir Ressourcen in Rheinland-Pfalz haben, gerade bei dem Thema „Wärmewende“ bzw. bei der Einsparung und den neuen Wärmepotenzialen, die wir haben – ich spreche einfach nur beispielhaft BASF und die gerade in der Tonindustrie anfallende Wärme an; ich spreche aber auch an, was Waldwirtschaft und Landwirtschaft anbelangt –, und dass wir Potenziale haben. Es gibt hier wirklich gute Beispiele dafür, dass sich Orte schon auf den Weg gemacht haben, komplette Ortsteile und sogar ganze Orte mit Wärme versorgt werden. Das ist freie Marktwirtschaft. Das ist das, was dieses Gesetz beinhaltet. Dafür, dass Sie als AfD-Fraktion immer Ihren Phrasendrescher bei all Ihren Themen, die Sie hier vortragen, wiederholend benutzen, können wir nichts, dafür kann ich nichts, dafür kann die FDP nichts. Das ist Ihr Wiederholungsfaktor, den Sie hier immer wieder benutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als FDP sind drei Dinge wichtig: Erstens müssen wir die Menschen mitnehmen. Die Menschen müssen wir mitnehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Wärmewende und Klimaschutz über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden werden. Die Beibehaltung des Zieljahrs 2045 ist hier ein wichtiges Signal, und Veränderungen brauchen Zeit und Akzeptanz, damit es Bürger ernst nehmen und mitnehmen. Zweitens muss Bürokratie auf das absolute Minimum begrenzt werden. Wir wollen keine zusätzlichen administrativen Hürden für unsere Städte und Gemeinden. Durch die Nutzung bereits vorhandener Strukturen, etwa der Energieagentur als Prüf- und Überwachungsstelle, schaffen wir eine effiziente Lösung. Gleichzeitig ermöglichen wir durch das vereinfachte Verfahren gerade auch kleineren Kommunen einen gangbaren Weg. Auch hier ist die Berücksichtigung des ländlichen Raums, wie hier in Rheinland-Pfalz die Strukturen vorherrschen, wichtig, dass wir nicht bevormunden, sondern gerade im ländlichen Raum sehr flexibel unterwegs sind. Die Wärmewende darf nicht an komplizierten Vorschriften und überbordender Bürokratie scheitern. Drittens und letztens muss die finanzielle Belastung der Menschen im Blick bleiben. Viele Bürgerinnen und Bürger kämpfen schon heute mit steigenden Lebenshaltungskosten. Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung darf nicht dazu führen, dass Wohnen noch teurer wird. Dort, wo wir die Potenziale haben, können wir sie nutzen und damit klimaschonend und energieschonend diese Potenziale, die regional vor Ort vorherrschen, verwenden und für die Bürger zugänglich machen. Das ist auch innovativ. Es ist innovativ, nicht wie zum Beispiel 90 % bei den Biogasanlagen, die in den letzten 25 Jahren gebaut worden sind, bei denen zwei Drittel thermische Energie ist, in die Luft zu schießen, wie bei 90 % der Anlagen in Deutschland, nicht nur das eine Drittel der elektrischen Energie 24/7 365 Tage im Jahr ins Netz einzuspeisen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern diese thermische Energie ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Es gibt viele Beispiele, und deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf mittragen, weil wir es als FDP-Fraktion als nutzbar und innovativ ansehen, Wärme nicht in die Luft zu blasen, sondern Wärme den Bürgern zugänglich zu machen. Deshalb, wie gesagt, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeit der Grundsatzdiskussionen ist vorbei. Wir haben bereits gehört, dass das Wärmeplanungsgesetz des Bundes bereits seit dem 1. Januar in Kraft ist. Wir waren und sind deshalb verpflichtet, ein Landesgesetz zur Ausführung dieses Wärmeplanungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Der Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität hat sich nach der Expertenanhörung am 27. März klar positioniert und mit großer Mehrheit zugestimmt. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist es wichtig, dass die Macher des Gesetzes die besondere Rolle der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung anerkennen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass landesweit etliche Kommunen ihre kommunalen Wärmepläne bereits auf den Weg gebracht oder zumindest weit vorangetrieben haben. Vielerorts dürften die Planungen bereits vor dem Ablauf der Frist am 23. Juni 2026 in trockenen Tüchern sein. Auch wenn ein Teilnehmer der Expertenanhörung bemängelt hat, dass der Entwurf zu komplex sei, und im Zuge der folgenden Ausführungen des Gesetzes eine Zunahme von Bürokratie befürchtet, denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind, zumal es flexible Auslegungen zulässt. Das neue Gesetz lässt den Betroffenen sehr wohl die Luft zum Atmen, die für vernünftige Entscheidungen erforderlich ist. Die Form der künftigen Energieerzeugung wird nicht zwingend vorgeschrieben. Wir wissen, egal ob Geothermie, Wärmepumpe, Windkraft, Photovoltaikanlagen oder Biogas, nicht jede Form der Erzeugung funktioniert immer und überall. Die finale Entscheidung muss also im Zuge der kommunalen Planung fallen. Genau das ist ausdrücklich erwünscht, und das ist auch gut so. Allerdings ist der Rahmen klar vorgegeben. Wir wollen und müssen weg von fossilen Energieträgern. Die Klimaneutralität bis 2045 wurde kürzlich im Grundgesetz verankert. Es spielt also keine Rolle mehr, ob wir es gut fi nden oder nicht. Wichtig ist, dass wir den Energieversorgern eine klare Handlungsmaxime geben. Diese fordern bereits seit einiger Zeit klare Entscheidungen. Investitionen in Systeme, für die es keine langfristigen Perspektiven mehr gibt, wird niemand tätigen. Insofern haben wir jetzt klare gesetzliche Vorgaben, die Erzeuger und Netzbetreiber auch brauchen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich kommunale und private Unternehmen nicht an traditionelle Formen der Energieversorgung klammern, ganz im Gegenteil. Sie begleiten die Energiewende sehr wohl konstruktiv, was auch die Expertenanhörung gezeigt hat. Abschließend noch ein Wort zu den Kritikern: Es reicht nicht, über den Wirkungsgrad der uns zur Verfügung stehenden neuen Technologien zu lamentieren oder gar deren positiven Effekte für Klima und Umwelt infrage zu stellen. Gerade die aktuelle globale Lage zeigt uns doch täglich, (Glocke des Präsidenten) dass wir gezwungen sind, nicht nur über neue Wege der Energieversorgung nachzudenken. Letzter Satz, Herr Präsident. – Wir FREIE WÄHLER werden uns dennoch bei diesem Abstimmungsverfahren enthalten; (Zuruf aus dem Hause: Was?) denn zum einen ist es so, dass die Planung das eine ist, aber der Bürokratieabbau dem gegenübersteht und dieser nicht konsequent angegangen wird. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Frisch. Sie haben maximal 5 Minuten. (Abg. Marco Weber, FDP: Was? –
Michael Hüttner SPD
Darüber müssen wir noch einmal nachdenken!)
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Wärmeplanung erfüllt die Landesregierung die Vorgaben gemäß § 4 des Wärmeplanungsgesetzes der glücklicherweise der Vergangenheit angehörenden Berliner Ampel. Positiv am vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung bewerten wir als „Drei Farben“, dass das Zieljahr und der geforderte Erneuerbare-Energien-Anteil in bestehenden Wärmenetzen nicht verschärft und Kommunen das sogenannte Konvoi-Verfahren sowie eine vereinfachte Planung ermöglicht wurden. Von einer Landesregierung, der es ansonsten nicht schnell genug gehen kann mit der Umsetzung fragwürdiger Bundesregelungen im Bereich Klimaschutz, war das nicht unbedingt zu erwarten und ist deshalb ausdrücklich zu loben. Negativ sehen wir dagegen die rheinland-pfälzische Energieagentur als Regulierungsbehörde wohl auch mit Entscheidungsbefugnis über mögliche Zeitund Zielabweichungen im Verlauf der Umsetzung, was zu einer weiteren unnötigen Bürokratieebene führt. Diese Aufgabe würde besser bei den Strukturund Genehmigungsdirektionen oder dem zuständigen Ministerium direkt angesiedelt werden. Neue Bürokratiemonster sind das Letzte, was wir brauchen. Die Beauftragung der Verbandsgemeinden mit der Wärmeplanung ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Ortsgemeinden. Ihnen sollte, gesetzlich geregelt, die Möglichkeit eingeräumt werden, aktiv am Wärmeplanungsprozess teilzunehmen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Vorstellungen einzubringen, die von der planenden Stelle dann zu berücksichtigen sind. Doch am Ende geht es um mehr als um solche Details. Adornos berühmtes Diktum gilt leider auch hier: (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Es gibt kein richtiges Leben im falschen.“ Sowohl das Gebäudeenergiegesetz als auch das Wärmeplanungsgesetz und dessen Umsetzung auf Landesebene atmen den Geist von Planwirtschaft und staatlicher Bevormundung: noch mehr Bürokratie und groteske Überregulierung, (Abg. Sven Teuber, SPD: Hört sich irgendwie ähnlich an wie die AfD! Fast die gleiche Rede wie die AfD!) hohe Kosten für den Bürger, massive Eingriffe in Eigentumsrechte und Entscheidungsfreiheit der Menschen. Herr Kollege Schreiner, natürlich drohen den Bürgern erhebliche Nachteile, sei es durch einen möglichen Anschlusszwang, ohne den sich mancherorts Wärmenetze gar nicht wirtschaftlich darstellen lassen, sei es durch einen Rückbau von Gasnetzen, wie wir ihn zurzeit zum Beispiel in der Stadt Mannheim erleben, (Abg. Marcus Klein, CDU: Ach was!) sei es durch die Abhängigkeit von monopolistischen Gasversorgern, die Preise möglicherweise willkürlich festlegen können. Letztlich bedeutet das ganze Projekt einen weiteren Schritt in Richtung Übergriffigkeit des Staats mit zentraler Steuerung aller Lebensbereiche von der Wiege bis zur Bahre. Wäre es wirklich darum gegangen, das Klima zu schützen, hätte die untergegangene Ampel Kohlekraftwerke stillgelegt und nicht CO -freie AKW. So aber haben wir schon jetzt geschätzt 1 Billion Euro in die Energiewende investiert und dennoch den vierthöchsten CO -Ausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Strom in ganz Europa. Um vollständige Klimaneutralität zu erreichen, sind laut KfW bis 2050 gesamtwirtschaftliche Investitionen in Höhe von rund 5 Billionen Euro erforderlich. Angesichts einer schrumpfenden Wirtschaft und wachsender demografischer Probleme ein irrwitziges Unterfangen, das zum Scheitern verurteilt ist und unser Land in eine historische Krise stürzen wird, wenn nicht sofort gegengesteuert wird. Meine Damen und Herren, nein, der Klimaschutz ist nur ein Vorwand. In Wirklichkeit geht es den Grünen und den linken Teilen der SPD um die Einschränkung oder gar die Beseitigung des Eigentumsvorbehalts des Grundgesetzes und die weitere sozialistische Transformation unserer Gesellschaft. (Heiterkeit der Abg. Lisett Stuppy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Sven Teuber SPD
Hört sich alles nach AfD an!) Dass die FDP dem zugestimmt hat, ist eine der Ursachen für ihre aktuell desolate Situation. Ob die CDU daraus etwas lernt, darf nach dem bisherigen Verlauf der Koalitionsverhandlungen in Berlin mit Fug und Recht bezweifelt werden. Meine Damen und Herren, wir als „Drei Farben“ stehen für eine freiheitliche Politik. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen für weniger Staat und mehr Selbstbestimmung der Menschen. Nach unserer festen Überzeugung hat die Politik im Heizungskeller des Bürgers genauso wenig zu suchen wie in der Lufthoheit über den Kinderbetten oder bei der Regulierung des Internets unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Deshalb gehört das Gebäudeenergiegesetz genauso geschreddert wie das Wärmeplanungsgesetz und alle anderen daraus resultierenden Maßnahmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Eder das Wort.
