Clemens Hoch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hochschulen sind Orte des Wissens, der Innovation, des Fortschritts und vor allem der Freiheit. Sie bilden unsere Fachkräfte von morgen aus, treiben Forschung und Entwicklung voran und leisten einen ganz entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Gleichzeitig stehen Hochschulen aufgrund der sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund setzt dieser Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes und weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften, anknüpfend an den Neuerlass des Hochschulgesetzes im Jahr 2020, weitere zentrale politische Zielsetzungen der Landesregierung im Hochschulbereich um. Die neuen Vorschriften stellen entscheidende Weichen für die Zukunft unserer Hochschullandschaft. Unser Ziel ist es, Hochschulbildung noch sozialer, offener, digitaler, internationaler und transparenter zu gestalten, um damit unseren Hochschulstandort nachhaltig zu stärken; denn nur mit modernen und zukunftsorientierten Hochschulen bleiben diese attraktive Orte sowohl für Studierende als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und somit ein ganzer Innovationsmotor für unser Land. Lassen Sie mich auf einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Ein besonderes Anliegen, das ich gerne an den Anfang stellen möchte und aktueller denn je ist, ist mir, ist uns die gesetzliche Verankerung eines umfassenden Bekenntnisses der Hochschulen zur Gewaltfreiheit. Der Gesetzentwurf knüpft damit an die Istanbul-Konvention an, geht aber noch deutlich darüber hinaus; denn die gewählte Formulierung umfasst nicht nur Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sondern jegliche Gewalt, insbesondere auch solche gegen Männer und die außerhalb des häuslichen Rahmens. Die Aufnahme dieses Bekenntnisses setzt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen einen wichtigen Akzent für die Stärkung und dauerhafte Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen Grundordnung. Dann kommen wir zum Kernpunkt der Novelle. Das ist die Abschaffung der Zweitstudiengebühren, ein ursoziales Versprechen dieser Landesregierung; denn Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Rahmenbedingungen sein. Wer sich weiterqualifizieren möchte, soll dies ohne finanzielle Hürden tun können. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und lebenslanges Lernen und machen unser Land noch attraktiver für all jene, die sich akademisch weiterentwickeln wollen. Dazu gehört dann auch, was die Weiterentwicklung angeht. Der wichtige Schritt ist die Verankerung des Promotionsrechts für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften, HAW, neben den schon bislang bestehenden möglichen kooperativen Promotionen gemeinsam mit Universitäten, die es ausdrücklich beizubehalten gilt. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften leisten exzellente Forschungsarbeit, insbesondere in praxisnahen Bereichen. Vor diesem Hintergrund ermöglicht der Gesetzentwurf die Verleihung des Promotionsrechts für solche Fachrichtungen, in denen Hochschulen für angewandte Wissenschaften gegebenenfalls im Rahmen eines Promotionsclusters mit anderen HAW eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben. Wesentliches Ziel ist es, die Digitalisierung der Hochschullandschaft durch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen zu stärken. So wird die Digitalisierung als strategische Aufgabe der Hochschulleitung verankert. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen auch die neuen Regelungen zum Thema „Open Access“ und „Open Science“, durch die im Sinne einer offenen Wissenschaft die Transparenz und Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen und damit der Wissenstransfer unterstützt werden. Wir regeln auch die staatliche Anerkennung nicht staatlicher Hochschulen, um bundesweit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen für Akkreditierungsverfahren. Auch das sogenannte Franchising von auswärtigen Hochschulen mit nicht hochschulischen Bildungseinrichtungen in RheinlandPfalz wird ermöglicht, wird neu etabliert. Zur Transparenz gehört auch, dass künftig durch mein Haus eine Veröffentlichung der Bezüge der Präsidiumsmitglieder der Hochschulen erfolgen kann. Wir gehen zudem neue Wege in der juristischen Ausbildung. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit eines integrierten Bachelorgrads im Fach Rechtswissenschaft vor. Der integrierte Bachelor bietet die Möglichkeit, die im Verlauf des Jurastudiums bereits erbrachten umfangreichen Leistungen zu honorieren und eröffnet Studierenden mehr berufliche Perspektiven, ohne jedoch das bewährte Staatsexamen zu ersetzen. Dies möchte ich Ihnen jetzt zur Einbringung des Gesetzentwurfs als Überblick mitgeben. Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen. Im Vorfeld haben wir an vielen Stellen schon sehr intensiv diskutiert. Ich möchte jetzt schon darum werben, in den Ausschüssen und für die abschließende Beratung zu sehen, dass wir mit diesen Vorschriften unsere Hochschullandschaft Rheinland-Pfalz noch sozialer, offener, digitaler und vor allem internationaler aufstellen und damit attraktiver Studienstandort sind. Das verschafft uns auch einen Vorsprung im Wettlauf um die klügsten Köpfe, nicht nur von denen, die erstmalig studieren, sondern die dann auch als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlicher künftig neu zu uns kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
