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Joachim Paul

AfD 02.04.2025 Sitzungen 18/84

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Änderungen. Manche sind diskutabel, Stichwort „Gründungen an unseren Universitäten“, Stichwort „Translation“. Es gibt auch einige, die wir sehr kritisch sehen, vor allem kostenintensiv sind und der Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung nach unserer Auffassung eigentlich nicht gerecht werden. Die kostenintensivste Veränderung ist die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Die Landesregierung rechnet mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr. Die Haushaltslage ist allen bekannt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Baden-Württemberg unter der grünen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer – ich lobe relativ selten Grüne, aber hier muss ich es machen – im Jahr 2017 Zweitstudiengebühren eingeführt wurden: 650 Euro pro Semester. Ministerin Bauer begründete das im Landtag unseres Nachbarlandes so – ich zitiere –: „Bei allem Verständnis, das ich dafür habe, dass es schöner wäre, auch ein Zweitstudium vollkommen entgeltfrei absolvieren zu können oder grundsätzlich Bildungsangebote in Hülle und Fülle ohne Kostenbeteiligung anbieten zu können, bei allem Verständnis für solche Wünsche muss man auch sagen: Es ist schön, wenn man sich wünscht,“ – das finde ich auch – „dass alles nichts kosten möge, aber es ist ein wenig realitätsfern. Politik und politische Verantwortung bedeuten eben häufig, dass wir Entscheidungen treffen und im Umgang mit begrenzten Ressourcen den richtigen Weg fi nden müssen.“ Ich verspreche Ihnen, das war das letzte Langzitat einer grünen Ministerin, das ich hier anbringen werde. Allerdings muss man sagen, es ist richtig, bei knappen Ressourcen an die Allgemeinheit und den Steuerzahler zu denken. Unsere Position ist ähnlich. Wir sind für die Zweitstudiengebühren. Wir wollen sie in Rheinland-Pfalz beibehalten. Warum? – Auch die AfD-Fraktion vertritt die Meinung, dass wir im Umgang mit begrenzten Mitteln den besten Weg für alle finden und den Steuerzahler im Blick behalten müssen. Ich weiß, begrenzte Ressourcen finanzieller Art gibt es für die kleinstmögliche größtmögliche Koalition aus SPD und Union seit wenigen Tagen nicht mehr. Geld ist für SPD und Union offenkundig unbegrenzt vorhanden. Daher gilt das Argument der soliden Haushaltspolitik auch in diesem Rund nur noch wenig. Damit müssen wir uns erst einmal abfinden, bis die Wahlergebnisse zur Vernunft führen. Für uns, die AfD, die wir die Partei der wirtschafts- und fi nanzpolitischen Vernunft sind, sieht das allerdings anders aus. Wir wollen verantwortlich mit dem Geld unserer Bürger und Steuerzahler umgehen. Wir wollen nicht handeln, als gäbe es kein Morgen mehr. Wir denken auch an künftige Generationen. Wir denken nicht in Vierjahres- oder Fünfjahreslegislaturen. Unsere Position haben wir bereits in den Beratungen zum Landeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 in unseren Änderungsanträgen mit den Nummern 306 f. dargelegt. Demnach würden wir den Betrag, den die Hochschulen nun als Kompensation für die Abschaffung der Zweitstudiengebühren erhalten, trotz Beibehaltung der Zweitstudiengebühren nicht streichen. Wir würden den Hochschulen den Betrag vielmehr zusätzlich zur Verfügung stellen, und zwar ausschließlich für die Verwendung im Rahmen von Forschung und Lehre. Das halten wir für wichtig. Uns geht es in der Diskussion um die Abschaffung der Zweitstudiengebühren aber nicht nur um haushaltspolitische Aspekte. Das ist für uns ganz wesentlich. Es geht auch und insbesondere um die Gleichwertigkeit von b eruflicher und akademischer Bildung. Ein gebührenfreies Zweitstudium setzt Fehlanreize, weil wir ohnehin schon zu viele Studenten haben, viele Studenten, die Probleme mit ihrer Studierfähigkeit haben, Stichwort „Bildungspolitik“. Während im Hinblick auf die berufliche Bildung der Meister noch immer nicht vollständig kostenfrei ist, würde im Bereich der akademischen Bildung sogar das Zweitstudium kostenfrei angeboten. Das widerspricht dem Ansatz einer Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, die Sie immer wieder hier für sich beanspruchen, die aber dann in der Praxis so aussieht: Sie behandeln diese zwei Ausbildungsformen nicht gleichberechtigt, weil Sie die finanziellen Aufwendungen nicht gleichberechtigt verteilen. Bei einer solchen Prioritätensetzung verwundern dann auch die aktuellen Zahlen nicht. So berichtete der SWR am 18. März 2025 darüber, dass in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr so wenig Ausbildungsverträge wie seit 20 Jahren nicht mehr abgeschlossen wurden. Der DGB behauptet, im Ländervergleich würde Rheinland-Pfalz den vorletzten Platz einnehmen. Das muss sich ändern. Mit der Abschaffung der Zweitstudiengebühren wird jedoch das falsche Signal gesetzt. Wir werden uns weiter dafür starkmachen, dass diese zwei Ausbildungsformen auch finanziell gleichbehandelt werden. Sie machen genau das Gegenteil. Deswegen ist das, was Sie vorgelegt haben, für uns als AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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