Katrin Eder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich für die sehr lange, aber sehr gute und sachliche Diskussion letzte Woche im Ausschuss zum Wärmeplanungsgesetz, zu unserer Umsetzung, bedanken. Ich möchte nur noch einmal betonen, warum wir das Ganze machen, und habe ungewöhnlicherweise mein Handy mit nach vorne genommen. Ich möchte aus den letzten drei Tagen die Headlines der Medien kurz vorlesen: „Bericht: Klimawandel hat ‚gravierende Folgen‘ für Deutschland“, SPIEGEL: „Klimawandel: Indien droht ein extrem heißer Sommer“. Was in Griechenland gerade passiert, kann man ebenfalls den Medien entnehmen. Die BILD – nicht gerade Vorfeldpresseorgan der Grünen –: „Karte zum Klimawandel: So hoch steigt der Meeresspiegel an Nordsee und Ostsee“. Das sind jetzt nur einmal die Überschriften in den letzten beiden Tagen. Es ist klar, wir haben die gesetzliche Vorgabe, und wir haben uns in Deutschland darauf verständigt, dass wir bis 2045 treibhausgasneutral sein wollen. Wir werden morgen auch noch über das Thema „Klimaschutz“ und was hier notwendig ist sprechen. Was wir jetzt aber im Moment an dieser Stelle machen, ist: Der Bund hat ein Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, und wir setzen dies um, weil der Weg klar ist. Wir müssen weg von Öl und Gas, auch in der Wärmeversorgung, und hin zu erneuerbaren Energien und Wärmenetzen. Das ist genauso klar wie eben auch der Punkt, dass eine warme Wohnung kein Luxus sein darf. Deswegen müssen wir uns da unabhängig machen. Die besten Wege hierfür – das wurde schon gesagt – müssen vor Ort gefunden werden. Es sind die Städte und Gemeinden, in denen die Entscheidungen über die notwendige Infrastruktur diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden müssen. Nur da kann entschieden werden, ob und wo quartiersweite oder quartiersübergreifende Lösungen wie Nah- oder Fernwärmenetze sinnvoll sind und wie diese ganz konkret realisiert werden können, oder eben wo kein Wärmenetz entstehen wird und man sich mit seinem Einfamilienhaus am besten selbst kümmern sollte. Mit diesem Gesetz geben wir die Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe in die Hände der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden; denn die wissen am besten, wie die Situation vor Ort ist. Wir wollten es einfach machen. Wir eröffnen die bundesgesetzlich eröffneten Möglichkeiten von verkürzten und vereinfachten Verfahren und lassen so viel Flexibilität und Spielraum, wie es nur geht. Die Kommunen erhalten für diese Aufgabe gemäß dem Konnexitätsprinzip einen Kostenausgleich. Dessen Höhe haben wir sehr eng mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Ich möchte mich noch einmal explizit für die hervorragende Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden bedanken. Zur Unterstützung der Kommunen ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz erste Anlaufstelle für Information und Beratung zur kommunalen Wärmewende. Die machen das heute schon. Wir haben den Kommunalen Klimapakt. Wir haben dort umfangreiche Expertise, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, die auch stark nachgefragt wird. Gleichzeitig wird die Energieagentur per Gesetz Stelle für gewisse Aufgaben wie etwa die Bewertung der Wärmepläne für Gemeinden mit mehr als 45.000 Einwohnern. Ich möchte es noch einmal sagen: Es ehrt uns, dass Sie das Ministerium als die richtige Stelle ansehen. Ja, auch da ist viel Kompetenz, aber die Energieagentur hat die Kompetenz genau für solche Aufgaben auch in der Praxis und ist in diesem Bereich der uns zur Verfügung stehende, wenn Sie so wollen, nachgeordnete Bereich. Gleichzeitig wird die Beratung von den hoheitlichen Aufgaben getrennt. Davon können dann alle profitieren. Darüber hinaus werden wir die Verbraucherzentrale weiter stärken und ein breites Beratungsangebot sowie eine transparente Kommunikation zur kommunalen Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger aufbauen. Bereits heute berät die Verbraucherzentrale individuell zum Thema „Heizen“. Wer sich zur Anschaffung einer neuen, klimafreundlichen Heizung entschließt, wird zudem durch Fördermittel des Bundes unterstützt, und das mittlerweile sehr umfangreich und auch sozial gestaffelt. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für den intensiven Dialog mit den Stakeholdern am Runden Tisch „Wärmeversorgung“ sowie die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gesetzgebungsprozess bedanken. Ich finde, wir haben ein sehr gutes, pragmatisches, bürokratiearmes Ausführungsgesetz auf die Beine gestellt. Die Anhörung hat gezeigt: Es wird jetzt immer mehr um die Umsetzung gehen. An der Stelle will ich noch einmal betonen: Wir haben bei der Energieagentur ebenfalls ein Kompetenzzentrum Nahwärme in Kooperation mit der Hochschule in Mainz geschaffen. Der Name Professor Thomas Giel ist schon genannt worden. Dort bieten wir als Land ganz konkrete Beratung für ganz konkrete Projekte. Ich möchte einfach einmal sagen, was es schon gibt. Wir sollten nicht immer nur schauen, wie groß die Aufgabe ist und dass es nicht zu schaffen sei. Wir schaffen das; denn wir haben so viele positive Beispiele – ob das die Bioenergiedörfer sind, ob das Gemeinden sind wie Offenbach an der Queich, wo ein kaltes Nahwärmenetz entstanden ist, ob das die Gemeinden im Ahrtal sind wie Marienthal oder Rech, und das alles ohne Anschluss- und Benutzungszwang. Es geht also auch ohne. Wir haben Quartiere in Mainz. Wir haben aber auch Wärme aus Rechenzentren. Wir haben die Abwärme aus den Kanälen. Das heißt, es ist gerade so viel Innovation da, und die Menschen warten nur darauf, loszulegen. Deswegen bedanke ich mich wirklich für die konstruktive Debatte zu diesem Gesetz und freue mich darüber. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zu Punkt 4 der Tagesordnung. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzesentwurf – Drucksache 18/11242 – in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11243 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/11718 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die AfD hat 1 Minute zusätzlich, die CDU 3 Minuten. Ich darf Benedikt Oster von der SPD-Fraktion als Redner ans Redepult bitten. Wir sind in der zweiten Beratung, deswegen kommt die normale parlamentarische Reihenfolge. Herr Kollege Oster, 5 Minuten.
Benedikt Oster SPD
Danke schön. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es gesagt: zweite Beratung. Es geht konkret um drei Änderungen: den barrierefreien Notruf, die Ausnahme des Noteinsatzfahrzeugs und den Telenotarzt. Wir haben gerade letzte Woche erst im Ausschuss eine, wie ich finde, sehr gute Anhörung zu den Themenkomplexen gehabt. Anhörungen sind manchmal etwas sehr technisch formuliert, mit Paragrafen. Diese letzte Woche war aber sehr praxisorientiert. So hat es uns oder mich zum Beispiel gefreut, dass der Telenotarzt aus Ludwigshafen selbst da war und sehr praxisorientiert aus seiner Arbeit berichtet hat, wie seine tägliche Arbeit aussieht und wie konkret er Menschen helfen kann. Der erste Punkt, barrierefreier Notruf, eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen – ich würde dünn drübergehen –: Kaum ein Anzuhörender ist darauf eingegangen. Alle sagten nur, es ist eine richtige und logische Umsetzung. Deshalb glaube ich, man kann im Kern schnell einen Haken daran setzen. Der zweite Punkt, die Besetzung eines Noteinsatzfahrzeugs, NEF genannt: Bisher war es so, dass dieses nur Notfallsanitäter fahren dürfen. Mit der Änderung dürfen ihn künftig auch Rettungssanitäter steuern. Der Notarzt ist nach wie vor immer dabei. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt, wir können dadurch flexible r auf Personalengpässe reagieren und bringen somit Fachkompetenz in die Erstversorgung hinein. Ich glaube, hier hat die Anhörung deutlich gezeigt, dass das der richtige Weg ist; denn wie sagte es ein Anzuhörender: Was wäre die Alternative? Der NEF würde stehen bleiben. – Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Das wäre nicht zielführend. Deshalb ist diese Änderung auch so wichtig. Der dritte Punkt – darüber ging es in der Anhörung am längsten – war die Einführung des Telenotarztes in Rheinland-Pfalz. Ich will es noch einmal so zusammenfassen: Es ist eine wichtige und lebensrettende Maßnahme. Ganz zu Beginn, damit kein falscher Zungenschlag in die Debatte kommt: Es geht um eine Ergänzung des bestehenden Systems. Wie sagte Anzuhörender Dr. Luiz: Sie ist auch nicht mehr wegzudenken. Kein anderes Flächenland in Deutschland weitet diesen Telenotarzt so flächendeckend aus. Wir haben es auch fachlich erklärt bekommen: Es ist nicht nur so, dass man übers Ohr Informationen bekommt, es ist sogar so, dass EKG- und andere Werte live ins Krankenhaus zum Telenotarzt gebracht werden. Dort sitzt Fachpersonal, welches dann wiederum diese Livebilder zurückgibt, also wirklich eine rundum gelungene Sache. Der alles entscheidende oder finale Satz war von Professor Dr. Tim Piepho, der sagte: Der Einstieg in den Telenotarzt ist nicht gleichzeitig der Ausstieg aus dem altbewährten Notarzt. – Das will ich auch hier an der Stelle noch einmal so deutlich sagen, weil ich an der einen oder anderen Stelle den Eindruck hatte, dass suggeriert wurde, man wollte dadurch den klassischen Notarzt oder Notarztstandorte ausdünnen. Dies ist mitnichten so, und das muss in aller Deutlichkeit heute noch einmal gesagt werden. Hier geht es um eine On-top-Leistung, die wir hinzufügen. Meine Damen, meine Herren, ich will zum Schluss der Debatte vielleicht noch auf eine Sache eingehen, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie von der CDU – die Gesundheitspolitiker sind im Innenausschuss ebenfalls zu Wort gekommen – in Ihrer Fraktion schon ein Stück weit immer wieder Richtung Hilfsfrist abgewichen sind. In diesem Gesetzgebungsverfahren, mit dem wir heute die Änderungen auf den Weg bringen, geht es in keinster Art und Weise, auch nicht einen Funken, im Geringsten, um die Hilfsfristen. Sie haben es immer wieder versucht. Selbst die Anzuhörenden sind gar nicht darauf eingegangen. Deshalb will ich das an dieser Stelle noch einmal sagen. Diese drei konkreten Änderungen, die wir heute verabschieden, sind wichtig für eine nachhaltige und gute Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Abgeordnete! Bevor der nächste Redner in der Debatte weitermacht, lassen Sie uns Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 46. Wer nicht weiß, wo das ist: Das ist Kaiserslautern-Land. Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüßen wir Mitglieder des Kreisverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Kreuznach und Ahrweiler sowie des Ortsverbands in Kandel. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Gensch das Wort.
Dr. Christoph Gensch CDU
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir diskutieren den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Lassen Sie mich vorab sagen, die Änderungspassagen sind zum Großteil, wie das mein Vorredner Benedikt Oster schon gesagt hat, unkritisch und finden unsere Zustimmung. Es geht dabei einmal um die Implementierung eines barrierefreien Notrufs. Da folgt man EU-Richtlinien. Es geht um die Thematik „Telenotarzt“, wo man die notwendigen Regelungen schafft, um den Telenotarzt hinsichtlich Versorgungsplanung, Leistungsübertragung und Finanzierung in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. Dann geht es – auch das wurde schon vom Kollegen angesprochen – noch um die Qualifizierungen und Ausnahmeregelungen bei den NEF-Fahrern. Grundsätzlich alles zu begrüßen. In einem Punkt, lieber Benedikt Oster, sind wir vielleicht etwas unterschiedlicher Ansicht. Wir müssen tatsächlich sehr genau aufpassen, dass das telenotärztliche System, das absolut seine Berechtigung hat, nicht der Einstieg in den Ausstieg aus der physischen Notarztversorgung wird. Um Ihnen ein paar Beispiele zu nennen: Es macht natürlich Sinn, wenn ein Rettungswagen vor Ort ist, den Telenotarzt zuzuschalten. Es gibt ganz verschiedene Fragestellungen: wenn sich jemand weigert, ins Krankenhaus mitzugehen, die Aufklärung, die dann stattfinden muss, solche Dinge wie komplexe Medikationspläne analysieren, die Klärung der Notwendigkeit des Kliniktransports, auch einmal Delegieren von Medikamentenabgaben zum Beispiel bei Brüchen von Extremitäten und einer notwendigen Schmerztherapie. Es gibt viele Bereiche, bei denen man vielleicht nicht unbedingt einen Notarzt hinschicken muss, sondern das auch über Telenotarztstrukturen lösen kann, aber es macht eben auch nur in diesem Setting Sinn, und es macht keinen Sinn, Telenotärzte als eine Art Ersatz zu verwenden. Herr Oster, da sind wir ein bisschen unterschiedlicher Ansicht, weil ich schon Befürchtungen habe. Unser Rettungs- und Notarztsystem in Rheinland-Pfalz steht vor großen Herausforderungen. Wir haben schwindende stationäre Strukturen, wir haben einen Ärztemangel. Gerade in solch einem Setting ist es extrem wichtig, dass wir ein resilientes, leistungsfähiges Rettungs- und Notfallsystem haben, das mit solchen Herausforderungen und gravierenden Notfällen umgehen kann. Wir haben vor drei Tagen unsere Große Anfrage zu den Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz zurückbekommen und sehen trotz einer leichten Besserungstendenz, dass sich an einzelnen Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz immer noch Abmeldequoten von bis zu 40 % zeigen, Abmeldequoten von bis zu 40 %, Fälle, in denen einfach kein Notarzt da ist. Der Grund für diese Abmeldung des Notarztfahrzeugs ist dann auch immer, wortwörtlich: „Dienst kann nicht besetzt werden (Arzt)“. Das gilt für Regionen wie Kusel, Remagen, Lambrecht, Alzey, Meisenheim, Ingelheim, Birkenfeld, um nur einige zu nennen. Wir müssen schon aufpassen, dass diese Strukturen nicht dazu führen, dass der Telenotarzt in gewissen ländlichen Bereichen plötzlich doch der Ersatz für den physischen Notarzt ist. Das wäre der falsche Weg. Dagegen müssen wir auf alle Fälle entschieden arbeiten, dazu haben wir in der Vergangenheit schon einige Vorschläge gemacht. (Beifall der CDU) Zweiter Punkt, Sie hatten es schon angesprochen: In der Anhörung gab es zu den grundsätzlichen drei Punkten, die Sie angesprochen haben, von den Anzuhörenden Zustimmung. Deswegen, wie gesagt, werden wir dieser Gesetzesänderung als CDU-Fraktion zustimmen. Von einzelnen Anzuhörenden wurde aber auch die Hilfeleistungsfrist in Rheinland-Pfalz thematisiert, die gesagt haben, na ja, wenn wir die Hilfeleistungsfrist mit 15 Minuten nur auf die Fahrtzeit ausdehnen, dann sind wir in Rheinland-Pfalz im Vergleich der Bundesländer das Land, das im Gesamten tatsächlich die längste Anfahrtszeit hat, weil gerade die Verarbeitungszeiten auf der Leitstelle aus diesem Zeitkontingent schon herausgerechnet sind. Wir haben über alle Bundesländer hinweg gesehen einen Zeitkorridor von 1 0, 12 Minuten, in Einzelfällen 15 Minuten. Darüber muss man schon sprechen, Herr Oster, weil dieses regulatorische Netz, das wir gesetzgeberisch festlegen und nach dem sich natürlich auch die Planungen von den Trägergesellschaften richten, die Grundlage dafür ist, wie weit die Rettungswachen auseinanderstehen und wie lange man braucht, bis man bei einem entsprechenden Notfall ist. Da spielt, gerade auch wenn wir einen Telenotarzt haben, die Hilfeleistungsfrist schon eine Rolle, weil das erste Rettungsmittel, das in Einzelfällen durchaus keinen Notarzt mehr beinhaltet, in einer gewissen Zeit da sein muss. Erst, wenn die Leute vor Ort sind, ist der Telenotarzt auch da. Insofern hat das schon eine indirekte Auswirkung auf diese telenotärztlichen Aspekte, die wir diskutieren. Wie gesagt, die konkrete Änderung der Passagen, die wir zu Beginn besprochen haben, sind sinnvoll. Den Änderungen werden wir zustimmen. Diese zwei großen Probleme, die aus unserer Sicht bestehen, zu denen wir in der Vergangenheit schon zielführende Vorschläge gemacht haben, müssen wir aber konsequent angehen, weil das die Basis für ein sinnvolles und funktionierendes Notarztsystem ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zu den geplanten Änderungen im Rettungsdienstgesetz hat gezeigt, dass diese sinnvoll und richtig sind. Alle anzuhörenden Personen haben uns bestätigt, dass die Einführung eines landesweiten Telenotarztsystems die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz deutlich verbessern helfen kann, und es ergänzt das bereits bestehende flächendeckende Netz an Rettungswagen und Notarztstandorten und erhöht dadurch dessen Flexibilität und Effizienz. Insbesondere wurde von mehreren Sachverständigen hervorgehoben, dass die Vereinheitlichung eines landesweiten Notarztsystems und die Sicherstellung von vergleichbaren Strukturen und Regelungen in einem Flächenbundesland bisher einmalig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, zumindest für unser Bundesland. Es wurde klar – das haben wir auch schon in der ersten Beratung deutlich gemacht –, dass die Telenotärzte und -ärztinnen keinerlei Konkurrenz zu den bestehenden Präsenznotärzten und ‑ärztinnen darstellen sollen, schon gar nicht diese ersetzen sollen. Vielmehr stellen sie eine sinnvolle und notwendige zusätzliche Ressource dar; denn es gibt viele Situationen in Rettungseinsätzen – das haben meine Vorredner zum Teil schon angerissen –, in denen nicht zwingend ein Notarzt oder eine Notärztin physisch vor Ort sein muss, aber eine ärztliche Unterstützung trotzdem notwendig sein kann, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, Transportverweigerungen oder medikamentösen Abklärungen. Dann musste bisher regelmäßig ein Notarzt oder eine Notärztin nachalarmiert werden oder zunächst ein Transport in ein Krankenhaus erfolgen. Beides hat zu zeitlichen Verzögerungen geführt, und im Fall der Nachalarmierung wurde ein wertvoller Notarzt durch An- und Abfahrt unnötig lange gebunden und war in dieser Zeit für andere, möglicherweise lebensbedrohliche Einsätze nicht verfügbar. Ein Telenotarzt kann also für diese Einsätze punktuell dazugeschaltet werden, ist danach auch sofort wieder verfügbar, das wurde in der Anhörung aus der bisherigen Praxis deutlich. Eventuell kann er oder sie sogar zwei Einsätze parallel betreuen. Das entlastet das gesamte System und macht die Präsenznotärzte und -ärztinnen frei für die Einsätze, in denen sie wirklich vor Ort gebraucht werden. Eine weitere besprochene Änderung – auch das wurde schon angesprochen – war die Frage, ob in klar definierten Ausnahmesituationen davon abgewichen werden kann, dass der Fahrer oder die Fahrerin eines Notarzteinsatzfahrzeugs zwingend eine Notfallsanitäterausbildung haben muss; wohlgemerkt – ich wiederhole noch einmal –: in klar definierten Ausnahmesituationen. Auch hier waren sich die anzuhörenden Personen weitgehend einig, dass dies nach wie vor die Regel sein soll, also der Einsatz der Notfallsanitäter, um sicherzustellen, dass man unabhängig von der RTW-Besatzung einsatzfähig ist. Für eng definierte Ausnahmefälle jedoch, in denen die Alternative in der Abmeldung des Notarzteinsatzfahrzeugs bestünde, haben die Expertinnen und Experten die neue Regelung unterstützt, dass dann auch eine erfahrene Person mit Rettungssanitäterausbildung diesen Platz übernehmen kann. Schlussendlich sieht das Gesetz noch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum barrierefreien Notruf vor, die besagt, dass ein Notruf nicht nur auf sprachlichem Weg, sondern auch als Video oder auf anderem Weg eingehen kann und der Notruf immer auf demselben Weg beantwortet werden muss, wie er eingeht. Dies ist im Sinn der Teilhabe und des Schutzes des Lebens von Menschen mit Sinneseinschränkungen unabdingbar und zwingend geboten. Zusammen mit den eben bereits angesprochenen Systemen von Telenotärzten wird die notfallmedizinische Versorgung in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz auch in Zukunft gut aufgestellt sein, weswegen wir diese drei vorgesehenen Änderungen des Rettungsdienstgesetzes befürworten und ihnen auch gerne zustimmen wollen. Weil Sie, Herr Dr. Gensch, die Hilfsfrist angesprochen haben: Ein Experte ist, zumindest meine ich mich daran zu erinnern, auf Ihre Frage hin darauf eingegangen. Es ist nun einmal so gewesen, dass nach der Anhörung die Änderungen beschlossen wurden. Es ist etwas seltsam, wenn sich Experten zu Fragen äußern, die gar nicht Teil des Auftrags waren, und andere die Möglichkeit nicht haben. Hier im Plenum ist es aber natürlich sachgerecht, Sie können sowieso sagen, was Sie wollen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Hilfsfrist ein solch wichtiges Thema ist, dass wir es im Plenum nochmals diskutieren sollten: Es hält Sie überhaupt niemand davon ab, dazu einen Antrag zu stellen. Dann setzen wir uns damit inhaltlich auseinander. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Abgeordneter Stuhlfauth für die AfD-Fraktion.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst noch einmal ausdrücklichen Dank an die Sachverständigen. Ihre praxisnahen Ausführungen haben einen wertvollen Beitrag für die heutige Diskussion geleistet und helfen uns, das Rettungsdienstgesetz in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig zu gestalten. Die Novellierung dieses Gesetzes ist von großer Bedeutung und bietet die Möglichkeit, die Notfallversorgung in unserem Land effizienter, moderner und barrierefreier zu gestalten. Es geht nicht nur um technische Anpassungen, sondern um ein klares Bekenntnis zu einem leistungsstarken und inklusiven Rettungsdienst, die Einführung eines barrierefreien Notrufsystems gemäß der EU-Richtlinie 2019/882 und die Implementierung eines Telenotarztsystems in die rettungsdienstlichen Strukturen. Zum barrierefreien Notruf: Jeder Mensch muss im Notfall in der Lage sein, schnell und unkompliziert Hilfe zu rufen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Die Kombination aus Sprache und Text in der Echtzeitkommunikation ist ein entscheidender Fortschritt, der Leben retten kann. Diese Modernisierung bringt uns nicht nur in Einklang mit europäischen Standards, sondern ist Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses, dass niemand in einer Notsituation alleingelassen wird. Die Einigkeit unter den Sachverständigen zu diesem Punkt zeigt, wie dringend diese Reform ist. Ein sehr wichtiger Schritt ist die Einführung des Telenotarztes. Moderne telemedizinische Technologien ermöglichen es, dass Notärzte Rettungsteams in Echtzeit unterstützen, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Dies verbessert die Versorgungsqualität, spart wertvolle Zeit und entlastet zugleich Notärzte und Sanitäter, die oftmals unter enormem Druck stehen. Gerade angesichts des bestehenden Personalmangels im Rettungsdienst ist es essenziell, dass wir innovative Lösungen finden, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen. Der Telenotarzt kann hier eine entscheidende Rolle spielen, indem er die Arbeitsbedingungen verbessert. Dies ist dringend notwendig, denn der akute Ärztemangel, den wir in vielen Regionen erleben, ist nicht zuletzt Folge einer jahrelangen Vernachlässigung des Gesundheitswesens durch die Landesregierung. Krankenhausschließungen und eine unzureichende Nachwuchsförderung verschärfen das Problem. Die Telemedizin wird helfen, diese Missstände abzumildern. Doch es müssen weitere langfristige Lösungen folgen. Notwendig sind grundlegende Reformen, um das Gesundheitssystem nachhaltig zu stabilisieren. Dies wurde von den Sachverständigen im Ausschuss ebenso betont. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Finanzierung. Die Umsetzung der barrierefreien Notrufkommunikation und des Telenotarztsystems ist mit erheblichen Kosten verbunden. Allein die Anpassung der Leitstellen wird sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Es ist daher zu begrüßen, dass das Land Rheinland-Pfalz die Hauptlast dieser Investitionen trägt und nicht die Kommunen übermäßig belastet. Transparenz und eine gerechte Kostenverteilung sind hierbei unerlässlich. Meine Damen und Herren, bei all den technischen Innovationen und finanziellen Aspekten dürfen wir eines nicht aus den Augen verlieren: Diejenigen, die tagtäglich im Rettungsdienst arbeiten, sind das Herzstück unseres Notfallsystems. Sie verdienen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Entlastung. Unsere Reform muss dazu beitragen, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, sei es durch klare Strukturen oder bessere Unterstützung wie hier durch moderne Technologien. Langfristig brauchen wir zudem mehr Personal, um die steigenden Anforderungen bewältigen zu können. Die AfD-Fraktion setzt sich besonders dafür ein, dass die Bedürfnisse der Rettungskräfte im Mittelpunkt dieser Gesetzesänderung stehen. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Wir unterstützen die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, weil sie wichtige und längst überfällige Verbesserungen bringt. Die Einführung des Telenotarztes und die barrierefreie Notrufkommunikation sind Schritte in die richtige Richtung. Doch wir müssen darauf achten, dass die Umsetzung nicht zur Zusatzbelastung für unsere Rettungskräfte wird. Unser Ziel muss es sein, den Rettungsdienst langfristig zu stärken und eine zuverlässige Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Danke. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen, auch wenn es wichtig und richtig ist. Wir sprechen heute wieder über die medizinische Versorgung. Jetzt geht es um die Notlagen und die Notfälle. Wir brauchen eine bedarfsgerechte Lösung, die den Patientinnen und Patienten im Land gerecht wird, gerade im ländlichen Raum. Da ist jetzt das Thema „Telenotarzt“. Ich erinnere mich an eine Ausschussreise mit dem Gesundheitsausschuss nach Dänemark, bei der ein Thema „Telenotarzt“, „Liveübermittlung“, „Liveübertragung der Patientendaten ins Krankenhaus“ war, damit man sich im Krankenhaus direkt darauf einstellen konnte. Der Kollege Oster hat das Beispiel genannt. Wir waren alle fasziniert davon, und jetzt folgen wir solch einem Beispiel. Ich denke, das sollten wir tatkräftig unterstützen, wenn das Thema dann so in Rheinland-Pfalz in die Umsetzung kommt. Wir sollten stolz darauf sein, weil das ganze Paket die Qualität, die wir immer ansprechen, in diesem Bereich steigert und unterstützt. Mir war wichtig zu sagen, die Sachverständigen haben das als Add-on bezeichnet und nicht als Aushöhlung des eigentlichen Systems. Ich kann nachvollziehen und sehe die Argumente, man könnte sagen, Ihr habt jetzt ein Instrument, mit dem Ihr die anderen Instrumente aushöhlt und ersetzt. Es wurde von den Sachverständigen ausdrücklich betont, dies ist nicht der Fall, und das eigentliche System wird nicht ausgehöhlt. Das gilt für den Einsatz von Rettungssanitätern. Einsatzfahrzeuge werden unter den neuen Voraussetzungen mit qualifizierten Rettungssanitätern besetzt. Oftmals ist es so – dafür ist der Telenotarzt dann da –, dass vor Ort quasi nur der Geist, das Wissen des Arztes benötigt wird; denn die Rettungssanitäter haben eine sehr gute Ausbildung. Das ganze Paket kann sich aufgrund der Personalressourcen und der organisatorischen Maßnahmen ergänzen. Die Integrierten Leitstellen wurden schon angesprochen, welche koordinieren, informieren und die ganzen Rettungskräfte steuern; die werden barrierefrei. Die Umsetzung ist extrem wichtig. Von daher kann man sagen, dass die geplanten Ergänzungen und Regelungen, die wir in dieser Novelle fi nden, wichtig sind, um eine Finanzierungsgrundlage, Leistungsübertragung und Versorgungsplanung umzusetzen. Die FDP-Fraktion wird das unterstützen, weil es nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch eine Verantwortung. Danke schön. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wer in einer akuten Notlage den Notruf wählt, muss sich darauf verlassen können, dass schnell qualifizierte Hilfe kommt, unabhängig davon, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt. Genau deshalb ist es richtig, dass wir das Rettungsdienstgesetz in Rheinland-Pfalz überarbeiten. Genau deshalb müssen wir dabei höchste Sorgfalt walten lassen. Die flächendeckende Einführung des Telenotarztes ist ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft. Gerade im ländlichen Raum kann dieses System dazu beitragen, die Notfallversorgung zu stabilisieren. Der Telenotarzt ermöglicht schnelle, qualifizierte Entscheidungen, ohne dass immer sofort ein Notarzt vor Ort sein muss. Das ist ein echter Gewinn für die Effizienz. Klar aber ist, der Telenotarzt kann und darf den Notarzt nicht ersetzen. Er ist eine Ergänzung, keine Alternative. Für uns FREIE WÄHLER ist entscheidend, dass die Einsatzszenarien klar definiert sind, die Technik zuverlässig funktioniert und die medizinische Qualität gewährleistet bleibt. Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass im Gesetz vorgesehen ist, im Ausnahmefall Rettungssanitäter als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen zuzulassen. Das mag auf den ersten Blick pragmatisch erscheinen, aber es darf nicht zur schleichenden Absenkung des Qualitätsniveaus führen. Notfallsanitäter bringen durch ihre Ausbildung ein entscheidendes Maß an Handlungssicherheit mit. Gerade im kritischen Moment zählt jede Erfahrung, jede Sekunde. Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb, diese Ausnahmeregelung muss klar, begrenzt und an strenge Kriterien geknüpft sein. Wir brauchen begleitende Qualitätssicherung, verpflichtende Fortbildungen und eine Evaluation der Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Wir müssen auf den Versorgungsengpass reagieren, aber nicht mit Lösungen, die die Qualität unserer Notfallversorgung aufs Spiel setzen. Wir stehen für eine moderne, effiziente und sichere Notfallversorgung. Das geht nur mit klaren Standards, ausreichend Personal und dem politischen Willen, in Qualität zu investieren. Insgesamt ist das Gesetz sinnvoll, um in wesentlichen Punkten eine Verbesserung zu erzielen, aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Herr Staatsminister Ebling, Sie haben das Wort.
Michael Ebling
Danke schön, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Beratung dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung. Ich bin dankbar, dass es diese umfangreiche Anhörung gegeben hat; denn sie hat zum einen deutlich gemacht, das Thema „Rettungsdienst“, seine Zuverlässigkeit und seine Schnelligkeit spielt eine unglaublich wichtige Rolle im Land für die Menschen, zum anderen hat die Anhörung – das haben wir nicht immer so, glaube ich – im Wesentlichen deutlich gemacht, dass es gut ist, wenn wir das, was der Änderungsentwurf der Landesregierung vorsieht, so umsetzen. Deshalb danke ich Ihnen, dass wir auf dieser sachlichen Ebene heute sicherlich zu einer sehr guten Entscheidung für diesen Gesetzentwurf kommen werden. Es ist richtig, wer Hilfe braucht, dem muss geholfen werden. Das ist ein wichtiger Anspruch, den Menschen haben. Das ist ein Stück weit Schutz, den Staat und Gesellschaft geben können. Das gilt für diejenigen, die unmittelbar selbst Hilfe brauchen. Das gilt auch für diejenigen, die für andere Hilfe holen. Genau das passiert in Rheinland-Pfalz. Es wird schnell geholfen, es wird zuverlässig geholfen, es wird auf hohem Qualitätsniveau geholfen. Deshalb ist es mir wichtig, den rund 3.500 Menschen, die für die rettungsdienstliche, die notärztliche Versorgung in unserem Land stehen, die, wie wir alle wissen, unter einem hohen Druck, unter hoher Leistungsbereitschaft arbeiten, die oft 24/7 arbeiten und arbeiten müssen, zu sagen, Ihr macht einen tollen Job in diesem Land. Man kann sich auf Euch verlassen. Das ist großartig. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU) Wir versehen das mit einem dichten Netz der Hilfe. Wir haben über 170 Rettungswachen. Wir haben 65 Notarztstandorte. Wir haben fünf Luftrettungsstandorte in Rheinland-Pfalz. Das sucht seinesgleichen, auch wenn es um die Dichte dieses Netzes geht. Mit dieser Gesetzesänderung stabilisieren wir dieses Hilfesystem, die Qualität, die Schnelligkeit und die Zuverlässigkeit. Deswegen ist es gut, dass wir heute sagen können, der Zugang zu den Notrufdiensten gilt als gleichwertiger Zugang. Niemand darf ausgeschlossen werden. Deshalb ist es nicht nur ein Anspruch an unser Bild von inklusiver Gesellschaft, sondern notwendig, dass sich die Notrufe an der Stelle verändern und wir Menschen mit Behinderung den Zugang in Zukunft mit den entsprechenden Anforderungen gewährleisten. Das zweite Wichtige ist – es umfasst nicht alles, aber ich gehe noch einmal auf den zweiten wichtigen Punkt ein – die rechtliche Absicherung der Telenotarztpilotprojekte. Ich sage das mit einem großen Dankeschön an unsere Schwerpunktkliniken, die mit ihrem Know-how das Rückgrat für die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sind, dass sie sich beherzt für dieses Pilotprojekt zur Verfügung gestellt haben und wir noch in diesem Jahr das System des Telenotarztes flächendeckend ausgerollt haben werden. Ich danke denen, die bereit sind, sich den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen zu stellen. Das ist wichtig, nicht nur, um es auf dem gewohnt hohen Qualitätsniveau anbieten zu können, sondern um am Ende die positiven Effekte einer solchen telenotärztlichen Unterstützung auch effektiv nutzen zu können. Es ist eine Entlastung für das System, und damit stabilisiert es dies auf Dauer. Zum anderen bietet es neue Effekte. Ein Telenotarzt in einem entsprechenden Zentrum ist in der Lage, die Kollegin oder den Kollegen hinzuzuholen, der/die vielleicht mit seiner/ihrer Fachexpertise noch präziser an den entsprechenden Empfehlungen und Behandlungsmethoden ist. Damit merkt man, es geht nicht um Ersatz, sondern um eine deutliche Verbesserung der notärztlichen Versorgung, wenn wir es entsprechend nutzen. Es ist immer wieder gut, dass wir uns das Update holen. Deswegen sage ich ein Dankeschön an alle, die an dieser Innovationsfähigkeit unseres Rettungsdienstes und unserer notärztlichen Versorgung mitarbeiten. Viele von den bundesweiten Debatten, die wir aktuell zum Thema „Rettungsdienst und notärztlicher Versorgung“ führen, können wir mit einer großen Gelassenheit sehen, nicht nur wegen des engmaschigen Netzes, sondern auch, weil Themen wie Integrierte Leitstelle, flächendeckende Standardisierung, modernste Technik für uns keine Fremdworte sind, sondern – das macht das Thema „Telenotarzt“ deutlich – wir mit großen Schritten an der Stelle vorangehen. Vielen Dank, wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute unterstützen, und noch einmal vielen Dank für die konstruktive Beratung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf mit der Drucksache 18/11243 kommen. Die Beschlussempfehlung war die unveränderte Annahme. Das war auch die Diskussion in der Debatte. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist das ganze Haus. Ich lade Sie zur Schlussabstimmung ein. Wer zustimmen möchten, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Auch das ist das ganze Haus. Vielen Dank. Damit ist dieses Gesetz beschlossen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11583 – Erste Beratung Wir sind in der ersten Beratung. Die CDU hat eine zusätzliche Grundredezeit von 3 Minuten, also 8 Minuten. – Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hochschulen sind Orte des Wissens, der Innovation, des Fortschritts und vor allem der Freiheit. Sie bilden unsere Fachkräfte von morgen aus, treiben Forschung und Entwicklung voran und leisten einen ganz entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Gleichzeitig stehen Hochschulen aufgrund der sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund setzt dieser Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes und weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften, anknüpfend an den Neuerlass des Hochschulgesetzes im Jahr 2020, weitere zentrale politische Zielsetzungen der Landesregierung im Hochschulbereich um. Die neuen Vorschriften stellen entscheidende Weichen für die Zukunft unserer Hochschullandschaft. Unser Ziel ist es, Hochschulbildung noch sozialer, offener, digitaler, internationaler und transparenter zu gestalten, um damit unseren Hochschulstandort nachhaltig zu stärken; denn nur mit modernen und zukunftsorientierten Hochschulen bleiben diese attraktive Orte sowohl für Studierende als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und somit ein ganzer Innovationsmotor für unser Land. Lassen Sie mich auf einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Ein besonderes Anliegen, das ich gerne an den Anfang stellen möchte und aktueller denn je ist, ist mir, ist uns die gesetzliche Verankerung eines umfassenden Bekenntnisses der Hochschulen zur Gewaltfreiheit. Der Gesetzentwurf knüpft damit an die Istanbul-Konvention an, geht aber noch deutlich darüber hinaus; denn die gewählte Formulierung umfasst nicht nur Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sondern jegliche Gewalt, insbesondere auch solche gegen Männer und die außerhalb des häuslichen Rahmens. Die Aufnahme dieses Bekenntnisses setzt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen einen wichtigen Akzent für die Stärkung und dauerhafte Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen Grundordnung. Dann kommen wir zum Kernpunkt der Novelle. Das ist die Abschaffung der Zweitstudiengebühren, ein ursoziales Versprechen dieser Landesregierung; denn Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Rahmenbedingungen sein. Wer sich weiterqualifizieren möchte, soll dies ohne finanzielle Hürden tun können. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und lebenslanges Lernen und machen unser Land noch attraktiver für all jene, die sich akademisch weiterentwickeln wollen. Dazu gehört dann auch, was die Weiterentwicklung angeht. Der wichtige Schritt ist die Verankerung des Promotionsrechts für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften, HAW, neben den schon bislang bestehenden möglichen kooperativen Promotionen gemeinsam mit Universitäten, die es ausdrücklich beizubehalten gilt. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften leisten exzellente Forschungsarbeit, insbesondere in praxisnahen Bereichen. Vor diesem Hintergrund ermöglicht der Gesetzentwurf die Verleihung des Promotionsrechts für solche Fachrichtungen, in denen Hochschulen für angewandte Wissenschaften gegebenenfalls im Rahmen eines Promotionsclusters mit anderen HAW eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben. Wesentliches Ziel ist es, die Digitalisierung der Hochschullandschaft durch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu stärken. So wird die Digitalisierung als strategische Aufgabe der Hochschulleitung verankert. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen auch die neuen Regelungen zum Thema „Open Access“ und „Open Science“, durch die im Sinne einer offenen Wissenschaft die Transparenz und Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen und damit der Wissenstransfer unterstützt werden. Wir regeln auch die staatliche Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen, um bundesweit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen für Akkreditierungsverfahren. Auch das sogenannte Franchising von auswärtigen Hochschulen mit nicht hochschulischen Bildungseinrichtungen in RheinlandPfalz wird ermöglicht, wird neu etabliert. Zur Transparenz gehört auch, dass künftig durch mein Haus eine Veröffentlichung der Bezüge der Präsidiumsmitglieder der Hochschulen erfolgen kann. Wir gehen zudem neue Wege in der juristischen Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit eines integrierten Bachelorgrads im Fach Rechtswissenschaft vor. Der integrierte Bachelor bietet die Möglichkeit, die im Verlauf des Jurastudiums bereits erbrachten umfangreichen Leistungen zu honorieren und eröffnet Studierenden mehr berufliche Perspektiven, ohne jedoch das bewährte Staatsexamen zu ersetzen. Dies möchte ich Ihnen jetzt zur Einbringung des Gesetzentwurfs als Überblick mitgeben. Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen. Im Vorfeld haben wir an vielen Stellen schon sehr intensiv diskutiert. Ich möchte jetzt schon darum werben, in den Ausschüssen und für die abschließende Beratung zu sehen, dass wir mit diesen Vorschriften unsere Hochschullandschaft Rheinland-Pfalz noch sozialer, offener, digitaler und vor allem internationaler aufstellen und damit attraktiver Studienstandort sind. Das verschafft uns auch einen Vorsprung im Wettlauf um die klügsten Köpfe, nicht nur von denen, die erstmalig studieren, sondern die dann auch als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlicher künftig neu zu uns kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche.
Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über eine wichtige Reform des Hochschulwesens in RheinlandPfalz, die Novellierung des Hochschulgesetzes, eine Novelle, die nicht nur ein Zeichen für die Zukunft unserer Hochschullandschaft ist, sondern auch ein klares Signal setzt: Bildung muss transparent, gerecht und für alle zugänglich sein, unabhängig von Herkunft, finanziellen Mitteln oder auch dem Studienweg. Auf drei Kernpunkte möchte ich an dieser Stelle eingehen. Lassen Sie uns einen Blick auf die wesentlichen Änderungen werfen und damit auch einen Blick in die Zukunft. Erster Punkt: die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Der Minister hat es angesprochen. Eines der zentralen Anliegen der Sozialdemokratie und damit auch unserer Politik ist es, den Zugang zu Bildung für alle zu ermöglichen, und zwar unter fairen Bedingungen. Genau deshalb haben wir ein besonderes Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert, nämlich die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Die haben bislang dazu geführt, dass viele Studierende zusätzlich zur finanzielle n Belastung des ersten Studiums noch einmal tief in die Tasche greifen mussten, um sich umzuorientieren. Das gehört endlich der Vergangenheit an – versprochen, gehalten; denn wir alle wissen, wie wertvoll es ist, nach dem ersten Studium eine neue Fachrichtung zu erlernen oder sich weiterzubilden, gerade in einer Zeit, in der sich die Berufswelt immer schneller verändert und lebenslanges Lernen zur Normalität geworden ist. Es ist heute eben nicht mehr so, dass man eine Ausbildung macht und dann 40 Jahre im gleichen Unternehmen bleibt. Nein, es eröffnen sich immer und immer wieder neue Chancen. Menschen bekommen eine zweite, eine dritte Chance. Das ist uns fundamental wichtig. Die Möglichkeit, ein zweites Studium zu beginnen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern muss eine Frage der persönlichen Entscheidung und beruflichen Weiterentwicklung sein. Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird vielen Studierenden also eine Chance geben, sich ohne finanzielle Barrieren in neuen und zukunftsweisenden Branchen und Bereichen zu qualifizieren und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Das ist nicht nur wichtig für ein gutes und erfülltes Leben, sondern wir als Gesellschaft sind darauf angewiesen; denn der Arbeitsmarkt entwickelt sich rasant und rasch, und wir brauchen jetzt qualifizierte Fachkräfte und werden diese auch in Zukunft immer benötigen. Nur welche? – Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, muss es möglich sein, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt weiterzuentwickeln und weiterzuqualifizieren. Wir sichern also mit der Abschaffung der Zweitstudiengebühren auch zukunftssichere, hoch qualifizierte Fachkräfte für unseren Arbeitsmarkt. Der zweite Punkt: Einführung des Promotionsrechts für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das ist der zweite große Schritt in dieser Novelle. Auch hier zeigt sich, dass Rheinland-Pfalz eine zukunftsorientierte, offene und faire Bildungspolitik betreibt; denn nicht nur die klassischen Universitäten, sondern auch die HAW leisten einen enormen Beitrag zur Forschung und Weiterentwicklung von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Indem wir diesen, den HAW, das Promotionsrecht zugestehen, öffnen wir Türen und fördern praxisorientierte und anwendungsorientierte Forschung auf höchstem Niveau. Wir öffnen die Türen für hochkompetente, schlaue, motivierte junge Menschen, die an den HAW ihre Wirkungsstätte gefunden haben und sich gerne dort weiterqualifizieren möchten. Das ist eine Win-win-Situation für die Gesellschaft; denn Fachkräfte aus der Praxis können auf Augenhöhe mit den Universitäten forschen, und gleichzeitig profitieren Unternehmen, insbesondere auch unser so wichtiger Mittelstand, von innovativen und praxisrelevanten Forschungsergebnissen und hoch qualifiziertem Personal. Damit stärken wir also nicht nur die HAW, sondern wir fördern die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und stärken die Innovationskraft direkt in den Regionen. Die stärkere Integration von angewandter Forschung in den akademischen Bereich ist somit auch ein zukunftsweisender, gesellschaftlich wichtiger Schritt, den wir mit dieser Gesetzesnovelle gehen werden. Der dritte Punkt: Erhöhung der Transparenz über die Präsidiumsgehälter. Kommen wir dazu. Es ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, dass die Gehälter der Hochschulleitungen transparent und nachvollziehbar sind. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bevölkerung und auch die Studierenden wissen, wie öffentliche Mittel in den Hochschulen eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass in Einrichtungen, die viel Wert auf Chancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit und Offenheit legen, in Einrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, größtmögliche Transparenz und Verbindlichkeit herrschen. Transparenz ist ein Eckpfeiler des Vertrauens in jede Institution und damit auch die Grundlage unserer Demokratie. Transparenz unterstreicht die Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft und sichert, dass die Gelder, die aus den Steuermitteln stammen, sinnvoll, maßvoll und zielgerichtet eingesetzt werden. Wir stehen für Hochschulen, die sich nicht nur durch innovative Forschung und hochwertige Lehre auszeichnen, sondern auch durch ihre Verlässlichkeit, Integrität und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Wenn wir in Bildung investieren, investieren wir immer in unsere Zukunft, und die Zukunft kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir schlaue, neugierige, motivierte junge Menschen oder überhaupt Menschen fördern, (Glocke der Präsidentin) wenn wir die Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, zu lernen, für alle zugänglich machen und den Bildungsbereich auf allen Ebenen transparent und fair gestalten. Das tun wir mit dieser Novelle. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Reuber.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält zahlreiche Änderungen. Minister Clemens Hoch und meine Kollegin Rehak-Nitsche haben eben schon einige dieser Änderungen vorgestellt. Wir werden das Gesetz im Ausschuss noch sehr ausführlich besprechen und gegebenenfalls in einer Anhörung zu verschiedenen Themen Expertinnen und Experten zu Wort kommen lassen. Ich möchte heute aus Sicht der CDU-Fraktion einige wichtige Punkte aber dennoch schon beleuchten und vorab sagen, dass das Gesetz im Großen und Ganzen schon in die richtige Richtung geht, auch wenn wir uns an einigen Stellen noch etwas Nachbesserungsbedarf wünschen und diesen auch sehen. Kommen wir zunächst zum Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das ist einer der zentralen Punkte der Gesetzesänderung und war auch in den vergangenen Jahren immer wieder Bestandteil von vielen Diskussionen, die wir geführt haben. Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz. Sie zeichnen sich zum einen dadurch aus, dass sie ein sehr praxisbezogenes Studium anbieten, aber auch eine anwendungsorientierte Forschung haben. Sie sind nicht nur Innovationstreiber, sondern auch eine wichtige Brücke von der Wissenschaft hinein in die Wirtschaft. Gerade deshalb ist die Aufnahme des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften für die forschungsstarken Fachbereiche ein richtiger Schritt. Herr Minister Hoch, weil Sie eben die kooperativen Promotionen angesprochen haben, es ist auch deshalb ein richtiger Schritt, weil das mit den kooperativen Promotionen nie so richtig gut funktioniert hat und das, glaube ich, mit der Aufnahme des Promotionsrechts in Zukunft deutlich besser klappen wird. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Staatsministers Clemens Hoch) Wir sind uns auch sicher, dass die Aufnahme ins Hochschulgesetz nur ein erster Zwischenschritt sein kann. Weitere Schritte müssen danach in jedem Fall folgen, um unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften zum einen nachhaltig zu stärken, zum anderen aber auch dafür zu sorgen, dass sie wettbewerbsfähig bleiben können. An dieser Stelle erinnere ich an den Antrag, den wir im November 2 023 zum Promotionsrecht an HAW eingereicht haben. Da haben wir einige Punkte genannt. Zum einen ging es um die Stärkung des akademischen Mittelbaus an HAW, der sehr wichtig ist, zum anderen aber auch um eine Reduzierung des Lehrdeputats für die Professorinnen und Professoren, die eine Promotion betreuen. Das sind nur zwei Beispiele zur Stärkung der HAW. Das sind Punkte, die wir immer wieder in Gesprächen mit der Praxis hören, die auch wichtig sind. (Beifall bei der CDU) Ein ganz besonders wichtiges Thema ist die Digitalisierung mit all ihren Facetten. Deshalb findet sich auch an sehr vielen Stellen in der Änderung die Digitalisierung wieder; denn nicht erst oder gerade durch Corona sind digitale Prüfungen ein wichtiger Bestandteil geworden. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass sie sich auch bewährt haben. Daher ist eine Verstetigung der bestehenden Regelungen sehr sinnvoll. Ich glaube, dass wir gerade bei dem Thema „Digitale Prüfungen“ künftig noch die Möglichkeit nutzen sollten, hochschulübergreifend auf Arbeitsebene viel stärker zusammenzuarbeiten und einen Austausch zu forcieren. An der Stelle verweise ich noch einmal auf unsere Anträge in den vergangenen Haushaltsberatungen. Die Änderungen in § 79 des Hochschulgesetzes, welche die Digitalisierung als ein strategisches Ziel der Hochschulleitung verankern, sind gut und die Ermöglichung von digitalen und hybriden Beschlussfassungen zeitgemäß. In § 2, Aufgaben der Hochschulen, findet sich unter Abs. 6 auch ein Punkt zur Digitalisierung. An der Stelle, sind wir ehrlich, hätten wir uns etwas mehr Mut gewünscht, gerade auch, wenn man davon spricht, dass das Hochschulgesetz moderner und digitaler werden soll; denn wenn wir uns einmal umschauen: Was ist denn im Moment das zentrale Thema, das alle Hochschulen, die Wirtschaft, was uns alle bewegt? – Das ist nun einmal die künstliche Intelligenz. Wir sind der Überzeugung, dass man die künstliche Intelligenz nicht nur als Unterpunkt unter der Digitalisierung behandeln sollte, sondern wir sind der Meinung, dass die KI für Hochschulen so wichtig ist und eine wichtige Aufgabe der Hochschulen darstellt, dass wir das in § 2 mit einem eigenen Punkt kenntlich machen sollten. (Beifall der CDU) Hochschulen nehmen bei der Entwicklung von KI eine zentrale Rolle ein, aber auch bei ihrer Anwendung in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Es wird in Zukunft – eigentlich ist es heute schon der Fall – eine immer zentralere Aufgabe der Hochschulen werden, ihre Studierenden, aber auch ihre Forscherinnen und Forscher auf der einen Seite dazu zu befähigen, KITechnologien kritisch zu reflektieren, auf der anderen Seite aber auch dazu zu befähigen, sie sinnvoll und verantwortungsvoll in ihrer Arbeit einzusetzen. Weiterhin sollten Hochschulen auch die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von KI fördern. All dies kann und sollte aus unserer Sicht genau in § 8 hinter dem Abschnitt zur Digitalisierung im Hochschulgesetz geregelt werden. Im weiteren Verfahren werden wir dazu einen konkreten Vorschlag einbringen. Meine Damen und Herren, neben den größeren Punkten, die ich angesprochen habe, die aber auch von den beiden Vorrednern angesprochen wurden, gibt es noch einige kleinere Änderungen, die deswegen nicht weniger wichtig sind. Interessant sind sicherlich die Änderungen in § 96 Abs. 2 zu den Universitätskliniken. Interessant ist auch die Änderung in § 26 Abs. 7, vor allem der gestrichene Satz über die möglichen Anwesenheitspflichten, zum Beispiel bei praktischen Übungen, aber auch bei Laborarbeiten. Diese wirft bei uns noch einige Fragen auf. Auch wenn man in die Hochschullandschaft hineinhört, kann ich mir vorstellen, dass einige Dozentinnen und Dozenten bei diesem Punkt noch Fragen haben. Die vorliegende Begründung ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt noch ausreichend Diskussionsstoff für die weiteren Beratungen im Ausschuss. Wir freuen uns auf einen sehr konstruktiven Austausch im Sinne unserer Hochschullandschaft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Autonomes Fahren im ÖPNV, Mobilitätsverhalten auf der letzten Meile, der Einsatz von elektrischen Transportern: All das sind Forschungsthemen aus dem Promotionscluster „Mobilität und Logistik“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Frankfurt. Nicht nur, aber vor allem an unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird Forschung auf hohem Niveau mit gesellschaftlichen Fragen verbunden. Mit dem Promotionsrecht für HAW bringen wir Theorie und Praxis noch stärker zusammen und ermöglichen den Hochschulen damit auch in Rheinland-Pfalz, den wissenschaftlichen Nachwuchs vor Ort auszubilden. Ich bin gespannt, welche Promotionscluster damit in Rheinland-Pfalz entstehen werden. Die meisten Menschen an unseren Hochschulen sind Studierende, und sie profitieren besonders von unserem neuen Hochschulgesetz. Wer schon einmal studiert hat und jetzt noch einmal studieren will, für den gibt es gute Nachrichten; denn endlich schaffen wir die Zweitstudiengebühren ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Beim Bachelor in Regelstudienzeit können so 4.200 Euro eingespart werden, und die wegfallenden Einnahmen von knapp 2 Millionen Euro kompensieren wir über den Landeshaushalt und setzen damit die gute Tradition der Gebührenfreiheit in Rheinland-Pfalz von der Kita bis zum Studium bis zum Zweitstudium fort. Auch der Zugang zur Universität wird leichter. Mit dem neuen Hochschulgesetz wird das Studieren mit Fachabi möglich. Auch ausländische Studierende profitieren von der neuen Regelung. Wer die Zugangsprüfung besteht, darf studieren. Die Corona-Pandemie hat vieles an unseren Hochschulen ins Rollen gebracht. Ein Instrument, das sich in dieser Zeit bewährt hat, werden wir dauerhaft in das Hochschulgesetz aufnehmen: die elektronische Fernprüfung und auch die Möglichkeit, digital an Sitzungen der Hochschulgremien teilzunehmen. Gerade für die Vereinbarkeit von Kind und Studium oder auch die Hochschulkarriere ist diese Regelung sehr wertvoll. Für meine Fraktion und mich ist klar, Hochschulen sind nicht der verlängerte Arm von Schulen. Wer sich für ein Hochschulstudium entscheidet, ist erwachsen, tut das selbstbestimmt, tut das freiwillig. Wir haben deshalb beim Thema „Anwesenheitspflichten“ nachgeschärft. Eine Anwesenheitspflicht ist nur dann zulässig, wenn die Lerninhalte einzig und allein durch den Besuch der Lehrveranstaltung und auf keinem anderen Weg vermittelt werden können. Die Studierendenwerke finanzieren sich zu einem guten Teil aus den Semesterbeiträgen der Studierenden. Es ist deshalb wichtig, dass diejenigen, die sie finanzieren, auch ausreichend Mitspracherecht beim Ausgeben haben. In Zukunft haben die Studierenden im Verwaltungsrat der Studierendenwerke deshalb das Recht, ein Thema auch wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ihre gemeinsame Position von den übrigen Verwaltungsratsmitgliedern überstimmt wurde. Das stärkt die Rechte der Studierenden in den Verwaltungsräten. Wir wissen, die Hochschulen sind die größten Energieverbraucher unter den Landesimmobilien. Nicht zuletzt ist es deshalb wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass unsere Hochschulen perspektivisch weniger Energie verbrauchen. Dieser Prozess kann nur gemeinsam mit den Hochschulen erfolgreich gestaltet werden. Nachhaltigkeit wird künftig als strategisches Ziel in die Hochschulentwicklungspläne aufgenommen. Klar ist aber auch, Nachhaltigkeit beginnt in den Köpfen. Wir wollen, dass alle Studierenden, die die Hochschule verlassen, in der Lage sind, zukunftsfähig zu denken und zu handeln, weil sie die Auswirkungen ihrer Entscheidungen verstehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deshalb haben wir auch die Bildung für nachhaltige Entwicklung als ein Ziel des Studiums neu definiert. Studierende sind die Fachkräfte von morgen, ein guter Grund, sie für die Welt von morgen fit zu machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Stärkung von Gründungen, Open Science, die Umsetzung der IstanbulKonvention: Es steckt so viel im neuen Hochschulgesetz. Ich freue mich, dass wir es gemeinsam auf den Weg bringen, auf den Austausch im weiteren Verfahren und einen Schub in Richtung Zukunft für unsere Hochschulen im Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Änderungen. Manche sind diskutabel, Stichwort „Gründungen an unseren Universitäten“, Stichwort „Translation“. Es gibt auch einige, die wir sehr kritisch sehen, vor allem kostenintensiv sind und der Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung nach unserer Auffassung eigentlich nicht gerecht werden. Die kostenintensivste Veränderung ist die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Die Landesregierung rechnet mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr. Die Haushaltslage ist allen bekannt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Baden-Württemberg unter der grünen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer – ich lobe relativ selten Grüne, aber hier muss ich es machen – im Jahr 2017 Zweitstudiengebühren eingeführt wurden: 650 Euro pro Semester. Ministerin Bauer begründete das im Landtag unseres Nachbarlandes so – ich zitiere –: „Bei allem Verständnis, das ich dafür habe, dass es schöner wäre, auch ein Zweitstudium vollkommen entgeltfrei absolvieren zu können oder grundsätzlich Bildungsangebote in Hülle und Fülle ohne Kostenbeteiligung anbieten zu können, bei allem Verständnis für solche Wünsche muss man auch sagen: Es ist schön, wenn man sich wünscht,“ – das finde ich auch – „dass alles nichts kosten möge, aber es ist ein wenig realitätsfern. Politik und politische Verantwortung bedeuten eben häufig, dass wir Entscheidungen treffen und im Umgang mit begrenzten Ressourcen den richtigen Weg fi nden müssen.“ Ich verspreche Ihnen, das war das letzte Langzitat einer grünen Ministerin, das ich hier anbringen werde. Allerdings muss man sagen, es ist richtig, bei knappen Ressourcen an die Allgemeinheit und den Steuerzahler zu denken. Unsere Position ist ähnlich. Wir sind für die Zweitstudiengebühren. Wir wollen sie in Rheinland-Pfalz beibehalten. Warum? – Auch die AfD-Fraktion vertritt die Meinung, dass wir im Umgang mit begrenzten Mitteln den besten Weg für alle finden und den Steuerzahler im Blick behalten müssen. Ich weiß, begrenzte Ressourcen finanzieller Art gibt es für die kleinstmögliche größtmögliche Koalition aus SPD und Union seit wenigen Tagen nicht mehr. Geld ist für SPD und Union offenkundig unbegrenzt vorhanden. Daher gilt das Argument der soliden Haushaltspolitik auch in diesem Rund nur noch wenig. Damit müssen wir uns erst einmal abfinden, bis die Wahlergebnisse zur Vernunft führen. Für uns, die AfD, die wir die Partei der wirtschafts- und fi nanzpolitischen Vernunft sind, sieht das allerdings anders aus. Wir wollen verantwortlich mit dem Geld unserer Bürger und Steuerzahler umgehen. Wir wollen nicht handeln, als gäbe es kein Morgen mehr. Wir denken auch an künftige Generationen. Wir denken nicht in Vierjahres- oder Fünfjahreslegislaturen. Unsere Position haben wir bereits in den Beratungen zum Landeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 in unseren Änderungsanträgen mit den Nummern 306 f. dargelegt. Demnach würden wir den Betrag, den die Hochschulen nun als Kompensation für die Abschaffung der Zweitstudiengebühren erhalten, trotz Beibehaltung der Zweitstudiengebühren nicht streichen. Wir würden den Hochschulen den Betrag vielmehr zusätzlich zur Verfügung stellen, und zwar ausschließlich für die Verwendung im Rahmen von Forschung und Lehre. Das halten wir für wichtig. Uns geht es in der Diskussion um die Abschaffung der Zweitstudiengebühren aber nicht nur um haushaltspolitische Aspekte. Das ist für uns ganz wesentlich. Es geht auch und insbesondere um die Gleichwertigkeit von b eruflicher und akademischer Bildung. Ein gebührenfreies Zweitstudium setzt Fehlanreize, weil wir ohnehin schon zu viele Studenten haben, viele Studenten, die Probleme mit ihrer Studierfähigkeit haben, Stichwort „Bildungspolitik“. Während im Hinblick auf die berufliche Bildung der Meister noch immer nicht vollständig kostenfrei ist, würde im Bereich der akademischen Bildung sogar das Zweitstudium kostenfrei angeboten. Das widerspricht dem Ansatz einer Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, die Sie immer wieder hier für sich beanspruchen, die aber dann in der Praxis so aussieht: Sie behandeln diese zwei Ausbildungsformen nicht gleichberechtigt, weil Sie die finanziellen Aufwendungen nicht gleichberechtigt verteilen. Bei einer solchen Prioritätensetzung verwundern dann auch die aktuellen Zahlen nicht. So berichtete der SWR am 18. März 2025 darüber, dass in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr so wenig Ausbildungsverträge wie seit 20 Jahren nicht mehr abgeschlossen wurden. Der DGB behauptet, im Ländervergleich würde Rheinland-Pfalz den vorletzten Platz einnehmen. Das muss sich ändern. Mit der Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird jedoch das falsche Signal gesetzt. Wir werden uns weiter dafür starkmachen, dass diese zwei Ausbildungsformen auch finanziell gleichbehandelt werden. Sie machen genau das Gegenteil. Deswegen ist das, was Sie vorgelegt haben, für uns als AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen zu seiner ersten Rede im Hohen Haus unseren Abgeordneten Stefan Thoma von der FDP-Fraktion. Sie haben das Wort. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hochschulgesetz bildet den rechtlichen Rahmen all unserer Hochschullandschaft: wie gearbeitet und geforscht wird, wie die Regeln für Lehrende und Studierende sind, wie Forschung und Lehre überhaupt an Maßstab gewinnen. Es ist also das Fundament unserer Forschungs- und Hochschullandschaft. Mit der Novellierung möchten wir dieses Gesetz noch einmal stärken und vor allem an die modernen Zeiten anpassen. Im Kern geht es in dieser Novellierung darum, neue Chancen zu eröffnen, die es bisher vielleicht in der Form noch nicht so gegeben hat: innovative und kreative Ideen zu fördern, den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und damit auf ein ganz neues Level zu heben. Meine Damen und Herren, Bildung verstehen wir als Freie Demokraten als Schlüssel zu individueller Freiheit und als gesellschaftlichen Fortschritt. Das heißt, wir investieren damit in Freiheit und Fortschritt, wenn wir diese Bildung verbessern. Der Leitgedanke zum Thema der Abschaffung der Zweitstudiengebühren ist daher auch hier, Barrieren zu entfernen, Zugänge zu schaffen, lebenslanges Lernen zu ermöglichen und sich mit dem Thema „Weiterbildung“ weiter zu befassen. Im Gegensatz zu dem, was wir gerade gehört haben, ist eine entsprechende Abschaffung der Studiengebühren kein kostenfreies Studium. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist ein Riesenunterschied!) Man hat nur keine Zweitstudiengebühren. Ein Studium kostet auch immer noch Lebens- und Unterhaltskosten. Also, nachgeschmissen bekommt man das nun wirklich nicht. Wir legen damit jetzt den Grundstein für das lebenslange Lernen, und das Ganze wird auch an den HAW weiter betrieben, die eine Besonderheit darstellen; denn wenn man sich einmal anschaut, wer dort studiert, dann sehen wir, dass dort der Anteil der sogenannten Arbeiterkinder, also der Studenten, die nicht aus einem akademischen Haushalt kommen, besonders hoch ist. Ebenso ist dort der Anteil derjenigen am höchsten, die über eine b erufliche Qualifikation die Hochschulreife erreicht haben. Damit bildet die Hochschule eine Möglichkeit, ein Aufstiegsversprechen, das oft so schmerzlich vermisst wird, wieder zu ermöglichen. Dabei ist eben auch die Promotion der nächste Schritt, dieses Aufstiegsversprechen weiter zu ermöglichen, dadurch, dass wir jetzt auch an den HAW die Möglichkeit einer Promotion ermöglichen wollen. Wir verbinden damit den Schwerpunkt auf hohem wissenschaftlichem Standard und praxisnaher Arbeit auf einem neuen Niveau. Wir schaffen es, eine angewandte Forschung besser zu gestalten. Wir schaffen vor allem ein Werkzeug für die entsprechenden Hochschulen, besser in Konkurrenz treten, besser um Studenten kämpfen und sich damit besser profilieren zu können. Die Attraktivität kann man noch weiter steigern durch Digitalisierung. Wir haben während Corona gelernt, dass digitale Prüfungen durchaus eine Möglichkeit sind. Diese sollen jetzt zum Standard werden; denn wir passen uns der modernen Zeit an. Auch die Hochschulverwaltung soll im Rahmen so gestaltet werden, dass wir die Möglichkeit haben, hier digitaler zu arbeiten. Meine Damen und Herren, die Freien Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit, eine starke Hochschullandschaft und die Förderung des unternehmerischen Muts. Deswegen ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir jetzt auch die Möglichkeit von zwei Gründungssemestern unterstützen, sodass Studierende schon während des Studiums die Möglichkeit haben, ins Unternehmertum einzusteigen und damit Wissen und Wirtschaft noch deutlicher zu vernetzen. Zudem wird der Technologietransfer nun explizit als Auftrag in der Selbstverwaltung verankert. Unsere Vision eines modernen Hochschulsystems muss flexibel und digital und vor allem innovationsgetrieben sein. Das System muss sich an den Bedürfnissen von Studierenden, Lehrenden, aber auch der Wirtschaft orientieren. Das wollen wir als Land entsprechend fördern. Diese liberale Vision spiegelt sich in der vorliegenden Gesetzesänderung gut wider. Wir blicken daher sehr zuversichtlich auf die weitere Beratung. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unstreitig sind Hochschulen ein wichtiger Motor für Gesellschaft und Wirtschaft. Je schlagkräftiger und zukunftssicherer unsere Hochschulen aufgestellt sind, desto eher wird Deutschland im internationalen Wettlauf um kluge Köpfe bestehen können. Zu den einzelnen Details und Bestimmungen dieses umfassenden Gesetzentwurfs wurde schon vieles ausgeführt. Auf folgende Punkte möchte ich allerdings noch kurz eingehen: Es spricht vieles dafür, in einer zukunftsgerichteten Gesellschaft die Zweitstudiengebühren abzuschaffen, um einen Wechsel der beruflichen Spur im späteren Leben zu vereinfachen. Zwar werden die dadurch entstehenden Mindereinnahmen von 1,5 Millionen Euro durch das Land kompensiert – etwa 1,5 Millionen Euro mehr würden für Forschung und Lehre natürlich auch nicht schaden. Vernünftig ist es auch, dass nach § 79 Abs. 3 nunmehr die strategische Verantwortung für die digitalen Voraussetzungen des Wissenschaftsbetriebs und die Schaffung von dafür geeigneten Strukturen und Prozessen die Aufgaben des Präsidiums sein sollen; denn Deutschland hat bei der Digitalisierung erheblichen Nachholbedarf. Das gilt insbesondere für die Hochschulen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert aber auch finanzielle Mittel. In § 7 9 Abs. 3 findet sich dazu folgende Formulierung: „[Z]ur Umsetzung strategischer Entscheidungen berücksichtigt das Präsidium dabei einen angemessenen Betrag aus den der Hochschule zugewiesenen Mitteln und ihren Einnahmen sowie einen angemessenen Anteil der der Hochschule zugewiesenen Stellen.“ Die Frage, die sich für mich daraus ergibt, Herr Minister Hoch, ist hier aber: Wird das Land für die Umsetzung dieser Digitalisierungsstrategie zusätzliche Mittel bereitstellen? Oder müssen die Hochschulen hier umschichten, im Zweifel zulasten anderer strategischer Ziele? – Dazu hatte ich eben von Ihnen nichts gehört. Positiv sind die Änderungen in § 26 und § 53 anzumerken, womit die Freistellung von Studierenden und Hochschullehrern geregelt wird, wenn diese an Unternehmensgründungen beteiligt sind. Meine langjährigen Erfahrungen mit dem TechnologieZentrum Koblenz zeigen mir, wie wichtig die Unterstützung zur Gründung aus dem universitären Umfeld heraus ist. Die neuen Freistellungsmöglichkeiten stärken den gewünschten Wissens- und Technologietransfer. Ebenso begrüße ich die Regelung, wonach künftig im Fach Rechtswissenschaft der integrierte Bachelorabschluss ermöglicht wird. Dies schließt tatsächlich eine Lücke im System. Insgesamt muss ich sagen, dass dieser Entwurf überwiegend notwendig erscheint, um die Hochschulen und Universitäten durch Flexibilisierung und Modernisierung für die Zukunft zu rüsten. Entscheidend für mich ist, dass Forschung und Lehre weiterhin die volle Rückendeckung der Politik erhalten; denn wohin eine Abkehr vom Prinzip der Wissenschaftsfreiheit führt, können wir leider in diesen Tagen in den Vereinigten Staaten beobachten. Dieser Gesetzesvorschlag ist wohltuend anders, ziehen sich die verfassungsrechtlichen Grundzüge der Freiheit von Forschung und Lehre doch durch das gesamte Papier. – Herr Minister Hoch, schicken Sie diesen Entwurf doch einmal nach Washington. Die Amerikaner könnten da derzeit jede Hilfe gebrauchen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11583 – an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich darf Sie noch einladen: Heute Abend findet der Parlamentarische Abend der Evangelischen Kirchen statt. Wir alle sehen uns wieder zur 85. Sitzung morgen früh um 9.30 Uhr. Damit ist die heutige Sitzung geschlossen. Einen guten Abend. Ende der Sitzung: 18.37 Uhr
